Uwe Thrum
b) Betreuende Eltern während der Corona-Pandemie nicht weiter belasten – Beiträge bei pandemiebedingter Nichtinanspruchnahme von Betreuung in Kindergärten und Horten aussetzen
Sehr geehrte Landtagspräsidentin, werte Abgeordnete, liebe Kinder, liebe Eltern, es ist allerhöchste Zeit, dass wir die Thüringer Familien fair behandeln und nicht für eine Leistung bezahlen lassen, die sie gar nicht in Anspruch nehmen konnten oder in Anspruch nehmen werden.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Das hat es ja auch noch nie gegeben!) Wir haben die generelle Schließung von Kindergärten und Schulen seit dem Frühjahr 2020 immer wieder angemahnt. Nun sind seit mehreren Wochen unsere Kinder erneut von ihren Schulkameraden und Lehrern isoliert. Es fehlt ihnen die Tagesstruktur, der Umgang mit den Schulfreunden und natürlich auch häufig die persönliche Rückkoppelung zu ihren Lehrern. In den vergangenen Monaten hat sich außerdem gezeigt, dass das digitale Lernen zu Hause keine Alternative zum Bildungsort Schule darstellt, denken wir zum Beispiel an die wiederkehrenden Probleme mit der Thüringer Schulcloud. Auch eine Schulschließung bis Ostern wie vor Tagen von Ministern in den Raum geworfen, wird Folgen nach sich ziehen, die keiner mehr verantworten kann. Deshalb fordern wir unter anderem mit unserem Entschließungsantrag die Landesregierung auf, Kindergärten, Horte und Schulen zu öffnen und die Etablierung und Anwendung sinnvoller Hygienekonzepte zu unterstützen.
(Beifall AfD)
Minister Holter verkündete selbst noch im alten Jahr in der MDR-Sendung, dass die Schulen keine Pandemietreiber seien. Man hatte den Plan, bis zu den Weihnachtsferien den teilweisen Präsenzunterricht auch an den Schulen stattfinden zu lassen, bis sich Ministerpräsident Ramelow dann am 13. Dezember von der Kanzlerin – angeblich – eines Besseren belehren ließ. Innerhalb von drei Tagen mussten daraufhin die Familien ihre Pläne komplett wieder über Bord werfen, Betreuung, Beschulung und Beruf neu organisieren und irgendwie unter einen Hut bringen. Man spielte dann noch ein bisschen an den Winterferien rum; als die dann auch auf Januar vorverlegt wurden, hörten wir wenige Tage darauf aus dem Ministerium, dass die Schulen sowieso bis April geschlossen sind. Wir fragen uns schon, was Sie sich in den nächsten Tagen noch so alles einfallen lassen, um die Thüringer Familien weiter zu verunsichern. Ihre Landesregierung jedenfalls steuert planlos und sprunghaft durch die Krise. So geht das nicht, Herr Ramelow!
(Beifall AfD)
Wir brauchen stattdessen Verlässlichkeit. Unsere Kinder brauchen Schule und deshalb auch die Öffnung von Kindergärten, Horten und Schulen, und sei es auch nur im Wechselunterricht. Weil wir aber auch wissen, dass dieser Virus uns noch monatelang beschäftigen wird und es regional auch zu weiteren Einschränkungen kommen kann, geht uns Ihr Gesetzentwurf zur Erstattung von Elternbeiträgen für Hort und Kindergärten nicht weit genug. Eine Aussetzung der Elternbeiträge bis längstens zum 30. April ist viel zu kurz gesprungen. Wir wollen hier keine zeitliche Befristung, um auch langfristig Rechtssicherheit und Planbarkeit herzustellen. Außerdem sehen wir dringenden Handlungsbedarf in § 12b Ihres Entwurfs, der sieht nur eine Entlastung, eine Erstattung bei landesweit angeordneten Schließungen vor. So geht das nicht! Wir wollen, dass das Land auch bei regionalen Schließungen durch die Gesundheitsämter im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes eine Erstattung vornimmt. Denn wenn wir es einmal machen, dann sollten wir es auch richtig machen, meine Damen und Herren.
(Beifall AfD)
Was uns noch aufgefallen ist, ist, dass Sie nur einzelne Monate jeweils in den Blick nehmen. Wenn beispielsweise im März 14 Tage lang und im darauffolgenden April eben auch 14 Tage lang geschlossen ist, dann sind das insgesamt vier Wochen, aber nach Ihrem Entwurf würden die Thüringer Familien hier weiter in die Röhre schauen, weil Ihr Gesetz erst greift, wenn die Einrichtungen an mehr als 15 Kalendertagen geschlossen sind. Das ist für uns eindeutig ein Taschenspielertrick und so können wir nicht mit den Thüringer Familien umgehen. Wir wollen für alle Tage, an denen es kein Betreuungsangebot gibt, eine Gebührenbefreiung und dafür müssen die Träger, die Kommunen auch entsprechend ausfinanziert werden. In anderen Bereichen haben Sie das Geld doch auch zur Verfügung.
(Beifall AfD)
Ein weiterer Knackpunkt, den wir berücksichtigt haben wollen, ist, dass Rückzahlung und Berechnung nicht erst ab Ende der Schließungen beginnen, sondern mit dem von uns eingeführten 90-TageGrenzwert soll den Bürgern und der Verwaltung Planungssicherheit gegeben werden. Außerdem wollen wir, dass hier nicht nur ein Zuschuss erfolgt, sondern ein echter Ausgleich an die Kommunen, an die Träger weitergeleitet wird, um die entstandenen Lücken auch entsprechend auszufinanzieren. Es gibt also noch jede Menge Redebedarf, den wir mit Ihnen auch gern im Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport sowie Haushalt und Finanzen klären wollen. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
