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Karin Prien

23.02.2024 Sitzungen 20/53

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Gute Inklusion gelingt nur bei konsequenter Qualitätsentwicklung. Gute Inklusion ist kein Wettlauf um die höchste Quote und ist kein Kampf um die Nachkommastelle, sondern ein genauer Blick auf die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen. (Vereinzelter Beifall CDU) Dabei gilt stets die Prämisse: so viel gemeinsame Beschulung wie möglich, so viel individuelle Unterstützung wie nötig, damit wir jedem Kind und jedem Jugendlichen am besten gerecht werden. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Meine Damen und Herren, das ist, was zählt. Wenn wir uns die Zahlen anschauen, können wir erfreulicherweise feststellen, dass Zahl der Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf allgemein im Vergleich zu dem Schuljahr 2021/2022 zurückgeht. Das ist eine gute Entwicklung. Was wir aber gleichermaßen feststellen, ist, dass der Förderschwerpunkt geistige Entwicklung einen Anstieg verzeichnet. Insbesondere bei diesem Förderschwerpunkt wählen die Eltern als Beschulungsort häufig ein Förderzentrum. Mir ist wichtig, dass wir auf diese Gruppen einen besonderen Blick werfen – unter Respekt des Wahlrechts der Eltern – mit dem Ziel, die Rahmenbedingungen im inklusiven Kontext zu verbessern. Meine Damen und Herren, hier gilt: Gute Inklusion braucht ein Miteinander aller Beteiligten und weiter ein Umdenken in der gesamten Gesellschaft. Es ist mir in dieser Debatte ein Bedürfnis, allen Mitarbeitenden an den Schulen, an den allgemeinen Schulen ebenso wie an den Förderzentren, für den Einsatz zu danken, den sie jeden Tag bei ihrer Arbeit erbringen, einer Arbeit, die anspruchsvoll ist, die unglaublich viel Fachkenntnis, die Empathie und Haltung erfordert sowie ein Höchstmaß an Kooperationsbereitschaft. – Ihnen allen, in den Schulen, in den Förderzentren, überall dort, wo Sie für unsere Gesellschaft Großes leisten, vielen Dank. (Beifall CDU, vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW) Aufbauend auf dem Bericht Inklusion an Schule ist es unser gemeinsames Anliegen, auch wenn wir über den Weg an der einen oder anderen Stelle streiten, die Inklusion weiter nachhaltig zu verbessern. Dabei steht die Frage im Mittelpunkt: Wo besteht noch Handlungsbedarf? Wie kann es gelingen, das schleswig-holsteinische Schulsystem unter Mitnahme aller Schularten inklusiver zu gestalten? Mit dem Runden Tisch Inklusion an Schule bieten wir allen Beteiligten ein Format, um diese Fragen gemeinsam zu beantworten. Die Teilnehmenden haben zudem die Möglichkeit, vor den Sitzungen Themen und Wünsche für den Austausch zu benennen. Ich danke an dieser Stelle der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen, Frau Pries, die gestern bei uns war, ganz herzlich, dass sie die Struktur des Runden Tischs überdacht hat und es hier eine wirklich gute Zusammenarbeit gibt. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Um allen Kindern einen guten Weg in ihre schulische Bildung und einen erfolgreichen Bildungsweg zu ermöglichen, ist es erforderlich, frühzeitig – das sage ich bewusst –, früher als bisher passgenaue Unterstützung anzubieten. Hier gilt es, die fachliche Qualität der sonderpädagogischen Feststellungsdiagnostik zu verbessern und zu sichern. Wie Sie wissen, haben wir im Rahmen des Projekts StaFF, Standards zur Feststellung sonderpädagogischer Förderbedarfe, neue Diagnosestandards entwickelt, die landesweit einheitlich und vergleichbar sein sollen. Das Ziel dieses bundesweit einzigartigen Projektes ist es, die Qualität der Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs zu erhöhen. Wie Sie wissen, ist die Qualität in unseren Kreisen deutlich unterschiedlich. Anschließend soll untersucht werden, welche Effekte sich aus der Implementierung einheitlicher Diagnosestandards für Schleswig-Holstein ergeben. Das Projekt wird federführend von der Universität Köln, der Hochschule für Heilpädagogik Zürich und der Universität Regensburg durchgeführt. (Ministerin Karin Prien) Entlang des aktuellen Zeitplans wird die Einführung der Standards in der Fläche – samt der erforderlichen Schulung – ab dem Schuljahr 2024/25 beginnen. Ein weiterer wichtiger Punkt für die Weiterentwicklung an den Schulen betrifft die Unterstützungssysteme. Hierzu gehören insbesondere die Schulbegleitungen und die schulische Assistenz. Einige Kreise und kreisfreie Städte als Träger der Jugend- und Eingliederungshilfe haben gemeinsam mit den Schulen, den Schulaufsichten, den Schulträgern und weiteren Partnern begonnen, die Unterstützungssysteme für Schülerinnen und Schüler neu zu strukturieren. Das ist auch dringend notwendig. Dabei geht es insbesondere darum, die vorhandenen Ressourcen zusammenzuführen und um eine systemische Wirkung der Ressourcen sicherzustellen. Das Engagement der Beteiligten vor Ort, hier gemeinsam gute Lösungen für die Schülerinnen und Schüler zu finden und zu erproben, ist beeindruckend. Ich danke allen Akteuren sehr herzlich, die an diesen strukturellen Veränderungen mitwirken. Poollösungen, das systemische Zusammenwirken aller an Schule tätiger Professionen im Sinne einer echten Interprofessionalität, das ist das Rezept der Zukunft. Hieran arbeiten wir gemeinsam mit den Kreisen, den Schulträgern und Kommunen. Ich verspreche mir deutliche systemische Verbesserungen aus diesen neuen Formen der Kooperation. Das betrifft übrigens auch den Ganztag, über den wir heute Morgen auch noch sprechen werden. Auch hier gibt es große Potenziale, die wir heben können – auch für die Inklusion. Unterrichtsergänzende Ganztags- und Betreuungsangebote, die eine pädagogische Einheit mit der Schule am Vormittag darstellen, sind auch für die Inklusion eine große Chance, meine Damen und Herren. Wir erarbeiten zurzeit in einem partizipativen Prozess mit allen am Ganztag Beteiligten den Entwurf eines Rahmenkonzepts; darüber werde ich gleich in der nächsten Debatte berichten können. Lassen Sie mich noch einmal darauf hinweisen, dass Inklusion natürlich nicht nur eine Frage von schulischer Arbeit ist, sondern eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die Eltern spielen hier eine große Rolle. Ich bin sehr froh darüber, dass sich so viele Eltern im Bereich der Inklusion, aber auch im Bereich der Förderzentren aktiv einbringen. Deshalb war es uns auch wichtig, die Frage der Mitbestimmung, der Mitspracherechte von Eltern von Kindern mit Förderbedarf zu stärken. Die entsprechende Schulgesetzänderung ist im Verfahren. Die zweite Kabinettsbefassung ist für den 5. März 2024 vorgesehen. Im Anschluss werden wir im Bildungsausschuss auch zu diesem Thema weiter miteinander beraten können. Abschließend will ich auf einen Bereich, der auch gestern schon Gegenstand Ihrer Erörterungen gewesen ist, eingehen. Selbstverständlich endet die Frage des Bildungserfolges von Kindern mit Förderbedarf nicht mit der allgemeinbildenden Schule, sondern natürlich spielt der berufsbildende Bereich eine große Rolle. Das große Ziel, unser gemeinsames Ziel ist, Menschen mit Behinderung, Menschen mit besonderen Bedarfen in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren. Dabei sind die Jugendberufsagenturen für uns ein wichtiger Partner. Sie sind bestrebt, durch engere Vernetzung mit den regionalen Akteuren in diesem Bereich die Chancen für junge Menschen im Übergang von Schule und Beruf zu verbessern. Wir haben verschiedene Angebote in diesem Bereich wie zum Beispiel die Campusklassen, die zwischen dem BBZ Schleswig und der Peter-Härtling-Schule, einer Schule für geistige Entwicklung, gemeinsam betrieben werden. Hier lernen Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf im eigenen Klassenunterricht. Darüber hinaus nehmen sie in Kleingruppen am Fachpraxisunterricht der Ausbildungsgänge am BBZ teil und erhalten so den Zugang zu beruflicher Qualifizierung und Teilhabe. Und schließlich: Auch die Wege in eine Beruflichkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt können nur mit Unterstützung aus der Wirtschaft gelingen. Auch hier appelliere ich, allen jungen Menschen eine Chance zu geben. Hier gibt es großes Potenzial auch für den von uns strapazierten Arbeits- und Fachkräftemangel. In diesem Sinne erfolgt mein Appell an Sie heute. Es bleibt, meine Damen und Herren, eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, Inklusion erfolgreich gelingend auch im Anschluss an die Schulbildung zu gewährleisten. Dass dies gelingt, dazu kann und sollte jeder einzelne von uns beitragen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Protokoll ↗