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Karawanskij

05.02.2021 Sitzungen 7/36

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Bergner, für die Thüringer Landesregierung antworte ich auf die Mündliche Anfrage wie folgt: Zu Frage 1 – wie im Vergleich zu anderen Bundesländern die strengere Anordnung erklären bzw. rechtfertigen –: Wir haben das auch schon hier im Hohen Haus diskutiert. Wir haben mit Abstand einen der höchsten Inzidenzwerte im Vergleich zu anderen Bundesländern. Deswegen haben wir auch entsprechend strenge Regelungen im Hinblick auf die Eindämmung bzw. Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2. Deswegen ist das notwendig. Daraus folgt auch, dass die Thüringer Fahrschulen vorerst, erst mal bis Ablauf der Geltungsdauer der Sonderverordnung, entsprechend geschlossen bleiben müssen. Wir haben Ausnahmen – die sind Ihnen bekannt – im Bereich der Berufsausübung nach § 9b Abs. 2 der derzeit gültigen Dritten Thüringer SARS-CoV-2-Sondereindämmungsmaßnahmenverordnung vorgesehen. Andere Bundesländer – Sie hatten sie gerade auch aufgezählt – haben aufgrund geringerer Inzidenzen bereits Lockerungen aufnehmen können. Leider trifft das auf Thüringen noch nicht in dem Maße zu. Zu Frage 2 – welche Perspektiven sehen wir für eine zeitnahe Öffnung der Fahrschulen in Thüringen –: Wir können natürlich eine Öffnung bzw. Lockerung der bisherigen geltenden Regelungen erst anstreben bzw. kann sie erst erfolgen, wenn dies aufgrund des jeweiligen aktuellen Infektionsgeschehens auch wieder möglich ist. Die geltenden Regelungen werden regelmäßig auf ihre Verhältnismäßigkeit überprüft. Wir passen entsprechend der Infektionslage an. Man muss allerdings dazu sagen, dass wir es immer noch mit einem sehr dynamischen Infektionsgeschehen zu tun haben. Wir können dazu noch keine lange vorausschauende Planung machen, auch wenn wir das gemeinsam diskutieren bzw. anstreben. Ich kann Ihnen aber Folgendes mitteilen: Wir haben im Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft – und ich persönlich auch – Gespräche mit den betroffenen Akteurinnen geführt. Zuletzt war das am Montag, am 01.02. Da habe ich mit Vertretern sowohl der Verkehrsausschüsse der IHKs als auch mit dem Fahrlehrerverband Gespräche per Videokonferenz geführt. Ich kann Ihnen sagen, dass wir dort sehr intensiv die Wünsche und Nöte der Betroffenen diskutiert haben. Wir haben uns dazu ausgetauscht und konkrete Verabredungen getroffen, dass wir Vorschläge eines Stufenplans, der ja angestrebt wird, sobald das Infektionsgeschehen sich entspannt, vornehmen und die auch seitens der Fahrschulen an das TMSAGFF und auch an das TMIL zur Verfügung gestellt werden. Da sind durchaus sehr konstruktive Vorschläge zu erwarten, die wir auch gern aufnehmen wollen. Zu Frage 3 – wie positioniert sich die Landesregierung zu der Abwanderung von Fahrlehrern und Fahrschülern und dem Abhalten von Lehrgängen durch Thüringer Fahrschulen in benachbarten Bundesländern –: Die Schließungsanordnung für Fahrschulen haben wir als eine von verschiedenen Maßnahmen zur Kontaktminimierung vorgesehen. Wir sind ja alle einer Meinung, dass es das Ziel ist, die Infektionsgefahr entsprechend zu reduzieren und damit zu einer Eindämmung bzw. keiner weiteren Ausbreitung des Virus zu kommen. Wir können natürlich aber als Thüringer Landesregierung unsere Maßnahmen nur für das Hoheitsgebiet des Freistaats entsprechend treffen. Für Thüringer Fahrschulen, die Zweigstellen außerhalb des Landes haben, gelten folgerichtig die Beschränkungen in den jeweiligen Bundesländern bzw. müssen sie die Lockerungen dort beachten, die dort vorgenommen werden. Insgesamt versuchen wir schon, ein bundesweites, gemeinsames Agieren anzustreben. Dazu gab es auch entsprechende Positionierungen des Fahrlehrerverbands bzw. auch der Verbände. Aber wir haben es mit unterschiedlichen Dynamiken in unterschiedlichen Regionen zu tun und passen das dann entsprechend auch an.

Protokoll ↗