Karawanskij
Fragestunde
Zum einen: Es ist keine persönliche Anmerkung oder persönliche Frage. Wir treffen als Thüringer Landesregierung gemeinsam Verabredungen unter Beteiligung der Diskussion bzw. Stellungnahmen, die wir entsprechend von den Verbänden haben. Dementsprechend sind die Verordnungen bzw. die Spielregeln, die wir uns gegenseitig geben, tatsächlich dem Infektionsgeschehen bzw. den Inzidenzen geschuldet. Darin liegt möglicherweise auch der Unterschied zwischen den beiden von Ihnen genannten Orten begründet, obwohl ich die Inzidenzwerte jetzt nicht eins zu eins kenne bzw. jetzt gerade aktuell nicht vorliegen habe, aber genau das ist die Verabredung. Darüber hinaus haben wir für die theoretische Ausbildung bereits Lockerungen verabredet. Wie gesagt, haben wir auch einen Weg aufgezeigt, wie wir dann entsprechend mit einer Stufenweise verfahren, wenn die Zahlen nach unten gehen bzw. die Inzidenzwerte sich anders darstellen, wie wir dann vorgehen können gemeinsam mit den Fahrschulen. Nun ist die Frage, bei einer praktischen Ausübung gibt es ja durchaus Situationen, wo ein Fahrlehrer entsprechend beim Fahrschüler eingreifen muss. Das unterscheidet im Übrigen ganz maßgeblich die Teilnahme am ÖPNV von einer praktischen Fahrausbildung, da muss das nicht notwendig sein oder ist das nicht die Regel. Insofern ist genau das die Fragestellung, die wir hier jetzt gemeinsam mit den Verbänden diskutieren, inwieweit man mit Hygieneschutzkonzepten bzw. Mund-Nasen-Schutz usw. dann eben bei entsprechenden sinkenden Zahlen dort wieder auch die praktische Prüfung oder Ausbildung aufnehmen kann.
