Henry Worm
Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes
Konnten alle Abgeordneten ihre Stimmen abgeben? Noch nicht. – Dann stelle ich noch mal die Frage: Konnten alle Abgeordneten ihre Stimme abgeben? Das stelle ich hiermit fest. Damit schließe ich die Wahlhandlung und bitte die Wahlhelfer um Auszählung der Stimmen. Werte Kollegen und Kolleginnen, vereinbarungsgemäß rufe ich währenddessen den Tagesordnungspunkt 80 auf Ich rufe die Mündlichen Anfragen auf und bitte die Abgeordneten, ihre Fragen vorzutragen. Ich gebe noch folgenden Hinweis: Die Fragestellerin bzw. der Fragesteller hat das Recht, zwei Zusatzfragen zu stellen. Zwei weitere Zusatzfragen dürfen aus der Mitte des Landtags gestellt werden – das nach § 91 Abs. 4 der Geschäftsordnung. Wir beginnen mit Herrn Abgeordneten Dr. König, Fraktion der CDU, mit der Drucksache 7/2631.
