Annabell Krämer
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Abgeordnete! Ja, eine gerechte, transparente und unbürokratische Grundsteuer war eigentlich das Ziel, das wir mit der Novellierung erreichen wollten. Da hatten wir eine große Chance. Aber mit dem finalen Beschluss der Einführung des bürokratischen Bundesmodells durch Schwarz-Grün in unserem Bundesland hat man sich leider hiervon final verabschiedet. Komplizierte Berechnungen, hoher bürokratischer Aufwand, die Bevorzugung einzelner Wohnungsbauträger, die Verlagerung des Erhebungsaufwandes auf den Immobilieneigentümer, Bodenrichtwerte, die mit der heißen Nadel gestrickt worden sind. Zum Teil haben Biotope denselben Bodenrichtwert wie Grundstücke mit Mehrfamilienhäusern. – Ach, es ist so viel. Bei den steigenden Immobilienpreisen ist eine Preis- beziehungsweise Steuererhöhungsspirale in diesem Feld absehbar. Es verwundert also nicht, dass bereits das erste Gericht, nämlich das Finanzgericht RheinlandPfalz, die Verfassungskonformität des Grundsteuermodells – ich möchte es vorsichtig ausdrücken – angezweifelt hat. Diese Diskussion haben wir in diesem Haus bereits ausführlich geführt. Sie wissen, wir Freien Demokraten hatten eine andere Vorstellung von einem transparenten, unbürokratischen und gerechten Grundsteuermodell. Jetzt ist aber das Kind in den Brunnen gefallen, und es geht uns allen nur noch um Schadensbegrenzung. Machen wir jetzt in der Umsetzung wenigstens das Beste für Bürger und Kommunen daraus. Damit komme ich zum Transparenzregister. Es veröffentlicht nämlich die Hebesätze der Kommunen, die eine aufkommensneutrale Gestaltung der Grundsteuer ab 2025 ermöglichen. Dieses Transparenzregister war meinem Kollegen Harms vom SSW und mir außerordentlich wichtig. Das war eine gemeinsame politische Entwicklung im Finanzausschuss. Wir sind der Finanzministerin sehr dankbar, dass sie diesem Vorschlag gefolgt ist. (Beifall FDP und SSW) Aber, wir brauchen es jetzt. Das Transparenzregister ist vor dem Hintergrund des Wunschs der Eigentümer nach Nachvollziehbarkeit und Transparenz, wie sich ihre Grundsteuer entwickelt, wichtig, damit sie verstehen können, wie sich ihre Grundsteuer entwickelt. Warum ist es für uns wichtig, dass das von uns geforderte Transparenzregister nun zeitnah erstellt wird? – Für uns ist es wichtig, dass es spätestens zum Ende des zweiten Quartals besteht. Ich sage es Ihnen in al- (Annabell Krämer) ler Deutlichkeit. Die Bürger sind verunsichert. Die vom Finanzamt ermittelten Grundsteuermessbeträge sind meistens höher als in der Vergangenheit. Jeder Bürger ist in der Lage zu verstehen, dass sich seine Steuerlast bei gleichbleibendem Hebesatz in der Regel erhöhen wird. Was hat das zur Konsequenz? – Auch das sage ich Ihnen gern ganz deutlich: Der Unmut in der Bevölkerung steigt. Wer muss das ausbaden? – Die Kommunalpolitik. Es wird nämlich unterstellt, dass eine Steuererhöhung durch die Haustür nicht nur toleriert werde, sondern politisch gewollt sei. (Zuruf SPD: Durch die Hintertür!) – Was habe ich gesagt: Vordertür? – Hintertür natürlich. Haustür? Hintertür? Wir nehmen die Hintertür. Vielleicht liegt es daran, dass meine gerade kaputt ist. Deshalb habe ich nur eine. Wir bleiben bei der Hintertür. Hier kann nur die zügige Veröffentlichung eines Transparenzregisters entgegenwirken, das diese aufkommensneutralen Hebesätze offen darlegt. (Beifall FDP und SSW) Übrigens, werte Kollegen, Berlin. Berlin, wer hätte das gedacht, ist hier mit gutem Beispiel vorangegangen. Gestern haben wir das alle in der Zeitung gelesen. Berlin senkt die Hebesätze. Die Kommunalpolitik will vielerorts die Grundsteueraufkommen neutral für die Kommune festsetzen. Die Politik braucht die Berechnung der aufkommensneutralen Hebesätze, um dies politisch zeitnah beschließen zu können. Aber dies geht aktuell nicht, Frau Finanzministerin. Die große Unsicherheit verbleibt sowohl bei den Bürgern als auch bei unseren ehrenamtlichen Kommunalpolitikern. Wie reagieren die regierungstragenden Fraktionen? – Erbitten die Veröffentlichung des erforderlichen Transparenzregisters spätestens mit Veröffentlichung des Haushaltserlasses. Jetzt schauen wir doch mal, wann dieser im letzten Jahr erstellt wurde. – Es war der 25. September 2023. Ist Ihnen überhaupt bewusst, wann die Kommunen mit der Haushaltsaufstellung beginnen? Man arbeitet dort in der Regel nicht so gern wie hier im Land mit vorläufiger Haushaltsführung. Der Beginn der Haushaltsberatungen ist nicht selten nach der Sommerpause. Das heißt, in dem Haushaltsentwurf, der eigentlich zu Beginn der Sommerpause fertig sein sollte, müssen schon die Grundsteuererträge eingepreist sein. Deshalb erwarten wir, dass das Transparenzregister spätestens zum Ende des zweiten Quartals verfügbar ist. Die Politik muss die Möglichkeit bekommen, vor der Sommerpause die Hebesätze zu beschließen. (Beifall FDP und SSW) Ich frage mich natürlich, welche Intention SchwarzGrün hatte, den Haushaltserlass und das Transparenzregister zeitgleich veröffentlichen zu wollen. Was stand denn letztes Jahr im Haushaltserlass? – Ich zitiere einmal: „Die schleswig-holsteinischen Kommunen verfügen aber auch über Möglichkeiten, ihre Erträge zu steigern. Im Realsteuervergleich 2021 liegt der gewogene durchschnittliche Hebesatz in Schleswig-Holstein sowohl bei der Grundsteuer A und B als auch bei der Gewerbesteuer weiterhin zum Teil deutlich unter den gewogenen Hebesätzen der Kommunen in den deutschen Flächenländern.“ – Hört, hört. Ein Schelm, wer dabei Böses denkt. Ich hoffe, ich konnte Ihnen deutlich machen, dass die Kommunen Planungssicherheit benötigen und unsere Kommunalpolitiker es nicht verdient haben, Ihre desaströse Grundsteuerpolitik auszubaden und weiterhin den Unwillen der Bevölkerung auf sich zu ziehen. – Herzlichen Dank. (Beifall FDP und SSW)
