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Krückels

05.02.2021 Sitzungen 7/36

Fragestunde

Wann das Verfahren abgeschlossen ist, kann ich Ihnen nicht sagen. Das hängt natürlich von dem Gericht ab, darauf haben wir keinen Einfluss. Insofern lohnt es sich, glaube ich, nicht zu spekulieren. Selbst wenn man eine Anfrage bei Gericht stellen würde, würde man vermutlich keine Auskunft dazu erlangen oder wir würden mit keinen substanziierteren Auskünften rechnen können, als wenn Sie da als Abgeordneter, Privatperson nachfragen. Und das Zweite: Natürlich ist die Verwaltung sensibilisiert. Sie hat die ganze Zeit dieses Verfahren betrieben. Das hat ja letztendlich zu dem Ergebnis für den Freistaat geführt, dass diese Zahlungen zurückzuerstatten waren und getilgt worden sind. Insofern liegt die Kenntnis darüber, sozusagen, ohne dass es jetzt einer expliziten Anweisung bedarf, in der Staatskanzlei selbstverständlich ganz ausreichend vor, in der gesamten Landesverwaltung auch. Insofern gehe ich davon aus, dass es zu analogen Verfahren nicht mehr kommen kann.

Protokoll ↗