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Laura Wahl

GRÜNE 05.02.2021 Sitzungen 7/36

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gleichstellungsgesetzes – Abschaffung des Amtes der Beauftragten für die Gleichstellung von Frau und Mann beim Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Zuschauer/-innen am Livestream, Krisen wirken sich nie gleichermaßen auf alle Menschen aus. Es macht einen enormen Unterschied, ob man zurzeit ein gesichertes Einkommen hat oder ob es einem nachts Kopfzerbrechen bereitet, wo man die nächste Winterjacke für das Kind herbekommt. Aber die Grenze verläuft nicht nur zwischen arm und wohlhabend. Diese Pandemie hat auch eine geschlechtsspezifische Komponente, und diese zeigt sich gerade mehr als deutlich. Die Hans-Böckler-Stiftung hat bereits nach dem ersten Lockdown gezeigt, dass Frauen signifikant häufiger ihre Arbeitszeit reduziert haben als Männer, um sich um die Kinder zu kümmern. Das mag finanziell bei einem Monat noch keine großen Auswirkungen haben, nun aber zieht sich das Ganze schon über viele Monate. Das schmälert insbesondere von Frauen nicht nur die beruflichen Aufstiegschancen – und daran sieht man eben, dass es kein individuelles Problem ist –, sondern es kommen auch ganz basale Fragen dazu, nämlich wer in der Gesellschaft für die Erziehung von Kindern verantwortlich gemacht wird und wer eben nicht. Die Soziologin Jutta Allmendinger sprach davon, dass uns der Lockdown in der Frage der Gleichstellung von Frauen und Männern 30 Jahre zurückwerfen würde. Vielleicht stimmt diese These, vielleicht auch nicht. Aber Fakt ist, dass Krisen ein Katalysator sind, um Ungleichheiten zu verstärken. Den sowieso schon sehr langsamen Prozess der Angleichung von Betreuungszeiten könnte es wieder zurückwerfen. Schon in den intakten Familien, die prinzipiell mehr oder weniger gut miteinander umgehen, ist es hart, aber krass wird es dort, wo Gewalt hinzukommt. Die Zahlen zu von häuslicher Gewalt betroffenen Frauen sind das eine; in der letzten Zeit war ich immer wieder bei Gelegenheiten, wo Betroffene von häuslicher Gewalt die gegen sie verübte Ungerechtigkeit sichtbar machen konnten. Hierzu kommen immer eine ganze Menge Frauen, die ihre erschütternden Geschichten erzählen und wo einem ganz klar wird zum Thema „Häusliche Gewalt“, es sind keine Einzelfälle. Gewalt gegen Frauen ist ein strukturelles Problem. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine sehr verehrten Damen und Herren, all diese Punkte zeigen: In eine Welt, in der das Frausein kein Sicherheitsfaktor mehr ist, kein Grund weniger zu verdienen oder sich mit anzüglichen Kommentaren rumschlagen zu müssen, ist es ein mehr als weiter Weg, Frau Herold. Für eine Gleichstellungsbeauftragte gibt es also noch mehr als genug zu tun. In dieser Situation, wo so vieles im Argen liegt, da genau kommt die AfD auf die Idee, die Gleichstellungsbeauftragte abschaffen zu wollen. Deutlicher könnten Sie Ihre Frauenverachtung und Ihren Gleichstellungshass wirklich nicht ausdrücken. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Die Begründung der Fraktion ist, dass die Gleichstellung der Geschlechter ja in der Verfassung schon festgeschrieben sei. Ja. Im Gesetz steht auch, dass Gewalt verboten ist. Haben wir deshalb eine gewaltfreie Gesellschaft? Nein. Nicht nur ist klar, dass Gesetze mit Leben erfüllt werden müssen, sondern gerade im Kontext der Gleichstellung muss beachtet werden, dass patriarchale und sexistische Unterdrückungsmuster seit Jahrhunderten tief in unserer Gesellschaft verankert sind. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Da reicht eben kein Satz in der Verfassung, sondern da braucht es auch Maßnahmen, Schutzräume für von Gewalt betroffene Frauen, Förderungsmaßnahmen im beruflichen Kontext. Und um genau auch solche Dinge in der Praxis umzusetzen, ist eine Gleichstellungsbeauftragte notwendig. Noch absurder wird die Begründung der AfD zum zweiten Teil ihres Gesetzentwurfs, mit dem sie Gender Budgeting aus dem Gleichstellungsgesetz rausstreichen möchte. „Gender Budgeting“ bedeutet, dass bei der Aufstellung des Landeshaushalts darauf geachtet wird, dass staatliche Gelder geschlechtergerecht verteilt werden. Die AfD schreibt nun in ihrer Begründung – ich zitiere –: „Es ist Aufgabe des Landes, die Haushaltsmittel zum Wohle aller im Freistaat lebenden Bürger einzusetzen.“ Dieser Satz hat zwei spannende Punkte in sich. Erstens: Wenn ich davon ausgehe, dass die AfD mit „Bürger“ alle Bürger/-innen, also auch die Frauen, meint, dann wäre der Satz sogar richtig. Denn ja: Gelder sollen allen zugutekommen, unabhängig vom Geschlecht. Das ist nicht automatisch der Standard. Man kann sich zum Beispiel in der Finanzkrise 2008 – hier sind wir wieder bei Krisen, die nicht gleichermaßen wirken – fragen, warum die Bundesregierung Opel mit Millionenbeiträgen gerettet hat, bei Arcandor, einem Einzelhandelsunternehmen, in dem zu einem Großteil Frauen beschäftigt waren, diese Notwendigkeit nicht sah. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es gibt einen ganz einfachen Grund dafür, der auch wissenschaftlich belegt ist. Männer werden immer noch als die Ernährer der Familie gesehen, deren Einkommensausfall fatal wäre. Bei Frauen fällt stattdessen ja nur ein Zusatzeinkommen weg. Solche unsichtbaren Geschlechterstereotype entfalten hier eben eine ganz reale Konsequenz. Das zeigt, warum Gender Budgeting – so schwierig es in der Praxis umzusetzen sein mag – seine absolute Berechtigung hat. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine Damen und Herren, angesichts der antifeministischen Grundhaltung der AfD gehe ich, ehrlich gesagt, davon aus, dass die AfD den Satz genauso meinte, wie sie ihn geschrieben hat, nämlich, dass die Haushaltsmittel des Landes allen – in Klammern – männlichen Bürgern zugutekommen sollten, (Zwischenruf Abg. Cotta, AfD: So ein Käse!) denn eine Frau am Herd braucht keine zusätzliche Unterstützung vom Staat. Wir alle wissen, dass das der Platz ist, den die AfD in ihrem rückwärtsgewandten Weltbild für Frauen vorgesehen hat. Wir lehnen den Gesetzentwurf daher ab. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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