Dr. Bernd Buchholz
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, wir müssen ein bisschen über das parlamentarische Verfahren hier reden. Am 8. oder 9. Februar 2024 kommt dieser Antrag von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und man reibt sich die Augen: Wie? Auf der Basis des Landesweiten Radver- (Dr. Bernd Buchholz) kehrnetzes? Das Konzept liegt doch noch gar nicht vor. Deshalb guckt man dann auf den Antrag und sagt: Wie wollen wir denn beschließen, dass auf der Basis von etwas, was noch gar nicht vorliegt, etwas stattfinden soll? Das änderte sich kurz vor der Plenardebatte oder während der Plenardebatte am Mittwoch, als das Parlament darüber unterrichtet wurde, dass das Kabinett am Dienstag ein Konzept zur Fortschreibung des Landesweiten Radverkehrsnetzes gemacht hat. Unter Nummer 6.3 heißt es in dem Konzept: „Das Ergebnis der Netzentwicklung ist das LRVN, wie es im anhängenden Kartenwerk dargestellt ist. Dieses Netz wird auch in digitaler Form als Geodaten übergeben.“ – Leider ist dies der Parlamentsvorlage nicht angefügt. Das heißt, das Parlament wird darüber nicht unterrichtet. Dann entnehmen wir heute Morgen um 8 Uhr dem Schleswig-Holsteinischen Zeitungsverlag, dass es nicht nur am Dienstag einen Beschluss des Kabinetts zu dem Konzept und dem Landesweiten Radverkehrsnetz gegeben hat, sondern dass es auch ein Radwegemaßnahmenkonzept mit 86 Projekten gibt. Dazu haben sich auch die Kollegin Nelly Waldeck und der Kollege Jepsen aus den Koalitionsfraktionen bereits geäußert, obwohl dieses ganze Konzept dem Parlament gar nicht vorliegt. Ehrlicherweise haut es dann dem Fass den Boden aus, wenn um 10:28 Uhr ein Mitarbeiter des Wirtschaftsministeriums verkündet, dass das, was Sie am 8. Februar 2024 beantragt haben, am Dienstag bereits vom Kabinett beschlossen worden ist. Im Übrigen wird herzlich dazu eingeladen, jetzt die Geodaten einzusehen, die zum Landesweiten Radverkehrsnetz gehören. Meine Damen und Herren, da gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder Sie wollten das Parlament bewusst düpieren. – Dann ist das eine Sache für den Ältestenrat. Oder aber, zweite Möglichkeit, im Landeskabinett ist der Fachkräftemangel ausgebrochen, meine Damen und Herren. (Beifall FDP, SPD und SSW – Heiterkeit) Ich befürchte an dieser Stelle etwas, aber das will ich nicht weiter ausführen. (Zuruf Dr. Kai Dolgner [SPD]) – In der Tat. Lassen Sie mich in der Sache nur zwei Anmerkungen dazu machen. Die Fortschreibung des Landesweiten Radverkehrsnetzes ist wichtig, aber sie ist vor allem deshalb wichtig, weil es nicht nur darum geht, an den Landesstraßen und den Bundesstraßen, die wir haben, das, was wir dort an Radwegen haben, zu dokumentieren und einzutragen. Ehrlich gesagt, das hätte nicht zweieinhalb Jahre dauern dürfen. Es muss ja vielmehr darum gehen zu erheben: In welchem Zustand befinden sich diese Radwege eigentlich? Ich dachte, die Grundlage für das Landesweite Radverkehrsnetz wäre vor allem eine Zustandserfassung gewesen, denn eines ist doch richtig, und das kann man dem Bericht entnehmen. Im Konzeptbericht heißt es auf Seite 2 – gleich vorne –, Radverkehrsanlagen befänden sich an den Bundesstraßen der Netzkategorie 1 an 95 Prozent und an der Netzkategorie 2 an 90 Prozent aller Straßen, bei den Landesstraßen an 83 Prozent beziehungsweise 71 Prozent. An den Landesstraßen und an den Bundesstraßen haben wir doch gar kein Problem, aber an den Gemeindestraßen und Wirtschaftswegen der Netzebnen 1 und 2. In dem Netz, das insgesamt 1.497 Kilometer lang ist, gibt es an genau 22 Kilometern Radverkehrsanlagen. Das entspricht 1 Prozent der Straßen. Da ist unser Problem, meine Damen und Herren. Wenn wir tatsächlich hinbekommen wollen, dass im Land auf den kurzen Wegen aufs Rad umgestiegen wird, wenn wir wollen, dass die Schulwege mit dem Rad zurückgelegt werden, müssen wir doch auf die Straßen gucken, die die kurzen Wege ausmachen. Deswegen wäre es im Kern wichtig gewesen, bei den Landes- und Bundesstraßen da, wo wir gut erhaltene Radverkehrsnetze haben, zu fragen: In welchem Zustand sind diese? Auf welchem Niveau sind sie? Müssen wir da etwas machen? Sind Lückenschlüsse nötig? Das ist, ehrlich gesagt, Kleinkram. Wenn wir beim Modal Split wirklich einen Anteil von 30 Prozent Radverkehr erreichen wollen, müssen wir die Wege zur Schule und die Wege zum Arbeitsplatz betrachten. Die Menschen sind auf diesen Wegen vor allem an Gemeinden- und Kreisstraßen unterwegs. Deswegen hätte zu dem Landesweiten Radverkehrsnetz gehört, festzuhalten, wie man die Kommunen befähigen will, diese Straßen tatsächlich auszubauen. Dazu steht in dem ganzen Bericht kein Wort. Deshalb, meine Damen und Herren, werden wir da mit dem Modal Split auch nicht richtig vorankommen, wenn das so bleibt. Ich glaube, wir sollten das Ganze freundlich in den Ausschuss überweisen. In der Sache gibt es viel zu (Dr. Bernd Buchholz) sagen. In der Form – das will ich zum Abschluss sagen – finde ich das Verfahren absolut unmöglich. Aber das ist nicht das erste Mal, deshalb ist meine freitagnachmittagliche Aufregung auch einigermaßen gering. (Vereinzelte Heiterkeit und Beifall FDP) Es gibt beim Thema landesweiter Radverkehr viel zu tun. Ich sage noch eins: Wenn Sie, was die Landesstraßen angeht, auch nur annährend dasselbe Engagement zeigen würden, wie hier, hätten wir noch viel mehr Infrastrukturausbau in Schleswig-Holstein. – Herzlichen Dank. (Beifall FDP, vereinzelt SPD und SSW)
