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53. Sitzung (WP20)

23.02.2024 · 120 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: SPD (19)CDU (12)GRÜNE (12)FDP (11)SSW (6)

Kristina Herbst

Guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die heutige Sitzung. Wir haben weiterhin erkrankte Abgeordnete, die nicht dabei sind. Entschuldigt für die CDU-Fraktion sind der Abgeordnete Claus Christian Claussen und von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Abgeordneten Anna Langsch und Catharina Nies. Wir wünschen weiterhin gute Besserung. (Beifall) Von der Landesregierung sind heute Ministerin Dr. Sütterlin-Waack und Minister Schwarz beurlaubt. Nach § 47 Absatz 2 der Geschäftsordnung haben sich für die heutige Sitzung ganztags Eka von Kalben und Lukas Kilian entschuldigt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, begrüßen wir gemeinsam Gäste auf der Besuchertribüne, Schülerinnen und Schüler der Geschwister-Prenski-Schule aus Lübeck sowie Thomas Niggemann vom Landessportverband. – Herzlich willkommen! (Beifall) Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Beflaggung des heutigen Tages macht es sichtbar, dass wir an den morgigen Tag denken. Deswegen haben wir gemeinsam vereinbart, dass ich dazu ein paar Worte sage. Das werde ich jetzt machen. Kristina Herbst, Landtagspräsidentin: Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor fast genau zwei Jahren, am 24. Februar 2022, überfielen russische Truppen auf Befehl des Präsidenten Putin die Ukraine. Auch wenn die mediale Aufmerksamkeit zurzeit etwas nachlässt, müssen wir feststellen: Jeden Tag sterben Soldaten und Zivilisten, Alte und Kinder. Jeden Tag erfolgen Angriffe auf ukrainisches Territorium. Jeder Tag ist ein weiterer Tag der völkerrechtswidrigen Besetzung. Jeden Tag werden Verbrechen begangen. Jeden Tag werden Kinder nach Russland verschleppt und ihren Familien in der Ukraine vorenthalten. Dieser ungeheuerliche Bruch aller bis dahin gültigen völkerrechtlichen Regeln und Verträge hat unsere Weltordnung, wie wir sie seit Ende des Kalten Krieges gefühlt haben, grundlegend erschüttert. Vermeintliche Gewissheiten wie das Vertrauen auf die Gültigkeit von Verträgen und das Vertrauen darauf, dass Verhandlungen und Gespräche die Mittel zur Konfliktlösung sind, gingen damit schlagartig verloren. Liebe Kolleginnen und Kollegen, über die Ostsee gibt es eine direkte Verbindung zu Russland, aber auch zu den mit uns verbündeten und bereits mehrfach von Putin direkt bedrohten Ländern des Baltikums sowie Finnland und Schweden. Die estnische Ministerpräsidentin Kaja Kallas hat vor einigen Tagen noch einmal eindringlich davor gewarnt, ich zitiere, „was sich derzeit in den Weiten Russlands zusammenbraut“. Wir haben den Warnungen unserer Freunde und Nachbarn im Osten viele Jahre lang nicht geglaubt. In Russland selbst wurde jede Form der Opposition und des Widerstandes brutal niedergeschlagen. Der Tod von Alexej Nawalny und die Weigerung, diesen aufzuklären, aber auch die Ermordung eines russischen Überläufers in Spanien – mutmaßlich durch den russischen Geheimdienst – zeigen das erschreckende Ausmaß der Skrupellosigkeit und Brutalität des Putin-Regimes. Das ist die Situation, in der wir uns gemeinsam mit unseren europäischen Nachbarländern zwei Jahre nach Ausbruch des Krieges befinden – eine Situation, die uns zum Handeln aufruft, und eine Situation, die uns Europäerinnen und Europäer dazu bringen muss, noch stärker und vor allem noch rascher als bisher gemeinsam außen- und sicherheitspolitisch aktiv zu werden. Viele mitunter recht martialische Begriffe werden für diesen Schritt in der Öffentlichkeit zurzeit verwendet, die ich hier aber nicht verwenden möchte – vor allem deshalb nicht, weil sie den entscheidenden Punkt nicht treffen. Wir bereiten uns nicht auf einen Krieg vor, sondern wir müssen den Freiheitskampf der Ukraine und die Bedrohung unserer Nachbarstaaten als Aufruf verstehen, für unsere Werte und Überzeugungen einzustehen, und das mit allem Nachdruck. (Beifall ganzes Haus) Wir dürfen die Ukraine nicht halbherzig unterstützen, denn die Menschen dort verdienen unsere ganze Aufmerksamkeit und unsere uneingeschränkte Hilfe und Unterstützung. Wir dürfen unsere Verteidigungsfähigkeit nicht länger als zweitrangige Frage erachten, sondern wir müssen der Realität ins Auge blicken und uns um unserer Freiheit und unserer Demokratie Willen in die Lage versetzen, einer Aggression entschieden und erfolgreich entgegentreten zu können. (Landtagspräsidentin Kristina Herbst) (Beifall ganzes Haus) Dazu gehören eine Stärkung unserer Bundeswehr sowie eine Stärkung der militärischen Zusammenarbeit in der EU und in der NATO. Dazu gehört aber ebenso eine Stärkung der zivilen europäischen Kooperation. Hier kann und muss Schleswig-Holstein seinen Teil leisten – und das tun wir bereits! Die Zusammenarbeit Schleswig-Holsteins mit den befreundeten Staaten im Rahmen der Ostseeparlamentarierkonferenz ist ein Beispiel. Der Austausch in diesen Gremien stärkt das Miteinander, und er verstärkt die Solidarität der Staaten – und der Menschen – rund um die Ostsee. Wir haben als Vorsitzland das Thema Sicherheitspolitik im Ostseeraum gesetzt. Damit stärken wir das, was Aggressoren wie Putin ganz besonders fürchten: solidarische, mutige, freiheits- und demokratieliebende und damit auch wehrhafte Europäerinnen und Europäer. (Beifall ganzes Haus) Liebe Kolleginnen und Kollegen, unser wehrhaftes und freiheitsliebendes Europa hat schon gezeigt, dass uns das Schicksal der Menschen in der Ukraine nicht kaltlässt. Millionen von Ukrainerinnen und Ukrainern aus den Kriegsgebieten haben bei uns eine sichere Bleibe gefunden. Viele Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner helfen dabei, diesen Menschen in unserem Land so etwas wie eine zweite Heimat zu bieten. Allen, die hier mit großem Einsatz, oft im Ehrenamt, helfen, spreche ich in unser aller Namen einen ganz besonders großen, herzlichen Dank aus. (Beifall ganzes Haus) Meine Damen und Herren, wir müssen bei diesem verbrecherischen und zerstörerischen Krieg auch an das Ende denken, und dieses Ende kann und darf nicht sein, dass ein von imperialen Fantasien besessener Aggressor mitten in Europa für einen Zivilisationsbruch belohnt wird. Vielmehr müssen wir jetzt unserer demokratischen Pflicht nachkommen, unsere Freundinnen und Freunde in der Ukraine zu unterstützen und zur Verteidigung zu befähigen. Danach wird die Ukraine in Zukunft alle Hilfe für einen raschen und grundlegenden Wiederaufbau brauchen. Schon jetzt gibt es Partnerschaften zwischen deutschen und ukrainischen Städten, und auch Schleswig-Holstein steht in Kontakt mit der umkämpften Region Cherson, um schon heute die Grundlagen für eine enge Zusammenarbeit in einer friedlichen Zukunft zu legen. Wir müssen auch bedenken, wie wir künftig unsere Beziehungen mit Russland gestalten. Dabei ist es wichtig, anzuerkennen, dass es bis heute trotz eines erbarmungslosen Überwachungsstaates mit drakonischen Strafen immer noch Menschen in Russland gibt, die den Traum von Freiheit und Demokratie nicht aufgegeben haben. (Beifall ganzes Haus) Die Anteilnahme am Tod von Alexei Nawalny in vielen russischen Städten hat uns das, glaube ich, auch deutlich gezeigt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, eine Gewissheit ist entscheidend: Menschen, die einander kennen, die einander vertrauen, die einander helfen, die gemeinsame Werte und Überzeugungen teilen und die in einer freien Gesellschaft leben, die lassen sich nicht von prorussischer Agitation spalten. Es ist diese wertvolle Erfahrung, die wir in Europa seit Ende des Zweiten Weltkriegs gemacht haben, die die Grundlage für die Europäische Union war und die mir und, ich glaube, uns allen Zuversicht gibt, dass die Tage von nationalistischen Aggressoren wie dem russischen Präsidenten gezählt sind. Vergessen wir in diesem Zusammenhang auch nicht die Wurzeln unserer parlamentarischen Demokratie. Diese liegen im Kampf gegen die autoritären, absolutistischen Systeme. – Ich danke Ihnen. (Anhaltender Beifall ganzes Haus)

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Kristina Herbst

Es ist immer eine Kunst, danach mit der Tagesordnung weiterzumachen, aber auch das gelingt uns. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich rufe die Tagesordnungspunkte 28 und 43 auf: Gemeinsame Beratung a) Inklusion an unseren Schulen weiter stärken Antrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 20/1882 Inklusion an unseren Schulen wieder stärken Alternativantrag der Fraktionen von SPD und SSW Drucksache 20/1908 b) Inklusion an Schulen – Bericht in der (Präsidentin Kristina Herbst) Bericht der Landesregierung Drucksache 20/1754 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat die Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur, Karien Prien.

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Karin Prien

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Gute Inklusion gelingt nur bei konsequenter Qualitätsentwicklung. Gute Inklusion ist kein Wettlauf um die höchste Quote und ist kein Kampf um die Nachkommastelle, sondern ein genauer Blick auf die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen. (Vereinzelter Beifall CDU) Dabei gilt stets die Prämisse: so viel gemeinsame Beschulung wie möglich, so viel individuelle Unterstützung wie nötig, damit wir jedem Kind und jedem Jugendlichen am besten gerecht werden. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Meine Damen und Herren, das ist, was zählt. Wenn wir uns die Zahlen anschauen, können wir erfreulicherweise feststellen, dass Zahl der Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf allgemein im Vergleich zu dem Schuljahr 2021/2022 zurückgeht. Das ist eine gute Entwicklung. Was wir aber gleichermaßen feststellen, ist, dass der Förderschwerpunkt geistige Entwicklung einen Anstieg verzeichnet. Insbesondere bei diesem Förderschwerpunkt wählen die Eltern als Beschulungsort häufig ein Förderzentrum. Mir ist wichtig, dass wir auf diese Gruppen einen besonderen Blick werfen – unter Respekt des Wahlrechts der Eltern – mit dem Ziel, die Rahmenbedingungen im inklusiven Kontext zu verbessern. Meine Damen und Herren, hier gilt: Gute Inklusion braucht ein Miteinander aller Beteiligten und weiter ein Umdenken in der gesamten Gesellschaft. Es ist mir in dieser Debatte ein Bedürfnis, allen Mitarbeitenden an den Schulen, an den allgemeinen Schulen ebenso wie an den Förderzentren, für den Einsatz zu danken, den sie jeden Tag bei ihrer Arbeit erbringen, einer Arbeit, die anspruchsvoll ist, die unglaublich viel Fachkenntnis, die Empathie und Haltung erfordert sowie ein Höchstmaß an Kooperationsbereitschaft. – Ihnen allen, in den Schulen, in den Förderzentren, überall dort, wo Sie für unsere Gesellschaft Großes leisten, vielen Dank. (Beifall CDU, vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW) Aufbauend auf dem Bericht Inklusion an Schule ist es unser gemeinsames Anliegen, auch wenn wir über den Weg an der einen oder anderen Stelle streiten, die Inklusion weiter nachhaltig zu verbessern. Dabei steht die Frage im Mittelpunkt: Wo besteht noch Handlungsbedarf? Wie kann es gelingen, das schleswig-holsteinische Schulsystem unter Mitnahme aller Schularten inklusiver zu gestalten? Mit dem Runden Tisch Inklusion an Schule bieten wir allen Beteiligten ein Format, um diese Fragen gemeinsam zu beantworten. Die Teilnehmenden haben zudem die Möglichkeit, vor den Sitzungen Themen und Wünsche für den Austausch zu benennen. Ich danke an dieser Stelle der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen, Frau Pries, die gestern bei uns war, ganz herzlich, dass sie die Struktur des Runden Tischs überdacht hat und es hier eine wirklich gute Zusammenarbeit gibt. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Um allen Kindern einen guten Weg in ihre schulische Bildung und einen erfolgreichen Bildungsweg zu ermöglichen, ist es erforderlich, frühzeitig – das sage ich bewusst –, früher als bisher passgenaue Unterstützung anzubieten. Hier gilt es, die fachliche Qualität der sonderpädagogischen Feststellungsdiagnostik zu verbessern und zu sichern. Wie Sie wissen, haben wir im Rahmen des Projekts StaFF, Standards zur Feststellung sonderpädagogischer Förderbedarfe, neue Diagnosestandards entwickelt, die landesweit einheitlich und vergleichbar sein sollen. Das Ziel dieses bundesweit einzigartigen Projektes ist es, die Qualität der Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs zu erhöhen. Wie Sie wissen, ist die Qualität in unseren Kreisen deutlich unterschiedlich. Anschließend soll untersucht werden, welche Effekte sich aus der Implementierung einheitlicher Diagnosestandards für Schleswig-Holstein ergeben. Das Projekt wird federführend von der Universität Köln, der Hochschule für Heilpädagogik Zürich und der Universität Regensburg durchgeführt. (Ministerin Karin Prien) Entlang des aktuellen Zeitplans wird die Einführung der Standards in der Fläche – samt der erforderlichen Schulung – ab dem Schuljahr 2024/25 beginnen. Ein weiterer wichtiger Punkt für die Weiterentwicklung an den Schulen betrifft die Unterstützungssysteme. Hierzu gehören insbesondere die Schulbegleitungen und die schulische Assistenz. Einige Kreise und kreisfreie Städte als Träger der Jugend- und Eingliederungshilfe haben gemeinsam mit den Schulen, den Schulaufsichten, den Schulträgern und weiteren Partnern begonnen, die Unterstützungssysteme für Schülerinnen und Schüler neu zu strukturieren. Das ist auch dringend notwendig. Dabei geht es insbesondere darum, die vorhandenen Ressourcen zusammenzuführen und um eine systemische Wirkung der Ressourcen sicherzustellen. Das Engagement der Beteiligten vor Ort, hier gemeinsam gute Lösungen für die Schülerinnen und Schüler zu finden und zu erproben, ist beeindruckend. Ich danke allen Akteuren sehr herzlich, die an diesen strukturellen Veränderungen mitwirken. Poollösungen, das systemische Zusammenwirken aller an Schule tätiger Professionen im Sinne einer echten Interprofessionalität, das ist das Rezept der Zukunft. Hieran arbeiten wir gemeinsam mit den Kreisen, den Schulträgern und Kommunen. Ich verspreche mir deutliche systemische Verbesserungen aus diesen neuen Formen der Kooperation. Das betrifft übrigens auch den Ganztag, über den wir heute Morgen auch noch sprechen werden. Auch hier gibt es große Potenziale, die wir heben können – auch für die Inklusion. Unterrichtsergänzende Ganztags- und Betreuungsangebote, die eine pädagogische Einheit mit der Schule am Vormittag darstellen, sind auch für die Inklusion eine große Chance, meine Damen und Herren. Wir erarbeiten zurzeit in einem partizipativen Prozess mit allen am Ganztag Beteiligten den Entwurf eines Rahmenkonzepts; darüber werde ich gleich in der nächsten Debatte berichten können. Lassen Sie mich noch einmal darauf hinweisen, dass Inklusion natürlich nicht nur eine Frage von schulischer Arbeit ist, sondern eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die Eltern spielen hier eine große Rolle. Ich bin sehr froh darüber, dass sich so viele Eltern im Bereich der Inklusion, aber auch im Bereich der Förderzentren aktiv einbringen. Deshalb war es uns auch wichtig, die Frage der Mitbestimmung, der Mitspracherechte von Eltern von Kindern mit Förderbedarf zu stärken. Die entsprechende Schulgesetzänderung ist im Verfahren. Die zweite Kabinettsbefassung ist für den 5. März 2024 vorgesehen. Im Anschluss werden wir im Bildungsausschuss auch zu diesem Thema weiter miteinander beraten können. Abschließend will ich auf einen Bereich, der auch gestern schon Gegenstand Ihrer Erörterungen gewesen ist, eingehen. Selbstverständlich endet die Frage des Bildungserfolges von Kindern mit Förderbedarf nicht mit der allgemeinbildenden Schule, sondern natürlich spielt der berufsbildende Bereich eine große Rolle. Das große Ziel, unser gemeinsames Ziel ist, Menschen mit Behinderung, Menschen mit besonderen Bedarfen in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren. Dabei sind die Jugendberufsagenturen für uns ein wichtiger Partner. Sie sind bestrebt, durch engere Vernetzung mit den regionalen Akteuren in diesem Bereich die Chancen für junge Menschen im Übergang von Schule und Beruf zu verbessern. Wir haben verschiedene Angebote in diesem Bereich wie zum Beispiel die Campusklassen, die zwischen dem BBZ Schleswig und der Peter-Härtling-Schule, einer Schule für geistige Entwicklung, gemeinsam betrieben werden. Hier lernen Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf im eigenen Klassenunterricht. Darüber hinaus nehmen sie in Kleingruppen am Fachpraxisunterricht der Ausbildungsgänge am BBZ teil und erhalten so den Zugang zu beruflicher Qualifizierung und Teilhabe. Und schließlich: Auch die Wege in eine Beruflichkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt können nur mit Unterstützung aus der Wirtschaft gelingen. Auch hier appelliere ich, allen jungen Menschen eine Chance zu geben. Hier gibt es großes Potenzial auch für den von uns strapazierten Arbeits- und Fachkräftemangel. In diesem Sinne erfolgt mein Appell an Sie heute. Es bleibt, meine Damen und Herren, eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, Inklusion erfolgreich gelingend auch im Anschluss an die Schulbildung zu gewährleisten. Dass dies gelingt, dazu kann und sollte jeder einzelne von uns beitragen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Kristina Herbst

Die Ministerin hat die vereinbarte Redezeit um drei Minuten 50 Sekunden erweitert. Das steht allen anderen Redner jetzt auch zu. (Präsidentin Kristina Herbst) Für die SPD-Fraktion erteile ich dem Abgeordneten Martin Habersaat das Wort.

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Martin Habersaat SPD

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Meine Damen und Herren! „Menschenrechte – nur Worte auf Papier?“ – Das ist die Überschrift eines Artikels von Antonia Außerehl in der Krabbe. Wem die Krabbe jetzt nicht geläufig ist – Herr Kumbartzky kennt sie –: Das ist die Schülerzeitung der Schule am Meer in Büsum. (Oliver Kumbartzky [FDP]: Ah!) Für den Artikel bekam die Neuntklässlerin einen Sonderpreis beim aktuellen Schülerzeitungswettbewerb. Der Artikel beginnt so: Diese Rechte stehen jedem Menschen einfach nur aufgrund seines Menschseins zu und sollen vor allem die Menschenwürde bewahren. Eine Würde beschreibt im Allgemeinen, dass etwas immer den gleichen Wert besitzt. Somit ist jeder Mensch gleich wertvoll, egal, ob man arm oder reich ist, egal, welches Geschlecht, welche Religion, welche Herkunft man hat, welche Sprache man spricht oder welche Hautfarbe man besitzt. Wir sind alles Menschen, wir sind alle gleich und doch sind wir alle so verschieden und individuell. Erst durch die Menschenrechte ist es uns möglich, ein freies und selbstbestimmtes Leben führen zu können. (Beifall ganzes Haus) Dieser Beifall gilt zu Recht Antonia, 9. Klasse – großartig. Am 10. Dezember 1948 verkündete die Generalversammlung der Vereinten Nationen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. 1965 legte man mit der Anti-Rassismus-Konvention nach. Die besagte im Kern, dass die Menschenrechte auch für Menschen gelten, die nicht weiß sind. 1979 folgte die Frauenrechtskonvention. Kernaussage: Auch Frauen sind Menschen und haben Menschenrechte. 1989 kam die Kinderrechtskonvention. Sie können sich den Inhalt denken: Auch Kinder sind Menschen, und auch Kinder haben Menschenrechte. (Beifall ganzes Haus) Und 2006 schließlich besagte die Behindertenrechtskonvention, auch Menschen mit Behinderung sind Menschen und haben Menschenrechte. Und Inklusion ist ein Menschenrecht. (Beifall ganzes Haus) Eigentlich war schon 1948 schon alles klar. Allein, das wollten nicht alle wahrhaben. Auf Antrag von SPD und SSW hat die Landesregierung einen Bericht zur Inklusion an den Schulen in Schleswig-Holstein vorgelegt. Es ist der vierte Bericht dieser Art nach 2011, 2014 und 2020. Dafür allen, die daran mitgearbeitet haben, vielen Dank. (Beifall SPD, CDU, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und SSW) Bereits im Bericht 2020 wurde deutlich, dass die Bildungsministerin Prien das Leitbild der inklusiven Schule aufgegeben hatte. Das belegen nun auch die Zahlen: In Verantwortung der CDU steigt die Exklusionsquote, also die Zahl der Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf, die nicht inklusiv beschult werden, kontinuierlich an. Lag deren Anteil 2017/2018 noch bei 29,8 Prozent, waren es im Schuljahr 2022/2023 bereits 33,1 Prozent. Das geht zwar nicht aus dem Bericht der Ministerin hervor, aber aus einer Kleinen Anfrage zu diesem Bericht. Frau Prien, es ist in Schleswig-Holstein seit vielen Jahren Konsens, dass es bei der Inklusion auf die Qualität ankommt und nicht auf die Quantität. Es war aber auch Konsens, dass das Ziel durchaus die Umsetzung der UN-Konvention ist: (Beifall SPD) die Umsetzung eines Menschenrechts. Eine Steigerung der Exklusionsquote in einzelnen Jahren wäre keine Nachricht. Eine Diskussion über Nachkommastellen würde ich mit Ihnen auch nicht führen, aber hier handelt es sich offenbar um eine gewollte Umkehr des Trends. Hier vernachlässigt die Landesregierung ein Menschenrecht, meine Damen und Herren. (Beifall SPD) Mit dem Leitbild der Inklusiven Schule, erstmals zu finden im Inklusionsbericht 2014, wurde auf das Bemühen der Landesregierung abgestellt, die Schulen Stück für Stück besser auszustatten, bis sie schließlich in der Lage wären, alle ihnen anvertrauten Schülerinnen und Schüler so gut wie möglich zu fördern. Bereits Bildungsministerin Ernst gab eine Studie in Auftrag, was dafür an den Schulen nötig wäre. Niemand hat je behauptet, die Schulen hätten schon alles, was sie dafür brauchen. Dieser nunmehr acht Jahre alten Studie folgt Frau Prien noch heute. Auf dem Papier gibt es einen Stellenzuwachs von 70 Lehrkräften für Sonderpädagogik im Jahr. In der Praxis können diese aber leider nicht alle besetzt werden. An anderen Stellen gibt es nicht einmal auf dem Papier Fortschritte. (Martin Habersaat) Bereits 2020 empfahl ein Gutachten der damaligen Landesregierung die Ausweitung der Schulassistenz und Reformen bei der Schulbegleitung. Beides wird nun seit Jahren vorbereitet, ohne dass sich in der Praxis flächendeckend etwas verbessert hätte. Noch immer gibt es keinen Schlüssel für Schulsozialarbeit an unseren Schulen, und noch immer gibt es Schulsozialarbeit nicht an allen Schulen in Schleswig-Holstein, um nur ein Beispiel zu nennen. Von den 85 Förderzentren in Schleswig-Holstein sind nur 47 genehmigte Offene Ganztagsschulen. Das hat in der Praxis Folgen für das Leben von Familien in Schleswig-Holstein. Mancherorts ist der Förderunterricht um 11:20 Uhr beendet. Um 11:20 Uhr müssen die Eltern ihre Kinder von der Schule abholen. Ein Kind mit Förderbedarf und die Ausübung eines Berufes schließen einander an vielen Orten in Schleswig-Holstein aus. (Beate Raudies [SPD]: Und das im Jahr 2024!) Das gilt leider auch noch viel zu oft für eigentlich inklusiv beschulte Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf, die Ganztagsangebote zwar theoretisch annehmen dürfen, aber in der Praxis funktioniert es dann doch nicht, entweder wegen Schwierigkeiten bei der Schülerbeförderung oder mangels Schulbegleitung am Nachmittag. Liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU und Grünen, Sie stärken die Inklusion nicht kontinuierlich. Von „weiter stärken“, wie Sie Ihren Antrag überschrieben haben, kann deshalb leider keine Rede sein, und schon allein das wäre ein Grund für einen Änderungs- oder Alternativantrag. (Beifall SPD) Ich möchte gern auf den ersten Punkt Ihres Antrages etwas ausführlicher eingehen. Da geht es um den Runden Tisch Inklusion. Dessen Wiederaufnahme wollen Sie „wie geplant fortsetzen“. Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen: eine Wiederaufnahme wie geplant fortsetzen. Der hat von 2012 bis 2017 erfolgreich stattgefunden. Meine Damen und Herren, den nehmen Sie seit 2017 wieder auf. (Beifall SPD und vereinzelt SSW) In Wirklichkeit tagt der Runde Tisch kaum noch. Den Beteiligten wird nicht einmal mehr eine Vorstellungsrunde gegönnt, bevor das Ministerium auf „Senden“ schaltet. Die Landesbeauftragte als Mitgastgeberin meldete sich zuletzt nicht einmal mehr zu Wort. Vom konstruktiven Diskursgremium zum Verkündungsorgan: Das ist doch traurig. (Beifall SPD und Jette Waldinger-Thiering [SSW]) Allgemeinbildende Schulen wollten in den vergangenen Jahren gerne Sonderpädagog_innen als Koordinatoren in die Schulleitung holen. Allein, sie durften nicht. Ich habe mit Freude gelesen, dass in Ihrem Antrag nun vorgesehen ist, dass sie künftig doch dürfen. Das ist schön. Man fragt sich: Warum nicht vorher? – Aber immerhin. Die Besoldungsstruktur der Schulleitungen der Förderzentren ist auch so ein Ding. Sie wollen das gern ändern. Das ist gut, das muss nämlich geändert werden. Das wollen Sie aber schon seit fünf Jahren ändern. Es stand schon in Ihrem letzten Inklusionsbericht, dass Sie das ändern wollen. Nichts ist passiert – nichts. Bevor Sie also weiter stärken, fangen Sie mit wieder stärken an! Antonia Außerehl beendet ihren Artikel zu den Menschenrechten mit einem Aufruf: Kenne deine Rechte, setze dich für sie ein und bleibe Mensch! – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall SPD und vereinzelt SSW)

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Kristina Herbst

Für die CDU-Fraktion hat der Abgeordnete Patrick Pender das Wort.

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Patrick Pender CDU

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich zunächst einmal sehr, dass wir uns gleich zu Beginn der heutigen Plenarsitzung der Inklusion widmen. Herr Habersaat hat es angesprochen: Das ist ein Thema, das sehr weitgreifend historisch betrachtet werden kann. Der konkrete Anlass ist der genannte vorliegende Regierungsbericht zur Inklusion an Schulen in der 20. Legislaturperiode. Auf mehr als 60 Seiten wird ein aufschlussreicher Einblick darüber vermittelt, wie es derzeit um die Inklusion an unseren Schulen steht und welche zukünftigen Entwicklungen in diesem Bereich in Schleswig-Holstein bevorstehen werden. Dabei wird eines für die Politik ganz deutlich – jedenfalls kann ich das für unsere Fraktion sagen, Herr Habersaat –: Die Inklusion bleibt nach wie vor als gesamtgesellschaftliches Grundverständnis ein umfassendes und anspruchsvolles Themenfeld, ganz besonders in Bezugnahme zur Bildungspolitik. Inklusion bedeutet die Akzeptanz und das Zu- (Patrick Pender) sammenwirken von Vielfalt. Es ist daher nur konsequent, dass wir als CDU-Fraktion gemeinsam mit der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN einen Neun-Punkte-Plan (Beate Raudies [SPD]: Juhu!) – ja, Frau Raudies, hören Sie zu! – heute als Antrag einbringen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf Martin Habersaat [SPD]) – Auf Ihren Antrag komme ich gleich, keine Sorge. Der Plan wird den vielfältigen Aspekten des Berichts gerecht. (Christopher Vogt [FDP]: Früher gab es noch Zehn-Punkte-Pläne! Wird ja immer weniger!) Wir wollen die Inklusion im Norden nämlich weiter stärken. Ganz richtig: weiter stärken, denn im Gegensatz zum Redebeitrag von unserem SPD-Kollegen sind wir eigentlich auf einem sehr guten Weg. Das lassen wir uns auch nicht schlechtreden. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich weiß, Frau Kollegin Raudies ist ein Fan von Zahlen und Statistiken. (Beate Raudies [SPD]: Sehr gut!) Wurden im Schuljahr 2000/2001 in Schleswig-Holstein mehr als 11.000 Schüler mit sonderpädagogischen Förderbedarf in Förderzentren unterrichtet und lediglich knapp 5.000 Schüler inklusiv an Schulen, so zeigt sich eben jener bisher gelungene Weg hin zur Inklusion an Schulen im Schuljahr 2022/2023. (Lachen Beate Raudies [SPD] – Beate Raudies [SPD]: Unglaublich!) Denn hier sind nun die Werte exakt umgekehrt: Über 5.000 Schüler werden an unseren Förderzentren unterrichtet und mehr als 11.000 Schüler mit sonderpädagogischen Förderbedarf an Schulen. Es ist also eine genaue Umkehr. Das ist eine Trendbewegung, die genau in die Richtung geht, die Sie, Herr Habersaat, angesprochen haben. (Martin Habersaat [SPD]: Das war bis 2017 so! Seitdem geht es in die andere Richtung!) In der Zeit seit 2000 waren verschiedene Regierungen und Machtkonstellationen beteiligt. Das ist ein Gesamtprozess, den wir hier vorangebracht haben. (Lachen Beate Raudies [SPD]) Schleswig-Holstein steht gut da. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Kristina Herbst

Herr Abgeordneter Pender, ich sehe, Sie gestatten eine Zwischenfrage oder Anmerkung des Abgeordneten Habersaat.

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Martin Habersaat SPD

Vielen Dank, Herr Kollege Pender. – Wie ordnen Sie es denn ein, dass es in den letzten Jahren kontinuierlich wieder in die andere Richtung geht und die Erfolge, die Sie zu Recht feiern, eigentlich bis 2017 erzielt worden sind? – Also, Herr Kollege Habersaat, wir kennen uns lange genug aus dem Bildungsausschuss, dass Sie wissen, ich bin ein großer Fan von Recherche. Die Zeitung und Überschriften in allen Ehren, aber ich kenne das Sprichwort: Don’t follow the Headlines, follow the Trendlines. (Martin Habersaat [SPD]: Ja, seit 2017!) Erst Peter Harry Carstensen, dann Torsten Albig, dann unsere Regierungskonstellation – erst Jamaika und jetzt Schwarz-Grün –: Sehen Sie doch einmal die Gesamtbewegung in der Inklusion! (Zurufe SPD – Beifall CDU) Die Förderquote, die Stellen, die Ausstattung, die Programme für Inklusion sind in Schleswig-Holstein massiv gestiegen. Die wurden von jeder Regierung weiter angestoßen, evaluiert und verbessert. Es gab keinen Rückschritt, es gibt einen Ausbau. Das zeigt sich uns auch an den Stellen von denjenigen, die sich gern in der Sonderpädagogik in Bachelor- oder Master-Studiengängen ausbilden lassen. Wir haben hier eine Qualitätsverbesserung. Sie haben von der SPD-Bank ja immer einen guten Blick und wissen, an welcher Stelle in meinem Redemanuskript ich bin. (Serpil Midyatli [SPD]: Wir schreiben doch nicht ab!) Da kommen noch viele gute Aspekte, damit Sie sehen können: Es ist eben nicht nur eine Zahl, auf die Sie die ganze Zeit blicken. (Beifall CDU) (Patrick Pender) Den Begriff der Inklusion sollte man nicht auf eine einzelne Quote, die Exklusionsquote, herunterbrechen. (Beate Raudies [SPD]: Das hat auch keiner getan!) – Herr Habersaat hat ja gesagt, dass eine Zahl runtergeht. Weil die Förderquote geblieben oder gestiegen ist, ist die Inklusionsquote runtergegangen, aber nicht in allen Bereichen. Sie müssen das facettenreich sehen. Sie haben ja die Kleine Anfrage gut gestellt. Sie müssen sehen, dass die Exklusionsquote in motorischer Entwicklung, im Lernen und im Hören heruntergegangen ist. Da haben wir eine erhöhte Inklusion. Sie müssen bei der Ehrlichkeit bleiben, dass es im Bereich des Förderschwerpunkts geistliche Entwicklung eine Zunahme gab. (Martin Habersaat [SPD]: Geistige!) – Geistige Entwicklung, danke schön. – Wir kommen ja auch noch zu guten Punkten für das Land. (Beifall CDU)

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Kristina Herbst

Ich glaube, die Frage ist beantwortet. (Werner Kalinka [CDU]: Sehr gut!)

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Patrick Pender CDU

Er darf gern noch weiter Fragen stellen. (Martin Balasus [CDU]: Jetzt traut er sich nicht mehr! – Werner Kalinka [CDU]: Dem ist die Lust vergangen!) Der lange Prozess hin zu einer inklusiven Bildungslandschaft, in der ein jeder Schüler für sich die besten Teilhabechancen angeboten bekommt, hat bei uns in Schleswig-Holstein somit bereits erhebliche Erfolgsschritte gemacht. Bundesweit hat Schleswig-Holstein eine der höchsten Inklusionsquoten gehabt und hat sie. Das wird im bundesweiten Ländervergleich anerkannt, Herr Habersaat. Schreiben Sie gerne mit, Herr Habersaat! Unsere Jugendberufsagenturen sind inklusiv aufgestellt. An allen Schularten der berufsbildenden Schule wird inklusiv unterrichtet. Das ist keine Selbstverständlichkeit, wenn Sie sich mal in der Republik umsehen. Auch unter rot geführten Ländern ist das keine Selbstverständlichkeit. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Beate Raudies [SPD] verlässt ihren Platz) – Schade. (Heiterkeit CDU) Im September des vergangenen Jahres nahm ich an dem Runden Tisch Inklusion an Schulen teil. Ich habe anscheinend einen anderen Tisch wahrgenommen als Sie, Herr Habersaat, denn ich konnte mit den Akteuren direkt in den Dialog treten und die verschiedenen Fachdisziplinen kennenlernen und deren Anliegen konkret und direkt wahrnehmen. Das ist es, was einem als Parlamentarier eigentlich richtig Freude bringt. Mir wurde dabei deutlich: Für die Akteure, die das tagtäglich leisten – die Ministerin hat es herausgestellt, was die eigentlich für einen Job leisten müssen; das ist ein anspruchsvolles Berufsbild –, liegt das Augenmerk nicht starr auf dieser Quote, die Sie immer ganz gern in die Medien heraustragen wollen, sondern fokussiert sich klar auf die qualitative Weiterentwicklung von inklusiven Bildungsangeboten. Auch im vorliegenden Bericht wird an dem zeitgemäßen Leitbild – wir haben es heute schon gehört – einer gut abgestimmten, wirksamen Inklusion festgehalten: so viel gemeinsamer Unterricht wie möglich, so viel individuelle Unterstützung wie nötig. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das ist es, was diejenigen am Runden Tisch der Inklusion, den Sie ja hier gern promoten und befürworten, uns mitgegeben haben, Herr Habersaat. Sprechen Sie mit diesen Leuten! Sie müssen ja nicht still am Tisch sitzen bleiben.

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Kristina Herbst

Bitte warten Sie meine Frage ab. Ich sehe aber, Sie lassen eine weitere Frage oder Anmerkung des Abgeordneten Habersaat zu.

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Patrick Pender CDU

Es ist noch der Morgenschwung.

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Kristina Herbst

Ich erinnere noch einmal daran: kurze Frage, maximal eine Minute Antwort.

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Martin Habersaat SPD

Herr Kollege Pender, ich habe erstens eine Bemerkung. Ich bewundere selbstbewusstes Auftreten und die Fähigkeit, von der Teilnahme an einem Runden Tisch Inklusion auf die Geschichte des Runden Tisches Inklusion in den letzten 15 Jahren schließen zu können. Dazu herzlichen Glückwunsch. (Heiterkeit Niclas Dürbrook [SPD] – Beifall SPD – Zuruf CDU) Meine Frage ist allerdings eine andere. Die Frage lautet, ob Sie denn im gemeinsamen Unterricht und der individuellen Unterstützung einen Widerspruch sehen. Wie Sie es formuliert haben – so viel wie möglich, so viel wie nötig –, klingt es so, als wenn nicht beides gleichzeitig ginge. Das sehe ich zum Beispiel vollkommen anders. – Ich werde versuchen, eine Minute einzuhalten. Herr Habersaat, ich höre den Lehrer heraus. Ich muss ehrlich gestehen, dass ich es ein bisschen als Jugenddiskriminierung empfinde. Es sitzen gerade junge Leute im Publikum. Es ist meine erste Legislaturperiode, da haben Sie recht. Aber ich lese gerne in den Geschichtsbüchern, in den Berichten nach. (Zuruf Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]) Mein Kollege Deckmann hat das auch gesagt. Da kann ich sehen, wo die Entwicklungen herkommen. Den Runden Tisch, an dem ich zum ersten Mal teilgenommen habe, habe ich wahrgenommen. Da kommen meine empirischen Empfindungen her: durch die Gespräche. Ich bin proaktiv auf die Fachleute zugegangen. Zu Ihrer Frage – um die anderen 30 Sekunden zur Beantwortung zu nutzen –: Dieses Gegeneinanderausspielen halte ich für genau den falschen Dialog in diesem sozialen Prozess. Ich habe eben gerade gesagt, wo wir herkamen, dass die Zahlen genau umgekehrt waren und wir uns im Trend genau dahin bewegen, wohin Sie gern möchten, dass alle inklusiv beschult werden und der Unterricht in den Förderzentren völlig ausfällt: eine Schule ohne Schüler, die es in manchen Bereichen schon gibt. Dass das aber für Schüler, die für uns jedenfalls im Mittelpunkt stehen, nicht immer der beste Unterricht und nicht die beste Versorgung ist, blenden Sie aus, und das finde ich schade. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Zuruf Martin Habersaat [SPD]) – Herr Habersaat, ich komme gleich dazu. Ich wusste, dass das heute ein guter Tag wird. Ich habe mir Ihren Antrag mehrmals durchgelesen und mir überlegt, ob es eine Rückseite gibt, die mir nicht vorliegt oder mir abhandengekommen ist. Ich bin wirklich erstaunt gewesen. Sie haben ein großes Plädoyer gehalten. (Zuruf Christopher Vogt [FDP]) – Das ist der dritte Punkt, der auf der zweiten Seite mit zwei Sätzen weitergeht – danke, Herr Vogt, für den Einwurf. Es gibt drei Punkte bei Ihnen, zu denen es keine konkreten pragmatischen Gründe gibt, wo es weitergeht. Da greift unser Neun-Punkte-Plan konkret mit wirksamen, umsetzbaren Maßnahmen, die Sie hier gerade eingefordert haben. Nicht bloß auf dem Papier die Menschenrechte hochhalten! Ich finde es ehrlich gesagt vermessen, dass Sie hier irgendjemandem sagen, dass man die Menschenrechte nicht ernst nehme und weiter voranbringen wolle. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Sie haben in Ihrem Antrag die Bezeichnung „wieder stärken“ ganz bewusst gewählt, um zu suggerieren, dass es eine Unterbrechung der Förderung und Weiterentwicklung der Inklusion in unserem Land gibt. Das war Ihre Intention. Sie haben das in Ihrem Redebeitrag zementiert. (Beate Raudies [SPD]: Was machen Sie denn?) – Frau Raudies, stellen Sie gerne eine Zwischenfrage. (Beate Raudies [SPD]: Wollen Sie nicht darauf rechnen!) Nichts könnte ferner von den tatsächlichen Gegebenheiten sein. Nur ein paar Beispiele. Hören Sie zu: Die Landesregierung hat in den Jahren 2018 bis 2024 insgesamt 490 neue Stellen für Sonderpädagogen und Sonderpädagoginnen geschaffen. Das ist nicht nichts, das müssen Sie auch anerkennen. (Patrick Pender) (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Im Bereich Fortbildung gibt es eine Vielzahl von Angeboten. Allein im Jahr 2022 (Zuruf Beate Raudies [SPD]) – da bin ich jetzt Parlamentarier, Frau Raudies, das ist, wo meine Zeit anscheinend anfängt – (Beate Raudies [SPD]: Was soll das? – Zuruf Serpil Midyatli [SPD]) bot das IQSH 184 Veranstaltungen zum Themenfeld Inklusion an. Das Handlungskonzept STEP, das auch die Ministerin hervorgehoben hat, unterstützt erfolgreich benachteiligte Jugendliche im Übergang von Ausbildung zu Beschäftigung. Ich kann von meinem Wahlkreis sagen, das wird sehr erfolgreich und dankend von diesen Schülern angenommen. Das wirkt. (Zuruf Beate Raudies [SPD]) Seit August 2021 besteht mit dem Modellprojekt ÜSB INKLUSIV ein Coaching-Angebot für Schülerinnen und Schüler am Übergang in die berufliche Bildung. Da sind wir auch pragmatisch dabei – 2021, das kommt auch von uns. Dazu kommen noch die Sprachförderung Sprint, das Landesprogramm PersepektivSchule, der Handlungsplan Basale Kompetenzen, das LeadershipSH und die datengestütze Schulentwicklung – alles nicht von Ihnen genannt, anscheinend als Selbstverständlichkeit abgestempelt. Wir sind froh darüber. Wir entwickeln das weiter. Das kommt vor allem den Schülern, die darauf angewiesen sind, beim Sprung ins spätere Leben zugute. (Beifall CDU und Malte Krüger [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

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Kristina Herbst

Herr Abgeordneter Pender, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder Anmerkung der Frau Abgeordneten Raudies?

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Beate Raudies SPD

Vielen Dank Herr Kollege. – Der Kollege Habersaat hat eben in seiner Rede die Menschenrechtskonvention angeführt und darauf hingewiesen, für wen die gilt. Er hat dann (Werner Kalinka [CDU]: Bravo! Sehr gut! – Zuruf Martin Balasus [CDU]) die einzelnen Konventionen aufgezählt und polemisch gesagt, auch Frauen, auch Kinder, auch Menschen mit Behinderung hätten Rechte. Das war polemisch, dass er das gesagt hat; man musste das extra noch einmal anführen. Lieber Herr Kollege Pender, mich stört an Ihrer Rede seit fünf Minuten, dass Sie eine dieser Konventionen immer außen vorlassen, weil Sie nur von Schülern sprechen. Reden wir auch mal von Schülerinnen und Schülern. (Zurufe CDU) – Das ist so typisch! Das ist so typisch! Wir bemühen uns um eine geschlechtergerechte Sprache. Lieber Kollege, wenn Sie dieser Vorwurf so getroffen hat, dann bitte ich Sie, auch in Ihren Reden auf eine geschlechtergerechte Sprache zu achten. (Dagmar Hildebrand [CDU]: Wenn es sonst nichts zu kritisieren gibt, dann bitte! – Werner Kalinka [CDU]: Kein Wunder, dass Sie bei zehn Prozent stehen!) – Da sage ich vielen herzlichen Dank für die Herausstellung des polemischen Beitrags von Herrn Habersaat. Ich gelobe Besserung, dass ich „Schüler und Schülerinnen“ verwenden werde, Frau Raudies. Ich habe eine ältere Schwester, die sich auch angesprochen fühlen soll. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Kommen wir zurück zum Thema. Denn eines der herausragenden Projekte – das wurde von unserer Ministerin Frau Prien auch genannt – ist das Projekt StaFF mit der Universität Köln, 2021 angestoßen, auch wieder herausragend und ein Alleinstellungsmerkmal für unser Bundesland Schleswig-Holstein, denn in Zusammenarbeit mit der Universität Köln haben wir uns dafür eingesetzt – ich danke Ministerin Prien dafür ausdrücklich –, dass wir hier den Weg gefunden haben, Pionierarbeit zu leisten, indem wir Standards zur Feststellung sonderpädagogischer Förderbedarfe entwickeln. Das ist eine Pionierarbeit. Das ist ein Beitrag für die gesamte Bundesrepublik, denn das Gutachten, in dem der Förderbedarf festgestellt wird, bestimmt, welcher Förderschwerpunkt diesem Kind später zugutekommt. Hier leisten wir erneut Arbeit, die konkret umgesetzt wird. Wertgeschätzte Kolleginnen und Kollegen, Sie sehen also: Die inklusive Bildung befindet sich in Schleswig-Holstein in fortlaufendem Prozess und (Patrick Pender) entwickelt sich stetig weiter. Ich war in Vorbereitung der Beratung dieses Antrags auch noch bei mir in Norderstedt. Das ist so üblich. Da habe ich diesen Antrag mit den neun Punkten vorgestellt. Der wurde sehr wohlwollend aufgenommen, denn es sind konkrete inhaltliche Aspekte, die vor Ort für Entlastung sorgen werden. Allein die Koordinationsstelle, die genannt ist, die Ihrem Alternativantrag überhaupt nicht vorkommt, wird im Schulalltag enorme Hilfe schaffen. Die Kollegen Dagmar Hildebrand, Anette Röttger und Dr. Hermann Junghans sind auch da: Die Lübecker Pool-Lösung wird begrüßend aufgenommen. Die Pool-Lösung wird auch von anderen Schulen gewünscht. Die Pool-Lösung haben wir auch in unserem Antrag. Also sind die im Bericht vorgeschlagenen Maßnahmen in unserem Neun-Punkte-Plan niedergelegt und festgehalten, und wir als CDUFraktion und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollen diese Arbeit in der sonderpädagogischen Schwerpunktarbeit weiter ausgestalten. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich komme zum Schluss. Wir sehen Inklusion in unseren Schulen als eine verbindende Kraft für unsere Gesellschaft, die wir weiter stärken wollen. (Vereinzelter Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Nehmen Sie gerne am nächsten Runden Tisch zur Inklusion an Schulen am 29. Mai 2024 teil. Lassen Sie uns die Ideen verbinden und mit dem eingebrachten Antrag die bestmöglichen Chancen für unsere Schüler im Land ermöglichen. – Vielen Dank. (Anhaltender Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Kristina Herbst

Herr Abgeordneter Pender, ich darf in Erinnerung rufen, dass es nicht erlaubt ist, die Tribüne in die Rede einzubeziehen. Das bezieht sich auch auf die Antwort auf Zwischenfragen und Anmerkungen. (Patrick Pender [CDU]: Entschuldigung!) Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat der Abgeordnete Malte Krüger das Wort.

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Malte Krüger GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Erst einmal vielen Dank an die Frau Ministerin für den Bericht. Ich denke, wir alle sind uns einig: Inklusion ist mehr als ein politischer Kampfbegriff. Inklusion ist erst einmal ein grundlegendes Menschenrecht, Herr Habersaat hat das herausgestellt. Jedes Kind hat unabhängig von seinen individuellen Fähigkeiten oder Beeinträchtigungen das Recht auf eine hochwertige Bildung und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Es ist unsere Verantwortung, sicherzustellen, dass dieses Recht für jedes Kind in Schleswig-Holstein Realität wird. (Beifall BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und vereinzelt SPD) Es ist richtig: Das Thema Inklusion ist eines, über das wir in der Koalition viel diskutieren und manchmal lange verhandeln, um zu einem Kompromiss zu kommen. Aber die Mühe lohnt sich jedes Mal, weil wir Schleswig-Holstein bei der Inklusion weiterbringen wollen. Uns Grünen war und ist wichtig, weiter entschlossen auf das Ziel der inklusiven Schule hinzuarbeiten, wie es in der UNBehindertenrechtskonvention verankert ist. Uns ist gleichzeitig klar, dass wir für gute Inklusion in der Qualität auch noch besser werden müssen. Schleswig-Holstein ist immer noch bei der Spitze der Inklusionsquote in Deutschland dabei. Aber dass die Exklusionsquote, also die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die Förderzentren besuchen, steigt und die der inklusiv beschulten Schülerinnen und Schüler sinkt, stellt uns Grüne nicht zufrieden. Wir haben da immer den Anspruch, besser zu werden. Wir Grüne setzten uns dafür ein, dass eine objektive und differenzierte Feststellungsdiagnostik flächendeckend implementiert wird. Dies ist ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass Kinder mit individuellem Förderbedarf frühzeitig erkannt und angemessen unterstützt werden. Darüber hinaus soll an allgemeinbildenden Schulen im Rahmen der Experimentierklausel den Schulleitungen ermöglicht werden, Koordinationsstellen für pädagogische und schulorganisatorische Aufgaben mit dem Schwerpunkt Inklusion auszuschreiben, auf die sich dann zum Beispiel Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen bewerben können. Das ist ein Wunsch der Schulen gewesen, die damit Inklusion vor Ort besser organisieren können. Dazu muss ich wirklich sagen, dass mich etwas irritiert, wenn ich mir Ihren Antrag anschaue und Ihre Äußerungen höre, Herr Habersaat. Wir haben neun Punkte vorgestellt. Über die Zahl möchte ich gar nichts sagen: Ob das fünf oder zehn sind, bleibt erst mal dahingestellt. (Zuruf) (Malte Krüger) – Entschuldigung, Frau Präsidentin, ich dachte, Sie hätten etwas gesagt. Wenn Sie sich jetzt hier hinstellen, um zu dem Antrag zu sprechen, und sich nur auf unseren ersten Punkt beschränken, bin ich irritiert. Wir haben noch acht weitere Punkte. Zu denen sagen Sie hier kein einziges Wort; und das finde ich nicht richtig. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU – Martin Habersaat [SPD]: Dann müssen Sie mir mehr Redezeit geben!) – Sie können sich gern noch zu einem Dreiminutenbeitrag melden. Ich bin sehr gespannt, was Sie zu den anderen acht Punkten zu sagen haben. Das ist auch deshalb interessant, weil Sie sich hier hinstellen und sagen, die Landesregierung halte die Menschenrechte nicht ein. Wenn Sie dann aber zu unseren acht ganz konkreten Maßnahmen nichts sagen, frage ich mich schon, ob Sie das überhaupt gelesen haben, was wir hier vorgestellt haben. (Beifall BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und CDU) Ich habe Ihren Alternativantrag sehr wohl gelesen.

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Kristina Herbst

Herr Abgeordneter Krüger, jetzt kommt in der Tat die Stimme aus dem Off: Gestatten Sie eine Zwischenfrage oder Anmerkung des Herrn Abgeordneten Habersaat?

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Martin Habersaat SPD

Vielen Dank, Herr Kollege Krüger. – Es ist von der Systematik her dieses Mal anders als in den Jahren davor. Das ist nicht schlimm, das möchte ich nur sagen. In den Inklusionsberichten werden immer bestimmte Maßnahmen angekündigt. Nun haben Sie aber nicht eins zu eins alle Maßnahmen aus dem Bericht auf die Ebene Ihres Antrags gehoben, sondern nur einzelne Maßnahmen, und andere beantragt, die nicht in dem Bericht stehen. Das ist systematisch schon unübersichtlich. In der Tat hatte ich bei einem Fünfminutenbeitrag nicht die Zeit, auf das Ganze einzugehen. Ich bin aber sehr wohl auch auf andere Punkte eingegangen, zum Beispiel auf die von Ihnen angesprochenen Koordinatorenstellen. Ich habe gesagt, es gab in der Vergangenheit Schulen, die das machen wollten, aber nicht durften, und ich freue mich, dass sie es nun künftig doch dürfen sollen. Zumindest den Punkt hätten Sie schon einmal registrieren können. – Ja, es mag sein, dass Sie das zu den Koordinatorenstellen gesagt haben. Dann bleiben immer noch sieben Punkte übrig, zu denen Sie nichts gesagt haben. (Birgit Herdejürgen [SPD]: Aber auch nur noch dreieinhalb Minuten!) – Als ich hier ans Rednerpult gekommen bin, standen hier neun Minuten. Es war, glaube ich, absehbar, dass der Bericht der Ministerin länger dauern wird, denn es handelt sich um ein sehr kompliziertes Thema. Das soll überhaupt kein Vorwurf sein, das ist völlig normal. Sie hätten also noch ein paar mehr Minuten gehabt. Vor allen Dingen haben Sie immer die Möglichkeit, hier auch noch einen Dreiminutenbeitrag zu halten. Wie gesagt: Ich wiederhole gern noch einmal die Aufforderung, dass Sie auch noch etwas zu den anderen Punkten sagen, dann bin ich auch zufrieden. Die Zusammenführung von Schulassistenz und Schulbegleitung zu Poollösungen ist ein weiterer Schritt in die richtige Richtung, um sicherzustellen, dass alle Schülerinnen und Schüler unabhängig von ihren Bedürfnissen gleichermaßen Zugang zur Unterstützung erhalten. Auch die Stärkung der Multiprofessionalität durch regionale Fortbildungsangebote ist von großer Bedeutung, um sicherzustellen, dass Lehrkräfte und unterstützendes Personal über die notwendigen Kompetenzen verfügen, um die Vielfalt der Schülerinnen und Schüler bestmöglich zu fördern. (Birte Pauls [SPD]: Ihr unterstützt ja nicht einmal die Lehrkräfte!) Die Unterstützung inklusiver Angebote in der Ganztagsbetreuung sind weitere wichtige Schritte auf unserem Weg hin zu einer inklusiven Bildungslandschaft. Wir haben nachher auch noch eine Debatte zum Ganztag. Das ist natürlich das zentrale Projekt, das wir gerade an den Grundschulen haben. Natürlich müssen wir die Inklusion mitdenken. Darüber hinaus ist es entscheidend, dass Lehrkräfte über die notwendigen Fähigkeiten verfügen, um die digitalen Medien für zusätzliche Teilhabemöglichkeiten einzusetzen. Durch Qualifizierung und Professionalisierung können wir sicherstellen, dass alle Schülerinnen und Schüler die bestmögliche Bildung erhalten. – Ich hoffe, es hat Sie zufriedengestellt – (Malte Krüger) Frau Raudies ist jetzt gar nicht da –, dass ich hier auch die Schülerinnen und Schüler erwähne. Die enge Vernetzung der Beratungsangebote im Bereich berufliche Rehabilitation ist ein weiterer wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderung gleiche Chancen auf eine berufliche Qualifizierung haben. Schließlich ist die Stärkung der Elternmitwirkung – Frau Ministerin hat darauf auch hingewiesen – an unseren Schulen von entscheidender Bedeutung. Eltern spielen eine wichtige Rolle bei der Gestaltung einer inklusiven Bildungslandschaft. Es ist wichtig, dass ihre Stimmen gehört werden. Eine gute Kombination aus guter Personalausstattung durch die Förderzentren und dem Ziel der Inklusion bringen wir im Modell der Campusklassen zusammen. Was sind eigentlich Campusklassen? – Ich glaube, das ist die Frage, die ich als Abgeordneter am meisten höre. Dazu zitiere ich die Antwort des Bildungsministeriums auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Habersaat: „Aktuell lernen in Campusklassen in der Regel Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung in einer Lerngruppe an der allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schule unter Begleitung einer zuständigen Lehrkraft des Förderzentrums in ausgewählten Fächern gemeinsam mit Schülerinnen und Schülern der allgemeinbildenden und berufsbildenden Schule.“ Besser hätte ich das, ehrlich gesagt, nicht selbst zusammenfassen können, deshalb dachte ich, ich zitiere es hier einfach einmal. Dann hat sich die Frage hoffentlich in der Zukunft auch erledigt. Uns Grünen ist wichtig, dass wir bei der Qualität vorankommen, dass wir aber die Quantität bei der Inklusion nicht aus dem Blick verlieren. Zum Schluss möchte ich den Schulen, Förderzentren und allen Menschen, die dafür jeden Tag kämpfen, Inklusion an den Schulen zu leben, danken. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU)

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Kristina Herbst

Für die FDP-Fraktion hat der Fraktionsvorsitzende Christopher Vogt das Wort.

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Christopher Vogt FDP

Liebe Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Umsetzung der Inklusion ist eine der größten Herausforderungen im Schulsystem unseres Bundeslandes. Ich glaube, da sind wir uns einig. Die Bedeutung einer gelingenden Inklusion ist allen bewusst. Jedes Kind soll unabhängig von seinen individuellen Voraussetzungen die bestmögliche Förderung und Teilhabe am schulischen Leben erfahren. Ich finde den Inklusionsgedanken ethisch völlig richtig und sehr erstrebenswert. Es gibt dazu auch die rechtliche Notwendigkeit. Die Praxis an unseren Schulen zeigt jedoch, dass bei der Inklusion Anspruch und Wirklichkeit zum Teil sehr weit auseinanderliegen. (Beifall FDP und vereinzelt SPD) Ich wundere mich schon seit einigen Jahren immer wieder darüber, dass sich die Inklusionsdebatten – auch hier im Hohen Haus – vor allem um die Inklusionsquote drehen, die in Schleswig-Holstein ja höher ist als anderswo im Bundesgebiet. (Vereinzelter Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Auch wenn man immer sagt, man solle darüber nicht so viel reden, wurde heute vor allem darüber geredet, zumindest in einem Teil der Debatte. Aber, meine Damen und Herren, das ist doch – mit Verlaub – kein Wert an sich, wenn die Umsetzung der Inklusion mangels Ressourcen zulasten aller Beteiligter erfolgt. (Beifall FDP und vereinzelt CDU) Deswegen muss es um die Qualität gehen. Ich stelle in vielen Gesprächen an den Schulen immer wieder eine große Erschöpfung fest, vor allem natürlich an den Gemeinschaftsschulen, wenn es um die Beschulung der sehr heterogenen Schülerschaft im Klassenverbund geht. Das ist übrigens nach der Pandemie nicht weniger geworden, ganz im Gegenteil. Es fehlt allzu oft vor allem an den personellen Ressourcen, um die Inklusion angemessen umzusetzen. Speziell ausgebildete Fachkräfte wie Sonderpädagogen sind an den Schulen oft nicht oder zumindest nicht in ausreichender Zahl vorhanden, um den individuellen Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler angemessen gerecht zu werden. Viele Lehrkräfte fühlen sich für diese komplexe Aufgabe auch nicht ausreichend ausgebildet, insbesondere im Umgang mit spezifischen Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, zumal ja auch immer noch Aufholbedarfe durch die Pandemie bestehen. (Christopher Vogt) Übrigens gibt es auch an vielen Schulen – wir haben gestern über das Startchancen-Programm gesprochen – Herausforderungen durch die notwendige Integration der vielen Kinder, die in den letzten Jahren zu uns gekommen sind. Auch das ist in der Summe eine gewaltige Herausforderung für die Schulen. Man muss nicht immer nur alle Punkte einzeln betrachten, sondern auch einmal in Summe schauen, ob das alles mit den Ressourcen, die das Land bereitstellt, überhaupt so bewerkstelligt werden kann – obwohl das Bewusstsein für die Bedeutung einer inklusiven Bildung gestiegen ist. In der Gesellschaft insgesamt, ich glaube, auch an den Schulen, fehlt es häufig an spezifischem Wissen, um Methoden vor Ort und Inklusion im Schulalltag erfolgreich umsetzen zu können. Die notwendige individuelle Förderung kommt oftmals leider viel zu kurz. Das führt dazu, dass die Potenziale der Inklusion nicht vollständig ausgeschöpft werden können, und die Qualität des Unterrichts für alle Schülerinnen und Schüler leidet, meine Damen und Herren. (Beifall Annabell Krämer [FDP]) Es gibt vielerorts Defizite bei der Infrastruktur, wenn wir ehrlich sind. Viele Schulgebäude sind noch nicht in ausreichendem Maß auf eine inklusive Beschulung ausgelegt, was ebenfalls zu Problemen führt. Es fehlt an entsprechenden Räumlichkeiten, um eine inklusive Beschulung zu gewährleisten. Das führt zu weiteren Problemen. Meine Damen und Herren, es wurde schon angesprochen, dazu kommt die ineffiziente Ressourcennutzung. Es fehlt überall Personal, aber im Unterricht sitzen dann nicht selten gleich mehrere Schulbegleiter. Ich habe die neun Punkte gelesen, deshalb kann ich auch etwas lobend anerkennen. Ich teile einiges im Koalitionsantrag nicht; aber zumindest für den Bildungsbereich kann ich das beurteilen und muss sagen: Das ist der substanzvollste Antrag, der von der Koalition in den bisherigen eineinhalb Jahren vorgelegt worden ist. (Beifall Ministerin Karin Prien) – Ja, das muss man auch einmal sagen. Da wird das Thema Schulbegleitung angesprochen. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: War das gemein, oder war das ein Lob? – Martin Habersaat [SPD]: Das war ein versteckter Tritt ans Schienenbein!) – Also für meine Verhältnisse war das doch fast charmant. (Heiterkeit) Meine Damen und Herren, es braucht eine Reform der Schulbegleitung. Die ist aus meiner Sicht dringend angezeigt. Poollösungen werden im Koalitionsantrag erwähnt, auch beim Thema Schulassistenz. Die Kreise sprechen darüber schon lange, machen es teilweise in Ansätzen schon. Ich glaube, das ist etwas, über das man schon viele Jahre spricht und was jetzt endlich kommen muss. Es braucht – das ist nicht so einfach, aber notwendig – meines Erachtens insgesamt eine Reform, was die verschiedenen Berufsgruppen und ihr Zusammenwirken angeht, die mittlerweile in den Schulen tätig sind und verschiedene Dienstherrn haben. Auch da ist vieles über die Jahre nicht immer koordiniert gewachsen. Da braucht es aus meiner Sicht eine Reform. Da braucht es natürlich auch bundesgesetzliche Regelungen – das ist mir klar –, trotzdem darf auch da nicht jahrelang immer nur drüber gesprochen werden, sondern das Thema muss konkret angepackt werden. Schulen müssen zu Lernorten werden, die allen Kindern gerecht werden, unabhängig von deren physischen, kognitiven oder sozial-emotionalen Voraussetzungen. Dafür braucht es aber deutlich größere Anstrengungen des Landes. Man kann immer sagen: „Wir brauchen mehr Personal“, und so weiter, aber wir sehen doch, nicht nur mit Blick auf die Demografie: Das Personal, das wir in allen möglichen Bereichen fordern, gibt es in der Form schlichtweg gar nicht mehr. (Beifall FDP) Da muss man sich ein Stück weit ehrlich machen. Man kann nicht immer sagen: „Hier und da brauchen wir mehr Personal“, und so weiter –in dieser Form gibt es die jungen Menschen schlichtweg nicht mehr. Wir brauchen mehr Realismus und mehr Pragmatismus. (Beifall FDP – Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Überall!) Wir müssen Druck aus dem System Schule nehmen. Es wird zu Recht viel über neue Wege der Lehrkräftegewinnung diskutiert. Da muss ohne Frage mehr passieren, damit wir in Zukunft ausreichend Fachkräfte haben. Ich bin aber auch der Überzeugung, dass es eine zunehmend wichtige Aufgabe für die Landesregierung sein muss, die aktuellen Lehrkräfte besser zu motivieren und zu unterstützen, damit sie überhaupt dauerhaft in ihrem Job bleiben. (Christopher Vogt) Wenn man mit Lehrkräften zum Beispiel in meiner Altersgruppe spricht, stellt man fest, die waren am Anfang oft ganz enthusiastisch. Die lieben ihren Beruf, sind aber schon – ich sage einmal – schwer genervt und fühlen sich zu wenig unterstützt. Ich muss ganz ehrlich sagen: Wir wundern uns immer oder sprechen darüber, dass so viele in Teilzeit gehen. Warum machen die das denn? Sie haben Gründe dafür. Deswegen muss man diese Debatte offener und ehrlicher führen. Meine Damen und Herren, der Dialog mit den Beteiligten, gerade auch mit den Eltern, muss deutlich verbessert werden. Es muss auch darum gehen, die Schulsozialarbeit zu verbessern, mehr Sonderpädagogen an die Schulen zu bringen. Dazu muss die Europa-Universität in Flensburg gestärkt werden, die diese ja ausbildet. Bei den Sonderpädagogen muss es auch darum gehen, dass diese, was die regionale Verteilung angeht, in allen Landesteilen ankommen; auch das ist ein Thema. Wir reden ja bei den Lehrkräften schon darüber. Die Sonderpädagogen werden in Flensburg ausgebildet und kommen gerade im Hamburger Umland gar nicht so an, wie es eigentlich sein müsste. Insofern haben wir auch hier ein regionales Verteilungsproblem. Ich bin dafür, dass die Förderzentren wieder gestärkt werden. Ich halte es auch für sinnvoll, an Gemeinschaftsschulen ab einer bestimmten Klassenstufe stärker auf abschlussbezogene Klassen zu setzen, um die Förderung besser hinzubekommen. Ich weiß, dass das einige hier ganz furchtbar finden, aber meines Erachtens muss darüber gesprochen werden, um den Druck aus dem System nehmen zu können. Die Infrastruktur muss selbstverständlich weiter verbessert werden, und die Aus- und Fortbildung ebenfalls, zudem die Diagnostik in den Kitas. Die Umsetzung der Inklusion ist in Schleswig-Holstein meines Erachtens auf keinem guten Weg und teilweise bis hierhin leider auch gescheitert. So sagen es einem zumindest viele Leute aus der Praxis. Die meinen es ja nicht böse; ich finde, man muss das ernst nehmen, weil sie es mit täglichem Blick aus der Praxis heraus sagen. Als Sparmodell kann Inklusion schlichtweg nicht funktionieren. (Beifall FDP, SSW und vereinzelt SPD) Ich begleite die Frau Bildungsministerin seit Jahren konstruktiv und kritisch. (Martin Balasus [CDU]: Hört, hört!) Aber auch viele Vorgängerregierungen in Schleswig-Holstein – die Geschichte wurde hier schon teilweise angerissen – haben sich da nicht nur mit Ruhm bekleckert. Es ist nicht immer so einfach, dass man es einzeln zuweisen könnte. Es ist ein Prozess über viele Jahre. Es ist über viele Jahre vieles nicht gut gelaufen. Da muss man nicht immer Schuldzuweisungen machen, sondern man muss sich die Probleme angucken und fragen: Wie kann man das lösen? – Das wäre mir wichtiger als dieses ständige Klein-Klein von Schuldzuweisungen. Das nervt die Leute. (Beifall FDP – Martin Balasus [CDU]: Das ist ja mal etwas Neues!) Bei Kindern und Jugendlichen mit körperlichen Einschränkungen funktioniert es mittlerweile oft sehr gut. Auch das will ich einmal positiv hervorheben; das ist zumindest meine Beobachtung. Aber in anderen Bereichen sehe ich Umsetzung sehr kritisch, deshalb darf es kein Weiter-so geben. Es braucht eine Reihe an Korrekturen und deutlich mehr Anstrengungen. Uns überzeugen weder der vorliegende Koalitionsantrag – auch wenn er immerhin neun Punkte hat – noch der Antrag von SPD und SSW vollständig, aber es stehen darin jeweils diskussionswürdige Punkte. Wir haben jetzt den Bericht vorliegen. Ich schlage vor, dass wir das in einer Ausschussberatung vertiefen. Ich würde mich auch freuen, wenn wir es hinbekämen, im Ausschuss mit den Menschen aus der Praxis ins Gespräch zu kommen. Ich glaube, die können uns sehr konkrete Hinweise geben, was sich ändern muss. – Ich bedanke mich ganz herzlich für die Aufmerksamkeit. (Beifall FDP, SSW und vereinzelt SPD)

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Kristina Herbst

Für die SSW-Fraktion hat die Abgeordnete Jette Waldinger-Thiering das Wort.

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Jette Waldinger-Thiering SSW

Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn man den Bericht zugrunde legt, stellt man fest, dass wir in Schleswig-Holstein auf einem guten Weg zur inklusiven Beschulung sind. Die Frage ist aber, wie es tatsächlich im Schulalltag mit der Inklusion an Schulen aussieht. Die Zahlen zu den Schülerinnen und Schülern mit Förderbedarf sind nur begrenzt aussagekräftig, da die landesweiten Diagnostikverfahren nicht einheitlich sind. Das heißt, dass ein Kind in einem Kreisgebiet einen Förderbedarf diagnostiziert bekommt und somit in- (Jette Waldinger-Thiering) klusive Förderangebote erhält, während an einem anderen Ort kein Förderbedarf erkannt wird und die Beeinträchtigung ohne ergänzende Unterstützung durch das Kind und die Schule kompensiert werden muss. Es freut mich sehr, dass man hier auf landesweit geltende Diagnostikverfahren hinarbeitet. Dadurch, dass die Schuleingangsuntersuchungen teilweise erst fünf bis sechs Monate vor der Einschulung stattfinden, fällt die Vorbereitung auf eine gegebenenfalls inklusive Beschulung sehr knapp und oftmals nicht ausreichend aus. In gravierenden Fällen wird aufgrund fehlender inklusiver Angebote pragmatisch entschieden und direkt am Förderzentrum eingeschult. Das zeigt, wie wichtig es ist, bereits vorher, gern mit viereinhalb Jahren, nicht nur den Stand der Sprachentwicklung, sondern den ganzheitlichen Entwicklungsstand eines Kindes zu erheben. Auch dabei müssen einheitliche Untersuchungsverfahren gelten. Selbst wenn bereits lange vor der Einschulung ein konkreter und gut diagnostizierter Förderbedarf feststeht und ein Antrag auf zum Beispiel Schulbegleitung gestellt wurde, heißt das noch lange nicht, dass dann optimale Bedingungen an einer wohnortnahen Regelschule erfüllt werden können. Wenn Frau Prien bei Herrn Lanz behauptet, es gebe Klassen mit bis zu sechs Schulbegleitungen, so mögen dies glückliche Einzelfälle sein. Es gibt allerdings auch Schüler und Schülerinnen, die aufgrund fehlender Schulbegleitung nicht am Unterricht teilnehmen können. Dieses Faktum können wir nicht einfach wegdiskutieren, denn es ist, wie es ist. Das stellen wir fest, wenn wir uns mit den Schulen und vor allem den besorgten Eltern unterhalten, die ihre Kinder nicht in die Schule schicken können. Obwohl im Bericht auf gute Weiterbildungs- und Beratungskonzepte wie das BIS hingewiesen wird, sind die Beratungsmöglichkeiten nicht überall bekannt. Somit führen selbst praktische Gründe wie fehlende Barrierefreiheit oder Sorge bei den Lehrkräften, dem besonderen Umgang mit einem Kind nicht gerecht zu werden, dazu, dass Kinder direkt am Förderzentrum beschult werden. In dieser Hinsicht ist noch viel zu tun, um hinter den positiven Zahlen der inklusiven Beschulungen positive Schullaufbahnen zu sichern. Die vorgestellten Konzepte zum Übergang von Schule in den Beruf wie ÜSB INKLUSIV oder STEP stimmen hoffnungsvoll. Die Wichtigkeit der Förderung der inklusiven Berufsausbildung wurde erkannt, und ich freue mich hier auf weitere positive Berichte. Um noch einmal auf das Thema Schulbegleitung einzugehen: Ich begrüße es außerordentlich, dass sich die Landesregierung zum Ziel gesetzt hat, in Abstimmung mit den Kreisen und kreisfreien Städten perspektivisch Schulassistenz und Schulbegleitung in Poollösungen zusammenzuführen. Denken Sie hierbei bitte auch endlich daran, eine praktikable Lösung für die Schulen in freier Trägerschaft zu erarbeiten, (Beifall SSW, Martin Habersaat [SPD] und Beate Raudies [SPD]) damit auch an unseren dänischen Schulen der Bedarf an Unterstützung analog zu den öffentlichen Schulen gedeckt werden kann. Bitte seien Sie bei dieser Zielerreichung nicht zu zaghaft! Die Erprobung in den Kreisen hat doch gezeigt, dass die Poollösung anzustreben ist. Es ist ein wichtiger Schritt zu einer inklusiven Schulstruktur, die auf den Ganztagsbereich erweitert werden muss. Da ich in der glücklichen Lage bin, dass die Ministerin uns vorhin mit ihrem Bericht ein paar Minuten geschenkt hat, kann ich noch auf die letzten Punkte eingehen. Ich fange gerne bei dem Abgeordneten Patrick Pender an. Ich wäre so gern zu dem Runden Tisch zur Inklusion gekommen. Der erste Termin für das Jahr 2024 ist am 29. Mai 2024. In meinem Kalender steht da: Fraktionsreisen. Ich weiß nicht, was in den anderen Kalendern steht. (Serpil Midyatli [SPD]: Das Gleiche!) – Da müsste das Gleiche stehen. Das heißt, ich werde seitens des SSW leider nicht teilnehmen können, weil wir auf Fraktionsreise sind. Der nächste Termin kollidiert wieder mit einem Landtagstermin. Wenn wir das Instrument des Runden Tisches wirklich ernst nehmen wollen, müssen diese Termine auch dazu passen, sodass man zumindest die Möglichkeit hat, daran teilzunehmen. (Beifall SSW und SPD) Es wurde viel über Kinder gesprochen, die inklusiv beschult werden sollen, über Kinder in Förderzentren, über Kinder mit geistigen Defiziten. Wir haben heute aber noch gar nicht über Kinder mit Autismus-Spektrum-Störungen gesprochen, wir haben noch nicht über Kinder mit Hochbegabung gesprochen. Die haben genauso einen großen Förderbedarf wie die anderen Kinder. Wir dürfen in der Diskussion, die wir heute Vormittag führen, nicht (Jette Waldinger-Thiering) vergessen, dass jedes Kind seine eigene Herausforderung hat, und deshalb muss das Schulsystem inklusiv sein. (Vereinzelter Beifall SSW und SPD) Mir hat in der Debatte Folgendes gefehlt: Wir sprechen über das Wichtigste, das wir haben, das sind unsere Kinder. Wir müssen dafür Sorge tragen, dass sie die beste Zukunft kriegen, die in Deutschland und in Schleswig-Holstein möglich ist. Wir sind verpflichtet, ihnen so viel Hilfe zu geben, dass sie eine gute Schullaufbahn hinter sich bringen können. Der größte Punkt sind natürlich die Lehrkräfte vor Ort, die multiprofessionellen Teams, die wir in der Küstenkoalition eingeführt haben. Aber die Hilfesysteme in den Schulen sind einfach nicht ausreichend. Nach dem Bericht zur Unterrichtssituation 2022 fällt die Doppelsteckung weg, wenn eine Lehrkraft krank ist; an dem Tag scheitert dann die Inklusion. Wir müssen uns wirklich ehrlich machen: Wir stellen fest, aus den Schulen kommen Hilferufe, sie brechen unter der Last, unter den Aufgaben zusammen. Das finde ich sehr bedauerlich. Vorhin kam die Zwischenbemerkung, wir könnten uns die Menschen nicht schnitzen – nein, aber wir wissen alle, dass wir viele Ressourcen im System haben. Wenn wir für bessere Arbeitsbedingungen sorgen, haben Lehrkräfte wieder Lust, mehr zu arbeiten, also zum Beispiel von einer halben Stelle auf eine Dreiviertelstelle oder eine ganze Stelle zu gehen. Wir haben kein Erkenntnisdefizit, wir haben ein Umsetzungsproblem. Wir sind es unseren Kindern und allen, die an der Schule beschäftigt sind, schuldig, dass wir das endlich umsetzen. Ich komme zu Ihnen, Malte Krüger. Ja, ich habe in meiner Rede die Punkte abgearbeitet, die im Antrag von Schwarz-Grün stehen. Ich hoffe, dass der Bericht und beide Anträge an den Bildungsausschuss überwiesen werden, damit wir zu diesen Herausforderungen ein ordentliches Fachgespräch durchführen können, damit wir alle einen gleichen Stand haben, das Thema endlich ordentlich miteinander diskutieren und die Baustellen identifizieren können. (Beifall SSW und SPD)

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Kristina Herbst

Zu einem Kurzbeitrag hat die Abgeordnete Birte Pauls das Wort.

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Birte Pauls SPD

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich melde mich als Sprecherin für Menschen mit Behinderung und weil mich Ihr Auftritt, Herr Pender, ein bisschen verstört zurückgelassen hat. Ich habe den Eindruck, dass Sie die Sensibilität des Themas noch nicht so ganz begriffen haben. Ich möchte noch einmal darauf aufmerksam machen, dass von der inklusiven Beschulung nicht nur die Kinder profitieren, die eine Behinderung haben, sondern in hohem Maße auch die Kinder, die keine Behinderung haben, nämlich durch den selbstverständlichen Umgang mit Menschen mit Behinderung, und zwar von klein auf an, von der Kita über die Schule bis ins Berufsleben. Dadurch wächst die Toleranz, die wir in unserer Gesellschaft unbedingt brauchen. (Beifall SPD, SSW und vereinzelt CDU) Deshalb ist es so wichtig, das ganze System gemeinsam zu denken. Ich möchte den Fokus noch einmal auf den Begriff „inklusive Schule“ legen. Es geht ja nicht nur um die Schülerinnen und Schüler, sondern wir haben auch Lehrkräfte mit Behinderung, und die werden künstlich behindert. Ich habe mit mehreren Menschen gesprochen und dazu Kleine Anfragen gestellt. Wir haben auch gehörlose Lehrkräfte. In Punkt 9 Ihres Antrags fordern Sie, die Elternmitwirkung durch eine Verankerung im Schulgesetz zu stärken. Wie soll denn eine gehörlose Lehrkraft ein Elterngespräch führen, wenn ihr dazu nicht ein Gebärdensprachdolmetscher zur Seite gestellt wird, der voll durchfinanziert wird, sodass nicht sie oder die Schule auf den Kosten sitzen bleibt? Solche Maßnahmen müssen voll durchfinanziert werden, und da muss das Ministerium liefern. Was ist mit einer Lehrkraft, die im Rollstuhl sitzt, der künstlich Steine beziehungsweise Treppen in den Weg gestellt werden? Es gibt Behinderungen durch merkwürdige Kettenverträge und immer wieder das Problem der baulichen Behinderung. An dieser Stelle gibt es noch sehr viel Luft nach oben. Das Gleiche gilt für die fehlende Begleitung von inklusiv beschulten Kindern zum Beispiel auf Klassenfahrten. Wer finanziert das, wer organisiert das? Das fehlt komplett. Denken Sie das bitte mit! Im gesamten Bereich inklusive Schule gibt es noch sehr viel Luft nach oben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist kein Niceto-have, wie es auch gestern in der Debatte zur (Birte Pauls) Gebärdensprachdolmetschung immer mal wieder anklang nach dem Motto, wir müssen mal gucken, ob wir uns das leisten können. Nein, das ist ein Menschenrecht, und wir sind verpflichtet, das umzusetzen. – Danke schön. (Beifall SPD und SSW)

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Kristina Herbst

Zu einem weiteren Kurzbeitrag hat der Abgeordnete Martin Habersaat das Wort.

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Martin Habersaat SPD

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Meine Damen und Herren! Ohne Zorn und Eifer – ich verstehe die UN-Behindertenrechtskonvention als Auftrag an die Politik. Da wurde ein Ziel definiert. Ich glaube, dass wir das Ziel niemals erreichen werden. Ich glaube nicht, dass wir in unserer aktiven politischen Laufbahn eine Inklusionsquote von 100 Prozent erreichen werden. (Christopher Vogt [FDP]: In meiner Zeit vielleicht noch!) Weil wir das alle nicht glauben, haben wir hier schon oft gemeinsam gesagt, dass die Campusklassen ein Erfolgsmodell sind. Campusklassen sind allerdings das Eingeständnis, dass es Schülerinnen und Schüler gibt, die möglicherweise nicht inklusiv beschult werden können. Weil wir trotzdem den Kontakt zu Schülerinnen und Schülern einer allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schule herstellen wollen, lösen wir das über Campusmodelle. Es ist völlig klar: Inklusion wird da nicht funktionieren, aber es ist eine gute Alternative. Ich rege an, dass wir das auch in den Zahlen ausweisen. Ich will Ihnen nicht vorwerfen, dass Schülerinnen und Schüler in Campusklassen nicht dazu beitragen, die Inklusionsquote zu erfüllen. Ich finde aber, dass die UN-Konvention ein Ziel definiert, auf das man zugehen muss, Herr Pender. Wenn man in einzelnen Jahren einmal nicht auf dieses Ziel zugeht – warum auch immer, zum Beispiel statistische Zufälle – und einen Schritt zurückgeht, habe ich damit kein Problem. Wenn es aber eine offensichtliche Trendumkehr gibt, wenn über mehrere Jahre kontinuierlich der Trend in eine andere Richtung geht, dann gehen wir nicht mehr auf dieses Ziel zu. Das geht damit los, dass die ersten Forscher darüber nachdenken, Schleswig-Holstein in eine andere Kategorie zu packen, nicht mehr in die Kategorie „Inklusion ziemlich weit und fortschrittlich umgesetzt“, sondern in die Kategorie „Inklusion ehemals fortschrittlich umgesetzt, jetzt aber auf dem Weg zurück“. Ich freue mich zu hören, dass Sie das anders sehen und nicht anders haben wollen. Das Elternwahlrecht ist ein hohes Gut. Alle Eltern entscheiden grundsätzlich immer im Interesse des Wohles ihres Kindes. Wenn nun Eltern immer häufiger zu der Erkenntnis kommen, dass die allgemeinbildende Schule vermeintlich nicht das Optimum für ihr Kind ist, dann motiviert mich das, über die Ausstattung der allgemeinbildenden Schule zu sprechen und nicht dazu, das Förderzentrum eine Renaissance in der Form erleben zu lassen, die es früher einmal hatte. (Beifall Serpil Midyatli [SPD]) Wir hatten über sehr viele Jahre hinweg Jahr für Jahr ungefähr 1,5 bis 3 Prozent Eltern mehr, die sich für ihr Kind mit besonderem Förderbedarf eine inklusive Beschulung gewünscht haben. Dieser Geist ist uns in Schleswig-Holstein verlorengegangen, warum auch immer, und darüber müssen wir reden, gern auch mit den Eltern. Ein letzter Punkt: Bei der Frauenrechtskonvention ist es mitnichten immer so, dass die Eltern für ihre Töchter diese Gleichberechtigung wollen. – Vielen Dank. (Beifall SPD und Jette Waldinger-Thiering [SSW])

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Christopher Vogt FDP

Liebe Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es gibt keinen Grund zur Beunruhigung. Ich bin relativ friedlich heute, Herr Kollege. – Der Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung an Grundschulen soll die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter verbessern. Nicht nur mit Blick auf die verschiedenen bildungspolitischen Herausforderungen, vor denen wir in SchleswigHolstein stehen, Stichworte IQB-Bildungstrend, aber auch PISA und IGLU-Studie, bin ich der Auffassung, dass der weitere Ausbau der Ganztagsangebote nicht nur als große gesellschaftspolitische, sondern auch als große bildungspolitische Chance gesehen und entsprechend behandelt werden muss. Schleswig-Holstein steht beim Ganztagsausbau im bundesweiten Vergleich nicht gut da. Es gab die Studie der Fachhochschule Kiel zur aktuellen Situation, also eine Aufnahme der Ist-Situation, und diese hat ergeben, dass die Situation vor Ort innerhalb Schleswig-Holsteins ziemlich unterschiedlich ist. Bis zum Jahr 2026, wenn der Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung an Grundschulen starten wird, bleibt nur noch wenig Zeit, um die entsprechenden Entscheidungen für eine erfolgreiche Umsetzung zu treffen, was ich bei der Landesregierung – ehrlich gesagt – bisher überhaupt nicht erkennen kann. Die Bildungsministerin hat wiederholt betont, wie wichtig ihr der Ganztagsausbau ist. Umso unverständlicher ist aus meiner Sicht, was hier passiert oder – besser gesagt – nicht passiert ist. (Beifall FDP, SSW und Martin Habersaat [SPD]) Die Kommunen als Schulträger warten händeringend auf Entscheidungen aus Kiel, zum Beispiel zu der Frage, welches Personal denn eigentlich welche Aufgaben übernehmen soll. Da Fachkräfte ohnehin knapp sind – das hatten wir eben schon –, ist es dringend erforderlich, dass hier jetzt schnell Klarheit herrscht, welche Bedarfe, Erwartungen und Anforderungen es beim Ganztag gibt beziehungsweise geben soll. Auch beim Thema Investitionen gibt es angesichts des Deckels der Landes- beziehungsweise eigentlich eher Bundezuschüsse pro Platz eine massive Verunsicherung bei den Kommunen, die dazu führt, dass geplante Bauprojekte im Ganztagsbereich bereits wieder auf Eis gelegt werden, wie das zum Beispiel kürzlich in Preetz der Fall war. Das ist nun wirklich fatal, und die Landesregierung wird in diesem Bereich nachsteuern müssen. Also: Welche Standards oder zumindest Handlungsempfehlungen soll es geben, was Personal, Räumlichkeiten oder Inhalte angeht? Wann sollen diese kommen? Die Ministerin hat kürzlich im Ausschuss davon gesprochen, dass sie bis Ende des Jahres kommen sollen. Wenn ich die Landtagsbeschlusslage richtig sehe, dann wurde Anfang 2023 (Christopher Vogt) von der Koalition hier beantragt und beschlossen, dass das Konzept bis zum zweiten Quartal 2024 vorliegen soll. Vielleicht sollten Sie die Konzepte, die Sie bei sich selbst bestellen, auch einmal rechtzeitig liefern, denn es wird wirklich Zeit. (Beifall FDP, vereinzelt SPD und SSW) Inwieweit sollen zum Beispiel Lehrkräfte im Ganztag eingesetzt werden, unter anderem um die basalen Kompetenzen zu stärken? Wie soll es eigentlich bei den Elternbeiträgen landesweit aussehen? Sollen diese wie bei der Kita gedeckelt werden? Wenn ja, auf welchem Niveau? Die AG Ganztag, also das Beratungsgremium für den Ausbau, hat bisher offenbar nur ganze dreimal getagt, wovon eine Sitzung einen konstituierenden Charakter hatte, in der die Geschäftsordnung besprochen worden ist. Wenn dieses Schneckentempo beibehalten wird, kann bis 2026 dabei nichts Ordentliches herauskommen. Viele kluge und engagierte Menschen machen sich Gedanken, wie eine gute Ganztagsbetreuung im ganzen Land aussehen sollte und was sie dazu als Partner von Land und Kommunen beitragen können. Uns ist besonders wichtig, dass der Sport eine große Rolle spielen wird, auch die kulturelle Bildung und hier vor allem die Musik. Der Landessportverband liefert dazu sehr lobenswerte Impulse, die wir mit unserem Antrag aufgreifen wollen. Sport sollte nach unserer Auffassung im Ganztag verpflichtend werden, meine Damen und Herren. Das ist der Kern unseres Antrags heute. Auch für den vieldiskutierten Schwimmunterricht, den wir stärken wollen und der ja für viele Schulen logistisch nicht einfach zu bewerkstelligen ist, sehen wir beim Ganztag große Chancen. (Beifall FDP, vereinzelt SPD und SSW) Es bleibt wirklich nicht mehr viel Zeit. Wir fordern von Ihnen: Anpacken statt Rumtrödeln. Es braucht endlich ein Konzept mit klaren Zielen, Verantwortlichkeiten, Standards und Zeitplänen. Die Kommunen, die Verbände und nicht zuletzt die Eltern müssen in diesen Prozess angemessen einbezogen werden. Sie brauchen Klarheit über die kommenden Schritte und darüber, wie die Herausforderungen gemeistert werden sollen. Ich hoffe sehr, dass im Ministerium klammheimlich und mit Hochdruck an all diesen Fragen gearbeitet wird und dass wir schon sehr bald ein entsprechendes Konzept der Landesregierung miteinander diskutieren können. Wie gesagt, Sie haben beantragt, dass das bis zum zweiten Quartal 2024 hier vorliegen soll. Das ist auch unsere klare Erwartungshaltung. Es ist eigentlich schon viel zu spät, also kommen Sie in die Pötte und liefern Sie etwas, das wir auch noch miteinander diskutieren können, damit der Ganztag ein Erfolg wird und nicht gegen die Wand fährt. Danach sieht es momentan leider aus, und das wäre fatal, meine Damen und Herren. (Beifall FDP, SSW und vereinzelt SPD)

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Kristina Herbst

Für die CDU-Fraktion hat der Abgeordnete Martin Balasus das Wort.

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Martin Balasus CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Viele Wege führen nach Rom, und auch viele Wege führen zur Bewältigung der Bildungsherausforderungen. Ganztagsschulen sind ein wichtiger Teil davon. 2026 starten wir bundesweit mit der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Ganztagsplatz. Das ist nicht mehr viel Zeit, das wurde eben deutlich. Wir beginnen aufwachsend mit Klassenstufe 1, also gilt ab dem Schuljahr 2029/30, dass für jede Grundschülerin und jeden Grundschüler ein Platz zur Verfügung gestellt werden muss. Keine Sorge, Ganztagsschulen wollen nicht die Familien ersetzen, wir sind ja schließlich nicht in der DDR. Sie sollen das Familienleben ergänzen, unterstützen und entlasten, indem zum Beispiel Hausaufgaben in der Schule erledigt werden. Nicht jedes Elternteil kann dem Nachwuchs gleichermaßen dabei helfen. Das Verlagern in die Schule stellt also einen Meilenstein für die Verbesserung der Chancengerechtigkeit dar. Der Ganztag birgt eine Vielzahl weiterer Chancen: Eltern können sich auf eine qualifizierte Betreuung verlassen, welche die Vereinbarkeit von Familie und Beruf beflügelt. Schülerinnen und Schüler können sich intensiver mit dem Lernstoff auseinandersetzen, da mehr effektive Lernzeit und damit mehr Raum für individuelles Fördern und Fordern zur Verfügung steht. Nicht vergessen werden darf, dass mehr Zeit in der Gemeinschaft anderer Kinder und über Alters- und Klassengrenzen hinweg die Sozialkompetenz beflügelt. Der entscheidende Punkt fehlt aber noch, nämlich die ganzheitliche Bildung. Jeder Pädagoge – es sind ja einige hier – kennt Wilhelm von Humboldts Bildungsideal. Ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin: (Martin Balasus) „Der wahre Zweck des Menschen … ist die höchste und proportionierlichste Bildung seiner Kräfte zu einem Ganzen.“ Der Mensch soll also alle Talente und Fähigkeiten, die ihm innewohnen, entwickeln. Nur so entsteht ein harmonisches Ganzes. Diese 250 Jahre alten Ideen des großen Bildungsreformers lesen sich wie eine Blaupause für unseren Ganztag. Wir wünschen uns ein breites, ein vielfältiges Angebot, das den Sport, die kulturelle Bildung, außerschulische Initiativen sowie Vereine und Verbände einbindet. (Beifall CDU und vereinzelt bündnis 90/DIE GRÜNEN – Zuruf) – Kennst du aus dem Studium, oder? – Nur eine enge Zusammenarbeit auf Augenhöhe zwischen Land und Sport, dem Verein- und Verbandswesen, Trägern der Jugendhilfe und der kulturellen Bildung kann der richtige Weg sein. Übrigens gehören Bewegungs- und Sportangebote neben der Mittagsbetreuung zum häufigsten und beliebtesten Angebot der Ganztagsschulen, von denen es inzwischen über 600 in Schleswig-Holstein gibt. Das ist Rückenwind für unseren Sportlandprozess, aber auch Ansporn, dem Sport, der so elementar für die Gesundheit, für das persönliche Wohlbefinden, für die soziale Gemeinschaft, für die lokale Verbundenheit und so weiter ist, genügend Raum zu geben. Bewegung und Sport beflügeln das konzentrierte Lernen. Also wollen wir auch Schwimmen in den Ganztag integrieren – Sie sehen es in unserem Antrag – und – das steht auch darin – eine Bewegungsstunde pro Woche. Das ist natürlich das absolute Minimum; das betone ich ausdrücklich. Selbstverständlich wollen und brauchen wir deutlich mehr Angebote. Mein Traum wäre flächendeckend eine tägliche Sportstunde. Die Wahrheit ist leider: Das ist schlichtweg unrealistisch, aber träumen muss man, wenn man möchte, dass irgendwann etwas Realität wird. Wie geht es weiter? – Bis Ende 2024 wird das Ministerium den Entwurf eines Rahmenkonzeptes zur Qualität des Ganztages und der Schule als Lernund Lebensort vorlegen. Vieles muss dabei bedacht werden, die Fragen nach Kooperation, Partizipation, Fachkräften, Räumen und Verzahnung und so weiter. Viele Aspekte davon sind nicht leicht zu klären. Nehmen wir nur die Fachkräftefrage; allein das ist eine gewaltige Herausforderung. Multiprofessionelle Teams wachsen leider nicht auf Bäumen – zumindest habe ich da noch keine gesehen –, erst recht nicht in Zeiten des sich zuspitzenden Fachkräftemangels. Wir haben es also hier mit einem ausgesprochen komplexen Sachverhalt zu tun, der kein Spaziergang ist. Da macht es sich die FDP etwas zu einfach. In ihrem Antrag wird behauptet, dass es schlicht eine Vereinbarung zwischen LSV und Land geben müsse, das würde alles regeln. Ich möchte dem LSV an dieser Stelle herzlich für seine Handlungsempfehlungen danken, die er uns mit auf den Weg gegeben hat. Selbstverständlich werden diese in das Konzept einfließen. (Beifall CDU und vereinzelt bündnis 90/DIE GRÜNEN)

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Kristina Herbst

Herr Abgeordneter Balasus, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder Anmerkung des Abgeordneten Vogt?

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Christopher Vogt FDP

Lieber Herr Kollege Balasus, Sie haben gerade davon gesprochen, dass ein Landeskonzept zum Ganztag bis Ende des Jahres 2024 vorgelegt werden solle. Ich möchte gerne verstehen, warum Sie dann Anfang letzten Jahres hier beantragt und beschlossen haben, dass das Landeskonzept bis zum zweiten Quartal 2024, also schon bald, vorliegen soll. Glauben Sie, dass es sinnvoll ist, Ihre eigenen Beschlüsse wegzuwischen? Das ist ein Beschluss des Landtags. Sie müssten so ehrlich sein und einen neuen Beschluss herbeiführen. Die Landesregierung ist hier vom Landtag entsprechend beauftragt worden. Das kann man nicht einfach so ändern. Sie sollten doch zumindest Ihre eigenen Anträge und Beschlüsse so ernst nehmen, dass Sie auch die Landesregierung in die Pflicht nehmen. (Beifall SSW, vereinzelt FDP und SPD) – Ich habe gerade betont, was für ein ausgesprochen komplexer Sachverhalt das ist. Ich wünsche mir, dass wir das dieses Jahr vernünftig über die Bühne bringen, damit wir Planungssicherheit schaffen können. Natürlich gab es allein im finanziellen (Martin Balasus) Bereich alle möglichen Unsicherheiten, die durch die Finanzlage im Bund ausgelöst wurden. Aber wenn Sie mir so kommen: Sie haben in Ihrer Rede vorhin deutlich auf das breite Ganztagsangebot abgehoben. Da frage ich mich, warum Sie in Ihrem Antrag nur auf den Sport eingehen. (Martin Habersaat [SPD]: Jetzt nicht ablenken, Herr Balasus! Bleiben Sie mal beim Thema!)

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Kristina Herbst

Herr Abgeordneter Balasus, lassen Sie eine Zwischenfrage oder Anmerkung der Abgeordneten Raudies zu?

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Beate Raudies SPD

Danke schön, Herr Kollege Balasus! Zum Thema Sport wird der uns beiden sehr wohl bekannte Karsten Tiedemann sicherlich lange mit Ihnen gesprochen haben. Ich komme aber noch einmal auf den Punkt des Kollegen Vogt zum Landtagsbeschluss zurück. Es gibt einen Landtagsbeschluss. Wollen Sie uns hier gerade durch die Blume sagen, dass die Landesregierung von diesem Landtagsbeschluss abweichen wird? – Nein, das möchte ich nicht. Ich habe mich dazu vorhin relativ klar geäußert. (Beifall CDU – Christopher Vogt [FDP]: Nein, hast du nicht!) – Doch, habe ich.

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Kristina Herbst

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage?

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Martin Balasus CDU

Ich würde jetzt gerne fortfahren. Ich muss nicht drei Mal dieselbe Frage beantworten. Das Jahr ist gerade erst angebrochen. Wir brauchen noch etwas Geduld. Ende des Jahres wird es so weit sein, dass die Erkenntnisse und Impulse, die uns jetzt mit auf den Weg gegeben werden, die ja auf Regionalkonferenzen aufgenommen werden, einzupflegen sind. Ich freue mich auf die inhaltlichen Aufschläge und bin überzeugt, dass am Ende alle, also Schule und außerschulische Partner wie Sportvereine, Musikschulen, kulturelle Vereinigungen und so weiter, davon profitieren werden. Damit können wir dann auch zufrieden sein. Der alte Humboldt wäre es auf jeden Fall gewesen. – Vielen Dank. (Beifall CDU und vereinzelt bündnis 90/DIE GRÜNEN – Zuruf)

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Kristina Herbst

Für die Fraktion bündnis 90/DIE GRÜNEN hat der Abgeordnete Malte Krüger das Wort.

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Malte Krüger GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Helmut Schmidt hat einmal über die Grünen gesagt, wer Visionen habe, sollte zum Arzt gehen. Deswegen freue ich mich, dass Martin Balasus jetzt träumt. Das ist gut. Schwarz und Grün nähern sich auch bei den Visionen und Träumen an; das ist doch gut. (Beifall bündnis 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Der Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote im Bereich des Sports, der kulturellen Bildung und weiterer außerschulischer Aktivitäten ist zentral für das Gelingen des Ganztagsanspruchs. Dies ist nicht nur eine Frage der Bildung, sondern auch eine Frage der gesellschaftlichen Entwicklung und damit des Wohlergehens unserer jungen Generation. Der Ausbau ganztägiger Angebote ist von entscheidender Bedeutung für die Zukunft unserer Kinder und Jugendlichen. Sie ermöglichen nicht nur eine umfassende Bildung, sondern tragen auch zur sozialen Integration, persönlichen Entwicklung und Gesundheit unserer jungen Menschen bei. Insbesondere in einer Zeit, in der die Auswirkungen der Covid‑19-Pandemie noch immer spürbar sind und psychische Erkrankungen, Übergewicht und Entwicklungsverzögerungen bei Kindern und Jugendlichen zunehmen, ist es unerlässlich, dass wir ihnen die Möglichkeit bieten, sich durch Bewegung, kulturelle Bildung und außerschulische Aktivitäten zu entfalten und zu entwickeln. Die Einbindung verschiedener Partner wie Träger der Jugendhilfe, Sportvereine, kulturelle Einrichtungen und Verbände ist dabei von entscheidender Bedeutung. Durch eine enge Zusammenarbeit zwischen Schule und den genannten Institutionen können wir sicherstellen, dass die ganztägigen Angebote den Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen (Malte Krüger) gerecht werden und niedrigschwellig zugänglich sind. Wir müssen dabei sicherstellen, dass diese Angebote nicht nur an den Interessen und Bedürfnissen der Kinder ausgerichtet sind, sondern auch einen Mehrwert für ihre persönliche Entwicklung und gesellschaftliche Integration bieten. Bereits jetzt gibt es eine Zusammenarbeit zwischen der Landesregierung und den verschiedenen Partnern im Bereich des Sports, der kulturellen Bildung und der Jugendhilfe. Diese Zusammenarbeit muss auf Augenhöhe stattfinden und ist ein wesentlicher Bestandteil für ein erfolgreiches und nachhaltiges Ganztagsangebot. Wir sollten diese Zusammenarbeit weiter stärken und ausbauen, um sicherzustellen, dass alle Kinder und Jugendlichen unabhängig von ihrer sozialen oder finanziellen Situation Zugang zu qualitativ hochwertigen und ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangeboten haben. Darüber hinaus sollten wir sicherstellen, dass Bewegung und Sport einen festen Bestandteil des ganztätigen Angebots bilden. Die Integration von mindestens einer Bewegungsstunde pro Woche sowie die besondere Berücksichtigung von Schwimmangeboten sind wichtige Schritte, wichtige Visionen, um sicherzustellen, dass unsere Kinder und Jugendlichen ausreichend körperlich aktiv sind und wichtige Fähigkeiten wie Schwimmen erlernen können. Schließlich sollten wir sicherstellen, dass das Angebot an außerschulischen Partnern bedarfsgerecht ist und eine Vielzahl von Aktivitäten abdeckt. Die Förderung von kultureller Bildung und kreativen Aktivitäten ist genauso wichtig wie sportliche Betätigung und sollte daher einen festen Platz im ganztägigen Angebot haben. Mein Dank gilt daher auch der Landesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung Schleswig-Holstein: Danke für Ihren Einsatz bei diesem Thema! (Beifall bündnis 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Dieser Hinweis muss noch sein: Ich sitze mit Uta Röpcke bei uns in den Arbeitskreisen. Kultur ist uns extrem wichtig, Kultur ist Leben. Was wären wir ohne Kultur? Stellen Sie sich vor, wir fangen bei den Kleinsten noch eher damit am, kulturelle Bildung zu etablieren. (Beifall BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und CDU) Davon profitiert unsere ganze Gesellschaft extrem. Der Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote im Bereich des Sports, der kulturellen Bildung und weiterer außerschulischen Aktivitäten ist eine Investition in die Zukunft unserer Gesellschaft. Es liegt in unserer Verantwortung sicherzustellen, dass alle Kinder und Jugendlichen die bestmöglichen Chancen erhalten, sich zu entwickeln und ihr volles Potenzial auszuschöpfen. Lassen Sie uns also daran arbeiten, dass der Ganztagsanspruch mit Leben erfüllt wird, und wir die Chance nutzen, die Zukunft der Schülerinnen und Schüler zu gestalten! – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und CDU)

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Kristina Herbst

Für die SPD-Fraktion hat der Abgeordnete Martin Habersaat das Wort.

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Martin Habersaat SPD

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine Damen und Herren! Am Wochenende steigt im Kissland in Wentorf eine große Party. Da feiern wir einen vierten Geburtstag nach. Der Jubilar ist einer von denen, die 2026 erstmals das Recht haben auf Ganztagsbetreuung in der Schule: fünf Tage in der Woche, acht Stunden am Tag mit maximal vier Wochen Schließzeit im Jahr. Das ist der Rahmen, den der Bund vorgegeben hat, und den Rest sollen die Länder klären. Wie das nun genau sein soll, hatten wir eigentlich gehofft, im Oktober 2023 zu erfahren. Da berichtete uns die Bildungsministerin von der Überlegung, von Gesprächen mit Kommunen. Kollege Balasus war voller Bewunderung, die Kommunen seien ob der angedachten Regelung überrascht von der Großzügigkeit des Landes und so weiter und so fort. Sie erinnern sich. Kurz darauf kam dann heraus: Was wir hier hörten, war gar nicht die ganze Wahrheit. Im Entwurf der Förderrichtlinie, über den die Staatssekretärin später dem Bildungsausschuss berichtete, tauchte plötzlich eine Obergrenze auf. Pro Ganztagsplatz sollten maximal 5.170 Euro Investitionskosten gezahlt werden. Nach Aussage der Kommunen war aber genau eine solche Obergrenze nicht verhandelt worden. Sie macht auch gar keinen Sinn, weil neue Räume für diesen Betrag gar nicht gebaut werden können. Die kommunalen Landesverbände sahen sich sogar gezwungen, zur Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage von mir zu dem Thema einen klarstellenden Brief zu verfassen. Eine Verständigung auf einen platzbezogenen Investitionskostenbeitrag habe es nie gegeben und – ich zitiere –: Die (Martin Habersaat) Kommunen haben daher Wert auf die Festlegung einer Förderquote ohne Platzpauschale gelegt. So ist es dann auch vereinbart worden. – Hört, hört: „vereinbart“! Unwürdiger Streit, Zurückhaltung von Informationen, Antworten an das Parlament, die Dritte zu Korrekturen veranlassen. Das alles passiert vor dem Hintergrund eines peinlichen letzten Platzes Schleswig-Holsteins bei den teilgebundenen und gebundenen Ganztagsplätzen im Bundesvergleich. Aber – wir haben es gehört – das Gerangel bei den Finanzen ist ja zu Recht nur ein Teilaspekt. Natürlich muss es auch um die inhaltliche Ausgestaltung des Ganztags gehen. Professor Köller hat am Mittwoch dem Bildungsausschuss über die erschütternden Ergebnisse der jüngsten PISA-Studie berichtet und in Erinnerung gerufen, dass – – (Malte Krüger [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Er hat aber nicht „erschütternd“ gesagt!) – Aber sie waren erschütternd, fanden Sie nicht, Herr Krüger? (Malte Krüger [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Na ja!) Er berichtete, dass ein Ausbau der Ganztagsangebote schon eine Antwort auf den PISA-Schock 2000 war. (Beate Raudies [SPD]: Genau!) Nun muss man ehrlich einräumen: Damit sind die Bundesländer unterschiedlich gut vorangekommen. Konsens dürfte sein: Hausaufgabenbetreuung und Ballspiele allein werden nicht reichen, um die Gruppe der Risikoschüler zu minimieren oder die Gruppe derer zu vergrößern, die Außerordentliches leisten können. Deshalb ist es wichtig, dass Ganztagsschule einerseits etwas mit Schule zu tun hat und teilweise auch von Lehrkräften gestaltet wird. Wenn wir aber unsere Kinder den ganzen Tag in die Schule schicken, dann muss es da auch andere Elemente geben, solche, die der Leistungsbewertung entzogen sind, solche, die der persönlichen Entfaltung dienen und solche, die auch gesundheitlich förderlich sind. Es ist klar, dass Klassenräume und Flure dazu nicht ausreichen, und es ist klar, dass das Personal, die Lehrkräfte, nicht im ausreichenden Maße vorhanden sind. Wir brauchen also Partnerinnen und Partner. Es ist sehr zu begrüßen, dass sich der Landessportverband zu diesen Themen proaktiv positioniert. Wenn ich als Historiker einen solchen Text lese, schließe ich daraus immer, dass man das nicht täte, wenn man das Gefühl hätte, optimal in die laufenden Gespräche eingebunden und mit seinen Wünschen irgendwie gehört worden zu sein. Der LSV schreibt: „Um eine erfolgreiche Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung zu gewährleisten, müssen einheitliche und ausformulierte Rahmenbedingungen auf politischer Ebene geschaffen werden. Insellösungen müssen vermieden werden, um eine Chancengleichheit für alle Schüler*innen zu gewährleisten. Es ist erforderlich, dass das zuständige Ministerium sich klar zum verpflichtenden und zuverlässigen Sportangebot im Ganztag bekennt.“ Wichtig finde ich auch den Hinweis auf langfristige Beschäftigungsverhältnisse und gute Arbeitsbedingungen für die Menschen, die dort im Ganztag arbeiten. (Beifall SPD) Die Kulturpolitische Gesellschaft mahnt eine fachliche Beziehung der Akteure im Bereich der kulturellen Bildung an. Dass es da Lücken gibt, haben meine Kollegin Sophia Schiebe und ich bereits im Februar 2023 erfahren, als die Landesregierung uns in Beantwortung einer anderen Kleinen Anfrage mitteilte, dass der Landesmusikrat beispielsweise nicht in die Arbeitsgruppe zur Vorbereitung des Ganztagsanspruchs eingebunden war. Insofern schließe ich mit der Bitte an die Landesregierung: Nehmen Sie alle mit! Stellen Sie einen guten Ganztag auf die Beine! Das haben alle Kinder verdient, und ein kleiner Jubilar auch. Herr Kollege Balasus, verschieben Sie bitte nicht mit Nebensätzen Landtagsbeschlüsse auf irgendwann später. Und noch einmal, Herr Kollege Balasus: Wenn Sie multiprofessionelle Teams auf Bäumen suchen, dann haben wir noch ganz andere Probleme in diesem Land. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall SPD und Christian Dirschauer [SSW])

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Kristina Herbst

Für die SSW-Fraktion hat die Abgeordnete Jette Waldinger-Thiering das Wort.

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Jette Waldinger-Thiering SSW

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Schüler und Schülerinnen werden im schulischen Ganztag einen großen Teil ihrer unterrichtsfreien Zeit verbringen, die Freizeit, die bisher oft in lokalen Vereinen verbracht wurde. Ein breit gefächertes Sportangebot für unsere Kinderund Jugendlichen ist besonders im Hinblick auf die Gesundheitsförderung enorm wichtig. Wenn es aber um die konkrete Schaffung von Infrastrukturen geht, darf man die vorhandenen Vereins- und Organisationsstrukturen nicht vergessen. Besonders in den ländlichen Gebieten bangen nicht nur die Sportvereine, sondern auch Musik- und Tanzschulen, die Jugendfeuerwehr oder die Pfadfinder durch die Konkurrenz des Ganztagsangebots um ihre Mitglieder. Viele Schülerinnen und Schüler besuchen nachmittags ehrenamtliche Freizeitangebote der lokalen Vereine und Organisationen, denen darf man das Wasser nicht abgraben. Es müssen gut verträgliche Kooperationen zwischen Schulen und den lokalen Angeboten entstehen. Besonders im Hinblick auf den Fachkräftemangel im pädagogischen Bereich und die schwindenden ehrenamtlichen Kursleiter könnten aus Synergieeffekten durchaus Win-win-Situationen entstehen, die den Schulen wie auch den Vereinen und Organisationen nützen. Ob zum Beispiel Sportvereine, die bisher nachmittags ihr Angebot in der Schulsporthalle angeboten haben, in das Ganztagskonzept integriert werden oder ob die Schule Angebote in die Vereine und Organisationen auslagert, muss mit allen Beteiligten vor Ort beraten und geplant werden. Besonders wichtig ist es, die bestehende Angebotsstruktur zu berücksichtigen, um die Finanzierunganteile der Kommunen und Schulträger zu planen. Wir begrüßen die vom LSV vorgelegten Handlungsempfehlungen und fordern die Landesregierung auf, diese in Kooperation mit dem LSV weitestgehend umzusetzen und die hierfür notwendigen finanziellen, personellen und konzeptionellen Rahmenbedingungen zu schaffen. (Beifall SSW und FDP) Auch wenn der LSV mit seinen vorgelegten Handlungsempfehlungen eine gute Grundlage für die Einbindung der Sportvereine im schulischen Ganztag geschaffen hat, so müssen analog dazu auch Handlungsgrundlagen mit den Kulturverbänden erarbeitet werden. Deshalb begrüßen wir den Koalitionsantrag, der jetzt noch rechtzeitig zu dem verschobenen TOP aus dem Januar-Plenum gestellt wurde. Genauso wie mit den Sportverbänden müssen wir im Kulturbereich Synergieeffekte schaffen, um Musik-, Theater-, Kunst- und Sprachangebote im schulischen Ganztag qualitativ anzubieten. (Beifall Uta Röpcke [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]) Der schulische Ganztag bietet den Schülern und Schülerinnen die Chance, auch außerschulische Orte zu besuchen und kulturelle Bildung zu erfahren. Besuche von Konzerten, Museen, Ausstellungen oder der regelmäßige Besuch einer Bücherei können das Angebot des schulischen Ganztages bereichern. Ich kenne das Beispiel einer kleinen Schule, die in der Nachmittagsbetreuung regelmäßig mit den Kindern in die hiesige Bücherei fährt und dort das Kinderprogramm wie Vorlesungen, Bücherkino oder einfach nur die Ausleihe der Bücher nutzt. Damit hat man bisher gute Erfahrungen gemacht, denn durch die Anbindung der Familien profitieren nicht nur die Kinder, sondern auch die Eltern und die Bücherei von den regelmäßigen Besuchen. Solche Bestrebungen sollten unbedingt gefördert und unterstützt werden, um den rechtlichen Anspruch auf die schulische Ganztagesbetreuung als Bildungschance für unsere Schüler und Schülerinnen zu nutzen. Dazu ist es mir noch einmal wichtig darauf hinzuweisen, dass auch der Bund die Länder weitgehend finanziell unterstützen muss. (Beifall Martin Habersaat [SPD] und Beate Raudies [SPD]) Vor allem aber darf das Land die Kommunen und Schulträger nicht mit dieser Mammutaufgabe alleinlassen. Deshalb verwundert es mich schon, wenn wir uns den Antrag vom letzten Jahr angucken und lesen, dass wir eigentlich jetzt, im zweiten Quartal 2024, ein Konzept vorliegen haben sollten, dass das auf Ende des Jahres verschoben wird. 2026 ist ein bisschen um die Ecke, das kommt ganz schnell. Geplant und gebaut muss auch noch werden. Multiprofessionelle Teams wachsen vielleicht nicht auf den Bäumen, das wissen wir alle. Vielleicht kann man aber auch über schulische Assistenten in Form von Runden Tischen und anderen nachdenken. Die können gute Hilfe bei Kindern bieten, die Hilfe gebrauchen. Ich hoffe insofern, dass wir endlich mal Butter bei die Fische geben und mit diesem Konzept weiterkommen und Kultur und Sport integrieren, damit (Jette Waldinger-Thiering) wir einen runden und guten Ganztag für unsere Schülerinnen und Schüler hinkriegen. (Beifall SSW, FDP, vereinzelt SPD und Beifall Malte Krüger [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

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Kristina Herbst

Zu einem Kurzbeitrag hat die Abgeordnete Uta Röpcke das Wort.

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Uta Röpcke GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin zwischen 1970 und 1985 zur Schule gegangen. Ab 1975 bin ich Fahrschülerin gewesen mit ungefähr einer Stunde Schulweg nach Neumünster-Brachenfeld. Das war damals eine der ersten integrierten Gesamtschulen als Ganztagsschule in diesem Land. (Zuruf: Ja, und es hat ihr nicht geschadet!) An der Schule habe ich täglich mindestens acht Stunden verbracht. Meine Schule war für mich ein Lebensort, den ich geliebt habe, und gleichzeitig ein Lernort, den ich gebraucht habe. Ich komme nicht aus einem bildungsfernen Elternhaus. Trotzdem habe ich an meiner Schule Dinge gelernt, die ich zu Hause nicht gelernt hätte. Unsere Lehrer_innen waren fantastische Pädagog_innen, die sehr experimentierfreudig waren. Ich habe in der Schule meditieren und musizieren gelernt. Es gab Schulbands, Theater. Unsere Lehrer_innen haben mit uns Tischtennis und Schach gespielt. Wir haben Fahrräder repariert, aus Schrott Spinnräder gebaut, Wolle gesponnen und gefärbt. Seitdem weiß ich, was man mit Zwiebel- und Walnussschalen sonst noch alles machen kann, außer sie zu entsorgen. Nun sprechen wir heute noch nicht über die weiterführenden Schulen, sondern über den verlässlichen Ganztag in Grundschulen und die Einbindung von außerschulischen Partnern. Liebe FDP, lieber SSW, liebe SPD: Nicht dass Sie mich missverstehen: Ich halte Sport und Bewegung für enorm wichtig für Kinder, egal mit welchem familiären Hintergrund. Aber für mindestens genauso wichtig halte ich Angebote der kulturellen Bildung. Der Kollege sagte es ja bereits. (Beifall BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und CDU) Denn sie verbinden kognitive Aspekte des Lernens mit emotionalen und gestalterischen Handlungen. Schöpferisches Arbeiten, Kreativität und Handlungskompetenz und aktive Rezeption und Produktion von Kunst und Kultur sind kulturelle Bildung. Durch kulturelle Bildung wird ein gemeinsames kulturelles Erleben erst ermöglicht, ein gemeinsames kulturelles Verständnis und damit auch der gesellschaftliche Zusammenhalt gefestigt. Kulturelle Bildung macht die Schule als Lern- und Lebensort liebenswert und verbindet sie mit außerschulischen Partnern, die dafür so wichtig sind. Ich wünsche mir, dass alle Kinder Schule so erfahren könnten, wie ich es damals habe: als Lebens- und Lernort, den sie lieben. (Beifall BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und CDU)

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Kristina Herbst

Für die Landesregierung erteile ich nun der Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur, Karin Prien, das Wort.

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Karin Prien

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ein guter Ganztag lebt von der Zusammenarbeit zwischen Schule und außerschulischen Kooperationspartnern. Die Öffnung der Schulen in den Sozialraum sowie die Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern ist seit Jahren gelebte selbstverständliche Praxis und im Übrigen auch im Schulgesetz verankert. Die Sportvereine und ‑verbände haben hier bereits seit jeher eine besondere Rolle gespielt. Ich danke dem Landessportverband an dieser Stelle für die gute Zusammenarbeit und auch für die Vorlage der Handlungsempfehlungen. Einig sind wir uns darüber, dass Bewegung unverzichtbar und gerade für die körperliche und geistige und psychosoziale Entwicklung von Kindern von großer Bedeutung ist, übrigens auch für die Frage der Integration. Und noch besser: Kinder, die sich regelmäßig bewegen, können sich auch besser konzentrieren und besser lernen. Auch der Zukunftsplan Sportland Schleswig-Holstein empfiehlt deshalb konsequent und ausdrücklich Kooperationen zwischen Sportvereinen und Schulen, insbesondere im offenen Ganztag. Auch mit Blick auf die Schwimmfähigkeit bietet der Ganztag die Chance für weitere integrierte Schwimmangebote, die Kindern nicht zuletzt aus sozial benachteiligten Familien viele zusätzliche Chancen eröffnen. Kooperationen sind jedoch – das ist mir wichtig – nicht nur im Bereich des Sports für den schulischen Ganztag zentral. Es ist von ei- (Ministerin Karin Prien) nigen Rednerinnen bereits darauf hingewiesen worden, dass die Interessen der Schülerinnen und Schüler vielfältig sind. Meine tiefe Überzeugung ist, dass der kulturellen Bildung in diesem Zusammenhang eine entscheidende Bedeutung für die Persönlichkeitsentwicklung und übrigens auch für die Entwicklung hin zu einer gesellschaftlichen und demokratischen Teilhabe zukommt. Deshalb dürfen wir diese Bereiche hier auch nicht gegeneinander ausspielen, sondern müssen sie zusammendenken. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir haben in der Vergangenheit aus tiefer Überzeugung sowohl den Landessportverband als auch die Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung, den Landesjugendring, den Landesfrauenverband, den Landesverband der Volkshochschulen, den Landesmusikrat sowie den Allgemeinen Deutschen Tanzlehrerverband nicht nur in die Gestaltung des Ganztags einbezogen und werden es auch in Zukunft weiter tun, sondern haben mit ihnen auch entsprechende Vereinbarungen abgeschlossen. Nun fragen Sie zu Recht: Wie geht es jetzt weiter? Wie sieht der Prozess für ein neues Rahmenkonzept zum Ganztag aus? – In einem partizipativen Prozess mit allen Beteiligten, den wir im Bildungsausschuss bereits mehrfach dargestellt haben, erarbeiten wir bis zum Jahresende 2024 den Entwurf eines Rahmenkonzepts zur Qualität des Ganztags und der Schule als Lern- und Lebensort. Das Rahmenkonzept wird sich unter anderem zu den Qualitätsentwicklungsthemen Kooperation, Partizipation, Fachkräftequalität sowie Verzahnung und Räume verhalten. Wir werden dieses Konzept wie angekündigt bis Ende 2024 vorlegen. Jetzt zum Antrag, lieber Herr Kollege Vogt: Schlauer Move, aber bitte auch einmal lesen, was dort drinsteht! Dort ist die Rede von einem Konzept zur landesrechtlichen Umsetzung des Ganztags. (Zuruf Christopher Vogt [FDP]) – Ja, zur landesrechtlichen Umsetzung, Herr Kollege Vogt, werden wir selbstverständlich auch bis Ende des zweiten Quartals ein entsprechendes Konzept vorlegen. (Christopher Vogt [FDP]: Die Grundlage ist schon da, die Inhalte kommen später? –

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Dr. Heiner Garg FDP

Verstehst du das nicht? Echt unterkomplex!) – Na ja, dass die landesrechtlichen Grundlagen etwas anderes als das Gesamtrahmenkonzept sind, erschließt sich doch wohl ohne weitere Erläuterung. (Beifall CDU) Wir nutzen das Gremium der AG Ganztag. Dort sind nicht nur die kommunalen Landesverbände, die freie Jugendhilfe, die Schulleitungen, die Schulaufsichten und das Sozialministerium vertreten. Ich freue mich, dass zukünftig auch der Landessportverband und die verschiedenen Verbände der kulturellen Bildung jeweils mit einem Mitglied in der AG vertreten sein werden. Die Beteiligung und der Austausch aller wesentlichen Akteure sind uns dabei wichtig. Dazu greifen wir wieder auf das bewährte Format der Regionalkonferenzen zurück, die wir gemeinsam mit der Serviceagentur Ganztägig Lernen bis Mitte März 2024 durchführen. Im Anschluss daran werden die Ergebnisse auszuwerten sein, übrigens auch der zweite Teil unserer Untersuchung, die wir, wie Sie wissen, bei der FH Kiel in Auftrag gegeben haben. Wir werden dort zusammen mit den lokalen und regionalen Akteuren vor Ort – also den Schulleitungen, den an Schulen Tätigen, den Schulträgern, den Eltern- und Schülervertretungen –, den Kooperationspartnern zum Beispiel aus Sport und kultureller Bildung sowie mit Vertretern aus Politik und Wissenschaft fundierte Diskussionen über einen qualitativ guten, kindgerechten Ganztag im Grundschulalter führen. Wir nehmen uns bewusst die nötige Zeit, um alle Erkenntnisse und Impulse angemessen zu berücksichtigen. Dazu gehört eben neben den Regionalkonferenzen auch die qualitative Sachstandserhebung, die ich eben erwähnt habe. Wir werden uns für das Konzept auch damit beschäftigen, was außerhalb unserer Landesgrenzen insbesondere in anderen Bundesländern zurzeit gedacht wird, denn auch dort ist man noch keinen Schritt weiter als in Schleswig-Holstein. Wir werden uns anschauen, was sich dort bewährt hat und ob es auf Schleswig-Holstein übertragbar ist. Das benötigt eben auch Zeit. Kooperationen und die Öffnung der Schulen in den Sozialraum sind für den Ganztag zentral. Hierfür braucht es Engagement, eine gemeinsame Haltung und Verantwortlichkeit sowie verbindliche Strukturen mit klarer Rollen- und Aufgabenklärung. Kooperationen brauchen aber auch Zeit und Geld. Das Land gewährt bereits jetzt Zuwendungen für die Personal- und Sachkosten, die dem Träger unmittelbar für die Durchführung des Ganztags- und Betreuungsangebotes entstehen. Diese Zuwendun- (Ministerin Karin Prien) gen können auch für die Kosten der Angebote von Kooperationspartnern geltend gemacht werden. Darüber hinaus erhält jede offene Ganztagsschule zwei Lehrerwochenstunden, um die Verbindung von Unterricht und unterrichtsergänzendem Angebot sicherzustellen. Im Zuge der schrittweisen Umsetzung des Rechtsanspruchs wird das Land seine Förderung erheblich ausbauen. Dies betrifft die Investitionskosten und die Betriebskosten. Weil es heute angesprochen wurde, will ich zu den Investitionskosten sagen: Wir werden aufgrund der veränderten haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen den ja bereits in der Anhörung befindlichen Richtlinienentwurf neu aufsetzen müssen. Das tun wir gerade in diesen Tagen. Wir werden ihn so schnell wie möglich auf den Weg bringen. Dabei hält das Land seine Zusage ein, zusätzlich zu den Bundesmitteln nicht nur die 30 Prozent Landesmittel, sondern darüber hinaus weitere 51 Millionen Euro für die Investitionen in Ganztagsplätze an Grundschulen bereitzustellen. Mit Blick auf die Betriebskosten ist es unser Ziel, dass die Pro-Kopf-Pauschale, über die Land und kommunale Landesverbände noch verhandeln, auch die Personal- und Sachkosten für die Angebote von Kooperationspartnern, also auch für den Sport und die kulturelle Bildung, die außerschulische Lernorte umfassen soll, angemessen berücksichtigt. Ich möchte an dieser Stelle einmal die Gelegenheit nutzen, allen beteiligten Akteuren zu danken, die schon heute für eine qualitativ hochwertige Betreuung unserer Schülerinnen und Schüler in Schleswig-Holstein sorgen. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt SPD) Sie tragen mit ihrer Arbeit dazu bei, die Bildungschancen junger Menschen zu erhöhen, ihre individuellen Fähigkeiten und Neigungen zu entdecken und weiterzuentwickeln, und das ist – darüber sind wir uns einig – ein wichtiger Beitrag zu mehr Bildungsgerechtigkeit. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Jette Waldinger-Thiering

Die Ministerin hat ihre Redezeit um drei Minuten und 26 Sekunden ausgedehnt. Diese drei Minuten und 26 Sekunden würden den Fraktionen auch noch zur Verfügung stehen; ich sehe nicht, dass davon Gebrauch gemacht werden soll. Insofern schließe ich die Beratung. Es ist beantragt worden, über den Antrag, Drucksache 20/1798 (neu) – 2. Fassung, in der Sache abzustimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die SPD, die FDP und der SSW. Gegen die Stimmen von? – CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Bei Enthaltung von? – Niemandem. Insofern ist der Antrag abgelehnt worden. Abstimmung zu b), Antrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 20/1881. Es ist auch hier Abstimmung in der Sache beantragt worden. Wer zustimmen will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die CDU-Fraktion, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und die SSW-Fraktion. Gegen die Stimmen von? – Niemandem. Bei Enthaltung von? – SPD und FDP. Ich rufe nun Tagesordnungspunkt 26 auf: Psychischen Belastungen und Krankheiten von Schülerinnen und Schülern begegnen Antrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 20/1880 Änderungsantrag der Fraktion der SPD Drucksache 20/1906 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Es geht bei den Anträgen um eine Berichterstattung in dieser Tagung. Zunächst lasse ich über den Änderungsantrag, Drucksache 20/1906, abstimmen, mit dem eine inhaltliche Erweiterung des Berichts erbeten wird. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der SPD zustimmen will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von SPD, FDP und SSW. Gegen die Stimmen von? – – (Martin Habersaat [SPD]: Ernsthaft? Ernsthaft? Guckt noch einmal nach! – Christian

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Christian Dirschauer SSW

Wollt ihr euch noch sortieren? – Weitere Zurufe – Wortmeldung Birte Glißmann [CDU]) – Frau Glißmann, bitte.

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Birte Glißmann CDU

Frau Präsidentin, entschuldigen Sie bitte! Könnten Sie bitte den Tagesordnungspunkt noch einmal aufrufen? Dann sind wir sortiert und bereit für die Abstimmung. Ich bitte um Entschuldigung.

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Karin Prien

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte zu Beginn meiner Rede diejenigen zu Wort kommen lassen, um die es heute besonders geht, unsere Schülerinnen und Schüler. Im Gespräch mit unserer Landesschülervertretung ist mir eine Aussage eines Jugendlichen besonders in Erinnerung geblieben. Dieser sagte: „In der Schule wird unser Kopf trainiert, aber unser Herz vernachlässigt“. – Zitat Ende. Wie kommt es zu dieser Einschätzung? Haben wir doch alle in der Pandemie festgestellt, dass Schule viel mehr als ein Ort des Lernens ist. Sie ist ein Ort des sozialen Miteinanders, an dem der Kopf und auch das Herz trainiert werden sollen. Aber das Gespräch mit der Landesschülervertretung hat mir gezeigt: Bei den Schülerinnen und Schülern kommt das nicht immer so an. Die Krisen unserer Zeit, die zunehmende Verunsicherung, die Zukunftssorgen – all das hinterlässt Spuren auf den Seelen von Kindern und Jugendlichen. Viele von ihnen leiden unter Stresssymptomen wie Gereiztheit, Einschlafproblemen und Niedergeschlagenheit. Schülerinnen und Schüler und deren Familien, die schon vor der Pandemie einen herausfordernden Alltag hatten, waren von psychischen Belastungen besonders betroffen. Werfen wir einen Blick in die einschlägigen Studien, dann zeigt sich: Auch diese Zahlen alarmieren. Einer WHO-Studie zufolge zeigen 20 bis 25 Prozent der Kinder und Jugendlichen Symptome psychischer Erkrankungen. Die Studie „Jugend in Deutschland 2023“ der Professoren Hurrelmann und anderer geht sogar davon aus, dass die Hälfte der 14- bis 29-Jährigen mit stressbedingten Belastungen zu kämpfen hat. Laut einer Studie von Robin et alia haben psychische Auffälligkeiten bei Schülerinnen und Schülern aller Schulformen zugenommen und stabilisieren sich seither auf hohem Niveau. Besonders betroffen sind übrigens Grundschulkinder, unter anderem bei Verhaltensauffälligkeiten und Hyperaktivität. In beiden Fällen haben sich die Auffälligkeiten seit Beginn der Pandemie ungefähr verdoppelt. Nach dem Kinder- und Jugendreport der DAK Bayern werden heute 39 Prozent mehr Jugendliche mit Angst- oder Essstörungen und Depressionen im Krankenhaus behandelt als vor der Pandemie. Die Belastungen wirken sich zum Teil massiv auf die Lernleistungen aus und verhindern, dass Kinder und Jugendliche ihr volles Potenzial ausschöpfen können. Weder den Eltern noch den Lehrkräften fällt es leicht, Antworten auf die neuen Herausforderungen zu finden und angemessen zu reagieren. Wir sind uns dessen bewusst und nehmen die Schwierigkeiten und Herausforderungen sehr ernst. Ob es sich hier um ein dauerhaftes Phänomen handelt, ob die Ursachen möglicherweise durch die Pandemie verstärkt wurden, wissen wir allerdings noch nicht. (Zuruf Birte Pauls [SPD]) Auch wissen wir nicht, ob die Normalisierung nach der Pandemie wieder zu einer Trendwende in der Entwicklung führen wird, oder ob etwa die multiple Krisenlage – Krieg, Wirtschaftskrise, Klimakrise, Erstarken des Rechtsextremismus – zu einer dauerhaften Belastung führen wird. Dazu brauchen wir weitere Erkenntnisse, ebenso zu der Frage, wie die (Ministerin Karin Prien) Resilienz gestärkt werden kann – und zwar sowohl in den Familien als auch in Schule als auch in der Gesellschaft insgesamt. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Meine Damen und Herren, selbstverständlich nehmen wir auch die Hinweise und Anregungen der Landesschülervertretungen und der Landeselternbeiträte sehr ernst (Dr. Kai Dolgner [SPD]: Haben wir eben gesehen!) und überprüfen sie auf Wirksamkeit und Umsetzbarkeit. Ich persönlich – wenn ich das sagen darf – würde es sehr begrüßen, wenn sich der Landtag umfangreicher mit dieser Frage auseinandersetzen würde. Ich glaube, dann ist eine Bewertung dieser Vorschläge auch in einer fachlich angemessenen Form möglich. Unabhängig davon haben wir allerdings in den letzten Jahren vieles auf den Weg gebracht. Dem Antrag dieses Hauses entsprechend haben wir einen Handlungsrahmen für die Schulen zum Umgang mit den psychosozialen Folgen von Pandemie und Krise bei den Schülerinnen und Schülern erarbeitet. Beteiligt daran waren neben dem Bildungsministerium das Gesundheitsministerium, die Schulsozialarbeit und die freie Jugendhilfe. Mit dem Handlungsrahmen greifen wir viele von der Landesschülervertretung und den Landeselternbeiräten genannte Problemlagen auf. Wir weisen auf bewährte Strukturen wie das Zentrum für Prävention und seine Angebote sowie auf neu entwickelte Angebote hin. Das Zentrum für Prävention stellt den Schulen bereits seit einiger Zeit ein umfangreiches Programm zur Verfügung. Hervorzuheben ist das Programm „MindMatters – Mit psychischer Gesundheit gute Schule entwickeln“, ein bundesweites, wissenschaftlich begleitetes und in der Praxis erprobtes Programm zur Förderung der psychischen Gesundheit an den Schulen. Darüber hinaus haben wir im Rahmen des Sofortprogramms eine direkte Beratung über existierende Angebote hinaus geschaffen. Die Beratung stellt Kontakte zu externen Angeboten für Einzelne und Gruppen her und kann – wenn der Haushalt im März 2024 so beschlossen wird – diese auch wieder direkt finanzieren. Sowohl an Schule Tätige als auch Schülerinnen und Schüler sowie Angehörige finden hier Telefonberatung und Angebote – auf Wunsch selbstverständlich auch anonym. Eine digitale Landkarte bietet eine niedrigschwellige und umfassende Übersicht über bestehende Angebote. Meine Damen und Herren, ein wesentliches Element zur Bewältigung psychosozialer Herausforderungen ist die regionale Netzwerkarbeit. Schulen müssen wissen, wo sie bei Bedarf eine Unterstützung selbst in Anspruch nehmen und auch Schülerinnen und Schülern sowie Eltern Hilfsmöglichkeiten aufzeigen können. Die Vorbereitungen für die regionalen Dienstbesprechungen mit Vertreterinnen und Vertretern der Schulleitungen aller Schularten und den zuständigen Schulaufsichten unter Einbindung der zuständigen Schulpsychologinnen und Schulpsychologen vor Ort sind angelaufen. Neu aufgelegt ist außerdem das Programm TIG-SH an Grundschulen mit einer Ausstattung von insgesamt über 5 Millionen Euro. Es dient der Sensibilisierung und Beratung von Fachkräften im Umgang mit traumatisierten und belasteten Kindern. Das Programm bietet für den Bereich der Grundschulen Beratung, Supervision sowie Fort- und Weiterbildung zum Thema Traumapädagogik. Eine weitere Unterstützung für Lehrkräfte ist die Handreichung zum Umgang mit pandemiebedingt belasteten Schülerinnen und Schülern im Rahmen des Projekts „Frühintervention und Prävention coronabedingter psychischer Erkrankung bei jungen Menschen“, abgekürzt PRO-Jung. Außerdem haben wir die Schulsozialarbeit und den schulpsychologischen Dienst ausgebaut. Es bestehen hierzu zeitlich begrenzte Förderprogramme, die Sie kennen, meine Damen und Herren. Darüber hinaus möchte ich darauf hinweisen, dass der Prävention eine entscheidende Bedeutung zukommt. Deshalb haben wir im Schulgesetz die Verpflichtungen für die Schulen verankert, ein entsprechendes Präventions- und Interventionskonzept zu erarbeiten. Das Ziel ist es, seelische und körperliche Gesundheit zu fördern, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in der Persönlichkeitsentwicklung und damit in ihrer Resilienz zu unterstützen und sie vor sexualisierter, psychischer und körperlicher Gewalt zu schützen. Prävention ist dabei ein entschiedenes Stichwort. Denn so sehr die genannten Studien die wahrgenommenen Belastungen aufzeigen, so wenig muss aus jeder Belastung eine manifeste psychische Störung werden. Vielen Belastungen kann man durch Prävention begegnen, durch Ansprechen, Benennen und Zeigen, dass man den Schüler und die Schülerin sieht, sie mit ihren Problemen ernst nimmt und sie wahrnimmt. (Ministerin Karin Prien) Auch unsere Experimentierklausel kann als ein Instrument zur Stärkung der psychischen Gesundheit dienen. Wenn junge Menschen erleben, dass sie ihr Umfeld selbst gestalten können, wenn sie Selbstwirksamkeit erleben, wenn sie erleben, dass ihr Handeln etwas bewirkt, dann stärkt auch das ihre Resilienz und ihr psychisches Wohlbefinden. Tue etwas, dann geht es dir besser! – Selbstwirksamkeit erleben, nicht passiv leiden müssen. Wir sehen und hören die Schülerinnen und Schüler, wir nehmen sie ernst. Gemeinsam wollen wir eine Schulentwicklung, die noch viel stärker zu einem Ort wird, an dem Kopf und Herz trainiert werden. Ich bin dem Landtag sehr dankbar, dass er sich dieses Themas annimmt und uns bei all diesen Vorhaben unterstützt. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Christopher Vogt [FDP])

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Jette Waldinger-Thiering

Die Ministerin hat ihre Redezeit um drei Minuten und 19 Sekunden ausgedehnt. Diese zusätzliche Zeit steht jetzt auch den Fraktionen zu. Damit betragen Ihre Redezeiten jetzt acht Minuten und 19 Sekunden. – Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Abgeordnete Martin Balasus von der CDU-Fraktion.

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Martin Balasus CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die vollkommen idyllische unbeschwerte Kindheit gibt es wohl höchstens noch bei Astrid Lindgren. Heute haben psychische Belastungen bei Kindern und Jugendlichen deutlich zugenommen. Dies bestätigte das Robert Koch-Institut im Nachgang der Coronapandemie. Aber nicht nur die Wissenschaft kommt zu diesem Ergebnis, auch die Betroffenen selbst. Just betonten Vertreterinnen und Vertreter der Landesschülerschaft, der Elternverbände sowie Schulpsychologen dieses dringende Anliegen. Sie trugen ihre Sorgen, ihre Hilflosigkeit und vor allem ihren Willen, etwas dagegen zu unternehmen, an uns heran. – Vielen Dank für diesen wertvollen Impuls. Die Landesregierung und wir Parlamentarier greifen ihn gerne auf. Schließlich ist es unser aller gemeinsames Anliegen, unseren Kindern zur Seite zu stehen und sie nicht alleinzulassen. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Die Studienlage zeigt, dass die Anzahl psychischer Erkrankungen bei jungen Menschen steigt. Laut des statistischen Bundesamtes waren im Jahr 2021 psychische Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen die häufigste Ursache für eine stationäre Aufnahme im Krankenhaus. Dafür ursächlich waren jedoch sicherlich nicht nur die sozialen Einschränkungen mit Schulschließungen, Kontaktverboten, dem Ausfall von Vereinsleben sowie Feiern und so weiter während der Pandemie. Hinzu kommen noch andere weitere Faktoren: Mobbing auf dem Schulhof und vielleicht vor allem in den sozialen Medien. Der Ton, selbst unter Jugendlichen, ist da teils menschenverachtend – Inhalte viel zu häufig gewaltverherrlichend, sexistisch, rassistisch oder antisemitisch. Und den Schutzraum „Zuhause“ gibt es bei Cybermobbing nicht mehr, denn auch Kinder sind immer häufiger online. Außerdem bekommen auch unsere Kinder und Jugendlichen den traurigen Zustand unserer Welt mit – eine Welt mit Kriegen und noch mehr Umweltproblemen, eine Welt mit wachsender Kriminalität, mit Kinderpornografie, mit Missbrauch von Kindern, mit Gewalt gegen Kinder, selbst in Räumen, die einstmals als geschützt angesehen wurden. Entweder registrieren die jungen Menschen diese dunklen Seiten unserer Gesellschaft direkt – zum Beispiel über die Medien –, oder sie bekommen indirekt Informationen, weil in der Familie oder im Freundeskreis darüber gesprochen wird. Leider können Familien auch nicht immer den erforderlichen Rückhalt bieten, den ein junger Mensch braucht. Hohe Trennungsraten, beruflicher Stress und damit weniger Zeit für die Kinder haben Folgen. Wenn es denn überhaupt einen Freundeskreis gibt! Denn inzwischen gibt fast jeder Fünfte der zwischen 16‑ und 20‑Jährigen an, dass er sich sehr einsam fühlt. Kinder und Jugendliche reagieren auf die Verhältnisse in unserer Welt. Man könnte auch sagen, sie sind wie ein Seismograf für unsere Gesellschaft. Wenn etwas nicht stimmt, werden auch sie krank und depressiv, bekommen Schlaf- und Essstörungen. Sie ziehen sich sozial zurück, verletzen sich oder andere. Jedes dieser Symptome belastet auch die Familien. Dort steigt der Stress, was sich wiederum auf die Kinder auswirkt – ein Teufelskreis. Diesen Teufelskreis müssen und wollen wir durchbrechen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Manches tun wir schon. Zu nennen sind das Sofortprogramm „Unterstützung von Kindern und Jugendlichen bei psychosozialen Folgen von Pande- (Martin Balasus) mie und Krisen“ mit 10 Millionen Euro für den schulpsychologischen Dienst und die Schulsozialarbeit, aber auch Programme wie „Aufholen nach Corona“ und PRO-Jung. Aber die Frage ist, ob das alles ausreicht. (Birte Pauls [SPD]: Nein!) Der nächste Punkt ist: Wir wissen einfach viel zu wenig. Warum steigen die Zahlen von psychisch belasteten junge Menschen weiter? Wie können wir Betroffene noch gezielter unterstützen? Wie können wir präventiv besser vorsorgen? – Also, wir müssen zunächst einmal mehr wissen. Wir wollen Fachleute hören, deren Vorschläge und im besten Fall deren Lösungsansätze. Das ist unser Ansinnen, das wir im Bildungsausschuss gerne vertiefen möchten. Denn solch eine gravierende Problematik löst man nicht mal eben, so nebenbei. Da schüttelt man keine Lösungen aus dem Ärmel. Wir brauchen Fakten, auf deren Basis wir fundierte Entscheidungen über Maßnahmen treffen können. Abschließend noch ein Zitat Astrid Lindgrens – ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin –: „Zwei Dinge hatten wir, die unsere Kindheit zu dem machten, wie sie war – Geborgenheit und Freiheit.“ Beides – Geborgenheit und Freiheit – ist heute wichtig wie eh und je. Nur scheint da irgendwie etwas aus dem Lot gekommen zu sein. Zu viel oder zu wenig Geborgenheit und Freiheit kann zu folgenschweren Belastungen für unsere Kinder und Jugendlichen führen. Das müssen wir ändern. – Vielen Dank. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Jette Waldinger-Thiering

Vielen Dank. – Nun hat der Abgeordnete Malte Krüger von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.

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Malte Krüger GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Zu allererst möchte ich mich bei der Landesschüler_innenvertretung und den Landeselternbeiräten für das Positionspapier zur Situation an unseren Schulen bedanken. Ich meine, es ist lange klar, dass die psychische Belastung unserer Schüler_innen in den letzten Jahren, auch vor Corona, zugenommen hat. Es gibt leider immer noch Menschen, die der Meinung sind, dass psychische Erkrankungen keine echten Krankheiten seien. Wir alle kennen solche Sprüche. Wer das denkt, dem kann ich echt nur entgegen: Sie liegen völlig falsch. Psychische Erkrankungen, wie zum Beispiel Depressionen, sind keine bloße Traurigkeit, sondern ernsthafte Erkrankungen, die das Leben der Betroffenen erheblich beeinträchtigen. Besonders junge Menschen sind davon betroffen, und die Zahlen sind alarmierend. Studien zeigen, dass die Prävalenz von Depressionen bei Jugendlichen in den letzten Jahren deutlich zugenommen hat. Wir als Politik und insbesondere als Landespolitik tragen hier natürlich eine Verantwortung dafür, an unseren Schulen für eine Kehrtwende einzutreten. Wir müssen sicherstellen, dass betroffene Menschen die Unterstützung erhalten, die sie benötigen, um mit psychischen Herausforderungen umzugehen und ein gesundes Leben zu führen. Die Bekämpfung von psychischen Erkrankungen bei jungen Menschen muss dabei einen ganzheitlichen Ansatz verfolgen. Erstens müssen wir die Stigmatisierung psychischer Erkrankungen bekämpfen. Zu oft werden zum Beispiel Menschen mit Depressionen stigmatisiert und missverstanden, was es für sie noch schwieriger macht, Hilfe zu suchen. Wir müssen eine Kultur der Offenheit und Akzeptanz schaffen, in der es für junge Menschen in Ordnung ist, über ihre Gefühle zu sprechen und Hilfe zu suchen, ohne Angst vor Ablehnung oder Diskriminierung zu haben. Der Kollege Jasper Balke hat es an dieser Stelle vor einem Monat auf den Punkt gebracht. Er hat gesagt: Wir müssen darüber sprechen, wir müssen den Mund aufmachen. – Dem stimme ich absolut zu. Zweitens müssen wir die Verfügbarkeit von psychologischer Unterstützung an unseren Schulen verbessern. Das ist auch eine zentrale Forderung aus dem Positionspapier, und ich stimme dem zu. Wir müssen schauen, wie wir es hinbekommen, mehr Stellen in das System zu bekommen. Drittens müssen wir in unseren Bildungseinrichtungen Programme zur Förderung der psychischen Gesundheit implementieren. Schulen sollten sich nicht nur darauf konzentrieren, Leistungen zu verbessern, sondern auch darauf, den Schüler_innen die Werkzeuge zur Verfügung zu stellen, um ihre psychische Gesundheit zu stärken und mit Stress umzugehen. Dies kann durch Programme zur Förderung von Achtsamkeit, Stressbewältigung und sozialer Unterstützung geschehen. Die Ministerin (Malte Krüger) hat auf einige dieser Programme auch schon hingewiesen. Ich hatte hier letzte Woche Schüler_innen von einer Gemeinschaftsschule aus meinem Wahlkreis, und jede einzelne Gruppe hat mich gefragt, wieso die Schülerinnen und Schüler eigentlich nicht wie in den letzten Jahren bei den Prüfungen auswählen dürfen, was sie abwählen. Die Schülerinnen und Schüler argumentierten, dass sie ein Jahrgang seien, der so stark von Corona betroffen war wie kaum ein anderer. Dagegen lässt sich schwer argumentieren. Ich glaube, das Bildungsministerium muss bei den Abschlussprüfungen schauen, wie der Druck von den Schüler_innen genommen werden kann, (Beifall Beate Raudies [SPD]) die den Eindruck haben, dass sie durch Corona immer noch Aufholbedarf haben. Das muss natürlich nicht so sein wie in den letzten Jahren – da gibt es ja auch andere Wege. Die Pandemie mag vorbei sein, aber die Auswirkungen werden wir noch lange spüren. Ich habe als Lehrkraft in der Pandemie an einer Schule gearbeitet, der Kollege Martin Balasus auch – er nickt. (Sybilla Nitsch [SSW]: Ich auch! – Zuruf Martin Balasus [CDU]) – Sybilla Nitsch auch! – Entschuldigung, das wollte ich natürlich nicht unter den Teppich kehren. Also, allein schon wir drei können hier immer wieder von unseren Eindrücken erzählen. Eines der dunkelsten Kapitel aus dieser Zeit war der Suizid eines Schülers. Der Umgang mit einer solchen tragischen Situation ist alles andere als einfach. Es braucht eine gut aufgestellte Schulleitung, es braucht Empathie von allen Beteiligten. Auf eine solche Situation ist niemand vorbereitet, und gerade deshalb ist schnelle Hilfe notwendig. Ich möchte noch darauf verweisen, dass natürlich nicht jeder Suizid mit einer psychischen Erkrankung einhergeht. Das Problem ist deutlich komplexer. Ich möchte damit aber zum Ausdruck bringen, dass wir die Sorgen ernst nehmen, die im Positionspapier geäußert werden, weil wir wissen, was für eine Verantwortung wir gegenüber unseren Schüler_innen haben. Wir nehmen die Sorgen ernst, die im Positionspapier geäußert werden. Deshalb wollen wir das Thema im Ausschuss auch weiter behandeln, weil wir trotz einiger Erkenntnisse bei vielem noch im Dunkeln tappen. Hier müssen wir Erkenntnisse gewinnen, um auch die Forderungen des Positionspapiers besser bewerten zu können. Abschließen möchte ich mit einem Zitat aus dem Positionspapier, welches ich inhaltlich absolut teile: ,,Der Schutz der psychischen Gesundheit sollte unabhängig davon immer einen hohen Stellenwert haben, denn Gesundheitspolitik sollte keine bloße Bewältigungspolitik sein.“ Dahinter können wir uns, glaube ich, alle stellen. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und FDP)

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Jette Waldinger-Thiering

Vielen Dank. – Für die SPD-Fraktion hat nun der Abgeordnete Martin Habersaat das Wort.

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Martin Habersaat SPD

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Meine Damen und Herren! Ich finde, dieser Landtag hier ist in vielen Dingen sympathischer als viele andere Parlamente in Deutschland. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU – Zuruf FDP: Aufgrund einer fehlenden AfD!) – Das liegt an der fehlenden AfD, das liegt teilweise an Dingen, die wir aufgeschrieben haben. Zum Beispiel finde ich besonders schön, dass jeder Abgeordnete sich hier für drei Minuten zu Wort melden kann, was die Diskussionskultur belebt. Ich finde es schön, dass wir uns darauf geeinigt haben, dass alle Fraktionen, egal wie groß sie sind, gleich lang sprechen dürfen. Es liegt aber auch an nicht aufgeschriebenen Regeln. Eine dieser Regeln war, dass Berichtsanträgen zugestimmt wird. (Zuruf FDP: Ja!) Jetzt kann man sich mit Zweidrittelmehrheit natürlich dafür entscheiden, dass das nicht mehr gilt. Das macht diesen Landtag in dem Moment aber ein bisschen weniger sympathisch, meine Damen und Herren. (Beifall SPD, FDP und SSW) Die Zahlen sind alarmierend. Dem World Mental Health Report und anderen Studien zufolge – Frau Ministerin Prien hat es gesagt – zeigen bis zu 25 Prozent der Kinder und Jugendlichen Symptome psychischer Erkrankungen. Nach dem letzten Kinder- und Jugendreport der DAK Bayern werden heute 39 Prozent mehr jugendliche Mädchen mit Angst- oder Essstörungen und Depressionen im (Martin Habersaat) Krankenhaus behandelt als vor der Coronapandemie. PISA 2022 dokumentierte neben den erschreckenden Leistungsrückgängen auch Folgendes: Zwölf Prozent der 15-Jährigen fühlen sich in ihrer Schule einsam, 22 Prozent geben an, mit ihrem Leben nicht zufrieden zu sein, 21 Prozent sind eigenen Angaben zufolge mindestens ein paar Mal pro Monat Opfer von Mobbing. Wir haben uns Aspekten dieses Themas im Bildungsausschuss zuletzt im Juni 2023 ausführlicher gewidmet, als der Bildungsausschuss eine Anhörung zum Absentismuskonzept der Landesregierung durchgeführt hat, die in vielen Bereichen Teilaspekte des psychischen Wohlbefindens betraf. Kevin Thomsen, der damalige Landesschülersprecher der Gymnasien, berichtete uns von zahlreichen Gründen für das Fernbleiben von der Schule. Vor allem beklagte er, dass es bei vielen Problemen junger Menschen noch immer nicht genügend Unterstützung oder zumindest nicht das Gefühl von genügend Unterstützung gebe. Auch fehle es an der ausreichenden Einbeziehung der Schülerinnen und Schüler in eine positive Ausgestaltung des Lernund Sozialorts Schule zum Wohlfühlort. Volker Nötzold vom Landeselternbeirat der Grundschulen und Förderzentren stellte Überlegungen zum Thema psychisch bedingter Bauchschmerzen in den Mittelpunkt seiner Ausführungen: Wenn im Konzept zum Umgang mit Absentismus ausgeführt werde, Angststörungen seien grundsätzlich behandlungsbedürftig, und zwar durch Fachärztinnen und Fachärzte, dann werde der Raum Schule als möglicher angstauslösender Faktor ausgeklammert. Ein Kind, das an die Schule zurückgeschickt werde und lediglich anwesend sei, verbessere zwar die Schulstatistik. Wenn es sich dort nicht wohlfühle, finde aber weder fachliches noch soziales Lernen statt. Benötigt werde eine attraktive Schule mit Haltekraft. – Meine Damen und Herren, an der sollten wir gemeinsam arbeiten! (Beifall SPD und Christopher Vogt [FDP]) Als positives Beispiel nannte Volker Nötzold damals die Schule Op de Host in Horst, die sich selbst als „Schule ohne Bauchschmerzen“ versteht und die inzwischen auch dafür den Deutschen Schulpreis gewonnen hat. (Beifall) Das Bildungsministerium hat das Thema der psychosozialen Belastungen im Rahmenkonzept für das Schuljahr 2023/24 aufgegriffen. Dort heißt es: „Zu den elementaren Aufgaben von Schule gehört es grundsätzlich, jedoch insbesondere in einer Phase, die von vielen Menschen als krisenhaft wahrgenommen wird, Schülerinnen und Schüler in ihrer Persönlichkeitsentwicklung zu fördern und zu stärken und für das psychische Wohlergehen der Schülerinnen und Schüler Sorge zu tragen.“ Was ist daraufhin passiert? – Daraufhin haben die Landesschülervertretungen, die Landeselternvertretungen und der Verband der Schleswig-Holsteinischen Schulpsycholog:innen sie beim Wort genommen und haben sie darin bestätigt, dass das ein Bereich ist, auf den man dringend gucken muss. Sie sind einen Schritt weitergegangen und haben konkrete Maßnahmen zu den beschriebenen Zielen vorgeschlagen. Da bin ich wieder am Anfang: Sie nehmen das Papier der Landesschülervertretungen und Landeselternvertretungen zum Anlass für einen Berichtsantrag, um sich dann aber nur über das segensreiche Wirken der Landesregierung berichten zu lassen und nicht über die Forderungen der Schülerinnen und Schüler zu sprechen. (Beifall SPD)

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Jette Waldinger-Thiering

Herr Abgeordneter, lassen Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Malte Krüger zu?

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Malte Krüger GRÜNE

Herr Habersaat, ich möchte keine Frage stellen, sondern eine Anmerkung machen. Ich finde das, was Sie gerade gesagt haben, nicht gerechtfertigt. Sowohl der Kollege Balasus als auch ich haben darauf aufmerksam gemacht, dass wir bei einigen Themen, die wir da diskutieren, noch im Dunkeln tappen und nicht wissen, was die perfekte Lösung ist. Deshalb wollen wir das im Bildungsausschuss weiter thematisieren. Das haben Sie in Ihrer Äußerung nicht so dargestellt, sondern Sie tun so, als ob wir nur den Bericht hier hörten und dann alles gut sei. Es ist nicht unser Anspruch, mit dem Thema so umzugehen. Ich finde, dass der Kollege Balasus und ich das sehr deutlich gemacht haben. – Herr Kollege Krüger, der Bildungsausschuss hat einen Brief der Landesschülervertretungen, (Martin Habersaat) der Landeselternvertretungen und des Verbandes der Schleswig-Holsteinischen Schulpsycholog:innen erhalten. Dieser Brief enthält allgemeine Betrachtungen zum Thema psychosoziales Wohlergehen und Forderungen. Sie haben den Brief genommen und daraufhin einen Berichtsantrag im Landtag gestellt, die Ministerin möge berichten, und gehen ausdrücklich nicht auf die Forderungen ein. Ich finde das unredlich. Damit sind Sie einen Schritt hinter das zurückgegangen, was in diesem Haus sonst üblich war. (Beifall SPD und SSW)

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Jette Waldinger-Thiering

Herr Abgeordneter Habersaat, lassen Sie eine weitere Zwischenfrage des Abgeordneten Krüger zu?

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Malte Krüger GRÜNE

Herr Habersaat, ich glaube, dass es dem Thema nicht angemessen ist, dass wir uns da jetzt streiten, sondern dass unser Anspruch ist, dass wir bei diesem Thema vorankommen, dass wir uns die Punkte des Positionspapiers genau anschauen. Ich dachte, ich hätte das in meiner Rede getan; ich habe sogar aus dem Positionspapier zitiert. Natürlich gucken wir uns das sehr genau an, und ich hoffe, dass wir im Ausschuss gemeinsam weiterschauen, wie wir die Situation an unseren Schulen verbessern können. (Unruhe) – Das nehme ich erst einmal zur Kenntnis. Ich hoffe stark, dass Sie das tatsächlich tun. Dem Haushaltsentwurf der Landesregierung ist nicht anzusehen, dass Sie in diesem Bereich neue Dinge entwickeln oder die Punkte verstärkt aufgreifen wollen, aber es kommen ja noch die Nachschiebeliste und die Fraktionsanträge, und natürlich haben wir auch noch Bildungsausschusssitzungen, in denen wir darüber sprechen können. Es werden Maßnahmen gefordert, über die wir sprechen sollten. Wie schaffen wir es, sich überfordert fühlende Lehrkräfte zu entlasten, um Raum für Pädagogik zu schaffen? Wie schaffen wir es, Schulleitungen von Verwaltungsaufgaben zu entlasten, und zwar an mehr als fünf Standorten über einen Probezeitraum von drei Jahren hinaus? (Beifall SPD) Wann reden wir einmal über einen Schlüssel für Schulsozialarbeit und Schulpsychologen? Bevor ich den Brief gelesen habe, wusste ich das noch gar nicht: Wie ist es mit den Stundenzuweisungen der Kreisfachberatung für schulische Erziehungshilfe? Mich hat noch gar nicht erreicht, dass in dem Bereich gekürzt worden ist. Auch darüber sollten wir uns im Ausschuss unterhalten, wenn Sie das hier nicht tun wollen. Ich bleibe dabei, es wäre ein Leichtes gewesen, dem Berichtsantrag zuzustimmen. Auch in der Schulkultur muss viel passieren; da sind wir wieder bei der „Schule ohne Bauchschmerzen“. Immerhin haben wir hier den Konsens, dass noch viel Arbeit vor uns liegt. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall SPD, Dr. Heiner Garg [FDP] und Sybilla Nitsch [SSW])

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Jette Waldinger-Thiering

Vielen Dank. – Für die FDP-Fraktion hat nun der Abgeordnete Christopher Vogt das Wort.

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Christopher Vogt FDP

Liebe Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich verspreche Ihnen, dass ich nach dieser Rede in dieser Woche nicht mehr ans Rednerpult treten werde. (Beifall und Zurufe) – Es kommt darauf an, was von Ihnen noch kommt; Sie haben es in der Hand. Ich bedanke mich bei der Ministerin für den Bericht, in dem viele gute Sachen angesprochen wurden. Es ist aus meiner Sicht eine sehr gute gesellschaftliche Entwicklung, dass das Thema psychische Gesundheit einen immer größeren Raum im Diskurs der Gesellschaft und in der politischen Debatte einnimmt. Malte Krüger hat es schon richtig angesprochen, das sorgt für Aufklärung, für Entstigmatisierung bei psychischen Erkrankungen, die im Laufe des Lebens jeden treffen können. Das muss man sehen. Es ist wichtig, dass sich jeder damit angemessen beschäftigt und das wahrnimmt. Meine Damen und Herren, die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen sollte besonders im Fokus stehen. Deswegen bin ich den Koalitionsfraktionen dankbar, dass sie mit ihrem Berichtsantrag das Thema psychische Gesundheit von Schülerinnen und Schülern auf die Tagesordnung gebracht haben. Der Impuls – das wurde ja schon gesagt – (Christopher Vogt) kam von den Schüler- und Elternvertretungen und den Schulpsychologen. Ich will aber auch deutlich sagen: Was die Koalition hier mit dem Änderungsantrag der SPD gemacht hat, geht so nicht. (Beifall FDP, SPD und SSW) Man mag das, wenn man gerade eine große Mehrheit hat, für eine Kleinigkeit halten, ich kann Ihnen aber sagen, dass die Mehrheiten in Schleswig-Holstein nach fast jeder Wahl wechseln. Man kann auch einmal wieder in der Opposition landen; ich habe schon verschiedene Konstellationen erlebt. Es war gute Sitte und sollte so bleiben, dass wir bestimmte Spielregeln gemeinsam vereinbaren und uns daran halten. (Zurufe) Es nervt mich, dass wir in fast jeder Ältestenratssitzung über solche Themen sprechen müssen. Das muss nicht sein. Wenn Sie die Gepflogenheiten nicht kennen, schauen Sie sie sich an, aber ersparen Sie uns bitte solche Petitessen, wie wir sie hier heute erlebt haben. (Beifall FDP, SPD und SSW – Unruhe) – Herr Kollege, ich meine das sehr ernst; ich gönne Ihnen eine lange politische Laufbahn, aber ich gönne Ihnen auch, dass Sie Opposition einmal erleben werden, und dann werden Sie das anders sehen. (Beifall FDP, SPD und SSW) Ich sage einmal: Zumindest was das angeht, sind Sie auf einem ganz guten Weg. Meine Damen und Herren, vielen Kindern und Jugendlichen geht es zum Glück gut, vielen geht es auch sehr gut. Aber es gibt heutzutage natürlich viele Faktoren, die die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen gefährden können. Einige wurden schon angesprochen, ich will trotzdem noch ein paar Punkte nennen. Zum einen ist da der leider oft falsche oder übertriebene Medienkonsum. Das ist ein zunehmendes Problem. Mobbing, körperliche Gewalt und immer öfter auch Cybermobbing sind ebenfalls zu nennen, wobei Mobbing nicht mit dem Schulschluss aufhört, sondern den ganzen Tag über und im Zweifel auch nachts weitergeht. Das hat also eine ganz andere Dimension, als man das in der Vergangenheit kannte. Schwierige familiäre Situationen: Die Pandemie wurde schon mehrfach genannt, also in Wahrheit zu wenig Rücksicht auf die Jugend an verschiedenen Stellen. Eine ungewisse Zukunft: Auch hier will ich sagen, die Jugend von heute hat auch beruflich so viele Möglichkeiten wie keine Generation vor ihr, aber es gibt auch viele Unsicherheiten, ob es einige Berufe mit Blick auf Künstliche Intelligenz und solche Entwicklungen in Zukunft noch geben wird. Krieg in Europa und die entsprechenden Sorgen und auch das Thema Klimawandel und ähnliche Entwicklungen sind zu nennen. Wir wissen, dass dann, wenn man in den Medien immer nur von Krisen hört, Kinder und Jugendliche anders damit umgehen als Erwachsene und sich zum Teil sehr große Sorgen machen. Meine Damen und Herren, ich möchte an der Stelle ganz kurz einen Vorfall aus meinem Wahlkreis ansprechen, der leider am vergangenen Montag passiert ist: Es gab in Mölln eine unübersichtliche Gefahrensituation, bei der zum Glück nichts Schlimmeres passiert ist. Von dieser Bedrohungslage waren 1.300 Schülerinnen und Schüler betroffen. Ich hoffe, dass alle Schülerinnen und Schüler, viele kenne ich auch, diese Situation gut verarbeiten werden. Ich will an der Stelle noch sagen: Mein großer Dank geht an die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten, an die weiteren Einsatzkräfte und auch an die vielen Lehrkräfte, die die Situation, die sehr schwierig war und die man so noch nicht kannte, sehr professionell gemeistert haben. Vielen Dank dafür. Ich glaube, das war sehr gut. (Beifall FDP, CDU, vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD) Leider sind solche Situationen keine Seltenheit mehr. Gerade gestern erst gab es an einer Schule in Wuppertal einen Amoklauf mit einem Messer, bei dem mehrere Schüler verletzt wurden. Es ist leider eine schlimme Realität, mit der man umgehen muss. Trotzdem müssen wir alles dafür tun, damit Schülerinnen und Schüler ohne Angst in ihre Schule gehen können. Was kann man tun, um die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen beziehungsweise Schülerinnen und Schülern zu stärken? Aus meiner Sicht sind das vor allem folgende Punkte: Eine angemessene Aufklärungsarbeit über psychische Gesundheit auch in den Schulen durch Workshops, Thementage oder im Unterricht, also Bewusstsein schaffen und Angst nehmen. Sinnvolle Beratungs- und Hilfsangebote schaffen und geschulte Ansprechpartner benennen. Schulpsychologen sind besonders geeignet, aber es gibt sie nicht überall. Deswegen muss man daran arbeiten, dass man flächendeckend Ansprechpartner hat, die entsprechend geschult werden. Angemessene Erholungsphasen und Förderung des sozialen Austausches, Bewegung und Sport, das Thema hatten wir schon. Das halte ich an dieser Stelle auch für außer- (Christopher Vogt) ordentlich wichtig. Und mehr Engagement gegen Mobbing und Gewalt, auch gegen Cybermobbing. Die Eltern- und Schülervertretungen sowie die Schulpsychologen haben in ihrem gemeinsamen Papier noch viele weitere Punkte angesprochen. Ich teile vor allem die Einschätzung, dass die Lehrkräfte von unnötigen Zeitfressern entlastet werden müssen und die Schulleitungen auch von Bürokratie. Das würde sehr helfen, die Arbeitssituation und somit die Stimmung und die Kommunikationsmöglichkeiten an den Schulen zu verbessern. Vielen Dank für diese wichtige Debatte. Ich fand die Debatte wirklich sehr gut, und ich bin dafür, dass wir uns mit diesem wichtigen Thema zu geeigneter Zeit angemessen auch wieder im Ausschuss beschäftigen, um es weiter zu vertiefen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit und schönes Wochenende. (Beifall FDP, SSW, vereinzelt CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD)

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Jette Waldinger-Thiering

Vielen Dank. – Für die SSW-Fraktion hat nun die Abgeordnete Sybilla Nitsch das Wort.

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Sybilla Nitsch SSW

Kære fru landdagspræsident! Kære kollegaer! The Kids Are Alright, hieß einmal ein Lied, das 1965 von der Band The Who veröffentlicht worden ist. (Beifall Oliver Brandt [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN] Seitdem ist es mehrfach gecovert worden – von Goldfinger etwa, von Greenday oder auch Pearl Jam. Zuletzt haben sich in den späten Neunzigern The Offspring darauf bezogen und den Song The Kids Are Not Alright herausgegeben. Auch heute müssen wir feststellen: The kids are not alright. Ich möchte den Landesschülervertretungen, den Landeselternbeiräten und den schleswigholsteinischen Schulpsycholog_innen für ihren gemeinsamen Brief danken, in dem sie uns erneut auf die mentale Gesundheit von Schülerinnen und Schülern und insgesamt auf das Thema psychische Gesundheit an Schulen hinweisen. Es ist kein neues Thema, aber es ist eines, das – so scheint es mir jedenfalls – immer drängender wird. Die multiplen Krisen, von denen wir auch hier im Parlament so oft reden, sie treffen eben auch unsere Schülerinnen und Schüler. Schon vor der Coronapandemie fühlte sich jeder fünfte Jugendliche psychisch belastet. Nach der Coronapandemie war es dann jeder dritte. Wir können diese Zahlen nicht ernst genug nehmen. Es stimmt auch, wenn wir sagen: Schule kann nicht alles leisten. Aber es gibt Momente, in denen man die Auswirkungen des Schullalltags und auch die Chancen, die hier liegen, besonders hervorheben muss. Schulen können nämlich geradezu die Wirkung eines Schutzfaktors entwickeln gegen eine Welt, die wahrlich keine einfache ist für unsere Jugendlichen. In Schulen entwickeln sich soziale Kompetenzen, individuelle Resilienz und starke Selbstbilder, wenn es gut läuft. Schulen haben explizit den Auftrag, Schülerinnen und Schüler zu stärken und zu fördern. Es ist die Aufgabe der Schule, die kognitiven, emotionalen, sozialen, kreativen und körperlichen Fähigkeiten des jungen Menschen unter Wahrung des Gleichberechtigungsgebots zu entwickeln. Die Schule soll dem jungen Menschen zu der Fähigkeit verhelfen, in einer ständig sich wandelnden und dabei zunehmend digitalisierten Welt ein erfülltes Leben zu führen, heißt es in den Bildungs- und Erziehungszielen unseres Schulgesetzes. Schulen sind nicht nur Orte, an denen Kinder und Jugendliche fachliche Inhalte lernen, sondern ganz ausdrücklich auch Orte an denen sie Selbstwirksamkeit erfahren und soziale und emotionale Kompetenzen ausbauen. Die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen ist damit ganz klar auch ein Arbeitsfeld der Sozial- und Bildungspolitik. (Beifall SSW und Dr. Heiner Garg [FDP]) Wir brauchen mehr präventive und akute Angebote, damit sich psychische Probleme nicht chronifizieren. Ich will das Folgende gar nicht in Abrede stellen, und ich weiß es aus eigener Erfahrung. – Frau Waldinger-Thiering hätte heute eigentliche die Rede halten sollen. – Ich weiß aus eigener Erfahrung, dass es extrem engagierte Kollegen und Schulleitungen gibt, auch unter allen, die an Schulen tätig sind. Aber manchmal ist es so, dass man durch den Druck im Alltag einfach aufgeben muss und nicht das für die Kinder und Jugendlichen umsetzen kann, was sie eigentlich verdient haben. Der offene Brief an das Bildungsministerium spricht ganz explizit den Punkt Schulkultur an. Für einige der Punkte haben wir als SSW große Sympathien. In Dänemark ist seit einigen Jahren ein Wort in aller Munde: trivsel. Das bedeutet so etwas wie Wohlbefinden und Gedeihen. Wir müssen uns um das Wohlbefinden unserer Schülerinnen und Schüler besser kümmern, und da geht es nicht nur um (Sybilla Nitsch) Inhalte im Schulunterricht, sondern da geht es um weitere Kreise der Schulkultur. 2022 wurde das Thema beispielsweise beim Deutschen Präventionstag behandelt, und es wurde über neue Schulfächer wie psychische Gesundheit oder Prävention debattiert. Wir wissen ja: Wenn es um neue Schulfächer geht, dann schlackern den meisten von uns die Ohren, weil es zur Wahrheit gehört, dass die Belastungen derer, die im Schulsystem arbeiten, steigen. Von daher muss man sich einfach angucken: Wie formt man die Schulkultur, damit diese Begriffe im Grunde genommen im Querschnitt der Arbeit etabliert werden? Wir brauchen nämlich eine Schulkultur, die unseren jungen Menschen Mut macht. Luftholen statt aufholen, so werden die Punkte rund um Entzerrung und Entschlackung der Lehrpläne zusammengefasst – auch, um gegebenenfalls Platz für anderes zu machen. Wir als SSW wollen, dass die Schülerinnen und Schüler Zeit haben, um sich konzentrieren zu können, um sich in Lerninhalte zu vertiefen, aber auch, um soziale, emotionale und psychosoziale Entwicklungsschritte zu gehen. Nun hat dieser Berichtsantrag hier für einige Debatten gesorgt. Wir vom SSW sind genauso schockiert darüber, dass man diese Gepflogenheiten so behandelt, denn die Schülerinnen und Schüler, die es betrifft, also jedes dritte Kind, das in unserem Schulsystem mitläuft, haben nichts davon, dass wir uns auf diese Art und Weise hier über das Thema streiten. Die wollen nämlich eine Schulkultur, die sie sieht und die sie in den Mittelpunkt stellt. Deshalb haben diese Schüler_innen es verdient, dass wir das in der Breite als Parlament diskutieren, und zwar alle. Daher müssen Sie sich nächstes Mal einen Ruck geben und so eine Entscheidung überdenken – im Sinne unserer Schülerinnen und Schüler. Ich hätte mir gewünscht, dass wir das vertieft im Berichtsantrag hätten nachlesen können. – Vielen Dank. (Beifall SSW, SPD)

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Jette Waldinger-Thiering

Vielen Dank. – Bevor wir zu den Kurzbeiträgen kommen, möchte ich mitteilen: Die CDU hat noch eine Restredezeit von drei Minuten und drei Sekunden, die Grünen von drei Minuten und 17 Sekunden, die SPD von einer Minute und 21 Sekunden, die FDP von einer Minute und 50 Sekunden und der SSW von einer Minute und 55 Sekunden. Für einen ersten Kurzbeitrag hat sich der Abgeordnete Lasse Petersdotter gemeldet. Meine Frage ist dennoch: Halten Sie einen Kurzbeitrag von drei Minuten oder nutzen Sie die Redezeit von drei Minuten und 17 Sekunden? (Vereinzelte Heiterkeit – Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Kurzbeitrag!) – Alles klar.

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Lasse Petersdotter GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich mache es ganz kurz. Mir geht es um das in der Debatte mehrfach angesprochene Abstimmungsverhalten unsererseits zu der Änderung des Berichtsantrags. Unser Ziel ist nicht, die Kultur, die wir hier seit langer Zeit pflegen, Berichtsanträgen immer zuzustimmen, zu verändern oder abzuschaffen; das wollen wir beibehalten. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt CDU, SPD, FDP und SSW) Deswegen war es nachträglich nicht das Richtige, dem nicht zuzustimmen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt CDU, SPD, FDP und SSW) Ich will deswegen inhaltlich sagen: Ich glaube, die beste Idee in der jetzigen Situation ist, sich im Ausschuss intensiv mit dem Positionspapier und den Inhalten dieses Berichts zu befassen, in Selbstbefassung oder angegliedert an andere Verfahren, die hier bestehen. Dann werden wir als Koalitionsfraktionen auf die Oppositionsfraktionen zugehen – oder umgekehrt, da sind wir ganz offen – und werden gemeinsam – alle Fraktionen im Haus – einen Berichtsantrag verfassen, in dem wir ausführlich über die Ergebnisse der Anhörung, des Positionspapiers und den Dingen, die wir daraus gelernt haben, in aller Ausführlichkeit berichten und so hoffentlich den Wünschen der FDP und dem Änderungsantrag entsprechen. Das ist unsere Idee. Ich hoffe, sie stößt auf Entgegenkommen. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW, vereinzelt CDU, SPD und FDP)

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Jette Waldinger-Thiering

Vielen Dank. – Für einen weiteren Kurzbeitrag hat sich der Abgeordnete Jasper Balke gemeldet.

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Jasper Balke GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich würde gern auf das Thema psychische Erkrankungen zurückkommen, was auch der Inhalt dieses Tagesordnungspunkts ist. Ob man richtig krank oder nur psychisch krank sei, ist eine Frage, die einem sehr häufig begegnet, wenn man sich mit dem Thema beschäftigt – seien es die Angehörigen oder die persönlich Betroffenen. Der Kollege Malte Krüger hat das gerade ausgeführt. Mir ist wichtig zu sagen, dass solche Debatten zu führen, grundsätzlich über dieses Thema zu sprechen – sei es im engen Angehörigenkreis, sei es hier in diesem Hohen Haus –, hilft. Das hilft, zur Entstigmatisierung beizutragen und dieses Thema in die Breite der Gesellschaft zu tragen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, vereinzelt SPD, FDP und SSW) In diesem Sinne bin ich der Landesschülervertretung besonders dankbar für ihr Positionspapier. Es ist richtig, dass sich alle gesellschaftlichen Schichten – seien das Schülerinnen und Schüler, seien es die Lehrkräfte, seien das Kolleginnen und Kollegen im Arbeitsleben, seien das wir als Abgeordnete – mit dem Thema beschäftigen; denn es gibt keinen Unterschied zwischen richtigen Erkrankungen und psychischen Erkrankungen. Wir sprechen über Erkrankungen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, vereinzelt SPD, FDP und SSW) Das ist ein Thema, das uns alle angeht. Ich wollte mich jetzt hier melden, weil wir gerade auch sehr politisch über das Thema gesprochen haben. Das ist bildungspolitisch absolut richtig. Ich bin froh, dass wir uns darüber weiter im Bildungsausschuss unterhalten werden. Wir sprechen auch im Sozialausschuss über das Thema. Wir hatten das Thema hier schon häufiger. Mir ist an dieser Stelle wichtig, vier Botschaften zu nennen, die, wenn es um die persönliche Ansprache von psychisch Erkrankten oder wenn es um gesellschaftliche Botschaften geht, wir zu diesem Thema eigentlich immer nach vorne tragen müssten. Über diese vier Botschaften gibt es eine sehr gut gemachte Studienlage. Das Ganze, was bei dem Thema psychische Erkrankungen wichtig ist, kann man eigentlich auf vier Botschaften runterbrechen. Die erste Botschaft ist: Psychische Erkrankungen sind normal. Über 50 Prozent der Bevölkerung in Deutschland erkrankt ein oder zwei Mal im Leben an einer schweren psychischen Erkrankung. „You are not alone“, ist die Nachricht, die alle Menschen hören müssen, die vielleicht das erste Mal psychisch erkranken. Man fühlt sich alleine, wenn man das bekommt. Da muss man ganz klar sagen: Ihr seid nicht alleine. Viele andere sind auch betroffen. Viele andere sind nicht betroffen, aber hören euch und sind für euch da. Das ist die erste Botschaft. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, FDP, vereinzelt SPD und SSW) Die zweite Botschaft: Psychische Erkrankungen sind heilbar. Das ist eine gute Nachricht. Psychische Erkrankungen sind keine Erkrankungen, die man bis ans Ende seiner Tage hat. Es gibt Gesprächstherapien, es gibt Medikamente, es gibt gute Dinge, die man machen kann. Man ist ihnen nicht ausgeliefert. Es gibt Dinge, die man tun kann. Wir haben eine gute medizinische Versorgung. Damit gehen natürlich auch viele politische Aufträge einher. Wir haben schon über die Anzahl der Psychotherapieplätze gesprochen. Hier muss natürlich nachgebessert werden. Aber es ist eine gute Nachricht, dass man etwas gegen psychische Erkrankungen tun kann. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, FDP, vereinzelt SPD und SSW) Die dritte Botschaft ist – sie ist, finde ich, ganz wichtig –: Psychische Erkrankungen sind kein Ausdruck persönlicher oder individueller Schwäche. Das ist etwas, was viele Menschen daran hindert, sich überhaupt einzugestehen, dass man vielleicht an einer psychischen Erkrankung leidet. Im Gegenteil: Psychische Erkrankungen sind kein Ausdruck individueller Schwäche, es ist eine Stärke, wenn man in sich hinein hört, wenn man versteht: „Okay, da läuft vielleicht gerade nicht alles so rund, wie ich mir das gewünscht habe. Da ist etwas anders. Ich gestehe es mir ein. Ich gestehe es meinen Angehörigen ein. Ich gestehe es meinen Kolleginnen und Kollegen gegenüber ein. Ich suche mir Hilfe.“ Das ist ein Ausdruck der Stärke. Das muss man nach vorne stellen. Das ist keine individuelle Schwäche. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, FDP, vereinzelt SPD und SSW) Es gibt viele unterschiedliche Gründe, weshalb Menschen psychisch erkranken. Es gibt dazu viele Studien. Es liegt nicht daran, dass man selbst an einer Schwäche leidet. Die vierte Botschaft, aus der auch ein Auftrag an uns als Politik entsteht – wir haben gerade darüber (Jasper Balke) gesprochen –, ist: Man kann etwas für seine eigene mentale Gesundheit tun. Man kann präventiv agieren, und man kann dafür sorgen, dass psychische Erkrankungen überhaupt nicht entstehen. Das ist eine gute Nachricht. Wir alle können dazu beitragen. Wir reden mit unseren Angehörigen. Wir reden mit unseren Freundinnen und Freunden, mit den Arbeitskolleg_innen. Wir geben aufeinander acht. Das ist in dieser Zeit enorm wichtig. Lassen Sie uns gemeinsam dazu beitragen, diese Botschaften nach außen zu tragen, diese Nachricht aus diesem Hohen Haus zu senden. – Ich bedanke mich ganz herzlich für Ihre Aufmerksamkeit und für die tolle Debatte. – Herzlichen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, FDP, vereinzelt SPD und SSW)

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Annabell Krämer FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Abgeordnete! Ja, eine gerechte, transparente und unbürokratische Grundsteuer war eigentlich das Ziel, das wir mit der Novellierung erreichen wollten. Da hatten wir eine große Chance. Aber mit dem finalen Beschluss der Einführung des bürokratischen Bundesmodells durch Schwarz-Grün in unserem Bundesland hat man sich leider hiervon final verabschiedet. Komplizierte Berechnungen, hoher bürokratischer Aufwand, die Bevorzugung einzelner Wohnungsbauträger, die Verlagerung des Erhebungsaufwandes auf den Immobilieneigentümer, Bodenrichtwerte, die mit der heißen Nadel gestrickt worden sind. Zum Teil haben Biotope denselben Bodenrichtwert wie Grundstücke mit Mehrfamilienhäusern. – Ach, es ist so viel. Bei den steigenden Immobilienpreisen ist eine Preis- beziehungsweise Steuererhöhungsspirale in diesem Feld absehbar. Es verwundert also nicht, dass bereits das erste Gericht, nämlich das Finanzgericht RheinlandPfalz, die Verfassungskonformität des Grundsteuermodells – ich möchte es vorsichtig ausdrücken – angezweifelt hat. Diese Diskussion haben wir in diesem Haus bereits ausführlich geführt. Sie wissen, wir Freien Demokraten hatten eine andere Vorstellung von einem transparenten, unbürokratischen und gerechten Grundsteuermodell. Jetzt ist aber das Kind in den Brunnen gefallen, und es geht uns allen nur noch um Schadensbegrenzung. Machen wir jetzt in der Umsetzung wenigstens das Beste für Bürger und Kommunen daraus. Damit komme ich zum Transparenzregister. Es veröffentlicht nämlich die Hebesätze der Kommunen, die eine aufkommensneutrale Gestaltung der Grundsteuer ab 2025 ermöglichen. Dieses Transparenzregister war meinem Kollegen Harms vom SSW und mir außerordentlich wichtig. Das war eine gemeinsame politische Entwicklung im Finanzausschuss. Wir sind der Finanzministerin sehr dankbar, dass sie diesem Vorschlag gefolgt ist. (Beifall FDP und SSW) Aber, wir brauchen es jetzt. Das Transparenzregister ist vor dem Hintergrund des Wunschs der Eigentümer nach Nachvollziehbarkeit und Transparenz, wie sich ihre Grundsteuer entwickelt, wichtig, damit sie verstehen können, wie sich ihre Grundsteuer entwickelt. Warum ist es für uns wichtig, dass das von uns geforderte Transparenzregister nun zeitnah erstellt wird? – Für uns ist es wichtig, dass es spätestens zum Ende des zweiten Quartals besteht. Ich sage es Ihnen in al- (Annabell Krämer) ler Deutlichkeit. Die Bürger sind verunsichert. Die vom Finanzamt ermittelten Grundsteuermessbeträge sind meistens höher als in der Vergangenheit. Jeder Bürger ist in der Lage zu verstehen, dass sich seine Steuerlast bei gleichbleibendem Hebesatz in der Regel erhöhen wird. Was hat das zur Konsequenz? – Auch das sage ich Ihnen gern ganz deutlich: Der Unmut in der Bevölkerung steigt. Wer muss das ausbaden? – Die Kommunalpolitik. Es wird nämlich unterstellt, dass eine Steuererhöhung durch die Haustür nicht nur toleriert werde, sondern politisch gewollt sei. (Zuruf SPD: Durch die Hintertür!) – Was habe ich gesagt: Vordertür? – Hintertür natürlich. Haustür? Hintertür? Wir nehmen die Hintertür. Vielleicht liegt es daran, dass meine gerade kaputt ist. Deshalb habe ich nur eine. Wir bleiben bei der Hintertür. Hier kann nur die zügige Veröffentlichung eines Transparenzregisters entgegenwirken, das diese aufkommensneutralen Hebesätze offen darlegt. (Beifall FDP und SSW) Übrigens, werte Kollegen, Berlin. Berlin, wer hätte das gedacht, ist hier mit gutem Beispiel vorangegangen. Gestern haben wir das alle in der Zeitung gelesen. Berlin senkt die Hebesätze. Die Kommunalpolitik will vielerorts die Grundsteueraufkommen neutral für die Kommune festsetzen. Die Politik braucht die Berechnung der aufkommensneutralen Hebesätze, um dies politisch zeitnah beschließen zu können. Aber dies geht aktuell nicht, Frau Finanzministerin. Die große Unsicherheit verbleibt sowohl bei den Bürgern als auch bei unseren ehrenamtlichen Kommunalpolitikern. Wie reagieren die regierungstragenden Fraktionen? – Erbitten die Veröffentlichung des erforderlichen Transparenzregisters spätestens mit Veröffentlichung des Haushaltserlasses. Jetzt schauen wir doch mal, wann dieser im letzten Jahr erstellt wurde. – Es war der 25. September 2023. Ist Ihnen überhaupt bewusst, wann die Kommunen mit der Haushaltsaufstellung beginnen? Man arbeitet dort in der Regel nicht so gern wie hier im Land mit vorläufiger Haushaltsführung. Der Beginn der Haushaltsberatungen ist nicht selten nach der Sommerpause. Das heißt, in dem Haushaltsentwurf, der eigentlich zu Beginn der Sommerpause fertig sein sollte, müssen schon die Grundsteuererträge eingepreist sein. Deshalb erwarten wir, dass das Transparenzregister spätestens zum Ende des zweiten Quartals verfügbar ist. Die Politik muss die Möglichkeit bekommen, vor der Sommerpause die Hebesätze zu beschließen. (Beifall FDP und SSW) Ich frage mich natürlich, welche Intention SchwarzGrün hatte, den Haushaltserlass und das Transparenzregister zeitgleich veröffentlichen zu wollen. Was stand denn letztes Jahr im Haushaltserlass? – Ich zitiere einmal: „Die schleswig-holsteinischen Kommunen verfügen aber auch über Möglichkeiten, ihre Erträge zu steigern. Im Realsteuervergleich 2021 liegt der gewogene durchschnittliche Hebesatz in Schleswig-Holstein sowohl bei der Grundsteuer A und B als auch bei der Gewerbesteuer weiterhin zum Teil deutlich unter den gewogenen Hebesätzen der Kommunen in den deutschen Flächenländern.“ – Hört, hört. Ein Schelm, wer dabei Böses denkt. Ich hoffe, ich konnte Ihnen deutlich machen, dass die Kommunen Planungssicherheit benötigen und unsere Kommunalpolitiker es nicht verdient haben, Ihre desaströse Grundsteuerpolitik auszubaden und weiterhin den Unwillen der Bevölkerung auf sich zu ziehen. – Herzlichen Dank. (Beifall FDP und SSW)

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Jette Waldinger-Thiering

Vielen Dank. – Das war gerade ein bisschen laut. Ich möchte alle um ein bisschen mehr Konzentration für die letzten Tagesordnungspunkte bitten. – Für die CDU-Fraktion erteile ich nun das Wort Ole Plambeck.

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Ole-Christopher Plambeck CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe das Thema schon so ein bisschen vermisst, darüber haben wir hier schon lange nicht mehr gesprochen. Aber es ist auf jeden Fall Verlass darauf, dass es regelmäßig immer wieder aufgerufen wird. Lassen Sie mich mit einem kleinen Zitat mit Erlaubnis der Präsidentin beginnen. „Die Grundsteuer ist eine unverzichtbare Einnahmequelle für Städte und Gemeinden in Schleswig-Holstein und muss verlässlich (Ole-Christopher Plambeck) in bisheriger Aufkommenshöhe erhalten bleiben.“ Das ist der erste Satz des gemeinsamen Antrages Drucksache 19/1131 vom 11. Dezember 2018 der Fraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und den Abgeordneten des SSW, heute natürlich Fraktion. (Beifall BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und SSW) Auch wenn wir uns lange über die Modelle gestritten haben, gibt es doch einen guten Grundkonsens zur Grundsteuer in diesem Haus, nämlich dass es bei einer Aufkommensneutralität der Grundsteuer in einer Kommune bleiben muss. Denn nur aufgrund der Reform soll es natürlich nicht zu einem künstlich höheren Gesamtaufkommen kommen. Dabei haben wir aber immer gesagt, dass die Aufkommensneutralität nicht grundstücksscharf erfolgen kann. Das geht auch gar nicht. Es wird Grundstücke geben mit höherer, aber auch mit niedrigerer Grundsteuerbelastung. Das wird es aber bei jedem Modell geben. Um aber Transparenz für Kommunen und Bürgerinnen und Bürger zu erreichen, wurde bereits in der letzten Wahlperiode mit den Kommunen besprochen, dass das Land ein Transparenzregister schafft, aus dem hervorgeht, wie die Gemeinden ihre Hebesätze für das Jahr 2025 einstellen müssten, um Einnahmen in derselben Höhe wie vor der Reform zu erzielen. Das Transparenzregister schafft Vertrauen und vor allem auch Nachvollziehbarkeit. Denn einer Steuererhöhung, gerade bei Objektsteuern wie der Grundsteuer, muss natürlich eine politische Entscheidung vorhergehen, und es muss eine bewusste Entscheidung vor Ort sein. Dabei möchte ich daran erinnern, dass die Grundsteuer in drei Stufen ermittelt wird. Die erste Stufe ist die Ermittlung des Grundsteuerwertes, danach wird mit Anwendung der Steuermesszahl der Steuermessbetrag ermittelt und auf dessen Basis anhand des gemeindlichen Hebesatzes dann die eigentliche Grundsteuer berechnet und erhoben. Bisher lag die Steuermesszahl bei 3,5 Promille. Heute liegt sie bei 0,31 beziehungsweise 0,35 Promille. Das bedeutet, auch wenn der Grundsteuerwert aufgrund der genannten Bodenrichtwerte oder Lagen höher ist als vorher, wird bereits viel durch die Steuermesszahl nach unten korrigiert. Das Thema Steuermesszahl wurde in der Vergangenheit bei den oft hitzigen Debatten gerne mal weggelassen, aber, ich glaube, es korrigiert vieles in dem Bereich. Nichtdestotrotz wird das Transparenzregister kommen. Wir haben gesagt, spätestens mit dem Haushaltserlass für die Kommunen, gerne auch früher, aber das wird sicherlich spätestens im September sein. Denn dann können die Kommunen im vierten Quartal 2024 ihre Hebesätze ab 2025 beschließen. Wichtig ist dabei – ich bin dem Kollegen Dolgner für die guten Gespräche dankbar –, dass wir uns auch über die Nivellierungssätze unterhalten, denn Kommunen dürfen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs bei der Finanzbeziehung untereinander keine Nachteile aufgrund dieser Reform bekommen. Insgesamt reden wir beim Thema Grundsteuer von einem Aufkommen bundesweit von 14 Milliarden Euro und in Schleswig-Holstein von über 450 Millionen Euro pro Jahr. Ich hoffe sehr, dass sich das auch bald von der Debatte her beruhigt. Ehrlicherweise gibt es kein perfektes Modell. Aber eines ist schon mal sicher: Alle sieben Jahre wird es eine Feststellung auf einen neuen Hauptfeststellungszeitpunkt geben, das nächste Mal also für den 1. Januar 2029.

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Kristina Herbst

Herr Abgeordneter, würden Sie eine Zwischenfrage von der Abgeordneten Annabell Krämer zulassen?

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Annabell Krämer FDP

Herzlichen Dank, Herr Kollege. – Sie haben alles zusammengefasst, was wir hier in den letzten Jahren zusammen besprochen haben: die Geschichte der Grundsteuer, dass wir nicht in der Lage sein werden, es für jeden, sondern nur auf kommunaler Ebene trennscharf zu machen. Ich vermisse aber bisher: Sie gehen überhaupt nicht darauf ein, warum ich Ihnen sage, dass wir das Transparenzregister jetzt brauchen, dass es im Endeffekt unsere Kommunalpolitik belastet. Sie gehen mitnichten darauf ein, warum Sie unseren Antrag gleich ablehnen werden. Warum lehnen Sie unseren Antrag ab? Warum teilen Sie meine Ansichten nicht? (Heiterkeit – Zuruf: Das ist eine Lebensfrage!) (Ole-Christopher Plambeck) – Entschuldigung, ich habe es vielleicht falsch ausgedrückt. Darf ich es einmal konkretisieren? – Ich meine damit: Teilen Sie nicht die Ansicht, dass momentan die Kommunalpolitik am Fliegenfänger hängt, dass die dringend diese Informationen benötigt? (Birte Pauls [SPD]: Das wollen wir jetzt aber wissen!) – Genau, das wollen wir wissen. – Erst einmal: Das Transparenzregister steht gar nicht zur Diskussion. Das wird kommen. Wir haben ja auch in unserem Antrag geschrieben, dass die Landesregierung im Haushaltsentwurf entsprechende Mittel eingeplant hat, um es aufzubereiten. Ich gehe davon aus, dass die Landesregierung schon dabei ist, das Transparenzregister zu erstellen. Jetzt haben Sie ja selber vorhin in Ihrem Redebeitrag gesagt, dass die Kommunen nach der Sommerpause mit den Haushaltsberatungen beginnen. Ich glaube, das ist im September 2024, wenn ich es vom Kalender her richtig weiß. Im September, Sie hatten es auch gesagt, kam auch im letzten Jahr der Haushaltserlass. Ich glaube, dass das ein sehr guter Zusammenhang ist, wenn man Informationen vom Land benötigt. Das sind die Informationen im Haushaltserlass, und das ist das Transparenzregister. Deswegen kann man es beides gemeinsam – gern auch früher – veröffentlichen. Aber jetzt auf Krampf zu sagen, es muss bis dann und dann fertig sein, hilft nicht: Ich glaube, es sind auch noch nicht komplett alle Steuermessbescheide draußen. Die müssen zum Teil noch erstellt werden, vielleicht auch geschätzt werden. Ich glaube, es macht inhaltlich schon Sinn, das nach der Sommerpause zu veröffentlichen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Jette Waldinger-Thiering

Herr Abgeordneter, lassen Sie eventuell noch eine – kurze – (Heiterkeit FDP) Zwischenfrage von einer Minute mit einer kurzen Beantwortung von einer Minute zu?

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Annabell Krämer FDP

Herr Kollege, ich glaube, Sie haben mich ein wenig missverstanden. Ich möchte es einmal kurz aufklären. Ich bin ja, behaupte ich einmal, mit 26 Jahren Kommunalpolitikerfahrung im Haushaltsaufstellungsverfahren relativ erfahren. Wenn Anfang September die Haushaltsentwürfe an die Politik gehen, bringt es uns nichts, wenn Ende September ein Erlass kommt, in dem die Hebesätze veröffentlicht werden. (Beate Raudies [SPD]: Wie wird denn in Quickborn der Haushalt gemacht?) Das hilft uns schon mal gar nicht. Dann möchte ich Ihnen auch sagen, dass eigentlich auch die Steuererträge bereits im Haushaltsentwurf stehen. Wenn die Verwaltung den Haushaltsentwurf erstellt, macht die das in den Monaten vor der Sommerpause. Das heißt, die Erkenntnisse benötigen die Kommunen vor der Sommerpause, und zwar spätestens Ende des zweiten Quartals, sonst müssen sie nämlich die Messbescheide und alles wieder ändern. Das ist wahnsinnig und schafft Verunsicherung. Wir brauchen das Transparenzregister spätestens Ende Juni, damit die Kommunalos Planungssicherheit haben und die Bürger endlich nicht mehr verunsichert sind und ihren Unmut an den Kommunalpolitikern auslassen. (Zurufe)

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Jette Waldinger-Thiering

Wir warten jetzt auf die Antwort des Abgeordneten Ole Plambeck.

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Ole-Christopher Plambeck CDU

Um es noch einmal deutlich zu sagen: Ihre Ausführungen sind doch nicht richtig. Die Verwaltung erstellt den Haushaltsentwurf auf entsprechender Basis, in der Regel auch aufgrund der bisherigen Steuereinnahmen. Aber die Hebesätze sind eine politische Entscheidung vor Ort, die in der Regel auch im vierten Quartal getroffen wird. (Beate Raudies [SPD]: Mit der Haushaltsberatung! Natürlich!) – Genau! – Das wird kurz vor dem Beschluss beraten. (Widerspruch Annabell Krämer [FDP]) Deswegen wird es auch in Quickborn, Ahrensburg und vielen anderen Kommunen – (Beate Raudies [SPD]: Elmshorn!) (Ole-Christopher Plambeck) – genau, in Elmshorn, in Bad Segeberg –, in allen 1.104 Gemeinden und Städten, die Zeit geben, sich damit auseinanderzusetzen. (Wortmeldung Annabell Krämer [FDP])

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Jette Waldinger-Thiering

Frau Abgeordnete, Sie dürfen gerne einen Dreiminutenbeitrag machen. (Annabell Krämer [FDP]: Wenn Ihr es wollt!)

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Ole-Christopher Plambeck CDU

Ich war eigentlich da stehengeblieben, um einen Blick in die Zukunft zu richten. Ich glaube, dass es noch einmal ganz wichtig ist, zu betonen, dass es das, was wir erlebt haben, jetzt alle sieben Jahre geben wird. Denn alle sieben Jahre wird es einen neuen Hauptfeststellungszeitpunkt geben, das nächste Mal am 1. Januar 2029. Was wir vor uns haben und was das unbedingte Ziel sein muss, ist, dass zukünftig die Daten, die wir benötigen, bereits von staatlicher Stelle über Schnittstellen digital zusammengetragen werden. Ich wünsche mir, dass die zukünftigen Grundsteuerwertbescheide und Grundsteuermessbescheide per Amtsveranlagung zum nächsten Hauptfeststellungszeitpunkt erfolgen. Das wäre dann wirklich bürokratiearm. Ich glaube, dass man das in dem Bereich auch gut hinkriegen kann. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

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Jette Waldinger-Thiering

Vielen Dank. – Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat nun der Abgeordnete Oliver Brandt das Wort.

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Oliver Brandt GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Grundsteuer ist nach der Gewerbesteuer und der Einkommensteuer die drittwichtigste Einnahmequelle unserer Kommunen. Diese Einnahmequelle wird aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018 und der daraufhin erforderlichen Gesetzesreform bei der Grundsteuer ab dem 1. Januar 2025 einer Neuordnung unterzogen. Die Landesregierung hat sich im Verlauf des gesamten Prozesses der Neuregelung immer eng mit den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt und diese auch bei der Entscheidung für das Bundesmodell an ihrer Seite. Dabei besteht Konsens zwischen Land und Kommunen, dass die Reform aufkommensneutral erfolgen soll, das heißt, die Einnahmen für jede einzelne Kommune sollen 2024 im alten Modell und 2025 im neuen Modell gleich hoch sein. Das bedeutet gleichzeitig, dass es innerhalb einer Kommune Verschiebungen geben kann. Für einige Grundstücke steigt die Grundsteuer, für andere wird sie sinken. Nur für die jeweilige Kommune ist es ein Nullsummenspiel. Dies gilt im Übrigen in allen Bundesländern, unabhängig vom gewählten Grundsteuermodell. Daher ist es wichtig, dass die Kommunen rechtzeitig vor Aufstellung ihrer Haushalte für 2025 Klarheit darüber haben, wie der Hebesatz für die Grundsteuer ausgestattet sein muss, um Planungssicherheit für die kommunalen Finanzen zu bekommen. Um diesen Prozess transparent zu gestalten, hat die Landesregierung bereits in der letzten Wahlperiode frühzeitig angekündigt, ein Transparenzregister zu schaffen, um genau diese Informationen für die kommunalen Entscheidungsträger, aber auch für die Bürgerinnen und Bürger bereitzustellen. Dieses soll nämlich darstellen, wie sich der Hebesatz verändern muss, um die Aufkommensneutralität zu erreichen. Diesen Weg gehen übrigens auch einige andere Bundesländer. Ich halte diesen Weg für richtig, um Entscheidungsprozesse vor Ort transparent zu gestalten. Entscheidend dafür, dass das Transparenzregister valide Informationen liefert, ist eine möglichst vollständige Datenlage auf Basis der ergangenen Grundsteuermessbescheide. Das ist ganz wichtig: Hier geht Gründlichkeit vor Schnelligkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und Ole-Christopher Plambeck [CDU]) Daher hilft es wenig, die Veröffentlichung des Transparenzregisters übers Knie zu brechen, wenn die darin enthaltenen Daten den Kommunen keine ausreichende Hilfestellung für die Ausgestaltung des Grundsteuerhebesatzes bieten. Daher halte ich das Vorgehen der Landesregierung für richtig, das Transparenzregister erst öffentlich zu machen, wenn die Daten eine valide Grundlage für die weiteren Prozesse in den Kommunen liefern – aber natürlich rechtzeitig für die konkrete Haushaltsplanung in den Kommunen. (Annabell Krämer [FDP]: Ja!) Wichtig ist, dass dieser Prozess in enger Abstimmung mit der kommunalen Familie erfolgt. Dies ist der Fall. Davon konnte ich mich noch einmal überzeugen. Ich habe volles Vertrauen in den weiteren (Oliver Brandt) Prozess, um die Kommunen bei der Sicherung dieser wichtigen Einnahmequelle zu unterstützen und gleichzeitig für Transparenz bei Bürgerinnen und Bürgern zu sorgen. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU)

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Jette Waldinger-Thiering

Für die SPD-Fraktion erteile ich nun dem Abgeordneten Dr. Kai Dolgner das Wort.

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Dr. Kai Dolgner SPD

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich mit meiner Rede anfing, habe ich mich über die Wunderdinge in Quickborn gewundert und deshalb noch einmal nachgeschaut: Der Haushalt – übrigens ein Doppelhaushalt – ist im Februar beschlossen worden. Da war ein bisschen Zeit. Für die zweite Hälfte des Doppelhaushalts hatten sie gar keinen Haushaltserlass. Gewisse Unsicherheiten hat man im kommunalen Bereich immer. Das hindert niemanden daran, Haushalte zu beschließen. Nach Ihrer Logik hätte man das gar nicht machen können. Ich sage Ihnen eines: Wenn Sie die Hebesätze aufkommensneutral gestalten wollen, ist die Haushaltsplanung ganz einfach. Sie nehmen den Betrag des Vorjahres und setzen den ein. Meine persönliche Erfahrung ist übrigens, dass man die Hebesätze meistens am Ende nach dem Motto regelt: „Brauchen wir noch Geld oder nicht?“, und nicht am Anfang. (Beifall SPD, Ole-Christopher Plambeck [CDU], Cornelia Schmachtenberg [CDU] und Oliver Brandt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Dass wir unterschiedliche Vorstellungen hatten, wie man die Grundsteuerreform macht, ist klar. Danke noch einmal für den Diskurs. Ich glaube, die verschiedenen Vorstellungen zu den Themen Belastungsgerechtigkeit auf der einen Seite und zumutbarer Komplexität auf der anderen Seite haben wir mehrfach dargestellt. Wir waren für die Belastungsgerechtigkeit. Dass es einfacher ist, alle über den großen Besen zu bügeln, ist klar. In einem Punkt waren wir uns alle einig: Die Grundsteuerreform sollte nicht zu einer vielfach befürchteten allgemeinen kommunalen Steuererhöhung führen respektive sie begründen können. Damit das auch nicht unbeabsichtigt erfolgt, empfinde auch ich als Gemeindevertreter – ich habe jetzt 30 Jahre Kommunalpolitik auf dem Buckel, davon große Teile als stellvertretender Finanzausschussvorsitzender – ein Transparenzregister als hilfreich, ist es doch vor allem erst einmal eine Berechnungshilfe für unsere kommunalen Vertreterinnen und Vertreter, mit der sie auch bei kritischen Nachfragen aus der Eigentümerschaft argumentieren können. Nun möchte die FDP das alles viel früher haben. Angesichts dieser Koalition der Konjunktive, Prüfaufträge und Ankündigungen kann ich auch verstehen, dass man das möchte, schließlich warten wir auf andere Sachen auch länger. Allerdings finde ich den Zeitplan bis Ende Juni 2024 tatsächlich sehr ambitioniert und wie gesagt auch nicht geboten, denn die Haushaltsberatungen und vor allem die Debatte um die Festlegung der Hebesätze kann man ernsthaft auf der fiskalischen Seite erst nach dem Haushaltserlass führen, denn dann wissen Sie doch auch erst, was Sie für Schlüsselzuweisungen bekommen. Das ist teilweise die erheblich größere Einnahmequelle. (Vereinzelter Beifall SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ich rede gern über Kommunalfinanzen, wir können das gern noch an diversen Stellen fortsetzen. Es gibt aber noch etwas ganz anderes, was im Haushaltserlass wichtig ist. Allein deshalb brauchen wir mehr Zeit, weil ich nämlich eine Hausaufgabe mitgeben muss – eigentlich nicht Ihrem Ministerium, aber ich gebe das einmal an das Innenministerium weiter: Es müssen ja nicht nur die gemeindeindividuellen Hebesätze neu festgelegt werden. Erfahrene kommunale Finanzpolitiker wissen, dass im Haushaltserlass vor allem die Nivellierungssätze enthalten sind. Das ist ein Problem, das bisher noch gar nicht so richtig beleuchtet worden ist. (Annabell Krämer [FDP]: Doch, haben wir schon!) – Dann warte ich gleich einmal auf die Antwort auf die Frage, die ich jetzt aufwerfe. Die Nivellierungssätze sind die vom Vorjahr. (Annabell Krämer [FDP]: Die zu hoch sind!) – Darum geht es gar nicht. – Wenn ich jetzt meine Hebesätze neu festlege, kann es sein, dass ich die deutlich absenke, wenn ich in einer Lage bin, in der die Bemessungsgrundlage entsprechend höher wird. Mit meinen Hebesätzen komme ich dann teilweise 60 oder 70 Punkte unter die Nivellierungssätze, was ich gar nicht will. Dann habe ich zwar das gleiche Aufkommen bei der Grundsteuer, mir fehlen aber die Schlüsselzuweisungen, weil mir der volle Betrag angerechnet wird. (Dr. Kai Dolgner) Dann kommen die Kommunalpolitiker nämlich in die Situation, dass es ein Transparenzregister des Landes gibt, das sagt, den Hebesatz sollst du nehmen. Ich rechne mir als Kommunalpolitiker aber aus, dass mir dann aber der Teil aus dem Ausgleichsystem fehlt und – noch schlimmer – dass mir auch das, was mir fehlt, noch in der Kreisumlage und in der Amtsumlage angerechnet wird. Ich habe so den Eindruck, dass das bisher noch gar nicht berücksichtigt worden ist. (Zuruf Annabell Krämer [FDP]) – Dann kannst du das gleich einmal zahlenmäßig ausdrücken. Ich weiß nämlich nicht, wie hoch dieser Effekt sein wird. Deshalb meine Bitte ans Innenministerium, uns eine Prognose der neuen Nivellierungssätze in den Haushaltserlass zu schreiben, wie sie denn wären, wenn die Gemeinden das aufkommensneutral machen, damit wir für die Gemeinden sehen können, wie groß dieser Effekt ist. Der mag ja klein sein, der mag vielleicht fünf oder zehn Punkte sein – dann ist es zu verschmerzen –, aber der wird für jede Gemeinde individuell sein. Das können wir übrigens auch nicht per Fuß machen, denn wer sich mit dem kommunalen Finanzausgleich auskennt, der weiß, dass es ein iteratives System ist; das heißt, in kommunizierende Röhren wird von oben Geld reingeschüttet. Da gibt es teilweise im Maximum bis zu fünf kommunizierende Röhren. Ich erwarte, dass das Innenministerium das leistet. Das ist übrigens die viel wichtigere Information für das Haushaltsjahr ein Jahr später: was eventuell hinterher als Steuerkraft angerechnet wird, was ich aber nicht an Geld habe. Ich glaube, da müssen wir in unserer Rhetorik beim Thema Aufkommensneutralität den Gemeindevertretern Schützenhilfe leisten, denn es nützt ihnen ja nichts, wenn das Geld ihnen nachher bei den Schlüsselzuweisungen fehlt und sie die Leistungen für die Bürgerinnen und Bürger einschränken müssen. Deshalb würde ich mich freuen, wenn wir einmal A eine Schätzung in den Haushaltserlass bekommen. Es kann ja nur eine Schätzung sein, aber das ist bei Kommunalfinanzen dauernd so. Das Rechnungsergebnis ist ohnehin immer anders. Das ist nicht das Problem. B sollten wir uns im Wege des Selbstbefassungsrechts im Innenausschuss gern mit Gästen aus dem Finanzausschuss dann, wenn wir das haben, mit diesen Effekten beschäftigen und gucken, wie groß die sind. Ich glaube, dann kommen wir ein Stückchen weiter. Ich weiß, dass kommunale Finanzen im Detail nicht hochpolitisch sind.

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Dr. Kai Dolgner SPD

Ja, ich komme zum Schluss. Aber wir reden über die Verteilung von einer Menge Geld, an der die Daseinsvorsorge unserer Bürgerinnen und Bürger hängt. Deshalb würde ich mich freuen, wenn das Thema mehr Aufmerksamkeit bekommt als bisher. (Beifall SPD, CDU und SSW)

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Jette Waldinger-Thiering

Vielen Dank. – Für die SSW-Fraktion hat nun der Abgeordnete Lars Harms das Wort.

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Lars Harms SSW

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist ein Thema, das nach wie vor für teils hitzige Diskussionen sorgt: die Grundsteuerreform. Immerhin ist die Grundsteuer B eine der wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen. Ab dem 1. Januar 2025 wird die neue Grundsteuer erstmals erhoben werden – nicht mehr viel Zeit, um eine rechtssichere und möglichst gerechte Lösung sicherzustellen. Um zumindest ein bisschen Unsicherheit aus diesem Prozess zu nehmen, braucht es daher zeitnah das angekündigte Transparenzregister, welches der SSW und die FDP schon vor Langem angeregt hatten. (Beifall Annabell Krämer [FDP]) Den Antrag der FDP – jetzt ist es auch unser Antrag – tragen wir selbstverständlich mit. Viel mehr als ein konkretes Modell war uns vom SSW dabei stets wichtig, dass die neue Berechnungsmethode grundsätzlich rechtssicher, möglichst einfach und möglichst gerecht sein sollte und dass die Reform letztendlich nicht zu einer versteckten Steuererhöhung in den Kommunen führen wird. An dieser Stelle kann ein Transparenzregister einen großen Dienst für mehr Planungssicherheit, Transparenz und Nachvollziehbarkeit für alle leisten. Dafür muss dieses Register eigentlich bis spätestens Ende des zweiten Quartals dieses Jahres vorliegen. Denn bereits im vierten Quartal werden die Kommunen ihre jeweiligen neuen Hebesätze festlegen, die dann ab 2025 greifen sollen. Der Hebesatz ist und bleibt der zentrale Hebel. Laut Bundesregierung soll er so angepasst werden, dass die Grund- (Lars Harms) steuerreform insgesamt möglichst weder mehr noch weniger Einnahmen nach sich zieht. Auch Finanzministerin Heinold hat dieses Ziel der vielzitierten aufkommensneutralen Reform formuliert. Aber Tatsache bleibt ja, dass die Kommunen ihre Hebesätze und damit auch die Gesamthöhe der Abgabe schon jetzt sowie nach dem Stichtag natürlich eigenverantwortlich festlegen dürfen. Das sollen sie auch grundsätzlich weiterhin dürfen; aber eben auf eine faire und transparente Weise. Die jeweiligen Kommunalvertretungen sollen fundierte Entscheidungen treffen und angemessene Hebesätze festlegen können, die die Bürger nachvollziehen können. Das stärkt dann insgesamt auch die Akzeptanz für die Reform und die individuellen Steuerbescheide. Hier kommt nun das Transparenzregister ins Spiel. Dieses soll ausweisen, welche Hebesätze die Kommunen jeweils für das Jahr 2025 einstellen müssten, um ein gleichbleibendes Steueraufkommen vor und nach der Reform zu erreichen. Wir fänden es sinnvoll, wenn dieses Transparenzregister nicht nur die Hebesätze ab 2024, sondern gern auch die Hebesätze aus den vergangenen Jahren auflisten würde, dann kann nämlich jeder Bürger auch nachschauen, ob und welche Kommunen möglicherweise Erhöhungen von Hebesätzen schon zeitlich vorgezogen haben. (Beifall SSW) Die Kommunen werden dann also zu fairen Ansätzen angehalten, und für die Bürger bringt das noch ein bisschen mehr Transparenz. Das kann ja nicht schaden. Insgesamt scheinen die Kommunen bislang fair vorgegangen zu sein. Im vergangenen Jahr haben nach einer Umfrage der IHK unter allen Kommunen ab 2.000 Einwohnern elf – das ist jede Zwanzigste – ihre Hebesätze für die Gewerbesteuer sowie 16 für die Grundsteuer B erhöht. Ob dies nur die Ruhe vor dem Sturm war, wird sich womöglich noch zeigen. Gleichzeitig zieht bereits ein weiterer Sturm auf: So hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz in zwei kürzlich ergangenen Entscheidungen insbesondere die Grundstücksbewertung auf Grundlage der Bodenrichtwerte kritisiert und somit quasi mindestens als ungeeignet, wenn nicht sogar als verfassungsrechtlich bedenklich eingestuft. Haus & Grund hat daher bereits angekündigt, die Grundsteuerreform bis nach Karlsruhe tragen zu wollen. (Beate Raudies [SPD]: Dann mal los!) Was dann dabei herauskommen mag, werden wir sehen. Das ist sicherlich eine langwierige Geschichte, aber wir werden wohl heute nicht die letzte Diskussion zur Grundsteuer führen. Meine Damen und Herren, wichtig ist und bleibt für uns letztendlich, dass die Grundsteuerreform in den Kommunen nicht zu einer versteckten Steuererhöhung führt. Es muss nach wie vor das Versprechen gelten, dass die Reform aufkommensneutral und rechtssicher umgesetzt wird und dass man die Entwicklung des Steueraufkommens in jeder Kommune mithilfe des Transparenzregisters nachvollziehen kann. Das ist uns besonders wichtig. Wir finden, es muss möglich sein zu sehen: Was haben die Kommunen am Anfang gemacht, haben die in den vergangenen Jahren schon erhöht, und was bedeutet das jetzt für die Grundsteuer 2025? Ist tatsächlich nichts versteckt erhöht worden? Dazu soll dieses Transparenzregister dienen. Wenn wir das rechtzeitig vor den Haushaltsberatungen in den Kommunen bekommen, sind wir auf dem richtigen Weg. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall SSW, vereinzelt CDU und FDP)

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Jette Waldinger-Thiering

Vielen Dank. – Zu einem Kurzbeitrag hat sich die Abgeordnete Annabell Krämer gemeldet.

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Annabell Krämer FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Abgeordnete! Ja, tut mir leid, Freitagnachmittag macht man sich damit nicht gerade unbeliebt, dass man noch Dreiminutenbeiträge bringt. (Lars Harms [SSW]: Man macht sich unbeliebt!) Ich weiß das, tut mir leid. Ich wollte einfach noch kurz zum Kollegen Dolgner sagen: Der Unterschied besteht vielleicht darin, dass wir unseren ausgeglichenen Haushalt nicht unbedingt an Einahmeerhöhungen orientieren, indem wir die Einnahmen anpassen, sondern wir wissen, wenn es gegebenenfalls nicht passt, dass wir dann die Ausgaben reduzieren müssen. (Dr. Kai Dolgner [SPD]: Ja, das machen wir auch so!) Ich möchte Ihnen eins sagen: Die Senkung der Nivellierungssätze – das hat auch der Kollege Plambeck schon gesagt – haben wir natürlich im Finanzausschuss schon besprochen. Ich habe die Erwartung an die Innenministerin – ich dachte gar nicht, dass das noch zur Debatte stünde –, dass die selbst- (Annabell Krämer) verständlich nach unten angepasst werden müssen, damit es nicht dazu kommt, dass Kommunalos im Endeffekt die Hände gebunden sind, Steuern zu erhöhen, weil ihnen sonst Schlüsselzuweisungen entgehen würden. (Dr. Kai Dolgner [SPD]: Darum geht es nicht!) Eigentlich haben wir das adressiert, und ich denke, das ist auch im Sinne des Innenministeriums, dass das rechtzeitig passiert und darauf eingegangen wird.

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Jette Waldinger-Thiering

Frau Abgeordnete, lassen Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Dr. Dolgner zu?

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Dr. Kai Dolgner SPD

Also, können tun Sie das. – Tut mir leid, dass Sie mich da missverstanden haben. Es geht nicht um die allgemeine Entwicklung der Nivellierungssätze, sondern es geht darum, ob der Relativabstand zu dem neuberechneten Nivellierungssatz und dem aufkommensneutralen Hebesatz sich zum Nachteil der Kommune ändert, wenn sie versucht, auf der Einnahmenseite der Grundsteuer aufkommensneutral zu sein – und zwar bei den weiteren Ausgleichssystemen Steuerkraftmesszahl, Abudanzumlage, Kreisumlage und Amtsumlage. Okay, das ist nicht das Problem von Quickborn. Übrigens gibt es auch andere Kommunen, die ausgeglichene Haushalte haben. Ich hatte beispielsweise auch lange einen Kreis zu verantworten, der ausgeglichene Haushalte hatte, im Gegensatz zu Ihrem Kreis. Das ist nicht das Problem. Aber haben Sie im Finanzausschuss schon darüber gesprochen, wie die Unwuchten innerhalb des Systems bei der Umlage- und Einnahmeseite des FAG aussehen? Haben Sie da schon ein Ergebnis, das Sie uns mitteilen können? – Werter Kollege Dolgner, ich glaube, ich drücke mich heute irgendwie nicht so verständlich aus. Wir hatten die Problematik damals erstmalig bei der Novellierung des kommunalen Finanzausgleichs, die wir zu Beginn der Jamaikakoalition durchgeführt haben. Wir haben uns damals dezidiert darüber unterhalten, dass wir natürlich wissen, dass die fiktive Ertragskraft der Kommunen, gewichtet durch die Einbeziehung der kreisfreien Städte – das gab es ja damals erstmalig –, eine Erhöhung der Nivellierungssätze zur Folge hat. Für einen Feinschmecker wie Sie: Sie wissen, was ich meine. – Ja. Ich habe mich auch gewundert, dass Sie das beklagt haben. – Wir hatten deshalb natürlich auch auf der Pfanne, dass wir sofort, wenn wir die Hebesätze in den Kommunen eigentlich flächendeckend senken müssten – over all, in ein paar vielleicht nicht –, die festgestellten Nivellierungssätze, wenn sie nicht ebenfalls auf dieser Basis berücksichtigt werden, natürlich zu Unwuchten führen, weil die Kommunen unterhalb der Nivellierungssätze fallen und gegebenenfalls ihre Schlüsselzuweisungen verlieren würden – die wir übrigens kriegen, weil wir nie einen ausgeglichenen Haushalt hinbekommen. Das hatten wir natürlich im Auge. Deshalb haben wir auch rechtzeitig adressiert, dass wir die Erwartung haben, dass die Nivellierungssätze genau so angepasst werden, wie die Kommunen ihre Sätze anpassen und dass das dann natürlich auch auf die Ausgabenneutralität gepasst wird. Ich glaube, da waren wir beide mit derselben Erwartungshaltung unterwegs. (Zuruf SPD) – Doch, doch. Ich glaube schon. (Unruhe – Dr. Kai Dolgner [SPD]: Das Problem ist, dass die einzelnen Kommunen in die eine oder andere Richtung gehen und die Erhöhung der Nivellierungssätze – –)

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Jette Waldinger-Thiering

Also, die Abgeordnete setzt jetzt bitte ihren Kurzbeitrag fort.

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Annabell Krämer FDP

Okay. – Warum ist das so wichtig? – Herr Kollege, wir müssen doch fragen: Wie läuft es denn tatsächlich? – Es gibt momentan Unruhe. Politisch möchten die Kommunen gern vor Haushaltsaufstellung ihren Bürgern verdeutlichen, dass keine Steuererhöhungsspirale gewollt ist. Das heißt, es gibt vielfach kommunalpolitisch den Wunsch, vor der Sommerpause die neuen Hebesätze zu beschließen. (Beate Raudies [SPD]: Wo das denn? Das geht doch gar nicht! – Peer Knöfler [CDU]: Quatsch! Keine Kommune macht das! – Weitere Zurufe CDU) (Annabell Krämer) – Leute, hört euch doch mal um! Hört euch doch einmal um, was in den Kommunen los ist! Die Bürgermeister kommen doch alle auf uns zu. Ich weiß nicht, ob das bei euch nicht auch der Fall ist, aber guckt euch doch einmal um, was da momentan los ist! (Dr. Kai Dolgner [SPD]: Ja, denen sage ich: Das machen wir im Dezember! – Weitere Zurufe CDU und SPD) Jetzt möchte ich auch einmal sagen, warum das so ist. Viele Kommunen wollen doch die neu festzusetzenden Hebesätze in der Jahreshauptveranlagung der Grundsteuerbescheide 2025 berücksichtigen. Da sind wir doch wohl einer Meinung. (Widerspruch CDU) Diese werden in den meisten Kommunen wann verschickt? – Mitte des vierten Quartals. Da sind wir doch wohl auch einer Meinung. (Beate Raudies [SPD]: Nein! – Weitere Zurufe CDU und SPD) – Natürlich. (Beate Raudies [SPD]: Wir verschicken die immer im neuen Jahr!) – Bei Ihnen vielleicht. Sollte der neue Hebesatz bis dahin nicht beschlossen sein, müssten gegebenenfalls im Verlauf des Jahres 2025 noch Änderungsbescheide erstellt werden. (Zuruf SPD: Warum?) – Das ist doch wohl klar. Mehr Unruhe in der Bevölkerung geht doch gar nicht. – Also gut, wenn das politisch gewollt ist und keiner unsere Bedenken teilt! Wir hätten hier gern etwas für die Kommunen getan, wir hätten gern die Bürger unterstützt, und wir hätten dann endlich Planungssicherheit gehabt. Wir hätten die Bedenken der Bürger gern vorzeitig – – Liebe Frau Raudies, ich weiß, Sie sind eine große Befürworterin des Scholz-Modells, des Bundesmodells. (Zuruf Beate Raudies [SPD]) Wir sind das nicht. Sie verteidigen das bis aufs Messer, das ist auch in Ordnung. Sie wissen auch, warum es so schwer ist, jetzt das Transparenzregister zu erstellen, weil nämlich noch Daten fehlen. Warum fehlen Daten? – Das wissen wir doch alle. Das liegt an der Problematik, die wir hier über Jahre zusammen diskutiert haben. (Zuruf Beate Raudies [SPD]) Ich sage nur eins: Wir brauchen dieses Transparenzregister. Wenn Sie wirklich etwas für die Ehrenamtler und für die Bürger vor Ort tun wollen, dann kommen Sie endlich in die Pötte! – Besten Dank. (Beifall FDP – Beate Raudies [SPD]: Was haben denn die Hebesätze mit der Grundsteuer zu tun? – Weitere Zurufe SPD und CDU)

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Jette Waldinger-Thiering

Für einen Dreiminutenbeitrag hat sich der Abgeordnete Dr. Kai Dolgner gemeldet. (Serpil Midyatli [SPD]: Das gibt zu Hause Ärger, Dolgner! Geh du mal nach Hause! – Heiterkeit)

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Dr. Kai Dolgner SPD

Entweder habe ich in den letzten 30 Jahren das System gründlich missverstanden oder jemand anders in diesem Hohen Haus. Weil das Beispiel mit der Erhöhung der Nivellierungssätze dadurch, dass man die kreisfreien Städte mit einbezogen hat, angesprochen worden ist: Schwarz-Gelb sah sich ja einmal genötigt, gegen den kommunalen Finanzausgleich zu klagen, und hat gegen alles geklagt, was ihnen aufgeschrieben worden ist. Vor diesem Effekt, den Sie mit Ihrer Klage verursacht haben – nicht Sie persönlich, Frau Krämer –, habe ich eindringlich gewarnt und habe damals dafür – sage ich einmal – ungläubiges Staunen von den Kollegen von FDP und CDU geerntet. Ich kann Ihnen nur sagen: Auch da habe ich recht gehabt. Mathematik ist manchmal nämlich gar nicht so schwer: Man muss sich nur die Vorzeichen angucken, wenn man einklagt, dass die hohen Grundsteuersätze der kreisfreien Städte mit einbezogen werden. Dass dadurch die Nivellierungssätze steigen müssen – ach ja, das konnte eigentlich nicht so überraschen, außer Teile der damaligen CDU und FDP. (Annabell Krämer [FDP]: Wir wollten die senken!) – Ja, aber Sie haben geklagt, sodass sie erhöht wurde. Das war das Ergebnis Ihrer Klage – nicht von Ihren, aber von der Ihrer Fraktion. Darauf können wir Wetten abschließen, dass das so war. Kollege Kubicki hat wenigstens ein Einsehen gehabt. Er hat die Wette, die er gegen mich verloren hat, bezahlt beziehungsweise mit Wein ausgeglichen. Aber dazu habe ich mich eigentlich gar nicht gemeldet. Ich habe mich noch einmal hier gemeldet, (Dr. Kai Dolgner) weil ich mich darüber wundere, in welch unterschiedlichen Welten wir leben. Mich hat noch kein Bürger gefragt: Wann bekomme ich endlich meinen Steuerbescheid? (Peter Lehnert [CDU]: Genau! Mich auch nicht! – Weitere Zurufe CDU und Heiterkeit) Es ist völlig normal, dass darüber in den Haushaltsberatungen beschlossen wird und nirgends anders. – Ich habe auch in Ihrer Kommune nachgeschaut, Frau Krämer. Das war in Ihrer Stadt übrigens im Februar. (Zuruf Annabell Krämer [FDP]) – Stellen Sie mir eine Zwischenfrage! – Ich weiß nicht, auf welcher Grundlage Ihre Stadt einen Bescheid verschickt hat, ohne den Beschluss der zuständigen Selbstverwaltung zu haben. Das wirft Fragen an Ihren Bürgermeister auf. Ich weiß nicht, ob er das wirklich hören möchte. Es bleibt also dabei – das haben Sie übrigens selber gerade gesagt –: Wenn man den Haushalt über Ausgaben ausgleicht, dann haben Sie bei sich gar nicht das Problem, das Sie gerade dargestellt haben. Wenn Sie sich vorher vornehmen, die Einnahmenseite bleibt gleich, planen Sie einfach mit den Einnahmen der Vorjahre und kümmern sich um die Ausgaben. Ihre Argumentation, warum das jetzt unbedingt sein muss – tut mir leid – ist nicht stichhaltig, leicht widerlegbar, und an einem Freitagnachmittag möchte ich das an der Stelle dann auch nicht verlängern. Zeigen Sie mir bitte eine Anzahl von mehr als zehn Kommunen in Schleswig-Holstein, die in der Vergangenheit ihre Hebesätze im September beschlossen hat. Ganz ehrlich, wenn ich die Hebesätze meiner Gemeinde verändern muss – übrigens habe ich mich eigentlich gemeldet, weil da so ein Zungenschlag reinkommt, Lars Harms –: Hebesätze verändert man die ganze Zeit, weil man zum Beispiel ein Einnahmebedürfnis hat, weil der Nivellierungssatz hochgegangen ist. Das einfache Aufschreiben, wie der Hebesatz sich geändert hat, kann auch Futter für Leute sein, die das gar nicht einsehen wollen und das alles auf die Reform schieben. (Peter Lehnert [CDU]: Ja!) Ganz vorsichtig an der Bahnsteigkante mit der Argumentation! Auch wir werden eventuell die Hebesätze bei uns in der Gemeinde anpassen müssen, weil sich die Aufgaben ändern oder teurer geworden sind. Da möchte ich mir nichts nachsagen lassen. Das ist die Gefahr, die ich bei diesem Transparenzregister sehe. (Peter Lehnert [CDU]: Das muss man nur offen kommunizieren!) Deshalb sage ich: Wir müssen kommunizieren, dass das nicht eiserne Planken sind, sondern es eine Berechnungsgrundlage ist, sodass ich sagen kann: Die 20 Punkte nehme ich darüber hinaus, weil ich meinen Gemeindehaushalt weiter ausgeglichen haben möchte. – Darum geht es. Dafür brauche ich möglichst viele Daten. Mal ganz ehrlich, ich habe auch schon Kreishaushalte erlebt, die mit der Novembersteuerschätzung Makulatur waren.

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Dr. Kai Dolgner SPD

Auch damit sind wir zurechtgekommen. Das ist selbstbewusste Kommunalpolitik. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Martin Balasus [CDU] und Peter Lehnert [CDU])

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Jette Waldinger-Thiering

Für die Landesregierung hat nun die Finanzministerin Monika Heinold das Wort. Monika Heinold, Finanzministerin: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die letzte Viertelstunde fällt wieder unter das Stichwort lebenslanges Lernen. Ich finde es echt spannend, was so alles an Wissen da ist. Zum Stichtag 18. Februar 2024 haben rund 94 Prozent der dazu Verpflichteten ihre Grundsteuererklärung abgegeben. Von den insgesamt zu erledigenden Fällen haben die Finanzämter bereits 87 Prozent abgearbeitet. Vielen Dank dafür an die Finanzbeamtinnen und Finanzbeamten im Land! (Beifall BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und CDU) Parallel dazu erarbeiten wir das Transparenzregister. Im Entscheidungsprozess über das zu wählende Grundsteuermodell war mir wichtig, dass wir uns mit den kommunalen Spitzenverbänden darauf verständigen, dass die Kommunen ihre Hebesätze so anpassen, dass die Reform nicht zu mehr Einnahmen führt, also Aufkommensneutralität und keine reformbedingte Steuererhöhung. Hierzu wurde mit den Kommunen verabredet – Frau Krämer, Sie sind (Ministerin Monika Heinold) darauf eingegangen; Sie sagen, Sie waren Mutter der ganzen Veranstaltung, ich weiß es nicht mehr genau, aber wenn es so war, ist das auch fein –, (Zuruf Annabell Krämer [FDP]) dass das Land ein Transparenzregister erarbeitet. Lars Harms war auch mit dabei. (Christopher Vogt [FDP]: Es gibt ja viele Mütter!) Ich erinnere mich, dass wir alle gemeinsam in einem Raum waren und dies gemeinsam als gute Idee gegenüber den Kommunen kommuniziert haben. Deshalb war es wahrscheinlich auch erfolgreich. Damit werden die aufkommensneutralen Hebesätze für die Bürger_innen transparent gemacht. Die Hebesatzautonomie der Kommunen bleibt davon unberührt. Aber Aufkommensneutralität heißt natürlich nicht, dass sich für die einzelnen Bürger_innen nichts ändert. Wenn eine Kommune genauso viel einnehmen will wie bisher, sich die Bewertung der Grundstücke auf Grundlage des Urteils des Bundesverfassungsgerichts aber ändern muss, wird das automatisch dazu führen, dass es Veränderungen gibt. Die einen Grundstücke werden höher, die anderen niedriger besteuert. Das ist die dahinterliegende Logik. Das ist in allen Bundesländern so, unabhängig vom gewählten Modell der Grundsteuer, und schon deshalb zwingend, weil die bisherige Grundlage nicht verfassungskonform ist und eine Neubewertung des Grundbesitzes erfordert. Mit dem Transparenzregister machen wir transparent, wie hoch der neue Hebesatz sein müsste, damit das Grundsteueraufkommen in den einzelnen Gemeinden unverändert bleibt. Das ist ein mit den Kommunen verabredeter Service für die Kommunen und für die Bürgerinnen und Bürger. Bei den Berechnungen der aufkommensneutralen Hebesätze werden wir vom Statistikamt Nord unterstützt. Aufgabe des Statistikamtes ist es dabei, auf Grundlage der vorliegenden Daten die voraussichtlich aufkommensneutralen Hebesätze zu ermitteln. Dabei ist allen Beteiligten klar: Je später das Transparenzregister veröffentlicht wird, umso mehr Zeit bleibt, um die Datengrundlage gemeinsam mit dem Statistikamt aufzuarbeiten, um eine umso höhere Aussagekraft des Transparenzregisters zu erhalten. Vor diesem Hintergrund wurde mit den kommunalen Landesverbänden abgestimmt: Das Transparenzregister wird Anfang September 2024 eröffnet. Ich habe erst vor Kurzem noch einmal mit den kommunalen Landesverbänden gesprochen. Sie sehen diesen Zeitpunkt als geeignet an. Damit steht das Tranzparenzregister den Kommunen rechtzeitig und mit größtmöglicher Aussagekraft zur Verfügung. – Die Koalition der Konjunktive könnte Ihnen ja den Tipp geben, sich im Innenausschuss noch einmal mit den Auswirkungen auf den kommunalen Finanzausgleich zu beschäftigen. (Dr. Kai Dolgner [SPD]: Keine Angst!) Unabhängig von der Frage des Transparenzregisters wird bei der Umsetzung der Grundsteuerreform zunehmend deutlich, zu welchen Belastungsverschiebungen es kommen kann, je nachdem, welches Grundsteuermodell gewählt wurde. Im Aufsatz „Vergleich der Grundsteuergesetze der Länder Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen und Niedersachsen“ von Reinhard Stöckel wurden unter anderem folgende Beispiele genannt: (Beate Raudies [SPD]: Da hat aber ein Liebhaber dran gesessen, an der Rede! – Vereinzelte Heiterkeit) In Bayern würden danach große Villen – Einfamilienhäuser mit einer Wohnfläche von mehr als 220 Quadratmeter – begünstigt und Einfamilienhäuser, insbesondere Altbauten, stärker belastet. In Baden-Würtemberg würden Wohnungseigentümer zu den Gewinnern zählen. Einfamilienhäuser und Zweifamilienhäuser gehörten zu den Verlierern. Altbauten würden zum Teil bis zu 100 Prozent teurer. In Niedersachsen würden unter anderem villenähnliche Familienhäuser und gemischt genutzte Grundstücke begünstigt. In Hessen würden ebenfalls die Villen gewinnen, aber auch Wohnungseigentum und Zweifamilienhäuser, mit Ausnahme von Altbauten bis Baujahr 1915. Sie sehen also, in allen Grundsteuermodellen wird es zu Verschiebungen auch zwischen den Grundstücksarten kommen. Im Bundesmodell zeichnet sich ab, dass es insgesamt zu Verschiebungen zwischen Wohnen und Nicht-Wohnen kommen wird. Die voraussichtlichen Verschiebungen werden sich in den Kommunen unterschiedlich auswirken, je nach Verhältnis zwischen Wohn‑ und Nicht-Wohngrundstücken. Entsprechend gibt es in den Ländern, die das Bundesmodell gewählt haben, eine Debatte darüber, ob Handlungsbedarf besteht. Besonders intensiv ist die Debatte in Nordrhein-Westfalen. (Ministerin Monika Heinold) Grundsätzlich bieten die gesetzlich normierten Messzahlen die Möglichkeit, auf die Belastungsverteilung Einfluss zu nehmen. Zum jetzigen Zeitpunkt können die Messzahlen nicht mehr geändert werden – in Berlin ja, weil das gleichzeitig Kommune ist, bei uns nicht –, denn die meisten Messbescheide sind bereits verschickt. Daher bestünde nur noch die Möglichkeit, den Kommunen differenzierte Hebesätze zu ermöglichen und auf diese Weise die Belastung zu beeinflussen. Diese Möglichkeit bietet das Bundesgesetz bisher nicht. In einem Gespräch mit meinen Länderkolleginnen und ‑kollegen habe ich für unser Land zugesagt, dass wir eine entsprechende bundesgesetzliche Änderung begrüßen würden. Auch mit den kommunalen Landesverbänden ist dies besprochen. Die andere Möglichkeit, an dieser Stelle landesspezifisch nachzusteuern, wird weder von den kommunalen Landesverbänden noch von der Landesregierung befürwortet. Eine klare, einheitliche bundesgesetzliche Regelung war uns immer wichtig. Sie ist rechtssicher und schafft eine höhere Akzeptanz. Sie sehen also: Unabhängig vom gewählten Modell ist die Umsetzung der Grundsteuerreform durchweg eine große Herausforderung, mit der wir umgehen müssen. Diese Herausforderung wird bleiben, bis die neue Reform umgesetzt ist. Ich weiß, dass das auch für unsere Kommunalpolitik eine Herausforderung ist, aber ich bin mir sicher, dass auch das vor Ort mit den vielen engagierten Kommunalpolitikerinnen und ‑politikern, die wir haben, gemeistert wird. Wir tragen mit Hilfe dazu bei, was wir können. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, SPD und Lars Harms [SSW])

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Jette Waldinger-Thiering

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Die Ministerin hat ihre Redezeit um eine Minute und 48 Sekunden ausgedehnt. Das stünde den Fraktionen als Redezeit noch zur Verfügung. (Unruhe) – Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Damit schließe ich dann auch die Beratung. Ich lasse zunächst über den Antrag der Fraktionen von FPD und SSW, Drucksache 20/1886 (neu), abstimmen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Stimmen von FDP und SSW. Gegen die Stimmen von? – CDU-Fraktion, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und SPD. Somit kann es keine Enthaltungen geben. (Christopher Vogt [FDP]: Doch, der Ministerpräsident hat sich enthalten! – Vereinzelte Heiterkeit – Dr. Kai Dolgner [SPD]: Der hat für Eckernförde schon nachgeguckt!) Somit ist der Antrag abgelehnt worden. Ich lasse dann über den Alternativantrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, Drucksache 20/1907, in der Sache abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, SPD und SSW. – Gegen die Stimmen von? – Bei Enthaltung von? – Der FDP. Der Antrag ist somit angenommen worden. Wir sind im Endspurt. Ich rufe jetzt Tagesordnungspunkt 32 auf: Ein baulastträgerübergreifendes Radwegeprogramm auf Basis des landesweiten Radverkehrsnetzes (LRVN) entwickeln Antrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 20/1887 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat nun der Abgeordnete Thomas Jepsen für die CDU-Fraktion.

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Thomas Jepsen CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ein Landesweites Radverkehrsnetz gibt es in Schleswig-Holstein seit 2004. Es wurde schon einmal fortgeschrieben und um Schulradwege aktualisiert. Jetzt wird das LRVN nicht einfach fortgeschrieben, sondern neu konzipiert. Eine Neukonzeption des Landesweiten Radverkehrsnetzes ist auch notwendig. Schließlich werden mit zunehmender Verbreitung von E-Bikes, steigender Zahl von Lastenfahrrädern und zunehmender Bedeutung des Fahrradtourismus neue Anforderungen an die Fahrradinfrastruktur gestellt. Die Weiterentwicklung des LRVN wird in der Radstrategie als Schlüsselmaßnahme mit Priorität 1 im konzeptionellen Handlungsfeld bezeichnet, weil das Verkehrsnetz die wesentliche Grundlage für den Ausbau der Wegeinfrastruktur darstellt. (Unruhe) (Thomas Jepsen) Die infrastrukturellen Qualitätsansprüche planen wir, und das LRVN ist dazu das maßgebliche Instrument. Bei Erstellung des Landesweiten Radverkehrsnetzes wurden nicht nur der Nationale Radverkehrsplan, sondern insbesondere auch die Radverkehrskonzepte von Kreisen und kreisfreien Städten berücksichtigt. Wir haben also ein baulastträgerübergreifendes Radverkehrsnetz mit detailliertem Blick auf alle klassifizierten Straßen, ergänzt um die touristischen Radfernwege und neu auch mit den geplanten Radschnellverbindungen. Wesentlich an der Neukonzeption des LRVN ist aber insbesondere auch eine Aufteilung in Netzebenen. Daran wird deutlich, dass wir priorisieren. Das wird auch unabhängig von einer Baulastträgerschaft gemacht, also unabhängig davon, ob es sich um einen straßenbegleitenden Radweg an einer Bundes-, Landes- oder Kreisstraße handelt. (Anhaltende Unruhe – Glocke Präsidentin) Den Kreisen und kreisfreien Städten geben wir mit dem LRVN ein weiteres Planungsinstrument an die Hand, und darüber hinaus wird das LRVN zur Steuerung als ein angemessenes, zu berücksichtigendes Kriterium bei den Förderprogrammen des Landes eingeführt werden. Für die Radwege an den Landesstraßen schaffen wir mit dem LRVN auch eine Basis für die landeseigenen Infrastrukturmaßnahmen. Es ist Entscheidungshilfe für Sanierung und Ausbau sowie Entscheidungsgrundlage für den Neubau von Radverkehrsanlagen. Jetzt geht es aufbauend auf dem LRVN darum, eine Prioritätenmatrix für ein Bauprogramm zu erstellen, damit auch der LBV seine Baumaßnahmen ausrichten kann. Die Kriterien der Radstrategie – Verkehrspotenziale, Verkehrssicherheit und Radtourismus – werden dabei wesentlich sein. Mit rund zwei Drittel Radwegen an Landesstraßen haben wir den Spitzenwert in der Republik, und es gilt vorrangig, diese Infrastruktur in einen guten Ausbauzustand zu bringen und zu halten. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Dabei wollen wir einheitliche Standards erreichen, und dazu sollen insbesondere für Lückenschlüsse die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen, die ERA, berücksichtigt werden. Das Landesweite Radverkehrsnetz soll nicht statisch bleiben. Ausbauzustand und Trassenführung sollen allen Baulastträgern als flexibles und stets aktuelles Instrument der Programmplanung zur Verfügung stehen. Dazu brauchen wir ein digitales Radverkehrsinformationssystem, also interaktiv und dynamisch, analog zur Straßeninformationsdatenbank des LBV.SH, wobei auch die Kommunen für ihre Strecken Bearbeitungsmöglichkeiten bekommen sollen. Bei aller Steuerung über das Radverkehrsnetz und einem Bauprogramm mit digitalem Infrastrukturinformationssystem brauchen wir auch ein darauf abgestimmtes Gesamtkonzept der verschiedenen Finanzierungs- und Fördermittel: IMPULS, das Programm „Ab aufs Rad“, GVFG-Mittel, Radwege an Landesstraßen, Radwege an Bundesstraßen, das Programm „Stadt und Land“ und das Programm für die Radschnellwege. Wenn man all diese Finanzierungsquellen zusammenrechnet, dann stehen für dieses Jahr in Schleswig-Holstein insgesamt etwa 38 Millionen Euro für Radverkehrsinfrastrukturmaßnahmen mit Bezug zum LRVN zur Verfügung. Das ist enorm viel, so viel wie nie zuvor. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dafür bekommen wir mit dem landesweiten Radverkehrsnetz ein maßgebliches Planungsinstrument, das jetzt mit einem Bauprogramm konkretisiert und mit einem digitalen Informationssystem flexibilisiert werden soll. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Jette Waldinger-Thiering

Vielen Dank. – Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich nun der Abgeordneten Nelly Waldeck das Wort.

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Nelly Waldeck GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleg_innen! Freitag 14 Uhr ist bekanntlich die beliebteste Zeit, um spannende Themen zu diskutieren; man merkt es. Immer mehr Menschen fahren regelmäßig Fahrrad. Was während Corona ein geeignetes Freizeitmittel war, ist immer häufiger das Verkehrsmittel der Wahl zur Arbeit, die Beschäftigung im Urlaub oder auch das Verkehrsmittel zum Einkaufen geworden. Diese Entwicklung ist großartig und vor allem für ein Flächenland wie Schleswig-Holstein ein echter Erfolg der letzten Jahre. (Nelly Waldeck) (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Fahrradfahren mindert Stau und Abgase, es ist gesünder, es trägt zu grüneren Städten bei, und auch für unsere Tourismusbranche ist das Fahrrad inzwischen ein relevanter Faktor. Für fast 40 Prozent der Tourist_innen in unserem Land ist die Fahrradinfrastruktur ein wichtiger Grund, Urlaub in SchleswigHolstein zu verbringen. Diesem Trend müssen natürlich auch die verkehrlichen Entwicklungen folgen. Mit „Ab aufs Rad“ haben wir dafür eine der ambitioniertesten Radstrategien, die es auf Landesebene gibt, erstellt. Nicht nur in der Zielsetzung – mit einem Modal Split von 30 Prozent bis 2030 sind wir ganz oben dabei –, sondern auch in den Maßnahmen ist das Programm sehr detailliert und lässt keinen Punkt außer Acht. Die Radstrategie zeigt auch, dass es wahnsinnig viele Verbände und Institutionen bei uns im Land gibt, für die Radverkehr ein echtes Herzensthema ist. Vom Tourismusverband bis zur Landesverkehrswacht oder dem ADFC wurde nicht nur engagiert an der Erstellung der Radstrategie mitgearbeitet, sie verfolgen auch jetzt die konkrete Umsetzung und arbeiten engagiert daran mit, dass jedes Detail der Strategie auch umgesetzt wird. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Man könnte meinen, mit der Strategie seien die wichtigsten Schritte passiert, aber eine Strategie ist natürlich nur das Gerüst, jetzt kommt es auf die Umsetzung an. (Beifall Jasper Balke [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN] und Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Das braucht Kraft, Engagement und Ressourcen. Auf diesem Weg befinden wir uns, um die ambitionierten Ziele aus der Radstrategie Schritt für Schritt umzusetzen. Wir befinden uns auf einem sehr guten Weg. In dieser Legislatur haben wir die Mittel zur Umsetzung der Radstrategie vervierfacht. Das ist ein großer Schritt, den wir trotz schwieriger Haushaltslage nicht zurücknehmen. Ich finde das sehr gut so. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Nun gilt es, diese Mittel im Sinne der Fahrradfahrenden einzusetzen. Dafür soll das Radverkehrsnetz aktualisiert werden und eine geeignete Grundlage für ein Bauprogramm bilden. Mit dem LRVN haben wir unter breiter Beteiligung das Fahrradnetz in Schleswig-Holstein aktualisiert, wir haben Lücken identifiziert und Bedarfe für Verbindungen zwischen zentralen Orten erfasst. Genau dieses Wissen soll jetzt in die Umsetzung gehen. Dafür wollen wir ein Bauprogramm erarbeiten und Prioritäten für die künftige Vergabe von Landesmitteln vorgeben. Für den Ausbau braucht es alle Beteiligten. Der LBV spielt eine wichtige Rolle, aber auch die Kommunen wollen wir noch stärker ermutigen, Landesmittel umzusetzen und Radwege schnell zu bauen. Dafür wollen wir die Fördermöglichkeiten weiter überarbeiten und gucken, wie wir Anreize zu noch schnelleren und ambitionierteren Planungen von Radwegen umgestalten können. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Bei aller Geschwindigkeit soll die Qualität aber nicht auf der Strecke bleiben. Seit August 2023 sind die bundesweiten Empfehlungen für Radverkehrsanlagen in Schleswig-Holstein Voraussetzung für die Förderung von Stadt und Land und Maßnahmen nach GVFG. Genau den Schritt wollen wir auch für unsere Landesmittel machen und das Bauprogramm auf der Grundlage von noch zu erarbeitenden Qualitätsstandards auf den Weg bringen. Wir haben viel zu tun, wir wollen die Radwege im Land ausbauen, und das ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU)

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Jette Waldinger-Thiering

Vielen Dank. – Für die SPD-Fraktion hat nun der Abgeordnete Niclas Dürbrook das Wort.

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Niclas Dürbrook SPD

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, in der Tat, Freitag 14 Uhr, das ist für die Beratung von Anträgen tatsächlich schwierig, liebe Kollegin Waldeck. Es wird aber nicht dadurch leichter, dass man einen Antrag vorlegt, der so hochgradig albern ist, wie die Koalitionsfraktionen es heute tun. (Beifall SPD, FDP und SSW) Ich war schon verwundert, als ich das erste Mal in den Antrag hineingeguckt habe, ich war noch verwunderter, als ich heute Morgen in den sh:z geguckt habe, wo der wesentliche Teil von dem, worüber wir heute reden wollen, schon abgefrühstückt (Niclas Dürbrook) war. Da könnte man darüber reden, ob das ein vernünftiger parlamentarischer Umgang ist. Ich war restlos überzeugt, dass das Quatsch ist, was wir hier jetzt gerade tun, als dann während der laufenden Plenartagung vom Wirtschaftsministerium eine Pressemitteilung verschickt wurde, in der eigentlich alle wesentlichen Punkte schon enthalten sind und in der – und jetzt kommen wir zu dem wirklich spannenden Punkt – sogar das abgeräumt wird, was die Koalitionsfraktionen heute fordern. (Zurufe SPD) Wir sollen heute einen Antrag beschließen, in dem steht: Der Landtag bittet die Landesregierung, ein Bauprogramm für Radwege zu erarbeiten, dann folgt noch ein bisschen etwas. Der Wirtschaftsminister verschickt heute Vormittag eine Pressemitteilung, in der er freigiebig davon berichtet, dass das Kabinett das in der vergangenen Sitzung schon alles so beschlossen hat. (Beifall SPD, FDP und SSW – Zurufe SPD) Da frage ich mich schon, was für ein hochgradig alberner Umgang mit dem Parlament das ist. Dann können wir uns am Freitag um 14 Uhr solche Debatten auch sparen. Dass das den einen Teil des Parlaments wenig stört, das überrascht mich wenig, aber dass die Grünen das mitmachen, davon bin ich persönlich enttäuscht, muss ich sagen. (Beifall SPD und FDP) Ich finde eigentlich, dass sich so ein Antrag selbst davon disqualifiziert, weiter behandelt und beraten zu werden. Ich gehe jetzt trotzdem in aller Kürze auf einige Punkte ein, die ganz unabhängig von diesem Teil in Ihrem Antrag fehlen. Das, was komplett fehlt und was Sie der Landesregierung nicht als Arbeitsauftrag mitgeben wollen, ist eine Jahreszahl. Wenn wir jetzt so ein großes Bauprogramm machen, dann frage ich: Bis wann soll denn so ein Bauprogramm fertig sein? Was sind die Zwischenziele? Wie sieht der Zeitplan aus? Das wären eigentlich wesentliche Punkte. Ich brauche keine lange Liste an Straßen, an denen irgendwann Radwege gebaut werden sollen, sondern ich bräuchte Jahreszahlen, bis wann was erledigt werden soll. Das fehlt komplett, zumal Sie wieder betonen: Der Anteil des Radverkehrs von 30 Prozent soll bis 2030 erreicht werden. Wenn man sich die bisherigen Schritte anguckt, dann ist es mit dem bisherigen Tempo niemals zu erreichen, tatsächlich auf diese 30 Prozent zu kommen, wenn man einfach nur die Steigerungsrate der letzten Jahre nimmt. Und da ist es vollkommen egal, zu gucken, wo Schleswig-Holstein im Bundesvergleich beim Modal-Split liegt. Insofern wäre das ein wesentlicher Punkt. Der zweite Punkt, zu dem Sie die Landesregierung in Ihrem Antrag nicht auffordern, ist, einfach eine Hausnummer zu geben: Was kostet uns das am Ende eigentlich, wenn wir so ein Bauprogramm tatsächlich durchführen? Was kostet so eine flächendeckende Umsetzung von Radverkehr? Die Aufforderung, dass das passiert, fehlt in Ihrem Antrag.

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Jette Waldinger-Thiering

Herr Abgeordneter, lassen Sie eine Zwischenfrage oder Anmerkung der Abgeordneten Waldeck zu?

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Niclas Dürbrook SPD

Herzlich gern, vielleicht kann Frau Waldeck ein bisschen etwas erklären.

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Nelly Waldeck GRÜNE

Ich teile die Kritik, dass die Kommunikation ungünstig gelaufen ist, gar keine Frage. Aber ich will gern auf einen Punkt eingehen, weil ich den logisch nicht nachvollziehen kann. Wir schreiben ja das Bauprogramm, weil wir sagen: Wir haben jetzt deutlich mehr Mittel zur Verfügung als zuvor. Es geht in dem Bauprogramm darum, Prioritäten darin zu setzen, wie wir diese Mittel umsetzen, also festzulegen, für was sie als erstes ausgegeben werden sollen. Klar ist, wie viele Mittel wir dafür zur Verfügung haben. Insofern verstehe ich nicht so ganz, wieso die Kritik ist, dass wir nicht schreiben, wie viel alle Baumaßnahmen im Land kosten würden. Das bringt doch keinen weiter, oder? – Selbstverständlich bringt das einen weiter. Wenn das Ziel ist, dass man bis 2030 einen Anteil von einem Drittel für den Radverkehr in Schleswig-Holstein erreichen will, dann muss ich doch irgendwann einmal benennen, was das in aller Welt kosten soll, damit ich einen realistischen Plan machen kann, wie ich diesen Weg bis 2030 beschreiten und das Ziel erreichen kann. Das wollen Sie offenbar nicht, zumindest steht das in diesem Antrag nicht drin. (Beifall SPD und SSW)

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Nelly Waldeck GRÜNE

Haben Sie jemals eine Baustrategie gesehen, die so explizit vorschreibt: Diese Radwege müssen wir bauen, damit wir ein Modal-Split-Ziel erreichen? Es gibt doch sehr viel mehr Faktoren wie Straßenverkehrsrecht, restriktive Maßnahmen, Pushund Pull-Faktoren, die dafür sorgen, dass Menschen auf das Fahrrad steigen. Man kann doch nicht davon ausgehen, dass man anhand der Menge von Radwegen beschreiben kann, wie man ein Modal-Split-Ziel erfüllt. – Ich zitiere sinngemäß aus der Pressemitteilung Ihres Ministers von heute. Da macht er noch einmal wieder deutlich, der Teil mit der Radinfrastruktur ist der zentrale Punkt, um den Modal Split zu erreichen. Deswegen wird das Bauprogramm ja überhaupt erst gemacht. Wenn man so ein Bauprogramm umsetzen will, und wenn man sich ernsthaft auf den Weg begeben will, dann muss ich doch irgendwann einmal definieren, was mich das in der Gesamtheit kostet. Das, was Sie jetzt machen, ist, sich von Jahr zu Jahr hinzustellen und zu gucken, was Sie von Jahr zu Jahr gerade an Mitteln übrighaben. Dann guckt man, zugegebenermaßen künftig nach einer Prioritätenliste, die man dann immerhin hat, was man in dem Jahr verbauen kann, und irgendwann gucken wir, wo wir irgendwo rauskommen. Aber so kann ich doch kein klar definiertes Ziel, ein Klimaziel, dem der Modal Split ja dient, nämlich 2030 einen Anteil von 30 Prozent zu haben, erreichen. (Beifall SPD und SSW) Ein zweiter Punkt ist, dass man leider nicht bereit ist, die Landesregierung aufzufordern, hier einfach mal eine Hausnummer anzugeben, was das Ganze kosten würde. Wir haben das für unseren Vorschlag für den Transformationsfonds durchkalkuliert und sind auf einen Betrag von rund 200 Millionen Euro allein für Radwege gekommen. Hier wieder der Hinweis: Man muss die Summe nicht für richtig befinden. Das ist das, was bei uns nach Gesprächen mit Expertinnen und Experten herausgekommen ist. Mich würde nach wie vor interessieren, welche Zahl Sie der entgegensetzen wollen. Scheinbar haben Sie keine. (Beifall SPD) Der dritte Punkt, über den man reden muss, wenn es um die konkrete Umsetzung geht, ist die schwierige Situation im Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr. Ich habe keinen Zweifel daran, dass die Ertüchtigung von straßenbegleitenden Radwegen noch gehen mag. Aber spätestens wenn wir über einen flächendeckenden Lückenschluss und sogar Neubau reden wollen, dann wird es mit der derzeitigen Situation, in der der LBV sich befindet, extrem schwierig. Es wird nicht dadurch einfacher, dass man beim LBV parallel mit diesem Haushaltsentwurf sogar noch den Rotstift ansetzt. Das ist also ein hochambitioniertes Programm, das ein zusammengestrichener LBV umsetzen soll. Das ist wirklich sehr ambitioniert. Viertens. Schauen wir uns kurz die Situation bei den Kommunen an. Ich finde, da hat der ADFC mit seiner Kritik total recht. Dazu steht bei Ihnen im Antrag leider auch nichts. Wir müssen natürlich über die Förderbedingungen bei den Radwegen sprechen, wenn wir den Lückenschluss überall haben wollen, weil wir im Land derzeit die Situation haben, dass die nicht ganz so reichen Kommunen mit den derzeitigen Förderbedingungen riesengroße Probleme haben. Den Lückenschluss bei den Radwegen bekommen wir natürlich dann nicht hin, wenn nur in den reichen Kommunen die Radwege gebaut werden und die Lücken in den armen Kommunen rundherum weiterhin bestehen. Da müssen Sie dringend an die Förderbedingungen ran, auch das fehlt in Ihrem Antrag. Ich bin sehr gespannt auf das Programm, das jetzt offenbar schon vorliegt oder zumindest in Teilen fertig ist, bei dem schon mit der Umsetzung begonnen wurde, auch wenn man die Priorisierung erst Ende des Jahres fertig haben will. Ich finde, wir sollten darüber im Ausschuss reden. Zustimmungsfähig ist dieser Antrag heute aus meiner Sicht aus all den Gründen, die ich genannt habe, nicht, und ich beantrage die Überweisung an den Wirtschaftsausschuss. (Beifall SPD und SSW)

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Jette Waldinger-Thiering

Vielen Dank. – Ich erteile nun dem Abgeordneten Dr. Bernd Buchholz für die FDP-Fraktion das Wort.

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Dr. Bernd Buchholz FDP

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, wir müssen ein bisschen über das parlamentarische Verfahren hier reden. Am 8. oder 9. Februar 2024 kommt dieser Antrag von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und man reibt sich die Augen: Wie? Auf der Basis des Landesweiten Radver- (Dr. Bernd Buchholz) kehrnetzes? Das Konzept liegt doch noch gar nicht vor. Deshalb guckt man dann auf den Antrag und sagt: Wie wollen wir denn beschließen, dass auf der Basis von etwas, was noch gar nicht vorliegt, etwas stattfinden soll? Das änderte sich kurz vor der Plenardebatte oder während der Plenardebatte am Mittwoch, als das Parlament darüber unterrichtet wurde, dass das Kabinett am Dienstag ein Konzept zur Fortschreibung des Landesweiten Radverkehrsnetzes gemacht hat. Unter Nummer 6.3 heißt es in dem Konzept: „Das Ergebnis der Netzentwicklung ist das LRVN, wie es im anhängenden Kartenwerk dargestellt ist. Dieses Netz wird auch in digitaler Form als Geodaten übergeben.“ – Leider ist dies der Parlamentsvorlage nicht angefügt. Das heißt, das Parlament wird darüber nicht unterrichtet. Dann entnehmen wir heute Morgen um 8 Uhr dem Schleswig-Holsteinischen Zeitungsverlag, dass es nicht nur am Dienstag einen Beschluss des Kabinetts zu dem Konzept und dem Landesweiten Radverkehrsnetz gegeben hat, sondern dass es auch ein Radwegemaßnahmenkonzept mit 86 Projekten gibt. Dazu haben sich auch die Kollegin Nelly Waldeck und der Kollege Jepsen aus den Koalitionsfraktionen bereits geäußert, obwohl dieses ganze Konzept dem Parlament gar nicht vorliegt. Ehrlicherweise haut es dann dem Fass den Boden aus, wenn um 10:28 Uhr ein Mitarbeiter des Wirtschaftsministeriums verkündet, dass das, was Sie am 8. Februar 2024 beantragt haben, am Dienstag bereits vom Kabinett beschlossen worden ist. Im Übrigen wird herzlich dazu eingeladen, jetzt die Geodaten einzusehen, die zum Landesweiten Radverkehrsnetz gehören. Meine Damen und Herren, da gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder Sie wollten das Parlament bewusst düpieren. – Dann ist das eine Sache für den Ältestenrat. Oder aber, zweite Möglichkeit, im Landeskabinett ist der Fachkräftemangel ausgebrochen, meine Damen und Herren. (Beifall FDP, SPD und SSW – Heiterkeit) Ich befürchte an dieser Stelle etwas, aber das will ich nicht weiter ausführen. (Zuruf Dr. Kai Dolgner [SPD]) – In der Tat. Lassen Sie mich in der Sache nur zwei Anmerkungen dazu machen. Die Fortschreibung des Landesweiten Radverkehrsnetzes ist wichtig, aber sie ist vor allem deshalb wichtig, weil es nicht nur darum geht, an den Landesstraßen und den Bundesstraßen, die wir haben, das, was wir dort an Radwegen haben, zu dokumentieren und einzutragen. Ehrlich gesagt, das hätte nicht zweieinhalb Jahre dauern dürfen. Es muss ja vielmehr darum gehen zu erheben: In welchem Zustand befinden sich diese Radwege eigentlich? Ich dachte, die Grundlage für das Landesweite Radverkehrsnetz wäre vor allem eine Zustandserfassung gewesen, denn eines ist doch richtig, und das kann man dem Bericht entnehmen. Im Konzeptbericht heißt es auf Seite 2 – gleich vorne –, Radverkehrsanlagen befänden sich an den Bundesstraßen der Netzkategorie 1 an 95 Prozent und an der Netzkategorie 2 an 90 Prozent aller Straßen, bei den Landesstraßen an 83 Prozent beziehungsweise 71 Prozent. An den Landesstraßen und an den Bundesstraßen haben wir doch gar kein Problem, aber an den Gemeindestraßen und Wirtschaftswegen der Netzebnen 1 und 2. In dem Netz, das insgesamt 1.497 Kilometer lang ist, gibt es an genau 22 Kilometern Radverkehrsanlagen. Das entspricht 1 Prozent der Straßen. Da ist unser Problem, meine Damen und Herren. Wenn wir tatsächlich hinbekommen wollen, dass im Land auf den kurzen Wegen aufs Rad umgestiegen wird, wenn wir wollen, dass die Schulwege mit dem Rad zurückgelegt werden, müssen wir doch auf die Straßen gucken, die die kurzen Wege ausmachen. Deswegen wäre es im Kern wichtig gewesen, bei den Landes- und Bundesstraßen da, wo wir gut erhaltene Radverkehrsnetze haben, zu fragen: In welchem Zustand sind diese? Auf welchem Niveau sind sie? Müssen wir da etwas machen? Sind Lückenschlüsse nötig? Das ist, ehrlich gesagt, Kleinkram. Wenn wir beim Modal Split wirklich einen Anteil von 30 Prozent Radverkehr erreichen wollen, müssen wir die Wege zur Schule und die Wege zum Arbeitsplatz betrachten. Die Menschen sind auf diesen Wegen vor allem an Gemeinden- und Kreisstraßen unterwegs. Deswegen hätte zu dem Landesweiten Radverkehrsnetz gehört, festzuhalten, wie man die Kommunen befähigen will, diese Straßen tatsächlich auszubauen. Dazu steht in dem ganzen Bericht kein Wort. Deshalb, meine Damen und Herren, werden wir da mit dem Modal Split auch nicht richtig vorankommen, wenn das so bleibt. Ich glaube, wir sollten das Ganze freundlich in den Ausschuss überweisen. In der Sache gibt es viel zu (Dr. Bernd Buchholz) sagen. In der Form – das will ich zum Abschluss sagen – finde ich das Verfahren absolut unmöglich. Aber das ist nicht das erste Mal, deshalb ist meine freitagnachmittagliche Aufregung auch einigermaßen gering. (Vereinzelte Heiterkeit und Beifall FDP) Es gibt beim Thema landesweiter Radverkehr viel zu tun. Ich sage noch eins: Wenn Sie, was die Landesstraßen angeht, auch nur annährend dasselbe Engagement zeigen würden, wie hier, hätten wir noch viel mehr Infrastrukturausbau in Schleswig-Holstein. – Herzlichen Dank. (Beifall FDP, vereinzelt SPD und SSW)

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Jette Waldinger-Thiering

Vielen Dank. – Für die SSW-Fraktion hat nun die Abgeordnete Sybilla Nitsch das Wort.

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Sybilla Nitsch SSW

Kære fru landdagspræsident! Kære kollegaer! Das ist so eine Sache, wenn man ein Manuskript und sich naiverweise fachlich auf einen Antrag vorbereitet hat und dann vor solch kreativen Entwicklungen wie denen steht, die sich hier im Laufe des Vormittags zugetragen haben. Herr Minister Madsen wurde unter anderem mit der Aussage zitiert, dass die Aussage, dass derjenige, der zuerst komme, zuerst mahle, der Vergangenheit angehöre. Aber mit Blick darauf, wie das mit dem Antrag gelaufen ist, und mit Blick auf die Sachen, die wir der Presse entnehmen konnte, muss man sagen: Das Kabinett mahlt zuerst, nicht das Parlament. Das ist natürlich ein Riesenproblem. Ich habe mich, ehrlich gesagt, bevor diese Pressegeschichte auftauchte, bereits über ganz andere Sachen geärgert, Herr Jepsen und Frau Waldeck. Ich habe mich über Folgendes geärgert: Letztes Jahr, im Mai 2023, haben Sie einen Alternativantrag zum SSW-Antrag zu den Radschnellwegen gestellt. Wenn man die Anträge abgleicht, stellt man fest, dass Wortfüllereien dazugekommen sind; aber im Grundsatz haben Sie letztes Jahr im Mai bereits beschlossen, dass man nach dem LRVN priorisiert und dass das im Grund genommen das Planungsinstrument sein solle. Da ist nicht viel Neues hinzukommen, weil wir auch für das Bauprogramm zum Beispiel keine Zeitschiene bekommen. Wir konnten jetzt der Pressemitteilung des Ministers entnehmen, dass man im Laufe des Jahres eine Priorisierungsliste vorlegen wolle. – Das hat mich besonders geärgert. Eine andere Sache, die mich besonders geärgert hat, ist, dass wir davon gesprochen haben, dass wir Radschnellwege in Schleswig-Holstein konsequent ausbauen wollen. Man kann sich über die Unterschrift, die ich damals gesetzt habe, streiten, darüber, ob es ein Netz oder ein Programm sein solle. Aber Sie haben uns, dem SSW, in einigen Gesprächen deutlich gemacht, dass das völlig realitätsfern sei, man dies nicht brauche, keine landesseitige Planung brauche, sondern die Kommunen vorgehen und vorplanen müssten. Aber genau das ist der Knackpunkt. Der Knackpunkt liegt genau hier. Deswegen kann ich sagen: Schön, dass es ein Bauprogramm geben wird. Jetzt haben Sie anscheinend verstanden, dass Radschnellverbindungen, die außerhalb der Metropolregion liegen, landesseitig geplant werden müssen. (Zuruf CDU) – Doch. – Wenn man sich im nördlichen Landesteil beweget, stellt man fest, dass es nicht nur um eine Stadt – zum Beispiel Kiel – geht, sondern darum geht, dass teilweise elf oder zwölf Kommunen auf einer identifizierten Strecke liegen. Was wollen Sie denn machen, wenn diese elf oder zwölf Kommunen keine Mittel für die Vorplanung haben? Genau deswegen haben wir gefordert, dass man landesseitig planen sollte. (Beifall SSW) Daher kann ich sagen, dass ich im Grunde genommen ein bisschen stolz darauf bin, dass das jetzt in den Antrag mit aufgenommen worden ist. Herr Jepsen, Sie wissen es. Ich kann da nur sagen: Diesmal hat man hier mit der landesseitigen Planung den richtigen Schritt gemacht, indem man sagt, die Radschnellwege werden aufgenommen: mit Rat und Tat vom SSW. (Beifall SSW) Ich will an dieser Stelle sagen, dass ich im Grundsatz dafür bin, dass wir den Antrag in den Ausschuss überweisen. Dann können wir uns da über die Inhalte informieren und vielleicht die Chance nutzen, parlamentarisch ein paar Inputs zu geben, wie das Bauprogramm aussehen soll. Das ist die eine Sache. Grundsätzlich – das wurde schon angesprochen – hat der ADFC auf den Antrag reagiert – er hat seine Pressemitteilung immerhin gestern geschickt – und gesagt – hinter der Forderung stehe ich schon sehr (Sybilla Nitsch) lange –: Wir müssten daran arbeiten, dass die Kreisverkehrsbehörden eine Planungsstelle erhalten, also sogenannte Radwegeplaner. Ich bin der Meinung, dass das Land, wenn es mit dem Bauprogramm starten will, auf die Kreise und die kreisfreien Städte zugehen muss, damit die Umsetzung vor Ort stattfinden kann und damit die Kommunen dazu in der Lage sind, die Vorplanung vorzunehmen. Das ist Fakt. Das melden auch die Kommunen zurück. Da gebe ich dem ADFC recht. Das können wir vielleicht auch noch im Ausschuss besprechen. – Vielen Dank. (Beifall SSW, vereinzelt SPD und FDP)

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Jette Waldinger-Thiering

Vielen Dank. – Es liegen keine weiteren Kurzbeiträge vor. Insoweit erteile ich nun dem Minister Claus Ruhe Madsen das Wort.

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Claus Ruhe Madsen

Kære fru landdagspræsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! In keinem Bundesland gibt es so viele begleitende Radwege an Bundes-, Landes- und Kreisstraßen wie in Schleswig-Holstein. 4.300 Kilometer davon, also ein Großteil der Radwege im Land, sind im LRVN abgebildet. Letztes Jahr habe ich auf meiner Sommertour einiges dazugelernt: Sommerwetter ist ein sehr dehnbarer Begriff. Wer sehr viele Radwege hat, hat auch sehr viele Baustellen. Und die Radwege in Schleswig-Holstein werden nicht nur von Radfahrerinnen und Radfahrern genutzt, sondern hin und wieder auch von Schafen. Diese Erlebnisse locken bereits heute schon viele aufs Rad und Radtouristen in den echten Norden. Auf der Zahl werden wir uns nicht ausruhen, sondern die Zahl weiter nach oben treiben. Diese Woche haben wir das neue Landesweite Radverkehrsnetz beschlossen und damit einen Meilenstein bei der Umsetzung der Radstrategie erreicht. Für die engagierte Arbeit, die von meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern geleistet wurde, möchte ich mich hier ausdrücklich bedanken. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt SPD, FDP und SSW) Natürlich möchte ich mich auch bei allen Mitgliedern des Runden Tischs Radverkehr bedanken. Zur Erinnerung: Das letzte LRVN stammt aus dem Jahr 2004 und wurde 2008 leicht angepasst. Es war schon lange nicht mehr aktuell. Es hat damit in den letzten Jahren das zentrale Instrument gefehlt, um die Bauprogramme im Radverkehr strukturiert zu steuern. In den letzten Jahren und Jahrzehnten lief es im Radverkehr nämlich teilweise noch so ab, dass die Kommunen Fördermittel bekommen haben, die als erstes einen Antrag eingereicht haben, also: first come, first serve. Das hat zu punktuellen Verbesserungen geführt: ein wirkliches System steckte aber nicht dahinter. Das werden wir mit dem neuen LRVN ändern. Wir haben jetzt endlich die entscheidende Grundlage, um den Radwegeausbau strukturiert voranzutreiben. Wir haben ein Modell mit zwei Netzebenen geschaffen. In der Netzebene 1 sind alle zentralen Orte, also alle Städte und größeren Gemeinden, mit Radwegen verbunden. In der Netzebene 2 wurden zusätzlich Kreise um diese Orte gezogen und Bildungseinrichtungen, Bahnhöfe und Ähnliches in das Netz integriert. Wir sehen jetzt also auf einen Blick, welche Radwege wir wo haben, wo Lücken sind und welche wir in Zukunft für sinnvoll halten. Ein Fokus im LRVN sind die Wege zu Schulen, zur Ausbildung und zur Arbeit, da dort in der Regel viele Radelnde gleichzeitig zu den Hauptstoßzeiten unterwegs sind. Das wird uns bei der zukünftigen Priorisierung von Neu- und Ausbauprojekten helfen. Gleichzeitig bekommen auch die Kommunen einen Plan, in dem klar ersichtlich ist, wo die übergeordneten Radwegenetze verlaufen und wie sie die mit lokalen Radwegen ergänzen können, an die Hand. Wir haben mit dem LRVN aber nicht nur ein Steuerungsinstrument beschlossen. Wir haben zugleich auch ein Umsetzungskonzept auf den Weg gebracht. Wir schaffen ein Radverkehrsinformationssystem. Wir werden die Finanzierungs- und Förderlandschaft anpassen, um dafür zu sorgen, dass das LRVN auch bei der kommunalen Infrastruktur stärker berücksichtigt werden kann. Für die Ausgabe von Fördermitteln soll künftig das LRVN eine Entscheidungshilfe sein. Wir etablieren Qualitätsstandards. Und, am allerwichtigsten: Wir erarbeiten Bauprogramme auf Basis des LRVN, und das nicht mitteloder langfristig. Wir fangen schon in diesem Jahr damit an. (Minister Claus Ruhe Madsen) Um es hier einmal ganz klar zu sagen: Wir werden in Schleswig-Holstein Investitionen in den Radverkehr in einer bisher nicht bekannten Größenordnung haben. Wir planen im Jahr 2024 straßenbaulastträgerübergeifend, über 38 Millionen Euro zu investieren. Über 38 Millionen Euro, das ist eine Rekordsumme (Zuruf Beate Raudies [SPD]) und ein eindeutiges Bekenntnis zum Radverkehr. Diese Landesregierung tut mehr für den Radverkehr als jede Regierung zuvor. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zum Vergleich: Zwischen 2020 und 2023, also in vier Jahren, sind rund 25 Millionen Euro in den Radverkehr geflossen; 75 Prozent davon übrigens seit dem Jahr 2022. Um es also klar zu sagen: Wir machen mehr. Und mit dem LRVN machen wir es strukturierter. Mehr Mittel, bessere Steuerung! Schon in diesem Jahr wird sich das zeigen. Im Bauprogramm des Landes 2024 sind bereits jetzt 43 der insgesamt 52 Maßnahmen aus dem LRVN enthalten. So wird mit dem Radweg an der L 231 zwischen Grube und Rüting in Ostholstein für circa 2,1 Millionen Euro ein erster Lückenschluss begonnen, ebenso mit der Radwegeerneuerung an der L 30 zwischen Pohnshalligkoog und Husum für 2 Millionen Euro oder mit der Fahrbahnerneuerung zwischen Holstendorf und Elmshorn entlang der L 109 für 1,4 Millionen Euro. (Beate Raudies [SPD]: Das ist doch kein neues Projekt!) – Das ist aber Teil des Programms. Diese 43 Einzelmaßnahmen machen bereits jetzt knapp 83 Prozent des gesamten Bauprogramms aus. Mittelfristig werden wir eine Priorisierungsmatrix erarbeiten, um dann langfristig alle Bauprogramme für den Neu-, Um- und Ausbau sowie für die Sanierung automatisch auf Basis des LRVN zu erstellen. Was wollen wir damit erreichen? – Dazu zwei Zahlen aus dem Verkehrsbericht des Bundes: Die Hälfte der in Deutschland zurückgelegten Fahrstrecken sind kürzer als fünf Kilometer und zu knapp 70 Prozent kürzer als zehn Kilometer. Dies belegt doch eindrucksvoll, dass das Fahrrad unser tägliches Mobilitätsbedürfnis zu einem Großteil erfüllen könnte und nebenbei dem Klima dient. Ich möchte gern zu guter Letzt auf einige Kritikpunkte von eben eingehen. Lieber Herr Dürbrook, wenn Sie sagen, dass Sie heute von uns eine Pressemitteilung bekommen haben, dann muss ich Sie leider korrigieren. Das war noch keine Pressemitteilung, sondern die vorbereitende Arbeit, die man für Pressemitteilungen leistet. Der Mitarbeiter im Ministerium war so freundlich und hat allen Teilnehmern des Rundes Tisches Radverkehr diese Information zur Verfügung gestellt. Ich finde es besonders transparent, dass er das allen zugestellt hat, auch den Mitgliedern der Opposition. Das heißt, Sie können quasi im Vorfeld das lesen, was wir heute erarbeitet haben, was aber noch nicht an die Presse gegangen ist.

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Jette Waldinger-Thiering

Herr Minister Madsen, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

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Niclas Dürbrook SPD

Vielen Dank, Herr Minister. Ich hätte es noch schräger gefunden, wenn die übrigen Mitglieder des Runden Tisches Radverkehr das bekommen hätten, Sie aber die politischen Mitglieder aus den Reihen der Opposition ausgespart hätten. Insofern bedanke ich mich erst einmal herzlich dafür, dass wir dasselbe bekommen haben wie alle anderen Teilnehmer am Runden Tisch Radverkehr. Das ist an der Stelle aber ein Stück weit eine Selbstverständlichkeit. Mein eigentlicher Punkt ist: Sie haben ja nicht nur heute Morgen diese Pressemitteilung verschickt, sondern es gab auch schon umfängliche Berichterstattung heute Morgen im sh:z, also Pressearbeit, die Sie gestern schon gemacht haben. Wenn ich den Artikel einigermaßen richtig interpretieren, dann lag dem sh:z gestern zumindest schon diese Medieninformation, die Sie heute Morgen verschickt haben, vor, wenn nicht sogar noch zusätzliches Material, weil ja über die Liste von 86 Projekten berichtet wird, die mir zumindest bislang noch nicht vorliegt. Es erscheint mir wirklich kein Zufall zu sein, wenn Sie jetzt sagen, diese Pressemitteilung war vorher noch nicht in der Welt. Ihre Pressemitteilung enthält eine Liste, in der Sie die größten Projekte für 2024 im Radverkehr aufgeführt haben. Das ist exakt dieselbe Liste mit derselben Benennung. Das ist quasi Copy und Paste. Exakt dieselbe (Minister Claus Ruhe Madsen) Liste findet sich heute Morgen schon in der Berichterstattung des sh:z. Wenn Sie mir jetzt ernsthaft erzählen wollen, dass diese Pressemitteilung nicht gestern schon dem sh:z vorlag, dann muss ich Ihnen sagen: Das glaube ich Ihnen das an der Stelle nicht. (Beifall SPD) – Am Ende ist es nicht erheblich, was Sie mir jetzt glauben oder nicht. Ich habe Ihnen eben mitgeteilt, dass der Mitarbeiter so freundlich war und Ihnen das überstellt hat, was heute in der Erarbeitung ist. Es ist nach wie vor keine Pressemitteilung. Die ist nicht offiziell herausgegeben worden. Sie ist quasi an die Mitglieder des Runden Tisches gegangen. Das Ganze beruht auf einem Kabinettsbeschluss vom Dienstag. Ich denke, es gehört sich auch, dass wir die Beschlüsse, die wir im Kabinett treffen, der Öffentlichkeit gegenüber darstellen. (Zuruf SPD: Aber zuerst dem Parlament, oder?) Ich möchte Ihnen eindeutig sagen: Das, was Sie heute erhalten haben, haben Sie exklusiv erhalten. Das ist nicht an die Presse gegangen. Das ist die Arbeit, die man im Vorfeld – – (Birgit Herdejürgen [SPD]: Außer sh:z und all denen?) – Nein, es wurde mehrfach zitiert, dass Sie um 10 Uhr, was weiß ich was, eine Pressemitteilung erhalten haben. Das ist noch keine Pressemitteilung, sondern das ist Ihnen und den anderen Teilnehmenden zugegangen. Nochmals: Das ist noch keine Pressemitteilung solange sie nicht herausgegangen ist. Diese Mitteilung ist nicht an die Presse herausgegangen. Wenn Sie fragen, wie es zu der Liste kommt, dann kann ich Ihnen sagen, im LRVN haben wir in den letzten Tagen sehr intensiv geprüft, welche dieser Maßnahmen bereits schon in unserem Bauplan enthalten sind und welche wir davon umsetzen können. Das ist das, was Sie heute im Ergebnis bekommen können, nämlich die intensive Prüfung.

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Jette Waldinger-Thiering

Lassen Sie noch eine weitere Zwischenfrage zu?

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Niclas Dürbrook SPD

Herr Minister, ich will das wirklich nicht in alle Ewigkeit verlängern, aber es ist exakt dieselbe Liste. Selbstverständlich hat die Presse sie gestern von Ihnen erhalten mit begleitender Pressearbeit. Ich wüsste nicht von wem sonst? Da ist es mir auch vollkommen egal, ob die exakt denselben Text, den Sie heute Morgen verteilt haben, gestern schon bekommen haben. Sie haben in der Sache doch exakt dieselben Informationen gestern schon an die Presse gegeben. Das ist doch der Kern des Punktes, den wir als Opposition heute kritisiert haben. Im Übrigen kann ich gern auch noch einmal eine Kleine Anfrage hinterherschieben, in der ich noch einmal Ihre Pressearbeit vom gestrigen Tage abfrage. Das tue ich an der Stelle sehr gern. Dann können wir noch einmal schauen, was der sh:z gestern erhalten hat. – Ich wiederhole noch einmal. Wir haben der Presse mitgeteilt, was wir im Kabinett am Dienstag beschlossen haben. Das haben wir aufgearbeitet. Das machen wir immer mit unseren Kabinettsbeschlüssen. Das ist kein ungewöhnlicher Akt, sondern etwas völlig Normales. (Zurufe Beate Raudies [SPD] und Dr. Kai Dolgner [SPD]) Das, was hier immer wieder zitiert wurde, die sogenannte Pressemitteilung, die Sie bekommen haben, über die wir heute sprechen, ist keine Pressemitteilung, sondern ein Arbeitspapier, das später zu einer Pressemitteilung fertiggestellt wird. (Beate Raudies [SPD]: Aber das steht doch da drauf!) Das war es dann auch schon. Allen anderen wünsche ich auch ein schönes Wochenende. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Dr. Hermann Junghans CDU

Der bin ich zwar nicht, aber in Vertretung, Frau Präsidentin, verweise ich auf die Vorlage und den dort hinterlegten Beschlussvorschlag. (Vereinzelter Beifall)

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