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Jette Waldinger-Thiering

23.02.2024 Sitzungen 20/53

Für die Landesregierung hat nun die Finanzministerin Monika Heinold das Wort. Monika Heinold, Finanzministerin: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die letzte Viertelstunde fällt wieder unter das Stichwort lebenslanges Lernen. Ich finde es echt spannend, was so alles an Wissen da ist. Zum Stichtag 18. Februar 2024 haben rund 94 Prozent der dazu Verpflichteten ihre Grundsteuererklärung abgegeben. Von den insgesamt zu erledigenden Fällen haben die Finanzämter bereits 87 Prozent abgearbeitet. Vielen Dank dafür an die Finanzbeamtinnen und Finanzbeamten im Land! (Beifall BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und CDU) Parallel dazu erarbeiten wir das Transparenzregister. Im Entscheidungsprozess über das zu wählende Grundsteuermodell war mir wichtig, dass wir uns mit den kommunalen Spitzenverbänden darauf verständigen, dass die Kommunen ihre Hebesätze so anpassen, dass die Reform nicht zu mehr Einnahmen führt, also Aufkommensneutralität und keine reformbedingte Steuererhöhung. Hierzu wurde mit den Kommunen verabredet – Frau Krämer, Sie sind (Ministerin Monika Heinold) darauf eingegangen; Sie sagen, Sie waren Mutter der ganzen Veranstaltung, ich weiß es nicht mehr genau, aber wenn es so war, ist das auch fein –, (Zuruf Annabell Krämer [FDP]) dass das Land ein Transparenzregister erarbeitet. Lars Harms war auch mit dabei. (Christopher Vogt [FDP]: Es gibt ja viele Mütter!) Ich erinnere mich, dass wir alle gemeinsam in einem Raum waren und dies gemeinsam als gute Idee gegenüber den Kommunen kommuniziert haben. Deshalb war es wahrscheinlich auch erfolgreich. Damit werden die aufkommensneutralen Hebesätze für die Bürger_innen transparent gemacht. Die Hebesatzautonomie der Kommunen bleibt davon unberührt. Aber Aufkommensneutralität heißt natürlich nicht, dass sich für die einzelnen Bürger_innen nichts ändert. Wenn eine Kommune genauso viel einnehmen will wie bisher, sich die Bewertung der Grundstücke auf Grundlage des Urteils des Bundesverfassungsgerichts aber ändern muss, wird das automatisch dazu führen, dass es Veränderungen gibt. Die einen Grundstücke werden höher, die anderen niedriger besteuert. Das ist die dahinterliegende Logik. Das ist in allen Bundesländern so, unabhängig vom gewählten Modell der Grundsteuer, und schon deshalb zwingend, weil die bisherige Grundlage nicht verfassungskonform ist und eine Neubewertung des Grundbesitzes erfordert. Mit dem Transparenzregister machen wir transparent, wie hoch der neue Hebesatz sein müsste, damit das Grundsteueraufkommen in den einzelnen Gemeinden unverändert bleibt. Das ist ein mit den Kommunen verabredeter Service für die Kommunen und für die Bürgerinnen und Bürger. Bei den Berechnungen der aufkommensneutralen Hebesätze werden wir vom Statistikamt Nord unterstützt. Aufgabe des Statistikamtes ist es dabei, auf Grundlage der vorliegenden Daten die voraussichtlich aufkommensneutralen Hebesätze zu ermitteln. Dabei ist allen Beteiligten klar: Je später das Transparenzregister veröffentlicht wird, umso mehr Zeit bleibt, um die Datengrundlage gemeinsam mit dem Statistikamt aufzuarbeiten, um eine umso höhere Aussagekraft des Transparenzregisters zu erhalten. Vor diesem Hintergrund wurde mit den kommunalen Landesverbänden abgestimmt: Das Transparenzregister wird Anfang September 2024 eröffnet. Ich habe erst vor Kurzem noch einmal mit den kommunalen Landesverbänden gesprochen. Sie sehen diesen Zeitpunkt als geeignet an. Damit steht das Tranzparenzregister den Kommunen rechtzeitig und mit größtmöglicher Aussagekraft zur Verfügung. – Die Koalition der Konjunktive könnte Ihnen ja den Tipp geben, sich im Innenausschuss noch einmal mit den Auswirkungen auf den kommunalen Finanzausgleich zu beschäftigen. (Dr. Kai Dolgner [SPD]: Keine Angst!) Unabhängig von der Frage des Transparenzregisters wird bei der Umsetzung der Grundsteuerreform zunehmend deutlich, zu welchen Belastungsverschiebungen es kommen kann, je nachdem, welches Grundsteuermodell gewählt wurde. Im Aufsatz „Vergleich der Grundsteuergesetze der Länder Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen und Niedersachsen“ von Reinhard Stöckel wurden unter anderem folgende Beispiele genannt: (Beate Raudies [SPD]: Da hat aber ein Liebhaber dran gesessen, an der Rede! – Vereinzelte Heiterkeit) In Bayern würden danach große Villen – Einfamilienhäuser mit einer Wohnfläche von mehr als 220 Quadratmeter – begünstigt und Einfamilienhäuser, insbesondere Altbauten, stärker belastet. In Baden-Würtemberg würden Wohnungseigentümer zu den Gewinnern zählen. Einfamilienhäuser und Zweifamilienhäuser gehörten zu den Verlierern. Altbauten würden zum Teil bis zu 100 Prozent teurer. In Niedersachsen würden unter anderem villenähnliche Familienhäuser und gemischt genutzte Grundstücke begünstigt. In Hessen würden ebenfalls die Villen gewinnen, aber auch Wohnungseigentum und Zweifamilienhäuser, mit Ausnahme von Altbauten bis Baujahr 1915. Sie sehen also, in allen Grundsteuermodellen wird es zu Verschiebungen auch zwischen den Grundstücksarten kommen. Im Bundesmodell zeichnet sich ab, dass es insgesamt zu Verschiebungen zwischen Wohnen und Nicht-Wohnen kommen wird. Die voraussichtlichen Verschiebungen werden sich in den Kommunen unterschiedlich auswirken, je nach Verhältnis zwischen Wohn‑ und Nicht-Wohngrundstücken. Entsprechend gibt es in den Ländern, die das Bundesmodell gewählt haben, eine Debatte darüber, ob Handlungsbedarf besteht. Besonders intensiv ist die Debatte in Nordrhein-Westfalen. (Ministerin Monika Heinold) Grundsätzlich bieten die gesetzlich normierten Messzahlen die Möglichkeit, auf die Belastungsverteilung Einfluss zu nehmen. Zum jetzigen Zeitpunkt können die Messzahlen nicht mehr geändert werden – in Berlin ja, weil das gleichzeitig Kommune ist, bei uns nicht –, denn die meisten Messbescheide sind bereits verschickt. Daher bestünde nur noch die Möglichkeit, den Kommunen differenzierte Hebesätze zu ermöglichen und auf diese Weise die Belastung zu beeinflussen. Diese Möglichkeit bietet das Bundesgesetz bisher nicht. In einem Gespräch mit meinen Länderkolleginnen und ‑kollegen habe ich für unser Land zugesagt, dass wir eine entsprechende bundesgesetzliche Änderung begrüßen würden. Auch mit den kommunalen Landesverbänden ist dies besprochen. Die andere Möglichkeit, an dieser Stelle landesspezifisch nachzusteuern, wird weder von den kommunalen Landesverbänden noch von der Landesregierung befürwortet. Eine klare, einheitliche bundesgesetzliche Regelung war uns immer wichtig. Sie ist rechtssicher und schafft eine höhere Akzeptanz. Sie sehen also: Unabhängig vom gewählten Modell ist die Umsetzung der Grundsteuerreform durchweg eine große Herausforderung, mit der wir umgehen müssen. Diese Herausforderung wird bleiben, bis die neue Reform umgesetzt ist. Ich weiß, dass das auch für unsere Kommunalpolitik eine Herausforderung ist, aber ich bin mir sicher, dass auch das vor Ort mit den vielen engagierten Kommunalpolitikerinnen und ‑politikern, die wir haben, gemeistert wird. Wir tragen mit Hilfe dazu bei, was wir können. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, SPD und Lars Harms [SSW])

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