thueringer-landtag.de ↗

Plenarprotokoll 7/36

05.02.2021 · 191 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: CDU (28)Die Linke (16)AfD (15)FDP (8)SPD (7)GRÜNE (4)

Keller

Guten Morgen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Ich heiße Sie herzlich willkommen zu unserer heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße auch die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, zumindest habe ich schon jemanden gesehen, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer am Internet-Livestream. Schriftführer zu Beginn der heutigen Sitzung ist Frau Abgeordnete Maurer, die danach von Frau Abgeordneter Güngör abgelöst wird – das geschieht gerade. Die Redeliste führt Herr Abgeordneter Urbach. Für die heutige Sitzung haben sich entschuldigt: Herr Abgeordneter Emde, Frau Abgeordnete Klisch, Herr Abgeordneter Walk zeitweise. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Betreiber der Arena haben angemeldet, dass es heute möglicherweise zu technischen Störungen im Internet kommen kann. Das heißt also, möglicherweise gibt es Störungen beim Zugang zum AIS. Ich bitte Sie, dies zu berücksichtigen. Sie haben versucht, das in der Nacht zu reparieren, indem sie das System herunter- und wieder hochgefahren haben. Das ist nicht ganz gelungen. Aber wenn man jetzt hier eingreift, dann sitzen wir möglicherweise im Dunkeln, wie mir die Verwaltung sagte. Also müssen wir leider versuchen damit klarzukommen. Sehr geehrte Damen und Herren, die Hinweise zur Tagesordnung: Die Tagesordnungspunkte 17 a und b werden heute als erste Punkte und der Tagesordnungspunkt 16 wird heute als zweiter Punkt aufgerufen. Der Tagesordnungspunkt 77 wird nach Tagesordnungspunkt 18 a und b aufgerufen. Zu Tagesordnungspunkt 17 a wurde ein Entschließungsantrag der Fraktion der AfD in der Drucksache 7/2670 verteilt. Zu Tagesordnungspunkt 24 wurde ein Alternativantrag der Fraktion der AfD in der Drucksache 7/2659 verteilt. Die Wahlvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 78 und 79 haben die Drucksachennummern 7/2671 und 7/2672. Die beiden Wahlen werden vereinbarungsgemäß nach der Mittagspause aufgerufen. Sehr geehrte Damen und Herren, gibt es Bemerkungen zur Tagesordnung? Das kann ich nicht erkennen. Dann verfahren wir entsprechend der beschlossenen Tagesordnung und ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 17 in den Teilen Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/2602 - korrigierte Fassung dazu: Familien in der Corona-Krise entlasten – für Planungssicherheit sorgen Entschließungsantrag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/2670 ERSTE BERATUNG Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/2511 ERSTE BERATUNG Wünscht jemand aus den Fraktionen Die Linke, der SPD, Bündnis 90/Die Grünen das Wort zur Begründung ihres Gesetzentwurfs? Herr Abgeordneter Wolf, bitte schön, Sie haben das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Torsten Wolf Die Linke

b) Betreuende Eltern während der Corona-Pandemie nicht weiter belasten – Beiträge bei pandemiebedingter Nichtinanspruchnahme von Betreuung in Kindergärten und Horten aussetzen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen, erst mal ein herzliches „Guten Morgen“ auch von meiner Seite. Wir alle wissen um die schwierige Situation gerade in der Notbetreuung. Wir wissen auch um die Zahlen, wie die Notbetreuung in Anspruch genommen wird. Aber wir wissen eben auch um die Verantwortung gegenüber den Eltern für diejenigen, die die Notbetreuung derzeit nicht Anspruch nehmen. Gestern Nachmittag haben der Stadtelternbeirat Gera und die Landeselternvertretung der Kindergärten an die Vorsitzende des Petitionsausschusses, Kollegin Müller, und mich als Bildungsausschussvorsitzenden mehr als 700 Unterschriften übergeben, die das Anliegen unterstützen, den Eltern die Kindergartengebühren zu erlassen, die ihre Kinder nicht mehr als fünf Tage im Monat in die Notbetreuung geben. Diesem Anliegen folgt der Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD, Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/2602 zur Erstattung der Mindereinnahmen während der Schließung der Schulen und Kindertageseinrichtungen nach dem Infektionsschutzgesetz. Darin wird geregelt, dass das Land die Gebühren derjenigen Kinder in den Kindergärten und Krippen vom 01.01.2021 bis längstens 30. April übernimmt, die nicht länger als 5 Tage im Monat in der Notbetreuung waren. Dies gilt für Einrichtungen, die angeordnet mindestens 15 Tage im Monat in der Notbetreuung sind. Weiterhin werden analog die Hortgebühren für die Eltern übernommen, sowohl bei den staatlichen als auch bei den freien Schulträgern. Wir wissen, dass viele Kommunen und freie Träger bereits derzeit eine Übernahme der Gebühren in beiden Bereichen – auch in Erwartung einer Landesregelung wie im Frühjahr 2020 und des Vorschlags des Thüringer Landeskabinetts vom 5. Januar 2021 – ihren Eltern avisiert haben. Mit der zügigen Vorlage in der ersten Sitzung des Landtags im neuen Jahr durch Rot-Rot-Grün nehmen wir uns der Anforderung an uns an und werden durch eine zügige Beratung Rechtssicherheit für Eltern, Kommunen und freie Träger herstellen. Den weiteren Beratungen wünsche ich ausdrücklich im Sinne der Eltern viel Erfolg. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Keller

b) Betreuende Eltern während der Corona-Pandemie nicht weiter belasten – Beiträge bei pandemiebedingter Nichtinanspruchnahme von Betreuung in Kindergärten und Horten aussetzen

Wünscht die Fraktion der AfD das Wort zur Begründung ihres Entschließungsantrags? Nein. Wünscht die Fraktion der CDU das Wort zur Begründung ihres Antrags? Auch nicht. Dann darf ich damit die Aussprache eröffnen. Zunächst spricht Herr Abgeordneter Thrum für die AfD-Fraktion.

Diese Rede einzeln zitieren

Uwe Thrum AfD

b) Betreuende Eltern während der Corona-Pandemie nicht weiter belasten – Beiträge bei pandemiebedingter Nichtinanspruchnahme von Betreuung in Kindergärten und Horten aussetzen

Sehr geehrte Landtagspräsidentin, werte Abgeordnete, liebe Kinder, liebe Eltern, es ist allerhöchste Zeit, dass wir die Thüringer Familien fair behandeln und nicht für eine Leistung bezahlen lassen, die sie gar nicht in Anspruch nehmen konnten oder in Anspruch nehmen werden. (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das hat es ja auch noch nie gegeben!) Wir haben die generelle Schließung von Kindergärten und Schulen seit dem Frühjahr 2020 immer wieder angemahnt. Nun sind seit mehreren Wochen unsere Kinder erneut von ihren Schulkameraden und Lehrern isoliert. Es fehlt ihnen die Tagesstruktur, der Umgang mit den Schulfreunden und natürlich auch häufig die persönliche Rückkoppelung zu ihren Lehrern. In den vergangenen Monaten hat sich außerdem gezeigt, dass das digitale Lernen zu Hause keine Alternative zum Bildungsort Schule darstellt, denken wir zum Beispiel an die wiederkehrenden Probleme mit der Thüringer Schulcloud. Auch eine Schulschließung bis Ostern wie vor Tagen von Ministern in den Raum geworfen, wird Folgen nach sich ziehen, die keiner mehr verantworten kann. Deshalb fordern wir unter anderem mit unserem Entschließungsantrag die Landesregierung auf, Kindergärten, Horte und Schulen zu öffnen und die Etablierung und Anwendung sinnvoller Hygienekonzepte zu unterstützen. (Beifall AfD) Minister Holter verkündete selbst noch im alten Jahr in der MDR-Sendung, dass die Schulen keine Pandemietreiber seien. Man hatte den Plan, bis zu den Weihnachtsferien den teilweisen Präsenzunterricht auch an den Schulen stattfinden zu lassen, bis sich Ministerpräsident Ramelow dann am 13. Dezember von der Kanzlerin – angeblich – eines Besseren belehren ließ. Innerhalb von drei Tagen mussten daraufhin die Familien ihre Pläne komplett wieder über Bord werfen, Betreuung, Beschulung und Beruf neu organisieren und irgendwie unter einen Hut bringen. Man spielte dann noch ein bisschen an den Winterferien rum; als die dann auch auf Januar vorverlegt wurden, hörten wir wenige Tage darauf aus dem Ministerium, dass die Schulen sowieso bis April geschlossen sind. Wir fragen uns schon, was Sie sich in den nächsten Tagen noch so alles einfallen lassen, um die Thüringer Familien weiter zu verunsichern. Ihre Landesregierung jedenfalls steuert planlos und sprunghaft durch die Krise. So geht das nicht, Herr Ramelow! (Beifall AfD) Wir brauchen stattdessen Verlässlichkeit. Unsere Kinder brauchen Schule und deshalb auch die Öffnung von Kindergärten, Horten und Schulen, und sei es auch nur im Wechselunterricht. Weil wir aber auch wissen, dass dieser Virus uns noch monatelang beschäftigen wird und es regional auch zu weiteren Einschränkungen kommen kann, geht uns Ihr Gesetzentwurf zur Erstattung von Elternbeiträgen für Hort und Kindergärten nicht weit genug. Eine Aussetzung der Elternbeiträge bis längstens zum 30. April ist viel zu kurz gesprungen. Wir wollen hier keine zeitliche Befristung, um auch langfristig Rechtssicherheit und Planbarkeit herzustellen. Außerdem sehen wir dringenden Handlungsbedarf in § 12b Ihres Entwurfs, der sieht nur eine Entlastung, eine Erstattung bei landesweit angeordneten Schließungen vor. So geht das nicht! Wir wollen, dass das Land auch bei regionalen Schließungen durch die Gesundheitsämter im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes eine Erstattung vornimmt. Denn wenn wir es einmal machen, dann sollten wir es auch richtig machen, meine Damen und Herren. (Beifall AfD) Was uns noch aufgefallen ist, ist, dass Sie nur einzelne Monate jeweils in den Blick nehmen. Wenn beispielsweise im März 14 Tage lang und im darauffolgenden April eben auch 14 Tage lang geschlossen ist, dann sind das insgesamt vier Wochen, aber nach Ihrem Entwurf würden die Thüringer Familien hier weiter in die Röhre schauen, weil Ihr Gesetz erst greift, wenn die Einrichtungen an mehr als 15 Kalendertagen geschlossen sind. Das ist für uns eindeutig ein Taschenspielertrick und so können wir nicht mit den Thüringer Familien umgehen. Wir wollen für alle Tage, an denen es kein Betreuungsangebot gibt, eine Gebührenbefreiung und dafür müssen die Träger, die Kommunen auch entsprechend ausfinanziert werden. In anderen Bereichen haben Sie das Geld doch auch zur Verfügung. (Beifall AfD) Ein weiterer Knackpunkt, den wir berücksichtigt haben wollen, ist, dass Rückzahlung und Berechnung nicht erst ab Ende der Schließungen beginnen, sondern mit dem von uns eingeführten 90-TageGrenzwert soll den Bürgern und der Verwaltung Planungssicherheit gegeben werden. Außerdem wollen wir, dass hier nicht nur ein Zuschuss erfolgt, sondern ein echter Ausgleich an die Kommunen, an die Träger weitergeleitet wird, um die entstandenen Lücken auch entsprechend auszufinanzieren. Es gibt also noch jede Menge Redebedarf, den wir mit Ihnen auch gern im Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport sowie Haushalt und Finanzen klären wollen. Vielen Dank. (Beifall AfD)

Diese Rede einzeln zitieren

Keller

b) Betreuende Eltern während der Corona-Pandemie nicht weiter belasten – Beiträge bei pandemiebedingter Nichtinanspruchnahme von Betreuung in Kindergärten und Horten aussetzen

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Astrid Rothe-Beinlich GRÜNE

b) Betreuende Eltern während der Corona-Pandemie nicht weiter belasten – Beiträge bei pandemiebedingter Nichtinanspruchnahme von Betreuung in Kindergärten und Horten aussetzen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Erzieherinnen und Erzieher, liebe Lehrerinnen und Lehrer, liebe Eltern, liebe Familien und natürlich liebe Kinder! In der Tat ist es so, dass die Schließung von Kindergärten und Schulen die Familien, die Kinder am meisten getroffen hat. Wir wissen es alle, Kinder brauchen Kinder. Es sind die fehlenden Kontakte, die fehlenden Bildungsangebote, die fehlende Förderung, die fehlenden Bezugspersonen und dazu kommen noch wenig kindgerechte Pandemieregeln. Gleichzeitig müssen die Eltern weiterhin für Kindergarten und Hort bezahlen, obwohl diese nur mit einer Notbetreuung geöffnet waren. Der vorliegende Gesetzentwurf gibt demzufolge den Eltern das ganz klare Signal, dass sie eben nicht für Kindergarten und Hort bezahlen müssen, wenn sie keine Notbetreuung in Anspruch nehmen können oder wollen. Daher sollen die Beiträge auch bis zur Wiederöffnung der Einrichtungen erstattet werden. Das ist nur gerecht, es schafft in schwierigen Zeiten zumindest eine kleine finanzielle Entlastung für die betroffenen Familien. Es ist aber auch nicht so, als ob es so eine Regelung nicht schon mal gegeben hätte. Wir haben das auch im letzten Frühjahr schon einmal so praktiziert. Neu gegenüber der Regelung zum Sommer 2020 ist aber die Fünf-Tages-Regelung – Torsten Wolf hat schon darauf hingewiesen. Damit berücksichtigen wir nämlich auch Familien, die eine kurzzeitige Notbetreuung in Anspruch nehmen mussten, und wir schließen sie von der Erstattung nicht völlig aus. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es gibt ja schließlich Eltern, die sagen: Natürlich bemühe ich mich, meine Kinder möglichst zu Hause zu behalten, aber an einem Tag in der Woche oder an zwei Tagen geht es eben wirklich nicht. – Deshalb diese Fünf-Tage-Regelung. Wir meinen, auch das ist nur gerecht und eine Anerkennung von Lebensrealitäten. Welche genauen Kosten damit auf den Freistaat zukommen, bleibt abzuwarten, weil es natürlich auch ein Stück weit immer auf die Quote der Inanspruchnahme ankommt. Ich glaube, in der letzten Woche – wenn ich es richtig im Kopf habe, Minister Holter – waren es im Schnitt thüringenweit 41 Prozent, die die Notbetreuung in Anspruch genommen haben. Wichtig war uns auch, dass die Horte selbstverständlich mitgedacht werden und damit auch alle Schulen, auch Schulen in freier Trägerschaft. Auch diese können damit den Eltern zu viel bezahlte Elternbeiträge für den Ganztag zurückerstatten. Die CDU hat dazu einen Antrag vorgelegt, der quasi – ich sage es mal so – offene Türen einrennt, weil der Gesetzentwurf ja gleichzeitig vorliegt. Die CDU wird sich hier hoffentlich anschließen und wir sollten über die Details der Erstattung im Ausschuss sprechen, auch mit den kommunalen Spitzenverbänden. Was uns wichtig ist, ist, noch mal darauf hinzuweisen, dass Eltern, dass Familien tatsächlich gerade einen unschätzbaren Beitrag zur Bewältigung der Pandemie leisten. Unser Respekt gilt allen – wir wissen es, wie es ist –, die versuchen, die Betreuung, mitunter auch noch Homeoffice und vieles mehr gleichzeitig auf die Reihe zu bekommen. Es ist nämlich ein Trugschluss zu glauben, nur weil Eltern im Homeoffice sind, könnten sie sich mal eben nebenbei auch noch um kleine und große Kinder gleichermaßen kümmern. Das funktioniert so nicht, das sollte auch jedem bewusst sein. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich will auch sagen, dass gerade die Förderung ganz entscheidend ist. Ich bin deshalb sehr froh, dass wir die Kinder, die besondere Förderung brauchen, weil sie eben besondere Unterstützungsbedarfe haben, jetzt auch in die Regeln für die Notbetreuung wieder mit aufgenommen haben. Ich sage auch: Ich bin es leid, über Listen zu diskutieren, und deshalb froh, dass wir sie nicht wieder haben, welche Eltern mit welchen Berufen gegebenenfalls Anspruch haben. Ich bin davon überzeugt, dass die Familien sehr genau wissen, was sie tun. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Familien wägen sehr genau ab. Familien überlegen immer wieder ganz genau, was das Beste für ihre Kinder ist. Und trotzdem ist es ganz wichtig, auch das Kindeswohl, den Kinderschutz mit im Blick zu haben und auch diese Aspekte nicht zu vergessen in solch schwierigen Zeiten, wo jede und jeder schnell mal unter der Decke ist, weil die Situation einfach eine ganz schwierige ist. Noch einmal: Kinder brauchen Kinder. Deshalb war es auch so wichtig, dass wir die Corona-Verordnung dahin gehend geändert haben, dass feste Familien sich auch gegenseitig bei der Kinderbetreuung der kleinsten Kinder unterstützen können. Wir dürfen gerade auch kleine Kinder nicht unter Kontaktsperren stellen. Das funktioniert nicht, das führt nur zum Regelbruch und damit verlieren wir die Akzeptanz auch in der Bevölkerung. Deshalb meine ich, dass dieses Gesetz ein wichtiger, ein Meilenstein bei der Bekämpfung der Pandemie ist. Es ist das richtige Signal zur richtigen Zeit. Ich baue darauf, dass wir hier auch mit den kommunalen Spitzenverbänden, mit den Trägern, mit den Interessenvertretern, mit den Gewerkschaften gut ins Gespräch kommen, dass wir dieses Gesetz hoffentlich mit breiter Mehrheit verabschieden und dass wir solche Lockerungssprüche, wie sie eben hier von der AfD am Pult gemacht wurden, eben ganz klar zurückweisen. Denn wir dürfen niemanden gefährden, Infektionsschutz bleibt das A und O. Und trotzdem müssen wir immer wieder auch das Kindeswohl und die Förderung im Kopf haben. Wir meinen, dass dieses Gesetz zur Erstattung der Mindereinnahmen während der Schließung von Schulen und Kindergärten nach dem Infektionsschutzgesetz hier den richtigen Weg aufzeigt, und alle demokratischen Kräfte sind herzlich eingeladen, daran mitzuwirken. Vielen herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Keller

b) Betreuende Eltern während der Corona-Pandemie nicht weiter belasten – Beiträge bei pandemiebedingter Nichtinanspruchnahme von Betreuung in Kindergärten und Horten aussetzen

Für die Fraktion der FDP hat Frau Abgeordnete Baum das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Franziska Baum FDP

b) Betreuende Eltern während der Corona-Pandemie nicht weiter belasten – Beiträge bei pandemiebedingter Nichtinanspruchnahme von Betreuung in Kindergärten und Horten aussetzen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream, einen herzlichen guten Morgen! Wir haben auch in dieser Plenarrunde bereits mehrfach darüber gesprochen, welcher Belastung Familien, die Eltern und Kinder ausgesetzt sind. Gerade diejenigen, die nicht in den Genuss der Notbetreuung gekommen sind, sollen eine Erstattung ihrer Elternbeiträge erhalten. Das sieht der Gesetzentwurf vor, der uns hier vorliegt. Frau Rothe-Beinlich, ich muss Ihnen widersprechen: Es ist eben genau nicht so, dass wir es so machen wie im Sommer, denn im Sommer haben wir alle Beiträge erlassen. Es gibt mit Sicherheit eine ganze Reihe Kommunen oder auch Familien, die genau auf das gleiche Prinzip gehofft haben. Denn das ist das, was man unter Verlässlichkeit versteht, dass Rituale, die schon mal funktioniert haben, auch wieder umgesetzt werden. (Beifall FDP) Im Sommer hatten wir im zweiten Schritt einen Antrag vorliegen, der dafür gesorgt hat, dass wir nicht nur die nicht vorhandene Notbetreuung erstatten, sondern eben für alle. Das mag natürlich sein, dass wir in der Ausgestaltung der Notbetreuung aktuell ein anderes System haben, was das wieder ein bisschen schwierig macht. Aber vielleicht ist das auch genau das Problem. Verstehen Sie mich nicht falsch: Wenn keine Leistungen in Anspruch genommen werden, ist das etwas anderes, als wenn Leistungen in Anspruch genommen werden. Und wenn Leistungen erbracht werden, dann sollen die auch bezahlt werden. Aber sicher werden auch Sie die Schreiben und Anrufe von den Kommunen oder auch von den Trägern erhalten haben, die ernsthaft Zweifel an der Umsetzbarkeit des vorliegenden Vorschlags anmelden. Da geht es unter anderem darum, dass sich gerade die Festlegung schwerlich vermitteln lässt – vor allem bei den Eltern –, wer Erstattung erhält: Wer fünf Tage Notbetreuung in Anspruch nehmen musste, bekommt eine Erstattung, aber nicht, wer sechs Tage in Anspruch nimmt. Dass da irgendwo eine Grenze gemacht werden muss, das verstehen sicher alle. Es ist aber etwas ganz anderes, das uns hier und vermutlich auch noch in der Ausschussdiskussion Kopfzerbrechen bereiten wird. Wir erleben in Thüringen wie so oft in den letzten Monaten, dass die Kita- und Schulträger ganz unterschiedlich mit den Vorgaben der Landesregierung zur Notbetreuung umgegangen sind. In den einen Kommunen werden sie sehr restriktiv umgesetzt, da müssen sich Eltern schon sehr ausführlich rechtfertigen und stichhaltige Argumente vorbringen, warum sie Zugriff auf eine Notbetreuung haben wollen, während wir an anderen Stellen teilweise sage und schreibe um die 80 Prozent Auslastung in der Notbetreuung haben. Da müssen Sie sich doch die Frage gefallen lassen, ob die Informationen zu der Frage, wie diese Notbetreuung ausgestaltet werden soll, auch tatsächlich so angekommen sind, wie Sie sie gemeint haben. Das Problem an dieser Stelle ist nicht, dass möglicherweise diejenigen, die Homeschooling und Homeoffice zusammen gestemmt haben, sich übervorteilt fühlen gegenüber denjenigen – da zitiere ich jetzt mal aus den Foren in den sozialen und öffentlichen Medien –, die sich – in Anführungsstrichen – eine Notbetreuung erschlichen haben. Sondern das Problem ist, dass die Festlegungen zur Notbetreuung offensichtlich so unterschiedlich interpretierbar sind, dass sich auch die Frage stellt, ob Sie die überhaupt so spitz abrechnen können, wie Sie das hier vorschlagen. (Beifall FDP) Für mich ergeben sich eigentlich nur zwei Möglichkeiten, mit der Situation umzugehen. Entweder Sie machen das wie im Sommer und übernehmen die Kitagebühren des I. Quartals komplett, so wie es auch im letzten Jahr war. (Beifall FDP) Ich kann mir vorstellen, dass das einige erwartet haben. Aber ich vermute, hier spielen die 62,42 Euro eine Rolle – ich glaube, das war die Summe, die Frau Taubert angebracht hat, die sie noch als eiserne Reserve im Topf hat –, und die werden hier nicht reichen. (Beifall FDP) Oder Variante zwei: Sie rechnen die Beitragserstattungen direkt mit den Eltern ab, überspringen die Kommunen und lassen die Beitragsflüsse wie sie sind. Dann bleibt noch die Hoffnung, dass die Zufriedenheit einiger die Unzufriedenheit anderer aufwiegt. Das wäre jetzt wieder eine ganz andere Herangehensweise. Ich will jetzt bestimmt nicht dazu animieren, noch eine weitere Ecke in den Zickzackkurs einzubauen. Wie viel wir davon noch vertragen, das vermag ich nicht einzuschätzen. Vielleicht macht aber in der Situation tatsächlich der Antrag noch Sinn, den wir von der CDU vorliegen haben. In einem Punkt gebe ich Frau Rothe-Beinlich recht: Der in diesem Antrag gewünschte Gesetzentwurf liegt uns schon vor. Der Antrag wirft aber darüber hinaus die Frage auf, ob es nicht eine grundlegende Regelung braucht, wie mit Erstattungen von Kitabeiträgen umgegangen werden soll, wenn Kitas geschlossen werden. Das wäre dann so etwas wie ein gelerntes Modell. Wir haben das vorgestern auch von Kollegin Pfefferlein gehört, dass die Wahrscheinlichkeit weiterer Pandemien jetzt nicht zwingend sinkt. Insofern wäre die Festlegung eines grundlegenden Verfahrens, wie bei solchen Fällen zu verfahren ist, nicht verlorene Liebesmüh, wie es vielleicht auch beim Distanzunterricht keine vergebene Liebesmüh wäre, das zur Sicherheit zu regeln. (Beifall FDP) Im vorliegenden Fall wüssten die Kommunen dann zumindest auch schon mal im Vorhinein: Können sie Beiträge erlassen oder nicht, was erhalten sie von der Landesregierung? Das wäre also eine Idee, die ich nicht grundsätzlich verwerfen würde. Ich gebe Ihnen aber recht: Für die aktuelle Situation brauchen wir relativ schnell eine Regelung, damit alle wissen, wie es weitergeht. Wir werden im Ausschuss sicher eine tragbare Version finden, die vielleicht nicht alle glücklich macht, aber zumindest einen Großteil. Wir unterstützen die Überweisung an den Bildungsausschuss und eine entsprechende Anhörung mit denjenigen vor Ort. Vielen Dank. (Beifall FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Keller

b) Betreuende Eltern während der Corona-Pandemie nicht weiter belasten – Beiträge bei pandemiebedingter Nichtinanspruchnahme von Betreuung in Kindergärten und Horten aussetzen

Für die Fraktion Die Linke hat Abgeordneter Reinhardt das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Daniel Reinhardt Die Linke

b) Betreuende Eltern während der Corona-Pandemie nicht weiter belasten – Beiträge bei pandemiebedingter Nichtinanspruchnahme von Betreuung in Kindergärten und Horten aussetzen

Ein Plädoyer für die Bildung beinhaltet auch immer die Frage nach der Bildungsgerechtigkeit oder aber die Frage nach Bildungszugängen. (Beifall SPD) Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen der Fraktionen ohne Fraktionsführer, es ist schon interessant, wie kurzfristig die AfD hier einen sogenannten Entschließungsantrag einbringt. Das zeigt aus meiner Sicht ganz deutlich, wie wichtig wohl dieses Thema war, immerhin ist dieser Gesetzentwurf nicht erst seit gestern drauf. Sie haben sich in Ihrem Redebeitrag mindestens versprochen, weil Sie gerade anmahnten, Herr Thrum, als Sie sagten, Sie mahnten immer die Schließung an. Am Mittwoch haben Sie erst eine Aktuelle Stunde gehalten, dass Sie unbedingt alles öffnen wollen – widersprüchlicher kann man sich kaum verhalten. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Nun ja, ich möchte allerdings sagen, dass Sie, werte Flügel-AfD, sich vergehen an den Thüringer Kindern und Familien in dieser Zeit, und zwar vergehen Sie sich an den Kindern und Familien mit Ihrer Zickzack-Corona-Politik. Das sucht schon seinesgleichen und ist für mich zumindest beschämend. Wenn ich es mit einem Bild bezeichnen müsste, dann würde ich einen Luftballon aufblasen, aber keinen Knoten reinmachen, sondern ich würde ihn aus meinen Fingern entgleiten lassen – nichts als heiße Luft. (Beifall AfD) Auch der Zickzackkurs der FDP, wie auch gerade eben wieder dargestellt, ist interessant. Erst, als wir sagten, wir wollen eine Gebührenerstattung für alle, hieß es: Nein, das geht überhaupt nicht, das kann man nicht machen. (Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Meine Gü- te!) Hauptsache, immer dagegen. Heute heißt es schon wieder: Ja, doch, wäre eigentlich eine gute Idee, jetzt haben wir uns daran gewöhnt. Und im Widerspruch … (Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Was erzäh- len Sie denn für einen Quatsch!) Herr Montag, machen Sie sich mal locker, Sie können ja dann auch noch mal sprechen! (Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Das wird auch nötig sein!) Ja, sehr gern. Und dann heißt es auf einmal, dass Sie sozusagen hier sagen, Leistung soll sich lohnen und dann irgendwie doch nicht. Also es ist tatsächlich ein Widerspruch aus meiner Sicht, Hauptsache, dagegen. Und das hat man gestern auch gesehen, wie Sie Sand in unser parlamentarisches Verfahren gestreut haben mit sogenannten Dringlichkeitsvorlagen, die Sie angeblich eingebracht haben, weil der Minister etwas gesagt hat. Mich hat ja gewundert, dass Sie heute nicht schon wieder so etwas gebracht haben. Aber den Zickzackkurs der FDP kennen wir ja, immerhin haben wir heute einen sehr traurigen Jahrestag – nun ja. Kindergärten und Horte sind nicht nur Betreuungsorte, um Eltern die Möglichkeit zu geben, um jeden Preis arbeiten zu können, weil Arbeitengehen, Geldverdienen und die Wirtschaft und Profite eben gesichert werden müssen. Es sind Bildungseinrichtungen, in denen Kinder Spielgefährten treffen, sich selbst verwirklichen können, Struktur, Beziehung und Bildung erhalten. Eltern können ihr Kind in den Kindergarten bringen, egal, ob sie arbeiten gehen müssen, Freizeit brauchen oder Gott weiß, was sie eben machen wollen oder es eben für richtig halten. Das sollte der Kompass sein, mit dem wir unsere Bildungseinrichtungen durch die Krise steuern. Das Virus ist allerdings der Gegenwind, der uns auch zeigt, wie schnell wir vorankommen in Zeiten der Pandemie. Klar ist auch, dass die Schiffsmannschaft geschützt werden muss. Seit der weitgehenden Schließung unserer Thüringer Kindergärten und Horte – analog die freien Schulen mit Ganztagsbetreuung – erhalten wahrscheinlich alle Abgeordneten und Ministerien Fragen von Eltern zu den Beitragserstattungen. Die Fragen sind unterschiedlich, jedoch dürften zwei Themen der Dauerbrenner sein – erstens: Wie lange werden unsere Einrichtungen wohl noch geschlossen bleiben? Und zweitens: Müssen wir Beiträge zahlen, obwohl wir unser Kind nicht in den Kindergarten/Hort bringen? Je nach Gemütslage beantworten wir die Fragen freundlich oder vielleicht etwas genervt. Und dann geht man darauf ein, dass der Freistaat Thüringen im März letzten Jahres durch eine noch nie da gewesene Pandemie einen Virusbefall hatte. Es gab keine Erfahrungen für den Freistaat in jüngster Geschichte, wie der Freistaat darauf reagieren kann. Diese Erfahrungen haben wir teilweise schmerzhaft im letzten Jahr gesammelt. Wir oder ich haben gelernt, dass der Bund und auch der Freistaat für die Gesundheit und das Weiter-arbeiten-Gehen sehr, sehr viel Geld in die Hand nehmen und dass es wie bei allen komplexen Lösungsstrategien ein Für und ein Wider gibt, notwendige Abgrenzungen und auch Fehler passieren, ja, sogar Lücken entstehen. Im Schwerpunkt geht es doch aber darum, dass die Lösungen entstehen, hin zu einer Normalität, Lösungen, die gesellschaftsfähig, rechtskonform sind. Wir Abgeordneten, die Landesregierung, wir müssen das Geld, welches wir nur stellvertretend in die Hand nehmen, so ausgeben, dass es auch bei den Menschen ankommt, möglichst schnell, möglichst lohnend für die Zukunft, aber eben auch unkompliziert, unbürokratisch, aber auf der anderen Seite – und das macht die Verfahren so lang – auch lupenrein, ich meine damit: rechtssicher. Denn zum Glück darf in unserem Freistaat, in Deutschland, im Rechtsstaat jeder, der es will und vermag, die entsprechenden Lösungen infrage stellen, und dies gilt natürlich auch für getroffene Maßnahmen, die die Corona-Auswirkungen bekämpfen. Mit dem heutigen Gesetzentwurf, den Rot-Rot-Grün an dieser Stelle vorlegt, geben wir laut und eindeutig das Signal: Das Problem ist verstanden, eine Lösung wird auf den Weg gebracht. Vollkommen klar für uns ist, wenn Einrichtungen wie Kindergärten und Horte oder analog bei Schulen mit Ganztagsbetreuung im Angebot eingeschränkt sind, dass sie die Gebührenerstattungen erhalten. Genau das soll der Gesetzentwurf leisten: Erstattung der erhobenen Gebühren für nicht in Anspruch genommene Leistungen im Kindergarten, Hort und analog die freien Schulen mit Ganztagsangebot. An dieser Stelle auch noch mal: Die Schließungen haben wir doch nicht aus Jux und Tollerei gemacht; die Schließungen waren ein Baustein in der Abwehr gegen den Virusbefall. (Beifall DIE LINKE) Was mich stört, ist, dass in der Zeit der aktuellen Krise die Kindergärten und Horte in der Debatte nur noch als Betreuungsorte angesehen werden und nicht mehr als Bildungseinrichtungen, die sie vorrangig sind. Meine Fraktion bittet darum, der Überweisung des Gesetzentwurfs federführend an den Bildungs-, Jugend- und Sportausschuss und natürlich begleitend an den Haushalts- und Finanzausschuss zuzustimmen, um unsere Lösungen gemeinsam auf den Weg zu bringen. Die Lösung dauert allerdings noch etwas. Ein solches Gesetz muss – wie Sie wissen – zwingend angehört werden. Und natürlich hat auch der oder haben die Ausschüsse die Pflicht und die Verantwortung, Fragen zu beantworten und gegebenenfalls Änderungen vorzunehmen. In den Anhörungen und der gemeinsamen Debatte sollten wir das bereits vollzogene Lösungspaket aus dem letzten Jahr vergleichen mit dem Lösungsansatz jetzt, denn es geht um jede Menge Geld. Im Jahr 2020 hat der Freistaat Thüringen – ich spreche immer so von Circa-Zahlen – 30 Millionen Euro an die Kommunen ausgegeben – 30 Millionen Euro als Ausgleich für nicht eingenommene Elternbeiträge im Rahmen der Nutzungseinschränkungen durch die Pandemie. Weitere 3,1 Millionen Euro flossen an die Kommunen für die ebenfalls entfallenen Sachkostenanteile, die Eltern für die Inanspruchnahme des Grundschulhorts an die Schulträger abführen. Eine weitere Million Euro stellte das Land den freien Schulen als Ersatz für weniger eingenommene Schulgelder der Eltern im Primarbereich analog zum Schulhort bei staatlichen Schulen bereit. Nun soll es im Entwurf erneut um geschätzte 25 Millionen Euro gehen – Gültigkeitsdauer April, berechnete Betreuungsquote 30 Prozent, rund 134 Euro pro Kind. Das will gut diskutiert sein. Um nur ein paar Stichworte zu nennen: eingangs die Frage der Gerechtigkeit; wie denken wir die Gerechtigkeitsfrage bei Bildung? Ist es gerecht, dass eine Gebührenübernahme für alle stattfinden soll? Oder ist es eben ungerecht? Wie ist es denn aus der Perspektive der Kinder, für die wir doch diese Bildungs- und Betreuungsangebote machen? Ist die Beitragshöhe von 134 Euro für Kommunen und Landkreise in der Höhe angemessen und ausreichend? Reicht denn die Betreuungsquote, die wir im Entwurf haben? Und da müssen wir auch ganz klar sagen, wenn die Betreuungsquote hochgeht, was aktuell der Fall ist, würde es den Freistaat nach dem aktuellen Entwurf weniger Geld kosten. Ist die vorgeschlagene Fünf-Tage-Regelung das, was Eltern benötigen, um den Pandemiealltag erfolgreich meistern zu können? Also Fünf-Tage-Nutzung meint, Eltern dürfen ihr Kind fünf Tage in den Kindergarten bringen, weil sie eine Prüfung haben, weil sie ein wichtiges Meeting haben, weil sie die Wohnung mal saubermachen, weil sie Freizeit brauchen – keine Ahnung –, weil sie was Wichtiges haben oder weil es einfach mal notwendig ist, um eine Auszeit zu benötigen. Dennoch dürfen sie den gesamten Monat als „nicht in Anspruch genommen“ nutzen. Ist es praktikabel, dass wir mit dem Gesetz Anreize schaffen wollen, dass wir für Erzieher/-innen festschreiben lassen wollen, wenn wir hier fördern, dass sie eben nicht in die Kurzarbeit unter 80 Prozent gehen, sondern Minimum bei 80 Prozent halten? Wie praktikabel ist denn der Vorschlag unter dem Gesichtspunkt einer bürokratiearmen Lösung für Kommunen, für Landkreise? Ist denn das volle Abrechnen eines halben Monats legitim oder sollten auch an dieser Stelle Änderungen stattfinden? Auf die Debatte freue ich mich jetzt schon. Eines ist für mich klar: Betroffene Eltern, deren Gebühren vom freien Träger oder der Kommune bereits abgezogen wurden, obwohl ihre Kinder keinen einzigen Tag im Kindergarten, Hort oder in der Schule waren, hoffen zu Recht auf eine schnelle und pragmatische Lösung, am besten schon vorgestern. So bewerte ich im Übrigen auch den Antrag der CDU, der im Wesentlichen auf eine Lösung dringt. Genau jenem Anspruch werden wir heute mit unserem Gesetzentwurf gerecht. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Keller

b) Betreuende Eltern während der Corona-Pandemie nicht weiter belasten – Beiträge bei pandemiebedingter Nichtinanspruchnahme von Betreuung in Kindergärten und Horten aussetzen

Das Wort für die Fraktion der CDU hat Herr Abgeordneter Tischner.

Diese Rede einzeln zitieren

Christian Tischner CDU

b) Betreuende Eltern während der Corona-Pandemie nicht weiter belasten – Beiträge bei pandemiebedingter Nichtinanspruchnahme von Betreuung in Kindergärten und Horten aussetzen

Frau Präsidentin, liebe Träger, Erzieher, Familien, sehr geehrte Damen und Herren, die Pandemie trifft unser Land und die ganze Welt hart. Der Schutz des Lebens ist der grundlegende Wert einer humanistischen Gesellschaft und gleichzeitig ist allen bewusst, dass dieses Gut einer humanistischen Gesellschaft in diesen Wochen und Monaten vielen gesellschaftlichen Bereichen bisweilen Unerträgliches abverlangt. Ich glaube, wir sind uns auch alle einig, dass es eine Zumutung ist, dass Grundrechte und Freiheitsrechte eingeschränkt werden müssen, so wie es unerträglich ist, wenn ganze Existenzen in Gefahr geraten. Dennoch ist die Entscheidung, Leib und Leben zu schützen sowie Leben nicht gegen andere Leben aufzurechnen, für eine humanistische Gesellschaft die richtige Entscheidung. Genauso richtig ist es, dass in einer parlamentarischen Demokratie nun darum gerungen wird, wie die Belastungen bei dieser menschenwürdigen Prioritätensetzung größtmöglich und möglichst umfänglich auch abgefedert werden. Die Zustimmung zu den Corona-Maßnahmen ist aus unserer Sicht hiervon existenziell abhängig. Es sind Unternehmer, es sind Händler, Gastronomen und Kulturschaffende, die in besonderer Weise ihren Beitrag zur Bewältigung der Pandemie leisten. Hier muss schnell und unbürokratisch geholfen werden und meine Fraktion hat hier Vorschläge unterbreitet. Aber neben Wirtschaft und Kultur sind es insbesondere unsere Kinder, unsere Jugendlichen und deren Familien, die aktuell die Last der Pandemie besonders tragen und denen langfristige Probleme drohen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, um die Nachteile und Belastungen für Familien und unsere Kinder abzufedern, hat die CDU-Landtagsfraktion in dieser Woche 20 Sofortmaßnahmen vorgeschlagen. Hierzu gehört unter anderem, für alle gerechte Erstattungen der Elternbeiträge für Kinder, die zurzeit nicht die Kita oder den Schulhort besuchen können, zu ermöglichen. Meine Fraktion begrüßt, dass die Koalitionsfraktionen der Aufforderung der Landesregierung und der CDU nachgekommen sind und sicherlich mit Schützenhilfe des Bildungsministeriums heute einen Gesetzentwurf vorgelegt haben. Wie eben ausgeführt, ist es im Sinne der Zustimmung zu den Corona-Beschränkungen dringend nötig, Klarheit zu schaffen und finanzielle Belastungen für Kommunen und vor allem für die Familien abzufedern. Der vorliegende Gesetzesvorschlag beinhaltet, dass für den Zeitraum 1. Januar bis 30. April keine Elternbeiträge an Kitas und Schulen in staatlicher und freier Trägerschaft erhoben werden sollen. Er beinhaltet, dass es einen finanziellen Ausgleich geben soll. Er beinhaltet, dass der Anspruch auf Beitragserstattung für jene Kinder gilt, die weniger als sechs Tage pro Monat eine Betreuung in Anspruch genommen haben, und er regelt, dass der Zuschuss des Landes an die Träger nur gezahlt wird, wenn das Kita-Personal vertragsmäßig weiter entlohnt wurde oder gegebenenfalls eine Aufstockung des Kurzarbeitergelds auf mindestens 80 Prozent des Nettogehalts erfolgt ist. Der Stichtag soll der 1. März 2020 sein und die Elternbeiträge sollen spätestens drei Monate nach Schließung erstattet werden. Der Kündigungsschutz – und das ist eine weitere Festlegung – ist Bestandteil des Gesetzes, damit im Grunde der Betreuungsplatz nicht verloren geht in der Pandemie. Meine Damen und Herren, wie steht die CDU-Fraktion zu den einzelnen Vorschlägen, ohne die kompletten Beratungen im Ausschuss vorwegzunehmen? Für meine Fraktion ist entscheidend, dass die Eltern die Beiträge jetzt zügig zurückbezahlt bekommen und nicht wieder monatelang warten müssen. (Beifall CDU) Im Übrigen zeigt sich jetzt auch, dass Rot-Rot-Grün schon beim ersten Lockdown gut beraten gewesen wäre, unsere Forderung nach einer generellen Pandemieformel aufzugreifen. Eine solche Formel garantiert, dass ein solcher Rückerstattungsmechanismus in entsprechenden Lockdown-Situationen automatisch greift, lokal greift und nicht immer wieder neue Gesetze auf den Weg gebracht werden müssen. Meine Damen und Herren, ein Zweites ist uns wichtig: Wir werden sehr genau darauf achten, dass den Trägern die ausgefallenen Beiträge tatsächlich erstattet werden. Wir als CDU werden nicht zulassen, dass wir in den Haushaltsverhandlungen ein dringend nötiges Plus für unsere Städte und Gemeinden verhandelt haben und dieses Geld nun durch die Hintertür den Kommunen wieder weggenommen wird. (Beifall CDU) Denn was wäre die Folge, wenn der Landtag festlegt, die Träger dürfen keine Elternbeiträge erheben und der Landtag gleichzeitig genau diesen Trägern die ausfallenden Elternbeiträge nicht erstattet? (Zwischenruf Abg. Hennig-Wellsow, DIE LIN- KE: Sie erzählen einen Blödsinn!) Einerseits – hören Sie ruhig zu, Frau Hennig-Wellsow, was das bedeuten würde – würde das bedeuten, dass die Träger den Eltern die Elternbeiträge nicht vollumfänglich erstatten werden. Schließlich ziehen vielerorts die Träger aus genau dieser Unsicherheit auch noch die Gebühren ein. Es würde andererseits dazu führen, dass Gemeinden in Haushaltsnotlagen nun gezwungen werden, an anderen Aufgaben, beispielsweise im Bereich von Kultur und Sport, zu sparen. Oder – und da sollte die Linke genau hinhören – es würde dazu führen, dass die Erzieherinnen und Erzieher durch uns, durch den Landtag in Kurzarbeit gedrängt würden, da die Träger dann eben lediglich 13 Prozent aufstocken müssten. In einer Situation, wo wir motivierte Pädagogen täglich brauchen und wo wir jeden Erzieher in den Einrichtungen brauchen, um auch die Hygienemaßnahmen zu ermöglichen, ist es notwendig, dass wir die Leute und die Erzieher nicht in Kurzarbeit drängen. (Beifall CDU) (Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Sie müssen die Gesetze mal lesen!) Meine Damen und Herren, um Erzieher nicht in diese Kurzarbeit zu drängen, um Trägern und Gemeinden die finanzielle Handlungsfähigkeit in schwierigen Zeiten nicht weiter zu verschlechtern und um die Elternbeiträge vollumfänglich zu erstatten, ist es nötig, dass wir nun endlich zu einem schnellen und ehrlichen Verfahren kommen. Wir setzen ein großes Fragezeichen hinter den Stichtag 1. März 2020. In diesem einen Jahr ist viel passiert. Beispielsweise hat das Landesverwaltungsamt Kommunen zu Beitragserhöhungen gedrängt. Die bleiben bei diesem Stichtag unberücksichtigt. Schon im letzten Jahr haben Gemeinden Tausende von Euro nicht erstattet bekommen, weil diese eine differenzierte Beitragsstaffelung für Babys und größere Kindergartenkinder haben. Gerade die Babys – und das wissen, glaube ich, alle von uns – verursachen höhere Kosten und Aufwände in den Kitas. Wir dürfen Gemeinden nicht bestrafen, die in der Vergangenheit differenzierte und vor allem transparente Beitragssysteme in ihren Räten beschlossen haben. (Beifall CDU) Meine Damen und Herren, wir müssen uns über eines stets sehr klar sein: Städte und Gemeinden, Träger, Kommunalpolitiker, Erzieher, Gewerkschaften und Eltern schauen heute und in den kommenden Wochen sehr genau auf das, was wir hier beschließen. Wir sollten deshalb alle dafür sorgen, dass wir liefern, was wir angekündigt haben. Wir haben es gemeinsam in der Hand, ob wir einen Beitrag zur Akzeptanz der humanistisch nötigen Maßnahmen leisten oder diese untergraben. Vielen Dank. (Beifall CDU) (Zwischenruf Abg. Hennig-Wellsow, DIE LIN- KE: Ihre Tabletten möchte ich auch mal haben!)

Diese Rede einzeln zitieren

Keller

b) Betreuende Eltern während der Corona-Pandemie nicht weiter belasten – Beiträge bei pandemiebedingter Nichtinanspruchnahme von Betreuung in Kindergärten und Horten aussetzen

Für die Fraktion der SPD erhält Herr Dr. Hartung das Wort. Bitte.

Diese Rede einzeln zitieren

Thomas Hartung SPD

b) Betreuende Eltern während der Corona-Pandemie nicht weiter belasten – Beiträge bei pandemiebedingter Nichtinanspruchnahme von Betreuung in Kindergärten und Horten aussetzen

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf kommen die Koalitionsfraktionen dem Drängen und den legitimen Forderungen der Thüringer Eltern, aber auch der Thüringer Kommunen nach. Die coronabedingte Schließung der Einrichtungen fordert einen entsprechenden finanziellen Ausgleich, der dazu führt, dass Eltern nicht für Leistungen zur Kasse gebeten werden, die sie nicht in Anspruch nehmen können. Wir sind als Rot-Rot-Grün in der Pflicht, da Rechtssicherheit zu schaffen. Wir kommen als Parlament damit auch einer Bitte des Ministeriums nach. Ich glaube, hier sollten wir uns als Dienstleister für die Bevölkerung sehen. Unsere Novelle zielt ganz bewusst auf die Eltern ab, die die Notbetreuung fünf Tage oder weniger in Anspruch nehmen. Frau Baum, Sie haben gefragt, warum wir das nicht so machen wie im Sommer. Das kann ich Ihnen erklären. Im Sommer hatten wir Notbetreuungsquoten von unter 10 Prozent. Jetzt haben wir über 40 Prozent, Tendenz von Woche zu Woche steigend. Es ist ungerecht, wenn die eine Hälfte der Eltern – mit allen Problemen, die damit einhergehen – Beruf und Betreuung der Kinder unter einen Hut bringen, die anderen Eltern aber ihr Kind in der Notbetreuung lassen und dann beide die kompletten Beiträge zurückbekommen. Das wäre ungerecht. Bei damals unter 10 Prozent haben wir uns sehr bewusst dafür entschieden, auch diesen Eltern, die die Notbetreuung in Anspruch nehmen, die Kosten zu erstatten, weil es Eltern waren, die in der Pflege, im Gesundheitswesen arbeiteten, die in diesen Berufen arbeiteten, die genau in dieser ersten Welle extrem belastet waren. Wir haben gesagt, das ist ein Bonus, den wir diesen Eltern ganz bewusst zukommen lassen. Heute ist die Notbetreuung wesentlich offener, dann muss man auch den Unterschied machen. Wer es nicht auf die Reihe bekommt, die Kinder zu betreuen, und die Kinder in die Notbetreuung bringt, der kann dafür zur Kasse gebeten werden, wenn es mehr als fünf Tage sind. Die fünf Tage sind sehr bewusst gewählt – Ihr Kollege hat es schon angesprochen –, weil es sein kann, dass man es jeden Tag auf die Reihe bekommt, aber an einem bestimmten Wochentag nicht, oder dass in einer Woche jemand ausfällt, warum auch immer, zum Beispiel, weil er in Quarantäne ist, und es deswegen nicht geht, die Betreuung anders zu organisieren. Deswegen haben wir diese Fünf-Tage-Regel eingezogen. Ich gebe ehrlich zu, ich habe gedacht, dass ist ein bürokratisches Monster, was sich nicht vollziehen lässt. Das war am Anfang auch mein Argument. Dann habe ich nachgefragt und mir sowohl von Trägern als auch von Kommunen sagen lassen, dass die Kinder aus Hygienegründen sowieso tagesaktuell erfasst werden müssen, damit man genau weiß, wenn zum Beispiel ein Corona-Fall auftritt, welches Kind in dem fraglichen Zeitraum in der Einrichtung war. Die Kinder werden tagesaktuell namentlich erfasst und an die Kommune gemeldet. Ich sage jetzt mal: nur eine Excel-Tabelle, sodass man am Ende eine Summe hat und sieht, wie viele Tage das Kind in der Einrichtung war. Mir ist verschiedentlich versichert worden, dass das gut leistbar ist. Deswegen ist es kein bürokratisches Monster, sondern eine Frage der Gerechtigkeit. (Beifall SPD) Zentral ist für uns, dass wir die Horte in den staatlichen und in den freien Schulen mit aufnehmen, und zwar unabhängig von der Trägerschaft, weil, wenn der Hort zu ist, ist es egal, in wessen Trägerschaft die Schule ist. Die Eltern müssen sich darum kümmern und haben Leistungen nicht in Anspruch nehmen können. Natürlich muss auch denen die Leistung erstattet werden. Zentral ist für uns außerdem, dass wir – es ist angesprochen worden – die Auflage erteilen, dass das Kurzarbeitergeld, so denn Kurzarbeit angeordnet ist, aufgestockt werden soll. Das ist dann auch die Maßgabe für die Zahlung dieser Hilfe. Wir wollen nicht, dass diese Beitragsrückerstattung auf Kosten des Personals erfolgt. Wir wollen genau hier eine gewisse Gerechtigkeit eben auch für das Personal, was auch nichts für die Schließung kann, herbeiführen und in diesem Zusammenhang, glaube ich, ist das, was vorliegt, ein guter Kompromiss. Ich möchte zusammenfassend feststellen, dass ich der Überzeugung bin, dass wir mit diesem Gesetzentwurf, wenn wir eine zügige Anhörung über die Bühne bekommen, im März Rechtssicherheit schaffen. Rechtssicherheit ist wichtig, damit die Kommunen, die teilweise in Vorleistung gehen, wissen, sie bekommen das Geld zurück. Ich möchte an dieser Stelle alle Interessierten – also die fünf demokratischen Fraktionen – zum Diskurs einladen. Ich glaube, wir haben eine gute Basis geschaffen und werden damit ein Gesetz schaffen, das Eltern, Einrichtungen und Kommunen Rechtssicherheit bringt. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Keller

b) Betreuende Eltern während der Corona-Pandemie nicht weiter belasten – Beiträge bei pandemiebedingter Nichtinanspruchnahme von Betreuung in Kindergärten und Horten aussetzen

Zu Wort gemeldet hat sich noch einmal Abgeordneter Thrum für die AfD-Fraktion. Sie haben das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Uwe Thrum AfD

b) Betreuende Eltern während der Corona-Pandemie nicht weiter belasten – Beiträge bei pandemiebedingter Nichtinanspruchnahme von Betreuung in Kindergärten und Horten aussetzen

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte doch noch mal die Möglichkeit nutzen, um hier ein paar grundlegende Sachen klarzustellen. Politik ist nicht nur für den Infektionsschutz zuständig, sondern auch dafür, die Freiheitsrechte der Bürger zu schützen. (Beifall AfD) Es ist nicht mehr vermittelbar, wie Sie hier Betriebsschließungen durchführen, Arbeitsverbote erteilen, unsere Kinder nicht mehr in die Schule schicken, kleine Familienbetriebe an den Rand des Ruins fahren und gleichzeitig unser Gesundheitswesen hier gegen den Baum fahren. (Beifall AfD) Denken wir zum Beispiel an unser Schleizer Krankenhaus. Aufgrund von Missmanagement und politischen Fehlentscheidungen wurde dort die Bettenanzahl innerhalb eines Jahres bei einem so gefährlichen Virus von 110 auf 30 dramatisch reduziert. Das ist für die Menschen nicht mehr vermittelbar, was Sie hier durchführen, meine Damen und Herren. (Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Die Landesregierung war das? Was erzählen Sie denn!?) Wir brauchen kluge Lösungen und nicht Lösungen, die hier keiner mehr nachvollziehen kann. (Beifall AfD) (Unruhe DIE LINKE) Noch mal, Herr Reinhardt, zu Ihnen: Wir haben ganz klar jetzt mit unserem Entschließungsantrag oder auch noch mal in der Rede deutlich gemacht, dass wir die Schließung der Kindergärten, Schulen und Horte anmahnen. Seit vergangenem Frühjahr haben wir, jetzt auch noch mal mit dem Entschließungsantrag, die Landesregierung aufgefordert, Schulen, Kindergärten und Horte zu öffnen. (Beifall AfD) Ich weiß nicht, was es daran nicht zu verstehen gibt! Das ist doch eine ganz eindeutige, klare Ansage von uns. Sie sprechen von Lösungen, die gesellschaftsfähig sind, und Lösungen, die bei den Menschen ankommen. Wir haben uns deswegen extra Zeit genommen mit unserem Entschließungsantrag, uns Ihren Gesetzentwurf genau angeschaut. Wenn Ihr Gesetzentwurf vorsieht, dass es bei vierwöchigen Schließungen keine Erstattungen für die Familien gibt, dann ist doch hier was grundsätzlich im Argen und darüber müssen wir doch reden können. (Beifall AfD) Also wenn wir was machen, dann machen wir es richtig oder gar nicht. Danke schön. (Beifall AfD)

Diese Rede einzeln zitieren

Keller

b) Betreuende Eltern während der Corona-Pandemie nicht weiter belasten – Beiträge bei pandemiebedingter Nichtinanspruchnahme von Betreuung in Kindergärten und Horten aussetzen

Um das Wort hat Herr Abgeordneter Hartung für die SPD-Fraktion gebeten. Bitte.

Diese Rede einzeln zitieren

Thomas Hartung SPD

b) Betreuende Eltern während der Corona-Pandemie nicht weiter belasten – Beiträge bei pandemiebedingter Nichtinanspruchnahme von Betreuung in Kindergärten und Horten aussetzen

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Herr Thrum, ich habe mich vorhin schon daran gestoßen, dass Sie gesagt haben, Sie wollen gegen Verunsicherung der Menschen auftreten. Ich habe dazu im ersten Redebeitrag nichts gesagt, weil es sich meistens nicht lohnt, auf AfD-Fehler einzugehen. Aber jetzt haben Sie mich doch noch mal vorgetrieben. Entschuldigen Sie, auf der einen Seite sagen Sie, Sie wollen keine Verunsicherung, auf der anderen Seite kommen Sie hier mit einem Wust, wirklich mit einem Wust an Dingen, die überhaupt nichts mit der Thematik zu tun haben; Dinge, die teilweise nicht mal hier im Parlament sind. Sie werfen den Gesundheitsschutz, wirtschaftliche Lage von Krankenhäusern und das, was wir heute hier beraten, nämlich die Erstattung von Kita-Beiträgen, in einen Topf, rühren einmal um und sagen, die Regierung ist an allem schuld und tritt unsere Freiheitsrechte mit Füßen usw. (Zwischenruf Abg. Gröning, AfD: Es ist ja auch so!) Das ist – mit Verlaub – der größte Unsinn, den man sich denken kann. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es ist unverantwortlich, dass Sie in einer Situation, in der das Parlament sich aufmacht, die Folgen dieser Pandemie, die uns alle treffen – alle! –, abzumildern, zumindest für die Eltern, die jetzt mit einer Doppelbelastung zu kämpfen haben, dass Sie auch dieses Thema für Ihre Demagogie, für Ihre Lügen und für Ihre Propaganda nutzen, anstatt irgendwann mal Verantwortung zu zeigen und zu einer praktikablen Lösung auch nur einen Hauch beizutragen. Das ist schmählich. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Keller

b) Betreuende Eltern während der Corona-Pandemie nicht weiter belasten – Beiträge bei pandemiebedingter Nichtinanspruchnahme von Betreuung in Kindergärten und Horten aussetzen

Herr Abgeordneter Wolf für die Fraktion Die Linke, bitte.

Diese Rede einzeln zitieren

Torsten Wolf Die Linke

b) Betreuende Eltern während der Corona-Pandemie nicht weiter belasten – Beiträge bei pandemiebedingter Nichtinanspruchnahme von Betreuung in Kindergärten und Horten aussetzen

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, es hat mich jetzt doch noch mal nach vorn getrieben, denn diese Fraktion nutzt wirklich jede Gelegenheit, auch diese Gelegenheit, wo es ja hier im Haus Einigkeit gibt, dass wir die Elterngebühren für die Nichtbeanspruchung einer Leistung, die den Eltern und den Kindern zur Verfügung gestellt wird, als Freistaat verantwortungsvoll übernehmen. Wenn hier gesagt wird, die Landesregierung würde leichtfertig Familien gefährden, Kinder gefährden, die Wirtschaft gefährden, dann ist das schon ziemlich schwer erträglich, das muss ich wirklich sagen. Sie sitzen offensichtlich sehr bequem in Ihrem Erste-Klasse-Abteil als Fraktion, lehnen sich hin und wieder mal raus, sehen vorbeiziehend die Landschaft (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Blühende!) und meinen, sich ein Urteil bilden zu können. Richtig ist doch, Herr Thrum, dass diejenigen, die auch in den Handwerksbetrieben, in den Bildungseinrichtungen etc. tagtäglich mit Menschen zu tun haben – im Übrigen, niemand hat Handwerksbetriebe geschlossen, ich weiß überhaupt nicht, was Sie erzählen –, (Zwischenruf Abg. Thrum, AfD: In der Pra- xis!) auch verantwortungsvoll damit umgehen, dass sie sich und ihre Familien schützen. (Unruhe AfD) Das fällt in Bildungseinrichtungen naturgemäß viel schwerer, weil Kinder nun mal auch Beziehungen brauchen, weil Kinder Nähe brauchen, und insbesondere in Kindertagesstätten, in Krippen und in Horten brauchen Kinder diese Nähe. Das ist Teil des pädagogischen Auftrags. Da lässt es sich eben nicht vermeiden, dass auch Infektionen übertragen werden. Kollege Hartung ist in der Aktuellen Stunde am Mittwoch intensiv darauf eingegangen, wie die Infektionszahlen gerade an den Kindergärten und Krippen sind. Das nehmen Sie alles nicht zur Kenntnis, weil sie leichtfertig und fahrlässig ohne eigenes Konzept in der Pandemie mit der Gesundheit und damit mit der Sicherheit unserer Menschen hier in diesem Land umgehen. Das, AfD-Fraktion, ist etwas, was Ihnen ewig anhängen wird, denn jeder einzelne Erkrankte, (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Den wir infi- ziert haben!) den Sie hier nicht berücksichtigen, wird Ihnen noch angehangen werden. Vielleicht nehmen Sie es einfach mal zur Kenntnis, ja, die Infektionszahlen gehen zum Glück zurück, (Zwischenruf Abg. Herold, AfD: Weil es Früh- ling wird! Es gibt keine Zahlen! Es gibt keine Obduktionen!) aber die Zahlen derjenigen, die an oder mit Corona sterben, ist nach wie vor extrem hoch. Das heißt – Sie können doch anderer Meinung sein –, Fakt ist, dass alle Institute genau das ausdrücken. (Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Das ist falsch!) Das heißt, dass das Risiko für die vulnerablen Gruppen… (Zwischenruf Abg. Aust, AfD: Ja, das ist der Punkt!) Und Sie haben auch Eltern, Sie haben auch Verwandtschaft in dem entsprechenden Alter, erklären Sie denen mal, dass Sie die nicht schützen wollen, (Zwischenruf Abg. Aust, AfD: Das wollen wir doch!) sondern dass Sie verantwortungslos sind. Alle anderen Länder, die diesen Weg gegangen sind, sind wieder den Weg zurückgegangen und sind dem Weg gefolgt, den verantwortungsvoll die Bundesregierung aber auch die Landesregierung vorgegeben haben.

Diese Rede einzeln zitieren

Keller

b) Betreuende Eltern während der Corona-Pandemie nicht weiter belasten – Beiträge bei pandemiebedingter Nichtinanspruchnahme von Betreuung in Kindergärten und Horten aussetzen

Herr Abgeordneter Wolf, es gibt eine Zwischenfrage vom Abgeordneten Aust. Würden Sie die zulassen?

Diese Rede einzeln zitieren

Torsten Wolf Die Linke

b) Betreuende Eltern während der Corona-Pandemie nicht weiter belasten – Beiträge bei pandemiebedingter Nichtinanspruchnahme von Betreuung in Kindergärten und Horten aussetzen

Nein, danke. Damit müssten Sie sich einmal beschäftigen. Sie haben kein Konzept, Sie haben nur Polemik (Zwischenruf Abg. Aust, AfD: Das wollen wir doch! Wir haben auf über 70 Seiten ein Positionspapier! Vielleicht lernen Sie zu lesen! Das ist Ihr Verständnis von Demokratie!) und wir gehen verantwortungsvoll jetzt den Weg, dass wir das machen, was die Eltern auch verdient haben, was die Kinder verdient haben, Schutz, die Einrichtungen, soweit es geht, offen zu halten.

Diese Rede einzeln zitieren

Keller

b) Betreuende Eltern während der Corona-Pandemie nicht weiter belasten – Beiträge bei pandemiebedingter Nichtinanspruchnahme von Betreuung in Kindergärten und Horten aussetzen

Herr Abgeordneter, es gibt eine Zwischenfrage vom Abgeordneten Thrum.

Diese Rede einzeln zitieren

Torsten Wolf Die Linke

b) Betreuende Eltern während der Corona-Pandemie nicht weiter belasten – Beiträge bei pandemiebedingter Nichtinanspruchnahme von Betreuung in Kindergärten und Horten aussetzen

Ich werde keine Zwischenfragen von dieser Fraktion zulassen. (Zwischenruf Abg. Cotta, AfD: Sie haben Angst!) (Zwischenruf Abg. Braga, AfD: Gehen Sie doch!) Da können sich jetzt alle nacheinander aufstellen. Es bringt nichts, mit Ihnen zu diskutieren, ich habe es am Mittwoch schon einmal gesagt. Ihr Lerneffekt ist gleich null. (Unruhe AfD) Wir gehen jetzt den Weg, dass wir verantwortungsvoll die Gesundheit der Bevölkerung schützen, die Gesundheit der Erzieherinnen, der Lehrerinnen schützen, aber gleichzeitig auch das, was nicht in Anspruch genommen werden konnte, ausgleichen. Das ist Verantwortung und soziale Gerechtigkeit zugleich. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Keller

b) Betreuende Eltern während der Corona-Pandemie nicht weiter belasten – Beiträge bei pandemiebedingter Nichtinanspruchnahme von Betreuung in Kindergärten und Horten aussetzen

Mir liegen jetzt aus den Reihen der Abgeordneten keine Wortmeldungen vor. Die Landesregierung hat das Wort. Herr Minister Holter, bitte schön.

Diese Rede einzeln zitieren

Holter

b) Betreuende Eltern während der Corona-Pandemie nicht weiter belasten – Beiträge bei pandemiebedingter Nichtinanspruchnahme von Betreuung in Kindergärten und Horten aussetzen

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, meine Damen und Herren, der Tagesordnungspunkt, den wir jetzt beraten, schließt an die Aktuelle Stunde vom Mittwoch an – Herr Wolf ist gerade darauf eingegangen –, an die beiden Punkte, die dort sowohl von der CDU- als auch von der AfD-Fraktion beantragt wurden. Aber Aktuelle Stunden sind die Zeiten der intensiven Debatte, des Austauschs von Argumenten, daran kann man sich messen lassen. Aber am Ende, glaube ich, werden wir daran gemessen, und zwar alle werden daran gemessen, welche Taten dem folgen. Nicht an den Worten sollst du sie messen, sondern an ihren Taten. Wenn wir heute einen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen beraten, dann ist es genau das: Was in der Aktuellen Stunde hier verkündet wurde, wird in Taten umgesetzt. Der Grundsatz, Bildung und Betreuung umzusetzen, hat in Thüringen einen hohen Stellenwert; einen hohen Stellenwert, der eben in der Bundesrepublik Deutschland etwas Einmaliges darstellt, dass – mal die Corona-Pandemie aus dem Blick gelassen – wir einen Betreuungsanspruch bis zu zehn Stunden in den Kindertageseinrichtungen und natürlich auch über unsere Horte absichern. Durch die Pandemie ist es nun leider so, dass wir diesen Anspruch nicht vollends umsetzen können und dass es mit der Entscheidung, dass Kindergärten und Kindertagespflege geschlossen sind, eben zu diesen Einschränkungen gekommen ist. Wir haben immer nach dem Grundsatz gehandelt, nach dem Bibelwort: „Einer trage des anderen Last.“ Wenn junge Familien sich entscheiden, Kinder in die Welt zu setzen und ihnen eine gute Perspektive zu bieten, haben sie sich darauf verlassen, dass der Freistaat ein gutes Betreuungsangebot, ein gutes Bildungsangebot von klein an gewährleistet. Das ist unser Prinzip, daran wird auch nicht gerüttelt. Da sind wir uns – hoffentlich zumindest in der Koalition, ich denke auch mit der CDU – vollkommen einig. Das ist wichtig. Und das ist eben der Spruch: „Einer trage des anderen Last.“ Junge Familien können Familie und Beruf in Übereinstimmung bringen, weil dieses Betreuungs- und Bildungsangebot in Thüringen besteht. Durch das Coronavirus ist nun dieses Prinzip ein Stück infrage gestellt worden. Wir mussten Entscheidungen treffen – Herr Wolf und andere Rednerinnen und Redner sind darauf eingegangen – und zum Schutze der Gesundheit entsprechende Maßnahmen einleiten, die auch, glaube ich, als solche nicht infrage gestellt werden, außer von der AfD. Die Frage ist: Können wir Bildung und Betreuung und den Schutz der Gesundheit nicht nur zusammen denken, sondern auch zusammen realisieren? Das ist der Punkt – darüber habe ich in der Aktuellen Stunde gesprochen –, an den ich hier anknüpfen möchte. Liebe Eltern, liebe Mütter, liebe Väter, ich weiß aus vielen Berichten, die ich bekomme, und auch aus der Gesprächsrunde am Mittwoch, die ich vor der Aktuellen Stunde hier mit Vertreterinnen und Vertretern der Kindertageseinrichtungen, der Träger, aber auch mit den Elternvertretungen geführt habe, wie groß ihre Belastung zurzeit aussieht. Die Belastung, die Sie übernommen haben in dieser Phase der Pandemie, sucht Ihresgleichen, und ich kann nur den Hut vor Ihnen ziehen, mich tief verbeugen, Danke sagen, dass Sie diese Last tragen. Ich kann Ihnen aber die Last der Betreuung und der Bildung der Kinder nicht abnehmen. Sondern ich kann nur eins, wir als Politik können nur eins, Ihnen nämlich einen Teil der Last, die Sie tragen, abnehmen, indem Gebühren, die in den Kindergärten bzw. in den Horten oder in den freien Schulen für die Ganztagsbetreuung anstehen, nicht mehr durch Sie zu tragen sind, sondern vom Freistaat übernommen werden. Das ist genau der Gesetzentwurf, der jetzt vorliegt. Der muss natürlich – Frau Baum und Herr Tischner – im Detail beraten werden, selbstverständlich. Dazu sind die Ausschussberatungen da. Ihre Hinweise gehören dazu. Niemand weiß, wie lange die Pandemie anhält, wie lange das Coronavirus weiter grassiert und in welchem Tempo es sich ausbreitet. Die Infektionszahlen gehen gerade zurück. Aber hält das an? Ich kann schon gar nicht mehr aufzählen, wie viele Mutationen es gibt, die uns aktuell begleiten. Es ist klar – das ist das Prinzip der rot-rot-grünen Koalition, es ist auch mein Prinzip, das Prinzip der Regierung und wir haben es am 5. Januar mit einem Beschluss des Kabinetts untersetzt –: Eltern, die die Notbetreuung nicht in Anspruch nehmen können, sollen dafür keinen Beitrag zahlen. Dies Prinzip steht und wird jetzt umgesetzt. Danke an die Koalitionsfraktionen, dass dieser Gesetzentwurf hier eingebracht wurde. (Beifall DIE LINKE) Das betrifft die Kindergärten, das betrifft die Schulhorte und das betrifft natürlich auch die Angebote der freien Schulen. Das sind Ganztagsangebote, da sprechen wir nicht von Horten. Das ist für mich eine Selbstverständlichkeit, das ist auch für die Regierung eine Selbstverständlichkeit. Unser Dank geht noch mal an die regierungstragenden Fraktionen. Und liebe CDU, es ist eben so: Heute haben wir die erste reguläre Plenarsitzung des Jahres 2021. Als einer der ersten Gesetzentwürfe wurde dieser Entwurf vorgelegt, um die Entlastung der Eltern zu erreichen. So geht Politik, die nah bei den Bürgerinnen und Bürgern ist und ihre Probleme und Sorgen aufgreift. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Ich möchte etwas Verwunderung ausdrücken, da ich am Mittwoch vergangener Woche in der „Thüringer Allgemeine“ lesen musste, dass sich der CDU-Fraktionsvorsitzende im Thüringer Landtag Mario Voigt darüber beklagt hat, dass die Regierungskoalition bisher nicht diese Frage angegangen ist, dass diese Frage grundsätzlich per Gesetz zu lösen ist. Aber zeitgleich – Herr Voigt, das haben Sie gewusst – haben die Fraktionen von Rot-RotGrün den Gesetzentwurf behandelt und beraten. Das ist genau das Gegenteil zu dem, was Sie ausgedrückt haben. Sie wissen auch, dass die Regierung die Fraktionen, eigentlich den Landtag, am 5. Januar aufgefordert hat, die finanziellen und gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, damit die Übernahme, der Ausgleich für die nicht zu zahlenden Elternbeiträge erfolgt. Deswegen ist es meines Erachtens nicht mehr angebracht, ein Schwarze-Peter-Spiel zu betreiben. Wir sollten jetzt – so habe ich heute die Redebeiträge verstanden – an dem Thema arbeiten, den Gesetzentwurf im Ausschuss beraten und dann zu einer Verabredung kommen, was dann in zweiter Lesung hier verabschiedet wird. Da teile ich die Auffassung aller, die hier gesprochen haben, dass wir im Sinne der Eltern, der Familien eine schnelle Lösung brauchen, damit dann die Kostenrückerstattung, der Ausgleich sehr schnell erfolgen kann. Ich will eine Anmerkung zu dem machen, was Frau Baum gesagt hat. Sie sagten, das den Eltern direkt zu geben – als eine Möglichkeit sozusagen. Das werden wir im Ausschuss dann sicherlich im Detail beraten. Aber ich muss sagen, die Eltern haben kein Vertragsverhältnis mit dem Freistaat, sondern das Vertragsverhältnis besteht zwischen den Eltern und den Trägern, oftmals vertreten über den jeweiligen Kindergarten. Deswegen ist das auch hier entsprechend zu beachten. Für die Eltern ist das aber eigentlich unwichtig. Für die Eltern ist wichtig, dass sie das Geld bekommen. Der Weg, wie sie das Geld bekommen, ist dabei zweitrangig. Aber das gehört zur Anmerkung. Herr Tischner, in Ihrem Antrag, den die CDU hier eingebracht hat, wird von einer Pandemie-Klausel gesprochen, die in den Gesetzestext aufgenommen werden soll. Ich will Ihnen deutlich sagen: Ich halte nichts davon. Mit dem Gesetzentwurf wollen wir die Eltern für die Monate entschädigen, in denen sie keine Notbetreuung, keine Betreuung in Anspruch nehmen konnten. Das ist anständig, das gehört sich so. Es ist hier schon von den Kolleginnen und Kollegen so argumentiert worden. Was ist aber nun mit der Frage, ob in einem Gesetz für alle möglichen Folgefälle einer Pandemie oder andere Ereignisse, von denen wir heute noch gar nichts wissen, Vorsorge getragen werden soll? Warum? Warum soll das so sein? Wir müssen einmal über den Tag hinausdenken. Wie lange uns die Corona-Pandemie noch beschäftigt, weiß niemand. Wie sich in Zukunft eine vielleicht ganz andere Pandemie auf unser gesellschaftliches Leben auswirken wird, auf unseren Alltag auswirken wird, wissen wir auch nicht. Oder es gibt gar ganz andere Fälle, die eine Schließung von Schulen und Kindergärten notwendig machen, vielleicht auch regional. Wir haben ja gerade mal wieder einen steigenden Pegel in den Flüssen in Thüringen, auch das kann natürlich zu Schließungen führen. Wollen wir wirklich alle möglichen Problemfälle der Zukunft in einem Gesetz schon mal regeln? Und dann, sehr geehrte Frau Taubert, liebe Frau Finanzministerin, müssten wir ja auch das Geld dafür schon mal einstellen und sozusagen einen Fonds bilden, ein weiteres Sondervermögen oder was es auch im Einzelnen immer sein wird. Ich meine, Politik muss handlungsfähig sein und muss auf solche Ereignisse reagieren können. Ich denke, dass nicht alle in diesem Hohen Haus diesen Vorschlag für zielführend halten. Meine Damen und Herren, Politik in Thüringen hat sich immer dadurch ausgezeichnet, dass sie lösungsorientiert gearbeitet hat, das ist zumindest mein Eindruck, bei allen Debatten, die auch geführt wurden. Debatten halte ich für notwendig und auch, dass die unterschiedlichen Sichten dort eingebracht werden. Dass man zu einem Gesetzentwurf auch noch andere Ansichten haben und sagen kann „Habt ihr daran gedacht?“ und „Jenes müsste eingebracht werden.“, das ist ein normales parlamentarisches Verfahren. Das versteht sich. Und deswegen bin ich der Überzeugung, auch nachdem sich gestern Abend die Parteien Die Linke, die SPD, die Grünen und die CDU geeinigt haben, bis zur Sommerpause hier gemeinsam zusammenzuarbeiten und wichtige Entscheidungen gemeinsam zu tragen, dass wir gerade in dieser Frage für die Eltern eine zügige Entscheidung treffen können. Ich baue auch auf die FDP – Frau Baum hat es ja zu Ausdruck gebracht –, dass sie hier mitziehen will, in den Ausschussberatungen ihre Fragen einbringt, selbstverständlich. Aber am Ende haben wir nicht viel Zeit, sondern ich wünsche mir, dass zügig beraten wird, die Anhörung durchgeführt wird, dass wir dann sagen können: Wir haben nicht nur geredet, wir haben Wort gehalten. Lasst sie uns an ihren Taten messen, nicht an ihren Worten. Herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Keller

b) Betreuende Eltern während der Corona-Pandemie nicht weiter belasten – Beiträge bei pandemiebedingter Nichtinanspruchnahme von Betreuung in Kindergärten und Horten aussetzen

Sehr geehrte Damen und Herren, da mir noch Wortmeldungen angezeigt sind, gehen wir jetzt in die Lüftungspause. Um 10.45 Uhr beginnen wir mit dem Redebeitrag des Abgeordneten Thrum, AfDFraktion. Sehr geehrte Damen und Herren, wir setzen in der Beratung fort. Das Wort hat Herr Abgeordneter Thrum für die AfD-Fraktion.

Diese Rede einzeln zitieren

Uwe Thrum AfD

b) Betreuende Eltern während der Corona-Pandemie nicht weiter belasten – Beiträge bei pandemiebedingter Nichtinanspruchnahme von Betreuung in Kindergärten und Horten aussetzen

Sehr geehrte Präsidentin, werte Abgeordnete, ich möchte mich auch kurzfassen. Ich bin eigentlich nur wegen des Abgeordneten Wolf hier noch mal ans Mikrofon gegangen. Der ist leider nicht da. (Zwischenruf Abg. Korschewsky, DIE LINKE: Da sitzt er!) Ach, hier. Herr Wolf, Sie haben uns vorgeworfen – Sie haben im Endeffekt groben Unfug erzählt –, wir hätten kein Konzept. Wir haben schon vor Monaten und auch vor wenigen Wochen noch mal unser Corona-Konzept aktualisiert. Insgesamt 70 Seiten haben wir auf den Weg gebracht, um Lösungen aufzuführen, wie wir den Infektionsschutz in den Griff bekommen und gleichzeitig auch die Freiheitsrechte der Bürger bewahren. (Beifall AfD) Sie sagen außerdem, wir würden die Hochrisikopatienten nicht schützen. Das ist auch kompletter Unfug, weil wir eben in unserem Positionspapier auch genau beschreiben, wie wir in den Altenpflegeheimen usw. vorgehen wollen. Im Übrigen ist es Ihre Landesregierung, die hier für das Krankenhauswesen zuständig ist und eben auch für die Hochrisikopatienten in den Krankenhäusern. Wissen Sie, Herr Wolf, wie viele Intensivbetten im Schleizer Krankenhaus zurzeit zur Verfügung stehen? Wissen Sie das? Wissen Sie, dass ich der Abgeordnete vor Ort bin, der sich dort um die Bedürfnisse der Menschen im Gesundheitswesen kümmert? (Beifall AfD) Ich sage Ihnen was, im Thüringer Krankenhausplan sind sechs Intensivbetten für das Krankenhaus in Schleiz festgeschrieben. Lediglich ein einziges Intensivbett ist dort verfügbar, und das in den Zeiten von so einem hochgefährlichen Virus. Sie sind (Unruhe SPD) als Landesregierung für das Gesundheitswesen und auch für die Hochrisikopatienten verantwortlich. (Beifall AfD) Abschließend, Herr Wolf: Sie waren Gewerkschaftssekretär, ein Vertreter der Arbeiter waren Sie gewesen. Wissen Sie eigentlich, dass Friseure und Kosmetiker zum Handwerk gehören? (Beifall AfD) Haben Sie von den landesweiten Mahnwachen diese Woche überhaupt nichts mitbekommen? Wie weltfremd sitzen Sie denn hier in den Reihen? Gehen Sie doch mal raus, hören Sie sich die Stimmung des Volkes einfach mal an. (Beifall AfD) Ich stelle abschließend fest, dass Sie als ehemalige Arbeiterpartei hier komplett versagen, meine Damen und Herren. (Beifall AfD)

Diese Rede einzeln zitieren

Keller

b) Betreuende Eltern während der Corona-Pandemie nicht weiter belasten – Beiträge bei pandemiebedingter Nichtinanspruchnahme von Betreuung in Kindergärten und Horten aussetzen

Herr Abgeordneter Hartung für die SPD-Fraktion.

Diese Rede einzeln zitieren

Thomas Hartung SPD

b) Betreuende Eltern während der Corona-Pandemie nicht weiter belasten – Beiträge bei pandemiebedingter Nichtinanspruchnahme von Betreuung in Kindergärten und Horten aussetzen

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Herr Thrum, das mag Sie jetzt intellektuell fordern, aber bringen Sie doch mal Ihre Aussage von heute, Sie haben noch ein freies Intensivbett in Ihrem Landkreis, in Zusammenhang mit der Forderung Ihrer Partei von gestern, alle Schulen und Kitas sofort wieder aufzumachen. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Unruhe AfD) Das muss doch auch jemandem mit eingeschränktem Niveau klar sein, dass das ein Widerspruch in sich ist. Das ist doch klipp und klar. Auf der einen Seite sagen Sie: Wir haben ein riesiges Problem, wir haben nur noch ein freies ITS-Bett. Auf der anderen Seite: Macht doch alles wieder auf – damit sich das Virus wieder ungehemmt verbreiten kann. (Beifall SPD) Sie müssen sich schon mal entscheiden, was Sie den Menschen versprechen. Sinnvoll ist es so oder so nicht. Aber bitte bleiben Sie doch konsistent und beleidigen Sie nicht die Intelligenz Ihrer Zuhörer damit, dass Sie heute das eine und morgen das andere fordern, was sich gegenseitig widerspricht und miteinander nichts zu tun hat. (Beifall DIE LINKE, SPD) Jetzt wollen wir mal über die Frage der Krankenhäuser reden. Ja, Sie haben recht. Krankenhäuser in Thüringen, in ganz Deutschland sind in der Pandemie in einer Schieflage. (Zwischenruf Abg. Cotta, AfD: Das waren sie vorher schon!) Das hat eine Ursache, nämlich dass zum Beispiel Menschen, die einen nicht notwendigen Eingriff möglicherweise gemacht hätten, ihn heute nicht mehr machen. Leider machen auch Menschen, die einen notwendigen Eingriff machen müssten, zum Beispiel eine Krebsvorsorge, diese Vorsorge nicht. Das hat etwas mit der Pandemie zu tun. (Unruhe AfD) Das ändert sich in dem Moment, in dem wir diese Pandemie im Griff haben. Dann können nämlich die Krankenhäuser ihre Aufgabe, die sie sonst haben, uneingeschränkt wieder wahrnehmen. Wenn Sie das eine wollen, dann finden Sie sich endlich bereit, eine verantwortungsbewusste Politik zu betreiben und nicht diesen Unsinn, dieses Hin und Her, was Sie hier die ganze Zeit machen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Keller

b) Betreuende Eltern während der Corona-Pandemie nicht weiter belasten – Beiträge bei pandemiebedingter Nichtinanspruchnahme von Betreuung in Kindergärten und Horten aussetzen

Sehr geehrte Damen und Herren, aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir jetzt keine Wortmeldungen mehr vor. Damit kommen wir zur Abstimmung. Ich rufe zunächst die Abstimmung zu dem Gesetzentwurf auf. Es ist Ausschussüberweisung zum einen an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport und zum anderen an den Haushalts- und Finanzausschuss beantragt worden. Ich lasse zunächst über die Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport abstimmen. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen. Gegenstimmen? Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? Sehe ich auch keine. Dann stimmen wir über die Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss ab. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen. Die Gegenstimmen? Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? Sehe ich auch keine. Damit stimmen wir über die Federführung ab. Es ist die Federführung für den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport vorgeschlagen. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind ebenfalls die Stimmen aus allen Fraktionen. Gegenstimmen? Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? Sehe ich auch keine. Damit ist die Federführung für diesen Ausschuss festgelegt. Damit kommen wir zur Abstimmung zum Entschließungsantrag. Wird Ausschussüberweisung beantragt? – Die habe ich hier noch nicht vorliegen. – Hier ist Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport beantragt. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der AfDFraktion. Gegenstimmen? Das sind die Stimmen der CDU, der FDP, der SPD, von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Die Ausschussüberweisung ist damit abgelehnt. Damit haben wir heute keine Entscheidung getroffen und der Entschließungsantrag kommt zur zweiten Beratung des Gesetzentwurfs zum Wiederaufruf. Damit kommen wir zur Abstimmung zum Antrag der CDU. Wird Ausschussüberweisung beantragt? Herr Abgeordneter Bühl.

Diese Rede einzeln zitieren

Andreas Bühl CDU

b) Betreuende Eltern während der Corona-Pandemie nicht weiter belasten – Beiträge bei pandemiebedingter Nichtinanspruchnahme von Betreuung in Kindergärten und Horten aussetzen

In die gleichlautenden Ausschüsse, also Bildung, Jugend und Sport sowie Haushalt.

Diese Rede einzeln zitieren

Keller

b) Betreuende Eltern während der Corona-Pandemie nicht weiter belasten – Beiträge bei pandemiebedingter Nichtinanspruchnahme von Betreuung in Kindergärten und Horten aussetzen

Ja, vielen Dank. Ich gehe davon aus, dass Sie auch die Federführung für den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport beantragen. Gut. Damit kommen wir zur Abstimmung über die Ausschussüberweisung des Antrags der CDU. Wer zustimmt, den Antrag an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport zu überweisen, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen. Gegenstimmen? Keine. Stimmenthaltungen? Sehe ich auch keine. Damit ist die Überweisung beschlossen. Die Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss: Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind ebenfalls die Stimmen aus allen Fraktionen. Gegenstimmen? Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? Auch keine. Damit stimmen wir über die Federführung ab. Wer zustimmt, dass die Federführung der Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport übernimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen. Gegenstimmen? Keine. Stimmenthaltungen? Sehe ich auch keine. Damit ist die Federführung zu diesem Antrag der Fraktion der CDU ebenfalls an den Ausschuss für Bildung und Jugend und Sport übertragen. Ich darf diesen Tagesordnungspunkt hier schließen. Damit rufe ich auf Tagesordnungspunkt 16 Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/2555 dazu: MDR-Standort Thüringen stärken Entschließungsantrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/2600 dazu: Rundfunkfreiheit gewährleisten, Strukturen modernisieren, Mitbestimmung und Pluralität stärken – MDR-Staatsvertrag rechtssicher novellieren Entschließungsantrag der Fraktion der FDP - Drucksache 7/2656 ERSTE BERATUNG Wünscht die Landesregierung das Wort zur Begründung ihres Gesetzentwurfs? Herr Staatssekretär Krückels, Sie haben das Wort. Bitte.

Diese Rede einzeln zitieren

Krückels

Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag über den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, gern ergreifen wir das Wort zu dieser Einbringung des Staatsvertrags bzw. der Ratifizierung hier im Landtag. In den letzten 30 Jahren hat sich nicht nur die Gesellschaft, sondern haben sich auch die technischen Gegebenheiten und nicht zuletzt die Rechtsprechung zu Rundfunk und Medien verändert. Deshalb ist es nötig, den MDR-Staatsvertrag an diese neuen Umstände anzupassen. Thüringen hat die aktuelle Federführung der Rechtsaufsicht über den MDR genutzt, um dieses Thema jetzt, wie ich glaube, den entscheidenden Schritt voranzubringen. Es ist auch bei dieser Vertragsnovellierung unüblicherweise – wenn ich das sagen darf – so gewesen, dass die Parlamentarier, insbesondere die der regierungstragenden Fraktionen der drei Länder, sehr umfangreich an den neuen Normen mitgewirkt haben. Für Thüringen waren das allerdings nicht nur die Parlamentarier der regierungstragenden Fraktionen, sondern auch die der CDU. Das hat gar nichts mit dem Stabilisierungsmechanismus zu tun, sondern damit, dass sich diese vier Fraktionen bereits 2015 mit einem gemeinsamen Antrag auf den Weg gemacht haben, gegen die auch von der Intendantin des MDR konstatierte Schieflage bezüglich der Ressourcenverteilung anzugehen. Ein besonderer Dank geht an den ehemaligen Abgeordneten Wucherpfennig, (Beifall DIE LINKE, CDU) der sehr konstruktiv in diesem Zusammenhang gewirkt und sozusagen einen gemeinsamen Antrag mit den R2G-Fraktionen mitverantwortet hat. Das war der Antrag in der Drucksache 6/991 – der natürlich der Diskontinuität anheimgefallen und nicht mehr aktuell ist –, der die Einrichtung von Redaktionen und zusätzlichen Investitionen gefordert und die Notwendigkeit der Novellierung des MDRStaatsvertrags bereits in seinem Titel genannt hat. Thüringen steht genauso wie Sachsen und Sachsen-Anhalt weiter hinter dem MDR – ansonsten hätten wir keine Novellierung auf den Weg gebracht –, weil es auch mal Einwendungen gab, wir würden den MDR nicht wollen oder nicht stützen – das ist alles Unfug –, denn er ist äußerst wichtig als Informations-, Bildungs- und Unterhaltungsquelle für die Menschen in Mitteldeutschland und als Faktor der Meinungsvielfalt auch in den Zeiten einer konvergenten, digitalen Medienwelt. Ziel des Staatsvertrags ist die Gewährleistung eines starken, leistungsfähigen MDR in einer digitalisierten modernen Medienwelt. Dabei gilt es, die Wahrnehmbarkeit und die Abbildung aller Regionen zu stärken und die Vermittlung unserer Lebenswirklichkeit noch zu verbessern. Das betrifft nicht nur Sendeinhalte, sondern auch die Produktion, weshalb nun in der Präambel festgelegt sein soll, dass der MDR regionale Produzentinnen und Produzenten bei seiner Angebotsrealisierung zu berücksichtigen hat. Auch inhaltlich gibt es neue Bestimmungen. So wurden beispielsweise Klima und Umwelt erstmals als Themenfelder der Angebotsteile in § 4 des Staatsvertragsentwurfs benannt. Wichtige weitere neue Angebotsgrundsätze betreffen die Beachtung der Gleichstellung der Geschlechter, der Belange der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und die Menschenrechte. Die Gesellschaft muss stärker repräsentiert werden, wie sie sich heute darstellt, weshalb die Zusammensetzung der Gremien angepasst wurde. Somit werden nun erstmals Mitglieder der LSBTTIQ-Community oder der Migrantenverbände in den Rundfunkrat entsendet. Es wurde Parität zwi ­ schen den Vertretern der Arbeitnehmer- und Arbeit ­ geberverbände hergestellt und damit ein lange fort ­ währendes Ungleichgewicht aufgehoben. Bisher waren sieben Arbeitgeber und drei Arbeitnehmer im Rundfunkrat vertreten, in Zukunft sollen es jetzt je ­ weils sechs Vertreterinnen aus diesen beiden ge ­ sellschaftlichen Gruppen sein. Wenn ich das recht zusammenzähle, dann sind das genau gleich viele, also das, was man als Parität bezeichnet. In der länderübergreifenden Beratung des Staatsvertrags, in die aus Sachsen-Anhalt und Sachsen die regierungstragenden Fraktionen sowie aus Thüringen die regierungstragenden Fraktionen zuzüglich der CDU einbezogen waren, war übereingekommen worden, dass es genau diese Parität zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern geben solle und als Arbeitgeber nicht nur die Arbeitgeberverbände gelten, sondern eben auch die Handwerksverbände und die IHKs, in denen sich jeweils Arbeitgeber zusammengeschlossen haben. Der Staatsvertrag ist in diesem Sinne deshalb ausgewogen, da er die paritätische Vertretung der Interessen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gewährleistet. Leider ist es aufgrund der Diversität – die Diversität ist nicht das „leider“, auf das sich das bezieht, sondern einfach die Ursache – und der diversen Interessen, die sich daraus ergaben, nicht gelungen, wie anfangs angestrebt, den Rundfunkrat in seiner Größe nicht anwachsen zu lassen. Unter dem Gesichtspunkt der gut ausgewogenen Repräsentation scheint eine Vergrößerung des Rundfunkrats auf 50 Mitglieder in Zukunft aber durchaus vertretbar zu sein. Die Amtsdauer im Rundfunk- und Verwaltungsrat wird zukünftig auf maximal drei Amtsperioden begrenzt. Bei der Entscheidung der Gremien bleibt es weiterhin beim Grundsatz der einfachen Mehrheit, einzig Wahlentscheidungen oder Beschlüsse des Verwaltungsrats benötigen eine qualifizierte Mehrheit, wie es an diversen Stellen im Staatsvertrag jetzt geregelt ist. Künftig sind die Vertreter der Rechtsaufsicht berechtigt, an den Sitzungen des Verwaltungsrats – allerdings ohne Stimmrecht – teilzunehmen – eine Regelung, die es beispielsweise beim NDR schon lange gibt. Die Ausschüsse werden in Zukunft nicht mehr festgeschrieben, sondern können von den Gremien nach Beratungsnotwendigkeiten und Struktur der Anstalt gebildet werden. Erstmalig erfolgt eine Kontrollmöglichkeit der Gehaltsstrukturen der Angestellten, deren Bezüge über der höchsten Tarifgruppe liegen, also die AT – außertariflichen Vergütungen. Vergütungen über 150.000 Euro müssen veröffentlicht werden. Das schafft Transparenz und damit, glaube ich, auch Akzeptanz bei den Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern. Die Personalvertretung wurde angepasst, wobei erstmalig eine staatsvertragliche Verpflichtung einer institutionalisierten freien Vertretung festgelegt wurde. Durch die ausdrückliche Verweisung auf das Bundespersonalvertretungsgesetz erfolgt darüber hinaus auch die Stärkung der Rolle und Funktion der Gleichstellungsbeauftragten. Die Funktionsbezeichnungen werden zukünftig in weiblicher und männlicher Form geführt. Weiterhin wurde der Staatsvertrag redaktionell systematisiert und rechtsförmlich auf den neusten Stand gebracht. Lassen Sie mich auf ein aktuelles Thema, das auch in den Medien aufgegriffen wurde, noch mal näher eingehen: die Ressourcenverteilung und die vermeintliche Verfassungswidrigkeit dieser Norm. Wie Sie wissen, hat sich Thüringen vehement für eine Ressourcenverteilungsverbesserungsnorm – wenn ich es so nennen darf – eingesetzt, die nämlich jetzt in § 2 Abs. 2 des neuen Staatsvertrags zu finden ist. Ausgerechnet diese Norm stuft der MDR mittels eines schnell in Auftrag gegebenen Gutachtens, das den Staatskanzleien allerdings bislang offiziell gar nicht zur Verfügung gestellt wurde, als verfassungswidrig ein. Dem kann, glaube ich, sehr klar entgegengehalten werden – erstens –: Die seitens der drei Staatsvertragsländer eingebrachte Regelung genügt den rundfunkverfassungsrechtlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts vollumfänglich. Ganz deutlich formuliert das Bundesverfassungsgericht bezüglich der Gestaltungsfreiheit und Gestaltungshoheit der Staatsvertragsgeber in seinem sogenannten Achten Rundfunkteil von 1994 wie folgt – Zitat –: „Damit ist nicht gesagt, dass dem Gesetzgeber medienpolitische oder programmleitende Entscheidungen verfassungsrechtlich überhaupt versagt wären. Der Gesetzgeber verfügt im Gegenteil, auch bei Beachtung der verfassungsrechtlichen Zielvorgaben aus Art. 5 Abs. 1 GG, über einen breiten Gestaltungsraum […]“. Genau diesen Gestaltungsspielraum haben die drei staatsvertragsgebenden Länder bei der Ausgestaltung der neuen Norm in § 2 Abs. 2 wahrgenommen. Eine bisher seit 30 Jahren wortgleich übernommene Formulierung aus dem MDR-Staatsvertrag, die bislang nicht als rundfunkverfassungsrechtlich bedenklich eingestuft wurde – zumindest ist uns das allen nicht bekannt –, wird nicht allein dadurch verfassungswidrig, dass sie an einem anderen Ort des Staatsvertrags verankert wird. Es ist zuzugestehen, dass der neu gewählte gesetzliche Standort berechtigte Strukturvorgaben prominenter benennen will. Dadurch allein kann eine Verfassungswidrigkeit jedoch nicht, wie in dem Gutachten vorgebracht, begründet werden. Eine bisher bereits bestehende Hinwirkungspflicht der Intendantin wird nämlich lediglich durch ein staatsfern ausgestaltetes Verfahren präzisiert und zielgerichtet ausgestaltet. Gerade durch die Verankerung dieser Hinwirkungspflicht im Kontext der regionalen Gliederung des MDR soll nämlich auch erreicht werden, dass die Programminhalte und die daraus resultierenden Effekte in den Regionen gezielter wahrgenommen werden. Der MDR verkennt in diesem Zusammenhang, dass in dieser gewollten und zulässigen Strukturvorgabe auch Aspekte der Beitragsgerechtigkeit und der Beitragsakzeptanz bei den Rundfunkteilnehmern gefördert werden sollen. Diesen Aspekt in der aktuellen medienpolitischen Debatte zu übersehen, zeigt, dass der MDR die Ausgestaltung der Rundfunkfreiheit fehlgeleitet dahin gehend interpretiert, dass eine wie auch immer geartete gesetzliche Pflicht der Intendantin nicht möglich sein könne oder dürfe. Es ist genau umgekehrt: Bereits aktuell ist die Intendantin nicht freischwebend, sondern sie unterliegt in wesentlichen Fragen der Kontrolle bzw. Rückkopplung in den beiden Gremien, nämlich im Rundfunkrat bezogen auf programmliche Aspekte und im Verwaltungsrat bezogen auf wirtschaftliche Aspekte. Lassen Sie mich noch anfügen: Wenn der MDR argumentiert, es sei aber gar nicht möglich, dass tatsächlich auch etwas für Thüringen getan werden könne, dann muss ich dem einfach entgegenhalten: Natürlich ist etwas möglich. Also die Argumentation des MDR ist, es sei ja alles festgeschrieben, was sich in Leipzig, Halle oder sonst wo befindet und insofern seien gar keine Ressourcen mehr verfügbar. Es gibt natürlich in solchen großen Institutionen immer Weiterentwicklungen institutioneller, programmlicher und struktureller Art. Ein gutes Beispiel dafür ist die ida – das ist die Innovations- und Digitalagentur –, die im Jahr 2020 als Gemeinschaftseinrichtung von MDR und ZDF gegründet worden ist. Da gab es meines Erachtens überhaupt keinen Anlass, nicht diesem Hinwirkungsgebot zu folgen und diese neue Struktur dann tatsächlich auch in Thüringen anzusiedeln, sondern sie – ich sage es mal – wieder einmal nach Leipzig zu tun, auch wenn es in Erfurt eine Außenstelle geben soll. Aber gleichzeitig hätte diese neue Einrichtung, tatsächlich neue Gründung – der MDR hat selbst von einer Neugründung gesprochen – definitiv nach Thüringen gehört, auch schon unter der Bedingung des alten Staatsvertrags. Der MDR ist konzeptionell eine Mehrländeranstalt für Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Die drei Vertragsländer haben für sich mit dem ausgehandelten Staatsvertrag im Lichte von Artikel 5 Grundgesetz und der dort manifestierten Medienfreiheit als einem obersten Prinzip der Gesamtrechtsordnung den Rechtsrahmen für den MDR unter Berücksichtigung der technischen und gesellschaftlichen Entwicklung interessengerecht, zukunftsgerichtet und ausgewogen neu geregelt. Die Notwendigkeit einer Modernisierung des MDRStaatsvertrags ist nicht zuletzt vor dem Hintergrund einer fortschreitenden Digitalisierung und der damit verbundenen Möglichkeiten notwendig. Wir reagieren somit auf grundlegende Veränderungen der Medienlandschaft insgesamt und entwickeln den Pluralismus erhaltenden und vielfaltsfördernden Rechtsrahmen für Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen weiter. Der Staatsvertrag soll am 1. Juni dieses Jahres in Kraft treten. Deshalb würde ich mich natürlich freuen, wenn das Zustimmungsgesetz zeitnah in diesem Parlament beschlossen werden kann. Ich danke Ihnen. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Dorothea Marx

Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag über den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR)

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Wünscht die Fraktion der CDU das Wort zur Begründung zu ihrem Entschließungsantrag? Das ist nicht der Fall. Wünscht die Fraktion der FDP das Wort zur Begründung? Auch nicht. Dann kann ich die Aussprache eröffnen und erteile als erstem Redner Herrn Abgeordneten Kellner von der Fraktion der CDU das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Jörg Kellner CDU

Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag über den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR)

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Erst mal herzlichen Dank, Herr Staatssekretär Krückels, für die Worte, die Einleitung zum Gesetz und auch die Richtigstellung, was verfassungsrechtlich aus meiner Sicht und aus unserer Sicht wirklich treffend gebracht wurde. Was der MDR hier versucht zu konstruieren, ist für mich nicht nachvollziehbar. Aber dafür erst mal herzlichen Dank, dass Sie das auch noch mal richtiggestellt haben und die Dinge aus Ihrer Sicht noch mal rübergebracht haben. Dem können wir uns auch nur anschließen. Wir sehen das genauso kritisch wie Sie. Dass man jetzt in diesem Zusammenhang Verfassungsbedenken aufruft, halte ich für nicht sehr klug, auch vom MDR nicht sehr klug, weil wir ja genau das Gegenteil wollen: Wir wollen gemeinsam miteinander sprechen, wir wollen gemeinsam ringen, wir wollen gemeinsam diesen MDR stärken und vor allem den Standort in Thüringen oder den Erfurter Standort natürlich auch weiterentwickeln. Ich bin sehr dankbar, dass wir den Staatsvertrag heute hier beraten können bzw. auf den Weg ins parlamentarische Verfahren bringen können. § 2 Abs. 2, der gerade angesprochen wurde, der aus unserer Sicht einen wesentlichen Inhalt, eine Verbesserung dieses Staatsvertrags darstellt, zeigt auch, dass man gewillt ist, hier eine Weiterentwicklung zu betreiben. So habe ich das jedenfalls von allen drei Ländern auch eingeschätzt. Der Schieflage, die ursprünglich schon mehrfach in den letzten Jahren zugegeben und angesprochen wurde, müssen natürlich auch Taten folgen. Ich denke, gerade hier in § 2 Abs. 2 kann man damit wirklich gut arbeiten und diesen Standort auch zukünftig weiterentwickeln. Wir als CDU-Fraktion haben dazu einen entsprechenden Entschließungsantrag gemacht, um etwas zu konkretisieren, was unsere Erwartungshaltungen sind, wenn wir auf diesen § 2 Abs. 2 gehen, damit man auch weiß, was unsere Ziele und unsere Intentionen sind. Die Ressourcenverteilung – auch der Staatssekretär hatte das gerade benannt – sollte mehr in den Blick genommen werden. Auch sollte geprüft werden, welche Möglichkeiten bestehen, wie diese Schieflage, die alle zugeben, geändert werden kann und geändert werden muss. Ob das das Personal ist, ob das die personelle Ausstattung ist, ob das die Beitragsgerechtigkeit ist – auch das ist immer Thema in den letzten Jahren gewesen, dass wir durchaus den Anspruch haben, dass der Beitrag, der in Thüringen gezahlt wird, auch hier in Thüringen verbleibt bzw. auch Mehrwert schafft. Auch das sollte weiter in der Betrachtung bleiben: den Standort weiterzuentwickeln, auch die Möglichkeit zu geben, hier mehr anzusiedeln und letztendlich auch die Ressourcenverteilung gerechter vorzunehmen. In § 2 Abs. 2 wird angesprochen, dass alle drei Jahre ein entsprechender Bericht gefertigt und auch dem Verwaltungsrat und Rundfunkrat vorgelegt werden soll, wie sich die Entwicklung im MDR gestaltet hat. Da gehen wir natürlich etwas weiter und sagen, nicht nur der Rundfunkrat und der Verwaltungsrat haben diesen Bericht zu bekommen, sondern wir würden ihn ganz gern hier im Parlament debattieren, diskutieren, welche Erfolge, welche Änderungsmöglichkeiten es gibt oder auch nicht gibt. Also uns reicht es nicht aus, nur den Rundfunkrat, Verwaltungsrat zu informieren, sondern ich denke, die Diskussion gehört hier in den öffentlichen Raum. Es geht hier um Beitragszahler, um Steuermittel und deswegen sollten wir da auf jeden Fall künftig auch beteiligt werden. Wir haben auch in unserem Entschließungsantrag darauf hingewiesen, wenn sich gar nichts bewegt an der Stelle – auch das haben wir angesprochen –, dann könnten wir uns durchaus vorstellen, dass auch über eine Kündigung nachgedacht werden muss. Wir müssen ja letztendlich auch ein Druckmittel haben. Ich denke, wenn man einen Vertrag geschlossen hat, ist der nicht auf ewig geschlossen. Wenn die Vertragspartner Probleme haben mit dem Vertrag, dann muss es, wenn es keine Veränderung gibt, auch die Möglichkeit der Kündigung geben. Aber das ist natürlich die Ultima Ratio, was wir jetzt nicht anstreben. Wir wollen in die Diskussion kommen, wir wollen miteinander reden und, ich denke, auch mit den anderen Bundesländern, die auch erkannt haben, dass etwas gemacht werden muss, auch um die Akzeptanz des MDR zu stärken. Das sollte das Ziel dieses neuen Staatsvertrags sein, den MDR zu stärken, mehr Gerechtigkeit herbeizuführen und den Freistaat Thüringen auch entsprechend daran partizipieren zu lassen. Aus diesem Grund dieser Entschließungsantrag und wir würden uns freuen, wenn unser Entschließungsantrag an den Ausschuss Europa, Kultur und Medien überwiesen wird. Vielen Dank. (Beifall CDU)

Diese Rede einzeln zitieren

Dorothea Marx

Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag über den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR)

Vielen Dank. Als nächster Redner erhält Abgeordneter Dr. Hartung von der SPD-Fraktion das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Thomas Hartung SPD

Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag über den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR)

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, die Novellierung des MDR-Staatsvertrags war nicht nur zwingend erforderlich, sie ist seit Jahren überfällig. Die Staatsvertragsbestimmungen und Zusammensetzung sind weder zeitgemäß, noch können wir damit weiter vernünftig umgehen. Ich möchte das mal an drei zentralen Punkten deutlich machen. Das eine ist die Zusammensetzung des Rundfunkrats, der spätestens nach dem ZDF-Urteil so nicht mehr möglich ist. Das Zweite ist die Frage nach der technologischen Zukunftsoffenheit des Vertragswerks und insgesamt ist es natürlich auch die Frage – es ist eben angesprochen worden – der regionalen Ressourcenverteilung. Zum ersten Punkt: Es ist jetzt fast sieben Jahre her, dass das ZDF-Urteil bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten eine Neuausrichtung, ein Mehr an Staatsferne erzwingt. Das hat nun dazu geführt, dass wir mehr Rundfunkräte haben, (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das hätten wir auch schon anders haben können!) weil es natürlich schwierig ist, den Staatskanzleien der drei Länder was wegzunehmen, Madeleine, das weißt du so gut wie ich, du warst bei den Verhandlungen auch dabei, und wie schnell wir da abgetropft sind. Wir haben stattdessen den Weg genommen, durch mehr Rundfunkräte eine größere Staatsferne herzustellen. Es sind verschiedene Interessengruppen aufgenommen worden, die vorher nicht vertreten waren, das ist ein Erfolg, das ist ein Fortschritt. Da muss man halt das Süße mit dem Sauren nehmen. Für uns als Sozialdemokraten ist der wesentliche Fortschritt die bessere Parität zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Ich halte es für ausgesprochen wichtig, dass hier endlich mal eine Vergleichbarkeit geschaffen wird. Das war lange überfällig und insofern ist das ein wesentlicher Erfolg, auch wenn das Nichtaufnehmen der Partizipation fester freier Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein Wermutstropfen ist, aber insgesamt ist das ein Fortschritt zu dem, was wir vorher hatten. Es ist ein erster Schritt und ich hoffe, die nächste Novellierung in diesem Bereich wird nicht wieder 30 Jahre auf sich warten lassen. (Beifall SPD) Ein zweiter wichtiger Punkt sind die – auch das ist angesprochen worden – technischen Voraussetzungen. Hier möchte ich vor allem die Digitalisierung und die Trimedialität herausgreifen, die der MDR ja selber als wesentliche Arbeitsaufgaben erkannt hat. Hier wird das neue Regelwerk entsprechende Voraussetzungen schaffen, sodass wir hier einen Haken an die To-do-Liste machen können. Auch hier ist es lange überfällig, wir haben es gemacht. Auch hier bin ich sehr zufrieden mit der derzeitigen Regelung. Jetzt kommen wir zum eigentlichen Knackpunkt. Das muss man sagen, das, was am längsten bei den Verhandlungen gedauert hat, was immer wieder kurz vor dem Scheitern war, das ist die Ressourcenverteilung. Da muss man sich doch mal die Geschichte angucken. 1991 ist mit Gründung des MDR eine Ressourcenverteilung festgelegt worden. Ich habe nicht nachgucken müssen, wer in diesen drei Ländern damals Regierungsverantwortung getragen hat, und zwar ausschließlich. Robert-Martin Montag schaut mich gerade an: Ihr wart im Unterschied zu uns auch dabei. (Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Das waren noch Zeiten!) Insofern müssen wir sagen: Damals kam es zu einem Versäumnis bei dieser Verteilung 70 Prozent für Sachsen, 20 Prozent für Sachsen-Anhalt, 10 Prozent für Thüringen. Das kriegen wir nach 30 Jahren so schnell nicht wieder hin. Das können wir nicht ausgleichen, indem wir jetzt nach 30 Jahren einen Relaunch machen und sagen, so jetzt gerechtere Verteilung. Das ist sehr, sehr langsam und wird noch lange dauern, bis wir tatsächlich dazu kommen, dass wir einen Anteil an diesen Beitragsgeldern bekommen, den wir als angemessen erachten können. Nichtsdestotrotz ist ein erster Schritt getan. Zwar ist die in § 2 getroffene Feststellung im Rahmen des Möglichen relativ geduldig und relativ dehnbar. Aber ich habe schon einen Punkt aufgemacht und gesagt, ihr sollt nicht 30 Jahre mit der nächsten Novellierung warten. Jörg Kellner: Kündigung ist, glaube ich, keine wirkliche Option. Denn was wollen wir tun? Ist es realistisch, dass wir eine Thüringer Rundfunkanstalt gründen? Schwierig. Will uns ein anderer haben? Ich habe keinen gehört, der gesagt hat, wir wollen, wir wollen, wir wollen. Also, es bleibt dabei, wir müssen miteinander reden, wir müssen miteinander verhandeln. Und Jörg, du weißt, welches Parteibuch die größten Bremser bei dieser Sache getragen haben. Das waren keine Sozialdemokraten. Deswegen, lieber Jörg, ich nehme das zur Kenntnis, was du gesagt hast. Gemeinsam werden wir möglicherweise eine zügige Verbesserung der Strukturen hinbekommen. Insofern: Ich freue mich auf die Diskussion im Ausschuss. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Dorothea Marx

Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag über den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR)

Vielen Dank. Als nächstem Redner erteile ich Herrn Abgeordneten Cotta von der AfD-Fraktion das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Jens Cotta AfD

Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag über den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauer am Livestream, was lässt uns die „Mitteldeutsche Zeitung“ am 21.01. dieses Jahres wissen: Die Ramelow-Regierung droht mit einer Kündigung des MDRStaatsvertrags. Grundlage dieses Artikels ist wohl eine Protokollnotiz der Thüringer Landesregierung in der es heißt: In möglicher Folge behält sich deshalb die Thüringer Landesregierung eine Kündigung des Staatsvertrags vor. Das sind natürlich leere Drohgebärden, denn Ministerpräsident Ramelow hat erst einen Monat vorher den aktualisierten MDR-Staatsvertrag unterschrieben, und zwar auch, weil die Sache dem links-grünen Projekt zuspielt. Das kam auch in der Mitteilung der Regierung zum Ausdruck, dass der neue MDR-Vertrag der breiteren und bunteren Gesellschaft Rechnung trage. Zugleich war seit Langem bekannt, dass die Rechnungen des MDR vor allem in Sachsen beglichen werden. Ein Beispiel: In Thüringen hat der MDR rund 100 Festangestellte, in Sachsen sind derer 1.500. Volle sieben Jahre hat man am neuen Vertrag gebastelt, verhandelt, modifiziert und ihn schließlich unterzeichnet. Einen Monat später vermeldet die „Süddeutsche Zeitung“ ein Wutstakkato des Thüringer Ministerpräsidenten wegen der ungerechten Verteilung der Ressourcen im MDR-Gebiet. Bitte was soll das? Seit Jahren wird diskutiert, dass Thüringen beim MDR zu wenig berücksichtigt werde. Trotzdem kam es zur Unterschrift, die jetzt angeblich infrage gestellt wird. Ich will an dieser Stelle nicht hinterfragen, welches Handyspiel im Vorfeld der Unterzeichnung gezockt wurde, dazu ist das Thema zu ernst. (Beifall AfD) Auffällig ist jedoch, dass die Linke-Regierung ein Problem hat, größere Projekte zum Abschluss zu bringen. Ich erinnere beispielsweise an den Versuch, die Thüringer Schlösserstiftung umzugestalten. Die Nichtberücksichtigung Thüringer Interessen im Stiftungsvertrag nannte Minister Hoff damals einen „Schusseligkeitsfehler“. Wenigstens konnte in diesem Fall auch durch Druck der Opposition eine Unterzeichnung des Vertrags verhindert werden. (Beifall AfD) Ja, Herr Ramelow, man sollte diesen Staatsvertrag nicht unterschreiben. Er hat an vielen Stellen handwerkliche Fehler. Exemplarisch möchte ich heute nur die Zusammensetzung des Rundfunkrats nennen. In Zeiten knapper Kassen und sinkender Bevölkerungszahlen ist es den Bürgern nicht zu vermitteln, dass der Rundfunkrat von 43 auf 50 Mitglieder vergrößert wird. Das Verfassungsgericht hat den Sendeanstalten in die Bücher geschrieben, die Besetzung des Rundfunkrats staatsferner zu gestalten. Korrekter wäre es gewesen, eine Regierungsferne zu fordern. (Beifall AfD) Was ist das Resultat der jetzt vorgestellten Lösung? Es werden vor allem mehr von denjenigen gesellschaftlichen Grüppchen berücksichtigt, die die Agenda der links-grünen Regierung teilen. Wie das funktioniert, kennen wir schon aus der bisherigen Praxis. Da macht es nämlich keinen Unterschied, ob im Rundfunkrat ein direkter Vertreter der links-grünen Regierungskoalition spricht oder Sandro Witt vom DGB. (Beifall AfD) Und so wird es auch zukünftig keinen Unterschied machen, ob Rot-Rot-Grün direkt drei Vertreter schickt oder stattdessen Vertreter etwa von LSBTTIQ-, Migranten- oder sogenannten Klima ­ schutzverbänden dem Rat angehören. Die poli ­ tische Ausrichtung des Rundfunkrats bleibt bei die ­ ser Konstruktion gleich, nämlich links-grün. (Beifall AfD) Auch die Arbeitgeberverbände wurden in dem Entwurf der Landesregierung stark benachteiligt und auf zwei Vertreter herabgestuft, während die Arbeitnehmerverbände mit sechs Vertretern im neuen Rundfunkrat vertreten sein werden. (Beifall DIE LINKE) Der MDR soll offenbar zu einer Bastion links-grüner Ideologie umgebaut werden, in der unter anderem die Arbeitgeber quasi am Katzentisch sitzen. (Beifall AfD) An die Stelle des geforderten Pluralismus tritt ein Rundfunkkonzept, das eher dem damaligen DDRStaatsfunk entspricht und sicher mit demokratischem Pluralismus wenig zu tun hat. (Beifall AfD) Es ist bezeichnend, dass mit diesem Konstrukt die beiden CDU-geführten Bundesländer Sachsen und Sachsen-Anhalt offenbar keine Probleme haben. Offenbar hat die CDU längst aufgegeben, der linksgrünen Ideologie entgegenzutreten und sich für den Pluralismus einzusetzen. (Beifall AfD) Bisher jedenfalls galt bei der Zusammensetzung des Rundfunkrats auch eine proportionale Berücksichtigung der in den Landtagen vertretenen Parteien entsprechend dem Wählervotum. Das will man jetzt auch abschaffen, um die Opposition auszugrenzen, denn im Entwurf des Staatsvertrags ist vorgesehen, dass drei Vertreter der Landtage mit Zweidrittelmehrheit gewählt werden sollen. Da ist klar, wie das ausgehen wird. Und ich sage auch, dass diese Methoden mit freiheitlichem Pluralismus nichts zu tun haben, aber mit totalitärem Machtgehabe sehr viel. (Beifall AfD) Daher wird meine Fraktion diesen MDR-Staatsvertrag ablehnen. Wir diskutieren die Mängel aber gern im Ausschuss. Vielen Dank. (Beifall AfD)

Diese Rede einzeln zitieren

Dorothea Marx

Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag über den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR)

Vielen Dank. Als nächstem Redner erteile ich Herrn Abgeordneten Montag von der FDP-Fraktion das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Robert-Martin Montag FDP

Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag über den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR)

Werte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Tatsächlich, 30 Jahre blieb das Vertragswerk unangetastet, überdauerte so manche gesellschaftliche, technische und auch rechtliche Entwicklung und sechs Jahre hat es auch gedauert, in denen zwar die rot-rot-grüne Landesregierung den Reformbedarf betont hat, aber, man muss letzten Endes sagen, dann doch ohne konkrete Ergebnisse zu liefern. Heute allerdings liegt ein Vertragswerk vor, das eben unter der Federführung zwischen den drei Ländern ausgehandelt wurde. Was will der Staatsvertrag? Er soll einer konvergenten Medienordnung Rechnung tragen, soll die Versorgung der Bevölkerung mit öffentlich-rechtlichen Rundfunkprogrammen in Mitteldeutschland auch im digitalen Zeitalter sicherstellen. Aber das Ergebnis der Verhandlung liest sich dann doch wie eine Geschichte der verpassten Gelegenheiten. Denn wir erinnern uns an die Debatte, die wir vor Kurzem hier geführt haben zu einem anderen Medienstaatsvertrag. Da hieß es ja unter anderem von Rot-Rot-Grün in einem Entschließungsantrag, es sollen zukunftsgerechte Weiterentwicklung, Auftragspräzisierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks usw. usf. behandelt werden. Genau diesen Anspruch ist man bei dem Vertrag, den man selber mit nur zwei weiteren Partnern in der Hand hat, leider schuldig geblieben – Strukturreform, Präzisierung des Länderauftrags, digitale Vernetzung, mögliche Reduzierung linearer Hörfunk- oder Fernsehangebote. Aber wir haben noch eine weitere Kritik an dem Vertragswerk, was uns heute vorliegt, Herr Krückels. Das hat etwas mit § 2 Abs. 2 Satz 4 zu tun. Sie haben das vorhin schon mal angedeutet, wo es heißt, dass hier der MDR gezwungen wird, den Ländern, ich zitiere „[…] ihre Anteile an den Einnahmen des MDR mittelfristig zu Gute kommen [zu lassen].“ Wir halten das für einen unrechtmäßigen und verfassungswidrigen Eingriff, weil nämlich dahinter auch ein politisches Problem steht. Sie verlagern nämlich diese Debatte auf die Ebene der Intendantin. Dabei ist es ein politisches Verteilungsproblem. (Beifall FDP) Und diese Hinwirkungspflicht ist verfassungswidrig, da der Beitrag nämlich allein der programmlichen Auftragserfüllung zur Verfügung steht und nur hierfür erhoben wird. Er wird nicht dafür erhoben, dass Strukturen in Thüringen, in Sachsen-Anhalt oder in Sachsen gleichberechtigt aufgebaut werden. Das gilt es eben hier auch noch mal zu betonen. Der MDR ist und bleibt eben keine Geld- und Strukturverteilmaschine. Diese Denkweise wird weiterhin nicht dazu führen, die emotionale Debatte über die Frage der Gebühren abzuschwächen. Zur Frage der Verletzung von Mitbestimmung und Pluralität im Rundfunkrat: Es ist eben schon mal § 16 Abs. 1 Punkt 8 und 9 angeklungen. Tatsächlich gibt es ein Ungleichgewicht, lieber Herr Krückels. Sechs Arbeitnehmerverbände stehen zwei Arbeitgeberverbänden im Rundfunkrat gegenüber. Und da hilft auch der Hinweis auf die Handwerkskammer nicht, weil die Handwerkskammern keine originären Vertreter der Arbeitgeberseite sind, weil diese selbst schon paritätisch besetzt sind. Also auch da ist ein Ungleichgewicht, was wir hier kritisch anmerken wollen. (Beifall FDP) Es ist eigentlich gute Tradition gewesen, dass die gleichberechtigte Mitbestimmung der Sozialpartner nicht nur im Wirtschaftsleben, sondern auch für den Rundfunk gilt. Zu hinterfragen ist natürlich auch, warum den Wirtschaftsverbänden eine Anhörungsmöglichkeit versagt geblieben ist, das haben sie hier auch laut und deutlich beklagt. Noch ein letzter Punkt, den wir ansprechen wollen, das ist die Frage der Vertretung der Interessen der freien Mitarbeiter. Freie Mitarbeiter sind fester Teil des Sendegeschehens, wirtschaftlich vom MDR abhängig und damit natürlich auch sozialschutzbedürftig. Deswegen fordern wir, das nicht über das Intendantinnenstatut zu regeln, sondern ihnen eine feste Mitwirkungsmöglichkeit und Vertretung im Personalrat des MDR einzuräumen. Interessant, dass wir als Liberale Ihnen von Rot-Rot-Grün das mit auf den Weg geben müssen. Fazit: Sechs Jahre, die mit Sicherheit in Anbetracht dessen, was an Reformstau angelaufen ist, zu erwarten waren, aber dieser Staatsvertrag muss aus unserer Sicht zurück ans Reißbrett. Wir haben unsere Sicht der Dinge in einem Entschließungsantrag bereits beschrieben, freuen uns aber dennoch natürlich auf die Debatte im zuständigen Ausschuss. Vielen Dank. (Beifall FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Dorothea Marx

Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag über den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR)

Vielen Dank. Als nächste Rednerin erhält Frau Abgeordnete Henfling, Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Madeleine Henfling GRÜNE

Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag über den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Frau Präsidentin, ja, da ist er nun endlich! Die Vertreterinnen und Vertreter von Rot-Rot-Grün wissen, glaube ich, noch sehr genau, wie lange das gedauert hat, bis dieser Staatsvertrag tatsächlich vorliegt. Wir haben mit diesem Verfahren schon 2015 begonnen und sechs Jahre später haben wir das hier vor uns liegen. Wir freuen uns darüber, dass es gelungen ist, denn auch das stand in den letzten Jahren nicht immer fest, hier einen novellierten Staatsvertrag vorzulegen. Was Herr Montag hier gern behauptet hat, als hätte Rot-Rot-Grün den Staatsvertrag alleine geschrieben, ist halt nicht so. Schön wäre es gewesen, dann hätten wir darin sicherlich auch viele Dinge stärker verankern können, die Sie jetzt gerade angesprochen haben. Von daher bin ich froh, dass er jetzt hier liegt. Wenn wir ganz kurz Revue passieren lassen: Der Staatsvertrag stammt von 1991, das haben Kollege Hartung und auch Staatssekretär Krückels hier schon angesprochen. Das ist das Jahr, in dem der Standard zum MP3 veröffentlicht wurde und in dem das Internet gerade an den Start gegangen ist. Diesen Duktus hat dieser Staatsvertrag auch an vielen Stellen noch geatmet. Ursprünglich sollte der Vertrag regeln, wie sich die drei Länder ihren gemeinsamen Rundfunk vorstellen. Elementarer Bestandteil dieser Regelung ist auch die Kontrolle der Inhalte, besonders nach der Erfahrung zweier Diktaturen. Die Aufsicht übernimmt der Rundfunkrat. Er soll eine Vertretung möglichst vieler Bevölkerungsgruppen darstellen. Deswegen ist es auch ganz logisch, dass wir auch im Rundfunkrat eine Gesellschaft abbilden wollen, die sich natürlich in den letzten 30 Jahren verändert hat. Dazu gehört auch, dass wir Gruppierungen aufnehmen, die da nicht vertreten waren: unter anderem Familienverbände, Umwelt-, Naturschutzorganisationen, die LSBTTIQ und Migrantinnen- und Migrantenvertretungen. Das gehört einfach dazu, denn sie gehören zu unserer gesellschaftlichen Realität und damit auch in dieses Gremium. Dafür haben wir uns als Grüne auch sehr starkgemacht, das war auch unsere Schwerpunktsetzung bei den Diskussionen um den Staatsvertrag. Thomas Hartung hat es richtigerweise gesagt: Wir hätten uns gewünscht, dass wir bei der Anzahl der Rundfunkräte bleiben, bei 43. Das war allerdings nicht zu machen, weil leider Gottes insbesondere die CDU nach wie vor an ihren Vertreterinnen festgehalten hat, die sie wichtig fand, und es dort keine Reduktion gab. Aber auch die Regierungen der drei Bundesländer waren nicht bereit, eventuell darüber zu sprechen, ob wir die Regierungsvertreterinnen und -vertreter aus dem Rundfunkrat herausnehmen. Auch das wäre etwas gewesen, was wir als Grüne mitgetragen hätten. Aber sei es drum: Jetzt sind wir bei 50. Das ist sicherlich eine gewisse Schmerzgrenze, aber damit lässt sich umgehen. Wir haben, wie gesagt, 2015 mit den Diskussionen dazu begonnen und wir haben auch 2016 dann unter R2G – und ich sage es mal ganz deutlich, Herr Montag: Ohne Rot-Rot-Grün in Thüringen hätte es überhaupt keine Novellierung des Staatsvertrags gegeben. Denn die treibende Kraft hinter der Novellierung war diese Landesregierung hier und keine Landesregierung in Sachsen-Anhalt oder in Sachsen. (Beifall DIE LINKE) Im Gegenteil. Gerade die sächsische CDU hat hier massiv blockiert. Uns vorzuwerfen, wir hätten hier nicht geliefert, ist eine bodenlose Frechheit. Aber das müssen Sie mit sich selbst ausmachen. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Wir als Grüne und auch die Kolleginnen und Kollegen der anderen Fraktionen haben 2018 umfänglich unsere Änderungsideen veröffentlicht. Dann stockten aber diese Verhandlungen wieder. Und das lag vor allen Dingen an Sachsen. An dieser Stelle möchte ich gern noch mal darauf hinweisen, dass im Januar 2019 bei den Verhandlungsrunden, die wir in Halle geführt haben, auch schon eine Deckelung der Intendantengehälter diskutiert wurde und eigentlich auch geeint war. Gekippt wurde sie übrigens von der CDU – nicht in Thüringen, aber immerhin von Ihren Kolleginnen und Kollegen in den anderen Bundesländern. Von daher, nur um der Mythenbildung vorzubeugen: Diese Diskussionen, die in den letzten Wochen hier geführt worden sind, die sind alle schon mal geführt worden. RotRot-Grün hat dort auch Lösungen präsentiert. Wir haben dort über Lösungen diskutiert. An uns sind diese Lösungen auch nicht gescheitert. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ihre Idee, lieber Herr Kellner, war aus meiner Perspektive ein sehr inhaltsloser Antrag. Ich weiß, dass das eine hoch diskutierte Geschichte ist mit den Fragen der Ressourcenverteilung in Thüringen. Ich sage aber auch, für uns als Bündnisgrüne aller Länder war das nicht die Hauptfrage bei der Novellierung des Staatsvertrags und ich werde darauf auch keinen Schwerpunkt legen. Ich kann nachvollziehen, dass diese Ressourcenverteilung anscheinend einigen in diesem Hohen Hause sehr wichtig ist. Unsere Schwerpunktsetzung war es nicht. Uns ging es darum, den Staatsvertrag ganz maßgeblich dahin gehend zu novellieren, dass die Gremien vor allen Dingen staatsfern und vielfältig aufgestellt sind. Das ist uns, glaube ich, auch in dem möglichen Rahmen, den wir hatten, gelungen. Wir Grüne haben dazu länderübergreifend die Positionen auch abgestimmt und diese Vorschläge entwickelt. Und, meine sehr geehrten Damen und Herren, alles, was hier gesagt wurde, auch von der AfD-Fraktion, zur Frage der Arbeitgeberinnen und Arbeitnehmerinnen stimmt halt einfach nicht. Herr Krückels hat es richtig dargestellt. Wir haben hier eine Parität hergestellt. (Beifall SPD) Das war längst überholt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, und auch die FDP, die es ja sehr begrüßt, dass die LSBTTIQLeute jetzt im Rundfunkrat sitzen. Sie müssen mit den eigenen Schizophrenien …

Diese Rede einzeln zitieren

Dorothea Marx

Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag über den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR)

Frau Kollegin, kommen Sie bitte zum Schluss.

Diese Rede einzeln zitieren

Madeleine Henfling GRÜNE

Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag über den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR)

Genau. – Sie haben übrigens im letzten Haushalt alle Antidiskriminierungsstellen streichen wollen. Also so richtig ehrlich ist das auch nicht. (Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Kommen Sie doch mal zum Punkt, Frau Henfling!) Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube, dass es ein guter Staatsvertrag geworden ist. Er hat lange gedauert und, ich glaube, jetzt wird es Zeit, dass wir ihn noch mal gründlich diskutieren und dann aber auch tatsächlich auf den Weg bringen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Dorothea Marx

Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag über den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR)

Vielen Dank. Als nächster Redner hat Herr Abgeordneter Blechschmidt, Fraktion Die Linke, das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

André Blechschmidt Die Linke

Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag über den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR)

Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream, das heißt in diesem Falle, lieber Frank! Bevor ich den Redebeitrag, den ich mir ausgedacht habe und zum Teil verschriftlicht habe, vortrage, zwei Vorbemerkungen: Dr. Hartung hat ausdrücklich Recht. Die FDP war nicht ganz unbeteiligt, was – wie ich immer formuliere – den Geburtsfehler des Staatsvertrags, was die Ressourcenverteilung angeht, denn der damalige medienpolitische Sprecher Olaf Stepputat hat mit Vehemenz für die Werbung, für die entsprechenden Anteile der GmbH, versucht, sie nach Thüringen zu bekommen, hat das auch erreicht. Dass das später dann wieder einen Rücklaufeffekt hatte und nur dabei blieb und die großen Funkhäuser oder Direktionen in Leipzig oder Halle waren, das war sozusagen dieser Tatsache geschuldet – kein Vorwurf. Ich glaube, er hat auch heute eingesehen, man hätte es etwas anders machen können. Das zweite Stichwort – Kräfteverhältnis: Herr Cotta, wenn Sie das einklagen, dann gucken Sie mal in den aktuellen Rundfunkrat. Die Linke Thüringen als stärkste politische Kraft in Thüringen ist im Rundfunkrat nicht vertreten. Da stimmt etwas nicht in der Verteilung. Demzufolge ist das richtig, dass sie neu geordnet werden muss, und ich komme noch mal darauf zurück. Einen kleinen Moment – und das haben andere Redner auch getan – möchte ich Sie in die Vergangenheit entführen. 1991 wurde angesprochen. Die, denen das gelingt sich zurückzuerinnern, werden sich noch an Telefone mit Wählscheibe und Röhrenfernseher, zum Teil eben schon einige Jahre auch in Farbe, erinnern. Aber dennoch – Frau Henfling hat darauf hingewiesen –, 1991 ist erst das Internet in die Öffentlichkeit und in den weltweiten Gebrauch gegangen. Und unter sozialen Netzwerken verstand man damals noch Familie oder Freundschaften live. (Beifall DIE LINKE) Aus diesem Jahr, 1991, datiert der aktuelle Rundfunkstaatsvertrag. Streamingdienste, Onlineportale der Sender, crossmediale Angebote, Twitter, Facebook und Ähnliches gab es nicht. Das alles zeigt: Die Überarbeitung des Staatsvertrags war dringend notwendig und spätestens mit dem ZDF-Urteil zur Staatsferne der öffentlich-rechtlichen Medien auch verfassungsrechtlich geboten. Vor diesem Hintergrund begrüße ich ausdrücklich die Einigung der drei Landesregierungen von Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen und wiederhole mich: Das war zwingend fachlich und sachlich notwendig. Wenn man so formulieren will: Der aktuelle Staatsvertrag vollzieht nicht nur endlich die technische Weiterentwicklung nach, sondern auch die medienpolitische. Einen Begriff – der schon gefallen ist – möchte ich an dieser Stelle ausdrücklich wiederholen, in die Diskussion hineinwerfen und hervorheben: Digitalisierung. Dieser Begriff dokumentiert die Notwendigkeit sehr anschaulich. Meine Damen und Herren, solange ich hier im Hohen Haus medienpolitische Beiträge und Reden gehalten habe, musste ich mich mit Staatsverträgen und der Möglichkeit der parlamentarischen, vorbereitenden Mitwirkung kritisch auseinandersetzen. Grundsätzlich war es – egal ob man regierungstragend oder Oppositionsvertreter ist – vorwiegend und pragmatisch gesehen eine exekutive Arbeit, welche am Ende die Landesparlamente bestätigen und verabschieden sollten. Warum sage ich das: Dieser Staatsvertrag und dessen Erarbeitung wurde frühzeitig im Dialog zwischen Regierung und Parlament erarbeitet. Bezeichnend dafür war die ständige und umfangreiche Information zum jeweiligen Stand der Beratung einschließlich des Aufzeigens von Positionen der Meinungsbildung und Klärungsprozesse. Gleichzeitig ist für mich aber der Wille der Parlamentarierinnen und Parlamentarier zur Einigung in diesem Prozess durch gemeinsam abgehaltene Beratungen bedeutsam, in diesem Fall auch über die Landesgrenzen Sachsens, SachsenAnhalts und Thüringens hinaus. Erinnert sei hier nur an die Beratung der medienpolitisch verantwortlichen Landtagsausschüsse in Leipzig, Erfurt und Magdeburg. Für diese neue Qualität der Zusammenarbeit möchte ich den jeweiligen Initiatoren, den Mitgliedern der Ausschüsse und den Vertretern der Landesregierung, Malte Krückels, und den Mitarbeitern danken. (Beifall DIE LINKE) Wie bei solchen Verhandlungen, meine Damen und Herren, letztendlich auch zwischen Staatskanzleien üblich ist, ist ein Staatsvertrag ein Kompromiss. Wesen eines Kompromisses ist es, dass niemand wirklich hundertprozentig zufrieden ist bzw. sich durchsetzen kann. Verschiedene Punkte des Staatsvertrages wurden in den letzten Tagen und Wochen schon heiß diskutiert. Es gibt wesentliche Punkte, die als Erfolg zu verbuchen sind, und andere, die Unzufriedenheit auslösen. Auf einige Punkte möchte ich eingehen. Eine der Aufgaben, meine Damen und Herren, die aus dem ZDF-Urteil des Bundesverfassungsgerichts – das ist schon mehrfach angesprochen worden – entstanden ist, war, das Verhältnis zwischen staatlichen Vertretern und Vertretern der gesellschaftlich relevanten Gruppierungen in einem Verhältnis von 30 zu 70 zu bringen. Bekanntermaßen gibt es dabei rechnerisch zwei Möglichkeiten. Entweder wird die Anzahl der staatlichen Vertreter verkleinert oder die Anzahl der gesellschaftlich relevanten Vertreter vergrößert. Letztlich hat sich Variante 2 durchgesetzt. Hauptargument: eine breitere Aufstellung gesellschaftlich relevanter Gruppen. Das ist gelungen und das ist gut so. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich verrate kein Geheimnis. Selbst das hat nicht gereicht, um alle Wünsche und Vorstellungen in dieser Diskussion zu befriedigen. Dann hätten wir den Rundfunkrat sicherlich auf 70 erweitern müssen. Auch wurden Verhältnisse innerhalb von – lassen Sie mich das so formulieren – korrespondierenden Gruppen diskutiert. Das Ergebnis – auch das ist schon angesprochen worden – war, dass die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände in den Blick genommen wurden. Dieser Blick war: letztendlich Verlust eines Platzes der Arbeitgeber von drei auf zwei sowie dass es drei Vertreter der Handwerkskammer und einen Vertreter der Industrie- und Handelskammer gibt, also insgesamt sechs. Demgegenüber also sechs – also plus zwei, bisher vier – Vertreter der Arbeitnehmer im Rundfunkrat. Ich sehe darin einen nachvollziehbaren Kompromiss. Meine Damen und Herren, einige Problemfelder sind noch zufriedenstellend und intensiver zu bearbeiten. So ist es – das hat Kollege Montag angesprochen – natürlich misslich, dass sich die drei Landesregierungen nicht auf eine Aktualisierung des MDR-Auftrags einigen konnten. Aber egal, ob das 16 sind oder 3. Die drei müssen sich verständigen und die Verständigung hat nicht stattgefunden. Dennoch hätten technischer Fortschritt und die ständig wachsenden Möglichkeiten und Veränderungen eigentlich Antrieb genug sein können, aber wir werden weiterhin wie beim Medienstaatsvertrag angekündigt auch hier weiterdiskutieren müssen. Die Regelungen zum Freienrat sind angesprochen worden. Hier trägt natürlich Karola Wille, die Intendantin, per Gesetz eine große Verantwortung und wir werden dies im Blick behalten und gemeinsam mit den Vertreterinnen und Vertretern des Freienrats hier ein Auge darauf werfen. Ressourcenverteilung: Die Voraussetzung für ein positives Ergebnis schienen günstig. Die Landesregierung hat frühzeitig die Problematik thematisiert, die Gesprächspartner haben die Frage anerkannt und besonders im Thüringer Landtag bestand und – ich glaube, sagen zu können – besteht immer noch die Einigkeit bei der Umsetzung. Dennoch muss man konstatieren, es ist uns nur ein halber Sieg gelungen. Die Vertragspartner, besonders Sachsen, waren letztlich nicht bereit, eine grundsätzliche Lösung in den Staatsvertrag zu schreiben. Gelungen ist aber die Verankerung des Prozesscharakters, der zu einer mittel- und langfristigen vergleichbaren Verteilung zwischen Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen führen soll. Wichtig dabei sind die regelmäßigen Informationen und der interne Begleitprozess der MDR-Gremien. Was die Frage der Verfassungsmäßigkeit und die damit verbundene Programmbeeinflussung anbetrifft, kann ich bei aller Achtung vor Prof. Dörr und seinem Gutachten diese nicht nachvollziehen. Mit der Formulierung, dass die Intendanten im Rahmen der Möglichkeiten darauf hinzuwirken haben, dass den Ländern ihr Anteil an den Einnahmen des MDR mittelfristig zugutekommen sollen, ist per se keine Verfassungswidrigkeit zu erkennen. Dies wird insbesondere auch dadurch deutlich – und das hat Malte Krückels auch hier angesprochen –, dass diese Formulierung wortgleich in § 29 Abs. 5 des bisherigen Vertrags verankert war. Dass in den staatsvertraglich vorgesehenen Aufgaben – § 25 Abs. 5 – nunmehr eine Berichtspflicht und eine Erörterungsvorgabe in dem neuen Staatsvertrag vorgesehen wird, führt aus meiner Sicht auch nicht zur Verfassungswidrigkeit. Meine Damen und Herren, resümierend kann man sagen, mit dem Staatsvertrag ist nach sieben Jahren ein großer Brocken geschafft und dafür danke ich allen Beteiligten. Auch bedanken möchte ich mich für die Transparenz und Partizipation dieses Prozesses. Wir als Parlament waren wirklich umfassend unterrichtet und einbezogen. Es bleiben zentrale Aufgaben bestehen, daran werden wir weiterarbeiten. Der Anfang sollte einschließlich der Entschließungsanträge im Ausschuss für Europa, Kultur und Medien geschehen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Dorothea Marx

Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag über den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR)

Vielen Dank. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das sehe ich nicht. Dann können wir zur Abstimmung kommen. Es ist Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien beantragt. Wer dieser Ausschussüberweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind Abgeordnete aus allen Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Die sehe ich nicht. Gibt es Enthaltungen? Das sehe ich auch nicht. Dann ist das einstimmig so beschlossen. Es wurde auch beantragt, die Entschließungsanträge ebenfalls zur Ausschussberatung zu überweisen. Da haben wir zunächst den Entschließungsantrag der Fraktion der CDU. Wer der Überweisung dieses Entschließungsantrags an den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind wiederum Abgeordnete aus allen Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Keine. Gibt es Enthaltungen? Auch nicht. Dann ist auch dieser Entschließungsantrag an den Ausschuss überwiesen. Der Entschließungsantrag der FDP soll ebenfalls an den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien überwiesen werden. Wer stimmt dieser Ausschussüberweisung zu? Das sind wiederum alle Abgeordneten aller Fraktionen, soweit ich das sehe. Gibt es Gegenstimmen? Keine. Gibt es Enthaltungen? Auch nicht. Damit ist diese Ausschussüberweisung ebenfalls einstimmig beschlossen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Es erscheint mir jetzt nicht ratsam, wegen 6 Minuten noch in einen neuen Tagesordnungspunkt einzuführen. Wir haben jetzt die Möglichkeit, die nächste Lüftungspause mit der Mittagspause zusammenzulegen. Ich runde das jetzt auf, weil wir auch noch zwei Ausschusssitzungen haben. Wir treffen uns um 13.00 Uhr wieder. Bevor Sie jetzt alle enteilen noch einmal der Hinweis, dass sich 5 Minuten nach Beginn der Mittagspause der Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport zu einer Sitzung in der Arena hier im 1. Obergeschoss in der großen Loge trifft und zweitens – und das ist wichtig – der Ausschuss für Europa, Kultur und Medien in 15 Minuten zu einer Sitzung im Raum F 101 im Landtag – wichtig: nicht im Plenarsaal wie in der Einladung ausgewiesen, sondern im Raum F 101. Da hat es einen Raumwechsel gegeben. Damit unterbreche ich jetzt die Sitzung bis 13.00 Uhr.

Diese Rede einzeln zitieren

Henry Worm

Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag über den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR)

Werte Kolleginnen, werte Kollegen, wir beenden die Mittags- und Lüftungspause und treten wieder in die Tagesordnung ein. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 78 Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/2671 Ich gebe folgenden Hinweis: Der Wahlvorschlag liegt Ihnen in der Drucksache 7/2671 vor. Vorgeschlagen sind Herr Abgeordneter Dr. Wolfgang Lauerwald und Herr Abgeordneter Karlheinz Frosch. Für die Wahl sind mindestens 46 Jastimmen notwendig. Wird die Aussprache gewünscht? Herr Abgeordneter Blechschmidt.

Diese Rede einzeln zitieren

André Blechschmidt Die Linke

Wahl von Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 25 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes

Danke, Herr Präsident. Werte Kolleginnen und Kollegen, wie ich bereits am gestrigen Tag in Bezug auf den Wahlvorschlag der AfD für die Besetzung der G 10-Kommission ausgeführt habe, bedarf es für die Ausübung der Kontrollfunktion im Auftrag des Parlaments, wie Sie mit der Mitgliedschaft in der Parlamentarischen Kontrollkommission einhergeht, einer in der Person gründenden Eignung und der Gewähr einer zuverlässigen Ausübung der übertragenen Kontrolle. Hierin muss das Parlament in seiner Gänze vertrauen können. Der hier vorgeschlagene Abgeordnete bietet jedoch keine Gewähr für die hohen Ansprüche der Integrität und der Verfassungstreue, die mit der Ausübung und Kontrolle der Befugnisse des Verfassungsschutzes, in Grundrechte der in Thüringen lebenden Menschen einzugreifen, verbunden sind. § 25 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes regelt die Wahl und lässt erkennen, dass Vorschläge eine Mehrheit der Stimmen erhalten müssen, somit also auch die Möglichkeit besteht, einen Vorschlag abzulehnen. Das Parlament trifft somit keine Pflicht – das habe ich gestern an dieser Stelle auch schon betont –, Wahlvorschlägen der AfD die Zustimmung zu erteilen, wenn sachlich begründete Zweifel an der Eignung und der Vertrauenswürdigkeit der Vorgeschlagenen vorliegen. Die Entscheidung der Mehrheit gegen den Kandidaten kann also in so einem Fall keine Verletzung der Rechte der AfD-Fraktion darstellen. Der Abgeordnete Dr. Lauerwald bietet keine Gewähr für die zuverlässige Ausübung der übertragenen Kontrollfunktion. (Beifall DIE LINKE) So lobte er bereits in seiner Bewerbungsrede auf der Aufstellungsversammlung zum Landtag seiner Partei am 27.10.2018 und der Identitären Bewegung, ich zitiere: „So schätze ich auch die Kraft und die Ausdauer von Pegida sowie den Mut und die Aktionen der Identitären Bewegung.“ Insbesondere bei der letzteren handelt es sich um eine Organisation mit klarer rechtsextremistischer Ideologie, die auch durch das Bundesamt für Verfassungsschutz als klar rechtsextremistisch bezeichnet wird und unter Beobachtung steht. Seine Nähe dokumentierte der vorgeschlagene Abgeordnete auch bei einer Demonstration der Bewegung in Halle im Sommer 2019, an der er neben etwa 200 Angehörigen der rechtsextremen Szene auch teilnahm. Der hier vorgeschlagene Abgeordnete war zudem als Mitglied des Stadtverbands Gera an einer Kundgebung am 16.10.2020 vor dem Kultur- und Kongresszentrum in Gera beteiligt, die Frank Haußner aus Zeulenroda eine Bühne bot, eine verschwörungstheoretische und antisemitische Rede zu halten. So äußerte sich dieser unter anderem: Ich kann auch nicht darüber sprechen, dass sich eine korrupte hochkriminelle satanische Parallelstruktur, welche der „Tiefe Staat“ genannt wird, sich wie ein Krebsgeschwür über den gesamten Globus ausgebreitet hat und die Mehrheit in seiner digitalen neuen Weltordnung versklaven will. Die „OTZ“ schreibt zu einer weiteren Veranstaltung mit Haußner in Zeulenroda am 18.11. und spricht von Verschwörungstheorie und Antisemitismus. Hinsichtlich des Abgeordneten Dr. Lauerwald ist daher die Nähe zu verfassungsfeindlichen Ansichten und Zielen zu konstatieren. Er ist daher aus unserer Sicht für die Arbeit der Parlamentarischen Kontrollkommission nicht geeignet. Er besitzt nicht unser Vertrauen. Er ist somit für uns nicht wählbar. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE)

Diese Rede einzeln zitieren

Henry Worm

Wahl von Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 25 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes

Danke, Herr Abgeordneter. Gibt es weitere Redewünsche? Herr Braga, bitte.

Diese Rede einzeln zitieren

Torben Braga AfD

Wahl von Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 25 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Blechschmidt, wir setzen das bekannte, unappetitliche Spiel fort – um den Begriff zu verwenden, der gestern hier zur Sprache kam –: Die wohl unaufhaltsame Kraft Ihrer Ablehnung der AfDKandidaten für die hier zur Debatte stehenden Ämter trifft auf das unbewegliche Recht – um nicht zu sagen, auf die unbewegliche Pflicht – meiner Fraktion, Wahlvorschläge zu unterbreiten. Wie es wohl immer bei solchen Aufeinandertreffen unaufhaltsamer Kräfte und unbeweglicher Gegenstände ist: Die Folgen sind nicht immer schön. Im Ergebnis drehen wir uns hier schon seit einigen Wochen im Kreis. Das wird uns wohl noch einige Zeit beschäftigen. (Unruhe DIE LINKE) Das kostet uns Zeit. Es verhindert die Befassung mit wohl dringenderen Angelegenheiten, die auf der Tagesordnung stehen. Das verbessert auch nicht gerade das Ansehen dieses Hauses und seiner Mitglieder in der Öffentlichkeit – (Beifall AfD) das habe ich auch schon ein paar Mal von hier vorne gesagt. Ihre besorgten Sonntagsreden, die Sie dann halten über das verloren gegangene Vertrauen von Menschen in die Politik und in die Fähigkeit politischer Institutionen, an Lösungen einer Verbesserung der Lebensverhältnisse zu arbeiten, können Sie sich also in Zukunft sparen. (Beifall AfD) Dass unsere Kandidaten Ihnen nicht wirklich passen, das mag sein. Das ist auch Ihr gutes Recht. Eine effektive parlamentarische Oppositionsarbeit darf bei der Ausübung Ihrer Kontrollbefugnisse und Kontrollpflichten aber nicht auf das Wohlwollen der Parlamentsmehrheit angewiesen sein. Das hat Ihnen Weimar ins Stammbuch geschrieben. Gebracht hat es nichts! Das Beteiligungsrecht der Opposition gilt auch in den Fällen, in denen ihre Vertreter Gegenstand der Beobachtung durch den Verfassungsschutz sind. Das habe ich von hier vorne gestern auch vorgetragen. Ansonsten entschiede ja der Verfassungsschutz selbst darüber, welche der politischen Parteien ihm zur Kontrolle genehm sind und ob er seine nachrichtendienstliche Tätigkeit überhaupt ausüben darf oder nicht. Auch das hat Ihnen Weimar ins Stammbuch geschrieben. Gebracht hat es nichts! Abschließend: Das Fehlen einer parlamentarischen Kontrolle des Verfassungsschutzes wirft die Frage der Legitimation dieser Behörde und ihrer Tätigkeit auf. Ich gehe davon aus, dass zumindest zwei Fraktionen der Koalition interessiert, dass es auch die CDU und die FDP interessiert, dass diese Behörde über eine gewisse Legitimation verfügt. Dass diese parlamentarische Kontrolle nicht möglich ist und dass das langfristig die Frage der Legitimation dieser Behörde aufwirft, hat Ihnen Weimar ins Stammbuch geschrieben. Gebracht hat es nichts! Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

Diese Rede einzeln zitieren

Henry Worm

Wahl von Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 25 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes

Danke, Herr Abgeordneter. Es gibt eine weitere Redemeldung. Herr Abgeordneter Blechschmidt.

Diese Rede einzeln zitieren

André Blechschmidt Die Linke

Wahl von Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 25 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes

Danke, Herr Präsident. In Ergänzung der Ausführungen vom Kollegen Braga, was das Urteil von Weimar anbetrifft, noch einmal deutlich: Wir Abgeordneten sind in unserem Stimmverhalten auf der Grundlage von sachlich begründeten Informationen und Tatbeständen frei. Frei in unserer Abstimmung! Das wird auch in Zukunft so bleiben. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich möchte zum zweiten Vorschlag, dem Abgeordneten Frosch, zu meinen gestrigen Ausführungen nichts weiter hinzufügen. Das muss man wirklich nicht noch mal wiederholen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Henry Worm

Wahl von Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 25 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Gibt es weiteren Redewunsch? Das kann ich an dieser Stelle nicht erkennen. Somit fahren wir fort und ich komme zum Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/2672 Ich gebe folgenden Hinweis: Der Wahlvorschlag liegt Ihnen in der Drucksache 7/2672 vor. Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter Jens Cotta. Auch hier sind mindestens 46 Jastimmen notwendig. Wird die Aussprache gewünscht? Frau Abgeordnete Lehmann.

Diese Rede einzeln zitieren

Diana Lehmann SPD

Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich habe gestern bereits zum Wahlvorschlag von Herrn Cotta für die Parlamentarische Kontrollkommission gesprochen. Und das Gleiche, was ich gestern gesagt habe, gilt auch heute. Für die G 10 müssen die Mitglieder hinsichtlich dieser Aufgabe in besonderem Maße geeignet sein. Und natürlich dürfen wir als Abgeordnete, die wir lediglich unserem Gewissen verpflichtet sind, frei darüber abstimmen, wie wir am Ende bei so einer Wahl verfahren. Ich möchte nicht noch mal im Detail wiederholen, was ich gestern zur Eignung von Herrn Cotta gesagt habe. Das möchte ich uns und dem Parlament hier ersparen, weil ich der Meinung bin, dass es nicht nötig ist, das mit Hass und Hetze, wie Herr Cotta das über seine Facebook-Seite verbreitet, hier im Parlament über Gebühr zu wiederholen, zumal ich uns allen den Beifall der AfD-Fraktion zu diesen Beiträgen ersparen möchte. Herr Cotta besitzt aus unserer Sicht weder die erforderliche Zuverlässigkeit noch die Eignung für eine Funktion im G10-Gremium. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Henry Worm

Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes

Danke, Frau Abgeordnete. Gibt es weitere Wortmeldungen? Herr Abgeordneter Braga, bitte.

Diese Rede einzeln zitieren

Torben Braga AfD

Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes

Herr Präsident, ich beantrage für meine Fraktion eine Unterbrechung der Sitzung gemäß § 41 Abs. 6 GO für 30 Minuten.

Diese Rede einzeln zitieren

Henry Worm

Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes

Dann unterbrechen wir die Sitzung für 30 Minuten. Werte Kolleginnen, werte Kollegen, wir fahren fort in der Tagesordnung. Ich würde an dieser Stelle gern den Kollegen Braga fragen: Gibt es wichtige Erkenntnisse aus Ihrer Auszeit, die Sie uns mitteilen möchten?

Diese Rede einzeln zitieren

Torben Braga AfD

Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes

Es gibt ausgesprochen wichtige Erkenntnisse – keine jedoch, die ich Ihnen mitteilen müsste. Danke schön.

Diese Rede einzeln zitieren

Henry Worm

Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes

Vielen Dank. Wir fahren fort mit den Tagesordnungspunkten 78 und 79 – den Wahlen. Sie erhalten nach Ihrem Namensaufruf zwei Stimmzettel. Bei der Wahl von zwei Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission stehen auf dem Stimmzettel zwei Namen. Sie können auf dem Stimmzettel sowohl hinter dem einen Namen als auch hinter dem anderen Namen jeweils entweder „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ ankreuzen. Bei der Wahl eines Mitglieds der G 10-Kommission können Sie auf dem Stimmzettel einmal mit „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sind Herr Abgeordneter Beier, Herr Abgeordneter Gottweiss und Frau Abgeordnete Dr. Bergner eingesetzt. Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die beiden Schriftführenden, die Namen der Abgeordneten zu verlesen.

Diese Rede einzeln zitieren

Daniel Reinhardt Die Linke

Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes

Aust, René; Baum, Franziska; Beier, Patrick; Bergner, Dirk; Dr. Bergner, Ute; Bilay, Sascha; Blechschmidt, André; Braga, Torben; Bühl, Andreas; Cotta, Jens; Czuppon, Torsten; Dittes, Steffen; Eger, Cordula; Emde, Volker; Engel, Kati; Frosch, Karlheinz; Gleichmann, Markus; Gottweiss, Thomas; Gröning, Birger; Güngör, Lena; Hande, Ronald; Hartung, Thomas; Henfling, Madeleine; Henke, Jörg; Henkel, Martin; Hennig-Wellsow, Susanne; Herold, Corinna; Herrgott, Christian; Hey, Matthias; Heym, Michael; Höcke, Björn; Hoffmann, Nadine; Jankowski, Denny; Kalich, Ralf; Prof. Dr.-Ing. Kaufmann, Michael; Keller, Birgit; Kellner, Jörg; Kemmerich, Thomas; Kießling, Olaf; Kellner, Jörg; Kemmerich, Thomas; Kießling, Olaf; Dr. Klisch, Cornelia; Kniese, Tosca; Dr. König, Thadäus; König-Preuss, Katharina; Korschewsky, Knut; Kowalleck, Maik. Hiermit gebe ich ab.

Diese Rede einzeln zitieren

Denny Möller SPD

Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes

Laudenbach, Dieter; Dr. Lauerwald, Wolfgang; Lehmann, Diana; Liebscher, Lutz; Lukasch, Ute; Dr. Lukin, Gudrun; Malsch, Marcus; Dr. Martin-Gehl, Iris; Marx, Dorothea; Maurer, Katja; Meißner, Beate; Merz, Janine; Mitteldorf, Katja; Mohring, Mike; Möller, Denny; Möller, Stefan; Montag, Robert-Martin; Mühlmann, Ringo; Müller, Anja; Müller, Olaf; Pfefferlein, Babett; Plötner, Ralf; Ramelow, Bodo; Reinhardt, Daniel; Rothe-Beinlich, Astrid; Rudy, Thomas; Schaft, Christian; Schard, Stefan; Schubert, Andreas; Schütze, Lars; Sesselmann, Robert; Stange, Karola; Tasch, Christina; Thrum, Uwe; Tiesler, Stephan; Tischner, Christian; Urbach, Jonas; Prof. Dr. Voigt, Mario; Dr. Wagler, Marit; Wahl, Laura; Walk, Raymond; Weltzien, Philipp; Wolf, Torsten; Worm, Henry; Zippel, Christoph.

Diese Rede einzeln zitieren

Henry Worm

Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes

Konnten alle Abgeordneten ihre Stimmen abgeben? Noch nicht. – Dann stelle ich noch mal die Frage: Konnten alle Abgeordneten ihre Stimme abgeben? Das stelle ich hiermit fest. Damit schließe ich die Wahlhandlung und bitte die Wahlhelfer um Auszählung der Stimmen. Werte Kollegen und Kolleginnen, vereinbarungsgemäß rufe ich währenddessen den Tagesordnungspunkt 80 auf Ich rufe die Mündlichen Anfragen auf und bitte die Abgeordneten, ihre Fragen vorzutragen. Ich gebe noch folgenden Hinweis: Die Fragestellerin bzw. der Fragesteller hat das Recht, zwei Zusatzfragen zu stellen. Zwei weitere Zusatzfragen dürfen aus der Mitte des Landtags gestellt werden – das nach § 91 Abs. 4 der Geschäftsordnung. Wir beginnen mit Herrn Abgeordneten Dr. König, Fraktion der CDU, mit der Drucksache 7/2631.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Thadäus Rudolf König CDU

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Präsident. Ich möchte meine Mündliche Anfrage zum Thema „Corona-Nothilfe für Profi- und Spitzensportvereine in Thüringen“ stellen: Nicht nur der Breitensport, sondern auch der Thüringer Spitzensport ist durch die Corona-Pandemie stark beeinträchtigt. Insbesondere das Wegbrechen von Sponsoren- und Fernseheinnahmen, aber auch das Verbot von Großveranstaltungen und damit fehlende Eintrittsgelder belasten die Profisportvereine stark. Um die durch die Corona-Pandemie entstandenen Liquiditätsengpässe abzumildern, hat der Freistaat Thüringen im Rahmen des Sondervermögens „Hilfe zur Überwindung direkter und indirekter Folgen der Corona-Pandemie“ Mittel in Höhe von 6 Millionen Euro als Nothilfe für Profi- und Spitzensportvereine bereitgestellt. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Förderanträge der Nothilfe mit welchem Volumen wurden bereits bewilligt und ausgezahlt? 2. In welchem finanziellen Umfang gibt es weitere Förderanträge von Vereinen des Thüringer Profiund Spitzensports, die bisher nicht bewilligt worden sind, obwohl die Mittel in Höhe von 6 Millionen Euro nicht ausgeschöpft wurden? 3. Warum wurde, obwohl bereits postalisch durch Frau Staatssekretärin Dr. Heesen am 15. Oktober 2020 angekündigt, bisher keine – vor allem im Bereich der Antragsfristen und Bewilligungszeiträume – überarbeitete Richtlinie über die Gewährung von Nothilfen für Profi- und Spitzensportvereine durch das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport erlassen? 4. Wann plant die Landesregierung die Veröffentlichung der neuen Richtlinie, damit die weiterhin stark finanziell gebeutelten Vereine des Profi- und Spitzensports die noch zur Verfügung stehenden Mittel abrufen können?

Diese Rede einzeln zitieren

Henry Worm

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, Frau Staatssekretärin Dr. Heesen.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Heesen

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Dr. König, namens der Landesregierung beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt: Die Fragen 1 und 2 beantworte ich zusammen: Im Rahmen der Corona-Nothilfe für Profi- und Spitzensportvereine wurden 15 Förderanträge gestellt mit einer Fördersumme von knapp 2,5 Millionen Euro, die im Haushaltsjahr 2020 bewilligt und ausgezahlt werden konnten. Es liegen weitere Förderanträge von Vereinen des Thüringer Profi- und Spitzensports vor, die ein Volumen von rund 2,4 Millionen Euro haben. Zu den Fragen 3 und 4: Die der Förderung zugrunde liegende Richtlinie über die Gewährung von Nothilfen (Billigkeitsleistungen) an Profi- und Spitzensportvereine und den Landessportbund Thüringen nach Maßgabe des Thüringer Gesetzes über die Errichtung eines Sondervermögens vom 15.07.2020 wurde inzwischen überarbeitet. Die überarbeitete Fassung wird am 8. Februar im Thüringer Staatsanzeiger veröffentlicht und tritt dann rückwirkend zum 1. Januar 2021 in Kraft. Die Profiund Spitzensportvereine wurden darüber am 11. Januar 2021 informiert.

Diese Rede einzeln zitieren

Henry Worm

Fragestunde

Gibt es Nachfragen? Herr Abgeordneter Walk.

Diese Rede einzeln zitieren

Raymond Walk CDU

Fragestunde

Danke, Herr Vorsitzender. Danke, Frau Staatssekretärin. Ich habe eine Nachfrage: Sie haben eben geantwortet, dass weitere Anträge mit einem Volumen von insgesamt 2,4 Millionen Euro bereits vorliegen. Nach meinem Erkenntnisstand sind alle vorliegenden Anträge auch fristgerecht eingegangen und positiv beschieden worden. Wann ist mit einer Auszahlung der Gelder zu rechnen?

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Heesen

Fragestunde

Die Gelder, die uns im Jahr 2020 zur Verfügung standen, sind ja komplett bewilligt. Jetzt geht es um neue Anträge aufgrund der neuen Richtlinie. Wie Sie wissen, ist der Wirtschaftsplan für das Sondervermögen ja zurzeit in der Diskussion.

Diese Rede einzeln zitieren

Henry Worm

Fragestunde

Es gibt eine weitere Nachfrage.

Diese Rede einzeln zitieren

Raymond Walk CDU

Fragestunde

Die Frage nach einem möglichen Auszahlungstermin – das habe ich Ihrer Antwort entnommen – ist damit noch offen?

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Heesen

Fragestunde

Die Grundlage für diese Fortzahlung der Hilfen ist der Wirtschaftsplan des Sondervermögens, der gerade diskutiert wird.

Diese Rede einzeln zitieren

Henry Worm

Fragestunde

Vielen Dank. Dann kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage in der Drucksache 7/2632, die durch Herrn Abgeordneten Bergner, Fraktion der FDP, gestellt wird.

Diese Rede einzeln zitieren

Dirk Bergner FDP

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Präsident. Perspektive für die Öffnung von Fahrschulen schaffen Die Thüringer Fahrschulen sind nach geltender Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie derzeit zur Schließung gezwungen. In Hessen, Brandenburg, NRW, Bremen und Hamburg dürfen Fahrschulen dagegen öffnen. Bremen „empfiehlt“ die Maskenpflicht bei der praktischen Ausbildung. In Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz, Saarland, Berlin und Bayern sind alle Fahrschulen geschlossen. Dort darf weder Praxis noch Theorie praktiziert werden. Die restlichen Bundesländer dürfen zwar nicht öffnen, aber Online-Kurse oder Lkw-Ausbildung anbieten oder Unterricht mit nur fünf Personen ausüben. Das Fazit dieser unübersichtlichen Regelung ist, dass der Wettbewerb länderübergreifend verzerrt wird. Unter anderem werden Fahrlehrer in benachbarte Bundesländer abgeworben. Wir benötigen daher eine klare und bundesweit einheitliche Regelung zur Öffnung oder Schließung von Fahrschulen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie erklärt die Landesregierung die im Vergleich zu anderen Bundesländern strengere Anordnung hinsichtlich der Öffnung von Fahrschulen im Freistaat Thüringen? 2. Welche Perspektive sieht die Landesregierung für eine zeitnahe Öffnung der Fahrschulen in Thüringen? 3. Wie positioniert sich die Landesregierung zu der Abwanderung von Fahrlehrern, Fahrschülern und dem Abhalten von Lehrgängen durch Thüringer Fahrschulen in benachbarten Bundesländern, wie beispielsweise Hessen?

Diese Rede einzeln zitieren

Madeleine Henfling

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, Frau Staatssekretärin Karawanskij.

Diese Rede einzeln zitieren

Karawanskij

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Bergner, für die Thüringer Landesregierung antworte ich auf die Mündliche Anfrage wie folgt: Zu Frage 1 – wie im Vergleich zu anderen Bundesländern die strengere Anordnung erklären bzw. rechtfertigen –: Wir haben das auch schon hier im Hohen Haus diskutiert. Wir haben mit Abstand einen der höchsten Inzidenzwerte im Vergleich zu anderen Bundesländern. Deswegen haben wir auch entsprechend strenge Regelungen im Hinblick auf die Eindämmung bzw. Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2. Deswegen ist das notwendig. Daraus folgt auch, dass die Thüringer Fahrschulen vorerst, erst mal bis Ablauf der Geltungsdauer der Sonderverordnung, entsprechend geschlossen bleiben müssen. Wir haben Ausnahmen – die sind Ihnen bekannt – im Bereich der Berufsausübung nach § 9b Abs. 2 der derzeit gültigen Dritten Thüringer SARS-CoV-2-Sondereindämmungsmaßnahmenverordnung vorgesehen. Andere Bundesländer – Sie hatten sie gerade auch aufgezählt – haben aufgrund geringerer Inzidenzen bereits Lockerungen aufnehmen können. Leider trifft das auf Thüringen noch nicht in dem Maße zu. Zu Frage 2 – welche Perspektiven sehen wir für eine zeitnahe Öffnung der Fahrschulen in Thüringen –: Wir können natürlich eine Öffnung bzw. Lockerung der bisherigen geltenden Regelungen erst anstreben bzw. kann sie erst erfolgen, wenn dies aufgrund des jeweiligen aktuellen Infektionsgeschehens auch wieder möglich ist. Die geltenden Regelungen werden regelmäßig auf ihre Verhältnismäßigkeit überprüft. Wir passen entsprechend der Infektionslage an. Man muss allerdings dazu sagen, dass wir es immer noch mit einem sehr dynamischen Infektionsgeschehen zu tun haben. Wir können dazu noch keine lange vorausschauende Planung machen, auch wenn wir das gemeinsam diskutieren bzw. anstreben. Ich kann Ihnen aber Folgendes mitteilen: Wir haben im Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft – und ich persönlich auch – Gespräche mit den betroffenen Akteurinnen geführt. Zuletzt war das am Montag, am 01.02. Da habe ich mit Vertretern sowohl der Verkehrsausschüsse der IHKs als auch mit dem Fahrlehrerverband Gespräche per Videokonferenz geführt. Ich kann Ihnen sagen, dass wir dort sehr intensiv die Wünsche und Nöte der Betroffenen diskutiert haben. Wir haben uns dazu ausgetauscht und konkrete Verabredungen getroffen, dass wir Vorschläge eines Stufenplans, der ja angestrebt wird, sobald das Infektionsgeschehen sich entspannt, vornehmen und die auch seitens der Fahrschulen an das TMSAGFF und auch an das TMIL zur Verfügung gestellt werden. Da sind durchaus sehr konstruktive Vorschläge zu erwarten, die wir auch gern aufnehmen wollen. Zu Frage 3 – wie positioniert sich die Landesregierung zu der Abwanderung von Fahrlehrern und Fahrschülern und dem Abhalten von Lehrgängen durch Thüringer Fahrschulen in benachbarten Bundesländern –: Die Schließungsanordnung für Fahrschulen haben wir als eine von verschiedenen Maßnahmen zur Kontaktminimierung vorgesehen. Wir sind ja alle einer Meinung, dass es das Ziel ist, die Infektionsgefahr entsprechend zu reduzieren und damit zu einer Eindämmung bzw. keiner weiteren Ausbreitung des Virus zu kommen. Wir können natürlich aber als Thüringer Landesregierung unsere Maßnahmen nur für das Hoheitsgebiet des Freistaats entsprechend treffen. Für Thüringer Fahrschulen, die Zweigstellen außerhalb des Landes haben, gelten folgerichtig die Beschränkungen in den jeweiligen Bundesländern bzw. müssen sie die Lockerungen dort beachten, die dort vorgenommen werden. Insgesamt versuchen wir schon, ein bundesweites, gemeinsames Agieren anzustreben. Dazu gab es auch entsprechende Positionierungen des Fahrlehrerverbands bzw. auch der Verbände. Aber wir haben es mit unterschiedlichen Dynamiken in unterschiedlichen Regionen zu tun und passen das dann entsprechend auch an.

Diese Rede einzeln zitieren

Madeleine Henfling

Fragestunde

Es gibt eine weitere Nachfrage des Abgeordneten Bergner.

Diese Rede einzeln zitieren

Dirk Bergner FDP

Fragestunde

Jawohl, Frau Präsidentin. Gleich zwei Nachfragen. Vielen Dank, Frau Staatssekretärin, für Ihre Ausführungen. Frage 1: Worin besteht das geringere Infektionsrisiko eines Fahrschülers aus Creuzburg, wenn er nach Eschwege zur Fahrschule geht? Frage 2: Wie bewerten Sie das Infektionsrisiko in der Ausbildungsfahrt mit zwei oder bei Prüfungen maximal drei Fahrzeuginsassen im Vergleich zum ÖPNV mit gegebenenfalls 50 oder mehr Mitfahrenden? Danke schön.

Diese Rede einzeln zitieren

Karawanskij

Fragestunde

Zum einen: Es ist keine persönliche Anmerkung oder persönliche Frage. Wir treffen als Thüringer Landesregierung gemeinsam Verabredungen unter Beteiligung der Diskussion bzw. Stellungnahmen, die wir entsprechend von den Verbänden haben. Dementsprechend sind die Verordnungen bzw. die Spielregeln, die wir uns gegenseitig geben, tatsächlich dem Infektionsgeschehen bzw. den Inzidenzen geschuldet. Darin liegt möglicherweise auch der Unterschied zwischen den beiden von Ihnen genannten Orten begründet, obwohl ich die Inzidenzwerte jetzt nicht eins zu eins kenne bzw. jetzt gerade aktuell nicht vorliegen habe, aber genau das ist die Verabredung. Darüber hinaus haben wir für die theoretische Ausbildung bereits Lockerungen verabredet. Wie gesagt, haben wir auch einen Weg aufgezeigt, wie wir dann entsprechend mit einer Stufenweise verfahren, wenn die Zahlen nach unten gehen bzw. die Inzidenzwerte sich anders darstellen, wie wir dann vorgehen können gemeinsam mit den Fahrschulen. Nun ist die Frage, bei einer praktischen Ausübung gibt es ja durchaus Situationen, wo ein Fahrlehrer entsprechend beim Fahrschüler eingreifen muss. Das unterscheidet im Übrigen ganz maßgeblich die Teilnahme am ÖPNV von einer praktischen Fahrausbildung, da muss das nicht notwendig sein oder ist das nicht die Regel. Insofern ist genau das die Fragestellung, die wir hier jetzt gemeinsam mit den Verbänden diskutieren, inwieweit man mit Hygieneschutzkonzepten bzw. Mund-Nasen-Schutz usw. dann eben bei entsprechenden sinkenden Zahlen dort wieder auch die praktische Prüfung oder Ausbildung aufnehmen kann.

Diese Rede einzeln zitieren

Madeleine Henfling

Fragestunde

Vielen Dank. Es gibt keine weiteren Fragen. Wir kommen zur nächsten Frage des Abgeordneten Worm, Fraktion der CDU, in Drucksache 7/2635. Herr Worm.

Diese Rede einzeln zitieren

Henry Worm CDU

Fragestunde

Vielen Dank. Halbseitige Straßensperrung auf der Landesstraße (L) 1148/L 1149 zwischen Steinach und Lauscha im Bereich des Abzweigs Richtung Steinheid Seit dem Jahr 2019 wird der Verkehr im genannten Bereich durch mobile Ampelanlagen geregelt. Ursache hierfür ist die Unterspülung des Straßenkörpers und die daraus resultierende Gefährdung der Verkehrssicherheit im genannten Bereich. Nach meinem Kenntnisstand soll die Instandsetzung des genannten Straßenabschnitts mit einem höheren planerischen und finanziellen Aufwand verbunden sein. Die sich nun schon über einen längeren Zeitraum hinziehende Beeinträchtigung des Straßenverkehrs auf einer wichtigen und stark frequentierten Straßenverbindung im Landkreis Sonneberg erfordert, im Interesse der Region, eine zeitnahe Instandsetzung. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie ist der Stand der ingenieurtechnischen Planungsleistungen zur Instandsetzung des genannten Straßenabschnitts der L 1148/L 1149? 2. Mit welchem finanziellen Aufwand ist dabei zu rechnen und inwieweit wäre aktuell die Maßnahme finanziell untersetzt? 3. Ab wann kann mit dem Beginn der Instandsetzungsarbeiten über welchen Zeitraum gerechnet werden? 4. Welchen Einfluss hat eine zeitnahe Sanierung des genannten Straßenbereichs auf die geplante Instandsetzung der Ortsdurchfahrt Lauscha im dritten Bauabschnitt?

Diese Rede einzeln zitieren

Madeleine Henfling

Fragestunde

Vielen Dank. Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, Frau Staatssekretärin Karawanskij.

Diese Rede einzeln zitieren

Karawanskij

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Die Anfrage des Herrn Abgeordneten Worm beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Lassen Sie mich auf die unterschiedlichen Teilaspekte Ihrer Frage eingehen. Zu Frage 1, wie der ingenieurtechnische Planungsstand für den Streckenabschnitt L 1148/L 1149 ist: Die Planungen der Baumaßnahme an der Landesstraße zwischen Steinach und Steinheid im Landkreis Sonneberg wurden in den Leistungsphasen 1 bis 6 nach Honorarordnung für Architekten und Ingenieure vergeben und sind auch derzeit gegenwärtig in Bearbeitung. Diese Leistungsphasen beinhalten die Grundlagenermittlung und die Vorplanung in Leistungsphase 1 und 2, die Entwurfsplanung, was dann Leistungsphase 3 ist, die Genehmigungsplanung in Phase 4 und die Ausführungsplanung in Leistungsphase 5 sowie auch die Vorbereitung der Vergabe für Bauleistungen in Leistungsphase 6. Die Vermessungsarbeiten in dem Bereich sind so weit abgeschlossen. Die Untersuchung des Baugrunds, die Erkundungsbohrungen und auch das Baugrundgutachten werden gegenwärtig erarbeitet und als Nächstes werden dann die Unterlagen für die erforderliche Plangenehmigung bzw. auch die Erlangung des Baurechts erarbeitet. Die Beantragung der Plangenehmigung beim Thüringer Landesverwaltungsamt erfolgt dann voraussichtlich, so der derzeitige Stand, Mitte des Jahres. Zum zweiten Teilaspekt Ihrer Frage, mit welchem finanziellen Aufwand dabei zu rechnen ist bzw. jetzt gegenwärtig die Maßnahme finanziell untersetzt ist, müssen wir bei der Planung generell zwei Streckenabschnitte betrachten. Der erste Streckenabschnitt verläuft im Bereich des Knotenpunkts mit der Landesstraße L 1149, also Göritzmühle in Richtung Steinach, und der zweite Streckenabschnitt verläuft dann entsprechend im Bereich des Knotenpunkts in Richtung Steinheid. Für den ersten Streckenabschnitt belaufen sich die zu erwartenden Baukosten zumindest nach derzeitiger Schätzung auf rund 960.000 Euro und für den zweiten Streckenabschnitt auf 540.000 Euro. Vorbehaltlich der Mittelbereitstellung für den Landeshaushalt, was Sie dann als Haushaltsgesetzgeber entsprechend tun, werden hoffentlich die zu erwartenden Baukosten gegenwärtig von der Verwaltungsseite für den Haushalt 2022 eingeplant. Zu Frage 3, ab wann mit dem Beginn der Instandsetzungsarbeiten gerechnet werden kann und über welchen Zeitraum: Also mit der Annahme, dass das Plangenehmigungsverfahren dann auch zügig verläuft und die entsprechenden personellen als auch finanziellen Ressourcen zur Verfügung stehen, kann der Baubeginn voraussichtlich dann im II. Quartal nächsten Jahres erfolgen. Für die beiden Streckenabschnitte beträgt die Bauzeit voraussichtlich jeweils rund ein Dreivierteljahr, wenn das entsprechend reibungslos verläuft. Zu Frage 4, welchen Einfluss eine zeitnahe Sanierung des genannten Straßenbereichs auf die geplante Instandsetzung der Ortsdurchfahrt Lauscha im dritten Bauabschnitt hat: Die Baumaßnahmen im Bereich des Knotenpunkts, also der L 1148 mit der L 1149, Göritzmühle werden zeitlich dann auch so gestaffelt, dass die Erreichbarkeit der Ortslage Lauscha entsprechend immer gewährleistet wird. Das wird dann so eingetaktet.

Diese Rede einzeln zitieren

Henry Worm CDU

Fragestunde

Vielen Dank.

Diese Rede einzeln zitieren

Madeleine Henfling

Fragestunde

Abgeordneter Bergner hat eine Nachfrage.

Diese Rede einzeln zitieren

Dirk Bergner FDP

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, ist ja die Entwurfsvermessung abgeschlossen, das Baugrundgutachten in Bearbeitung. Also die Baugrunderkundung hat stattgefunden und Sie haben gesagt, die Objektplanung ist in Arbeit. Welche Leistungsphasen wurden bis jetzt abgenommen?

Diese Rede einzeln zitieren

Karawanskij

Fragestunde

Also wie jetzt konkret der Abnahmestand ist – ich weiß jetzt nur, dass die Plangenehmigung zum Erlangen des Baurechts da ist. Also inwieweit sozusagen das jetzt schon vollzogen ist, das würde ich Ihnen nachliefern. Das habe ich jetzt tatsächlich nicht präsent. Ich habe sozusagen den Stand, dass wir jetzt bei der Plangenehmigung sind.

Diese Rede einzeln zitieren

Dirk Bergner FDP

Fragestunde

Danke schön.

Diese Rede einzeln zitieren

Madeleine Henfling

Fragestunde

Vielen Dank. Jetzt kommen wir zur nächsten Anfrage, eine der Abgeordneten Meißner der Fraktion der CDU in der Drucksache 7/2636.

Diese Rede einzeln zitieren

Beate Meißner CDU

Fragestunde

Mediensucht in Thüringen Smartphone-, Computerspiel- und Internetsucht ist ein zunehmendes Problem in Deutschland. Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung macht darauf auch aktuell in einer Kampagne aufmerksam, denn durch die mit Kontaktverzicht einhergehende soziale Distanz ist das Gefährdungspotenzial dieser Suchtmittel höher, wie auch die Notwendigkeit des Bewusstseins für und der Selbstkontrolle gegenüber dieser Problematik höher. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hat sich die Zahl der Smartphone-, Computerspiel- und Internetsüchtigen in Thüringen in den letzten zehn Jahren entwickelt? 2. Ab wann spricht man im Zusammenhang mit Handy- und Computerspielen von suchtgefährdet und süchtig? 3. Wie schätzt die Landesregierung vor diesem Hintergrund die Relevanz einer guten Vorbildwirkung repräsentativer Persönlichkeiten des Freistaats Thüringen ein? 4. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass das Suchtpotenzial von Handyspielen durch Personen des öffentlichen Lebens nicht verharmlost wird?

Diese Rede einzeln zitieren

Henry Worm

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Frau Ministerin Werner.

Diese Rede einzeln zitieren

Heike Werner

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, namens Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Meißner wie folgt: Zu Frage 1: Die Bezeichnung „Smartphone-, Computerspiel- und Internetsucht“ ist aus Perspektive der medizinischen Klassifikation nicht gebräuchlich. Vielmehr wird der Begriff „Exzessive Mediennutzung“ zur Erhebung solcher Verhaltensweisen verwendet. Diesbezügliche Daten werden für Thüringen seit 2017 erhoben. In den Strukturdaten der Suchtkrankenhilfe in Thüringen 2019, veröffentlicht durch das Thüringer Gesundheitsministerium, werden entsprechende Fälle unter dem Begriff „Exzessive Mediennutzung“ sowohl im ambulanten als auch stationären Bereich dargestellt. 2017 wurden 80 Fälle erfasst, davon 67 in ambulanten Angeboten. 2018 waren es 102 Fälle, davon 92 ambulant. 2019 sind 143 Fälle bekannt, davon 118 in ambulanter Beratung. In den ambulanten Angeboten ist eine stetige Steigerung zu erkennen. Hierbei kann aber keine Aussage über die direkte Zuordnung zu Smartphone-, Computerspiel- und Internetsüchtigen getroffen werden. Zu Frage 2: In der Diagnostik wird ein solch abhängiges Verhalten unter den sogenannten nicht stoffgebundenen Abhängigkeiten aufgeführt und unter dem Code F63.8 „Sonstige abnorme Gewohnheiten und Störungen der Impulskontrolle“ in ICD-10 subsumiert. Zusammenfassende Merkmale sind: Keine Einnahme von psychotropen Substanzen, psychotroper Effekt stellt sich durch körpereigene biochemische Veränderungen ein und dies wird ausgelöst durch bestimmte belohnende Verhaltensweisen, exzessive Ausführung eines bestimmten Verhaltens über das normale Maß hinaus. Ähnlich der substanzbezogenen Süchte zeigen Suchtgefährdete, Süchtige in Bezug auf Handy- und Computerspielsucht typische Anzeichen einer Sucht wie starkes Verlangen, Kontrollverlust, Abstinenzunfähigkeit, Entzugserscheinungen, Toleranzbildung, fortsetzendes Verhalten trotz negativer Konsequenzen, Heimlichkeit. Entscheidend für die Suchtdiagnose ist der Stellenwert des Spielens im Leben der betroffenen Personen. Als suchtgefährdet können Personen eingeschätzt werden, welche einzelne der oben aufgeführten Kriterien aufweisen, jedoch ohne negative Konsequenzen in der persönlichen Lebensführung und der Gestaltung des geregelten Tagesablaufs. Der neue ICD-11-Katalog, welcher im Januar 2022 in Kraft treten soll, benennt für die dort neu aufgeführte Diagnose einer „Gaming Disorder“ – Computerspielsucht – drei Kriterien: Kontrollverlust über das Spielverhalten, Vorrang von Spielen gegenüber anderen Interessen, Eskalation des Spielverhaltens trotz negativer Konsequenzen. Die drei genannten Kriterien müssen dabei über einem Zeitraum von mindestens einem Jahr erfüllt sowie die persönliche Lebensführung erheblich beeinflusst sein. Zu Frage 3: In verschiedenen Bereichen des Lebens, zum Beispiel Politik, Musik, Sport oder gesunde Ernährung haben Vorbilder durchaus eine große Relevanz. Sie prägen das Wertesystem gerade auch von heranwachsenden Menschen, wobei hier insbesondere das Vorbildverhalten der Eltern von besonderer Bedeutung ist. Wichtig ist, in dem Zusammenhang noch zu erwähnen, dass Vorbilder dann respektiert werden, wenn sie ehrlich sind, also auch aufrichtig und ehrlich zu ihrem Verhalten stehen. Ein beispielsweise No-/Zero-Verhalten oder das zu proklamieren ist nicht glaubwürdig und wird dann auch nicht als Vorbild wahrgenommen. Zu Frage 4: Die Landesregierung sieht ihre Aufgabe darin, die Medienkompetenz der Menschen in Thüringen zu fördern. Exemplarisch sei hier das Projekt „Spurwechsel“ genannt, welches das Präventionszentrum der Suchthilfe in Thüringen in Kooperation mit dem Landesfilmdienst Thüringen entwickelt hat. Inhalt dieses Projekts sind Methoden, Schulungen für Multiplikatorinnen, insbesondere aus Bereichen der Gesundheitsfürsorge, der Suchtprävention und der Kinder- und Jugendarbeit. Im Vordergrund steht dabei die Entwicklung einer eigenen persönlichen Haltung zu den verschiedenen Medien. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

Diese Rede einzeln zitieren

Henry Worm

Fragestunde

Vielen Dank. Es gibt eine Nachfrage.

Diese Rede einzeln zitieren

Beate Meißner CDU

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Ministerin, für die ausführliche Beantwortung. Angesichts der angestiegenen Zahlen in den vergangenen Jahren – und ich vermute auch einen Anstieg aufgrund der jetzigen CoronaPandemie – und auch der Erfahrungen der letzten Wochen ergibt sich für mich die Frage, wie die Landesregierung darauf reagiert. Sind zusätzliche und neue Initiativen zur Prävention von Mediensucht im Allgemeinen geplant?

Diese Rede einzeln zitieren

Heike Werner

Fragestunde

Ich habe das in der Anfrage schon erwähnt, dass das Thema „Mediensucht“ auch eine wichtige Rolle in der Suchtprävention insgesamt spielt, wobei auf der einen Seite jetzt in den Zeiten des Lockdowns oder der weniger stattfindenden Beratungen vor allem auch digitale Beratungen und digitale Angebote stattgefunden haben. Ansonsten sind wir auch dabei, wie Sie wissen, das Projekt „Welt der Versuchung“ gemeinsam auf den Weg zu bringen, in dem es darum geht, an der Lebenswelt der Jüngeren, insbesondere der Heranwachsenden orientiert entsprechende Angebote zu unterbreiten, die zum einen von einer hohen Qualität sind, an die Lebenswelt der Menschen und insbesondere der Heranwachsenden anknüpfen und damit auch im präventiven Bereich von einer hohen Bedeutung sind.

Diese Rede einzeln zitieren

Henry Worm

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Ministerin. Es gibt keine weiteren Nachfragen. Somit kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage, die durch Herrn Abgeordneten Kießling, Fraktion der AfD, in der korrigierten Fassung der Drucksache 7/2637 gestellt wird.

Diese Rede einzeln zitieren

Olaf Kießling AfD

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Präsident. Zu viel gezahlte Amtsbezüge des von 2009 bis 2013 amtierenden Thüringer Wirtschaftsministers Das Verwaltungsgericht Weimar entschied im Jahr 2016, dass der im Zeitraum von 2009 bis 2013 amtierende Thüringer Wirtschaftsminister 150.572 Euro zu viel gezahlte Amtsbezüge an die Landeskasse zurückzahlen müsse. Der betreffende ehemalige Thüringer Wirtschaftsminister kündigte seinerzeit öffentlich an, Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Gerichts einzulegen. Da hier Steuermittel zur Disposition stehen, besteht an dem Sachverhalt ein gewisses öffentliches Interesse. Jedoch wurde die Öffentlichkeit nach meiner Erkenntnis nicht über den Fortlauf des Verfahrens in Kenntnis gesetzt. Ich frage die Landesregierung: 1. Wurden vom im Zeitraum von 2009 bis 2013 amtierenden Thüringer Wirtschaftsminister – wie von ihm angekündigt – Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Weimar eingelegt und kam es in der Folge diesbezüglich zum regulären Verfahren und wenn ja, wie ist das Verfahren ausgegangen bzw. wie ist der Stand des Verfahrens? 2. Wurden im Falle, dass der im Zeitraum von 2009 bis 2013 amtierende Thüringer Wirtschaftsminister keine Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt hat bzw. dass das Urteil des Verwaltungsgerichts Weimar im Berufungsverfahren bestätigt wurde, die zu viel gezahlten Amtsbezüge vollständig an die Landeskasse zurückgezahlt und wenn nein, warum nicht? 3. Warum wurde die Öffentlichkeit trotz des bestehenden öffentlichen Interesses nicht über den weiteren Verlauf des Sachverhalts informiert?

Diese Rede einzeln zitieren

Henry Worm

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet die Staatskanzlei, Herr Staatssekretär Krückels.

Diese Rede einzeln zitieren

Krückels

Fragestunde

Vielen Dank. Sehr geehrter Herr Abgeordneter, die Mündliche Anfrage beantworte ich für die Landesregierung folgendermaßen: Die Antwort zu Frage 1: Gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Weimar vom 30. August 2016, bei dem der Freistaat Thüringen obsiegte, wurde Berufung eingelegt. Das Berufungsverfahren vor dem Thüringer Oberverwaltungsgericht ist noch anhängig. Die Antwort zu Frage 2: Wie ausgeführt ist das Berufungsverfahren noch anhängig. Der Rückforderungsanspruch des Freistaats Thüringen gegen den betroffenen ehemaligen Thüringer Wirtschaftsminister wurde durch diesen getilgt. Die Antwort zu Frage 3: Es handelt sich bei den hier angesprochenen Informationen um Personaldaten, die grundsätzlich einem besonderen Schutz unterliegen. Auskünfte können nur erteilt werden, wenn der Schutz höherrangiger Interessen die Auskunftserteilung zwingend erfordert. Diese Grundsätze standen einer unaufgeforderten Information der Öffentlichkeit entgegen, nachdem der Vorgang nicht mehr Gegenstand einer aktuellen öffentlichen Berichterstattung war. Das Verfahren ist zudem noch nicht abgeschlossen. Vielen Dank.

Diese Rede einzeln zitieren

Henry Worm

Fragestunde

Es gibt eine Nachfrage.

Diese Rede einzeln zitieren

Olaf Kießling AfD

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Zwei Fragen: Wann ist voraussichtlich mit dem Ausgang dieses weiteren Verfahrens zu rechnen? Frage 2: Sind künftig solche Doppelzahlungen ausgeschlossen und wie wurden entsprechende Maßnahmen getroffen, dass dies nicht noch mal passieren kann? Wie wurde die Verwaltung entsprechend informiert?

Diese Rede einzeln zitieren

Krückels

Fragestunde

Wann das Verfahren abgeschlossen ist, kann ich Ihnen nicht sagen. Das hängt natürlich von dem Gericht ab, darauf haben wir keinen Einfluss. Insofern lohnt es sich, glaube ich, nicht zu spekulieren. Selbst wenn man eine Anfrage bei Gericht stellen würde, würde man vermutlich keine Auskunft dazu erlangen oder wir würden mit keinen substanziierteren Auskünften rechnen können, als wenn Sie da als Abgeordneter, Privatperson nachfragen. Und das Zweite: Natürlich ist die Verwaltung sensibilisiert. Sie hat die ganze Zeit dieses Verfahren betrieben. Das hat ja letztendlich zu dem Ergebnis für den Freistaat geführt, dass diese Zahlungen zurückzuerstatten waren und getilgt worden sind. Insofern liegt die Kenntnis darüber, sozusagen, ohne dass es jetzt einer expliziten Anweisung bedarf, in der Staatskanzlei selbstverständlich ganz ausreichend vor, in der gesamten Landesverwaltung auch. Insofern gehe ich davon aus, dass es zu analogen Verfahren nicht mehr kommen kann.

Diese Rede einzeln zitieren

Henry Worm

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Weitere Nachfragen kann ich nicht erkennen. Somit kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Henkel, Fraktion der CDU, in der Drucksache 7/2639.

Diese Rede einzeln zitieren

Martin Henkel CDU

Fragestunde

Pandemieprävention und Beschäftigtenschutz durch Homeoffice im Thüringer Finanzministerium Als wesentlicher Bestandteil der Gesundheitsvorsorge beim Schutz vor dem Coronavirus werden aktuell flexible Homeoffice-Regelungen angesehen. Diese erfordern ein einheitliches Vorgehen im Bereich der Pandemieprävention sowie des Beschäftigtenschutzes durch Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Hauserlasse etc. einerseits und anderseits durch die nötige technische Ausstattung. Dem für E-Government zuständigen Thüringer Finanzministerium kommt dabei eine Vorreiterrolle zu. Ich frage die Landesregierung: 1. Welcher Anteil, absolut und relativ, der Mitarbeiter des Finanzministeriums ist aktuell technisch in der Lage, seinen Dienst im Homeoffice zu verrichten und in welchem Maße wird davon tatsächlich Gebrauch gemacht? 2. Welche anderen Vorkehrungen zum Schutz der Mitarbeiter, wie zum Beispiel Schicht- und Wechselbetrieb, sind im Thüringer Finanzministerium getroffen worden und werden diese umgesetzt? 3. Welche konkreten Maßnahmen, wie zum Beispiel die Beschaffung notwendiger IT-Ausstattung, spezielle Softwareanforderungen und Sicherstellung des Datenverkehrs, hat das Finanzministerium seit dem Frühjahr unternommen, um für die Mitarbeiter die technischen Voraussetzungen für die Arbeit im Homeoffice zu schaffen? 4. Wie viele Infektionen mit dem Coronavirus, absolut und relativ, bzw. davon belegte Arbeitsplatzinfektionen, sind aktuell und kumuliert seit Beginn der Pandemie im Thüringer Finanzministerium zu verzeichnen?

Diese Rede einzeln zitieren

Henry Worm

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet das Finanzministerium, Frau Ministerin Taubert. Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten! Sehr geehrter Herr Henkel! Zu Frage 1: Sie fragen, wer aktuell technisch in der Lage ist, seinen Dienst im Homeoffice zu verrichten. Das können nahezu alle Mitarbeiter. Ich muss aber erst einmal definieren, was Homeoffice ist. Der Begriff „Homeoffice“ wird ganz viel benutzt. Homeoffice heißt, ich kann von zu Hause aus arbeiten. Ich denke mal, das ist so die Basis dessen, was man auch im Rahmen der Pandemie dazu sagen kann und muss. Der Begriff wird deswegen benutzt, weil man sagt, man will den Verkehr im öffentlichen Raum so weit herabdimmen, damit sich nicht so viele Begegnungen ergeben und damit die Leute doch eher von zu Hause aus arbeiten sollen als im Büro. Die technische Ausstattung selber ist dann noch einmal eine andere Frage, ich komme noch darauf zurück. Aber ich glaube, das ist wichtig, weil der Begriff „Homeoffice“ oft sehr schnell hingeworfen wird und trotz alledem viele auch eine unterschiedliche Einstellung dazu haben. Wir haben zum Beispiel schon 2018 mit einer Dienstvereinbarung auch mit dem Personalrat die alternierende Telearbeit eingeführt, das heißt, wir haben einen kompletten Arbeitsplatz zu Hause errichtet für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, auch mit den Sicherheitsanforderungen, die wir in jedem Ministerium, aber eben auch gerade im Finanzministerium haben, sodass Personen oder Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter, die besondere Einschränkungen hatten im persönlichen Bereich, von zu Hause aus arbeiten konnten. Die mussten sich zum Beispiel einen verschließbaren Schrank kaufen, die brauchten einen Arbeitsplatz und alles Mögliche. Das ist also ein besonderer Bereich des heute verwendeten Begriffs „Homeoffice“. Darüber hinaus haben wir auch in den vergangenen Jahren schon angefangen, auch gemeinsam mit dem Personalrat zu gucken, wie können wir anderes, mobiles Arbeiten – deswegen verwende ich einen anderen Begriff dafür – hinbekommen, auch für die Beschäftigten in einem erweiterten Umfang. Das wird momentan sehr flexibel wahrgenommen. Wir haben natürlich auch geschaut, dass wir zunächst unterschiedliche Betroffenengruppen, die sehr belastet sind, mit diesen Geräten, die wir jetzt angeschafft haben, ausgestattet haben. Zu diesen Risikogruppen bzw. Nutzern gehören zunächst mal die Kolleginnen und Kollegen, die Betreuung wegen eingeschränkter Betreuungsmöglichkeiten in Kindereinrichtungen, Schule oder Pflegeeinrichtung sicherzustellen haben, dann die Vereinzelung der Bediensteten in Büroräumen gemäß unserem Stufenkonzept zum Dienstbetrieb unter Pandemiebedingungen, dass man das gewährleisten kann, oder dass während einer als Kontaktperson angeordneten Quarantäne weiterhin auch der Dienst verrichtet werden kann. Aktuell nutzt die Belegschaft das zu ca. 40 Prozent. Zu Frage 2 – hier geht es um den Schicht- und Wechselbetrieb –: Aus den gewonnenen Erfahrungen wurde ein Stufenkonzept zum Dienstbetrieb unter Pandemiebedingungen erstellt, um innerhalb kürzester Zeit Maßnahmen zum verstärkten Infektionsschutz im TFM zu ergreifen. Dieses Stufenkonzept, das wir im TFM haben, umfasst vier Stufen, ist transparent und auch für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einsehbar, also es steht bei uns im Intranet, das kann sich jeder anschauen. Im Interesse der Gesundheit der Bediensteten und zur Eindämmung der Pandemie werden verschiedene Maßnahmen ergriffen, um einer Verbreitung des Coronavirus vorzubeugen und diese zu reduzieren. Derzeit befinden wir uns im Thüringer Finanzministerium im eingeschränkten Dienstbetrieb mit hohem Infektionsschutz, wobei auf Kontaktreduzierung und Vereinzelung besonderer Wert gelegt wird. Das umfassende Hygienekonzept des Thüringer Finanzministeriums findet Anwendung. Das Thüringer Finanzministerium ist für den Besucherverkehr momentan grundsätzlich geschlossen. Für alle Bediensteten, die ihre Tätigkeit im Ministerium verrichten, ist eine Unterbringung im Einzelbüro gewährleistet. Wir haben also geschaut, da wo Doppelbelegung ist und einzelne Beschäftigte andererseits auch von zu Hause aus arbeiten, dass man dann auch entzerrt, wenn man das so möchte bzw. dass man mit mobilen Geräten dann auch die Räumlichkeit tatsächlich nur für einen Einzelnen in die Benutzung bringt. Die Räume werden regelmäßig stoßgelüftet, die Bediensteten müssen das Abstandsgebot wahren und wurden über Maßnahmen zum Gesundheitsschutz, zum Beispiel Hygienemaßnahmen und Kontaktreduzierung, informiert. Zudem ist der tägliche Ablauf, zum Beispiel der Postlauf im Finanzministerium, kontaktlos vorzunehmen. Auch hier haben wir besondere Vorrichtungen, sodass zum Beispiel die Sekretärin, die die Post ablegt, rein kann, ohne dass sie den trifft, der die Post sonst über den Gang fährt, also unsere Bediensteten. Persönliche Kontakte werden durch die Nutzung der digitalen Kommunikation reduziert, das heißt schlicht und ergreifend, dass wir sehr viel telefonieren. Wir haben aber auch die Möglichkeit, dass wir über unsere Datenaustauschplattform, die Sie ja auch gern nutzen können, Schaltkonferenzen machen können, und das machen wir momentan ausschließlich. Auch die Begegnungen auf den Fluren – sehr wichtig –, in Treppenhäusern und in Aufzügen werden durch hausinterne Regelungen minimiert. Die Bediensteten mit einem Telearbeitsplatz führen ihren Dienst am häuslichen Arbeitsplatz fort. Zudem können Bedienstete die Möglichkeit des mobilen Arbeitens nutzen, insbesondere dann, wenn sie zur Risikogruppe gehören oder eingeschränkte Betreuungsmöglichkeiten hinsichtlich Kindereinrichtungen, Schulen und Pflegeeinrichtungen bestehen. Bedienstete, die am Büroarbeitsplatz ihren Dienst verrichten, werden in Einzelzimmern untergebracht, ich hatte es schon erwähnt. Außerdem stehen den Bediensteten des Thüringer Finanzministeriums Gesichtsmasken oder FFP2-Masken zur Verfügung. Für darüber hinausgehende Maßnahmen wie das angesprochene Schicht- und Wechselmodell sehen wir momentan keine Gründe. Ich weiß, dass Beschäftigte das bei uns im Ministerium einfordern, aber die Maßnahmen, die wir hier getroffen haben, führen ja dazu, dass wir uns nicht oder nur mit großem Abstand und mit Schutz begegnen, sodass wir das momentan nicht für notwendig halten. Die Einstufung des Infektionsschutzgeschehens ist stets als Abwägungsprozess zwischen Aufgabenerledigung und Infektionsschutz zu sehen. Zu Frage 3 – hier geht es um die Beschaffung von IT-Ausstattung –: Seit dem Frühjahr 2020 wurden im TFM weitere 115 mobile Geräte beschafft, die dazu dienen, das Arbeiten von zu Hause aus zu ermöglichen, insbesondere, wenn Bedienstete zur Risikogruppe gehören oder eingeschränkte Betreuungsmöglichkeiten von Kindereinrichtungen, Schulen und Pflegeeinrichtungen bestanden. Zusätzlich wurden 51 Desktop-PCs beschafft, welche teilweise als Telearbeitsplätze genutzt werden können. Die Beschaffung von weiterer mobiler Technik ist geplant und wird in die zukünftigen Prozesse integriert. Auch am Finanzministerium ist nicht vorbeigegangen, dass die Beschaffungszeiträume mittlerweile ein Ausmaß erreicht haben, das wir in gar keiner Weise mehr beeinflussen können. Wir haben ja Ausschreibungen zu machen, wir haben auch einen gewissen Rahmenvertrag ausgeschrieben, woraus alle Ministerien sich bedienen können, wenn sie Anforderungen haben; also das ist nun in der öffentlichen Verwaltung und aus Steuermitteln bezahlt einfach notwendig. Aber wie gesagt, jetzt sind wieder einige Chargen eingetroffen, sodass wir sowohl unser Ministerium als auch andere Ministerien ein Stück weit besser ausstatten können. Wir nutzen aktuell vor allem die Videokonferenzen auch mit anderen Landes- bzw. mit Bundesbehörden. Hier hat der Bund zum Beispiel ein System zur Verfügung gestellt und mit der Plattform arbeiten, glaube ich, so ziemlich alle Ministerien, wenn sie denn angefragt wurden. Die Sicherstellung des Datenverkehrs und der gesamten IT-Struktur wird mit Unterstützung des Landesrechenzentrums gewährleistet. Hier weiß ich jetzt nicht, wie Sie im Einzelnen – vielleicht haben Sie ja noch eine Nachfrage dazu, das kann man ja sagen. Aber Sie wissen ja, dass das Landesrechenzentrum täglich mit vielen Tausend Angriffen zu tun hat. Wir haben alle Kolleginnen und Kollegen aufgeklärt; jeder Referatsleiter, jeder Amtsleiter, am Ende auch jeder Minister, jede Ministerin ist dafür verantwortlich, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dies auch einhalten. Auch wenn Geräte ausgeteilt werden, werden die Kolleginnen und Kollegen darüber belehrt, was man damit alles machen darf und was man vor allen Dingen nicht machen darf. Insofern schauen wir schon auch auf die Sicherheit. Wir haben zum Beispiel im Januar, als sich manch einer beschwert hat, dass wir auch in den Ministerien allgemein schwer Kontakt untereinander hatten, dass die Plattform langsam lief, die Firewall ausgetauscht und haben eine neue errichtet, damit an der Stelle auch die Sicherheit gewährleistet ist. Zu Frage 4: Hier geht es um die Infizierten. Seit Beginn der Pandemie sind im Thüringer Finanzministerium insgesamt 13 Infektionen mit dem Coronavirus zu verzeichnen gewesen. Das entspricht einem Anteil von 4,1 Prozent der Belegschaft. Aktuell sind von diesen Infektionen noch vier Bedienstete im Krankenstand. Wir können allerdings nicht sagen, weil es die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter selbst nicht sagen können, inwieweit sie sich im Ministerium angesteckt haben. Klar kann das sein. Ich stehe auch nicht ständig auf jedem Gang herum; ich passe nur auf, dass da, wo ich es sehe, alles eingehalten wird. Da ist jeder auch ein Stück weit für sich selbst zuständig. Natürlich kann es sein, dass man sich, wenn man sich dienstlich begegnet, auch im privaten Bereich begegnet. Insofern kann man das auch nicht ausschließen. Aber uns ist insofern nicht bekannt geworden, dass man sich dienstlich angesteckt hat. Danke.

Diese Rede einzeln zitieren

Henry Worm

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Ministerin. Sollte es trotz dieser umfangreichen Berichterstattung noch eine Nachfrage geben? Tatsächlich.

Diese Rede einzeln zitieren

Martin Henkel CDU

Fragestunde

Ja. Also erst mal herzlichen Dank, Frau Ministerin Taubert, für die sehr umfangreiche Darstellung. Die Nachfrage kann auch ganz kurz und knapp beantwortet werden. Sie haben gesagt, dass 40 Prozent Ihrer Mitarbeiter die Möglichkeit der Telearbeitsplätze nutzen und dass Ihr Haus auch für die anderen Häuser momentan Ausschreibungen zur Beschaffung weiterer Geräte laufen hat. Dann gibt es sicherlich auch eine Erhebung, inwieweit die Möglichkeit der Telearbeitsplätze prozentual in den anderen Landesbehörden und Ministerien umgesetzt ist. Mir reicht die Darstellung der kurzen Zahlen. Herr Henkel, wenn Sie mir das vorher gesagt hätten, hätte ich Ihnen die jetzt vorgelesen. Aber so müssen wir Ihnen das leider heute mündlich schuldig bleiben. (Beifall DIE LINKE) Aber ich bin natürlich gern bereit, das auch für die anderen Ministerien zu liefern. Ich habe schon gesehen, dass Sie sich mit dem Präsidenten blickmäßig ausgetauscht haben. Aber, ich glaube, es ist doch ein wichtiges Thema, das alle interessiert, also insofern darf man doch auch mal eine etwas längere Beantwortung machen. Herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE)

Diese Rede einzeln zitieren

Martin Henkel CDU

Fragestunde

Ebenfalls.

Diese Rede einzeln zitieren

Henry Worm

Fragestunde

Danke, Frau Ministerin. Wir kommen zur nächsten Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Wolf, Fraktion Die Linke, in der Drucksache 7/2640.

Diese Rede einzeln zitieren

Torsten Wolf Die Linke

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Präsident. Aktuelle Einstellungszahlen an den Thüringer Schulen Der Thüringer Landtag hat der Landesregierung umfangreiche Einstellungsmöglichkeiten im Bereich Schule mit dem Haushaltsbeschluss 2021 ermöglicht. Unter anderem wurden zur Entfristung und für zusätzliche Bedarfe zur Unterrichtsabsicherung 800 zusätzliche Lehrerinnen- und Lehrerstellen durch den Gesetzgeber geschaffen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Lehrkräfte – bitte Personen und Vollzeitbeschäftigteneinheiten nach Schulämtern aufschlüsseln – sind von Jahresbeginn bis zum 1. Februar 2021 aus dem Dienst ausgeschieden? 2. Wie viele Stellen wurden wann den Schulämtern pauschal zur Besetzung mit Lehrerinnen und Lehrern zugewiesen – bitte nach Schulämtern und Anteil an den 800 zusätzlichen Stellen aufschlüsseln –? 3. Wie viele der zugewiesenen Stellen konnten bis 1. Februar 2021 mit Lehrerinnen und Lehrern besetzt werden bzw. bei wie vielen liegen konkrete Stellenzusagen für die nächste Zeit vor – bitte nach Schulämtern aufschlüsseln –? 4. Wie viele Bewerbungen von Lehrerinnen und Lehrern lagen den Staatlichen Schulämtern aktuell bis 1. Februar 2021 vor – bitte nach Schulämtern aufschlüsseln –?

Diese Rede einzeln zitieren

Henry Worm

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, Frau Staatssekretärin Dr. Heesen.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Heesen

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Wolf, Ihre Anfrage beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt: Frage 1: Im besagten Zeitraum sind im Schulamtsbereich Mitte 43 Personen – das sind 41,84 Vollzeitbeschäftigte – ausgeschieden, im Schulamtsbereich Nord sind 32 Personen mit 30,34 Vollzeitbeschäftigungsstellen ausgeschieden, Ost 32 Personen – 30,55 Vollzeitbeschäftigte –, Süd 45 Personen – 42,2 VZB – und West 29 Personen mit 27,84 VZB. Das sind insgesamt 181 Köpfe und 172,41 VZB. – Ich kann das auch gern schriftlich noch mal nachreichen, dann müssen Sie jetzt nicht alles notieren. Frage 2, zugewiesene Stellen: In den Schulamtsbereichen Mitte, Nord und Ost wurden alle der eben genannten frei gewordenen Stellen bereits zur Nachbesetzung freigegeben. Im Schulamtsbereich Süd stehen von den 45 Stellen noch drei zur Freigabe aus; das heißt, es sind 42 freigegeben. Im Schulamtsbereich West sind von den 29 Stellen 28 Stellen freigegeben und eine steht noch zur Freigabe aus. Die 800 neuen Planstellen sind in dieser Aufstellung bisher nicht berücksichtigt. Sie werden unabhängig vom Ausscheiden von Lehrerinnen und Lehrern dafür genutzt, längerfristig ausfallenden Unterricht zu vertreten. Wir haben von diesen neuen Stellen für jedes Schulamt 40 Stellen pauschal freigegeben. Die restlichen Stellen verteilen wir im Laufe des Jahres je nach den ungedeckten Bedarfen in den jeweiligen Schulamtsbezirken. Ich möchte jetzt zunächst Frage 4 beantworten, die Frage nach den Bewerbungen. Wir haben bis zum 2. Februar im Schulamtsbereich Mitte 1.112 Bewerbungen, im Schulamtsbereich Nord 730 Bewerbungen, im Schulamt Ost haben wir 944 Bewerbungen, im Schulamt Süd haben wir 681 Bewerbungen und in West 488 Bewerbungen. Das sind die Bewerbungen, die in unserem Bewerbungssystem erfasst wurden. Das ist allerdings eine reine Zusammenführung von allen Bewerbungen, die unabhängig vom Status des Verfahrens alles einfach mitgezählt hat und auch Mehrfachbewerbungen in verschiedenen Schulämtern nennt. Insofern ist das nicht die Zahl der insgesamt in Thüringen vorhandenen Bewerberinnen und Bewerber. Dann zu Frage 3, die Besetzungen: Sie haben nach dem 1. Februar gefragt. Zum 1. Februar sind die Besetzungen leider noch mau. Insofern würde ich das gern zu einem späteren Zeitpunkt noch mal beantworten. Wir hatten nämlich in der ersten Februarwoche sehr viele Verbeamtungen. Aber zum Stand 1. Februar sind in Mitte 19 Bewerbungsverfahren abgeschlossen worden – also mit der Ernennung bzw. mit der Vereidigung der Kolleginnen und Kollegen –, im Schulamtsbereich West sind es 6, im Schulamtsbereich Süd 4 und in Nord und Ost ist im Januar jeweils nur eine Stelle besetzt worden. Aber wie gesagt, Anfang Februar hatten wir noch mal Vereidigungen. Das könnte ich – ich glaube sinnvollerweise – für einen späteren Zeitpunkt auch noch mal nach Schulamtsbereich und Datum jeweils einzeln aufschlüsseln. Sie fragen auch nicht nur nach den Besetzungen, sondern auch danach, bei wem Stellenzusagen vorliegen. Das ist eine Sache, die ändert sich tatsächlich ständig. Da würde ich vorschlagen, ich schicke zu einem späteren Zeitpunkt eine Liste, aus der das konkret hervorgeht. Mein Vorschlag wäre Mitte Februar, dann ist das aussagekräftiger.

Diese Rede einzeln zitieren

Henry Worm

Fragestunde

Es gibt eine Nachfrage.

Diese Rede einzeln zitieren

Torsten Wolf Die Linke

Fragestunde

Ich habe gleich zwei, Herr Präsident. Einmal die Frage: Welche Schularten sind derzeit eine besondere Herausforderung? Jetzt haben wir unter Frage 4 eine umfangreiche Nennung von Bewerbern. Gibt es da Schularten, die besonders im Bedarf sind bzw. wo es besonders schwierig ist, diese zu besetzen? Und die zweite Frage: Bei den etwas mehr als – ich glaube – 407 möglichst zu Entfristenden ist die Frage: Ist das dasselbe Verfahren wie immer? Die müssen sich sozusagen auch wieder ganz normal auf die Stelle bewerben und werden dann nach Ranglistenverfahren oder in Anerkennung dessen, dass sie schon Dienst getan haben, mit Anerkennung der entsprechenden Punkte des Abschlusses berücksichtigt?

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Heesen

Fragestunde

Die Frage nach den Schularten: Da kann ich jetzt auch nur sehr allgemein antworten. Die Zahlen habe ich jetzt hier nicht genau vorliegen. Aber wir haben wie bisher auch an den Gymnasien und Grundschulen weniger Probleme als an den Regelschulen und den berufsbildenden Schulen. Das könnten wir aber im Detail noch mal aufschlüsseln, wofür sich die Bewerberinnen und Bewerber jeweils bewerben. Aber ich habe die generelle Meldung, dass es an den Gymnasien am besten aussieht und Regelschule und berufsbildende Schule sind die Problembereiche. Zur Frage, wie Menschen, die bisher schon einen befristeten Vertrag hatten, eine unbefristete Stelle bekommen: Da haben wir einzelne Kolleginnen und Kollegen, die die Voraussetzungen für eine unbefristete Einstellung nicht erfüllen. Die werden auf der nunmehr unbefristeten Stelle mit befristeten Verträgen weitergeführt. Das geht. Man kann unbefristete Stelle auch nutzen, um befristete Verträge weiterzuführen. Das ist sozusagen abwicklungstechnisch das Einfachste. Wenn jetzt aber jemand die Chance nutzt, tatsächlich eine befriste Stelle zu bekommen, dann ist das tatsächlich noch mal ein neues Verfahren. Zu den Details will ich jetzt hier nichts Falsches sagen. Das würde ich Ihnen dann lieber auch noch mal schriftlich nachreichen in den einzelnen Stufen, was kommt wann und bis wann muss wer was gemacht haben.

Diese Rede einzeln zitieren

Torsten Wolf Die Linke

Fragestunde

Gut. Vielen Dank.

Diese Rede einzeln zitieren

Henry Worm

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Es gibt eine weitere Nachfrage durch den Abgeordneten Tischner.

Diese Rede einzeln zitieren

Christian Tischner CDU

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Eine Nachfrage, Kollege Wolf hatte darauf hingewiesen: Der Landtag hat unter anderem 900 zusätzliche Stellen bereitgestellt, um Einstellungen vorzunehmen. Der Landtag hat auch die Möglichkeit geschaffen, über das Besoldungsgesetz Zulagen für Referendare in Mangelregionen zu bezahlen. Wie ist da der Stand im Ministerium, dass das auch den Bewerbern angeboten werden kann?

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Heesen

Fragestunde

Wir sind noch nicht so weit, dass wir das konkret den Bewerbern anbieten können, sondern wir sind dabei zu gucken: Wie sieht ein sinnvolles Konzept aus? Wie definieren wir Mangel? Wie hoch werden die Zulagen sein? Was sind Mangelfächer? Also wir sind in der Vorbereitung. Es gibt da, wie Sie wissen, die zuständigen Referate, die sich treffen. Wir müssen dieses Zulagensystem auch mit dem Finanzministerium abstimmen. Also wir sind noch nicht so weit, dass wir die Zulagen schon konkret anbieten. Wir sind aber in der Vorbereitung guter Dinge.

Diese Rede einzeln zitieren

Henry Worm

Fragestunde

Eine weitere Nachfrage.

Diese Rede einzeln zitieren

Christian Tischner CDU

Fragestunde

Gibt es zeitlich gesehen eine Zielstellung, wann das Ministerium dann im Grunde damit beginnen möchte?

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Heesen

Fragestunde

Ja, so schnell wie möglich natürlich. Ich kann Ihnen kein Datum sagen, ab wann wir das haben werden, weil auch die Abstimmung mit anderen Häusern noch ansteht. Da werden wir sicherlich mit dem HPR usw. noch verschiedene Gremien einbeziehen müssen. Insofern kann ich Ihnen leider nicht konkret sagen, wann wir spätestens so weit sind.

Diese Rede einzeln zitieren

Henry Worm

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Damit würden wir jetzt die Fragestunde zur Lüftungspause bis 15.33 Uhr unterbrechen und dann rufen wir den Rest der Fragen auf.

Diese Rede einzeln zitieren

Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Fragestunde

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich setze die Sitzung mit der Fragestunde fort. Es verbleiben noch 10 Minuten für Fragen. Die nächste Frage stellt Abgeordneter Tischner von der Fraktion der CDU in der Drucksache 7/2641. Bitte, Herr Tischner.

Diese Rede einzeln zitieren

Christian Tischner CDU

Fragestunde

Vielen Dank. Möglicher Datenschutzverstoß des Thüringer Bildungsministers? Medienberichten zufolge habe der Thüringer Bildungsminister am 26. Januar 2021 gegen geltende Datenschutzbestimmungen verstoßen, indem er mit Schülern über den Social-Media-Kanal „Instagram“ an einer Diskussions- und Fragerunde teilnahm. Auf ein entsprechendes Fehlverhalten sei der Minister im Vorfeld vom Thüringer Beauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hingewiesen worden. Gleichwohl habe diese Fragerunde stattgefunden. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie begründet die Landesregierung die Teilnahme an besagter Veranstaltung, obwohl im Vorfeld auf datenschutzrechtliche Bedenken hingewiesen wurde? 2. Welche dienstlichen Social-Media-Accounts – beispielsweise Facebook, Instagram, Twitter – unterhalten die Ministerien bzw. deren leitende Repräsentanten? 3. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zur datenschutzrechtlichen Problematik bezüglich des am 26. Januar 2021 durchgeführten InstagramLivestreams einschließlich entsprechend gebotener Hinweise an die Landesschülervertretung? 4. Dürfen Lehrerinnen und Lehrer über private und dienstliche Social-Media-Accounts mit Schülerinnen und Schülern bzw. deren gewählten Vertretern kommunizieren?

Diese Rede einzeln zitieren

Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Fragestunde

Danke. Ich bitte darum, den Geräuschpegel hier zu dämpfen und die Gespräche bitte draußen zu führen, damit die Fragestunde ungestört durchgeführt werden kann. Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Heesen

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Tischner, Ihre Anfrage beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt: Die Fragen 1 und 3 möchte ich gern gemeinsam beantworten: Der Hinweis des Datenschutzbeauftragten wurde im Vorfeld geprüft und es wurde als vertretbar angesehen, an der Veranstaltung der Landesschülervertretung teilzunehmen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ausschlaggebend war, dass es sich nicht um eine schulische Veranstaltung gehandelt hat. Mittlerweile liegt dem Ministerium ein Anhörungsschreiben des Landesdatenschutzbeauftragten zu diesem Vorgang vor. Nach hiesiger Einschätzung dient diese Anhörung der Ermittlung des Sachverhalts, um die Durchführung der Veranstaltung einer Prüfung unterziehen zu können. Dieses Anhörungsschreiben wurde mittlerweile beantwortet. Zu Frage 2: Die Landesregierung sieht es als ihre Aufgabe, die Bürgerinnen und Bürger über aktuell laufende Vorhaben umfassend zu informieren. Wie die Fraktionen des Thüringer Landtags und eine Vielzahl der Abgeordneten dieses Hauses unterhalten auch die Ministerien Social-Media-Accounts. Das TMBJS unterhält die Social-Media-Kanäle in den Netzwerken YouTube, Facebook, Instragram und Twitter. Minister Holter und ich selbst unterhalten keine dienstlichen Social-Media-Kanäle. Herr Holter hat private Accounts in den sozialen Netzwerken. Zu Frage 4: Zunächst möchte ich klarstellen, dass ich diese Frage natürlich nur im Zusammenhang mit der Ausübung der dienstlichen Tätigkeit der Lehrerinnen und Lehrer beantworte, alles andere ist privat und unterfällt überhaupt nicht meiner Zuständigkeit und auch nicht der Aufsicht des Landesdatenschutzbeauftragten. Soweit Lehrerinnen und Lehrer dienstlich Kommunikationsmittel einsetzen, müssen Sie den Anforderungen des Datenschutzes vollumfänglich gerecht werden. Für diese Kommunikation stehen den Lehrerinnen und Lehrern dienstliche E-Mail-Adressen und die Thüringer Schulcloud zur Verfügung. Diese Systeme sind mit dem Landesdatenschutzbeauftragten abgestimmt, die Nutzung ist daher für die Lehrerinnen und Lehrer unbedenklich. Ein solch allgemeines Plazet kann derzeit für die Kommunikation über SocialMedia-Accounts, auf die Sie Bezug nehmen, nicht erteilt werden, sondern die Zulässigkeit muss im Einzelfall geprüft werden. Dies geschieht aber nicht durch uns, sondern durch den Landesdatenschutzbeauftragten auf Anfrage. In einzelnen Fällen geschieht das auch in Abstimmung mit unserem Haus.

Diese Rede einzeln zitieren

Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Fragestunde

Es gibt eine Nachfrage.

Diese Rede einzeln zitieren

Christian Tischner CDU

Fragestunde

Nur noch mal auf die Frage 3 bezogen, Frau Staatssekretärin: Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zur datenschutzrechtlichen Problematik bezüglich des am 26. Januar durchgeführten Livestreams einschließlich entsprechender Hinweise an die Landesschülervertretung? Die ist Ihnen, glaube ich, durchgerutscht.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Heesen

Fragestunde

Nein, wir haben das geprüft und es als vertretbar angesehen, an der Veranstaltung teilzunehmen, weil es keine schulische Veranstaltung war.

Diese Rede einzeln zitieren

Christian Tischner CDU

Fragestunde

Danke.

Diese Rede einzeln zitieren

Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Fragestunde

Gibt es weitere Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Recht vielen Dank, Frau Staatssekretärin Dr. Heesen. Die nächste Frage stellt Abgeordneter Walk von der Fraktion der CDU.

Diese Rede einzeln zitieren

Raymond Walk CDU

Fragestunde

Danke, Herr Präsident. Extremismusprävention in Thüringen in Zeiten der Coronavirus-SARS-CoV-2-Pandemie Medienberichten zufolge befürchtet Niedersachsens Justizministerin, dass sich mehr Menschen in der Corona-Krise im Internet radikalisieren könnten. Auf verschiedenen Plattformen würden sich Verschwörungstheorien, Hassreden und extremistische Ideen paaren. Schon vor Corona hätten sich sehr viele Täter autark über das Internet radikalisiert. In diesem Zusammenhang betonte die Ministerin die Bedeutung von Präventionsprogrammen, die sich derzeit gezwungenermaßen weitgehend in den digitalen Raum verlagern müssten. Der Präsident des Thüringer Amts für Verfassungsschutz warnte zuletzt vor Ansätzen von Linksterrorismus und zunehmenden extremistischen Tendenzen in der sogenannten Querdenker-Bewegung. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Programme der Extremismusprävention existieren in Thüringen derzeit – bitte einzeln für Rechtsextremismus, Linksextremismus, Islamismus, gegebenenfalls andere Zielgruppen aufführen –? 2. Welche zusätzlichen Programme hat die Landesregierung geplant, um einer zunehmenden Radikalisierung entgegenzuwirken? 3. Wie beurteilt die Landesregierung eine mögliche Radikalisierung im Internet während der CoronaPandemie? 4. Wie bewertet die Landesregierung vorliegende Erkenntnisse über Entwicklungen in der Extremismusprävention in den letzten zehn Jahren?

Diese Rede einzeln zitieren

Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Heesen

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Walk, Ihre Anfrage beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1 möchte ich voranstellen, dass sich der Erfolg oder die Intensität der Extremismusprävention aus unserer Sicht nicht an der Anzahl der aufgelegten Landesprogramme messen sollte. Wir verstehen Extremismusprävention als die Gesamtheit aller staatlichen und gesellschaftlichen Bemühungen, die den politischen und religiösen Extremismus verhüten, mindern und ihm entgegenwirken und seine Folgen gering halten. Dazu gehört aus unserer Sicht die Gesamtheit aller Bildungsangebote. Das sind die schulische Bildung, die Aus- und Weiterbildung, die Fortbildung in staatlicher Verantwortung und in der Verantwortung freier Träger. Wenn konkret nach Programmen gefragt wird, steht das Thüringer Landesprogramm für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit im Zentrum, das sich gegen alle Gefährdungen der demokratischen Kultur richtet, insofern die von Ihnen genannten Fälle von Extremismus umfasst. Im Rahmen dieses Landesprogramms werden unter anderem die Maßnahmen aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ und dem Bundesprogramm „Zusammenhalt durch Teilhabe“ kofinanziert. Als weitere Bausteine der Extremismusprävention im Verantwortungsbereich der Landesregierung möchte ich beispielhaft die Aufklärungs- und Bildungsangebote der Landeszentrale für politische Bildung, die Stabsstelle Polizeiliche Extremismusprävention, die Arbeitsgruppe im Landespräventionsrat, die sich mit dem Thema „Gewalt und Radikalisierung“ befasst, eine Kooperationsvereinbarung zwischen dem Landespräventionsrat und der Thüringer Landesmedienanstalt im Bereich „Medienbildung und Jugendmedienschutz“ sowie die Deradikalisierungsprojekte im Bereich des Strafvollzugs, der Bewährungshilfe und des Jugendarrests nennen. Zu Frage 2: Wir planen und setzen die in Frage 1 genannten Programme fort. Darüber hinaus werden im Jahr 2021 eine unabhängige Antidiskriminierungsberatungs- und fachstelle und eine Bera‑ tungsstelle gegen Hate Speech eingerichtet. Der Landeshaushalt sieht für beide Stellen Mittel in Höhe von insgesamt 300.000 Euro vor. Zu Frage 3: Die Radikalisierungsforschung geht davon aus, dass Radikalisierungsprozesse nicht ihre Ursache im Internet haben, sondern dass das Internet als Katalysator und Beschleuniger von Radikalisierungsprozessen wirkt. Wenn sich nun infolge der Corona-Maßnahmen die sozialen Kontakte stärker ins Netz verlagern, dann ist zu erwarten, dass auch der Einfluss des Internets auf die Radikalisierung steigt. Eine mögliche Radikalisierung kann nach unserer Einschätzung durch eine häufige Koinzidenz von Corona-Leugnern und Rechtspopulismus verstärkt werden. Das Internet und Social Media bergen aus Sicht der Landesregierung insbesondere die Gefahr, dass absichtlich falsche oder irreführende Angaben und Verschwörungstheorien verbreitet werden. Insgesamt ist auch zu beobachten, dass eine Verrohung der Sprache in den sozialen Medien und auf Internetplattformen stattfindet, sodass aus unserer Sicht auch mit zunehmend radikaler Sprache die Gefahr steigt, dass aus Worten Taten werden. Zu Frage 4: Die Vernetzung in der Extremismusprävention soll landesweit und ressortübergreifend vorangetrieben werden. Es ist wichtig, dass wir die Inhalte der zahlreichen Bildungs- und Beratungsangebote flächendeckend gewährleisten und dass Extremismusprävention über die Gremien- und Bildungsebene hinaus auch im praktischen Berufsund Verwaltungsalltag gelebt wird. Nicht nur, aber insbesondere die letzten fünf bis zehn Jahre der Extremismusprävention und der Extremismusbekämpfung zeigen uns, dass es sich hierbei nicht um eine Aufgabe handelt, von der wir annehmen können, sie irgendwann einmal zum Abschluss zu bringen, sondern dass wir es hier mit einer Daueraufgabe aller Demokratinnen und Demokraten zu tun haben.

Diese Rede einzeln zitieren

Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Fragestunde

Es gibt eine Nachfrage.

Diese Rede einzeln zitieren

Beate Meißner CDU

Fragestunde

Meine Frage lautet: Wie viele Mittel waren im Landeshaushalt 2020 für das Landesprogramm Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit eingestellt, wie viele sind abgerufen worden und was ist mit den nicht abgerufenen Mitteln geschehen?

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Heesen

Fragestunde

Ich weiß die Zahlen nicht auswendig. Zur Summe, die eingestellt war, empfehle ich die Lektüre des Landeshaushalts 2020. (Beifall DIE LINKE) Jetzt ist Frau Taubert dran: Wann machen wir den Haushaltsabschluss für 2020? (Zuruf Taubert, Finanzministerin) Ja, okay, danke. Die Listen zum 31.12. liegen Ihnen vor. Mittel, die nicht abgeflossen sind, fließen in die Rücklage. Ich kann Ihnen das gern auch noch einmal aufbereitet zukommen lassen, aber das sind Zahlen, die Ihnen vorliegen.

Diese Rede einzeln zitieren

Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Fragestunde

Bitte, eine weitere Frage.

Diese Rede einzeln zitieren

Raymond Walk CDU

Fragestunde

Danke, Herr Vorsitzender. Frau Staatssekretärin, noch mal zu Frage 1 zurück: Sind Sie meiner Auffassung, dass es angesichts einer Höchstzahl von politisch motivierter Kriminalität in Thüringen, insbesondere auch vor der NSU-Vergangenheit Thüringens nicht doch sinnvoll erscheint, ganz spezielle Programme in den Bereichen Rechtsextremismus, Linksextremismus, Islamismus bzw. religiösem Extremismus aufzulegen?

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Heesen

Fragestunde

Wir verantworten in meinem Haus das Landesprogramm für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit. Wir sehen das so, dass die Phänomene, die Sie nennen, in diesem Programm ihre Abbildung finden. Wenn Sie jetzt gezielt auf die Kriminalität abstellen, dann würde ich sagen, es gibt bei der Polizei eine Stabsstelle Extremismusprävention, es gibt beim Innenministerium den Landespräventionsrat, sodass ich der Überzeugung bin, dass auch in Bezug auf den speziellen Ausschnitt „extremistische Kriminalität“ die Landesregierung ausreichend gut aufgestellt ist.

Diese Rede einzeln zitieren

Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Fragestunde

Bitte, Herr Walk.

Diese Rede einzeln zitieren

Raymond Walk CDU

Fragestunde

Eine Frage habe ich noch. Sie haben ausgeführt, dass im Bereich des Strafvollzugs des Jugendarrests die Radikalisierungsprojekte aufgelegt sind. Da würde mich gern Ihre Bewertung zu diesen Projekten interessieren.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Heesen

Fragestunde

Das sind Programme, die im Bereich des Justizministeriums laufen, sodass ich Ihnen hier jetzt nicht unvorbereitet eine Einschätzung abgeben kann. Das müssten wir dann in Zusammenarbeit mit den Kollegen aus dem Justizministerium nachreichen.

Diese Rede einzeln zitieren

Raymond Walk CDU

Fragestunde

Genau, danke.

Diese Rede einzeln zitieren

Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Fragestunde

Danke. Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Dann vielen Dank, Frau Staatssekretärin Dr. Heesen. Ich beende hiermit die Fragestunde. Die eine verbleibende Mündliche Anfrage wird schriftlich innerhalb von einer Woche ab dem Tag der Fragestunde durch die Landesregierung gemäß § 91 Abs. 2 Satz 2 Geschäftsordnung beantwortet. (Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Nein, die eine noch!) (Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Die eine Fra- ge muss doch noch möglich sein!) Wie bitte? (Zuruf Abg. Zippel, CDU: Die eine Frage muss doch noch möglich sein!) Wenn allgemein Einigkeit darüber besteht – kein Widerspruch –, (Beifall SPD) dann führen wir jetzt die eine Frage noch durch. Dann bitte, Herr Zippel, stellen Sie Ihre Frage.

Diese Rede einzeln zitieren

Christoph Zippel CDU

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Präsident, und vielen Dank auch für die Unterstützung aus dem Plenum. Ich habe den Applaus wohl vernommen. Danke schön. Impf- und Teststrategie gegen das Coronavirus Impfungen und regelmäßige Testungen sind zwei entscheidende Bausteine im Kampf gegen die Corona-Pandemie. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie bewertet die Landesregierung die Einrichtung der Impfstellen durch die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen, insbesondere hinsichtlich Standortwahl und Erreichbarkeit? 2. In wie vielen Thüringer Krankenhäusern wurden bislang Impfungen gegen COVID-19 durchgeführt? 3. In wie vielen Thüringer Pflegeeinrichtungen wurden bislang Impfungen gegen COVID-19 durchgeführt? 4. Wie oft wird nach Kenntnis der Landesregierung das ärztliche und pflegerische Personal der Thüringer Krankenhäuser auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 getestet? Vielen Dank.

Diese Rede einzeln zitieren

Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie.

Diese Rede einzeln zitieren

Heike Werner

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, im Namen der Landesregierung beantworte ich die Anfrage des Abgeordneten Zippel wie folgt: Zu Frage 1: In Zusammenarbeit zwischen dem Land und der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen konnten insgesamt 29 wohnortnahe Impfstellen errichtet werden. Diese sind in allen Landkreisen und kreisfreien Städten Thüringens errichtet worden, sodass für die Thüringer Bevölkerung möglichst kurze Wege zu den Impfstellen realisiert werden konnten. So hat Thüringen mit das höchste Impfstellen-pro-Bewohner-Verhältnis mit 75.000 Einwohnerinnen und Einwohnern pro Impfstelle. Zum Vergleich vielleicht: Wir haben 29 Impfstellen, in Sachsen gibt es 13 Impfzentren, in Sachsen-Anhalt 14 Impfstellen. Man sieht also, dass wir hier eine recht hohe Dichte haben. Das war uns wichtig, weil wir davon ausgehen, dass in ländlichen Räumen die Wege schon sehr weit sind und insbesondere für die älteren Menschen die Mobilität nicht immer so einfach zu bewältigen ist. Deswegen sind wir sehr froh, dass wir das mit diesen 29 Impfstellen in allen Landkreisen und kreisfreien Städten realisieren konnten. Die letzten Impfstellen haben am 2. Februar ihre Arbeit aufgenommen. Zusätzlich sollen darüber hinaus noch in diesem Monat beginnend bis zum Ende des Quartals vier Bezirksimpfzentren für mobilere Personen eröffnet werden, in denen dann eine sehr große Anzahl an Impfungen durchgeführt werden kann. Sie wissen, dass der eine Impfstoff AstraZeneca nur für Menschen bis 65 Jahre zugelassen sein wird, insofern gehen wir davon aus, dass mobilere Menschen in diesen Impfzentren insbesondere eine oder zwei Impfungen erhalten können. Aus den bisherigen Impfstellen erhalten wir überwiegend – noch mal zur Bewertung – positive Nachrichten sowohl zum Ablauf als auch zum gesamten Verfahren der Impfungen. Es gab am Anfang einige kommunikative Schwierigkeiten mit einigen wenigen Kommunen. Diese Schwierigkeiten konnten aber ausgeräumt werden, sodass wir jetzt ein gutes Angebot haben, das an der einen oder anderen Stelle auch noch mal nachgebessert oder verändert wurde. Zu Frage 2: Die Impfungen in den Thüringer Krankenhäusern erfolgen strikt gemäß den Priorisierungen nach § 2 Coronavirus-Impfverordnung. Bei der Verteilung und Umverteilung von Impfstoff an die Krankenhäuser wurde als Maßstab das COVID-19Versorgungskonzept Thüringen für Krankenhäuser zugrunde gelegt. Das heißt, danach erfolgt eine Versorgung von COVID-19-Erkrankten in Level-1bis Level-2-Kliniken; eine Versorgung von COVID-19-Erkrankten in Level-3-Kliniken sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen erfolgt zweitrangig zur Entlastung der Level-1- und Level-2-Kliniken. Dementsprechend wurden mit Stand 29.01.2021 in 40 Krankenhäusern bzw. stationären Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen Impfungen durchgeführt. Zu Frage 3: Mit Stand 2. Februar 2021 wurden stimpfungen in 172 Pflegeheimen und Folgeimp Er ­ fungen in 44 Einrichtungen durchgeführt. Zu Frage 4: Dazu liegen der Landesregierung keine Daten vor. Grundlegend für die Durchführung und Abrechnung von Tests in Krankenhäusern sind die Bestimmungen der Coronavirus-Testverordnung des BMG sowie das Konzept für COVID-19-Labortestungen in Thüringen. Die Krankenhäuser legen den Gesundheitsämtern ihre Testkonzepte vor. Diese können variieren, je nachdem, welche Struktur ein Krankenhaus hat, wie groß ein Krankenhaus ist, welche Fachrichtungen insbesondere in den Krankenhäusern bedient werden. Deswegen gibt es sehr unterschiedliche Testkonzepte. In der Kürze der Zeit konnten wir jetzt nicht von den Gesundheitsämtern oder den Krankenhäusern all die Daten abrufen. Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Diese Rede einzeln zitieren

Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Fragestunde

Vielen Dank. Gibt es Nachfragen? Bitte, Herr Zippel.

Diese Rede einzeln zitieren

Christoph Zippel CDU

Fragestunde

Danke, Herr Präsident, vielen Dank, Frau Ministerin. Eine kurze Nachfrage zu Punkt 1: Wäre es möglich, eine Beurteilung zur Barrierefreiheit der einzelnen Impfstellen zu bekommen? Es wäre schön, wenn das nach den einzelnen Impfstellen aufgeschlüsselt wäre, ob die barrierefrei sind oder nicht. Das kann aber gern auch schriftlich beantwortet werden. Es ist mir klar, dass das jetzt so spontan nicht möglich ist. Danke.

Diese Rede einzeln zitieren

Heike Werner

Fragestunde

Ich kann Ihnen das beantworten. Es gibt eine Impfstelle, die nicht barrierefrei ist. Ansonsten: Auf unserem Portal „www.impfen-thueringen.de“ gibt es eine Liste, in der alle Impfstellen verzeichnet sind und wo man nachlesen kann, welche Impfstellen barrierefrei sind und welche nicht. Wir können Ihnen das gern noch mal zuarbeiten.

Diese Rede einzeln zitieren

Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Fragestunde

Ich sehe eine weitere Nachfrage. Bitte.

Diese Rede einzeln zitieren

Thomas Gottweiss CDU

Fragestunde

Ich habe eine Nachfrage zu Frage 3. Sie haben gesagt, 172 Einrichtungen: Mich würde interessieren, wie viele Einrichtungen es insgesamt gibt und welchen Anteil sie darstellen.

Diese Rede einzeln zitieren

Heike Werner

Fragestunde

Die genaue Zahl kann ich Ihnen jetzt nicht sagen; es sind etwas über 300. Wir würden Ihnen die Zahl nachreichen.

Diese Rede einzeln zitieren

Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Fragestunde

Gut. Weitere Anfragen gibt es nicht. Vielen Dank, Frau Ministerin Werner. Damit ist jetzt dieser Tagesordnungspunkt bis zum Ende abgearbeitet. Ich schließe damit die Fragestunde. Ich rufe erneut die Tagesordnungspunkte 78 und 79 auf, um die Wahlergebnisse bekannt zu geben. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/2671 Tagesordnungspunkt 78 – a) Wahlvorschlag der Fraktion der AfD, Herr Abgeordneter Dr. Wolfgang Lauerwald: abgegebene Stimmen 87, ungültige Stimmen 0, gültige Stimmen 87. Auf den Wahlvorschlag entfallen 27 Jastimmen, 55 Neinstimmen, es liegen 5 Enthaltungen vor. Damit hat der Wahlvorschlag die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtags nicht erreicht. (Beifall DIE LINKE) b) Wahlvorschlag der Fraktion der AfD, Herr Abgeordneter Karlheinz Frosch: abgegebene Stimmen 87, ungültige Stimmen 0, gültige Stimmen 87. Auf den Wahlvorschlag entfallen 26 Jastimmen, 58 Neinstimmen. Es liegen 3 Enthaltungen vor. Damit hat der Wahlvorschlag die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtags nicht erreicht. (Beifall DIE LINKE) Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/2672 Tagesordnungspunkt 79 – abgegebene Stimmen: 87, ungültige Stimmen: 0, gültige Stimmen: 87. Auf den Wahlvorschlag entfallen 27 Jastimmen, 57 Neinstimmen, es liegen 3 Enthaltungen vor. Damit hat der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD, Herr Abgeordneter Jens Cotta, die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtags nicht erreicht. Wird eine Wiederholung der Wahl mit den vorgeschlagenen Wahlbewerbern gewünscht?

Diese Rede einzeln zitieren

Torben Braga AfD

Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes

Ja, es wird eine Wiederholungswahl gewünscht.

Diese Rede einzeln zitieren

Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes

Gut, wird gewünscht. Dann kommen wir jetzt zur Wiederholung der Wahlen in den Tagesordnungspunkten 78 und 79 Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/2671 Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/2672 Vorgeschlagen sind als Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission erneut: Herr Abgeordneter Dr. Wolfgang Lauerwald und Herr Abgeordneter Karlheinz Frosch sowie als Mitglied der G-10Kommission Herr Abgeordneter Jens Cotta. Sie erhalten nach Ihrem Namensaufruf erneut zwei Stimmzettel. Auch dieses Mal können Sie bei jedem vorgeschlagenen Wahlbewerber mit „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Als Wahlhelferin und Wahlhelfer sind erneut Herr Abgeordneter Beier, Herr Abgeordneter Gottweiss und Frau Abgeordnete Dr. Bergner eingesetzt. Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die beiden Schriftführenden, die Namen der Abgeordneten zu verlesen.

Diese Rede einzeln zitieren

Stephan Tiesler CDU

Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes

Aust, René; Baum, Franziska; Beier, Patrick; Bergner, Dirk; Dr. Bergner, Ute; Bilay, Sascha; Blechschmidt, André; Braga, Torben; Bühl, Andreas; Cotta, Jens; Czuppon, Torsten; Dittes, Steffen; Eger, Cordula; Emde, Volker; Engel, Kati; Frosch, Karlheinz; Gleichmann, Markus; Gottweiss, Thomas; Gröning, Birger; Güngör, Lena Saniye; Hande, Ronald; Dr. Hartung, Thomas; Henfling, Madeleine; Henke, Jörg; Henkel, Martin; Hennig-Wellsow, Susanne; Herold, Corinna; Herrgott, Christian; Hey, Matthias; Heym, Michael; Höcke, Björn; Hoffmann, Nadine; Jankowski, Denny; Kalich, Ralf; Prof. Dr.Ing. Kaufmann, Michael; Keller, Birgit; Kellner, Jörg; Kemmerich, Thomas; Kießling, Olaf; Dr. Klisch, Cornelia; Kniese, Tosca; Dr. König, Thadäus; König-Preuss, Katharina; Korschewsky, Knut; Kowalleck, Maik.

Diese Rede einzeln zitieren

Katja Maurer Die Linke

Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes

Laudenbach, Dieter; Dr. Lauerwald, Wolfgang; Lehmann, Diana; Liebscher, Lutz; Lukasch, Ute; Dr. Lukin, Gudrun; Malsch, Marcus; Dr. Martin-Gehl, Iris; Marx, Dorothea; Meißner, Beate; Merz, Janine; Mitteldorf, Katja; Mohring, Mike; Möller, Denny; Möller, Stefan; Montag, Robert-Martin; Mühlmann, Ringo; Müller, Anja; Müller, Olaf; Pfefferlein, Babett; Plötner, Ralf; Ramelow, Bodo; Reinhardt, Daniel; Rothe-Beinlich, Astrid; Rudy, Thomas; Schaft, Christian; Schard, Stefan; Schubert, Andreas; Schütze, Lars; Sesselmann, Robert; Stange, Karola; Tasch, Christina; Thrum, Uwe; Tiesler, Stephan; Tischner, Christian; Urbach, Jonas; Prof. Dr. Voigt, Mario; Dr. Wagler, Marit; Wahl, Laura; Walk, Raymond; Weltzien, Philipp; Wolf, Torsten; Worm, Henry; Zippel, Christoph.

Diese Rede einzeln zitieren

Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes

Konnten alle Abgeordneten ihre Stimmen abgeben? Ich stelle fest, dass alle Abgeordneten ihre Stimmen abgegeben haben bzw. abgeben konnten. Ich schließe die Wahlhandlung und bitte die Wahlhelfenden um Auszählung der Stimmen. Zu Tagesordnungspunkt 78 – a) Wahlvorschlag der Fraktion der AfD, Herr Abgeordneter Dr. Wolfgang Lauerwald: abgegebene Stimmen 85, ungültige Stimmen 1, gültige Stimmen 84. Auf den Wahlvorschlag entfallen 26 Jastimmen, 55 Neinstimmen und 3 Enthaltungen. Damit hat der Wahlvorschlag die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtags nicht erreicht. b) Wahlvorschlag der Fraktion der AfD, Herr Abgeordneter Karlheinz Frosch: abgegebene Stimmen 85, ungültige Stimmen 0, gültige Stimmen 85: Auf den Wahlvorschlag entfallen 25 Jastimmen, 56 Neinstimmen und 4 Enthaltungen. Damit hat der Wahlvorschlag die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtags nicht erreicht. Zu Tagesordnungspunkt 79 – Wahl eines Mitglieds der G 10-Kommission: abgegebene Stimmzettel 85, ungültige Stimmzettel 0, gültige Stimmzettel 85. Auf den Wahlvorschlag entfallen 26 Jastimmen, 55 Neinstimmen und 4 Enthaltungen. Damit hat der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD, Herr Abgeordneter Jens Cotta, die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtags nicht erreicht. Damit sind diese Tagesordnungspunkte geschlossen. Es gibt offenbar einen Antrag zur Geschäftsordnung. Bitte, Herr Abgeordneter Blechschmidt.

Diese Rede einzeln zitieren

André Blechschmidt Die Linke

Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes

Danke, Herr Präsident. Ich beantrage die Veränderung der Tagesordnung entsprechend § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 der Geschäftsordnung. Ich beantrage, dass die Tagesordnungspunkte 18 a und b – daran hatten wir den Tagesordnungspunkt 77 gebunden – jetzt aufgerufen werden.

Diese Rede einzeln zitieren

Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes

Dann stimmen wir über diesen Vorschlag zur Änderung der Tagesordnung ab. Der Vorschlag lautet, jetzt die Tagesordnungspunkte 18 a und b sowie den Tagesordnungspunkt 77 als Nächstes zu behandeln. Wer ist dafür, die Tagesordnung in dieser Weise zu verändern, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? 2 Gegenstimmen aus der Fraktion der AfD. (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Die AfD zer- reißt es!) Enthaltungen? Enthaltungen sehe ich nicht. Gut. Damit ist diese Änderung der Tagesordnung so angenommen. Ich rufe dann entsprechend der Änderung der Tagesordnung jetzt auf den Tagesordnungspunkt 18 in seinen Teilen - Drucksache 7/2194 - Drucksache 7/2195 Zur Abstimmung über die Anträge gestatten Sie mir bitte folgenden Hinweis: Zur Annahme des jeweiligen Antrags reicht gemäß § 62 Abs. 1 Satz 1 des Thüringer Landeswahlgesetzes die einfache Mehrheit. Sollte ein Antrag abgelehnt werden, gilt dieser gemäß § 62 Abs. 1 Satz 2 des Thüringer Landeswahlgesetzes als an den Wahlprüfungsausschuss zurückverwiesen. Frau Abgeordnete Marx erhält das Wort zur Berichterstattung aus dem Wahlprüfungsausschuss zu beiden Anträgen.

Diese Rede einzeln zitieren

Dorothea Marx SPD

b) Antrag des Wahlprüfungsausschusses gemäß § 60 Abs. 2 Thüringer Landeswahlgesetz auf Zurückweisung des Einspruchs

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, es liegen Ihnen die Drucksachen vor. Es handelt sich um zwei Beschwerden gegen die Gültigkeit der Wahl zum 7. Thüringer Landtag, die fast gleichlautend sind, jedenfalls den gleichen Sachverhalt zum Inhalt haben. Zunächst die Drucksache 7/2194 in der Wahlanfechtungssache des Herrn D. S., wohnhaft in Erfurt: Der Einspruchsführer hat fristgerecht Einspruch eingelegt gegen die Gültigkeit der Wahl zum 7. Thüringer Landtag und hat gesagt, die Wahl sei seines Erachtens nicht wirksam, weil der Abgeordnete M. für die Wahl zum 7. Thüringer Landtag nicht wählbar gewesen sei. In der Bekanntmachung des Landeswahlleiters zur Wahl habe der Abgeordnete eine Anschrift in Erfurt angegeben, an der er aber offenbar niemals eine Wohnung genommen habe. Er sei nicht mal auf einem Klingelschild unter dieser Adresse aufgetaucht. Dies habe der Einspruchsführer mit einem Foto und Aufnahmedatum der Örtlichkeit dokumentiert. Er meinte dann auch noch, seines Wissens hätte er, als er den Wohnsitz angegeben habe, nicht mal einen Wohnsitznachweis erbracht, sondern einfach nur angegeben, das sei sein Hauptwohnsitz. Weiter wurde vorgetragen, dass der Abgeordnete M. vor der Wahl bei einem Verband in Potsdam gearbeitet habe und auch die Mutter seines Kindes dort arbeite und wohne und deswegen würde der Hauptwohnsitz auch noch mal aus diesem Grund in Zweifel gestellt. Der Beschwerdeführer meint, Herr M. sei nicht für den 7. Thüringer Landtag wählbar gewesen und das Wahlergebnis müsse entsprechend korrigiert werden. Im Rahmen der Vorprüfung des Einspruchs hat der Wahlprüfungsausschuss den Abgeordneten M. um Angaben zu seinem Wohnsitz im maßgeblichen Zeitraum vor der Wahl unter Beifügung gegebenenfalls vorhandener Belege für den Wohnsitz in Erfurt gebeten. Über seinen Rechtsvertreter hat Herr M. dann auch dem Ausschuss einen unterschriebenen Mietvertrag mit Beginn des Mietverhältnisses am 15. August 2018 für die vom Einspruchsführer angegebene Wohnung in Erfurt vorgelegt. Außerdem wurde vorgetragen, dass sowohl vor als auch nach seinem im Oktober 2019 erfolgten Umzug innerhalb Erfurts die Klingel- bzw. Briefkastenschilder am jeweiligen Wohnsitz des M. von Unbekannten abgerissen worden seien. Zur Sachbeschädigung im Wohnhaus und am Fahrzeug des M. sei es mehrfach gekommen. Es sei weiterhin davon auszugehen, dass die Fotoaufnahmen der Klingelschilder und Briefkästen an der ersten Wohnung in Erfurt nach dessen Umzug innerhalb von Erfurt erfolgten. M. sei ordnungsgemäß in Erfurt gemeldet gewesen, habe dort seinen Wohnsitz unterhalten und den Schwerpunkt seiner persönlichen Tätigkeit auch in Thüringen gehabt. Das könne auch durch Dokumente entsprechend nachgewiesen werden. Da er darüber hinaus mit der Mutter seines Kindes weder verheiratet sei noch eine Lebenspartnerschaft führe, gibt es auch da keine Vermutung für eine Ableitung der Hauptwohnung außerhalb von Erfurt. Der Wahlprüfungsausschuss schlägt vor, den Einspruch als unbegründet zurückzuweisen. Zunächst mal ist der Abgeordnete M. ordnungsgemäß gemeldet gewesen und der Einspruchsführer hat letztendlich keine ausreichende Begründung im Sinne des § 52 Abs. 3 des Thüringer Landeswahlgesetzes vorgelegt. Jeder Bürger, der nach Artikel 46 Abs. 2 der Verfassung das 18. Lebensjahr vollendet und seinen Wohnsitz im Freistaat hat, ist wählbar in den Thüringer Landtag. Wie gesagt, wenn jemand entsprechend gemeldet ist, dann wird im Sinne des Melderechts der Ort der Hauptwohnung dann auch als ein Wohnsitz vermutet. Die Argumente des Einspruchsführers, warum das alles nicht so gewesen sei, sind nicht ausreichend stichhaltig. Erstens hat der Abgeordnete M. dem Wahlprüfungsausschuss seinen Mietvertrag unter der Adresse vorgelegt und es ist auch so, dass er den Hauptwohnsitz bei der Zulassung des Wahlvorschlags dann entsprechend auch nachgewiesen hat. Letztendlich – das ist auch noch mal wichtig – ist kein Abgeordneter – aber auch sonst niemand von uns – als Wohnungsinhaber verpflichtet, seinen eigenen Namen am Klingelschild anzubringen. Deshalb kann man niemals daraus schließen, wenn jemand nicht an der Klingel seinen Namen stehen hat, dass er da gar nicht wohnen würde. Für die Frage, ob jemand am angegebenen Ort tatsächlich eine Hauptwohnung hat, ist also die Beschriftung eines Klingelbretts vollkommen unzureichend. Der weitere Vortrag, Herr M. habe vor der Wahl in Potsdam gearbeitet, ist ebenfalls nicht geeignet, Zweifel an der Hauptwohnung ausreichend zu begründen. Das ist kein Automatismus, dass jemand, der an einem anderen Ort arbeitet, dort seine Hauptwohnung haben müsste. Auch die Tatsache, dass die Mutter des Kindes des M. in Potsdam arbeitet und wohnt, ist kein Indiz dafür, dass er dort seine Hauptwohnung haben müsse. Es gibt in § 22 Abs. 1 Bundesmeldegesetz zwar die Vermutung, dass Hauptwohnung eines verheirateten oder eine Lebenspartnerschaft führenden Einwohners, der nicht dauernd getrennt von seiner Familie oder von seinem Lebenspartner lebt, die vorwiegend genutzte Wohnung der Familie oder des Lebenspartners oder der Lebenspartnerin ist. Da M. aber weder verheiratet ist noch eine Lebenspartnerschaft führt, ist selbst dann, wenn er wie die Mutter seines Kindes auch eine Wohnung in Potsdam genutzt haben sollte, daraus nicht der Glaube daran erschüttert, dass M. hier in Erfurt seine Hauptwohnung hatte. Nach alldem hat der Einspruchsführer im Ergebnis keine Umstände vorgetragen, aus denen sich bei verständiger Würdigung der Schluss ziehen lässt, dass die melderechtliche Eintragung der Hauptwohnung des M. in Erfurt nicht den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht. Deswegen empfiehlt der Wahlprüfungsausschuss dem Landtag und hiermit uns allen, diesen Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl zurückzuweisen. Ich komme dann gleich zum nächsten Einspruch in der Drucksache 7/2195. Das ist eigentlich im Wesentlichen deckungsgleich, was den Vortrag des Einspruchsführers angeht. Er betont noch einmal besonders, die anderen Bewohner hätten angeblich den M. niemals an seinem Wohnsitz gesehen. Das wäre auch ein Indiz dafür, dass er dort nicht gewohnt haben könne. Das allein reicht aber nicht aus, um zu behaupten oder zu begründen, dass jemand dort seinen Hauptwohnsitz nicht gehabt hätte, denn es ist auch nicht weiter konkretisiert worden vom Einspruchsführer, wann und weshalb, wie und wer dort irgendwelche Beobachtungen gemacht haben soll. Es ist schlechterdings auch nicht anzunehmen, dass rund um die Uhr jemand gelauert hat, ob M. dann mal dort in seiner Wohnung auftaucht oder nicht. Das ist also auch nicht ausreichend, um hierauf eine Wahlanfechtung zu stützen. Die anderen Begründungen sind deckungsgleich mit der eben schon vorgetragenen Beschwerde. Deswegen ist auch hier die Wahlanfechtung des Herrn M. M., wohnhaft in Arnstadt, auf der Grundlage einer entsprechenden Beschlussempfehlung unseres Wahlprüfungsausschusses zurückzuweisen. Damit wir hier nicht Zeit verschwenden, erlaube ich mir, dann gleich auch noch auf den Antrag im Tagesordnungspunkt 77 einzugehen. Wenn Sie jetzt der Empfehlung und dem Antrag des Wahlprüfungsausschusses folgen und diese beiden Einsprüche gegen die letzte Landtagswahl zurückweisen, dann haben wir unser Arbeitspensum komplett erledigt und damit endet auch vorläufig die Tätigkeit des Wahlprüfungsausschusses gemäß § 27 Abs. 2 Satz 3 des Thüringer Abgeordnetengesetzes. Um diese Feststellung bitten wir Sie dann auch gleich mit in dem Antrag in Drucksache 7/2601. Damit wird der Wahlprüfungsausschuss nicht abgeschafft, aber in einen Stand-by-Betrieb versetzt, weil er derzeit nichts weiter zu tun hat. Wie gesagt, aber Voraussetzung ist, dass Sie die beiden Anträge auf Zurückweisung der Wahlanfechtungen in den Drucksachen 7/2194 und 7/2195 – wie von uns empfohlen – ebenfalls zurückweisen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

b) Antrag des Wahlprüfungsausschusses gemäß § 60 Abs. 2 Thüringer Landeswahlgesetz auf Zurückweisung des Einspruchs

Vielen Dank, Frau Marx. Gibt es Wortmeldungen? Gibt es Bedarf zur Aussprache? Das sehe ich nicht. Dann wird direkt über den Antrag des Wahlprüfungsausschusses in der Drucksache 7/2194 abgestimmt. Wer ist für diesen Antrag? Das sind alle Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Nein. Gibt es Enthaltungen? Auch nicht. Damit ist dieser Antrag angenommen. Ich komme direkt zum Antrag in der Drucksache 7/2195. Gibt es dazu noch Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir direkt zur Abstimmung über den Antrag des Wahlprüfungsausschusses in Drucksache 7/2195. Wer ist dafür? Das sind alle Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Nein. Gibt es Enthaltungen? Auch nicht. Damit ist auch dieser Antrag angenommen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und rufe auf den Tagesordnungspunkt 77 Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/2601 Wenn ich es richtig verstanden habe, hat Frau Marx zur Einbringung schon gesprochen. Gibt es hierzu Wortmeldungen? Das sehe ich nicht. Dann kommen wir zur Abstimmung. Wird Ausschussüberweisung beantragt? Das ist auch nicht der Fall. Dann kommen wir direkt zur Abstimmung. Wer für diesen Antrag in der Drucksache 7/2601 ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Nein. Enthaltungen? Auch nicht. Damit ist dieser Antrag ebenfalls angenommen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Wir müssen jetzt wieder die obligatorische Lüftungspause durchführen. Deshalb wird die Sitzung dann um 17.17 Uhr fortgesetzt. Wir setzen die Beratung fort und ich rufe auf den Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 7/2052 ERSTE BERATUNG Wünscht die Fraktion der AfD das Wort zur Begründung? Bitte, Frau Abgeordnete Herold.

Diese Rede einzeln zitieren

Corinna Herold AfD

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gleichstellungsgesetzes – Abschaffung des Amtes der Beauftragten für die Gleichstellung von Frau und Mann beim Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

Vielen Dank, Herr Präsident. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuschauer im Netz, verehrte Pressevertreter! Mit unserem hier vorgelegten Gesetzentwurf möchten wir als AfD-Fraktion anregen, uns hier in Thüringen – und wenn möglich, natürlich auch darüber hinaus auf ganz Deutschland ausstrahlend – mit einem zeitgeistigen Anachronismus zu beschäftigen. Es geht um das Amt der Landesgleichstellungsbeauftragten. Ich werde Ihnen gern erläutern, warum ich dieses Amt für einen Anachronismus halte. Wenn wir die historische Entwicklung der rechtlichen und sächlichen Gleichberechtigung von Männern und Frauen in Deutschland betrachten, so sind wir sehr weit vorangekommen. Ausgehend von einem christlichen Menschenbild, das in den letzten 1.500 Jahren im Abendland – also dem, was wir heute „Europa“ nennen – weitestgehend prägend war für die Entwicklung der gegenwärtigen Gesellschaftsformen, haben wir bei der Gleichberechtigung der Geschlechter sehr viel erreicht. (Beifall AfD) Das 20. Jahrhundert mit seinen schweren gesellschaftlichen Verwerfungen wirkte dabei als Motor und Triebkraft, auch gerade dann, wenn es um die Beseitigung oder Milderung der teilweise schrecklichen Folgen dieser Verwerfungen für Frauen und Familien in Gesetzgebung und gelebter Praxis ging. Schauen wir uns doch einmal näher an, welche Erfolge die Frauenbewegung, aber natürlich auch die Gesamtgesellschaft dabei erzielte. Unmittelbar nach Ende des Ersten Weltkriegs ab 1919 bekamen die Frauen in Deutschland das aktive und passive Wahlrecht zugesprochen. (Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Sie bekamen es nicht, sie haben es sich erkämpft!) An der ersten Wahl beteiligten sich auch 82 Prozent aller in Deutschland wahlberechtigten Frauen – das ist besser als heute. (Beifall AfD) Nach dem Zweiten Weltkrieg entwickelten sich die gesellschaftlichen Rechte und Pflichten für die Frauen in beiden Teilen Deutschlands in unterschiedlicher Geschwindigkeit. Im sozialistischen Teil war das Staatsziel eine möglichst hohe Erwerbsquote, sodass von vornherein Männer und Frauen – zumindest im wirtschaftlichen oder im Berufsleben und auch in allen anderen Belangen des täglichen Lebens – gleichberechtigt waren. Die Unterschiede fanden sich im Kleingedruckten, aber das ist eine andere Baustelle. Im Laufe der nächsten Jahrzehnte kam es dann erfreulicherweise auch im Westen Deutschlands zur rechtlichen Gleichstellung verheirateter Frauen in der Frage von Arbeitsverträgen, eigener Kontoführung und der vollen Verfügungsgewalt über den eigenen Besitz. Das Scheidungsrecht wurde reformiert, das Schuldprinzip aufgegeben. Nach Beendigung einer Ehe entstanden für den wirtschaftlich schwächeren Teil auch dann Unterhaltsansprüche, wenn er oder sie die Ehe zugunsten einer Anschlussbeziehung verlassen hatte. Die oft und gern beschworene Gehaltslücke zwischen den Geschlechtern entpuppt sich bei näherem Hinsehen sehr oft als Folge der Berufswahl, der vereinbarten Stundenzahl, mangelnder Nachfrage nach Arbeitskräften in der entsprechenden Branche oder schlicht und einfach fehlenden Verhandlungsgeschicks. Die Gleichberechtigung der Frauen in allen Lebensbereichen ist so weit fortgeschritten, dass einzelnen Akteuren die Themen ausgehen. In den letzten Jahren wurde damit begonnen, teilweise verfassungswidrige Forderungen aufzustellen. Ihren Ausdruck finden diese Grundgesetzverletzungen unter anderem im gesamten Bereich des ewigen Quotenwesens oder – wie jetzt in München – bei der Forderung nach geschlechtergerechter Ampelführung. Im häuslichen und privaten Bereich nähert sich der verteilte Arbeitsaufwand bei unbezahlter Arbeit bei Männern und Frauen vor allem in Deutschland zusehends dem Gleichstand. Geringfügige Unterschiede lassen sich durchaus mit dem Studiendesign oder mit der weltanschaulichen Sichtweise der Sozialwissenschaftler erklären, die diese Studien durchführen. Solche und ähnliche Betrachtungen könnten wir hier noch lange anstellen. Das soll für das Erste zum Einstieg ins Thema genügen. Vielen Dank. (Beifall AfD)

Diese Rede einzeln zitieren

Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gleichstellungsgesetzes – Abschaffung des Amtes der Beauftragten für die Gleichstellung von Frau und Mann beim Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

Danke, Frau Herold. Ich eröffne die Aussprache. Als Erste erhält Abgeordnete Wahl von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Laura Wahl GRÜNE

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gleichstellungsgesetzes – Abschaffung des Amtes der Beauftragten für die Gleichstellung von Frau und Mann beim Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Zuschauer/-innen am Livestream, Krisen wirken sich nie gleichermaßen auf alle Menschen aus. Es macht einen enormen Unterschied, ob man zurzeit ein gesichertes Einkommen hat oder ob es einem nachts Kopfzerbrechen bereitet, wo man die nächste Winterjacke für das Kind herbekommt. Aber die Grenze verläuft nicht nur zwischen arm und wohlhabend. Diese Pandemie hat auch eine geschlechtsspezifische Komponente, und diese zeigt sich gerade mehr als deutlich. Die Hans-Böckler-Stiftung hat bereits nach dem ersten Lockdown gezeigt, dass Frauen signifikant häufiger ihre Arbeitszeit reduziert haben als Männer, um sich um die Kinder zu kümmern. Das mag finanziell bei einem Monat noch keine großen Auswirkungen haben, nun aber zieht sich das Ganze schon über viele Monate. Das schmälert insbesondere von Frauen nicht nur die beruflichen Aufstiegschancen – und daran sieht man eben, dass es kein individuelles Problem ist –, sondern es kommen auch ganz basale Fragen dazu, nämlich wer in der Gesellschaft für die Erziehung von Kindern verantwortlich gemacht wird und wer eben nicht. Die Soziologin Jutta Allmendinger sprach davon, dass uns der Lockdown in der Frage der Gleichstellung von Frauen und Männern 30 Jahre zurückwerfen würde. Vielleicht stimmt diese These, vielleicht auch nicht. Aber Fakt ist, dass Krisen ein Katalysator sind, um Ungleichheiten zu verstärken. Den sowieso schon sehr langsamen Prozess der Angleichung von Betreuungszeiten könnte es wieder zurückwerfen. Schon in den intakten Familien, die prinzipiell mehr oder weniger gut miteinander umgehen, ist es hart, aber krass wird es dort, wo Gewalt hinzukommt. Die Zahlen zu von häuslicher Gewalt betroffenen Frauen sind das eine; in der letzten Zeit war ich immer wieder bei Gelegenheiten, wo Betroffene von häuslicher Gewalt die gegen sie verübte Ungerechtigkeit sichtbar machen konnten. Hierzu kommen immer eine ganze Menge Frauen, die ihre erschütternden Geschichten erzählen und wo einem ganz klar wird zum Thema „Häusliche Gewalt“, es sind keine Einzelfälle. Gewalt gegen Frauen ist ein strukturelles Problem. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine sehr verehrten Damen und Herren, all diese Punkte zeigen: In eine Welt, in der das Frausein kein Sicherheitsfaktor mehr ist, kein Grund weniger zu verdienen oder sich mit anzüglichen Kommentaren rumschlagen zu müssen, ist es ein mehr als weiter Weg, Frau Herold. Für eine Gleichstellungsbeauftragte gibt es also noch mehr als genug zu tun. In dieser Situation, wo so vieles im Argen liegt, da genau kommt die AfD auf die Idee, die Gleichstellungsbeauftragte abschaffen zu wollen. Deutlicher könnten Sie Ihre Frauenverachtung und Ihren Gleichstellungshass wirklich nicht ausdrücken. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Die Begründung der Fraktion ist, dass die Gleichstellung der Geschlechter ja in der Verfassung schon festgeschrieben sei. Ja. Im Gesetz steht auch, dass Gewalt verboten ist. Haben wir deshalb eine gewaltfreie Gesellschaft? Nein. Nicht nur ist klar, dass Gesetze mit Leben erfüllt werden müssen, sondern gerade im Kontext der Gleichstellung muss beachtet werden, dass patriarchale und sexistische Unterdrückungsmuster seit Jahrhunderten tief in unserer Gesellschaft verankert sind. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Da reicht eben kein Satz in der Verfassung, sondern da braucht es auch Maßnahmen, Schutzräume für von Gewalt betroffene Frauen, Förderungsmaßnahmen im beruflichen Kontext. Und um genau auch solche Dinge in der Praxis umzusetzen, ist eine Gleichstellungsbeauftragte notwendig. Noch absurder wird die Begründung der AfD zum zweiten Teil ihres Gesetzentwurfs, mit dem sie Gender Budgeting aus dem Gleichstellungsgesetz rausstreichen möchte. „Gender Budgeting“ bedeutet, dass bei der Aufstellung des Landeshaushalts darauf geachtet wird, dass staatliche Gelder geschlechtergerecht verteilt werden. Die AfD schreibt nun in ihrer Begründung – ich zitiere –: „Es ist Aufgabe des Landes, die Haushaltsmittel zum Wohle aller im Freistaat lebenden Bürger einzusetzen.“ Dieser Satz hat zwei spannende Punkte in sich. Erstens: Wenn ich davon ausgehe, dass die AfD mit „Bürger“ alle Bürger/-innen, also auch die Frauen, meint, dann wäre der Satz sogar richtig. Denn ja: Gelder sollen allen zugutekommen, unabhängig vom Geschlecht. Das ist nicht automatisch der Standard. Man kann sich zum Beispiel in der Finanzkrise 2008 – hier sind wir wieder bei Krisen, die nicht gleichermaßen wirken – fragen, warum die Bundesregierung Opel mit Millionenbeiträgen gerettet hat, bei Arcandor, einem Einzelhandelsunternehmen, in dem zu einem Großteil Frauen beschäftigt waren, diese Notwendigkeit nicht sah. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es gibt einen ganz einfachen Grund dafür, der auch wissenschaftlich belegt ist. Männer werden immer noch als die Ernährer der Familie gesehen, deren Einkommensausfall fatal wäre. Bei Frauen fällt stattdessen ja nur ein Zusatzeinkommen weg. Solche unsichtbaren Geschlechterstereotype entfalten hier eben eine ganz reale Konsequenz. Das zeigt, warum Gender Budgeting – so schwierig es in der Praxis umzusetzen sein mag – seine absolute Berechtigung hat. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine Damen und Herren, angesichts der antifeministischen Grundhaltung der AfD gehe ich, ehrlich gesagt, davon aus, dass die AfD den Satz genauso meinte, wie sie ihn geschrieben hat, nämlich, dass die Haushaltsmittel des Landes allen – in Klammern – männlichen Bürgern zugutekommen sollten, (Zwischenruf Abg. Cotta, AfD: So ein Käse!) denn eine Frau am Herd braucht keine zusätzliche Unterstützung vom Staat. Wir alle wissen, dass das der Platz ist, den die AfD in ihrem rückwärtsgewandten Weltbild für Frauen vorgesehen hat. Wir lehnen den Gesetzentwurf daher ab. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gleichstellungsgesetzes – Abschaffung des Amtes der Beauftragten für die Gleichstellung von Frau und Mann beim Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

Danke. Es erhält nun Abgeordnete Herold von der Fraktion der AfD das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Corinna Herold AfD

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gleichstellungsgesetzes – Abschaffung des Amtes der Beauftragten für die Gleichstellung von Frau und Mann beim Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

Vielen Dank, Herr Präsident. Sehr geehrte Vorrednerin, Ihre Argumente waren an Dürftigkeit ja kaum noch zu toppen. Was haben ein gesichertes Einkommen und die Corona-Pandemie mit der Rolle und mit der Belastung von Frauen in der Familie im Zusammenhang mit der Thüringer Landesgleichstellungsbeauftragten zu tun? Unserer Ansicht nach: Nichts! (Beifall AfD) Wenn Sie die Frauen in den Familien in der jetzigen Situation entlasten wollen, dann öffnen Sie bitte die Schulen und Kindergärten. (Beifall AfD) Dazu braucht es keine Landesfrauenbeauftragte mit einem Einkommen, das jenseits von Gut und Böse ist und weit über dem Familiendurchschnitt liegt. Wir kritisieren an dieser Stelle der Landesfrauenbeauftragten, dass bisher – wie aus einer Kleinen Anfrage mit der Drucksachennummer 7/1790 hervorging – nichts nachweislich Belastbares gemacht wurde. Die Landesfrauenbeauftragte der vorigen Legislatur hat eine Stärkung ihrer Rechte durchgesetzt – wie auch immer –: die Einführung des Klagerechts, bessere Entlastungsregelung – das heißt, die kriegen mehr Geld für weniger Arbeit – und die fiktive Nachzeichnung des beruflichen Werdegangs bei vollständig entlasteten Gleichstellungsbeauftragten. Die Berichtspflichten und die Tätigkeitsnachweise sind ebenfalls unterdurchschnittlich. Man kann als Gleichstellungsbeauftragte fünf Jahre lang in irgendeiner Behörde hocken und muss einmal in drei Jahren einen schriftlichen Bericht vorlegen. Thüringen leistet sich in Landesbehörden und behördlichen Einrichtungen insgesamt 139 haupt- und nebenamtliche Gleichstellungsbeauftragte, die jeweils zu 75 Prozent von ihren sonstigen beruflichen Pflichten entbunden sind bei voller Bezahlung. Auch da fragen wir uns: Was ist eigentlich bisher getan worden, wo liegen denn die Arbeitsschwerpunkte? Unter dem Strich kommt raus: Es ist nichts da. Zu der Bemerkung, dass Frauen von häuslicher Gewalt betroffen sind: Auch da muss ich sagen: Wo, bitte schön, hat das etwas mit der Landesgleichstellungsbeauftragten zu tun? Es gibt Frauenhäuser, es gibt sozialpädagogische Beratung, es gibt Anwälte, die auf Frauenprobleme und häusliche Gewalt spezialisiert sind, es gibt jede Menge gesellschaftliche Akteure, die sich mit dem Wohl und Wehe und den Nöten der Frauen, ob nun verheiratet oder nicht, jungen Frauen, mittelalten, ganz alten Frauen oder Frauen, die gern Frauen wären und es immer noch nicht ganz geschafft haben, beschäftigen. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ihre Menschenverachtung schreit zum Himmel!) Mit all diesen Spezifika beschäftigt sich ein riesiger Apparat von ehrenamtlichen und hauptamtlichen Beschäftigten, nur die Landesfrauenbeauftragte kommt darin nicht vor. Was wir auch vermissen, ist, dass sich die Landesfrauenbeauftragte zum Beispiel einmal wirklich so richtig in den Regen stellt, wenn es um die Rechte von Frauen und Mädchen in den Milieus der Zugewanderten geht, (Beifall AfD) da wäre ein riesiges Betätigungsfeld. Auch da ist in der Öffentlichkeit nichts zu merken. Gender Budgeting: Das ist haushalterischer Unfug. Entweder haben wir gleiche Rechte für alle Menschen, dann ist es völlig egal, welchem von den 2 bis 60 Geschlechtern die angehören, (Beifall AfD) dann darf das keine Rolle spielen. Was Sie hier machen wollen, ist Klientelpolitik. Und diese Frauenbeauftragten- und Feminismus-Nummer ist im Grunde eine paternalistische. (Beifall AfD) Sie schaffen Abhängigkeiten, sie definieren Minderheiten, Diskriminierte, Schwache, die nicht in der Lage sind, ihre eigenen Angelegenheiten eigenverantwortlich zu regeln. Wir haben hervorragende Gesetze, wir haben Institutionen, die jedem, der sich an sie wendet, helfen, zu seinem Recht zu kommen. Ich frage mich: Wozu brauchen wir eine Landesfrauenbeauftragte mit einem Einkommen, wonach sich jede Kassiererin bei ALDI an der Kasse alle zehn Finger lecken würde? (Beifall AfD) Das sollen Sie mir bitte jetzt mal erklären. Ich bin gespannt auf die weitere Debatte. Vielen Dank einstweilen. (Beifall AfD)

Diese Rede einzeln zitieren

Bergner

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gleichstellungsgesetzes – Abschaffung des Amtes der Beauftragten für die Gleichstellung von Frau und Mann beim Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Das Wort hat Abgeordneter Worm für die Fraktion der CDU.

Diese Rede einzeln zitieren

Henry Worm CDU

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gleichstellungsgesetzes – Abschaffung des Amtes der Beauftragten für die Gleichstellung von Frau und Mann beim Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Herold, eigentlich war ich bislang immer der Meinung, diese Neiddebatten sind eigentlich immer so das Feld von links. Jetzt ist das eigentlich ganz anders, jetzt ist es rechts verortet, aber das macht es unterm Strich auch nicht besser. (Beifall CDU) Die AfD-Fraktion will mit dem vorliegenden Gesetzentwurf das Amt der Beauftragten für die Gleichstellung von Frau und Mann beim Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie abschaffen. Offensichtlich hält die AfD eine Gleichstellungsbeauftragte für nicht mehr zeitgemäß und überflüssig (Beifall AfD) und darüber hinausgehend – wie aus der Problembeschreibung ersichtlich – schlichtweg für zu teuer. Diese Einschätzung teilen wir als CDU-Fraktion ausdrücklich nicht. (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Weil Ihr es nicht dürft!) Dass die Verfassung des Freistaats Thüringen die Gleichstellung von Mann und Frau festschreibt, ist aus unserer Sicht mitnichten ein Indiz dafür, dass wir die tatsächliche Gleichberechtigung der Geschlechter in allen gesellschaftlichen Bereichen bereits erreicht haben und es keiner weiteren Anstrengungen in diesem Themenfeld bedarf. (Beifall DIE LINKE, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Nach wie vor gibt es in vielen Bereichen Nachholbedarf in Sachen „Gleichstellung“, etwa bei der Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in Wirtschaft und Verwaltung, dem Berufswahlverhalten oder bei Lohnunterschieden zwischen Frauen und Männern. Und, weil das auch schon mehrfach angesprochen wurde, so hat zum Beispiel die CoronaKrise erneut deutlich gezeigt, dass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, wenn es denn dann darauf ankommt, in der Regel oder eher an den Frauen hängen bleibt. Sie sind es, die wegen der beruflichen Situation des Ehemanns oder der familiären Situation oft kürzertreten. Die Gründe für den geringeren Durchschnittsverdienst und die vergleichsweise kleine Zahl von Frauen in Führungspositionen sind vielfältig: Erwerbsunterbrechungen wegen der Kindererziehung, Schwierigkeiten beim beruflichen Wiedereinstieg, die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit, schlechtere Aufstiegschancen und vor allem nach wie vor feste Rollenzuschreibungen und Vorurteile wirken sich insgesamt nicht unbedingt zum Vorteil aus. Nur in einer gemeinsamen Kraftanstrengung derjenigen, die in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft Verantwortung tragen, sind im Bereich der Gleichstellung nachhaltige Erfolge zu erzielen. Diese Anstrengungen dürfen sich auch nicht nur in Sonntagsreden erschöpfen. Gleichberechtigung muss Tag für Tag in den Familien vorgelebt werden, wenn in dieser Frage ein gesellschaftlicher Wandel erreicht werden soll. Die Bestellung einer ressortübergreifend tätigen Beauftragten für die Gleichstellung von Mann und Frau ist deshalb aus unserer Sicht keineswegs obsolet. Es braucht jemanden, der die Belange der Gleichstellung von Frauen und Männern immer wieder in den Fokus rückt – dass da durchaus noch Potenzial besteht, steht außer Frage –, die Verwirklichung der in der Verfassung des Freistaats Thüringen festgelegten Verpflichtung der Gleichberechtigung der Geschlechter durch entsprechende Maßnahmen fördert und sichert. Ziel dieser Maßnahmen ist es, die Lebenssituation von Frauen vor Ort zu verbessern und strukturell bedingte geschlechterspezifische Benachteiligungen abzubauen. Zusammengefasst lässt sich deswegen sagen: Die Bestellung der Beauftragten für die Gleichstellung von Frau und Mann beim Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie ist eine sinnvolle Maßnahme, um das Grundrecht der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu verwirklichen, so wie es nun mal im Grundgesetz und in unserer Landesverfassung formuliert ist. Die CDU-Fraktion spricht sich daher gegen eine Abschaffung der Thüringer Gleichstellungsbeauftragten aus. Wir lehnen den Gesetzentwurf ab. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Bergner

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gleichstellungsgesetzes – Abschaffung des Amtes der Beauftragten für die Gleichstellung von Frau und Mann beim Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

Vielen Dank, Herr Kollege Worm. Jetzt habe ich noch eine Wortmeldung des Abgeordneten Montag von der FDP-Fraktion.

Diese Rede einzeln zitieren

Robert-Martin Montag FDP

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gleichstellungsgesetzes – Abschaffung des Amtes der Beauftragten für die Gleichstellung von Frau und Mann beim Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

Sehr verehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, für uns Liberale gilt ganz grundsätzlich: Das Unterscheidungsmerkmal Geschlecht soll für Selbstbestimmung und Selbstverwirklichung keine Rolle spielen, denn die kleinste Minderheit, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist stets das Individuum. Liberalismus steht im Gegensatz zu Ideologien für das Individuum und fokussiert stets dessen Respekt für seine Einzigartigkeit. Wir wollen Menschen ermutigen, für ihre Rechte einzutreten, sich aus Unmündigkeit und einengenden oder oktroyierten Rollenbildern zu befreien. Denn auf dem Weg zum persönlichen, zum selbst geschneiderten Glück erweisen sich eben doch traditionelle Geschlechterrollen oft genug als hinderlich. Denn Gleichberechtigung bedeutet, eben die Entscheidungsfreiheit zu haben, seine Rolle in Gesellschaft, in Beruf, in Ehe, Lebenspartnerschaft und Familie selbstverantwortlich zu wählen und zu finden und selbstverantwortlich zu gestalten. Dabei kennt, werte Kollegen von der AfD, auch beispielsweise Familie keine feste Definition von uns, sondern für uns ist das überall dort, wo Menschen Verantwortung füreinander übernehmen. (Beifall FDP) Auch wenn Geschlechterstereotypen durchaus natürlich auch wahre Kerne haben, so können sie aber doch in ihrer Vereinfachung und Überspitzung eben dem Individuum nicht gerecht werden. Werte Frau Herold, dass es eine Diskrepanz zwischen formaler und tatsächlicher Chancengerechtigkeit und Gleichstellung von Frau und Mann gibt, das zeigen Studien, und ich glaube, der Verweis ist recht einfach erbracht. So ist es zum Beispiel problematisch hinsichtlich der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, bei der Frage der Verteilung von Care-Arbeit oder auch bei der Frage häuslicher Gewalt. Gleichberechtigung ist aber für uns nicht nur eine Sache des Gesetzgebers, sondern vor allem eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Für uns bedeutet dieser Appell an eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe vor allen Dingen den Appell an uns selbst, an jeden Einzelnen – Tag für Tag. Die Gleichstellungsbeauftragte hat die Aufgabe, den Grundsatz der Gleichberechtigung innerhalb der Landesregierung zur Geltung zu bringen und in der Öffentlichkeit engagiert noch mal zur Geltung zu bringen. Das ist uns im Anspruch ein Stückchen wenig, denn dahinter steht doch eigentlich der Gedanke, wie wir Diskriminierung tatsächlich wirkungsvoll vermeiden können, wie wir aufklären und wie wir für diejenigen, die Ansprechpartner suchen, die Ansprechpartner brauchen, Hilfe bieten können in Form eines Landesbeauftragten oder einer Landesbeauftragten. Deswegen ist es durchaus berechtigt, auch über eine Reform des Beauftragtenwesens hier nachzudenken. Beispielsweise könnte aus unserer Sicht durchaus, wenn wir die Frage der Diskriminierung und der Chancengerechtigkeit in den Vordergrund stellen, die Frage gestellt werden, ob man nicht den Landesbeauftragten für die Gleichstellung von Mann und Frau, für Menschen mit Behinderungen, LGBTTIQ-Personen eben zusammenfasst und tatsächlich dort ein schlagkräftiges Instrument, einen schlagkräftigen Anwalt schafft, um Menschen, die diskriminiert werden oder sich diskriminiert fühlen, verwaltungsseitig Hilfestellung zu geben. Das ist ein Reformansatz, der ein vorhandenes gesellschaftliches Problem ernst nimmt, und kein Ansatz, der es nur anspricht, um es im Nachhinein politisch zu negieren. Insofern sehen wir Ihren Antrag sehr kritisch und werden ihn daher, weil er keine Reform beinhaltet, ablehnen. Vielen Dank. (Beifall FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Bergner

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gleichstellungsgesetzes – Abschaffung des Amtes der Beauftragten für die Gleichstellung von Frau und Mann beim Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

Vielen Dank, Herr Kollege Montag. Frau Herold, Sie hatten sich noch mal zu Wort gemeldet. Dann haben Sie jetzt das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Corinna Herold AfD

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gleichstellungsgesetzes – Abschaffung des Amtes der Beauftragten für die Gleichstellung von Frau und Mann beim Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

Sehr geehrte Damen und Herren, es wird ja zur späten Abendstunde noch mal richtig unterhaltsam. (Beifall AfD) Meine Herren von den ehemals konservativen Fraktionen, es ist interessant, dass die Herren sprechen. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Baum, FDP: Es heißt ja auch Gleichstellung!) Zum Nächsten: In der CDU-Fraktion gibt es noch ganze zwei Frauen – (Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: So viele sehe ich da drüben aber auch nicht!) das ist eine extreme Verschlechterung im Vergleich zur vorigen Legislatur. (Beifall AfD) Die vorige Legislatur hat den Thüringer Steuerzahler mit dem Posten der Landesfrauenbeauftragten …

Diese Rede einzeln zitieren

Bergner

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gleichstellungsgesetzes – Abschaffung des Amtes der Beauftragten für die Gleichstellung von Frau und Mann beim Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

Meine Damen und Herren, ich bitte doch um etwas Ruhe im Saal. Im Augenblick hat Abgeordnete Herold das Wort. Ich bitte um Ruhe im Saal.

Diese Rede einzeln zitieren

Corinna Herold AfD

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gleichstellungsgesetzes – Abschaffung des Amtes der Beauftragten für die Gleichstellung von Frau und Mann beim Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

Danke, Herr Präsident. Das hat den Thüringer Steuerzahlern 4 Millionen Euro gekostet.

Diese Rede einzeln zitieren

Bergner

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gleichstellungsgesetzes – Abschaffung des Amtes der Beauftragten für die Gleichstellung von Frau und Mann beim Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

Das gilt auch für die Kollegen der Fraktion der gerade Redenden. (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Die hören ihren eigenen Leuten nicht zu!)

Diese Rede einzeln zitieren

Corinna Herold AfD

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gleichstellungsgesetzes – Abschaffung des Amtes der Beauftragten für die Gleichstellung von Frau und Mann beim Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

Und wie aus den Antworten auf meine Kleine Anfrage zu entnehmen war, hat sich die Landesfrauenbeauftragte vorwiegend damit beschäftigt, ihre eigene rechtliche und finanzielle Position zu verbessern und auskömmlich zu gestalten. (Zwischenruf Abg. Lukasch, DIE LINKE: Das ist eine Unterstellung!) Wenn, Herr Worm, Sie darauf hinweisen, dass die Gleichstellung in der Thüringer Verfassung steht, ist es löblich und wunderbar, und damit ist dem Ding auch Genüge getan. (Beifall AfD) Wir brauchen für den Aufstieg von fähigen, gut ausgebildeten, energischen, karrierebewussten Frauen keine Quoten und keine staatlichen Steigbügelhalter. (Beifall AfD) Eine Quote ist eine Beleidigung für jede arbeitsfähige Frau. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Lehmann, SPD: Sie sind eine Beleidigung für jede Frau!) Ach, Frau Lehmann. Wissen Sie, kommen Sie erst mal in meine Jahre, dann sehen Sie das Leben vielleicht auch anders. (Beifall AfD) (Heiterkeit CDU) Was die Familienarbeit angeht – die Familienarbeit wird auch oft herangezogen. Auch die hat mit der Landesfrauenbeauftragten null zu tun. Die Familien sind völlig frei darin, die Familienarbeit so, wie sie anfällt, unter allen anfallenden Beteiligten gerecht und nach Fähigkeit und Maßgabe aufzuteilen. Und wenn Frauen etwas weniger berufstätig sind als Männer, dann ist das auch deren freie Wahl. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sie haben echt überhaupt keine Ahnung!) Ich sage Ihnen, Mutterschaft ist keine geschlechtsspezifische Benachteiligung, das ist ein Privileg. (Beifall AfD) Und wer das nicht so sieht, dessen Kinder können mir wirklich nur leidtun. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Lukasch, DIE LINKE: Sie haben sich doch aufgeregt!) Ja, auch für Alleinerziehende gibt es genügend … (Zwischenruf Abg. Lukasch, DIE LINKE) Ach Gott, Frau Lukasch, entschuldigen Sie. Alleinerziehende bekommen auch genügend Unterstützung. Wir haben Personalvertretungen, wir haben Gewerkschaften, wir haben jede Menge gesellschaftlicher Akteure, an die sich Alleinerziehende wenden können, von der AWO bis zur Caritas. Da gibt es überhaupt keinen Grund, für teuer Geld eine Landesgleichstellungsbeauftragte dahin zu setzen, die einen Haufen Geld kostet. (Beifall AfD) Wenn es irgendetwas gebracht hätte, würde ich nicht hier stehen und dafür werben, diesen Posten schlicht zu streichen. Man könnte das Geld wirklich vor Ort an die Alleinerziehenden zum Beispiel für Betreuungsmöglichkeiten, für konkrete Unterstützung geben. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Lukasch, DIE LINKE: Sie widersprechen sich selbst!) Außerdem besteht die Welt nicht nur aus Alleinerziehenden. Die freuen sich sicherlich darüber, wenn jemand kommt und sagt, weißt du was, geh du mal ins Kino, ich passe heute Abend mal auf deine Kinder auf. Aber das wird ganz bestimmt nicht die Landesgleichstellungsbeauftragte sein. Herzlichen Dank. (Beifall AfD)

Diese Rede einzeln zitieren

Bergner

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gleichstellungsgesetzes – Abschaffung des Amtes der Beauftragten für die Gleichstellung von Frau und Mann beim Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

Vielen Dank, Frau Kollegin Herold. Jetzt hat sich für die Fraktion Die Linke Frau Abgeordnete Stange zu Wort gemeldet.

Diese Rede einzeln zitieren

Karola Stange Die Linke

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gleichstellungsgesetzes – Abschaffung des Amtes der Beauftragten für die Gleichstellung von Frau und Mann beim Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

Werter Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich hatten wir uns vorgenommen, diesen Gesetzentwurf gar nicht so hoch zu hängen.

Diese Rede einzeln zitieren

Bergner

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gleichstellungsgesetzes – Abschaffung des Amtes der Beauftragten für die Gleichstellung von Frau und Mann beim Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

Entschuldigung, Frau Kollegin. Bitte etwas Ruhe im Saal. Das ist wirklich sehr schwierig hier.

Diese Rede einzeln zitieren

Karola Stange Die Linke

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gleichstellungsgesetzes – Abschaffung des Amtes der Beauftragten für die Gleichstellung von Frau und Mann beim Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

Danke schön. Eigentlich hatten wir uns als rot-rot-grüne Koalitionsfraktionen vorgenommen, diesen Gesetzentwurf nicht so hoch zu hängen, ihm nicht so viel Bedeutung zu geben, denn er ist frauenfeindlich und demokratiefeindlich. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Ich sage das ganz bewusst und mit Stolz: Ich gehöre zu den Frauen, die immerhin 51 Prozent der Thüringerinnen ausmachen. Wir haben 51 Prozent weibliche Bürgerinnen, die hier vertreten werden wollen. Das machen wir ganz gut, glaube ich, seit vielen Jahren. Frau Herold, wer im Glashaus sitzt, sollte nicht selbst mit Steinen werfen, wie Sie das gerade auf die CDU gemacht haben. Ich habe noch mal meine mathematischen Kenntnisse bemüht und bei Ihnen sind es, glaube ich, auch nur drei Frauen. So weit her ist es bei Ihnen jetzt auch nicht mit Ihrem Durchsetzungsvermögen, was Sie als AfD-Fraktionsfrauen auf den Weg gebracht haben. Schämen Sie sich! (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich will an der Stelle noch mal ein Stückchen zurückgehen. Wir als Linke-Fraktion waren vor 20 Jahren immer diejenigen, die gefordert haben, dass Thüringen endlich zu einem Gleichstellungsgesetz kommen muss. Thüringen war eins der letzten Bundesländer im Vergleich zu den anderen Ländern, die da hingekommen sind. Heute sage ich mit Recht und Stolz, wir haben ein sehr gutes Gleichstellungsgesetz, wonach auch gute Frauenbeauftragte wirken. Da können Sie die Augen niederschlagen, denn Sie wollen den Menschen, die als Gleichstellungsbeauftragte unterwegs sind in den kreisfreien Städten, in den Landkreisen, einfach ihre gute Arbeit machen, mit den verbalen Äußerungen hier an diesem Pult die Ehre abschneiden. Sie mühen sich seit vielen Jahren darum, dass das Thema „Häusliche Gewalt“ in den Mittelpunkt der Diskussion sowohl in den Kommunen als auch im Landtag rückt. Die Frauen- oder Gleichstellungsbeauftragten mühen sich darum, dass die Frauenhäuser in den Landkreisen und kreisfreien Städten gut finanziert werden – und da haben wir noch viel zu tun. Ich erinnere an der Stelle nur an die Umsetzung der Istanbul-Konvention. Die bemühen sich gemeinsam mit den Abgeordneten in den jeweiligen Gremien darum, dass das Thema auch B4 – Ihr Lieblingsthema – „Gewalt an Männern“ mal wieder in den Mittelpunkt geschoben wird. (Zwischenruf aus dem Hause: A4!) A4 – na ja, an der B4, auf der A4, klar. Sie bemühen sich darum, dass das Thema „Anonyme Geburt“ weiter in den Mittelpunkt, in die Gesellschaft gerückt wird. Sie bemühen sich darum – und das ist ein politisches Signal –, nicht nur bemühen, sondern wir kämpfen darum, dass endlich die §§ 218, 219 und 219a abgeschafft werden, (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) damit Frau so leben kann, wie sie möchte, und nicht unter ein Diktat geschoben wird und ihr Kind vielleicht austragen muss, weil nicht genug Ärztinnen oder Ärzte in den Landkreisen oder in dem Kreis vorhanden sind, die diese Abbrechung noch vornehmen. Da haben wir genug zu tun. (Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Mord!) Wir sagen auch – Frau Herold, an der Stelle will ich das noch mal sagen –, das Privileg der Mutterschaft: Eigentlich haben Sie damit die Frauen diskriminiert, die gar keine Kinder bekommen können. Das ist doch wohl das Allerletzte, was Sie hier von diesem Pult aus geäußert haben. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich sage es noch mal für unsere Fraktion, für RotRot-Grün und ich glaube, die CDU und auch die FDP haben das so geäußert: Dieser Gesetzentwurf ist nur abzulehnen. Ich bin glücklich, dass wir eine engagierte Gleichstellungsbeauftragte bei der Landesregierung haben. Ich bin sehr glücklich darüber und auch froh, dass wir mit der Verabschiedung des Landeshaushalts 2021 noch mehr Personal für die Umsetzung der vielen Themen, die sie zu arbeiten hat, ihr auch zugestanden haben, damit sie weiterhin für Frauen und auch für Männer Gleichstellungsthemen im Lande Thüringen bearbeiten kann. Ich hoffe, dass wir in einer weiteren, neuen Legislatur von solchen widerlichen Gesetzentwürfen verschont bleiben. (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Das wird wohl nichts werden!) Ich sage an der Stelle: Täglich grüßt das Murmeltier! So ähnlich hatten Sie bereits in der letzten Legislatur Anträge zur Abschaffung der Gleichstellungsbeauftragten gestellt. Ich bin froh, dass wir eine gute, breite parlamentarische Mehrheit hier in dem Haus haben, die das nicht so sieht. Danke schön. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Bergner

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gleichstellungsgesetzes – Abschaffung des Amtes der Beauftragten für die Gleichstellung von Frau und Mann beim Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

Vielen Dank, Frau Kollegin Stange. Jetzt sehe ich aus den Reihen der Abgeordneten keine Wortmeldungen – doch, Kollege Montag. Dann hat Herr Montag noch mal das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Robert-Martin Montag FDP

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gleichstellungsgesetzes – Abschaffung des Amtes der Beauftragten für die Gleichstellung von Frau und Mann beim Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

Werte Frau Herold, nur noch mal kurz zu Ihrem erwidernden Wortbeitrag. Ich darf noch mal klarstellen, weil Sie das so lapidar angesprochen haben: Wir sind keine und waren nie eine konservative Partei, sondern wir sind die FDP, wir sind eine liberale Partei. Das mag für manche kein Unterschied sein, das liegt aber an denjenigen, die die Unterschiede nicht kennen. (Beifall FDP) Gesellschaftspolitisch unterscheidet uns dann doch ein bisschen was, vor allen Dingen einiges von Ihnen. Ich habe Ihnen das eben schon gesagt: Das Problem ist, wenn Sie hier vorgehen, Reden halten, die ein hoch gesellschaftliches Problem negieren und damit noch nicht mal selbst in der Lage sind, eine Lösung vorzuschlagen. Denn es gibt genügend Studien, dass wir in diesem Land häusliche Gewalt haben, und da sind nun mal Frauen diejenigen, die benachteiligt sind, die die Opfer sind. Es geht nicht darum, dass Sie die Argumentation hier einfach negieren und sich am Ende hinsetzen und mit dem großen Finger aufeinander zeigen. Sie bringen keine Lösung und das ist ein Problem – leider allzu häufig. Vielen Dank. (Beifall FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Bergner

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gleichstellungsgesetzes – Abschaffung des Amtes der Beauftragten für die Gleichstellung von Frau und Mann beim Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

Danke, Herr Kollege Montag. Jetzt sehe ich aber aus den Reihen der Abgeordneten keine weiteren Wortmeldungen mehr. Dann die Frage: Wird Ausschussüberweisung beantragt? (Zwischenruf Abg. Marx, SPD: Die Ministerin möchte etwas sagen!) Entschuldigung – ja. Dann brauche ich nachher noch die Antwort auf die Frage, aber ich sehe die Wortmeldung der Landesregierung – wunderbar, danke. Frau Ministerin, Sie haben das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Heike Werner

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gleichstellungsgesetzes – Abschaffung des Amtes der Beauftragten für die Gleichstellung von Frau und Mann beim Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich denke, es ist kein Wunder, dass eine Fraktion, deren parlamentarischer Geschäftsführer Stefan Möller in der Reaktion auf das gescheiterte Paritätsgesetz die eigene Partei als „Männerpartei“ bezeichnet, die Gleichstellungsbeauftragte der Thüringer Landesregierung für verzichtbar hält. Dass die Abgeordneten der AfD ohnehin nichts von Geschlechtergerechtigkeit halten, kann man an ihren eigenen Reihen ja auch absehen: 3 weibliche und 19 männliche Abgeordnete. Sie nutzen jetzt Ihre zumindest kleine Macht, um ein Zeichen dafür zu setzen und noch mal ganz deutlich zu machen, dass Ihnen Gleichstellung/Gleichberechtigung eigentlich nichts wert ist und Sie deswegen diesen Gesetzentwurf heute hier eingebracht haben. Es ist deswegen für Sie in zweierlei Hinsicht schwierig, weil Sie sich, denke ich, an der Stelle getroffen fühlen: zum einen, weil natürlich mehr Gleichberechtigung für Frauen und Männer auch dazu führen würde, dass mehr Frauen beispielsweise auch in Ihrer Fraktion wären. Das ist ein ganz konkreter Machtverlust, den Sie nicht haben wollen. (Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Das sind Ih- re Vermutungen, aber keine Fakten!) Auf der anderen Seite wissen wir auch aus Ihren Landtagsprogrammen, aus Ihren Wahlprogrammen, dass es Ihnen darum geht, das traditionelle Familienverständnis, das traditionelle Männerbild weiter fortzuschreiben. Ganz konkret sind Sie auch betroffen und insofern verwundert es nicht, dass dieser Gesetzentwurf heute hier so gestellt wird. Lassen Sie mich zu Ihrem Antrag etwas ganz konkret sagen, und zu den wirklich fadenscheinigen Argumenten, die sich in Ihrem Antrag finden: Ihrer Meinung nach bedarf es keines Fachmenschen mehr, der sich um das Thema „Gleichberechtigung“ kümmert, weil im Grundgesetz – in der Thüringer Verfassung – die Gleichstellung von Frauen und Männern verankert ist, weil dies also ohnehin gesetzlich normiert sei. Dieses Argument hat die gleiche Überzeugungskraft wie die Forderung, man könne den Datenschutzbeauftragten abschaffen, weil ja alle gesetzlich verpflichtet seien, sich an den Datenschutz zu halten. Oder es bräuchte keinen Antisemitismusbeauftragten, weil ja im Grundgesetz Diskriminierung verboten ist. Oder es braucht keinen Kinderschutzbeauftragten, der sei überflüssig, weil sexueller Missbrauch und Kindesmisshandlungen verboten seien. Daran merken Sie selbst, was für eine absurde Argumentation das ist, denke ich. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ihrem Antrag ist auch zu entnehmen, dass Sie keinen geschlechtergerechten Landeshaushalt wollen – ich sage es noch mal –, nicht, weil es Ihnen egal ist, sondern weil Sie einfach Angst haben um Ihre Ressourcen, die eben immer noch mehrheitlich insbesondere Männern zugutekommen. Das kann man an verschiedenen Tatsachen auch noch mal aufzeigen, das wurde zum Teil hier auch schon benannt: Es gibt eine strukturelle Benachteiligung von Frauen, man merkt das am sogenannten Gender-Pay-Gap, also die große Lücke beim Einkommen zwischen Männern und Frauen, die bundesweit bei 20 Prozent liegt. Es werden hier tatsächlich auch nur diejenigen mitgezählt, die in Erwerbsarbeit sind. Das heißt, wenn man genau die unbezahlte Care-/Sorgearbeit mitrechnen würde, wäre dieser lebenslange Einkommensunterschied noch viel eindrücklicher. Wie die Bertelsmann Stiftung mit einer Studie dieses Jahr belegen konnte, verdienen Männer im Laufe ihres Lebens in der Summe 2,6 Millionen Euro, während Frauen auf 1,4 Millionen Euro kommen. Das sind lediglich 57,3 Prozent des männlichen Einkommens. Frau Herold, das können Sie doch nicht nur daran festmachen, dass sich jemand für Familie oder für die Kinderbetreuung entscheidet. Das ist einfach eine strukturelle Ungleichbehandlung, eine strukturelle Benachteiligung und die muss behoben werden. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Dafür gibt es sehr viele Beispiele, ich will Ihnen eines nennen. Das Ehegattensplitting ist so ein Instrument in der Familienförderung, das genau dazu führt, dass derjenige, der das meiste Einkommen hat, dann eben eher der Erwerbsarbeit nachgehen kann, währenddessen Frauen, (Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Beim Split- ting geht es um das Familieneinkommen! Das sind Familieneinkommen und keine Benachteiligung von Frauen!) die mehrheitlich eher in prekärer Arbeit sind, mit niedrigem Einkommen hiervon benachteiligt werden. Deswegen ist, denke ich, eine wichtige Forderung, genau an diesen ganzen familienpolitischen Instrumenten zu arbeiten, um diesen Ungerechtigkeiten, die zu einer strukturellen Benachteiligung führen, auch etwas entgegenzusetzen. Ein anderes Argument oder andere Zahlen, die heute auch schon benannt wurden, aber man kann oder muss es immer wieder sagen: Frauen sind zum weitaus größten Teil auch Opfer häuslicher Gewalt, bis hin zu Morden. Von den 140.000 Menschen, die 2018 Opfer von Partnerschaftsgewalt waren, waren 114.000 Frauen. Das sind über 81 Prozent. Das ist eine strukturelle Benachteiligung, die Sie doch nicht wegreden können. Wir wissen auch, dass Frauen weniger in Führungspositionen vertreten sind. Die Spitzenämter des Landes sind mit 150 Männern und mit 61 Frauen besetzt. Auch der Anteil der Frauen in den Aufsichtsräten der 30 DAX-Unternehmen ist sogar wieder gesunken und liegt nur bei 12,8 Prozent. Die Anzahl der DAX-Unternehmen, die gar keine Frau im Vorstand haben, ist seit September 2010 von sechs auf elf gestiegen. Die Aufzählung könnte man stundenlang fortführen. Ich würde Ihnen an der Stelle noch mal den 4. Atlas zur Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland ans Herz legen. Auf 97 Seiten kann man hier sehr viel noch mal darüber nachlesen, wie sich strukturelle Benachteiligung auswirkt, aber auch, welche Lösungen es gäbe, um hier zu mehr Gleichberechtigung zu kommen. Es zeigt, es ist in dieser Gesellschaft noch sehr viel Arbeit zur Gleichstellung von Frauen und Männern zu verrichten, wenn der verfassungsmäßig garantierte Grundsatz der Gleichstellung zwischen Frauen und Männern erreicht werden soll. Lassen Sie mich deswegen auch noch mal zur Gleichstellungsbeauftragten kommen. Es ist eben deswegen wichtig, eine Gleichstellungsbeauftragte zu haben, die sich in besonderer Weise diesen gleichstellungspolitischen Aufgaben widmet und auch die Maßnahmen, die getroffen oder auch nicht getroffen werden, ganz kritisch prüft. Zu den derzeitigen Arbeitsschwerpunkten der neuen Gleichstellungsbeauftragten zählen insbesondere die Verbesserung des Schutzes vor häuslicher Gewalt sowohl der Frauen als auch der Männer – Frau Stange hat das schon angesprochen – und die Weiterentwicklung von Gleichstellung. In Arbeit ist zum Beispiel derzeit die Rahmenkonzeption Hochrisikomanagement, mit der schwerste Straftaten bei häuslicher Gewalt wie schwere Körperverletzung oder Mord verhindert werden sollen. Desgleichen gilt es, mit den Krankenkassen einen Vertrag zur Finanzierung der anonymen Spurensicherung abzuschließen. Wir wollen ein Ampelsystem für die Frauenhäuser, mit dem sie erkennen können, in welchem Haus ein Platz frei ist, wenn das in ihrer Region belegt ist. Die Vereinbarung mit dem Bund zum Investitionsprogramm für Frauenhäuser ist unterschrieben und deren Umsetzung soll im kommenden Jahr deutlich an Fahrt aufnehmen. Diese Arbeit und viele andere Arbeitsbestandteile erledigen sich nicht von allein, nur weil in einem Gesetz steht, dass Männer und Frauen gleichberechtigt sind, sondern es braucht dafür eine engagierte, eine informierte und eine vernetzte und vernetzende Gleichstellungsbeauftragte. Dass Sie auf diesem Auge blind sind, das ist sicherlich nachvollziehbar. Wie gesagt, es geht um Ihre eigenen Machtstrukturen, um Ihre eigenen Ressourcen, die Sie sicherstellen wollen. Aber ich will zumindest etwas zu der Kritik sagen, dass die Gleichstellungsbeauftragte selber auf bestimmtem Auge blind gewesen wäre und ein Beispiel nennen. In der letzten Legislatur hat sich beispielsweise die Gleichstellungsbeauftragte um das Thema „Genitalverstümmelung“ sehr intensiv gekümmert. Es sind sowohl entsprechende Materialien entstanden, die den Frauen hier zur Verfügung gestellt wurden. Die Gleichstellungsbeauftragte hat sich mit den Ärztinnen und Ärzten im Bereich der Gynäkologie zusammengesetzt, es sind extra Schulungsprogramme entstanden, um für das Thema „Genitalverstümmelung“ zu sensibilisieren – insofern vielleicht ein Beispiel, um zu zeigen, dass der Tunnelblick nicht bei der Gleichstellungsbeauftragten liegt, sondern bei Ihnen. Das hätten Sie sehr gut auch wahrnehmen können, weil ich im Ausschuss dazu berichtet habe. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Zusammenfassend kann man, glaube ich, nur feststellen, dass Ihr Gesetzentwurf sehr oberflächlich das Ansinnen kaschiert, alte Machtstrukturen zu restaurieren, Gleichstellung zurückzudrängen und den Frauen den Platz zuweisen zu wollen, der ihnen nach Meinung einer Männerpartei gebührt, nämlich zu ihrem Hause, hinter den Herd und ins Kinderzimmer oder um – um es mit den Worten von Herrn Höcke zu sagen – die natürliche Geschlechterordnung zu erhalten. Ich bin mir sicher – und das hat man heute hier, denke ich, sehr eindrücklich heraushören können –, dass dieser Gesetzentwurf in dem Hohen Hause keine Zustimmung finden wird und auch nicht bei der Mehrheit der Wählerinnen und Wähler. Thüringerinnen arbeiten seit Jahrzehnten selbstbewusst darauf hin, den angemessenen Platz in Arbeitswelt, Politik und Gesellschaft einzunehmen. Genauso sind es die Thüringer Männer, die sich zunehmend dafür einsetzen und daran arbeiten, dass sie auch einen guten Platz in der Care- und Familienarbeit einnehmen können und eben nicht durch Zuschreibung, wie es aus Ihrer Partei immer wieder kommt, diese Stereotype, die Sie vor sich herdrängen, dass es eben Männern verwehrt wird, tatsächlich Familien- und Sorgearbeit auch übernehmen zu können. Und das ist gut so. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Bergner

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gleichstellungsgesetzes – Abschaffung des Amtes der Beauftragten für die Gleichstellung von Frau und Mann beim Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

Vielen Dank, Frau Ministerin. Ich sehe wirklich keine weiteren Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten. Damit noch mal die Frage: Wird Ausschussüberweisung beantragt? (Zuruf Abg. Möller, AfD: Ja!) Und zwar? (Zuruf Abg. Möller, AfD: Gleichstellung!) Es ist Überweisung an Gleichstellungsausschuss beantragt, (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Den gibt es gar nicht mehr!) den wir nicht mehr haben. (Zwischenruf Abg. Dr. Hartung, SPD: Trotz- dem!) Deswegen noch einmal die Frage in die Richtung der antragstellenden Fraktion. (Zuruf Abg. Möller, AfD: Soziales!) Dann lassen wir jetzt abstimmen – bitte Ruhe noch mal – über die Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung. Wer dieser Überweisung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der AfD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? Das sind die Stimmen aller anderen Fraktionen. Damit ist die Überweisung abgelehnt und die erste Lesung für heute beendet. Meine Damen und Herren, einen Augenblick noch: Ich möchte die Mitglieder des Ältestenrats daran erinnern, dass jetzt im Anschluss der Ältestenrat stattfindet und auch die Mitglieder des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung, dass sie auch noch eine Sitzung haben. Ich möchte auch die Gelegenheit nutzen, mich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landtagsverwaltung zu bedanken, dass sie in gewohnter Form (Beifall im Hause) diesen Raum hier so hergerichtet und unsere Sitzungen begleitet haben. Dann wünsche ich Ihnen noch eine gute Heimfahrt und schließe die Sitzung. Danke schön.

Diese Rede einzeln zitieren