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Dr. Heesen

05.02.2021 Sitzungen 7/36

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Tischner, Ihre Anfrage beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt: Die Fragen 1 und 3 möchte ich gern gemeinsam beantworten: Der Hinweis des Datenschutzbeauftragten wurde im Vorfeld geprüft und es wurde als vertretbar angesehen, an der Veranstaltung der Landesschülervertretung teilzunehmen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ausschlaggebend war, dass es sich nicht um eine schulische Veranstaltung gehandelt hat. Mittlerweile liegt dem Ministerium ein Anhörungsschreiben des Landesdatenschutzbeauftragten zu diesem Vorgang vor. Nach hiesiger Einschätzung dient diese Anhörung der Ermittlung des Sachverhalts, um die Durchführung der Veranstaltung einer Prüfung unterziehen zu können. Dieses Anhörungsschreiben wurde mittlerweile beantwortet. Zu Frage 2: Die Landesregierung sieht es als ihre Aufgabe, die Bürgerinnen und Bürger über aktuell laufende Vorhaben umfassend zu informieren. Wie die Fraktionen des Thüringer Landtags und eine Vielzahl der Abgeordneten dieses Hauses unterhalten auch die Ministerien Social-Media-Accounts. Das TMBJS unterhält die Social-Media-Kanäle in den Netzwerken YouTube, Facebook, Instragram und Twitter. Minister Holter und ich selbst unterhalten keine dienstlichen Social-Media-Kanäle. Herr Holter hat private Accounts in den sozialen Netzwerken. Zu Frage 4: Zunächst möchte ich klarstellen, dass ich diese Frage natürlich nur im Zusammenhang mit der Ausübung der dienstlichen Tätigkeit der Lehrerinnen und Lehrer beantworte, alles andere ist privat und unterfällt überhaupt nicht meiner Zuständigkeit und auch nicht der Aufsicht des Landesdatenschutzbeauftragten. Soweit Lehrerinnen und Lehrer dienstlich Kommunikationsmittel einsetzen, müssen Sie den Anforderungen des Datenschutzes vollumfänglich gerecht werden. Für diese Kommunikation stehen den Lehrerinnen und Lehrern dienstliche E-Mail-Adressen und die Thüringer Schulcloud zur Verfügung. Diese Systeme sind mit dem Landesdatenschutzbeauftragten abgestimmt, die Nutzung ist daher für die Lehrerinnen und Lehrer unbedenklich. Ein solch allgemeines Plazet kann derzeit für die Kommunikation über SocialMedia-Accounts, auf die Sie Bezug nehmen, nicht erteilt werden, sondern die Zulässigkeit muss im Einzelfall geprüft werden. Dies geschieht aber nicht durch uns, sondern durch den Landesdatenschutzbeauftragten auf Anfrage. In einzelnen Fällen geschieht das auch in Abstimmung mit unserem Haus.

Protokoll ↗