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Krückels

05.02.2021 Sitzungen 7/36

Fragestunde

Vielen Dank. Sehr geehrter Herr Abgeordneter, die Mündliche Anfrage beantworte ich für die Landesregierung folgendermaßen: Die Antwort zu Frage 1: Gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Weimar vom 30. August 2016, bei dem der Freistaat Thüringen obsiegte, wurde Berufung eingelegt. Das Berufungsverfahren vor dem Thüringer Oberverwaltungsgericht ist noch anhängig. Die Antwort zu Frage 2: Wie ausgeführt ist das Berufungsverfahren noch anhängig. Der Rückforderungsanspruch des Freistaats Thüringen gegen den betroffenen ehemaligen Thüringer Wirtschaftsminister wurde durch diesen getilgt. Die Antwort zu Frage 3: Es handelt sich bei den hier angesprochenen Informationen um Personaldaten, die grundsätzlich einem besonderen Schutz unterliegen. Auskünfte können nur erteilt werden, wenn der Schutz höherrangiger Interessen die Auskunftserteilung zwingend erfordert. Diese Grundsätze standen einer unaufgeforderten Information der Öffentlichkeit entgegen, nachdem der Vorgang nicht mehr Gegenstand einer aktuellen öffentlichen Berichterstattung war. Das Verfahren ist zudem noch nicht abgeschlossen. Vielen Dank.

Protokoll ↗