Oliver Brandt
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Grundsteuer ist nach der Gewerbesteuer und der Einkommensteuer die drittwichtigste Einnahmequelle unserer Kommunen. Diese Einnahmequelle wird aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018 und der daraufhin erforderlichen Gesetzesreform bei der Grundsteuer ab dem 1. Januar 2025 einer Neuordnung unterzogen. Die Landesregierung hat sich im Verlauf des gesamten Prozesses der Neuregelung immer eng mit den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt und diese auch bei der Entscheidung für das Bundesmodell an ihrer Seite. Dabei besteht Konsens zwischen Land und Kommunen, dass die Reform aufkommensneutral erfolgen soll, das heißt, die Einnahmen für jede einzelne Kommune sollen 2024 im alten Modell und 2025 im neuen Modell gleich hoch sein. Das bedeutet gleichzeitig, dass es innerhalb einer Kommune Verschiebungen geben kann. Für einige Grundstücke steigt die Grundsteuer, für andere wird sie sinken. Nur für die jeweilige Kommune ist es ein Nullsummenspiel. Dies gilt im Übrigen in allen Bundesländern, unabhängig vom gewählten Grundsteuermodell. Daher ist es wichtig, dass die Kommunen rechtzeitig vor Aufstellung ihrer Haushalte für 2025 Klarheit darüber haben, wie der Hebesatz für die Grundsteuer ausgestattet sein muss, um Planungssicherheit für die kommunalen Finanzen zu bekommen. Um diesen Prozess transparent zu gestalten, hat die Landesregierung bereits in der letzten Wahlperiode frühzeitig angekündigt, ein Transparenzregister zu schaffen, um genau diese Informationen für die kommunalen Entscheidungsträger, aber auch für die Bürgerinnen und Bürger bereitzustellen. Dieses soll nämlich darstellen, wie sich der Hebesatz verändern muss, um die Aufkommensneutralität zu erreichen. Diesen Weg gehen übrigens auch einige andere Bundesländer. Ich halte diesen Weg für richtig, um Entscheidungsprozesse vor Ort transparent zu gestalten. Entscheidend dafür, dass das Transparenzregister valide Informationen liefert, ist eine möglichst vollständige Datenlage auf Basis der ergangenen Grundsteuermessbescheide. Das ist ganz wichtig: Hier geht Gründlichkeit vor Schnelligkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und Ole-Christopher Plambeck [CDU]) Daher hilft es wenig, die Veröffentlichung des Transparenzregisters übers Knie zu brechen, wenn die darin enthaltenen Daten den Kommunen keine ausreichende Hilfestellung für die Ausgestaltung des Grundsteuerhebesatzes bieten. Daher halte ich das Vorgehen der Landesregierung für richtig, das Transparenzregister erst öffentlich zu machen, wenn die Daten eine valide Grundlage für die weiteren Prozesse in den Kommunen liefern – aber natürlich rechtzeitig für die konkrete Haushaltsplanung in den Kommunen. (Annabell Krämer [FDP]: Ja!) Wichtig ist, dass dieser Prozess in enger Abstimmung mit der kommunalen Familie erfolgt. Dies ist der Fall. Davon konnte ich mich noch einmal überzeugen. Ich habe volles Vertrauen in den weiteren (Oliver Brandt) Prozess, um die Kommunen bei der Sicherung dieser wichtigen Einnahmequelle zu unterstützen und gleichzeitig für Transparenz bei Bürgerinnen und Bürgern zu sorgen. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU)
