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Dr. Matthias Reuber

CDU 02.04.2025 Sitzungen 18/84

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung enthält zahlreiche Änderungen. Minister Clemens Hoch und meine Kollegin Rehak-Nitsche haben eben schon einige dieser Änderungen vorgestellt. Wir werden das Gesetz im Ausschuss noch sehr ausführlich besprechen und gegebenenfalls in einer Anhörung zu verschiedenen Themen Expertinnen und Experten zu Wort kommen lassen. Ich möchte heute aus Sicht der CDU-Fraktion einige wichtige Punkte aber dennoch schon beleuchten und vorab sagen, dass das Gesetz im Großen und Ganzen schon in die richtige Richtung geht, auch wenn wir uns an einigen Stellen noch etwas Nachbesserungsbedarf wünschen und diesen auch sehen. Kommen wir zunächst zum Promotionsrecht an den Hochschulen für angewandte Wissenschaften. Das ist einer der zentralen Punkte der Gesetzesänderung und war auch in den vergangenen Jahren immer wieder Bestandteil von vielen Diskussionen, die wir geführt haben. Hochschulen für angewandte Wissenschaften sind ein sehr wichtiger Bestandteil unserer Hochschullandschaft in Rheinland-Pfalz. Sie zeichnen sich zum einen dadurch aus, dass sie ein sehr praxisbezogenes Studium anbieten, aber auch eine anwendungsorientierte Forschung haben. Sie sind nicht nur Innovationstreiber, sondern auch eine wichtige Brücke von der Wissenschaft hinein in die Wirtschaft. Gerade deshalb ist die Aufnahme des Promotionsrechts an Hochschulen für angewandte Wissenschaften für die forschungsstarken Fachbereiche ein richtiger Schritt. Herr Minister Hoch, weil Sie eben die kooperativen Promotionen angesprochen haben, es ist auch deshalb ein richtiger Schritt, weil das mit den kooperativen Promotionen nie so richtig gut funktioniert hat und das, glaube ich, mit der Aufnahme des Promotionsrechts in Zukunft deutlich besser klappen wird. (Beifall bei der CDU – Zuruf des Staatsministers Clemens Hoch) Wir sind uns auch sicher, dass die Aufnahme ins Hochschulgesetz nur ein erster Zwischenschritt sein kann. Weitere Schritte müssen danach in jedem Fall folgen, um unsere Hochschulen für angewandte Wissenschaften zum einen nachhaltig zu stärken, zum anderen aber auch dafür zu sorgen, dass sie wettbewerbsfähig bleiben können. An dieser Stelle erinnere ich an den Antrag, den wir im November 2 023 zum Promotionsrecht an HAW eingereicht haben. Da haben wir einige Punkte genannt. Zum einen ging es um die Stärkung des akademischen Mittelbaus an HAW, der sehr wichtig ist, zum anderen aber auch um eine Reduzierung des Lehrdeputats für die Professorinnen und Professoren, die eine Promotion betreuen. Das sind nur zwei Beispiele zur Stärkung der HAW. Das sind Punkte, die wir immer wieder in Gesprächen mit der Praxis hören, die auch wichtig sind. (Beifall bei der CDU) Ein ganz besonders wichtiges Thema ist die Digitalisierung mit all ihren Facetten. Deshalb findet sich auch an sehr vielen Stellen in der Änderung die Digitalisierung wieder; denn nicht erst oder gerade durch Corona sind digitale Prüfungen ein wichtiger Bestandteil geworden. Ich glaube, wir sind uns alle einig, dass sie sich auch bewährt haben. Daher ist eine Verstetigung der bestehenden Regelungen sehr sinnvoll. Ich glaube, dass wir gerade bei dem Thema „Digitale Prüfungen“ künftig noch die Möglichkeit nutzen sollten, hochschulübergreifend auf Arbeitsebene viel stärker zusammenzuarbeiten und einen Austausch zu forcieren. An der Stelle verweise ich noch einmal auf unsere Anträge in den vergangenen Haushaltsberatungen. Die Änderungen in § 79 des Hochschulgesetzes, welche die Digitalisierung als ein strategisches Ziel der Hochschulleitung verankern, sind gut und die Ermöglichung von digitalen und hybriden Beschlussfassungen zeitgemäß. In § 2, Aufgaben der Hochschulen, findet sich unter Abs. 6 auch ein Punkt zur Digitalisierung. An der Stelle, sind wir ehrlich, hätten wir uns etwas mehr Mut gewünscht, gerade auch, wenn man davon spricht, dass das Hochschulgesetz moderner und digitaler werden soll; denn wenn wir uns einmal umschauen: Was ist denn im Moment das zentrale Thema, das alle Hochschulen, die Wirtschaft, was uns alle bewegt? – Das ist nun einmal die künstliche Intelligenz. Wir sind der Überzeugung, dass man die künstliche Intelligenz nicht nur als Unterpunkt unter der Digitalisierung behandeln sollte, sondern wir sind der Meinung, dass die KI für Hochschulen so wichtig ist und eine wichtige Aufgabe der Hochschulen darstellt, dass wir das in § 2 mit einem eigenen Punkt kenntlich machen sollten. (Beifall der CDU) Hochschulen nehmen bei der Entwicklung von KI eine zentrale Rolle ein, aber auch bei ihrer Anwendung in Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft. Es wird in Zukunft – eigentlich ist es heute schon der Fall – eine immer zentralere Aufgabe der Hochschulen werden, ihre Studierenden, aber auch ihre Forscherinnen und Forscher auf der einen Seite dazu zu befähigen, KITechnologien kritisch zu reflektieren, auf der anderen Seite aber auch dazu zu befähigen, sie sinnvoll und verantwortungsvoll in ihrer Arbeit einzusetzen. Weiterhin sollten Hochschulen auch die interdisziplinäre Auseinandersetzung mit den Auswirkungen von KI fördern. All dies kann und sollte aus unserer Sicht genau in § 8 hinter dem Abschnitt zur Digitalisierung im Hochschulgesetz geregelt werden. Im weiteren Verfahren werden wir dazu einen konkreten Vorschlag einbringen. Meine Damen und Herren, neben den größeren Punkten, die ich angesprochen habe, die aber auch von den beiden Vorrednern angesprochen wurden, gibt es noch einige kleinere Änderungen, die deswegen nicht weniger wichtig sind. Interessant sind sicherlich die Änderungen in § 96 Abs. 2 zu den Universitätskliniken. Interessant ist auch die Änderung in § 26 Abs. 7, vor allem der gestrichene Satz über die möglichen Anwesenheitspflichten, zum Beispiel bei praktischen Übungen, aber auch bei Laborarbeiten. Diese wirft bei uns noch einige Fragen auf. Auch wenn man in die Hochschullandschaft hineinhört, kann ich mir vorstellen, dass einige Dozentinnen und Dozenten bei diesem Punkt noch Fragen haben. Die vorliegende Begründung ist aus unserer Sicht noch nicht ausreichend. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie sehen, es gibt noch ausreichend Diskussionsstoff für die weiteren Beratungen im Ausschuss. Wir freuen uns auf einen sehr konstruktiven Austausch im Sinne unserer Hochschullandschaft. Vielen Dank. (Beifall der CDU)

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