Heike Werner
Fragestunde
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, im Namen der Landesregierung beantworte ich die Anfrage des Abgeordneten Zippel wie folgt: Zu Frage 1: In Zusammenarbeit zwischen dem Land und der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen konnten insgesamt 29 wohnortnahe Impfstellen errichtet werden. Diese sind in allen Landkreisen und kreisfreien Städten Thüringens errichtet worden, sodass für die Thüringer Bevölkerung möglichst kurze Wege zu den Impfstellen realisiert werden konnten. So hat Thüringen mit das höchste Impfstellen-pro-Bewohner-Verhältnis mit 75.000 Einwohnerinnen und Einwohnern pro Impfstelle. Zum Vergleich vielleicht: Wir haben 29 Impfstellen, in Sachsen gibt es 13 Impfzentren, in Sachsen-Anhalt 14 Impfstellen. Man sieht also, dass wir hier eine recht hohe Dichte haben. Das war uns wichtig, weil wir davon ausgehen, dass in ländlichen Räumen die Wege schon sehr weit sind und insbesondere für die älteren Menschen die Mobilität nicht immer so einfach zu bewältigen ist. Deswegen sind wir sehr froh, dass wir das mit diesen 29 Impfstellen in allen Landkreisen und kreisfreien Städten realisieren konnten. Die letzten Impfstellen haben am 2. Februar ihre Arbeit aufgenommen. Zusätzlich sollen darüber hinaus noch in diesem Monat beginnend bis zum Ende des Quartals vier Bezirksimpfzentren für mobilere Personen eröffnet werden, in denen dann eine sehr große Anzahl an Impfungen durchgeführt werden kann. Sie wissen, dass der eine Impfstoff AstraZeneca nur für Menschen bis 65 Jahre zugelassen sein wird, insofern gehen wir davon aus, dass mobilere Menschen in diesen Impfzentren insbesondere eine oder zwei Impfungen erhalten können. Aus den bisherigen Impfstellen erhalten wir überwiegend – noch mal zur Bewertung – positive Nachrichten sowohl zum Ablauf als auch zum gesamten Verfahren der Impfungen. Es gab am Anfang einige kommunikative Schwierigkeiten mit einigen wenigen Kommunen. Diese Schwierigkeiten konnten aber ausgeräumt werden, sodass wir jetzt ein gutes Angebot haben, das an der einen oder anderen Stelle auch noch mal nachgebessert oder verändert wurde. Zu Frage 2: Die Impfungen in den Thüringer Krankenhäusern erfolgen strikt gemäß den Priorisierungen nach § 2 Coronavirus-Impfverordnung. Bei der Verteilung und Umverteilung von Impfstoff an die Krankenhäuser wurde als Maßstab das COVID-19Versorgungskonzept Thüringen für Krankenhäuser zugrunde gelegt. Das heißt, danach erfolgt eine Versorgung von COVID-19-Erkrankten in Level-1bis Level-2-Kliniken; eine Versorgung von COVID-19-Erkrankten in Level-3-Kliniken sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen erfolgt zweitrangig zur Entlastung der Level-1- und Level-2-Kliniken. Dementsprechend wurden mit Stand 29.01.2021 in 40 Krankenhäusern bzw. stationären Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen Impfungen durchgeführt. Zu Frage 3: Mit Stand 2. Februar 2021 wurden stimpfungen in 172 Pflegeheimen und Folgeimp Er fungen in 44 Einrichtungen durchgeführt. Zu Frage 4: Dazu liegen der Landesregierung keine Daten vor. Grundlegend für die Durchführung und Abrechnung von Tests in Krankenhäusern sind die Bestimmungen der Coronavirus-Testverordnung des BMG sowie das Konzept für COVID-19-Labortestungen in Thüringen. Die Krankenhäuser legen den Gesundheitsämtern ihre Testkonzepte vor. Diese können variieren, je nachdem, welche Struktur ein Krankenhaus hat, wie groß ein Krankenhaus ist, welche Fachrichtungen insbesondere in den Krankenhäusern bedient werden. Deswegen gibt es sehr unterschiedliche Testkonzepte. In der Kürze der Zeit konnten wir jetzt nicht von den Gesundheitsämtern oder den Krankenhäusern all die Daten abrufen. Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
