Dr. Christoph Gensch
Vielen Dank. – Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Wir diskutieren den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Rettungsdienstgesetzes. Lassen Sie mich vorab sagen, die Änderungspassagen sind zum Großteil, wie das mein Vorredner Benedikt Oster schon gesagt hat, unkritisch und finden unsere Zustimmung. Es geht dabei einmal um die Implementierung eines barrierefreien Notrufs. Da folgt man EU-Richtlinien. Es geht um die Thematik „Telenotarzt“, wo man die notwendigen Regelungen schafft, um den Telenotarzt hinsichtlich Versorgungsplanung, Leistungsübertragung und Finanzierung in das Rettungsdienstgesetz aufzunehmen. Dann geht es – auch das wurde schon vom Kollegen angesprochen – noch um die Qualifizierungen und Ausnahmeregelungen bei den NEF-Fahrern. Grundsätzlich alles zu begrüßen. In einem Punkt, lieber Benedikt Oster, sind wir vielleicht etwas unterschiedlicher Ansicht. Wir müssen tatsächlich sehr genau aufpassen, dass das telenotärztliche System, das absolut seine Berechtigung hat, nicht der Einstieg in den Ausstieg aus der physischen Notarztversorgung wird. Um Ihnen ein paar Beispiele zu nennen: Es macht natürlich Sinn, wenn ein Rettungswagen vor Ort ist, den Telenotarzt zuzuschalten. Es gibt ganz verschiedene Fragestellungen: wenn sich jemand weigert, ins Krankenhaus mitzugehen, die Aufklärung, die dann stattfinden muss, solche Dinge wie komplexe Medikationspläne analysieren, die Klärung der Notwendigkeit des Kliniktransports, auch einmal Delegieren von Medikamentenabgaben zum Beispiel bei Brüchen von Extremitäten und einer notwendigen Schmerztherapie. Es gibt viele Bereiche, bei denen man vielleicht nicht unbedingt einen Notarzt hinschicken muss, sondern das auch über Telenotarztstrukturen lösen kann, aber es macht eben auch nur in diesem Setting Sinn, und es macht keinen Sinn, Telenotärzte als eine Art Ersatz zu verwenden. Herr Oster, da sind wir ein bisschen unterschiedlicher Ansicht, weil ich schon Befürchtungen habe. Unser Rettungs- und Notarztsystem in Rheinland-Pfalz steht vor großen Herausforderungen. Wir haben schwindende stationäre Strukturen, wir haben einen Ärztemangel. Gerade in solch einem Setting ist es extrem wichtig, dass wir ein resilientes, leistungsfähiges Rettungs- und Notfallsystem haben, das mit solchen Herausforderungen und gravierenden Notfällen umgehen kann. Wir haben vor drei Tagen unsere Große Anfrage zu den Notarztstandorten in Rheinland-Pfalz zurückbekommen und sehen trotz einer leichten Besserungstendenz, dass sich an einzelnen Notarztstandorten in Rheinland-Pfalz immer noch Abmeldequoten von bis zu 40 % zeigen, Abmeldequoten von bis zu 40 %, Fälle, in denen einfach kein Notarzt da ist. Der Grund für diese Abmeldung des Notarztfahrzeugs ist dann auch immer, wortwörtlich: „Dienst kann nicht besetzt werden (Arzt)“. Das gilt für Regionen wie Kusel, Remagen, Lambrecht, Alzey, Meisenheim, Ingelheim, Birkenfeld, um nur einige zu nennen. Wir müssen schon aufpassen, dass diese Strukturen nicht dazu führen, dass der Telenotarzt in gewissen ländlichen Bereichen plötzlich doch der Ersatz für den physischen Notarzt ist. Das wäre der falsche Weg. Dagegen müssen wir auf alle Fälle entschieden arbeiten, dazu haben wir in der Vergangenheit schon einige Vorschläge gemacht. (Beifall der CDU) Zweiter Punkt, Sie hatten es schon angesprochen: In der Anhörung gab es zu den grundsätzlichen drei Punkten, die Sie angesprochen haben, von den Anzuhörenden Zustimmung. Deswegen, wie gesagt, werden wir dieser Gesetzesänderung als CDU-Fraktion zustimmen. Von einzelnen Anzuhörenden wurde aber auch die Hilfeleistungsfrist in Rheinland-Pfalz thematisiert, die gesagt haben, na ja, wenn wir die Hilfeleistungsfrist mit 15 Minuten nur auf die Fahrtzeit ausdehnen, dann sind wir in Rheinland-Pfalz im Vergleich der Bundesländer das Land, das im Gesamten tatsächlich die längste Anfahrtszeit hat, weil gerade die Verarbeitungszeiten auf der Leitstelle aus diesem Zeitkontingent schon herausgerechnet sind. Wir haben über alle Bundesländer hinweg gesehen einen Zeitkorridor von 1 0, 12 Minuten, in Einzelfällen 15 Minuten. Darüber muss man schon sprechen, Herr Oster, weil dieses regulatorische Netz, das wir gesetzgeberisch festlegen und nach dem sich natürlich auch die Planungen von den Trägergesellschaften richten, die Grundlage dafür ist, wie weit die Rettungswachen auseinanderstehen und wie lange man braucht, bis man bei einem entsprechenden Notfall ist. Da spielt, gerade auch wenn wir einen Telenotarzt haben, die Hilfeleistungsfrist schon eine Rolle, weil das erste Rettungsmittel, das in Einzelfällen durchaus keinen Notarzt mehr beinhaltet, in einer gewissen Zeit da sein muss. Erst, wenn die Leute vor Ort sind, ist der Telenotarzt auch da. Insofern hat das schon eine indirekte Auswirkung auf diese telenotärztlichen Aspekte, die wir diskutieren. Wie gesagt, die konkrete Änderung der Passagen, die wir zu Beginn besprochen haben, sind sinnvoll. Den Änderungen werden wir zustimmen. Diese zwei großen Probleme, die aus unserer Sicht bestehen, zu denen wir in der Vergangenheit schon zielführende Vorschläge gemacht haben, müssen wir aber konsequent angehen, weil das die Basis für ein sinnvolles und funktionierendes Notarztsystem ist. Vielen Dank. (Beifall der CDU sowie der Abg. Lisa-Marie Jeckel, Gruppe FREIE WÄHLER)
