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Kathrin Anklam-Trapp

02.04.2025 Sitzungen 18/84

Für die Gruppe FREIE WÄHLER spricht Abgeordneter Wefelscheid. Abg. Stephan Wefelscheid, Gruppe FREIE WÄHLER: Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Unstreitig sind Hochschulen ein wichtiger Motor für Gesellschaft und Wirtschaft. Je schlagkräftiger und zukunftssicherer unsere Hochschulen aufgestellt sind, desto eher wird Deutschland im internationalen Wettlauf um kluge Köpfe bestehen können. Zu den einzelnen Details und Bestimmungen dieses umfassenden Gesetzentwurfs wurde schon vieles ausgeführt. Auf folgende Punkte möchte ich allerdings noch kurz eingehen: Es spricht vieles dafür, in einer zukunftsgerichteten Gesellschaft die Zweitstudiengebühren abzuschaffen, um einen Wechsel der beruflichen Spur im späteren Leben zu vereinfachen. Zwar werden die dadurch entstehenden Mindereinnahmen von 1,5 Millionen Euro durch das Land kompensiert – etwa 1,5 Millionen Euro mehr würden für Forschung und Lehre natürlich auch nicht schaden. Vernünftig ist es auch, dass nach § 79 Abs. 3 nunmehr die strategische Verantwortung für die digitalen Voraussetzungen des Wissenschaftsbetriebs und die Schaffung von dafür geeigneten Strukturen und Prozessen die Aufgaben des Präsidiums sein sollen; denn Deutschland hat bei der Digitalisierung erheblichen Nachholbedarf. Das gilt insbesondere für die Hochschulen. Die Umsetzung dieser Strategie erfordert aber auch finanzielle Mittel. In § 7 9 Abs. 3 findet sich dazu folgende Formulierung: „[Z]ur Umsetzung strategischer Entscheidungen berücksichtigt das Präsidium dabei einen angemessenen Betrag aus den der Hochschule zugewiesenen Mitteln und ihren Einnahmen sowie einen angemessenen Anteil der der Hochschule zugewiesenen Stellen.“ Die Frage, die sich für mich daraus ergibt, Herr Minister Hoch, ist hier aber: Wird das Land für die Umsetzung dieser Digitalisierungsstrategie zusätzliche Mittel bereitstellen? Oder müssen die Hochschulen hier umschichten, im Zweifel zulasten anderer strategischer Ziele? – Dazu hatte ich eben von Ihnen nichts gehört. Positiv sind die Änderungen in § 26 und § 53 anzumerken, womit die Freistellung von Studierenden und Hochschullehrern geregelt wird, wenn diese an Unternehmensgründungen beteiligt sind. Meine langjährigen Erfahrungen mit dem TechnologieZentrum Koblenz zeigen mir, wie wichtig die Unterstützung zur Gründung aus dem universitären Umfeld heraus ist. Die neuen Freistellungsmöglichkeiten stärken den gewünschten Wissens- und Technologietransfer. Ebenso begrüße ich die Regelung, wonach künftig im Fach Rechtswissenschaft der integrierte Bachelorabschluss ermöglicht wird. Dies schließt tatsächlich eine Lücke im System. Insgesamt muss ich sagen, dass dieser Entwurf überwiegend notwendig erscheint, um die Hochschulen und Universitäten durch Flexibilisierung und Modernisierung für die Zukunft zu rüsten. Entscheidend für mich ist, dass Forschung und Lehre weiterhin die volle Rückendeckung der Politik erhalten; denn wohin eine Abkehr vom Prinzip der Wissenschaftsfreiheit führt, können wir leider in diesen Tagen in den Vereinigten Staaten beobachten. Dieser Gesetzesvorschlag ist wohltuend anders, ziehen sich die verfassungsrechtlichen Grundzüge der Freiheit von Forschung und Lehre doch durch das gesamte Papier. – Herr Minister Hoch, schicken Sie diesen Entwurf doch einmal nach Washington. Die Amerikaner könnten da derzeit jede Hilfe gebrauchen. Vielen Dank. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER)

Protokoll ↗