Dr. Heesen
Fragestunde
Sehr geehrter Herr Walk, Ihre Anfrage beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1 möchte ich voranstellen, dass sich der Erfolg oder die Intensität der Extremismusprävention aus unserer Sicht nicht an der Anzahl der aufgelegten Landesprogramme messen sollte. Wir verstehen Extremismusprävention als die Gesamtheit aller staatlichen und gesellschaftlichen Bemühungen, die den politischen und religiösen Extremismus verhüten, mindern und ihm entgegenwirken und seine Folgen gering halten. Dazu gehört aus unserer Sicht die Gesamtheit aller Bildungsangebote. Das sind die schulische Bildung, die Aus- und Weiterbildung, die Fortbildung in staatlicher Verantwortung und in der Verantwortung freier Träger. Wenn konkret nach Programmen gefragt wird, steht das Thüringer Landesprogramm für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit im Zentrum, das sich gegen alle Gefährdungen der demokratischen Kultur richtet, insofern die von Ihnen genannten Fälle von Extremismus umfasst. Im Rahmen dieses Landesprogramms werden unter anderem die Maßnahmen aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ und dem Bundesprogramm „Zusammenhalt durch Teilhabe“ kofinanziert. Als weitere Bausteine der Extremismusprävention im Verantwortungsbereich der Landesregierung möchte ich beispielhaft die Aufklärungs- und Bildungsangebote der Landeszentrale für politische Bildung, die Stabsstelle Polizeiliche Extremismusprävention, die Arbeitsgruppe im Landespräventionsrat, die sich mit dem Thema „Gewalt und Radikalisierung“ befasst, eine Kooperationsvereinbarung zwischen dem Landespräventionsrat und der Thüringer Landesmedienanstalt im Bereich „Medienbildung und Jugendmedienschutz“ sowie die Deradikalisierungsprojekte im Bereich des Strafvollzugs, der Bewährungshilfe und des Jugendarrests nennen. Zu Frage 2: Wir planen und setzen die in Frage 1 genannten Programme fort. Darüber hinaus werden im Jahr 2021 eine unabhängige Antidiskriminierungsberatungs- und fachstelle und eine Bera‑ tungsstelle gegen Hate Speech eingerichtet. Der Landeshaushalt sieht für beide Stellen Mittel in Höhe von insgesamt 300.000 Euro vor. Zu Frage 3: Die Radikalisierungsforschung geht davon aus, dass Radikalisierungsprozesse nicht ihre Ursache im Internet haben, sondern dass das Internet als Katalysator und Beschleuniger von Radikalisierungsprozessen wirkt. Wenn sich nun infolge der Corona-Maßnahmen die sozialen Kontakte stärker ins Netz verlagern, dann ist zu erwarten, dass auch der Einfluss des Internets auf die Radikalisierung steigt. Eine mögliche Radikalisierung kann nach unserer Einschätzung durch eine häufige Koinzidenz von Corona-Leugnern und Rechtspopulismus verstärkt werden. Das Internet und Social Media bergen aus Sicht der Landesregierung insbesondere die Gefahr, dass absichtlich falsche oder irreführende Angaben und Verschwörungstheorien verbreitet werden. Insgesamt ist auch zu beobachten, dass eine Verrohung der Sprache in den sozialen Medien und auf Internetplattformen stattfindet, sodass aus unserer Sicht auch mit zunehmend radikaler Sprache die Gefahr steigt, dass aus Worten Taten werden. Zu Frage 4: Die Vernetzung in der Extremismusprävention soll landesweit und ressortübergreifend vorangetrieben werden. Es ist wichtig, dass wir die Inhalte der zahlreichen Bildungs- und Beratungsangebote flächendeckend gewährleisten und dass Extremismusprävention über die Gremien- und Bildungsebene hinaus auch im praktischen Berufsund Verwaltungsalltag gelebt wird. Nicht nur, aber insbesondere die letzten fünf bis zehn Jahre der Extremismusprävention und der Extremismusbekämpfung zeigen uns, dass es sich hierbei nicht um eine Aufgabe handelt, von der wir annehmen können, sie irgendwann einmal zum Abschluss zu bringen, sondern dass wir es hier mit einer Daueraufgabe aller Demokratinnen und Demokraten zu tun haben.
