Thomas Hartung
Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag über den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR)
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, die Novellierung des MDR-Staatsvertrags war nicht nur zwingend erforderlich, sie ist seit Jahren überfällig. Die Staatsvertragsbestimmungen und Zusammensetzung sind weder zeitgemäß, noch können wir damit weiter vernünftig umgehen. Ich möchte das mal an drei zentralen Punkten deutlich machen. Das eine ist die Zusammensetzung des Rundfunkrats, der spätestens nach dem ZDF-Urteil so nicht mehr möglich ist. Das Zweite ist die Frage nach der technologischen Zukunftsoffenheit des Vertragswerks und insgesamt ist es natürlich auch die Frage – es ist eben angesprochen worden – der regionalen Ressourcenverteilung. Zum ersten Punkt: Es ist jetzt fast sieben Jahre her, dass das ZDF-Urteil bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten eine Neuausrichtung, ein Mehr an Staatsferne erzwingt. Das hat nun dazu geführt, dass wir mehr Rundfunkräte haben,
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Das hätten wir auch schon anders haben können!) weil es natürlich schwierig ist, den Staatskanzleien der drei Länder was wegzunehmen, Madeleine, das weißt du so gut wie ich, du warst bei den Verhandlungen auch dabei, und wie schnell wir da abgetropft sind. Wir haben stattdessen den Weg genommen, durch mehr Rundfunkräte eine größere Staatsferne herzustellen. Es sind verschiedene Interessengruppen aufgenommen worden, die vorher nicht vertreten waren, das ist ein Erfolg, das ist ein Fortschritt. Da muss man halt das Süße mit dem Sauren nehmen. Für uns als Sozialdemokraten ist der wesentliche Fortschritt die bessere Parität zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Ich halte es für ausgesprochen wichtig, dass hier endlich mal eine Vergleichbarkeit geschaffen wird. Das war lange überfällig und insofern ist das ein wesentlicher Erfolg, auch wenn das Nichtaufnehmen der Partizipation fester freier Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein Wermutstropfen ist, aber insgesamt ist das ein Fortschritt zu dem, was wir vorher hatten. Es ist ein erster Schritt und ich hoffe, die nächste Novellierung in diesem Bereich wird nicht wieder 30 Jahre auf sich warten lassen.
(Beifall SPD)
Ein zweiter wichtiger Punkt sind die – auch das ist angesprochen worden – technischen Voraussetzungen. Hier möchte ich vor allem die Digitalisierung und die Trimedialität herausgreifen, die der MDR ja selber als wesentliche Arbeitsaufgaben erkannt hat. Hier wird das neue Regelwerk entsprechende Voraussetzungen schaffen, sodass wir hier einen Haken an die To-do-Liste machen können. Auch hier ist es lange überfällig, wir haben es gemacht. Auch hier bin ich sehr zufrieden mit der derzeitigen Regelung. Jetzt kommen wir zum eigentlichen Knackpunkt. Das muss man sagen, das, was am längsten bei den Verhandlungen gedauert hat, was immer wieder kurz vor dem Scheitern war, das ist die Ressourcenverteilung. Da muss man sich doch mal die Geschichte angucken. 1991 ist mit Gründung des MDR eine Ressourcenverteilung festgelegt worden. Ich habe nicht nachgucken müssen, wer in diesen drei Ländern damals Regierungsverantwortung getragen hat, und zwar ausschließlich. Robert-Martin Montag schaut mich gerade an: Ihr wart im Unterschied zu uns auch dabei.
(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Das waren
noch Zeiten!) Insofern müssen wir sagen: Damals kam es zu einem Versäumnis bei dieser Verteilung 70 Prozent für Sachsen, 20 Prozent für Sachsen-Anhalt, 10 Prozent für Thüringen. Das kriegen wir nach 30 Jahren so schnell nicht wieder hin. Das können wir nicht ausgleichen, indem wir jetzt nach 30 Jahren einen Relaunch machen und sagen, so jetzt gerechtere Verteilung. Das ist sehr, sehr langsam und wird noch lange dauern, bis wir tatsächlich dazu kommen, dass wir einen Anteil an diesen Beitragsgeldern bekommen, den wir als angemessen erachten können. Nichtsdestotrotz ist ein erster Schritt getan. Zwar ist die in § 2 getroffene Feststellung im Rahmen des Möglichen relativ geduldig und relativ dehnbar. Aber ich habe schon einen Punkt aufgemacht und gesagt, ihr sollt nicht 30 Jahre mit der nächsten Novellierung warten. Jörg Kellner: Kündigung ist, glaube ich, keine wirkliche Option. Denn was wollen wir tun? Ist es realistisch, dass wir eine Thüringer Rundfunkanstalt gründen? Schwierig. Will uns ein anderer haben? Ich habe keinen gehört, der gesagt hat, wir wollen, wir wollen, wir wollen. Also, es bleibt dabei, wir müssen miteinander reden, wir müssen miteinander verhandeln. Und Jörg, du weißt, welches Parteibuch die größten Bremser bei dieser Sache getragen haben. Das waren keine Sozialdemokraten. Deswegen, lieber Jörg, ich nehme das zur Kenntnis, was du gesagt hast. Gemeinsam werden wir möglicherweise eine zügige Verbesserung der Strukturen hinbekommen. Insofern: Ich freue mich auf die Diskussion im Ausschuss. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
