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Josef Winkler

GRÜNE 02.04.2025 Sitzungen 18/84

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Anhörung zu den geplanten Änderungen im Rettungsdienstgesetz hat gezeigt, dass diese sinnvoll und richtig sind. Alle anzuhörenden Personen haben uns bestätigt, dass die Einführung eines landesweiten Telenotarztsystems die notärztliche Versorgung in Rheinland-Pfalz deutlich verbessern helfen kann, und es ergänzt das bereits bestehende flächendeckende Netz an Rettungswagen und Notarztstandorten und erhöht dadurch dessen Flexibilität und Effizienz. Insbesondere wurde von mehreren Sachverständigen hervorgehoben, dass die Vereinheitlichung eines landesweiten Notarztsystems und die Sicherstellung von vergleichbaren Strukturen und Regelungen in einem Flächenbundesland bisher einmalig sind. Das ist eine erfreuliche Entwicklung, zumindest für unser Bundesland. Es wurde klar – das haben wir auch schon in der ersten Beratung deutlich gemacht –, dass die Telenotärzte und -ärztinnen keinerlei Konkurrenz zu den bestehenden Präsenznotärzten und ‑ärztinnen darstellen sollen, schon gar nicht diese ersetzen sollen. Vielmehr stellen sie eine sinnvolle und notwendige zusätzliche Ressource dar; denn es gibt viele Situationen in Rettungseinsätzen – das haben meine Vorredner zum Teil schon angerissen –, in denen nicht zwingend ein Notarzt oder eine Notärztin physisch vor Ort sein muss, aber eine ärztliche Unterstützung trotzdem notwendig sein kann, zum Beispiel bei Verkehrsunfällen, Transportverweigerungen oder medikamentösen Abklärungen. Dann musste bisher regelmäßig ein Notarzt oder eine Notärztin nachalarmiert werden oder zunächst ein Transport in ein Krankenhaus erfolgen. Beides hat zu zeitlichen Verzögerungen geführt, und im Fall der Nachalarmierung wurde ein wertvoller Notarzt durch An- und Abfahrt unnötig lange gebunden und war in dieser Zeit für andere, möglicherweise lebensbedrohliche Einsätze nicht verfügbar. Ein Telenotarzt kann also für diese Einsätze punktuell dazugeschaltet werden, ist danach auch sofort wieder verfügbar, das wurde in der Anhörung aus der bisherigen Praxis deutlich. Eventuell kann er oder sie sogar zwei Einsätze parallel betreuen. Das entlastet das gesamte System und macht die Präsenznotärzte und -ärztinnen frei für die Einsätze, in denen sie wirklich vor Ort gebraucht werden. Eine weitere besprochene Änderung – auch das wurde schon angesprochen – war die Frage, ob in klar definierten Ausnahmesituationen davon abgewichen werden kann, dass der Fahrer oder die Fahrerin eines Notarzteinsatzfahrzeugs zwingend eine Notfallsanitäterausbildung haben muss; wohlgemerkt – ich wiederhole noch einmal –: in klar definierten Ausnahmesituationen. Auch hier waren sich die anzuhörenden Personen weitgehend einig, dass dies nach wie vor die Regel sein soll, also der Einsatz der Notfallsanitäter, um sicherzustellen, dass man unabhängig von der RTW-Besatzung einsatzfähig ist. Für eng definierte Ausnahmefälle jedoch, in denen die Alternative in der Abmeldung des Notarzteinsatzfahrzeugs bestünde, haben die Expertinnen und Experten die neue Regelung unterstützt, dass dann auch eine erfahrene Person mit Rettungssanitäterausbildung diesen Platz übernehmen kann. Schlussendlich sieht das Gesetz noch die Umsetzung der EU-Richtlinie zum barrierefreien Notruf vor, die besagt, dass ein Notruf nicht nur auf sprachlichem Weg, sondern auch als Video oder auf anderem Weg eingehen kann und der Notruf immer auf demselben Weg beantwortet werden muss, wie er eingeht. Dies ist im Sinn der Teilhabe und des Schutzes des Lebens von Menschen mit Sinneseinschränkungen unabdingbar und zwingend geboten. Zusammen mit den eben bereits angesprochenen Systemen von Telenotärzten wird die notfallmedizinische Versorgung in einem Flächenland wie Rheinland-Pfalz auch in Zukunft gut aufgestellt sein, weswegen wir diese drei vorgesehenen Änderungen des Rettungsdienstgesetzes befürworten und ihnen auch gerne zustimmen wollen. Weil Sie, Herr Dr. Gensch, die Hilfsfrist angesprochen haben: Ein Experte ist, zumindest meine ich mich daran zu erinnern, auf Ihre Frage hin darauf eingegangen. Es ist nun einmal so gewesen, dass nach der Anhörung die Änderungen beschlossen wurden. Es ist etwas seltsam, wenn sich Experten zu Fragen äußern, die gar nicht Teil des Auftrags waren, und andere die Möglichkeit nicht haben. Hier im Plenum ist es aber natürlich sachgerecht, Sie können sowieso sagen, was Sie wollen. Wenn Sie der Meinung sind, dass die Hilfsfrist ein solch wichtiges Thema ist, dass wir es im Plenum nochmals diskutieren sollten: Es hält Sie überhaupt niemand davon ab, dazu einen Antrag zu stellen. Dann setzen wir uns damit inhaltlich auseinander. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD sowie der Abg. Cornelia Willius-Senzer, FDP)

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