Jörg Kellner
Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag über den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR)
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Erst mal herzlichen Dank, Herr Staatssekretär Krückels, für die Worte, die Einleitung zum Gesetz und auch die Richtigstellung, was verfassungsrechtlich aus meiner Sicht und aus unserer Sicht wirklich treffend gebracht wurde. Was der MDR hier versucht zu konstruieren, ist für mich nicht nachvollziehbar. Aber dafür erst mal herzlichen Dank, dass Sie das auch noch mal richtiggestellt haben und die Dinge aus Ihrer Sicht noch mal rübergebracht haben. Dem können wir uns auch nur anschließen. Wir sehen das genauso kritisch wie Sie. Dass man jetzt in diesem Zusammenhang Verfassungsbedenken aufruft, halte ich für nicht sehr klug, auch vom MDR nicht sehr klug, weil wir ja genau das Gegenteil wollen: Wir wollen gemeinsam miteinander sprechen, wir wollen gemeinsam ringen, wir wollen gemeinsam diesen MDR stärken und vor allem den Standort in Thüringen oder den Erfurter Standort natürlich auch weiterentwickeln. Ich bin sehr dankbar, dass wir den Staatsvertrag heute hier beraten können bzw. auf den Weg ins parlamentarische Verfahren bringen können. § 2 Abs. 2, der gerade angesprochen wurde, der aus unserer Sicht einen wesentlichen Inhalt, eine Verbesserung dieses Staatsvertrags darstellt, zeigt auch, dass man gewillt ist, hier eine Weiterentwicklung zu betreiben. So habe ich das jedenfalls von allen drei Ländern auch eingeschätzt. Der Schieflage, die ursprünglich schon mehrfach in den letzten Jahren zugegeben und angesprochen wurde, müssen natürlich auch Taten folgen. Ich denke, gerade hier in § 2 Abs. 2 kann man damit wirklich gut arbeiten und diesen Standort auch zukünftig weiterentwickeln. Wir als CDU-Fraktion haben dazu einen entsprechenden Entschließungsantrag gemacht, um etwas zu konkretisieren, was unsere Erwartungshaltungen sind, wenn wir auf diesen § 2 Abs. 2 gehen, damit man auch weiß, was unsere Ziele und unsere Intentionen sind. Die Ressourcenverteilung – auch der Staatssekretär hatte das gerade benannt – sollte mehr in den Blick genommen werden. Auch sollte geprüft werden, welche Möglichkeiten bestehen, wie diese Schieflage, die alle zugeben, geändert werden kann und geändert werden muss. Ob das das Personal ist, ob das die personelle Ausstattung ist, ob das die Beitragsgerechtigkeit ist – auch das ist immer Thema in den letzten Jahren gewesen, dass wir durchaus den Anspruch haben, dass der Beitrag, der in Thüringen gezahlt wird, auch hier in Thüringen verbleibt bzw. auch Mehrwert schafft. Auch das sollte weiter in der Betrachtung bleiben: den Standort weiterzuentwickeln, auch die Möglichkeit zu geben, hier mehr anzusiedeln und letztendlich auch die Ressourcenverteilung gerechter vorzunehmen. In § 2 Abs. 2 wird angesprochen, dass alle drei Jahre ein entsprechender Bericht gefertigt und auch dem Verwaltungsrat und Rundfunkrat vorgelegt werden soll, wie sich die Entwicklung im MDR gestaltet hat. Da gehen wir natürlich etwas weiter und sagen, nicht nur der Rundfunkrat und der Verwaltungsrat haben diesen Bericht zu bekommen, sondern wir würden ihn ganz gern hier im Parlament debattieren, diskutieren, welche Erfolge, welche Änderungsmöglichkeiten es gibt oder auch nicht gibt. Also uns reicht es nicht aus, nur den Rundfunkrat, Verwaltungsrat zu informieren, sondern ich denke, die Diskussion gehört hier in den öffentlichen Raum. Es geht hier um Beitragszahler, um Steuermittel und deswegen sollten wir da auf jeden Fall künftig auch beteiligt werden. Wir haben auch in unserem Entschließungsantrag darauf hingewiesen, wenn sich gar nichts bewegt an der Stelle – auch das haben wir angesprochen –, dann könnten wir uns durchaus vorstellen, dass auch über eine Kündigung nachgedacht werden muss. Wir müssen ja letztendlich auch ein Druckmittel haben. Ich denke, wenn man einen Vertrag geschlossen hat, ist der nicht auf ewig geschlossen. Wenn die Vertragspartner Probleme haben mit dem Vertrag, dann muss es, wenn es keine Veränderung gibt, auch die Möglichkeit der Kündigung geben. Aber das ist natürlich die Ultima Ratio, was wir jetzt nicht anstreben. Wir wollen in die Diskussion kommen, wir wollen miteinander reden und, ich denke, auch mit den anderen Bundesländern, die auch erkannt haben, dass etwas gemacht werden muss, auch um die Akzeptanz des MDR zu stärken. Das sollte das Ziel dieses neuen Staatsvertrags sein, den MDR zu stärken, mehr Gerechtigkeit herbeizuführen und den Freistaat Thüringen auch entsprechend daran partizipieren zu lassen. Aus diesem Grund dieser Entschließungsantrag und wir würden uns freuen, wenn unser Entschließungsantrag an den Ausschuss Europa, Kultur und Medien überwiesen wird. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
