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Patric Müller

SPD 02.04.2025 Sitzungen 18/84

Vielen Dank, Herr Präsident. – Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Entwurf zur Ausführung des Wärmeplanungsgesetzes ist nun die Grundlage geschaffen, dass die Städte und Gemeinden ihren Weg zu einer sicheren, bezahlbaren und klimaneutralen Wärmeversorgung beschreiten können und diese dann auch entsprechend der Bedürfnisse vor Ort umsetzen; denn eines ist klar: Die Wärmewende muss gezielt vorangetrieben werden; denn fossiles Heizen wird auf Dauer noch teurer werden. (Beifall des Abg. Fabian Ehmann, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 100 % solare Wärmenetze für ganze Städte sind möglich, sauber und günstig. Realisierbarkeit und mindestens Kostenneutralität sind wissenschaftlich nachgewiesen. Nun bedarf es kluger ingenieurtechnischer Köpfe, welche die Kommunen auf dem Weg zu ihrer Klimaneutralität begleiten und hierbei die notwendigen Strategien entwickeln, um auf Dauer den Ausstoß von weiteren Treibhausgasen tatsächlich zu vermeiden. Mit diesem gesetzlich verankerten Steuerungsinstrument ist das umsetzbar. Deshalb ist die enge Abstimmung seitens des Klimaschutzministeriums mit den Kommunen während des gesamten Gesetzgebungsverfahrens zu begrüßen, damit diese die Erleichterungen, die das Gesetz ermöglicht, auch anwenden können. Wir wissen aber auch, dass dies einen enormen Kraftakt, eine Herkulesaufgabe, wie es ein Sachverständiger genannt hat, bedeutet. Zunächst das Erstellen von Bestands- und Potenzialanalysen inklusive der dazugehörigen Datenerhebung, um die Transformationsziele für die künftige Entwicklung des Wärmebedarfs sowie die geplante Versorgungsstruktur zu bestimmen. Das Wichtigste ist: Bei der kommunalen Wärmeplanung handelt es sich um einen langfristigen Prozess, bei dem sämtliche Planungsbetroffenen vor Ort einbezogen und festgelegte Maßnahmen regelmäßig, spätestens alle fünf Jahre, auf ihre Umsetzbarkeit überprüft werden müssen. In Gesprächen mit Planungsverantwortlichen wie Bürgermeistern, mit Klimaschutzmanagern, politischen Gremien, Planungs- und Ausführungsbeteiligten wie Netzbetreibern, Energieversorgern, Bau- und Handwerksbetrieben sowie mit Planungsbetroffenen – der Bürgerschaft, den Vereinen, Verbänden, Initiativen usw. – stelle ich fest, dass die feste Erkenntnis, das Klimaverständnis und der feste Wille zur Klimaneutralität mittels Entwicklung einer bedarfsorientierten Klimastrategie per Beratung und Beschlussfassung bereits in vollem Gange sind. Fördermittelzusagen liegen auf dem Tisch, und auch Bürgerinformationsveranstaltungen zum Thema finden bereits statt. Auch das Anhörverfahren im Ausschuss hat aufgezeigt, sieben von acht Sachverständigen begrüßen die Gesetzesvorlage, unter anderem weil sie mit dem Blick auf die ländlich geprägte Struktur zielführend von vereinfachten und verkürzten Möglichkeiten für die Durchführung der Wärmeplanung geprägt ist, weil zudem weitgehende Erleichterungen im vereinfachten Verfahren für Gemeinden mit unter 10.000 Einwohnern sowie die Ermöglichung interkommunaler Zusammenarbeit bei der Erarbeitung von Wärmeplänen hervorzuheben sind und planungsverantwortliche Stellen, die unter die Bestandsschutzregelungen fallen, einen einmaligen finanziellen Beitrag für den Wissensaufbau erhalten. Ich möchte nicht verschweigen – das war es dann aber auch –, dass in einem Beitrag bei der Anhörung wieder einmal der Klimawandel geleugnet, die Ablehnung des Gesetzes empfohlen und von Unterwerfung und realitätsfremdem Vorgehen gesprochen wurde. Ja, das spiegelt Ihre „Wir-sind-gegen-allesPolitik“ wider. Die Fraktion der SPD folgt auf jeden Fall der Ausschussempfehlung und stimmt dem Gesetzesvorhaben zu; denn es gilt: keine Energiewende ohne Wärmewende und keine Wärmewende ohne Wärmeplanung. Deshalb sage ich auch als kommunal Verantwortlicher: Machen wir uns an die Arbeit. Herzlichen Dank. (Beifall der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Marco Weber, FDP)

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