Lars Harms
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist ein Thema, das nach wie vor für teils hitzige Diskussionen sorgt: die Grundsteuerreform. Immerhin ist die Grundsteuer B eine der wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen. Ab dem 1. Januar 2025 wird die neue Grundsteuer erstmals erhoben werden – nicht mehr viel Zeit, um eine rechtssichere und möglichst gerechte Lösung sicherzustellen. Um zumindest ein bisschen Unsicherheit aus diesem Prozess zu nehmen, braucht es daher zeitnah das angekündigte Transparenzregister, welches der SSW und die FDP schon vor Langem angeregt hatten. (Beifall Annabell Krämer [FDP]) Den Antrag der FDP – jetzt ist es auch unser Antrag – tragen wir selbstverständlich mit. Viel mehr als ein konkretes Modell war uns vom SSW dabei stets wichtig, dass die neue Berechnungsmethode grundsätzlich rechtssicher, möglichst einfach und möglichst gerecht sein sollte und dass die Reform letztendlich nicht zu einer versteckten Steuererhöhung in den Kommunen führen wird. An dieser Stelle kann ein Transparenzregister einen großen Dienst für mehr Planungssicherheit, Transparenz und Nachvollziehbarkeit für alle leisten. Dafür muss dieses Register eigentlich bis spätestens Ende des zweiten Quartals dieses Jahres vorliegen. Denn bereits im vierten Quartal werden die Kommunen ihre jeweiligen neuen Hebesätze festlegen, die dann ab 2025 greifen sollen. Der Hebesatz ist und bleibt der zentrale Hebel. Laut Bundesregierung soll er so angepasst werden, dass die Grund- (Lars Harms) steuerreform insgesamt möglichst weder mehr noch weniger Einnahmen nach sich zieht. Auch Finanzministerin Heinold hat dieses Ziel der vielzitierten aufkommensneutralen Reform formuliert. Aber Tatsache bleibt ja, dass die Kommunen ihre Hebesätze und damit auch die Gesamthöhe der Abgabe schon jetzt sowie nach dem Stichtag natürlich eigenverantwortlich festlegen dürfen. Das sollen sie auch grundsätzlich weiterhin dürfen; aber eben auf eine faire und transparente Weise. Die jeweiligen Kommunalvertretungen sollen fundierte Entscheidungen treffen und angemessene Hebesätze festlegen können, die die Bürger nachvollziehen können. Das stärkt dann insgesamt auch die Akzeptanz für die Reform und die individuellen Steuerbescheide. Hier kommt nun das Transparenzregister ins Spiel. Dieses soll ausweisen, welche Hebesätze die Kommunen jeweils für das Jahr 2025 einstellen müssten, um ein gleichbleibendes Steueraufkommen vor und nach der Reform zu erreichen. Wir fänden es sinnvoll, wenn dieses Transparenzregister nicht nur die Hebesätze ab 2024, sondern gern auch die Hebesätze aus den vergangenen Jahren auflisten würde, dann kann nämlich jeder Bürger auch nachschauen, ob und welche Kommunen möglicherweise Erhöhungen von Hebesätzen schon zeitlich vorgezogen haben. (Beifall SSW) Die Kommunen werden dann also zu fairen Ansätzen angehalten, und für die Bürger bringt das noch ein bisschen mehr Transparenz. Das kann ja nicht schaden. Insgesamt scheinen die Kommunen bislang fair vorgegangen zu sein. Im vergangenen Jahr haben nach einer Umfrage der IHK unter allen Kommunen ab 2.000 Einwohnern elf – das ist jede Zwanzigste – ihre Hebesätze für die Gewerbesteuer sowie 16 für die Grundsteuer B erhöht. Ob dies nur die Ruhe vor dem Sturm war, wird sich womöglich noch zeigen. Gleichzeitig zieht bereits ein weiterer Sturm auf: So hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz in zwei kürzlich ergangenen Entscheidungen insbesondere die Grundstücksbewertung auf Grundlage der Bodenrichtwerte kritisiert und somit quasi mindestens als ungeeignet, wenn nicht sogar als verfassungsrechtlich bedenklich eingestuft. Haus & Grund hat daher bereits angekündigt, die Grundsteuerreform bis nach Karlsruhe tragen zu wollen. (Beate Raudies [SPD]: Dann mal los!) Was dann dabei herauskommen mag, werden wir sehen. Das ist sicherlich eine langwierige Geschichte, aber wir werden wohl heute nicht die letzte Diskussion zur Grundsteuer führen. Meine Damen und Herren, wichtig ist und bleibt für uns letztendlich, dass die Grundsteuerreform in den Kommunen nicht zu einer versteckten Steuererhöhung führt. Es muss nach wie vor das Versprechen gelten, dass die Reform aufkommensneutral und rechtssicher umgesetzt wird und dass man die Entwicklung des Steueraufkommens in jeder Kommune mithilfe des Transparenzregisters nachvollziehen kann. Das ist uns besonders wichtig. Wir finden, es muss möglich sein zu sehen: Was haben die Kommunen am Anfang gemacht, haben die in den vergangenen Jahren schon erhöht, und was bedeutet das jetzt für die Grundsteuer 2025? Ist tatsächlich nichts versteckt erhöht worden? Dazu soll dieses Transparenzregister dienen. Wenn wir das rechtzeitig vor den Haushaltsberatungen in den Kommunen bekommen, sind wir auf dem richtigen Weg. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall SSW, vereinzelt CDU und FDP)
