Christian Tischner
b) Betreuende Eltern während der Corona-Pandemie nicht weiter belasten – Beiträge bei pandemiebedingter Nichtinanspruchnahme von Betreuung in Kindergärten und Horten aussetzen
Frau Präsidentin, liebe Träger, Erzieher, Familien, sehr geehrte Damen und Herren, die Pandemie trifft unser Land und die ganze Welt hart. Der Schutz des Lebens ist der grundlegende Wert einer humanistischen Gesellschaft und gleichzeitig ist allen bewusst, dass dieses Gut einer humanistischen Gesellschaft in diesen Wochen und Monaten vielen gesellschaftlichen Bereichen bisweilen Unerträgliches abverlangt. Ich glaube, wir sind uns auch alle einig, dass es eine Zumutung ist, dass Grundrechte und Freiheitsrechte eingeschränkt werden müssen, so wie es unerträglich ist, wenn ganze Existenzen in Gefahr geraten. Dennoch ist die Entscheidung, Leib und Leben zu schützen sowie Leben nicht gegen andere Leben aufzurechnen, für eine humanistische Gesellschaft die richtige Entscheidung. Genauso richtig ist es, dass in einer parlamentarischen Demokratie nun darum gerungen wird, wie die Belastungen bei dieser menschenwürdigen Prioritätensetzung größtmöglich und möglichst umfänglich auch abgefedert werden. Die Zustimmung zu den Corona-Maßnahmen ist aus unserer Sicht hiervon existenziell abhängig. Es sind Unternehmer, es sind Händler, Gastronomen und Kulturschaffende, die in besonderer Weise ihren Beitrag zur Bewältigung der Pandemie leisten. Hier muss schnell und unbürokratisch geholfen werden und meine Fraktion hat hier Vorschläge unterbreitet. Aber neben Wirtschaft und Kultur sind es insbesondere unsere Kinder, unsere Jugendlichen und deren Familien, die aktuell die Last der Pandemie besonders tragen und denen langfristige Probleme drohen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, um die Nachteile und Belastungen für Familien und unsere Kinder abzufedern, hat die CDU-Landtagsfraktion in dieser Woche 20 Sofortmaßnahmen vorgeschlagen. Hierzu gehört unter anderem, für alle gerechte Erstattungen der Elternbeiträge für Kinder, die zurzeit nicht die Kita oder den Schulhort besuchen können, zu ermöglichen. Meine Fraktion begrüßt, dass die Koalitionsfraktionen der Aufforderung der Landesregierung und der CDU nachgekommen sind und sicherlich mit Schützenhilfe des Bildungsministeriums heute einen Gesetzentwurf vorgelegt haben. Wie eben ausgeführt, ist es im Sinne der Zustimmung zu den Corona-Beschränkungen dringend nötig, Klarheit zu schaffen und finanzielle Belastungen für Kommunen und vor allem für die Familien abzufedern. Der vorliegende Gesetzesvorschlag beinhaltet, dass für den Zeitraum 1. Januar bis 30. April keine Elternbeiträge an Kitas und Schulen in staatlicher und freier Trägerschaft erhoben werden sollen. Er beinhaltet, dass es einen finanziellen Ausgleich geben soll. Er beinhaltet, dass der Anspruch auf Beitragserstattung für jene Kinder gilt, die weniger als sechs Tage pro Monat eine Betreuung in Anspruch genommen haben, und er regelt, dass der Zuschuss des Landes an die Träger nur gezahlt wird, wenn das Kita-Personal vertragsmäßig weiter entlohnt wurde oder gegebenenfalls eine Aufstockung des Kurzarbeitergelds auf mindestens 80 Prozent des Nettogehalts erfolgt ist. Der Stichtag soll der 1. März 2020 sein und die Elternbeiträge sollen spätestens drei Monate nach Schließung erstattet werden. Der Kündigungsschutz – und das ist eine weitere Festlegung – ist Bestandteil des Gesetzes, damit im Grunde der Betreuungsplatz nicht verloren geht in der Pandemie. Meine Damen und Herren, wie steht die CDU-Fraktion zu den einzelnen Vorschlägen, ohne die kompletten Beratungen im Ausschuss vorwegzunehmen? Für meine Fraktion ist entscheidend, dass die Eltern die Beiträge jetzt zügig zurückbezahlt bekommen und nicht wieder monatelang warten müssen.
(Beifall CDU)
Im Übrigen zeigt sich jetzt auch, dass Rot-Rot-Grün schon beim ersten Lockdown gut beraten gewesen wäre, unsere Forderung nach einer generellen Pandemieformel aufzugreifen. Eine solche Formel garantiert, dass ein solcher Rückerstattungsmechanismus in entsprechenden Lockdown-Situationen automatisch greift, lokal greift und nicht immer wieder neue Gesetze auf den Weg gebracht werden müssen. Meine Damen und Herren, ein Zweites ist uns wichtig: Wir werden sehr genau darauf achten, dass den Trägern die ausgefallenen Beiträge tatsächlich erstattet werden. Wir als CDU werden nicht zulassen, dass wir in den Haushaltsverhandlungen ein dringend nötiges Plus für unsere Städte und Gemeinden verhandelt haben und dieses Geld nun durch die Hintertür den Kommunen wieder weggenommen wird.
(Beifall CDU)
Denn was wäre die Folge, wenn der Landtag festlegt, die Träger dürfen keine Elternbeiträge erheben und der Landtag gleichzeitig genau diesen Trägern die ausfallenden Elternbeiträge nicht erstattet?
(Zwischenruf Abg. Hennig-Wellsow, DIE LIN-
KE: Sie erzählen einen Blödsinn!) Einerseits – hören Sie ruhig zu, Frau Hennig-Wellsow, was das bedeuten würde – würde das bedeuten, dass die Träger den Eltern die Elternbeiträge nicht vollumfänglich erstatten werden. Schließlich ziehen vielerorts die Träger aus genau dieser Unsicherheit auch noch die Gebühren ein. Es würde andererseits dazu führen, dass Gemeinden in Haushaltsnotlagen nun gezwungen werden, an anderen Aufgaben, beispielsweise im Bereich von Kultur und Sport, zu sparen. Oder – und da sollte die Linke genau hinhören – es würde dazu führen, dass die Erzieherinnen und Erzieher durch uns, durch den Landtag in Kurzarbeit gedrängt würden, da die Träger dann eben lediglich 13 Prozent aufstocken müssten. In einer Situation, wo wir motivierte Pädagogen täglich brauchen und wo wir jeden Erzieher in den Einrichtungen brauchen, um auch die Hygienemaßnahmen zu ermöglichen, ist es notwendig, dass wir die Leute und die Erzieher nicht in Kurzarbeit drängen.
(Beifall CDU)
(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Sie
müssen die Gesetze mal lesen!) Meine Damen und Herren, um Erzieher nicht in diese Kurzarbeit zu drängen, um Trägern und Gemeinden die finanzielle Handlungsfähigkeit in schwierigen Zeiten nicht weiter zu verschlechtern und um die Elternbeiträge vollumfänglich zu erstatten, ist es nötig, dass wir nun endlich zu einem schnellen und ehrlichen Verfahren kommen. Wir setzen ein großes Fragezeichen hinter den Stichtag 1. März 2020. In diesem einen Jahr ist viel passiert. Beispielsweise hat das Landesverwaltungsamt Kommunen zu Beitragserhöhungen gedrängt. Die bleiben bei diesem Stichtag unberücksichtigt. Schon im letzten Jahr haben Gemeinden Tausende von Euro nicht erstattet bekommen, weil diese eine differenzierte Beitragsstaffelung für Babys und größere Kindergartenkinder haben. Gerade die Babys – und das wissen, glaube ich, alle von uns – verursachen höhere Kosten und Aufwände in den Kitas. Wir dürfen Gemeinden nicht bestrafen, die in der Vergangenheit differenzierte und vor allem transparente Beitragssysteme in ihren Räten beschlossen haben.
(Beifall CDU)
Meine Damen und Herren, wir müssen uns über eines stets sehr klar sein: Städte und Gemeinden, Träger, Kommunalpolitiker, Erzieher, Gewerkschaften und Eltern schauen heute und in den kommenden Wochen sehr genau auf das, was wir hier beschließen. Wir sollten deshalb alle dafür sorgen, dass wir liefern, was wir angekündigt haben. Wir haben es gemeinsam in der Hand, ob wir einen Beitrag zur Akzeptanz der humanistisch nötigen Maßnahmen leisten oder diese untergraben. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
(Zwischenruf Abg. Hennig-Wellsow, DIE LIN-
KE: Ihre Tabletten möchte ich auch mal haben!)
