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Holter

05.02.2021 Sitzungen 7/36

b) Betreuende Eltern während der Corona-Pandemie nicht weiter belasten – Beiträge bei pandemiebedingter Nichtinanspruchnahme von Betreuung in Kindergärten und Horten aussetzen

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, meine Damen und Herren, der Tagesordnungspunkt, den wir jetzt beraten, schließt an die Aktuelle Stunde vom Mittwoch an – Herr Wolf ist gerade darauf eingegangen –, an die beiden Punkte, die dort sowohl von der CDU- als auch von der AfD-Fraktion beantragt wurden. Aber Aktuelle Stunden sind die Zeiten der intensiven Debatte, des Austauschs von Argumenten, daran kann man sich messen lassen. Aber am Ende, glaube ich, werden wir daran gemessen, und zwar alle werden daran gemessen, welche Taten dem folgen. Nicht an den Worten sollst du sie messen, sondern an ihren Taten. Wenn wir heute einen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen beraten, dann ist es genau das: Was in der Aktuellen Stunde hier verkündet wurde, wird in Taten umgesetzt. Der Grundsatz, Bildung und Betreuung umzusetzen, hat in Thüringen einen hohen Stellenwert; einen hohen Stellenwert, der eben in der Bundesrepublik Deutschland etwas Einmaliges darstellt, dass – mal die Corona-Pandemie aus dem Blick gelassen – wir einen Betreuungsanspruch bis zu zehn Stunden in den Kindertageseinrichtungen und natürlich auch über unsere Horte absichern. Durch die Pandemie ist es nun leider so, dass wir diesen Anspruch nicht vollends umsetzen können und dass es mit der Entscheidung, dass Kindergärten und Kindertagespflege geschlossen sind, eben zu diesen Einschränkungen gekommen ist. Wir haben immer nach dem Grundsatz gehandelt, nach dem Bibelwort: „Einer trage des anderen Last.“ Wenn junge Familien sich entscheiden, Kinder in die Welt zu setzen und ihnen eine gute Perspektive zu bieten, haben sie sich darauf verlassen, dass der Freistaat ein gutes Betreuungsangebot, ein gutes Bildungsangebot von klein an gewährleistet. Das ist unser Prinzip, daran wird auch nicht gerüttelt. Da sind wir uns – hoffentlich zumindest in der Koalition, ich denke auch mit der CDU – vollkommen einig. Das ist wichtig. Und das ist eben der Spruch: „Einer trage des anderen Last.“ Junge Familien können Familie und Beruf in Übereinstimmung bringen, weil dieses Betreuungs- und Bildungsangebot in Thüringen besteht. Durch das Coronavirus ist nun dieses Prinzip ein Stück infrage gestellt worden. Wir mussten Entscheidungen treffen – Herr Wolf und andere Rednerinnen und Redner sind darauf eingegangen – und zum Schutze der Gesundheit entsprechende Maßnahmen einleiten, die auch, glaube ich, als solche nicht infrage gestellt werden, außer von der AfD. Die Frage ist: Können wir Bildung und Betreuung und den Schutz der Gesundheit nicht nur zusammen denken, sondern auch zusammen realisieren? Das ist der Punkt – darüber habe ich in der Aktuellen Stunde gesprochen –, an den ich hier anknüpfen möchte. Liebe Eltern, liebe Mütter, liebe Väter, ich weiß aus vielen Berichten, die ich bekomme, und auch aus der Gesprächsrunde am Mittwoch, die ich vor der Aktuellen Stunde hier mit Vertreterinnen und Vertretern der Kindertageseinrichtungen, der Träger, aber auch mit den Elternvertretungen geführt habe, wie groß ihre Belastung zurzeit aussieht. Die Belastung, die Sie übernommen haben in dieser Phase der Pandemie, sucht Ihresgleichen, und ich kann nur den Hut vor Ihnen ziehen, mich tief verbeugen, Danke sagen, dass Sie diese Last tragen. Ich kann Ihnen aber die Last der Betreuung und der Bildung der Kinder nicht abnehmen. Sondern ich kann nur eins, wir als Politik können nur eins, Ihnen nämlich einen Teil der Last, die Sie tragen, abnehmen, indem Gebühren, die in den Kindergärten bzw. in den Horten oder in den freien Schulen für die Ganztagsbetreuung anstehen, nicht mehr durch Sie zu tragen sind, sondern vom Freistaat übernommen werden. Das ist genau der Gesetzentwurf, der jetzt vorliegt. Der muss natürlich – Frau Baum und Herr Tischner – im Detail beraten werden, selbstverständlich. Dazu sind die Ausschussberatungen da. Ihre Hinweise gehören dazu. Niemand weiß, wie lange die Pandemie anhält, wie lange das Coronavirus weiter grassiert und in welchem Tempo es sich ausbreitet. Die Infektionszahlen gehen gerade zurück. Aber hält das an? Ich kann schon gar nicht mehr aufzählen, wie viele Mutationen es gibt, die uns aktuell begleiten. Es ist klar – das ist das Prinzip der rot-rot-grünen Koalition, es ist auch mein Prinzip, das Prinzip der Regierung und wir haben es am 5. Januar mit einem Beschluss des Kabinetts untersetzt –: Eltern, die die Notbetreuung nicht in Anspruch nehmen können, sollen dafür keinen Beitrag zahlen. Dies Prinzip steht und wird jetzt umgesetzt. Danke an die Koalitionsfraktionen, dass dieser Gesetzentwurf hier eingebracht wurde. (Beifall DIE LINKE) Das betrifft die Kindergärten, das betrifft die Schulhorte und das betrifft natürlich auch die Angebote der freien Schulen. Das sind Ganztagsangebote, da sprechen wir nicht von Horten. Das ist für mich eine Selbstverständlichkeit, das ist auch für die Regierung eine Selbstverständlichkeit. Unser Dank geht noch mal an die regierungstragenden Fraktionen. Und liebe CDU, es ist eben so: Heute haben wir die erste reguläre Plenarsitzung des Jahres 2021. Als einer der ersten Gesetzentwürfe wurde dieser Entwurf vorgelegt, um die Entlastung der Eltern zu erreichen. So geht Politik, die nah bei den Bürgerinnen und Bürgern ist und ihre Probleme und Sorgen aufgreift. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Ich möchte etwas Verwunderung ausdrücken, da ich am Mittwoch vergangener Woche in der „Thüringer Allgemeine“ lesen musste, dass sich der CDU-Fraktionsvorsitzende im Thüringer Landtag Mario Voigt darüber beklagt hat, dass die Regierungskoalition bisher nicht diese Frage angegangen ist, dass diese Frage grundsätzlich per Gesetz zu lösen ist. Aber zeitgleich – Herr Voigt, das haben Sie gewusst – haben die Fraktionen von Rot-RotGrün den Gesetzentwurf behandelt und beraten. Das ist genau das Gegenteil zu dem, was Sie ausgedrückt haben. Sie wissen auch, dass die Regierung die Fraktionen, eigentlich den Landtag, am 5. Januar aufgefordert hat, die finanziellen und gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, damit die Übernahme, der Ausgleich für die nicht zu zahlenden Elternbeiträge erfolgt. Deswegen ist es meines Erachtens nicht mehr angebracht, ein Schwarze-Peter-Spiel zu betreiben. Wir sollten jetzt – so habe ich heute die Redebeiträge verstanden – an dem Thema arbeiten, den Gesetzentwurf im Ausschuss beraten und dann zu einer Verabredung kommen, was dann in zweiter Lesung hier verabschiedet wird. Da teile ich die Auffassung aller, die hier gesprochen haben, dass wir im Sinne der Eltern, der Familien eine schnelle Lösung brauchen, damit dann die Kostenrückerstattung, der Ausgleich sehr schnell erfolgen kann. Ich will eine Anmerkung zu dem machen, was Frau Baum gesagt hat. Sie sagten, das den Eltern direkt zu geben – als eine Möglichkeit sozusagen. Das werden wir im Ausschuss dann sicherlich im Detail beraten. Aber ich muss sagen, die Eltern haben kein Vertragsverhältnis mit dem Freistaat, sondern das Vertragsverhältnis besteht zwischen den Eltern und den Trägern, oftmals vertreten über den jeweiligen Kindergarten. Deswegen ist das auch hier entsprechend zu beachten. Für die Eltern ist das aber eigentlich unwichtig. Für die Eltern ist wichtig, dass sie das Geld bekommen. Der Weg, wie sie das Geld bekommen, ist dabei zweitrangig. Aber das gehört zur Anmerkung. Herr Tischner, in Ihrem Antrag, den die CDU hier eingebracht hat, wird von einer Pandemie-Klausel gesprochen, die in den Gesetzestext aufgenommen werden soll. Ich will Ihnen deutlich sagen: Ich halte nichts davon. Mit dem Gesetzentwurf wollen wir die Eltern für die Monate entschädigen, in denen sie keine Notbetreuung, keine Betreuung in Anspruch nehmen konnten. Das ist anständig, das gehört sich so. Es ist hier schon von den Kolleginnen und Kollegen so argumentiert worden. Was ist aber nun mit der Frage, ob in einem Gesetz für alle möglichen Folgefälle einer Pandemie oder andere Ereignisse, von denen wir heute noch gar nichts wissen, Vorsorge getragen werden soll? Warum? Warum soll das so sein? Wir müssen einmal über den Tag hinausdenken. Wie lange uns die Corona-Pandemie noch beschäftigt, weiß niemand. Wie sich in Zukunft eine vielleicht ganz andere Pandemie auf unser gesellschaftliches Leben auswirken wird, auf unseren Alltag auswirken wird, wissen wir auch nicht. Oder es gibt gar ganz andere Fälle, die eine Schließung von Schulen und Kindergärten notwendig machen, vielleicht auch regional. Wir haben ja gerade mal wieder einen steigenden Pegel in den Flüssen in Thüringen, auch das kann natürlich zu Schließungen führen. Wollen wir wirklich alle möglichen Problemfälle der Zukunft in einem Gesetz schon mal regeln? Und dann, sehr geehrte Frau Taubert, liebe Frau Finanzministerin, müssten wir ja auch das Geld dafür schon mal einstellen und sozusagen einen Fonds bilden, ein weiteres Sondervermögen oder was es auch im Einzelnen immer sein wird. Ich meine, Politik muss handlungsfähig sein und muss auf solche Ereignisse reagieren können. Ich denke, dass nicht alle in diesem Hohen Haus diesen Vorschlag für zielführend halten. Meine Damen und Herren, Politik in Thüringen hat sich immer dadurch ausgezeichnet, dass sie lösungsorientiert gearbeitet hat, das ist zumindest mein Eindruck, bei allen Debatten, die auch geführt wurden. Debatten halte ich für notwendig und auch, dass die unterschiedlichen Sichten dort eingebracht werden. Dass man zu einem Gesetzentwurf auch noch andere Ansichten haben und sagen kann „Habt ihr daran gedacht?“ und „Jenes müsste eingebracht werden.“, das ist ein normales parlamentarisches Verfahren. Das versteht sich. Und deswegen bin ich der Überzeugung, auch nachdem sich gestern Abend die Parteien Die Linke, die SPD, die Grünen und die CDU geeinigt haben, bis zur Sommerpause hier gemeinsam zusammenzuarbeiten und wichtige Entscheidungen gemeinsam zu tragen, dass wir gerade in dieser Frage für die Eltern eine zügige Entscheidung treffen können. Ich baue auch auf die FDP – Frau Baum hat es ja zu Ausdruck gebracht –, dass sie hier mitziehen will, in den Ausschussberatungen ihre Fragen einbringt, selbstverständlich. Aber am Ende haben wir nicht viel Zeit, sondern ich wünsche mir, dass zügig beraten wird, die Anhörung durchgeführt wird, dass wir dann sagen können: Wir haben nicht nur geredet, wir haben Wort gehalten. Lasst sie uns an ihren Taten messen, nicht an ihren Worten. Herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Protokoll ↗