Torben Braga
Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes
Es gibt ausgesprochen wichtige Erkenntnisse – keine jedoch, die ich Ihnen mitteilen müsste. Danke schön.
