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Corinna Herold

AfD 05.02.2021 Sitzungen 7/36

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gleichstellungsgesetzes – Abschaffung des Amtes der Beauftragten für die Gleichstellung von Frau und Mann beim Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

Vielen Dank, Herr Präsident. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuschauer im Netz, verehrte Pressevertreter! Mit unserem hier vorgelegten Gesetzentwurf möchten wir als AfD-Fraktion anregen, uns hier in Thüringen – und wenn möglich, natürlich auch darüber hinaus auf ganz Deutschland ausstrahlend – mit einem zeitgeistigen Anachronismus zu beschäftigen. Es geht um das Amt der Landesgleichstellungsbeauftragten. Ich werde Ihnen gern erläutern, warum ich dieses Amt für einen Anachronismus halte. Wenn wir die historische Entwicklung der rechtlichen und sächlichen Gleichberechtigung von Männern und Frauen in Deutschland betrachten, so sind wir sehr weit vorangekommen. Ausgehend von einem christlichen Menschenbild, das in den letzten 1.500 Jahren im Abendland – also dem, was wir heute „Europa“ nennen – weitestgehend prägend war für die Entwicklung der gegenwärtigen Gesellschaftsformen, haben wir bei der Gleichberechtigung der Geschlechter sehr viel erreicht. (Beifall AfD) Das 20. Jahrhundert mit seinen schweren gesellschaftlichen Verwerfungen wirkte dabei als Motor und Triebkraft, auch gerade dann, wenn es um die Beseitigung oder Milderung der teilweise schrecklichen Folgen dieser Verwerfungen für Frauen und Familien in Gesetzgebung und gelebter Praxis ging. Schauen wir uns doch einmal näher an, welche Erfolge die Frauenbewegung, aber natürlich auch die Gesamtgesellschaft dabei erzielte. Unmittelbar nach Ende des Ersten Weltkriegs ab 1919 bekamen die Frauen in Deutschland das aktive und passive Wahlrecht zugesprochen. (Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Sie bekamen es nicht, sie haben es sich erkämpft!) An der ersten Wahl beteiligten sich auch 82 Prozent aller in Deutschland wahlberechtigten Frauen – das ist besser als heute. (Beifall AfD) Nach dem Zweiten Weltkrieg entwickelten sich die gesellschaftlichen Rechte und Pflichten für die Frauen in beiden Teilen Deutschlands in unterschiedlicher Geschwindigkeit. Im sozialistischen Teil war das Staatsziel eine möglichst hohe Erwerbsquote, sodass von vornherein Männer und Frauen – zumindest im wirtschaftlichen oder im Berufsleben und auch in allen anderen Belangen des täglichen Lebens – gleichberechtigt waren. Die Unterschiede fanden sich im Kleingedruckten, aber das ist eine andere Baustelle. Im Laufe der nächsten Jahrzehnte kam es dann erfreulicherweise auch im Westen Deutschlands zur rechtlichen Gleichstellung verheirateter Frauen in der Frage von Arbeitsverträgen, eigener Kontoführung und der vollen Verfügungsgewalt über den eigenen Besitz. Das Scheidungsrecht wurde reformiert, das Schuldprinzip aufgegeben. Nach Beendigung einer Ehe entstanden für den wirtschaftlich schwächeren Teil auch dann Unterhaltsansprüche, wenn er oder sie die Ehe zugunsten einer Anschlussbeziehung verlassen hatte. Die oft und gern beschworene Gehaltslücke zwischen den Geschlechtern entpuppt sich bei näherem Hinsehen sehr oft als Folge der Berufswahl, der vereinbarten Stundenzahl, mangelnder Nachfrage nach Arbeitskräften in der entsprechenden Branche oder schlicht und einfach fehlenden Verhandlungsgeschicks. Die Gleichberechtigung der Frauen in allen Lebensbereichen ist so weit fortgeschritten, dass einzelnen Akteuren die Themen ausgehen. In den letzten Jahren wurde damit begonnen, teilweise verfassungswidrige Forderungen aufzustellen. Ihren Ausdruck finden diese Grundgesetzverletzungen unter anderem im gesamten Bereich des ewigen Quotenwesens oder – wie jetzt in München – bei der Forderung nach geschlechtergerechter Ampelführung. Im häuslichen und privaten Bereich nähert sich der verteilte Arbeitsaufwand bei unbezahlter Arbeit bei Männern und Frauen vor allem in Deutschland zusehends dem Gleichstand. Geringfügige Unterschiede lassen sich durchaus mit dem Studiendesign oder mit der weltanschaulichen Sichtweise der Sozialwissenschaftler erklären, die diese Studien durchführen. Solche und ähnliche Betrachtungen könnten wir hier noch lange anstellen. Das soll für das Erste zum Einstieg ins Thema genügen. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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