Prof. Dr.-Ing. Kaufmann
Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes
Dann stimmen wir über diesen Vorschlag zur Änderung der Tagesordnung ab. Der Vorschlag lautet, jetzt die Tagesordnungspunkte 18 a und b sowie den Tagesordnungspunkt 77 als Nächstes zu behandeln. Wer ist dafür, die Tagesordnung in dieser Weise zu verändern, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? 2 Gegenstimmen aus der Fraktion der AfD.
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Die AfD zer-
reißt es!) Enthaltungen? Enthaltungen sehe ich nicht. Gut. Damit ist diese Änderung der Tagesordnung so angenommen. Ich rufe dann entsprechend der Änderung der Tagesordnung jetzt auf den Tagesordnungspunkt 18 in seinen Teilen - Drucksache 7/2194 - Drucksache 7/2195 Zur Abstimmung über die Anträge gestatten Sie mir bitte folgenden Hinweis: Zur Annahme des jeweiligen Antrags reicht gemäß § 62 Abs. 1 Satz 1 des Thüringer Landeswahlgesetzes die einfache Mehrheit. Sollte ein Antrag abgelehnt werden, gilt dieser gemäß § 62 Abs. 1 Satz 2 des Thüringer Landeswahlgesetzes als an den Wahlprüfungsausschuss zurückverwiesen. Frau Abgeordnete Marx erhält das Wort zur Berichterstattung aus dem Wahlprüfungsausschuss zu beiden Anträgen.
