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Jens Cotta

AfD 05.02.2021 Sitzungen 7/36

Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag über den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauer am Livestream, was lässt uns die „Mitteldeutsche Zeitung“ am 21.01. dieses Jahres wissen: Die Ramelow-Regierung droht mit einer Kündigung des MDRStaatsvertrags. Grundlage dieses Artikels ist wohl eine Protokollnotiz der Thüringer Landesregierung in der es heißt: In möglicher Folge behält sich deshalb die Thüringer Landesregierung eine Kündigung des Staatsvertrags vor. Das sind natürlich leere Drohgebärden, denn Ministerpräsident Ramelow hat erst einen Monat vorher den aktualisierten MDR-Staatsvertrag unterschrieben, und zwar auch, weil die Sache dem links-grünen Projekt zuspielt. Das kam auch in der Mitteilung der Regierung zum Ausdruck, dass der neue MDR-Vertrag der breiteren und bunteren Gesellschaft Rechnung trage. Zugleich war seit Langem bekannt, dass die Rechnungen des MDR vor allem in Sachsen beglichen werden. Ein Beispiel: In Thüringen hat der MDR rund 100 Festangestellte, in Sachsen sind derer 1.500. Volle sieben Jahre hat man am neuen Vertrag gebastelt, verhandelt, modifiziert und ihn schließlich unterzeichnet. Einen Monat später vermeldet die „Süddeutsche Zeitung“ ein Wutstakkato des Thüringer Ministerpräsidenten wegen der ungerechten Verteilung der Ressourcen im MDR-Gebiet. Bitte was soll das? Seit Jahren wird diskutiert, dass Thüringen beim MDR zu wenig berücksichtigt werde. Trotzdem kam es zur Unterschrift, die jetzt angeblich infrage gestellt wird. Ich will an dieser Stelle nicht hinterfragen, welches Handyspiel im Vorfeld der Unterzeichnung gezockt wurde, dazu ist das Thema zu ernst. (Beifall AfD) Auffällig ist jedoch, dass die Linke-Regierung ein Problem hat, größere Projekte zum Abschluss zu bringen. Ich erinnere beispielsweise an den Versuch, die Thüringer Schlösserstiftung umzugestalten. Die Nichtberücksichtigung Thüringer Interessen im Stiftungsvertrag nannte Minister Hoff damals einen „Schusseligkeitsfehler“. Wenigstens konnte in diesem Fall auch durch Druck der Opposition eine Unterzeichnung des Vertrags verhindert werden. (Beifall AfD) Ja, Herr Ramelow, man sollte diesen Staatsvertrag nicht unterschreiben. Er hat an vielen Stellen handwerkliche Fehler. Exemplarisch möchte ich heute nur die Zusammensetzung des Rundfunkrats nennen. In Zeiten knapper Kassen und sinkender Bevölkerungszahlen ist es den Bürgern nicht zu vermitteln, dass der Rundfunkrat von 43 auf 50 Mitglieder vergrößert wird. Das Verfassungsgericht hat den Sendeanstalten in die Bücher geschrieben, die Besetzung des Rundfunkrats staatsferner zu gestalten. Korrekter wäre es gewesen, eine Regierungsferne zu fordern. (Beifall AfD) Was ist das Resultat der jetzt vorgestellten Lösung? Es werden vor allem mehr von denjenigen gesellschaftlichen Grüppchen berücksichtigt, die die Agenda der links-grünen Regierung teilen. Wie das funktioniert, kennen wir schon aus der bisherigen Praxis. Da macht es nämlich keinen Unterschied, ob im Rundfunkrat ein direkter Vertreter der links-grünen Regierungskoalition spricht oder Sandro Witt vom DGB. (Beifall AfD) Und so wird es auch zukünftig keinen Unterschied machen, ob Rot-Rot-Grün direkt drei Vertreter schickt oder stattdessen Vertreter etwa von LSBTTIQ-, Migranten- oder sogenannten Klima ­ schutzverbänden dem Rat angehören. Die poli ­ tische Ausrichtung des Rundfunkrats bleibt bei die ­ ser Konstruktion gleich, nämlich links-grün. (Beifall AfD) Auch die Arbeitgeberverbände wurden in dem Entwurf der Landesregierung stark benachteiligt und auf zwei Vertreter herabgestuft, während die Arbeitnehmerverbände mit sechs Vertretern im neuen Rundfunkrat vertreten sein werden. (Beifall DIE LINKE) Der MDR soll offenbar zu einer Bastion links-grüner Ideologie umgebaut werden, in der unter anderem die Arbeitgeber quasi am Katzentisch sitzen. (Beifall AfD) An die Stelle des geforderten Pluralismus tritt ein Rundfunkkonzept, das eher dem damaligen DDRStaatsfunk entspricht und sicher mit demokratischem Pluralismus wenig zu tun hat. (Beifall AfD) Es ist bezeichnend, dass mit diesem Konstrukt die beiden CDU-geführten Bundesländer Sachsen und Sachsen-Anhalt offenbar keine Probleme haben. Offenbar hat die CDU längst aufgegeben, der linksgrünen Ideologie entgegenzutreten und sich für den Pluralismus einzusetzen. (Beifall AfD) Bisher jedenfalls galt bei der Zusammensetzung des Rundfunkrats auch eine proportionale Berücksichtigung der in den Landtagen vertretenen Parteien entsprechend dem Wählervotum. Das will man jetzt auch abschaffen, um die Opposition auszugrenzen, denn im Entwurf des Staatsvertrags ist vorgesehen, dass drei Vertreter der Landtage mit Zweidrittelmehrheit gewählt werden sollen. Da ist klar, wie das ausgehen wird. Und ich sage auch, dass diese Methoden mit freiheitlichem Pluralismus nichts zu tun haben, aber mit totalitärem Machtgehabe sehr viel. (Beifall AfD) Daher wird meine Fraktion diesen MDR-Staatsvertrag ablehnen. Wir diskutieren die Mängel aber gern im Ausschuss. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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