Robert-Martin Montag
Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag über den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR)
Werte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Tatsächlich, 30 Jahre blieb das Vertragswerk unangetastet, überdauerte so manche gesellschaftliche, technische und auch rechtliche Entwicklung und sechs Jahre hat es auch gedauert, in denen zwar die rot-rot-grüne Landesregierung den Reformbedarf betont hat, aber, man muss letzten Endes sagen, dann doch ohne konkrete Ergebnisse zu liefern. Heute allerdings liegt ein Vertragswerk vor, das eben unter der Federführung zwischen den drei Ländern ausgehandelt wurde. Was will der Staatsvertrag? Er soll einer konvergenten Medienordnung Rechnung tragen, soll die Versorgung der Bevölkerung mit öffentlich-rechtlichen Rundfunkprogrammen in Mitteldeutschland auch im digitalen Zeitalter sicherstellen. Aber das Ergebnis der Verhandlung liest sich dann doch wie eine Geschichte der verpassten Gelegenheiten. Denn wir erinnern uns an die Debatte, die wir vor Kurzem hier geführt haben zu einem anderen Medienstaatsvertrag. Da hieß es ja unter anderem von Rot-Rot-Grün in einem Entschließungsantrag, es sollen zukunftsgerechte Weiterentwicklung, Auftragspräzisierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks usw. usf. behandelt werden. Genau diesen Anspruch ist man bei dem Vertrag, den man selber mit nur zwei weiteren Partnern in der Hand hat, leider schuldig geblieben – Strukturreform, Präzisierung des Länderauftrags, digitale Vernetzung, mögliche Reduzierung linearer Hörfunk- oder Fernsehangebote. Aber wir haben noch eine weitere Kritik an dem Vertragswerk, was uns heute vorliegt, Herr Krückels. Das hat etwas mit § 2 Abs. 2 Satz 4 zu tun. Sie haben das vorhin schon mal angedeutet, wo es heißt, dass hier der MDR gezwungen wird, den Ländern, ich zitiere „[…] ihre Anteile an den Einnahmen des MDR mittelfristig zu Gute kommen [zu lassen].“ Wir halten das für einen unrechtmäßigen und verfassungswidrigen Eingriff, weil nämlich dahinter auch ein politisches Problem steht. Sie verlagern nämlich diese Debatte auf die Ebene der Intendantin. Dabei ist es ein politisches Verteilungsproblem.
(Beifall FDP)
Und diese Hinwirkungspflicht ist verfassungswidrig, da der Beitrag nämlich allein der programmlichen Auftragserfüllung zur Verfügung steht und nur hierfür erhoben wird. Er wird nicht dafür erhoben, dass Strukturen in Thüringen, in Sachsen-Anhalt oder in Sachsen gleichberechtigt aufgebaut werden. Das gilt es eben hier auch noch mal zu betonen. Der MDR ist und bleibt eben keine Geld- und Strukturverteilmaschine. Diese Denkweise wird weiterhin nicht dazu führen, die emotionale Debatte über die Frage der Gebühren abzuschwächen. Zur Frage der Verletzung von Mitbestimmung und Pluralität im Rundfunkrat: Es ist eben schon mal § 16 Abs. 1 Punkt 8 und 9 angeklungen. Tatsächlich gibt es ein Ungleichgewicht, lieber Herr Krückels. Sechs Arbeitnehmerverbände stehen zwei Arbeitgeberverbänden im Rundfunkrat gegenüber. Und da hilft auch der Hinweis auf die Handwerkskammer nicht, weil die Handwerkskammern keine originären Vertreter der Arbeitgeberseite sind, weil diese selbst schon paritätisch besetzt sind. Also auch da ist ein Ungleichgewicht, was wir hier kritisch anmerken wollen.
(Beifall FDP)
Es ist eigentlich gute Tradition gewesen, dass die gleichberechtigte Mitbestimmung der Sozialpartner nicht nur im Wirtschaftsleben, sondern auch für den Rundfunk gilt. Zu hinterfragen ist natürlich auch, warum den Wirtschaftsverbänden eine Anhörungsmöglichkeit versagt geblieben ist, das haben sie hier auch laut und deutlich beklagt. Noch ein letzter Punkt, den wir ansprechen wollen, das ist die Frage der Vertretung der Interessen der freien Mitarbeiter. Freie Mitarbeiter sind fester Teil des Sendegeschehens, wirtschaftlich vom MDR abhängig und damit natürlich auch sozialschutzbedürftig. Deswegen fordern wir, das nicht über das Intendantinnenstatut zu regeln, sondern ihnen eine feste Mitwirkungsmöglichkeit und Vertretung im Personalrat des MDR einzuräumen. Interessant, dass wir als Liberale Ihnen von Rot-Rot-Grün das mit auf den Weg geben müssen. Fazit: Sechs Jahre, die mit Sicherheit in Anbetracht dessen, was an Reformstau angelaufen ist, zu erwarten waren, aber dieser Staatsvertrag muss aus unserer Sicht zurück ans Reißbrett. Wir haben unsere Sicht der Dinge in einem Entschließungsantrag bereits beschrieben, freuen uns aber dennoch natürlich auf die Debatte im zuständigen Ausschuss. Vielen Dank.
(Beifall FDP)
