Henry Worm
Fragestunde
Für die Landesregierung antwortet das Finanzministerium, Frau Ministerin Taubert. Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten! Sehr geehrter Herr Henkel! Zu Frage 1: Sie fragen, wer aktuell technisch in der Lage ist, seinen Dienst im Homeoffice zu verrichten. Das können nahezu alle Mitarbeiter. Ich muss aber erst einmal definieren, was Homeoffice ist. Der Begriff „Homeoffice“ wird ganz viel benutzt. Homeoffice heißt, ich kann von zu Hause aus arbeiten. Ich denke mal, das ist so die Basis dessen, was man auch im Rahmen der Pandemie dazu sagen kann und muss. Der Begriff wird deswegen benutzt, weil man sagt, man will den Verkehr im öffentlichen Raum so weit herabdimmen, damit sich nicht so viele Begegnungen ergeben und damit die Leute doch eher von zu Hause aus arbeiten sollen als im Büro. Die technische Ausstattung selber ist dann noch einmal eine andere Frage, ich komme noch darauf zurück. Aber ich glaube, das ist wichtig, weil der Begriff „Homeoffice“ oft sehr schnell hingeworfen wird und trotz alledem viele auch eine unterschiedliche Einstellung dazu haben. Wir haben zum Beispiel schon 2018 mit einer Dienstvereinbarung auch mit dem Personalrat die alternierende Telearbeit eingeführt, das heißt, wir haben einen kompletten Arbeitsplatz zu Hause errichtet für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, auch mit den Sicherheitsanforderungen, die wir in jedem Ministerium, aber eben auch gerade im Finanzministerium haben, sodass Personen oder Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter, die besondere Einschränkungen hatten im persönlichen Bereich, von zu Hause aus arbeiten konnten. Die mussten sich zum Beispiel einen verschließbaren Schrank kaufen, die brauchten einen Arbeitsplatz und alles Mögliche. Das ist also ein besonderer Bereich des heute verwendeten Begriffs „Homeoffice“. Darüber hinaus haben wir auch in den vergangenen Jahren schon angefangen, auch gemeinsam mit dem Personalrat zu gucken, wie können wir anderes, mobiles Arbeiten – deswegen verwende ich einen anderen Begriff dafür – hinbekommen, auch für die Beschäftigten in einem erweiterten Umfang. Das wird momentan sehr flexibel wahrgenommen. Wir haben natürlich auch geschaut, dass wir zunächst unterschiedliche Betroffenengruppen, die sehr belastet sind, mit diesen Geräten, die wir jetzt angeschafft haben, ausgestattet haben. Zu diesen Risikogruppen bzw. Nutzern gehören zunächst mal die Kolleginnen und Kollegen, die Betreuung wegen eingeschränkter Betreuungsmöglichkeiten in Kindereinrichtungen, Schule oder Pflegeeinrichtung sicherzustellen haben, dann die Vereinzelung der Bediensteten in Büroräumen gemäß unserem Stufenkonzept zum Dienstbetrieb unter Pandemiebedingungen, dass man das gewährleisten kann, oder dass während einer als Kontaktperson angeordneten Quarantäne weiterhin auch der Dienst verrichtet werden kann. Aktuell nutzt die Belegschaft das zu ca. 40 Prozent. Zu Frage 2 – hier geht es um den Schicht- und Wechselbetrieb –: Aus den gewonnenen Erfahrungen wurde ein Stufenkonzept zum Dienstbetrieb unter Pandemiebedingungen erstellt, um innerhalb kürzester Zeit Maßnahmen zum verstärkten Infektionsschutz im TFM zu ergreifen. Dieses Stufenkonzept, das wir im TFM haben, umfasst vier Stufen, ist transparent und auch für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einsehbar, also es steht bei uns im Intranet, das kann sich jeder anschauen. Im Interesse der Gesundheit der Bediensteten und zur Eindämmung der Pandemie werden verschiedene Maßnahmen ergriffen, um einer Verbreitung des Coronavirus vorzubeugen und diese zu reduzieren. Derzeit befinden wir uns im Thüringer Finanzministerium im eingeschränkten Dienstbetrieb mit hohem Infektionsschutz, wobei auf Kontaktreduzierung und Vereinzelung besonderer Wert gelegt wird. Das umfassende Hygienekonzept des Thüringer Finanzministeriums findet Anwendung. Das Thüringer Finanzministerium ist für den Besucherverkehr momentan grundsätzlich geschlossen. Für alle Bediensteten, die ihre Tätigkeit im Ministerium verrichten, ist eine Unterbringung im Einzelbüro gewährleistet. Wir haben also geschaut, da wo Doppelbelegung ist und einzelne Beschäftigte andererseits auch von zu Hause aus arbeiten, dass man dann auch entzerrt, wenn man das so möchte bzw. dass man mit mobilen Geräten dann auch die Räumlichkeit tatsächlich nur für einen Einzelnen in die Benutzung bringt. Die Räume werden regelmäßig stoßgelüftet, die Bediensteten müssen das Abstandsgebot wahren und wurden über Maßnahmen zum Gesundheitsschutz, zum Beispiel Hygienemaßnahmen und Kontaktreduzierung, informiert. Zudem ist der tägliche Ablauf, zum Beispiel der Postlauf im Finanzministerium, kontaktlos vorzunehmen. Auch hier haben wir besondere Vorrichtungen, sodass zum Beispiel die Sekretärin, die die Post ablegt, rein kann, ohne dass sie den trifft, der die Post sonst über den Gang fährt, also unsere Bediensteten. Persönliche Kontakte werden durch die Nutzung der digitalen Kommunikation reduziert, das heißt schlicht und ergreifend, dass wir sehr viel telefonieren. Wir haben aber auch die Möglichkeit, dass wir über unsere Datenaustauschplattform, die Sie ja auch gern nutzen können, Schaltkonferenzen machen können, und das machen wir momentan ausschließlich. Auch die Begegnungen auf den Fluren – sehr wichtig –, in Treppenhäusern und in Aufzügen werden durch hausinterne Regelungen minimiert. Die Bediensteten mit einem Telearbeitsplatz führen ihren Dienst am häuslichen Arbeitsplatz fort. Zudem können Bedienstete die Möglichkeit des mobilen Arbeitens nutzen, insbesondere dann, wenn sie zur Risikogruppe gehören oder eingeschränkte Betreuungsmöglichkeiten hinsichtlich Kindereinrichtungen, Schulen und Pflegeeinrichtungen bestehen. Bedienstete, die am Büroarbeitsplatz ihren Dienst verrichten, werden in Einzelzimmern untergebracht, ich hatte es schon erwähnt. Außerdem stehen den Bediensteten des Thüringer Finanzministeriums Gesichtsmasken oder FFP2-Masken zur Verfügung. Für darüber hinausgehende Maßnahmen wie das angesprochene Schicht- und Wechselmodell sehen wir momentan keine Gründe. Ich weiß, dass Beschäftigte das bei uns im Ministerium einfordern, aber die Maßnahmen, die wir hier getroffen haben, führen ja dazu, dass wir uns nicht oder nur mit großem Abstand und mit Schutz begegnen, sodass wir das momentan nicht für notwendig halten. Die Einstufung des Infektionsschutzgeschehens ist stets als Abwägungsprozess zwischen Aufgabenerledigung und Infektionsschutz zu sehen. Zu Frage 3 – hier geht es um die Beschaffung von IT-Ausstattung –: Seit dem Frühjahr 2020 wurden im TFM weitere 115 mobile Geräte beschafft, die dazu dienen, das Arbeiten von zu Hause aus zu ermöglichen, insbesondere, wenn Bedienstete zur Risikogruppe gehören oder eingeschränkte Betreuungsmöglichkeiten von Kindereinrichtungen, Schulen und Pflegeeinrichtungen bestanden. Zusätzlich wurden 51 Desktop-PCs beschafft, welche teilweise als Telearbeitsplätze genutzt werden können. Die Beschaffung von weiterer mobiler Technik ist geplant und wird in die zukünftigen Prozesse integriert. Auch am Finanzministerium ist nicht vorbeigegangen, dass die Beschaffungszeiträume mittlerweile ein Ausmaß erreicht haben, das wir in gar keiner Weise mehr beeinflussen können. Wir haben ja Ausschreibungen zu machen, wir haben auch einen gewissen Rahmenvertrag ausgeschrieben, woraus alle Ministerien sich bedienen können, wenn sie Anforderungen haben; also das ist nun in der öffentlichen Verwaltung und aus Steuermitteln bezahlt einfach notwendig. Aber wie gesagt, jetzt sind wieder einige Chargen eingetroffen, sodass wir sowohl unser Ministerium als auch andere Ministerien ein Stück weit besser ausstatten können. Wir nutzen aktuell vor allem die Videokonferenzen auch mit anderen Landes- bzw. mit Bundesbehörden. Hier hat der Bund zum Beispiel ein System zur Verfügung gestellt und mit der Plattform arbeiten, glaube ich, so ziemlich alle Ministerien, wenn sie denn angefragt wurden. Die Sicherstellung des Datenverkehrs und der gesamten IT-Struktur wird mit Unterstützung des Landesrechenzentrums gewährleistet. Hier weiß ich jetzt nicht, wie Sie im Einzelnen – vielleicht haben Sie ja noch eine Nachfrage dazu, das kann man ja sagen. Aber Sie wissen ja, dass das Landesrechenzentrum täglich mit vielen Tausend Angriffen zu tun hat. Wir haben alle Kolleginnen und Kollegen aufgeklärt; jeder Referatsleiter, jeder Amtsleiter, am Ende auch jeder Minister, jede Ministerin ist dafür verantwortlich, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dies auch einhalten. Auch wenn Geräte ausgeteilt werden, werden die Kolleginnen und Kollegen darüber belehrt, was man damit alles machen darf und was man vor allen Dingen nicht machen darf. Insofern schauen wir schon auch auf die Sicherheit. Wir haben zum Beispiel im Januar, als sich manch einer beschwert hat, dass wir auch in den Ministerien allgemein schwer Kontakt untereinander hatten, dass die Plattform langsam lief, die Firewall ausgetauscht und haben eine neue errichtet, damit an der Stelle auch die Sicherheit gewährleistet ist. Zu Frage 4: Hier geht es um die Infizierten. Seit Beginn der Pandemie sind im Thüringer Finanzministerium insgesamt 13 Infektionen mit dem Coronavirus zu verzeichnen gewesen. Das entspricht einem Anteil von 4,1 Prozent der Belegschaft. Aktuell sind von diesen Infektionen noch vier Bedienstete im Krankenstand. Wir können allerdings nicht sagen, weil es die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter selbst nicht sagen können, inwieweit sie sich im Ministerium angesteckt haben. Klar kann das sein. Ich stehe auch nicht ständig auf jedem Gang herum; ich passe nur auf, dass da, wo ich es sehe, alles eingehalten wird. Da ist jeder auch ein Stück weit für sich selbst zuständig. Natürlich kann es sein, dass man sich, wenn man sich dienstlich begegnet, auch im privaten Bereich begegnet. Insofern kann man das auch nicht ausschließen. Aber uns ist insofern nicht bekannt geworden, dass man sich dienstlich angesteckt hat. Danke.
