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Madeleine Henfling

GRÜNE 05.02.2021 Sitzungen 7/36

Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag über den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Frau Präsidentin, ja, da ist er nun endlich! Die Vertreterinnen und Vertreter von Rot-Rot-Grün wissen, glaube ich, noch sehr genau, wie lange das gedauert hat, bis dieser Staatsvertrag tatsächlich vorliegt. Wir haben mit diesem Verfahren schon 2015 begonnen und sechs Jahre später haben wir das hier vor uns liegen. Wir freuen uns darüber, dass es gelungen ist, denn auch das stand in den letzten Jahren nicht immer fest, hier einen novellierten Staatsvertrag vorzulegen. Was Herr Montag hier gern behauptet hat, als hätte Rot-Rot-Grün den Staatsvertrag alleine geschrieben, ist halt nicht so. Schön wäre es gewesen, dann hätten wir darin sicherlich auch viele Dinge stärker verankern können, die Sie jetzt gerade angesprochen haben. Von daher bin ich froh, dass er jetzt hier liegt. Wenn wir ganz kurz Revue passieren lassen: Der Staatsvertrag stammt von 1991, das haben Kollege Hartung und auch Staatssekretär Krückels hier schon angesprochen. Das ist das Jahr, in dem der Standard zum MP3 veröffentlicht wurde und in dem das Internet gerade an den Start gegangen ist. Diesen Duktus hat dieser Staatsvertrag auch an vielen Stellen noch geatmet. Ursprünglich sollte der Vertrag regeln, wie sich die drei Länder ihren gemeinsamen Rundfunk vorstellen. Elementarer Bestandteil dieser Regelung ist auch die Kontrolle der Inhalte, besonders nach der Erfahrung zweier Diktaturen. Die Aufsicht übernimmt der Rundfunkrat. Er soll eine Vertretung möglichst vieler Bevölkerungsgruppen darstellen. Deswegen ist es auch ganz logisch, dass wir auch im Rundfunkrat eine Gesellschaft abbilden wollen, die sich natürlich in den letzten 30 Jahren verändert hat. Dazu gehört auch, dass wir Gruppierungen aufnehmen, die da nicht vertreten waren: unter anderem Familienverbände, Umwelt-, Naturschutzorganisationen, die LSBTTIQ und Migrantinnen- und Migrantenvertretungen. Das gehört einfach dazu, denn sie gehören zu unserer gesellschaftlichen Realität und damit auch in dieses Gremium. Dafür haben wir uns als Grüne auch sehr starkgemacht, das war auch unsere Schwerpunktsetzung bei den Diskussionen um den Staatsvertrag. Thomas Hartung hat es richtigerweise gesagt: Wir hätten uns gewünscht, dass wir bei der Anzahl der Rundfunkräte bleiben, bei 43. Das war allerdings nicht zu machen, weil leider Gottes insbesondere die CDU nach wie vor an ihren Vertreterinnen festgehalten hat, die sie wichtig fand, und es dort keine Reduktion gab. Aber auch die Regierungen der drei Bundesländer waren nicht bereit, eventuell darüber zu sprechen, ob wir die Regierungsvertreterinnen und -vertreter aus dem Rundfunkrat herausnehmen. Auch das wäre etwas gewesen, was wir als Grüne mitgetragen hätten. Aber sei es drum: Jetzt sind wir bei 50. Das ist sicherlich eine gewisse Schmerzgrenze, aber damit lässt sich umgehen. Wir haben, wie gesagt, 2015 mit den Diskussionen dazu begonnen und wir haben auch 2016 dann unter R2G – und ich sage es mal ganz deutlich, Herr Montag: Ohne Rot-Rot-Grün in Thüringen hätte es überhaupt keine Novellierung des Staatsvertrags gegeben. Denn die treibende Kraft hinter der Novellierung war diese Landesregierung hier und keine Landesregierung in Sachsen-Anhalt oder in Sachsen. (Beifall DIE LINKE) Im Gegenteil. Gerade die sächsische CDU hat hier massiv blockiert. Uns vorzuwerfen, wir hätten hier nicht geliefert, ist eine bodenlose Frechheit. Aber das müssen Sie mit sich selbst ausmachen. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Wir als Grüne und auch die Kolleginnen und Kollegen der anderen Fraktionen haben 2018 umfänglich unsere Änderungsideen veröffentlicht. Dann stockten aber diese Verhandlungen wieder. Und das lag vor allen Dingen an Sachsen. An dieser Stelle möchte ich gern noch mal darauf hinweisen, dass im Januar 2019 bei den Verhandlungsrunden, die wir in Halle geführt haben, auch schon eine Deckelung der Intendantengehälter diskutiert wurde und eigentlich auch geeint war. Gekippt wurde sie übrigens von der CDU – nicht in Thüringen, aber immerhin von Ihren Kolleginnen und Kollegen in den anderen Bundesländern. Von daher, nur um der Mythenbildung vorzubeugen: Diese Diskussionen, die in den letzten Wochen hier geführt worden sind, die sind alle schon mal geführt worden. RotRot-Grün hat dort auch Lösungen präsentiert. Wir haben dort über Lösungen diskutiert. An uns sind diese Lösungen auch nicht gescheitert. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ihre Idee, lieber Herr Kellner, war aus meiner Perspektive ein sehr inhaltsloser Antrag. Ich weiß, dass das eine hoch diskutierte Geschichte ist mit den Fragen der Ressourcenverteilung in Thüringen. Ich sage aber auch, für uns als Bündnisgrüne aller Länder war das nicht die Hauptfrage bei der Novellierung des Staatsvertrags und ich werde darauf auch keinen Schwerpunkt legen. Ich kann nachvollziehen, dass diese Ressourcenverteilung anscheinend einigen in diesem Hohen Hause sehr wichtig ist. Unsere Schwerpunktsetzung war es nicht. Uns ging es darum, den Staatsvertrag ganz maßgeblich dahin gehend zu novellieren, dass die Gremien vor allen Dingen staatsfern und vielfältig aufgestellt sind. Das ist uns, glaube ich, auch in dem möglichen Rahmen, den wir hatten, gelungen. Wir Grüne haben dazu länderübergreifend die Positionen auch abgestimmt und diese Vorschläge entwickelt. Und, meine sehr geehrten Damen und Herren, alles, was hier gesagt wurde, auch von der AfD-Fraktion, zur Frage der Arbeitgeberinnen und Arbeitnehmerinnen stimmt halt einfach nicht. Herr Krückels hat es richtig dargestellt. Wir haben hier eine Parität hergestellt. (Beifall SPD) Das war längst überholt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, und auch die FDP, die es ja sehr begrüßt, dass die LSBTTIQLeute jetzt im Rundfunkrat sitzen. Sie müssen mit den eigenen Schizophrenien …

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