Matthias Lammert
Nächster Redner ist für die Gruppe FREIE WÄHLER Abgeordneter Kunz. Abg. Patrick Kunz, Gruppe FREIE WÄHLER: Vielen Dank, Herr Präsident. – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Zeit der Grundsatzdiskussionen ist vorbei. Wir haben bereits gehört, dass das Wärmeplanungsgesetz des Bundes bereits seit dem 1. Januar in Kraft ist. Wir waren und sind deshalb verpflichtet, ein Landesgesetz zur Ausführung dieses Wärmeplanungsgesetzes auf den Weg zu bringen. Der Ausschuss für Klima, Energie und Mobilität hat sich nach der Expertenanhörung am 27. März klar positioniert und mit großer Mehrheit zugestimmt. Aus Sicht der FREIEN WÄHLER ist es wichtig, dass die Macher des Gesetzes die besondere Rolle der Städte und Gemeinden bei der Umsetzung anerkennen. In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass landesweit etliche Kommunen ihre kommunalen Wärmepläne bereits auf den Weg gebracht oder zumindest weit vorangetrieben haben. Vielerorts dürften die Planungen bereits vor dem Ablauf der Frist am 23. Juni 2026 in trockenen Tüchern sein. Auch wenn ein Teilnehmer der Expertenanhörung bemängelt hat, dass der Entwurf zu komplex sei, und im Zuge der folgenden Ausführungen des Gesetzes eine Zunahme von Bürokratie befürchtet, denke ich, dass wir auf einem guten Weg sind, zumal es flexible Auslegungen zulässt. Das neue Gesetz lässt den Betroffenen sehr wohl die Luft zum Atmen, die für vernünftige Entscheidungen erforderlich ist. Die Form der künftigen Energieerzeugung wird nicht zwingend vorgeschrieben. Wir wissen, egal ob Geothermie, Wärmepumpe, Windkraft, Photovoltaikanlagen oder Biogas, nicht jede Form der Erzeugung funktioniert immer und überall. Die finale Entscheidung muss also im Zuge der kommunalen Planung fallen. Genau das ist ausdrücklich erwünscht, und das ist auch gut so. Allerdings ist der Rahmen klar vorgegeben. Wir wollen und müssen weg von fossilen Energieträgern. Die Klimaneutralität bis 2045 wurde kürzlich im Grundgesetz verankert. Es spielt also keine Rolle mehr, ob wir es gut fi nden oder nicht. Wichtig ist, dass wir den Energieversorgern eine klare Handlungsmaxime geben. Diese fordern bereits seit einiger Zeit klare Entscheidungen. Investitionen in Systeme, für die es keine langfristigen Perspektiven mehr gibt, wird niemand tätigen. Insofern haben wir jetzt klare gesetzliche Vorgaben, die Erzeuger und Netzbetreiber auch brauchen. In diesem Zusammenhang sei angemerkt, dass sich kommunale und private Unternehmen nicht an traditionelle Formen der Energieversorgung klammern, ganz im Gegenteil. Sie begleiten die Energiewende sehr wohl konstruktiv, was auch die Expertenanhörung gezeigt hat. Abschließend noch ein Wort zu den Kritikern: Es reicht nicht, über den Wirkungsgrad der uns zur Verfügung stehenden neuen Technologien zu lamentieren oder gar deren positiven Effekte für Klima und Umwelt infrage zu stellen. Gerade die aktuelle globale Lage zeigt uns doch täglich, (Glocke des Präsidenten) dass wir gezwungen sind, nicht nur über neue Wege der Energieversorgung nachzudenken. Letzter Satz, Herr Präsident. – Wir FREIE WÄHLER werden uns dennoch bei diesem Abstimmungsverfahren enthalten; (Zuruf aus dem Hause: Was?) denn zum einen ist es so, dass die Planung das eine ist, aber der Bürokratieabbau dem gegenübersteht und dieser nicht konsequent angegangen wird. Vielen Dank. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER)
