Heike Werner
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gleichstellungsgesetzes – Abschaffung des Amtes der Beauftragten für die Gleichstellung von Frau und Mann beim Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich denke, es ist kein Wunder, dass eine Fraktion, deren parlamentarischer Geschäftsführer Stefan Möller in der Reaktion auf das gescheiterte Paritätsgesetz die eigene Partei als „Männerpartei“ bezeichnet, die Gleichstellungsbeauftragte der Thüringer Landesregierung für verzichtbar hält. Dass die Abgeordneten der AfD ohnehin nichts von Geschlechtergerechtigkeit halten, kann man an ihren eigenen Reihen ja auch absehen: 3 weibliche und 19 männliche Abgeordnete. Sie nutzen jetzt Ihre zumindest kleine Macht, um ein Zeichen dafür zu setzen und noch mal ganz deutlich zu machen, dass Ihnen Gleichstellung/Gleichberechtigung eigentlich nichts wert ist und Sie deswegen diesen Gesetzentwurf heute hier eingebracht haben. Es ist deswegen für Sie in zweierlei Hinsicht schwierig, weil Sie sich, denke ich, an der Stelle getroffen fühlen: zum einen, weil natürlich mehr Gleichberechtigung für Frauen und Männer auch dazu führen würde, dass mehr Frauen beispielsweise auch in Ihrer Fraktion wären. Das ist ein ganz konkreter Machtverlust, den Sie nicht haben wollen.
(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Das sind Ih-
re Vermutungen, aber keine Fakten!) Auf der anderen Seite wissen wir auch aus Ihren Landtagsprogrammen, aus Ihren Wahlprogrammen, dass es Ihnen darum geht, das traditionelle Familienverständnis, das traditionelle Männerbild weiter fortzuschreiben. Ganz konkret sind Sie auch betroffen und insofern verwundert es nicht, dass dieser Gesetzentwurf heute hier so gestellt wird. Lassen Sie mich zu Ihrem Antrag etwas ganz konkret sagen, und zu den wirklich fadenscheinigen Argumenten, die sich in Ihrem Antrag finden: Ihrer Meinung nach bedarf es keines Fachmenschen mehr, der sich um das Thema „Gleichberechtigung“ kümmert, weil im Grundgesetz – in der Thüringer Verfassung – die Gleichstellung von Frauen und Männern verankert ist, weil dies also ohnehin gesetzlich normiert sei. Dieses Argument hat die gleiche Überzeugungskraft wie die Forderung, man könne den Datenschutzbeauftragten abschaffen, weil ja alle gesetzlich verpflichtet seien, sich an den Datenschutz zu halten. Oder es bräuchte keinen Antisemitismusbeauftragten, weil ja im Grundgesetz Diskriminierung verboten ist. Oder es braucht keinen Kinderschutzbeauftragten, der sei überflüssig, weil sexueller Missbrauch und Kindesmisshandlungen verboten seien. Daran merken Sie selbst, was für eine absurde Argumentation das ist, denke ich.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Ihrem Antrag ist auch zu entnehmen, dass Sie keinen geschlechtergerechten Landeshaushalt wollen – ich sage es noch mal –, nicht, weil es Ihnen egal ist, sondern weil Sie einfach Angst haben um Ihre Ressourcen, die eben immer noch mehrheitlich insbesondere Männern zugutekommen. Das kann man an verschiedenen Tatsachen auch noch mal aufzeigen, das wurde zum Teil hier auch schon benannt: Es gibt eine strukturelle Benachteiligung von Frauen, man merkt das am sogenannten Gender-Pay-Gap, also die große Lücke beim Einkommen zwischen Männern und Frauen, die bundesweit bei 20 Prozent liegt. Es werden hier tatsächlich auch nur diejenigen mitgezählt, die in Erwerbsarbeit sind. Das heißt, wenn man genau die unbezahlte Care-/Sorgearbeit mitrechnen würde, wäre dieser lebenslange Einkommensunterschied noch viel eindrücklicher. Wie die Bertelsmann Stiftung mit einer Studie dieses Jahr belegen konnte, verdienen Männer im Laufe ihres Lebens in der Summe 2,6 Millionen Euro, während Frauen auf 1,4 Millionen Euro kommen. Das sind lediglich 57,3 Prozent des männlichen Einkommens. Frau Herold, das können Sie doch nicht nur daran festmachen, dass sich jemand für Familie oder für die Kinderbetreuung entscheidet. Das ist einfach eine strukturelle Ungleichbehandlung, eine strukturelle Benachteiligung und die muss behoben werden.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Dafür gibt es sehr viele Beispiele, ich will Ihnen eines nennen. Das Ehegattensplitting ist so ein Instrument in der Familienförderung, das genau dazu führt, dass derjenige, der das meiste Einkommen hat, dann eben eher der Erwerbsarbeit nachgehen kann, währenddessen Frauen,
(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Beim Split-
ting geht es um das Familieneinkommen! Das sind Familieneinkommen und keine Benachteiligung von Frauen!) die mehrheitlich eher in prekärer Arbeit sind, mit niedrigem Einkommen hiervon benachteiligt werden. Deswegen ist, denke ich, eine wichtige Forderung, genau an diesen ganzen familienpolitischen Instrumenten zu arbeiten, um diesen Ungerechtigkeiten, die zu einer strukturellen Benachteiligung führen, auch etwas entgegenzusetzen. Ein anderes Argument oder andere Zahlen, die heute auch schon benannt wurden, aber man kann oder muss es immer wieder sagen: Frauen sind zum weitaus größten Teil auch Opfer häuslicher Gewalt, bis hin zu Morden. Von den 140.000 Menschen, die 2018 Opfer von Partnerschaftsgewalt waren, waren 114.000 Frauen. Das sind über 81 Prozent. Das ist eine strukturelle Benachteiligung, die Sie doch nicht wegreden können. Wir wissen auch, dass Frauen weniger in Führungspositionen vertreten sind. Die Spitzenämter des Landes sind mit 150 Männern und mit 61 Frauen besetzt. Auch der Anteil der Frauen in den Aufsichtsräten der 30 DAX-Unternehmen ist sogar wieder gesunken und liegt nur bei 12,8 Prozent. Die Anzahl der DAX-Unternehmen, die gar keine Frau im Vorstand haben, ist seit September 2010 von sechs auf elf gestiegen. Die Aufzählung könnte man stundenlang fortführen. Ich würde Ihnen an der Stelle noch mal den 4. Atlas zur Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland ans Herz legen. Auf 97 Seiten kann man hier sehr viel noch mal darüber nachlesen, wie sich strukturelle Benachteiligung auswirkt, aber auch, welche Lösungen es gäbe, um hier zu mehr Gleichberechtigung zu kommen. Es zeigt, es ist in dieser Gesellschaft noch sehr viel Arbeit zur Gleichstellung von Frauen und Männern zu verrichten, wenn der verfassungsmäßig garantierte Grundsatz der Gleichstellung zwischen Frauen und Männern erreicht werden soll. Lassen Sie mich deswegen auch noch mal zur Gleichstellungsbeauftragten kommen. Es ist eben deswegen wichtig, eine Gleichstellungsbeauftragte zu haben, die sich in besonderer Weise diesen gleichstellungspolitischen Aufgaben widmet und auch die Maßnahmen, die getroffen oder auch nicht getroffen werden, ganz kritisch prüft. Zu den derzeitigen Arbeitsschwerpunkten der neuen Gleichstellungsbeauftragten zählen insbesondere die Verbesserung des Schutzes vor häuslicher Gewalt sowohl der Frauen als auch der Männer – Frau Stange hat das schon angesprochen – und die Weiterentwicklung von Gleichstellung. In Arbeit ist zum Beispiel derzeit die Rahmenkonzeption Hochrisikomanagement, mit der schwerste Straftaten bei häuslicher Gewalt wie schwere Körperverletzung oder Mord verhindert werden sollen. Desgleichen gilt es, mit den Krankenkassen einen Vertrag zur Finanzierung der anonymen Spurensicherung abzuschließen. Wir wollen ein Ampelsystem für die Frauenhäuser, mit dem sie erkennen können, in welchem Haus ein Platz frei ist, wenn das in ihrer Region belegt ist. Die Vereinbarung mit dem Bund zum Investitionsprogramm für Frauenhäuser ist unterschrieben und deren Umsetzung soll im kommenden Jahr deutlich an Fahrt aufnehmen. Diese Arbeit und viele andere Arbeitsbestandteile erledigen sich nicht von allein, nur weil in einem Gesetz steht, dass Männer und Frauen gleichberechtigt sind, sondern es braucht dafür eine engagierte, eine informierte und eine vernetzte und vernetzende Gleichstellungsbeauftragte. Dass Sie auf diesem Auge blind sind, das ist sicherlich nachvollziehbar. Wie gesagt, es geht um Ihre eigenen Machtstrukturen, um Ihre eigenen Ressourcen, die Sie sicherstellen wollen. Aber ich will zumindest etwas zu der Kritik sagen, dass die Gleichstellungsbeauftragte selber auf bestimmtem Auge blind gewesen wäre und ein Beispiel nennen. In der letzten Legislatur hat sich beispielsweise die Gleichstellungsbeauftragte um das Thema „Genitalverstümmelung“ sehr intensiv gekümmert. Es sind sowohl entsprechende Materialien entstanden, die den Frauen hier zur Verfügung gestellt wurden. Die Gleichstellungsbeauftragte hat sich mit den Ärztinnen und Ärzten im Bereich der Gynäkologie zusammengesetzt, es sind extra Schulungsprogramme entstanden, um für das Thema „Genitalverstümmelung“ zu sensibilisieren – insofern vielleicht ein Beispiel, um zu zeigen, dass der Tunnelblick nicht bei der Gleichstellungsbeauftragten liegt, sondern bei Ihnen. Das hätten Sie sehr gut auch wahrnehmen können, weil ich im Ausschuss dazu berichtet habe.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Zusammenfassend kann man, glaube ich, nur feststellen, dass Ihr Gesetzentwurf sehr oberflächlich das Ansinnen kaschiert, alte Machtstrukturen zu restaurieren, Gleichstellung zurückzudrängen und den Frauen den Platz zuweisen zu wollen, der ihnen nach Meinung einer Männerpartei gebührt, nämlich zu ihrem Hause, hinter den Herd und ins Kinderzimmer oder um – um es mit den Worten von Herrn Höcke zu sagen – die natürliche Geschlechterordnung zu erhalten. Ich bin mir sicher – und das hat man heute hier, denke ich, sehr eindrücklich heraushören können –, dass dieser Gesetzentwurf in dem Hohen Hause keine Zustimmung finden wird und auch nicht bei der Mehrheit der Wählerinnen und Wähler. Thüringerinnen arbeiten seit Jahrzehnten selbstbewusst darauf hin, den angemessenen Platz in Arbeitswelt, Politik und Gesellschaft einzunehmen. Genauso sind es die Thüringer Männer, die sich zunehmend dafür einsetzen und daran arbeiten, dass sie auch einen guten Platz in der Care- und Familienarbeit einnehmen können und eben nicht durch Zuschreibung, wie es aus Ihrer Partei immer wieder kommt, diese Stereotype, die Sie vor sich herdrängen, dass es eben Männern verwehrt wird, tatsächlich Familien- und Sorgearbeit auch übernehmen zu können. Und das ist gut so. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
