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Torben Braga

AfD 05.02.2021 Sitzungen 7/36

Wahl von Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 25 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Blechschmidt, wir setzen das bekannte, unappetitliche Spiel fort – um den Begriff zu verwenden, der gestern hier zur Sprache kam –: Die wohl unaufhaltsame Kraft Ihrer Ablehnung der AfDKandidaten für die hier zur Debatte stehenden Ämter trifft auf das unbewegliche Recht – um nicht zu sagen, auf die unbewegliche Pflicht – meiner Fraktion, Wahlvorschläge zu unterbreiten. Wie es wohl immer bei solchen Aufeinandertreffen unaufhaltsamer Kräfte und unbeweglicher Gegenstände ist: Die Folgen sind nicht immer schön. Im Ergebnis drehen wir uns hier schon seit einigen Wochen im Kreis. Das wird uns wohl noch einige Zeit beschäftigen. (Unruhe DIE LINKE) Das kostet uns Zeit. Es verhindert die Befassung mit wohl dringenderen Angelegenheiten, die auf der Tagesordnung stehen. Das verbessert auch nicht gerade das Ansehen dieses Hauses und seiner Mitglieder in der Öffentlichkeit – (Beifall AfD) das habe ich auch schon ein paar Mal von hier vorne gesagt. Ihre besorgten Sonntagsreden, die Sie dann halten über das verloren gegangene Vertrauen von Menschen in die Politik und in die Fähigkeit politischer Institutionen, an Lösungen einer Verbesserung der Lebensverhältnisse zu arbeiten, können Sie sich also in Zukunft sparen. (Beifall AfD) Dass unsere Kandidaten Ihnen nicht wirklich passen, das mag sein. Das ist auch Ihr gutes Recht. Eine effektive parlamentarische Oppositionsarbeit darf bei der Ausübung Ihrer Kontrollbefugnisse und Kontrollpflichten aber nicht auf das Wohlwollen der Parlamentsmehrheit angewiesen sein. Das hat Ihnen Weimar ins Stammbuch geschrieben. Gebracht hat es nichts! Das Beteiligungsrecht der Opposition gilt auch in den Fällen, in denen ihre Vertreter Gegenstand der Beobachtung durch den Verfassungsschutz sind. Das habe ich von hier vorne gestern auch vorgetragen. Ansonsten entschiede ja der Verfassungsschutz selbst darüber, welche der politischen Parteien ihm zur Kontrolle genehm sind und ob er seine nachrichtendienstliche Tätigkeit überhaupt ausüben darf oder nicht. Auch das hat Ihnen Weimar ins Stammbuch geschrieben. Gebracht hat es nichts! Abschließend: Das Fehlen einer parlamentarischen Kontrolle des Verfassungsschutzes wirft die Frage der Legitimation dieser Behörde und ihrer Tätigkeit auf. Ich gehe davon aus, dass zumindest zwei Fraktionen der Koalition interessiert, dass es auch die CDU und die FDP interessiert, dass diese Behörde über eine gewisse Legitimation verfügt. Dass diese parlamentarische Kontrolle nicht möglich ist und dass das langfristig die Frage der Legitimation dieser Behörde aufwirft, hat Ihnen Weimar ins Stammbuch geschrieben. Gebracht hat es nichts! Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

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