landtag.ltsh.de ↗

Ole-Christopher Plambeck

CDU 23.02.2024 Sitzungen 20/53

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe das Thema schon so ein bisschen vermisst, darüber haben wir hier schon lange nicht mehr gesprochen. Aber es ist auf jeden Fall Verlass darauf, dass es regelmäßig immer wieder aufgerufen wird. Lassen Sie mich mit einem kleinen Zitat mit Erlaubnis der Präsidentin beginnen. „Die Grundsteuer ist eine unverzichtbare Einnahmequelle für Städte und Gemeinden in Schleswig-Holstein und muss verlässlich (Ole-Christopher Plambeck) in bisheriger Aufkommenshöhe erhalten bleiben.“ Das ist der erste Satz des gemeinsamen Antrages Drucksache 19/1131 vom 11. Dezember 2018 der Fraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und den Abgeordneten des SSW, heute natürlich Fraktion. (Beifall BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und SSW) Auch wenn wir uns lange über die Modelle gestritten haben, gibt es doch einen guten Grundkonsens zur Grundsteuer in diesem Haus, nämlich dass es bei einer Aufkommensneutralität der Grundsteuer in einer Kommune bleiben muss. Denn nur aufgrund der Reform soll es natürlich nicht zu einem künstlich höheren Gesamtaufkommen kommen. Dabei haben wir aber immer gesagt, dass die Aufkommensneutralität nicht grundstücksscharf erfolgen kann. Das geht auch gar nicht. Es wird Grundstücke geben mit höherer, aber auch mit niedrigerer Grundsteuerbelastung. Das wird es aber bei jedem Modell geben. Um aber Transparenz für Kommunen und Bürgerinnen und Bürger zu erreichen, wurde bereits in der letzten Wahlperiode mit den Kommunen besprochen, dass das Land ein Transparenzregister schafft, aus dem hervorgeht, wie die Gemeinden ihre Hebesätze für das Jahr 2025 einstellen müssten, um Einnahmen in derselben Höhe wie vor der Reform zu erzielen. Das Transparenzregister schafft Vertrauen und vor allem auch Nachvollziehbarkeit. Denn einer Steuererhöhung, gerade bei Objektsteuern wie der Grundsteuer, muss natürlich eine politische Entscheidung vorhergehen, und es muss eine bewusste Entscheidung vor Ort sein. Dabei möchte ich daran erinnern, dass die Grundsteuer in drei Stufen ermittelt wird. Die erste Stufe ist die Ermittlung des Grundsteuerwertes, danach wird mit Anwendung der Steuermesszahl der Steuermessbetrag ermittelt und auf dessen Basis anhand des gemeindlichen Hebesatzes dann die eigentliche Grundsteuer berechnet und erhoben. Bisher lag die Steuermesszahl bei 3,5 Promille. Heute liegt sie bei 0,31 beziehungsweise 0,35 Promille. Das bedeutet, auch wenn der Grundsteuerwert aufgrund der genannten Bodenrichtwerte oder Lagen höher ist als vorher, wird bereits viel durch die Steuermesszahl nach unten korrigiert. Das Thema Steuermesszahl wurde in der Vergangenheit bei den oft hitzigen Debatten gerne mal weggelassen, aber, ich glaube, es korrigiert vieles in dem Bereich. Nichtdestotrotz wird das Transparenzregister kommen. Wir haben gesagt, spätestens mit dem Haushaltserlass für die Kommunen, gerne auch früher, aber das wird sicherlich spätestens im September sein. Denn dann können die Kommunen im vierten Quartal 2024 ihre Hebesätze ab 2025 beschließen. Wichtig ist dabei – ich bin dem Kollegen Dolgner für die guten Gespräche dankbar –, dass wir uns auch über die Nivellierungssätze unterhalten, denn Kommunen dürfen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs bei der Finanzbeziehung untereinander keine Nachteile aufgrund dieser Reform bekommen. Insgesamt reden wir beim Thema Grundsteuer von einem Aufkommen bundesweit von 14 Milliarden Euro und in Schleswig-Holstein von über 450 Millionen Euro pro Jahr. Ich hoffe sehr, dass sich das auch bald von der Debatte her beruhigt. Ehrlicherweise gibt es kein perfektes Modell. Aber eines ist schon mal sicher: Alle sieben Jahre wird es eine Feststellung auf einen neuen Hauptfeststellungszeitpunkt geben, das nächste Mal also für den 1. Januar 2029.

Alle Reden von Ole-Christopher Plambeck Protokoll ↗