Christian Tischner
Fragestunde
Vielen Dank. Möglicher Datenschutzverstoß des Thüringer Bildungsministers? Medienberichten zufolge habe der Thüringer Bildungsminister am 26. Januar 2021 gegen geltende Datenschutzbestimmungen verstoßen, indem er mit Schülern über den Social-Media-Kanal „Instagram“ an einer Diskussions- und Fragerunde teilnahm. Auf ein entsprechendes Fehlverhalten sei der Minister im Vorfeld vom Thüringer Beauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hingewiesen worden. Gleichwohl habe diese Fragerunde stattgefunden. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie begründet die Landesregierung die Teilnahme an besagter Veranstaltung, obwohl im Vorfeld auf datenschutzrechtliche Bedenken hingewiesen wurde? 2. Welche dienstlichen Social-Media-Accounts – beispielsweise Facebook, Instagram, Twitter – unterhalten die Ministerien bzw. deren leitende Repräsentanten? 3. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zur datenschutzrechtlichen Problematik bezüglich des am 26. Januar 2021 durchgeführten InstagramLivestreams einschließlich entsprechend gebotener Hinweise an die Landesschülervertretung? 4. Dürfen Lehrerinnen und Lehrer über private und dienstliche Social-Media-Accounts mit Schülerinnen und Schülern bzw. deren gewählten Vertretern kommunizieren?
