Katrin Eder
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal möchte ich mich für die sehr lange, aber sehr gute und sachliche Diskussion letzte Woche im Ausschuss zum Wärmeplanungsgesetz, zu unserer Umsetzung, bedanken. Ich möchte nur noch einmal betonen, warum wir das Ganze machen, und habe ungewöhnlicherweise mein Handy mit nach vorne genommen. Ich möchte aus den letzten drei Tagen die Headlines der Medien kurz vorlesen: „Bericht: Klimawandel hat ‚gravierende Folgen‘ für Deutschland“, SPIEGEL: „Klimawandel: Indien droht ein extrem heißer Sommer“. Was in Griechenland gerade passiert, kann man ebenfalls den Medien entnehmen. Die BILD – nicht gerade Vorfeldpresseorgan der Grünen –: „Karte zum Klimawandel: So hoch steigt der Meeresspiegel an Nordsee und Ostsee“. Das sind jetzt nur einmal die Überschriften in den letzten beiden Tagen. Es ist klar, wir haben die gesetzliche Vorgabe, und wir haben uns in Deutschland darauf verständigt, dass wir bis 2045 treibhausgasneutral sein wollen. Wir werden morgen auch noch über das Thema „Klimaschutz“ und was hier notwendig ist sprechen. Was wir jetzt aber im Moment an dieser Stelle machen, ist: Der Bund hat ein Wärmeplanungsgesetz verabschiedet, und wir setzen dies um, weil der Weg klar ist. Wir müssen weg von Öl und Gas, auch in der Wärmeversorgung, und hin zu erneuerbaren Energien und Wärmenetzen. Das ist genauso klar wie eben auch der Punkt, dass eine warme Wohnung kein Luxus sein darf. Deswegen müssen wir uns da unabhängig machen. Die besten Wege hierfür – das wurde schon gesagt – müssen vor Ort gefunden werden. Es sind die Städte und Gemeinden, in denen die Entscheidungen über die notwendige Infrastruktur diskutiert, beschlossen und umgesetzt werden müssen. Nur da kann entschieden werden, ob und wo quartiersweite oder quartiersübergreifende Lösungen wie Nah- oder Fernwärmenetze sinnvoll sind und wie diese ganz konkret realisiert werden können, oder eben wo kein Wärmenetz entstehen wird und man sich mit seinem Einfamilienhaus am besten selbst kümmern sollte. Mit diesem Gesetz geben wir die Transformation der Wärmeversorgung als wichtige Planungs- und Steuerungsaufgabe in die Hände der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte, der verbandsfreien Gemeinden und der Verbandsgemeinden; denn die wissen am besten, wie die Situation vor Ort ist. Wir wollten es einfach machen. Wir eröffnen die bundesgesetzlich eröffneten Möglichkeiten von verkürzten und vereinfachten Verfahren und lassen so viel Flexibilität und Spielraum, wie es nur geht. Die Kommunen erhalten für diese Aufgabe gemäß dem Konnexitätsprinzip einen Kostenausgleich. Dessen Höhe haben wir sehr eng mit den kommunalen Spitzenverbänden erörtert. Ich möchte mich noch einmal explizit für die hervorragende Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden bedanken. Zur Unterstützung der Kommunen ist die Energieagentur Rheinland-Pfalz erste Anlaufstelle für Information und Beratung zur kommunalen Wärmewende. Die machen das heute schon. Wir haben den Kommunalen Klimapakt. Wir haben dort umfangreiche Expertise, die wir in den vergangenen Jahren aufgebaut haben, die auch stark nachgefragt wird. Gleichzeitig wird die Energieagentur per Gesetz Stelle für gewisse Aufgaben wie etwa die Bewertung der Wärmepläne für Gemeinden mit mehr als 45.000 Einwohnern. Ich möchte es noch einmal sagen: Es ehrt uns, dass Sie das Ministerium als die richtige Stelle ansehen. Ja, auch da ist viel Kompetenz, aber die Energieagentur hat die Kompetenz genau für solche Aufgaben auch in der Praxis und ist in diesem Bereich der uns zur Verfügung stehende, wenn Sie so wollen, nachgeordnete Bereich. Gleichzeitig wird die Beratung von den hoheitlichen Aufgaben getrennt. Davon können dann alle profitieren. Darüber hinaus werden wir die Verbraucherzentrale weiter stärken und ein breites Beratungsangebot sowie eine transparente Kommunikation zur kommunalen Wärmeplanung für die Bürgerinnen und Bürger aufbauen. Bereits heute berät die Verbraucherzentrale individuell zum Thema „Heizen“. Wer sich zur Anschaffung einer neuen, klimafreundlichen Heizung entschließt, wird zudem durch Fördermittel des Bundes unterstützt, und das mittlerweile sehr umfangreich und auch sozial gestaffelt. Ich möchte mich an dieser Stelle noch einmal für den intensiven Dialog mit den Stakeholdern am Runden Tisch „Wärmeversorgung“ sowie die konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden im Gesetzgebungsprozess bedanken. Ich finde, wir haben ein sehr gutes, pragmatisches, bürokratiearmes Ausführungsgesetz auf die Beine gestellt. Die Anhörung hat gezeigt: Es wird jetzt immer mehr um die Umsetzung gehen. An der Stelle will ich noch einmal betonen: Wir haben bei der Energieagentur ebenfalls ein Kompetenzzentrum Nahwärme in Kooperation mit der Hochschule in Mainz geschaffen. Der Name Professor Thomas Giel ist schon genannt worden. Dort bieten wir als Land ganz konkrete Beratung für ganz konkrete Projekte. Ich möchte einfach einmal sagen, was es schon gibt. Wir sollten nicht immer nur schauen, wie groß die Aufgabe ist und dass es nicht zu schaffen sei. Wir schaffen das; denn wir haben so viele positive Beispiele – ob das die Bioenergiedörfer sind, ob das Gemeinden sind wie Offenbach an der Queich, wo ein kaltes Nahwärmenetz entstanden ist, ob das die Gemeinden im Ahrtal sind wie Marienthal oder Rech, und das alles ohne Anschluss- und Benutzungszwang. Es geht also auch ohne. Wir haben Quartiere in Mainz. Wir haben aber auch Wärme aus Rechenzentren. Wir haben die Abwärme aus den Kanälen. Das heißt, es ist gerade so viel Innovation da, und die Menschen warten nur darauf, loszulegen. Deswegen bedanke ich mich wirklich für die konstruktive Debatte zu diesem Gesetz und freue mich darüber. Danke schön. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)
