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Karawanskij

05.02.2021 Sitzungen 7/36

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Die Anfrage des Herrn Abgeordneten Worm beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Lassen Sie mich auf die unterschiedlichen Teilaspekte Ihrer Frage eingehen. Zu Frage 1, wie der ingenieurtechnische Planungsstand für den Streckenabschnitt L 1148/L 1149 ist: Die Planungen der Baumaßnahme an der Landesstraße zwischen Steinach und Steinheid im Landkreis Sonneberg wurden in den Leistungsphasen 1 bis 6 nach Honorarordnung für Architekten und Ingenieure vergeben und sind auch derzeit gegenwärtig in Bearbeitung. Diese Leistungsphasen beinhalten die Grundlagenermittlung und die Vorplanung in Leistungsphase 1 und 2, die Entwurfsplanung, was dann Leistungsphase 3 ist, die Genehmigungsplanung in Phase 4 und die Ausführungsplanung in Leistungsphase 5 sowie auch die Vorbereitung der Vergabe für Bauleistungen in Leistungsphase 6. Die Vermessungsarbeiten in dem Bereich sind so weit abgeschlossen. Die Untersuchung des Baugrunds, die Erkundungsbohrungen und auch das Baugrundgutachten werden gegenwärtig erarbeitet und als Nächstes werden dann die Unterlagen für die erforderliche Plangenehmigung bzw. auch die Erlangung des Baurechts erarbeitet. Die Beantragung der Plangenehmigung beim Thüringer Landesverwaltungsamt erfolgt dann voraussichtlich, so der derzeitige Stand, Mitte des Jahres. Zum zweiten Teilaspekt Ihrer Frage, mit welchem finanziellen Aufwand dabei zu rechnen ist bzw. jetzt gegenwärtig die Maßnahme finanziell untersetzt ist, müssen wir bei der Planung generell zwei Streckenabschnitte betrachten. Der erste Streckenabschnitt verläuft im Bereich des Knotenpunkts mit der Landesstraße L 1149, also Göritzmühle in Richtung Steinach, und der zweite Streckenabschnitt verläuft dann entsprechend im Bereich des Knotenpunkts in Richtung Steinheid. Für den ersten Streckenabschnitt belaufen sich die zu erwartenden Baukosten zumindest nach derzeitiger Schätzung auf rund 960.000 Euro und für den zweiten Streckenabschnitt auf 540.000 Euro. Vorbehaltlich der Mittelbereitstellung für den Landeshaushalt, was Sie dann als Haushaltsgesetzgeber entsprechend tun, werden hoffentlich die zu erwartenden Baukosten gegenwärtig von der Verwaltungsseite für den Haushalt 2022 eingeplant. Zu Frage 3, ab wann mit dem Beginn der Instandsetzungsarbeiten gerechnet werden kann und über welchen Zeitraum: Also mit der Annahme, dass das Plangenehmigungsverfahren dann auch zügig verläuft und die entsprechenden personellen als auch finanziellen Ressourcen zur Verfügung stehen, kann der Baubeginn voraussichtlich dann im II. Quartal nächsten Jahres erfolgen. Für die beiden Streckenabschnitte beträgt die Bauzeit voraussichtlich jeweils rund ein Dreivierteljahr, wenn das entsprechend reibungslos verläuft. Zu Frage 4, welchen Einfluss eine zeitnahe Sanierung des genannten Straßenbereichs auf die geplante Instandsetzung der Ortsdurchfahrt Lauscha im dritten Bauabschnitt hat: Die Baumaßnahmen im Bereich des Knotenpunkts, also der L 1148 mit der L 1149, Göritzmühle werden zeitlich dann auch so gestaffelt, dass die Erreichbarkeit der Ortslage Lauscha entsprechend immer gewährleistet wird. Das wird dann so eingetaktet.

Protokoll ↗