Henry Worm
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gleichstellungsgesetzes – Abschaffung des Amtes der Beauftragten für die Gleichstellung von Frau und Mann beim Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Herold, eigentlich war ich bislang immer der Meinung, diese Neiddebatten sind eigentlich immer so das Feld von links. Jetzt ist das eigentlich ganz anders, jetzt ist es rechts verortet, aber das macht es unterm Strich auch nicht besser.
(Beifall CDU)
Die AfD-Fraktion will mit dem vorliegenden Gesetzentwurf das Amt der Beauftragten für die Gleichstellung von Frau und Mann beim Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie abschaffen. Offensichtlich hält die AfD eine Gleichstellungsbeauftragte für nicht mehr zeitgemäß und überflüssig
(Beifall AfD)
und darüber hinausgehend – wie aus der Problembeschreibung ersichtlich – schlichtweg für zu teuer. Diese Einschätzung teilen wir als CDU-Fraktion ausdrücklich nicht.
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Weil Ihr es
nicht dürft!) Dass die Verfassung des Freistaats Thüringen die Gleichstellung von Mann und Frau festschreibt, ist aus unserer Sicht mitnichten ein Indiz dafür, dass wir die tatsächliche Gleichberechtigung der Geschlechter in allen gesellschaftlichen Bereichen bereits erreicht haben und es keiner weiteren Anstrengungen in diesem Themenfeld bedarf.
(Beifall DIE LINKE, CDU, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Nach wie vor gibt es in vielen Bereichen Nachholbedarf in Sachen „Gleichstellung“, etwa bei der Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in Wirtschaft und Verwaltung, dem Berufswahlverhalten oder bei Lohnunterschieden zwischen Frauen und Männern. Und, weil das auch schon mehrfach angesprochen wurde, so hat zum Beispiel die CoronaKrise erneut deutlich gezeigt, dass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, wenn es denn dann darauf ankommt, in der Regel oder eher an den Frauen hängen bleibt. Sie sind es, die wegen der beruflichen Situation des Ehemanns oder der familiären Situation oft kürzertreten. Die Gründe für den geringeren Durchschnittsverdienst und die vergleichsweise kleine Zahl von Frauen in Führungspositionen sind vielfältig: Erwerbsunterbrechungen wegen der Kindererziehung, Schwierigkeiten beim beruflichen Wiedereinstieg, die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit, schlechtere Aufstiegschancen und vor allem nach wie vor feste Rollenzuschreibungen und Vorurteile wirken sich insgesamt nicht unbedingt zum Vorteil aus. Nur in einer gemeinsamen Kraftanstrengung derjenigen, die in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft Verantwortung tragen, sind im Bereich der Gleichstellung nachhaltige Erfolge zu erzielen. Diese Anstrengungen dürfen sich auch nicht nur in Sonntagsreden erschöpfen. Gleichberechtigung muss Tag für Tag in den Familien vorgelebt werden, wenn in dieser Frage ein gesellschaftlicher Wandel erreicht werden soll. Die Bestellung einer ressortübergreifend tätigen Beauftragten für die Gleichstellung von Mann und Frau ist deshalb aus unserer Sicht keineswegs obsolet. Es braucht jemanden, der die Belange der Gleichstellung von Frauen und Männern immer wieder in den Fokus rückt – dass da durchaus noch Potenzial besteht, steht außer Frage –, die Verwirklichung der in der Verfassung des Freistaats Thüringen festgelegten Verpflichtung der Gleichberechtigung der Geschlechter durch entsprechende Maßnahmen fördert und sichert. Ziel dieser Maßnahmen ist es, die Lebenssituation von Frauen vor Ort zu verbessern und strukturell bedingte geschlechterspezifische Benachteiligungen abzubauen. Zusammengefasst lässt sich deswegen sagen: Die Bestellung der Beauftragten für die Gleichstellung von Frau und Mann beim Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie ist eine sinnvolle Maßnahme, um das Grundrecht der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu verwirklichen, so wie es nun mal im Grundgesetz und in unserer Landesverfassung formuliert ist. Die CDU-Fraktion spricht sich daher gegen eine Abschaffung der Thüringer Gleichstellungsbeauftragten aus. Wir lehnen den Gesetzentwurf ab.
(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN)
