Robert-Martin Montag
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gleichstellungsgesetzes – Abschaffung des Amtes der Beauftragten für die Gleichstellung von Frau und Mann beim Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Sehr verehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, für uns Liberale gilt ganz grundsätzlich: Das Unterscheidungsmerkmal Geschlecht soll für Selbstbestimmung und Selbstverwirklichung keine Rolle spielen, denn die kleinste Minderheit, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist stets das Individuum. Liberalismus steht im Gegensatz zu Ideologien für das Individuum und fokussiert stets dessen Respekt für seine Einzigartigkeit. Wir wollen Menschen ermutigen, für ihre Rechte einzutreten, sich aus Unmündigkeit und einengenden oder oktroyierten Rollenbildern zu befreien. Denn auf dem Weg zum persönlichen, zum selbst geschneiderten Glück erweisen sich eben doch traditionelle Geschlechterrollen oft genug als hinderlich. Denn Gleichberechtigung bedeutet, eben die Entscheidungsfreiheit zu haben, seine Rolle in Gesellschaft, in Beruf, in Ehe, Lebenspartnerschaft und Familie selbstverantwortlich zu wählen und zu finden und selbstverantwortlich zu gestalten. Dabei kennt, werte Kollegen von der AfD, auch beispielsweise Familie keine feste Definition von uns, sondern für uns ist das überall dort, wo Menschen Verantwortung füreinander übernehmen.
(Beifall FDP)
Auch wenn Geschlechterstereotypen durchaus natürlich auch wahre Kerne haben, so können sie aber doch in ihrer Vereinfachung und Überspitzung eben dem Individuum nicht gerecht werden. Werte Frau Herold, dass es eine Diskrepanz zwischen formaler und tatsächlicher Chancengerechtigkeit und Gleichstellung von Frau und Mann gibt, das zeigen Studien, und ich glaube, der Verweis ist recht einfach erbracht. So ist es zum Beispiel problematisch hinsichtlich der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, bei der Frage der Verteilung von Care-Arbeit oder auch bei der Frage häuslicher Gewalt. Gleichberechtigung ist aber für uns nicht nur eine Sache des Gesetzgebers, sondern vor allem eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Für uns bedeutet dieser Appell an eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe vor allen Dingen den Appell an uns selbst, an jeden Einzelnen – Tag für Tag. Die Gleichstellungsbeauftragte hat die Aufgabe, den Grundsatz der Gleichberechtigung innerhalb der Landesregierung zur Geltung zu bringen und in der Öffentlichkeit engagiert noch mal zur Geltung zu bringen. Das ist uns im Anspruch ein Stückchen wenig, denn dahinter steht doch eigentlich der Gedanke, wie wir Diskriminierung tatsächlich wirkungsvoll vermeiden können, wie wir aufklären und wie wir für diejenigen, die Ansprechpartner suchen, die Ansprechpartner brauchen, Hilfe bieten können in Form eines Landesbeauftragten oder einer Landesbeauftragten. Deswegen ist es durchaus berechtigt, auch über eine Reform des Beauftragtenwesens hier nachzudenken. Beispielsweise könnte aus unserer Sicht durchaus, wenn wir die Frage der Diskriminierung und der Chancengerechtigkeit in den Vordergrund stellen, die Frage gestellt werden, ob man nicht den Landesbeauftragten für die Gleichstellung von Mann und Frau, für Menschen mit Behinderungen, LGBTTIQ-Personen eben zusammenfasst und tatsächlich dort ein schlagkräftiges Instrument, einen schlagkräftigen Anwalt schafft, um Menschen, die diskriminiert werden oder sich diskriminiert fühlen, verwaltungsseitig Hilfestellung zu geben. Das ist ein Reformansatz, der ein vorhandenes gesellschaftliches Problem ernst nimmt, und kein Ansatz, der es nur anspricht, um es im Nachhinein politisch zu negieren. Insofern sehen wir Ihren Antrag sehr kritisch und werden ihn daher, weil er keine Reform beinhaltet, ablehnen. Vielen Dank.
(Beifall FDP)
