Astrid Rothe-Beinlich
b) Betreuende Eltern während der Corona-Pandemie nicht weiter belasten – Beiträge bei pandemiebedingter Nichtinanspruchnahme von Betreuung in Kindergärten und Horten aussetzen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Erzieherinnen und Erzieher, liebe Lehrerinnen und Lehrer, liebe Eltern, liebe Familien und natürlich liebe Kinder! In der Tat ist es so, dass die Schließung von Kindergärten und Schulen die Familien, die Kinder am meisten getroffen hat. Wir wissen es alle, Kinder brauchen Kinder. Es sind die fehlenden Kontakte, die fehlenden Bildungsangebote, die fehlende Förderung, die fehlenden Bezugspersonen und dazu kommen noch wenig kindgerechte Pandemieregeln. Gleichzeitig müssen die Eltern weiterhin für Kindergarten und Hort bezahlen, obwohl diese nur mit einer Notbetreuung geöffnet waren. Der vorliegende Gesetzentwurf gibt demzufolge den Eltern das ganz klare Signal, dass sie eben nicht für Kindergarten und Hort bezahlen müssen, wenn sie keine Notbetreuung in Anspruch nehmen können oder wollen. Daher sollen die Beiträge auch bis zur Wiederöffnung der Einrichtungen erstattet werden. Das ist nur gerecht, es schafft in schwierigen Zeiten zumindest eine kleine finanzielle Entlastung für die betroffenen Familien. Es ist aber auch nicht so, als ob es so eine Regelung nicht schon mal gegeben hätte. Wir haben das auch im letzten Frühjahr schon einmal so praktiziert. Neu gegenüber der Regelung zum Sommer 2020 ist aber die Fünf-Tages-Regelung – Torsten Wolf hat schon darauf hingewiesen. Damit berücksichtigen wir nämlich auch Familien, die eine kurzzeitige Notbetreuung in Anspruch nehmen mussten, und wir schließen sie von der Erstattung nicht völlig aus.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Es gibt ja schließlich Eltern, die sagen: Natürlich bemühe ich mich, meine Kinder möglichst zu Hause zu behalten, aber an einem Tag in der Woche oder an zwei Tagen geht es eben wirklich nicht. – Deshalb diese Fünf-Tage-Regelung. Wir meinen, auch das ist nur gerecht und eine Anerkennung von Lebensrealitäten. Welche genauen Kosten damit auf den Freistaat zukommen, bleibt abzuwarten, weil es natürlich auch ein Stück weit immer auf die Quote der Inanspruchnahme ankommt. Ich glaube, in der letzten Woche – wenn ich es richtig im Kopf habe, Minister Holter – waren es im Schnitt thüringenweit 41 Prozent, die die Notbetreuung in Anspruch genommen haben. Wichtig war uns auch, dass die Horte selbstverständlich mitgedacht werden und damit auch alle Schulen, auch Schulen in freier Trägerschaft. Auch diese können damit den Eltern zu viel bezahlte Elternbeiträge für den Ganztag zurückerstatten. Die CDU hat dazu einen Antrag vorgelegt, der quasi – ich sage es mal so – offene Türen einrennt, weil der Gesetzentwurf ja gleichzeitig vorliegt. Die CDU wird sich hier hoffentlich anschließen und wir sollten über die Details der Erstattung im Ausschuss sprechen, auch mit den kommunalen Spitzenverbänden. Was uns wichtig ist, ist, noch mal darauf hinzuweisen, dass Eltern, dass Familien tatsächlich gerade einen unschätzbaren Beitrag zur Bewältigung der Pandemie leisten. Unser Respekt gilt allen – wir wissen es, wie es ist –, die versuchen, die Betreuung, mitunter auch noch Homeoffice und vieles mehr gleichzeitig auf die Reihe zu bekommen. Es ist nämlich ein Trugschluss zu glauben, nur weil Eltern im Homeoffice sind, könnten sie sich mal eben nebenbei auch noch um kleine und große Kinder gleichermaßen kümmern. Das funktioniert so nicht, das sollte auch jedem bewusst sein.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ich will auch sagen, dass gerade die Förderung ganz entscheidend ist. Ich bin deshalb sehr froh, dass wir die Kinder, die besondere Förderung brauchen, weil sie eben besondere Unterstützungsbedarfe haben, jetzt auch in die Regeln für die Notbetreuung wieder mit aufgenommen haben. Ich sage auch: Ich bin es leid, über Listen zu diskutieren, und deshalb froh, dass wir sie nicht wieder haben, welche Eltern mit welchen Berufen gegebenenfalls Anspruch haben. Ich bin davon überzeugt, dass die Familien sehr genau wissen, was sie tun.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Familien wägen sehr genau ab. Familien überlegen immer wieder ganz genau, was das Beste für ihre Kinder ist. Und trotzdem ist es ganz wichtig, auch das Kindeswohl, den Kinderschutz mit im Blick zu haben und auch diese Aspekte nicht zu vergessen in solch schwierigen Zeiten, wo jede und jeder schnell mal unter der Decke ist, weil die Situation einfach eine ganz schwierige ist. Noch einmal: Kinder brauchen Kinder. Deshalb war es auch so wichtig, dass wir die Corona-Verordnung dahin gehend geändert haben, dass feste Familien sich auch gegenseitig bei der Kinderbetreuung der kleinsten Kinder unterstützen können. Wir dürfen gerade auch kleine Kinder nicht unter Kontaktsperren stellen. Das funktioniert nicht, das führt nur zum Regelbruch und damit verlieren wir die Akzeptanz auch in der Bevölkerung. Deshalb meine ich, dass dieses Gesetz ein wichtiger, ein Meilenstein bei der Bekämpfung der Pandemie ist. Es ist das richtige Signal zur richtigen Zeit. Ich baue darauf, dass wir hier auch mit den kommunalen Spitzenverbänden, mit den Trägern, mit den Interessenvertretern, mit den Gewerkschaften gut ins Gespräch kommen, dass wir dieses Gesetz hoffentlich mit breiter Mehrheit verabschieden und dass wir solche Lockerungssprüche, wie sie eben hier von der AfD am Pult gemacht wurden, eben ganz klar zurückweisen. Denn wir dürfen niemanden gefährden, Infektionsschutz bleibt das A und O. Und trotzdem müssen wir immer wieder auch das Kindeswohl und die Förderung im Kopf haben. Wir meinen, dass dieses Gesetz zur Erstattung der Mindereinnahmen während der Schließung von Schulen und Kindergärten nach dem Infektionsschutzgesetz hier den richtigen Weg aufzeigt, und alle demokratischen Kräfte sind herzlich eingeladen, daran mitzuwirken. Vielen herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
