Thomas Hartung
b) Betreuende Eltern während der Corona-Pandemie nicht weiter belasten – Beiträge bei pandemiebedingter Nichtinanspruchnahme von Betreuung in Kindergärten und Horten aussetzen
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf kommen die Koalitionsfraktionen dem Drängen und den legitimen Forderungen der Thüringer Eltern, aber auch der Thüringer Kommunen nach. Die coronabedingte Schließung der Einrichtungen fordert einen entsprechenden finanziellen Ausgleich, der dazu führt, dass Eltern nicht für Leistungen zur Kasse gebeten werden, die sie nicht in Anspruch nehmen können. Wir sind als Rot-Rot-Grün in der Pflicht, da Rechtssicherheit zu schaffen. Wir kommen als Parlament damit auch einer Bitte des Ministeriums nach. Ich glaube, hier sollten wir uns als Dienstleister für die Bevölkerung sehen. Unsere Novelle zielt ganz bewusst auf die Eltern ab, die die Notbetreuung fünf Tage oder weniger in Anspruch nehmen. Frau Baum, Sie haben gefragt, warum wir das nicht so machen wie im Sommer. Das kann ich Ihnen erklären. Im Sommer hatten wir Notbetreuungsquoten von unter 10 Prozent. Jetzt haben wir über 40 Prozent, Tendenz von Woche zu Woche steigend. Es ist ungerecht, wenn die eine Hälfte der Eltern – mit allen Problemen, die damit einhergehen – Beruf und Betreuung der Kinder unter einen Hut bringen, die anderen Eltern aber ihr Kind in der Notbetreuung lassen und dann beide die kompletten Beiträge zurückbekommen. Das wäre ungerecht. Bei damals unter 10 Prozent haben wir uns sehr bewusst dafür entschieden, auch diesen Eltern, die die Notbetreuung in Anspruch nehmen, die Kosten zu erstatten, weil es Eltern waren, die in der Pflege, im Gesundheitswesen arbeiteten, die in diesen Berufen arbeiteten, die genau in dieser ersten Welle extrem belastet waren. Wir haben gesagt, das ist ein Bonus, den wir diesen Eltern ganz bewusst zukommen lassen. Heute ist die Notbetreuung wesentlich offener, dann muss man auch den Unterschied machen. Wer es nicht auf die Reihe bekommt, die Kinder zu betreuen, und die Kinder in die Notbetreuung bringt, der kann dafür zur Kasse gebeten werden, wenn es mehr als fünf Tage sind. Die fünf Tage sind sehr bewusst gewählt – Ihr Kollege hat es schon angesprochen –, weil es sein kann, dass man es jeden Tag auf die Reihe bekommt, aber an einem bestimmten Wochentag nicht, oder dass in einer Woche jemand ausfällt, warum auch immer, zum Beispiel, weil er in Quarantäne ist, und es deswegen nicht geht, die Betreuung anders zu organisieren. Deswegen haben wir diese Fünf-Tage-Regel eingezogen. Ich gebe ehrlich zu, ich habe gedacht, dass ist ein bürokratisches Monster, was sich nicht vollziehen lässt. Das war am Anfang auch mein Argument. Dann habe ich nachgefragt und mir sowohl von Trägern als auch von Kommunen sagen lassen, dass die Kinder aus Hygienegründen sowieso tagesaktuell erfasst werden müssen, damit man genau weiß, wenn zum Beispiel ein Corona-Fall auftritt, welches Kind in dem fraglichen Zeitraum in der Einrichtung war. Die Kinder werden tagesaktuell namentlich erfasst und an die Kommune gemeldet. Ich sage jetzt mal: nur eine Excel-Tabelle, sodass man am Ende eine Summe hat und sieht, wie viele Tage das Kind in der Einrichtung war. Mir ist verschiedentlich versichert worden, dass das gut leistbar ist. Deswegen ist es kein bürokratisches Monster, sondern eine Frage der Gerechtigkeit.
(Beifall SPD)
Zentral ist für uns, dass wir die Horte in den staatlichen und in den freien Schulen mit aufnehmen, und zwar unabhängig von der Trägerschaft, weil, wenn der Hort zu ist, ist es egal, in wessen Trägerschaft die Schule ist. Die Eltern müssen sich darum kümmern und haben Leistungen nicht in Anspruch nehmen können. Natürlich muss auch denen die Leistung erstattet werden. Zentral ist für uns außerdem, dass wir – es ist angesprochen worden – die Auflage erteilen, dass das Kurzarbeitergeld, so denn Kurzarbeit angeordnet ist, aufgestockt werden soll. Das ist dann auch die Maßgabe für die Zahlung dieser Hilfe. Wir wollen nicht, dass diese Beitragsrückerstattung auf Kosten des Personals erfolgt. Wir wollen genau hier eine gewisse Gerechtigkeit eben auch für das Personal, was auch nichts für die Schließung kann, herbeiführen und in diesem Zusammenhang, glaube ich, ist das, was vorliegt, ein guter Kompromiss. Ich möchte zusammenfassend feststellen, dass ich der Überzeugung bin, dass wir mit diesem Gesetzentwurf, wenn wir eine zügige Anhörung über die Bühne bekommen, im März Rechtssicherheit schaffen. Rechtssicherheit ist wichtig, damit die Kommunen, die teilweise in Vorleistung gehen, wissen, sie bekommen das Geld zurück. Ich möchte an dieser Stelle alle Interessierten – also die fünf demokratischen Fraktionen – zum Diskurs einladen. Ich glaube, wir haben eine gute Basis geschaffen und werden damit ein Gesetz schaffen, das Eltern, Einrichtungen und Kommunen Rechtssicherheit bringt. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
