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Diana Lehmann

SPD 05.02.2021 Sitzungen 7/36

Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich habe gestern bereits zum Wahlvorschlag von Herrn Cotta für die Parlamentarische Kontrollkommission gesprochen. Und das Gleiche, was ich gestern gesagt habe, gilt auch heute. Für die G 10 müssen die Mitglieder hinsichtlich dieser Aufgabe in besonderem Maße geeignet sein. Und natürlich dürfen wir als Abgeordnete, die wir lediglich unserem Gewissen verpflichtet sind, frei darüber abstimmen, wie wir am Ende bei so einer Wahl verfahren. Ich möchte nicht noch mal im Detail wiederholen, was ich gestern zur Eignung von Herrn Cotta gesagt habe. Das möchte ich uns und dem Parlament hier ersparen, weil ich der Meinung bin, dass es nicht nötig ist, das mit Hass und Hetze, wie Herr Cotta das über seine Facebook-Seite verbreitet, hier im Parlament über Gebühr zu wiederholen, zumal ich uns allen den Beifall der AfD-Fraktion zu diesen Beiträgen ersparen möchte. Herr Cotta besitzt aus unserer Sicht weder die erforderliche Zuverlässigkeit noch die Eignung für eine Funktion im G10-Gremium. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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