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Hendrik Hering

02.04.2025 Sitzungen 18/84

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Damit ist der Tagesordnungspunkt erledigt. Wir kommen zu Punkt 3 der Tagesordnung: Vom Landtag vorzunehmende Wahlen: a) Wahl einer/eines Bürgerbeauftragten des Landes Rheinland-Pfalz und Beauftragten für die Landespolizei Wahlvorschlag der Fraktion der SPD – Drucksache 18/11646 – Gemäß § 9 Abs. 1 des Landesgesetzes über den Bürgerbeauftragten des Landes und den Beauftragten für die Landespolizei wählt der Landtag den Bürgerbeauftragten in geheimer Wahl und ohne Aussprache mit Mehrheit der gesetzlichen Mitgliederzahl, also 51. In dem Wahlvorschlag der SPD-Fraktion ist für die am 29. April 2026 beginnende Amtszeit Abgeordneter Martin Haller vorgeschlagen. Zur Durchführung der Wahl: Die Kollegin und der Kollege Schriftführer, Abgeordneter Vogt und Abgeordnete Horstmann, werden gleich in alphabetischer Reihenfolge Sie als Kolleginnen und Kollegen aufrufen. Rechts von mir erhalten Sie von den Kollegen der Landtagsverwaltung einen Stimmzettel mit Umschlag. Da Sie geübte Demokraten sind, wissen Sie, wie das funktioniert. Bei der Auszählung und dem Wahlgang werden weitere Schriftführer, die Kollegen Schönborn und Guthier, die Arbeit unterstützen. Wir beginnen mit dem Vorlesen der Namen, und es beginnt der Kollege Vogt.

Protokoll ↗