Martin Henkel
Fragestunde
Pandemieprävention und Beschäftigtenschutz durch Homeoffice im Thüringer Finanzministerium Als wesentlicher Bestandteil der Gesundheitsvorsorge beim Schutz vor dem Coronavirus werden aktuell flexible Homeoffice-Regelungen angesehen. Diese erfordern ein einheitliches Vorgehen im Bereich der Pandemieprävention sowie des Beschäftigtenschutzes durch Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Hauserlasse etc. einerseits und anderseits durch die nötige technische Ausstattung. Dem für E-Government zuständigen Thüringer Finanzministerium kommt dabei eine Vorreiterrolle zu. Ich frage die Landesregierung: 1. Welcher Anteil, absolut und relativ, der Mitarbeiter des Finanzministeriums ist aktuell technisch in der Lage, seinen Dienst im Homeoffice zu verrichten und in welchem Maße wird davon tatsächlich Gebrauch gemacht? 2. Welche anderen Vorkehrungen zum Schutz der Mitarbeiter, wie zum Beispiel Schicht- und Wechselbetrieb, sind im Thüringer Finanzministerium getroffen worden und werden diese umgesetzt? 3. Welche konkreten Maßnahmen, wie zum Beispiel die Beschaffung notwendiger IT-Ausstattung, spezielle Softwareanforderungen und Sicherstellung des Datenverkehrs, hat das Finanzministerium seit dem Frühjahr unternommen, um für die Mitarbeiter die technischen Voraussetzungen für die Arbeit im Homeoffice zu schaffen? 4. Wie viele Infektionen mit dem Coronavirus, absolut und relativ, bzw. davon belegte Arbeitsplatzinfektionen, sind aktuell und kumuliert seit Beginn der Pandemie im Thüringer Finanzministerium zu verzeichnen?
