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Dr. Kai Dolgner

SPD 23.02.2024 Sitzungen 20/53

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich mit meiner Rede anfing, habe ich mich über die Wunderdinge in Quickborn gewundert und deshalb noch einmal nachgeschaut: Der Haushalt – übrigens ein Doppelhaushalt – ist im Februar beschlossen worden. Da war ein bisschen Zeit. Für die zweite Hälfte des Doppelhaushalts hatten sie gar keinen Haushaltserlass. Gewisse Unsicherheiten hat man im kommunalen Bereich immer. Das hindert niemanden daran, Haushalte zu beschließen. Nach Ihrer Logik hätte man das gar nicht machen können. Ich sage Ihnen eines: Wenn Sie die Hebesätze aufkommensneutral gestalten wollen, ist die Haushaltsplanung ganz einfach. Sie nehmen den Betrag des Vorjahres und setzen den ein. Meine persönliche Erfahrung ist übrigens, dass man die Hebesätze meistens am Ende nach dem Motto regelt: „Brauchen wir noch Geld oder nicht?“, und nicht am Anfang. (Beifall SPD, Ole-Christopher Plambeck [CDU], Cornelia Schmachtenberg [CDU] und Oliver Brandt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Dass wir unterschiedliche Vorstellungen hatten, wie man die Grundsteuerreform macht, ist klar. Danke noch einmal für den Diskurs. Ich glaube, die verschiedenen Vorstellungen zu den Themen Belastungsgerechtigkeit auf der einen Seite und zumutbarer Komplexität auf der anderen Seite haben wir mehrfach dargestellt. Wir waren für die Belastungsgerechtigkeit. Dass es einfacher ist, alle über den großen Besen zu bügeln, ist klar. In einem Punkt waren wir uns alle einig: Die Grundsteuerreform sollte nicht zu einer vielfach befürchteten allgemeinen kommunalen Steuererhöhung führen respektive sie begründen können. Damit das auch nicht unbeabsichtigt erfolgt, empfinde auch ich als Gemeindevertreter – ich habe jetzt 30 Jahre Kommunalpolitik auf dem Buckel, davon große Teile als stellvertretender Finanzausschussvorsitzender – ein Transparenzregister als hilfreich, ist es doch vor allem erst einmal eine Berechnungshilfe für unsere kommunalen Vertreterinnen und Vertreter, mit der sie auch bei kritischen Nachfragen aus der Eigentümerschaft argumentieren können. Nun möchte die FDP das alles viel früher haben. Angesichts dieser Koalition der Konjunktive, Prüfaufträge und Ankündigungen kann ich auch verstehen, dass man das möchte, schließlich warten wir auf andere Sachen auch länger. Allerdings finde ich den Zeitplan bis Ende Juni 2024 tatsächlich sehr ambitioniert und wie gesagt auch nicht geboten, denn die Haushaltsberatungen und vor allem die Debatte um die Festlegung der Hebesätze kann man ernsthaft auf der fiskalischen Seite erst nach dem Haushaltserlass führen, denn dann wissen Sie doch auch erst, was Sie für Schlüsselzuweisungen bekommen. Das ist teilweise die erheblich größere Einnahmequelle. (Vereinzelter Beifall SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ich rede gern über Kommunalfinanzen, wir können das gern noch an diversen Stellen fortsetzen. Es gibt aber noch etwas ganz anderes, was im Haushaltserlass wichtig ist. Allein deshalb brauchen wir mehr Zeit, weil ich nämlich eine Hausaufgabe mitgeben muss – eigentlich nicht Ihrem Ministerium, aber ich gebe das einmal an das Innenministerium weiter: Es müssen ja nicht nur die gemeindeindividuellen Hebesätze neu festgelegt werden. Erfahrene kommunale Finanzpolitiker wissen, dass im Haushaltserlass vor allem die Nivellierungssätze enthalten sind. Das ist ein Problem, das bisher noch gar nicht so richtig beleuchtet worden ist. (Annabell Krämer [FDP]: Doch, haben wir schon!) – Dann warte ich gleich einmal auf die Antwort auf die Frage, die ich jetzt aufwerfe. Die Nivellierungssätze sind die vom Vorjahr. (Annabell Krämer [FDP]: Die zu hoch sind!) – Darum geht es gar nicht. – Wenn ich jetzt meine Hebesätze neu festlege, kann es sein, dass ich die deutlich absenke, wenn ich in einer Lage bin, in der die Bemessungsgrundlage entsprechend höher wird. Mit meinen Hebesätzen komme ich dann teilweise 60 oder 70 Punkte unter die Nivellierungssätze, was ich gar nicht will. Dann habe ich zwar das gleiche Aufkommen bei der Grundsteuer, mir fehlen aber die Schlüsselzuweisungen, weil mir der volle Betrag angerechnet wird. (Dr. Kai Dolgner) Dann kommen die Kommunalpolitiker nämlich in die Situation, dass es ein Transparenzregister des Landes gibt, das sagt, den Hebesatz sollst du nehmen. Ich rechne mir als Kommunalpolitiker aber aus, dass mir dann aber der Teil aus dem Ausgleichsystem fehlt und – noch schlimmer – dass mir auch das, was mir fehlt, noch in der Kreisumlage und in der Amtsumlage angerechnet wird. Ich habe so den Eindruck, dass das bisher noch gar nicht berücksichtigt worden ist. (Zuruf Annabell Krämer [FDP]) – Dann kannst du das gleich einmal zahlenmäßig ausdrücken. Ich weiß nämlich nicht, wie hoch dieser Effekt sein wird. Deshalb meine Bitte ans Innenministerium, uns eine Prognose der neuen Nivellierungssätze in den Haushaltserlass zu schreiben, wie sie denn wären, wenn die Gemeinden das aufkommensneutral machen, damit wir für die Gemeinden sehen können, wie groß dieser Effekt ist. Der mag ja klein sein, der mag vielleicht fünf oder zehn Punkte sein – dann ist es zu verschmerzen –, aber der wird für jede Gemeinde individuell sein. Das können wir übrigens auch nicht per Fuß machen, denn wer sich mit dem kommunalen Finanzausgleich auskennt, der weiß, dass es ein iteratives System ist; das heißt, in kommunizierende Röhren wird von oben Geld reingeschüttet. Da gibt es teilweise im Maximum bis zu fünf kommunizierende Röhren. Ich erwarte, dass das Innenministerium das leistet. Das ist übrigens die viel wichtigere Information für das Haushaltsjahr ein Jahr später: was eventuell hinterher als Steuerkraft angerechnet wird, was ich aber nicht an Geld habe. Ich glaube, da müssen wir in unserer Rhetorik beim Thema Aufkommensneutralität den Gemeindevertretern Schützenhilfe leisten, denn es nützt ihnen ja nichts, wenn das Geld ihnen nachher bei den Schlüsselzuweisungen fehlt und sie die Leistungen für die Bürgerinnen und Bürger einschränken müssen. Deshalb würde ich mich freuen, wenn wir einmal A eine Schätzung in den Haushaltserlass bekommen. Es kann ja nur eine Schätzung sein, aber das ist bei Kommunalfinanzen dauernd so. Das Rechnungsergebnis ist ohnehin immer anders. Das ist nicht das Problem. B sollten wir uns im Wege des Selbstbefassungsrechts im Innenausschuss gern mit Gästen aus dem Finanzausschuss dann, wenn wir das haben, mit diesen Effekten beschäftigen und gucken, wie groß die sind. Ich glaube, dann kommen wir ein Stückchen weiter. Ich weiß, dass kommunale Finanzen im Detail nicht hochpolitisch sind.

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