Dr. Katrin Rehak-Nitsche
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Heute sprechen wir über eine wichtige Reform des Hochschulwesens in RheinlandPfalz, die Novellierung des Hochschulgesetzes, eine Novelle, die nicht nur ein Zeichen für die Zukunft unserer Hochschullandschaft ist, sondern auch ein klares Signal setzt: Bildung muss transparent, gerecht und für alle zugänglich sein, unabhängig von Herkunft, finanziellen Mitteln oder auch dem Studienweg. Auf drei Kernpunkte möchte ich an dieser Stelle eingehen. Lassen Sie uns einen Blick auf die wesentlichen Änderungen werfen und damit auch einen Blick in die Zukunft. Erster Punkt: die Abschaffung der Zweitstudiengebühren. Der Minister hat es angesprochen. Eines der zentralen Anliegen der Sozialdemokratie und damit auch unserer Politik ist es, den Zugang zu Bildung für alle zu ermöglichen, und zwar unter fairen Bedingungen. Genau deshalb haben wir ein besonderes Anliegen in unserem Koalitionsvertrag verankert, nämlich die Abschaffung der Zweitstudiengebühren. Die haben bislang dazu geführt, dass viele Studierende zusätzlich zur finanzielle n Belastung des ersten Studiums noch einmal tief in die Tasche greifen mussten, um sich umzuorientieren. Das gehört endlich der Vergangenheit an – versprochen, gehalten; denn wir alle wissen, wie wertvoll es ist, nach dem ersten Studium eine neue Fachrichtung zu erlernen oder sich weiterzubilden, gerade in einer Zeit, in der sich die Berufswelt immer schneller verändert und lebenslanges Lernen zur Normalität geworden ist. Es ist heute eben nicht mehr so, dass man eine Ausbildung macht und dann 40 Jahre im gleichen Unternehmen bleibt. Nein, es eröffnen sich immer und immer wieder neue Chancen. Menschen bekommen eine zweite, eine dritte Chance. Das ist uns fundamental wichtig. Die Möglichkeit, ein zweites Studium zu beginnen, darf nicht vom Geldbeutel abhängen, sondern muss eine Frage der persönlichen Entscheidung und beruflichen Weiterentwicklung sein. Die Abschaffung der Zweitstudiengebühren wird vielen Studierenden also eine Chance geben, sich ohne finanzielle Barrieren in neuen und zukunftsweisenden Branchen und Bereichen zu qualifizieren und ihre Potenziale voll auszuschöpfen. Das ist nicht nur wichtig für ein gutes und erfülltes Leben, sondern wir als Gesellschaft sind darauf angewiesen; denn der Arbeitsmarkt entwickelt sich rasant und rasch, und wir brauchen jetzt qualifizierte Fachkräfte und werden diese auch in Zukunft immer benötigen. Nur welche? – Um immer auf dem neuesten Stand zu sein, muss es möglich sein, sich zu jedem beliebigen Zeitpunkt weiterzuentwickeln und weiterzuqualifizieren. Wir sichern also mit der Abschaffung der Zweitstudiengebühren auch zukunftssichere, hoch qualifizierte Fachkräfte für unseren Arbeitsmarkt. Der zweite Punkt: Einführung des Promotionsrechts für die Hochschulen für angewandte Wissenschaften. Das ist der zweite große Schritt in dieser Novelle. Auch hier zeigt sich, dass Rheinland-Pfalz eine zukunftsorientierte, offene und faire Bildungspolitik betreibt; denn nicht nur die klassischen Universitäten, sondern auch die HAW leisten einen enormen Beitrag zur Forschung und Weiterentwicklung von Technologie, Wirtschaft und Gesellschaft. Indem wir diesen, den HAW, das Promotionsrecht zugestehen, öffnen wir Türen und fördern praxisorientierte und anwendungsorientierte Forschung auf höchstem Niveau. Wir öffnen die Türen für hochkompetente, schlaue, motivierte junge Menschen, die an den HAW ihre Wirkungsstätte gefunden haben und sich gerne dort weiterqualifizieren möchten. Das ist eine Win-win-Situation für die Gesellschaft; denn Fachkräfte aus der Praxis können auf Augenhöhe mit den Universitäten forschen, und gleichzeitig profitieren Unternehmen, insbesondere auch unser so wichtiger Mittelstand, von innovativen und praxisrelevanten Forschungsergebnissen und hoch qualifiziertem Personal. Damit stärken wir also nicht nur die HAW, sondern wir fördern die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes und stärken die Innovationskraft direkt in den Regionen. Die stärkere Integration von angewandter Forschung in den akademischen Bereich ist somit auch ein zukunftsweisender, gesellschaftlich wichtiger Schritt, den wir mit dieser Gesetzesnovelle gehen werden. Der dritte Punkt: Erhöhung der Transparenz über die Präsidiumsgehälter. Kommen wir dazu. Es ist nicht nur eine Frage der Fairness, sondern auch der Verantwortung gegenüber der Öffentlichkeit, dass die Gehälter der Hochschulleitungen transparent und nachvollziehbar sind. Wir setzen uns dafür ein, dass die Bevölkerung und auch die Studierenden wissen, wie öffentliche Mittel in den Hochschulen eingesetzt werden. Es ist wichtig, dass in Einrichtungen, die viel Wert auf Chancengleichheit, Leistungsgerechtigkeit und Offenheit legen, in Einrichtungen, die aus öffentlichen Mitteln finanziert sind, größtmögliche Transparenz und Verbindlichkeit herrschen. Transparenz ist ein Eckpfeiler des Vertrauens in jede Institution und damit auch die Grundlage unserer Demokratie. Transparenz unterstreicht die Verantwortung der Hochschulen gegenüber der Gesellschaft und sichert, dass die Gelder, die aus den Steuermitteln stammen, sinnvoll, maßvoll und zielgerichtet eingesetzt werden. Wir stehen für Hochschulen, die sich nicht nur durch innovative Forschung und hochwertige Lehre auszeichnen, sondern auch durch ihre Verlässlichkeit, Integrität und Verantwortung gegenüber der Gesellschaft. Wenn wir in Bildung investieren, investieren wir immer in unsere Zukunft, und die Zukunft kann nur dann erfolgreich sein, wenn wir schlaue, neugierige, motivierte junge Menschen oder überhaupt Menschen fördern, (Glocke der Präsidentin) wenn wir die Möglichkeiten, sich Wissen anzueignen, zu lernen, für alle zugänglich machen und den Bildungsbereich auf allen Ebenen transparent und fair gestalten. Das tun wir mit dieser Novelle. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
